Vertragspartner-Benutzerhandbuch ... - BVA
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<strong>Vertragspartner</strong>-<strong>Benutzerhandbuch</strong><br />
für das<br />
Pilotprojekt<br />
Versichertendatenabfrageservice<br />
für Gesundheitsdiensteanbieter<br />
(VDAS)
Ist vom Techniker des GIN Zugangs-Providers auszufüllen:<br />
Adresse der GINA:<br />
Standard Gateway:<br />
IP-Adresse des Routers:<br />
IP-Adresse des Kartenlesegerätes:<br />
Hinweis<br />
Alle nachfolgenden Formulierungen gelten gleichermaßen für Frauen und Männer. Um die Verständlichkeit und<br />
die Lesbarkeit des Handbuches zu erleichtern, wurden im Text männliche Formulierungen verwendet.<br />
Copyright<br />
Dieses Handbuch wird im Rahmen der bestehenden Vertragsbeziehungen zur Nutzung des e-card Systems<br />
und der dieses System nutzenden Services der österreichischen Sozialversicherung übergeben. Es darf<br />
außerhalb bestehender Verträge oder außerhalb dieses Systems nicht verwendet werden. Bestimmungen, die<br />
über bestehende Vertragsbeziehungen hinausgehen oder von diesen abweichen, werden durch dieses<br />
Handbuch nicht geschaffen.<br />
Alle Rechte vorbehalten.<br />
© 2012 Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger<br />
Redaktion: Michaela Kappel, Richard Preindl<br />
Version Rel. 13a Mai 2013<br />
Version Rel. 13a 2 Mai 2013
Inhaltsverzeichnis<br />
Inhaltsverzeichnis ................................................................................................................................ 3<br />
1 Versichertendatenabfrageservice für Gesundheitsdiensteanbieter ............................................. 4<br />
1.1 Vorstellung des tagesaktuellen Versichertendatenabfrageservices (VDAS) ....................... 4<br />
1.2 Vorteile ................................................................................................................................. 4<br />
1.3 Datenschutz ......................................................................................................................... 4<br />
2 Anwendungsmenü ....................................................................................................................... 5<br />
3 Versichertendatenabfrage starten ................................................................................................ 6<br />
3.1 Menüeintrag wählen ............................................................................................................. 6<br />
3.2 Erfassen der Daten eines Patienten .................................................................................... 7<br />
3.2.1 Erfassen der Abfragedaten mit der Ordinationskarte ................................................... 8<br />
3.2.2 Erfassen der Abfragedaten mit der e-card ................................................................. 10<br />
4 Abfrage der Daten erfolgreich .................................................................................................... 11<br />
4.1 Zusätzliche Informationen aus dem e-card System ........................................................... 11<br />
5 Abfrage der Daten nicht erfolgreich ........................................................................................... 14<br />
5.1 Patient hat keinen gültigen KV-Anspruch ........................................................................... 14<br />
5.2 Patient hat mehrere abgeleitete GKK/BKK-Ansprüche ...................................................... 16<br />
5.2.1 Detailergebnis ............................................................................................................ 18<br />
5.3 Patient hat mehrere eigene GKK/BKK-Ansprüche ............................................................. 19<br />
5.3.1 Detailergebnis ............................................................................................................ 21<br />
5.4 Patient hat mehrere (eigene oder abgeleitete) KV-Ansprüche bei mindestens einem<br />
Sonderversicherungsträger ............................................................................................................ 22<br />
6 Der leistungszuständige KV-Träger des Patienten .................................................................... 24<br />
6.1.1 Patient hat keinen KV-Anspruch ................................................................................ 24<br />
6.1.2 Patient hat nur einen KV-Anspruch ............................................................................ 25<br />
6.1.3 Patient hat mehrere KV-Ansprüche ............................................................................ 25<br />
7 Anhang ....................................................................................................................................... 28<br />
7.1 Fehlermeldungen ............................................................................................................... 28<br />
7.2 Glossar - Allgemeine Begriffe ............................................................................................ 29<br />
7.3 Liste der KV-Träger ............................................................................................................ 34<br />
7.4 Liste der Fachgebiete ......................................................................................................... 35<br />
7.5 Tastenkombinationen (Shortcuts) ...................................................................................... 37<br />
7.5.1 Shortcuts der webbasierten Oberfläche ..................................................................... 37<br />
7.5.2 Shortcuts für den Ausdruck der webbasierten Oberfläche ......................................... 37<br />
Eigene Notizen .................................................................................................................................. 38<br />
Mai 2013 3 Version Rel. 13a
1 Versichertendatenabfrageservice für<br />
Gesundheitsdiensteanbieter<br />
1.1 Vorstellung des tagesaktuellen Versichertendatenabfrageservices (VDAS)<br />
Das VersichertenDatenAbfrageService ermöglicht Ihnen online über die e-card Infrastruktur<br />
Versichertendaten eines Patienten abzufragen.<br />
Die dieses VDA-Service nutzenden Einrichtungen sind verschiedene Gesundheitsdiensteanbieter.<br />
Jener KV-Träger, der durch VDAS bekannt gegeben wird,<br />
steht Ihnen jedenfalls als Ansprechpartner zur Verfügung.<br />
1.2 Vorteile<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Verbesserter Informationsgehalt Ihrer Bewilligungsanfragen.<br />
Erhöhte Qualität Ihrer (z.B. Abrechnungs-) Belege, da die tagesaktuellen Daten vom e-card<br />
System zur Verfügung gestellt werden.<br />
Um VDAS nutzen zu können, benötigen Sie keine eigene Software.<br />
Das e-card System steht Ihnen immer zur Verfügung. Sie müssen mit Ihrer Anfrage nicht auf<br />
die Bürozeiten der KV-Träger Rücksicht nehmen.<br />
1.3 Datenschutz<br />
In der e-card Datenbank wird jeder Ihrer erfolgreich durchgeführten Zugriffe auf die<br />
Versichertendatenbank vermerkt, um in Fällen einer Datenschutzanfrage über die bezüglich eines<br />
Patienten durchgeführten Versichertendatenabfragen Auskunft geben zu können.<br />
Im e-card System ist lediglich feststellbar, welcher<br />
Gesundheitsdiensteanbieter VDAS nutzt, nicht jedoch,<br />
welcher definierte Benutzer (z.B. Mitarbeiter, usw.) dahinter<br />
steht. Die Verantwortung über die Verwendung eines<br />
aufgebauten Dialoges sowie die diesbezügliche detaillierte<br />
Auskunftsverpflichtung trifft den jeweiligen<br />
Gesundheitsdiensteanbieter.<br />
Version Rel. 13a 4 Mai 2013
2 Anwendungsmenü<br />
Die Darstellungen (Bildschirmmasken) entsprechen der Browseroberfläche des e-card Systems.<br />
Falls Sie eine Software verwenden, können andere Oberflächen angezeigt werden.<br />
Um das tagesaktuelle Versichertendatenabfrageservice<br />
nützen zu können, müssen folgende Vorbedingungen erfüllt<br />
sein:<br />
<br />
<br />
<br />
Der Ordinationsclient befindet sich im Status online.<br />
Sie haben einen gültigen Dialog aufgebaut.<br />
Sie haben das Recht VDAS für<br />
Gesundheitsdiensteanbieter zu nutzen.<br />
Nach erfolgreicher Anmeldung am e-card System ( siehe Handbuch Allgemeiner Teil Kapitel<br />
Anwendung auf der GINA starten) erscheint auf Ihrem Bildschirm die Maske des<br />
Anwendungsmenüs:<br />
Abbildung 1: Anwendungsmenü – Maske 008<br />
Wählen Sie im Anwendungsmenü den Menüpunkt [Versichertendatenabfrage (VDAS) starten], um<br />
das Service aufzurufen.<br />
Mai 2013 5 Version Rel. 13a
3 Versichertendatenabfrage starten<br />
3.1 Menüeintrag wählen<br />
Abbildung 2: Menüeintrag wählen Anwendungsmenü – Maske 008<br />
Dieser Menüeintrag ermöglicht es Ihnen Informationen über Versicherten- und Anspruchsdaten Ihres<br />
Patienten zu erhalten.<br />
Version Rel. 13a 6 Mai 2013
3.2 Erfassen der Daten eines Patienten<br />
Nach erfolgreicher Auswahl des Menüpunktes [Versichertendatenabfrage (VDAS) starten] wird<br />
Ihnen diese Maske angezeigt:<br />
Abbildung 3: Erfassen der Daten zum Patienten– Maske 405<br />
Stecken Sie bitte die Ordinationskarte in das Kartenlesegerät. Falls Ihnen die e-card des Patienten<br />
vorliegt, verwenden Sie diese.<br />
Gründe, warum die e-card bzw. Ordinationskarte nicht<br />
akzeptiert wird:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Die Karte wurde nicht richtig in das Kartenlesegerät<br />
gesteckt.<br />
Es wurde eine falsche Karte gesteckt<br />
Die verwendete Karte ist defekt.<br />
Die Karte wurde gesperrt.<br />
Sie haben die Ordinationskarte eines anderen<br />
Gesundheitsdiensteanbieters gesteckt.<br />
Das e-card System ist im Status offline.<br />
Mai 2013 7 Version Rel. 13a
3.2.1 Erfassen der Abfragedaten mit der Ordinationskarte<br />
Nach Stecken der Ordinationskarte und wählen von [Weiter] sehen Sie folgende Maske.<br />
Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.<br />
Abbildung 4: Erfassen der Abfragedaten mit der Ordinationskarte– Maske 400<br />
SV-Nummer<br />
Sie geben die Sozialversicherungsnummer des Patienten ein<br />
oder<br />
Sie wählen [SV-Nummer suchen] ( siehe <strong>Vertragspartner</strong>handbuch Allgemeiner Teil Kapitel<br />
Sozialversicherungsnummer abfragen).<br />
Die eingegebene SV-Nummer wird an den e-card Server übermittelt und auf Plausibilität überprüft.<br />
KV-Träger<br />
Sind Sie ein Gesundheitsdiensteanbieter, der auf Grund<br />
eines Folgebeleges (z.B. Verordnungs-, Transportschein) in<br />
Anspruch genommen wird, wählen Sie den KV-Träger, der am<br />
Folgebeleg ausgewiesen ist, sofern dieser nach Ihrer<br />
erfolgreichen VDAS-Abfrage nach wie vor als<br />
leistungszuständiger KV-Träger gültig ist. Der Patient hat sich<br />
bereits beim Aussteller für diesen KV-Träger entschieden.<br />
Ist für die Leistung eine Bewilligung erforderlich, gilt<br />
Folgendes:<br />
Für Bandagisten, Orthopädieschuhmacher &<br />
Orthopädietechniker:<br />
Version Rel. 13a 8 Mai 2013
Im Fall eines Versicherungsträgerwechsels ist die bereits<br />
bewilligte Leistung nicht neuerlich zu bewilligen. Daher gilt<br />
grundsätzlich, dass die erbrachte Leistung mit dem<br />
Versicherungsträger abzurechnen ist, der diese Leistung<br />
bewilligt hat.<br />
Für Rettungsdienste & Beförderungsgewerbe:<br />
Transportunternehmen steht VDAS-historisch zur<br />
Verfügung (siehe dazu: VP-HB Versichertendatenabfrageservice für<br />
Krankenanstalten).<br />
Wenn sich die Zuständigkeit des KV-Trägers während der<br />
Leistungsgewährung ändert (z.B. bei Serientransporten), wird<br />
der neue KV-Träger automatisch auch für die Abrechnung<br />
zuständig. Liegt ein bewilligter Serientransport vor und wird<br />
bei der Abrechnung festgestellt, dass keine<br />
Leistungszuständigkeit mehr besteht, erlischt die Bewilligung.<br />
Der Versicherte ist umgehend darüber zu informieren<br />
(Einholung einer neuen Bewilligung beim nunmehr<br />
leistungszuständigen KV-Träger).<br />
Werden Sie nicht auf Grund eines Folgebeleges (z.B. Verordnungs-, Transportschein) aufgesucht,<br />
können Sie den KV-Träger automatisch vom e-card System ermitteln lassen oder den zuständigen<br />
KV-Träger nach Angaben des Patienten wählen ( siehe Kapitel Liste der KV-Träger).<br />
Ist der Patient mehrfach versichert, hat er das Wahlrecht<br />
über den für die anstehende Leistung auszuwählenden KV-<br />
Träger.<br />
Abteilungs-/Funktionscode<br />
Sie können hier bei der ersten Anmeldung für diesen Dialog Ihre <strong>Vertragspartner</strong>nummer anführen.<br />
Die <strong>Vertragspartner</strong>nummer brauchen Sie nur einmal<br />
beim Dialogaufbau eintragen. Automatisch wird dieses Feld<br />
bei jeder weiteren Abfrage des aktuellen Dialoges vorbefüllt.<br />
Mit [Weiter] erhalten Sie detaillierte Informationen zu Ihrem Patienten.<br />
Wählen Sie [Zurück zum Anwendungsmenü], beenden Sie den Ablauf, und Ihnen wird das<br />
Anwendungsmenü angezeigt.<br />
Mai 2013 9 Version Rel. 13a
3.2.2 Erfassen der Abfragedaten mit der e-card<br />
Nach dem Stecken der e-card und Betätigen der [Weiter]-Schaltfläche erhalten Sie folgende<br />
Eingabemaske:<br />
Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.<br />
SV-Nummer<br />
Abbildung 5: Erfassen der Abfragedaten mit der e-card– Maske 400<br />
Die aus der e-card ausgelesene Sozialversicherungsnummer wird Ihnen hier angezeigt.<br />
Die detaillierte Beschreibungen zu den Feldern KV-Träger und Abteilungs-/Funktionscode finden Sie<br />
im Kapitel Erfassen der Abfragedaten mit der Ordinationskarte.<br />
Mit [Weiter] erhalten Sie genaue Informationen zu Ihrem Patienten.<br />
Wählen Sie [Zurück zum Anwendungsmenü], beenden Sie den Ablauf, und Ihnen wird das<br />
Anwendungsmenü angezeigt.<br />
Version Rel. 13a 10 Mai 2013
4 Abfrage der Daten erfolgreich<br />
Wurde die Abfrage erfolgreich durchgeführt, erscheint folgende Maske:<br />
Abbildung 6: Abfrage der Daten erfolgreich– Maske 402<br />
Als Resultat der positiven Anspruchsprüfung erhalten Sie alle Informationen zu Ihrem Patienten.<br />
4.1 Zusätzliche Informationen aus dem e-card System<br />
Todesdatum<br />
Das Feld erhalten Sie ausschließlich dann zur Ansicht, wenn der von Ihnen abgefragte<br />
Patient von den zuständigen Stellen als verstorben gemeldet wurde.<br />
Entweder erhalten Sie<br />
<br />
<br />
das konkrete Todesdatum, sofern dieses z.B. durch eine Urkunde bestätigt wurde<br />
oder<br />
den Hinweis „unbestätigt“, sofern lediglich eine Todesmeldung, aber kein bestätigtes<br />
Todesdatum vorliegt.<br />
Anspruch<br />
Den korrekten leistungszuständigen KV-Träger allenfalls mit dem Hinweis, dass der von<br />
Ihnen zuvor erfasste korrigiert wurde. Hat der Patient bei dem von Ihnen gewählten KV-<br />
Träger keinen Anspruch, aber bei einem anderen, wird der falsche KV-Träger automatisch<br />
durch das e-card System übersteuert. Detailliertere Ausführungen sind im Kapitel Der<br />
leistungszuständige KV-Träger des Patienten beschrieben.<br />
Mai 2013 11 Version Rel. 13a
Anspruchsart<br />
Ob der Patient sachleistungs- oder geldleistungsberechtigt ist.<br />
Versicherte der SVA können sach- oder geldleistungsberechtigt sein, Versicherte der<br />
KFTGB, KFTLB und KFTLL sind ausschließlich geldleistungsberechtigt.<br />
In der Krankenversicherung werden unter „sachleistungsberechtigt“ weiters zwei<br />
Möglichkeiten unterschieden:<br />
<br />
Sachleistungsberechtigt<br />
Die Leistungen sind im gewohnten Ausmaß zu gewähren.<br />
<br />
Sachleistungsberechtigt für Vorsorgeuntersuchungen und Mutter-Kind-Pass-<br />
Leistungen für Nichtversicherte<br />
Ausschließlich Vorsorge(Gesunden)untersuchungen sowie Leistungen aus dem<br />
Mutter-Kind-Pass-Programm sind auf Kosten des gemeldeten KV-Trägers zu<br />
gewähren.<br />
Versicherungsart<br />
Über Versicherte der VAEB, <strong>BVA</strong> und allen am e-card System teilnehmenden KFA: Sie<br />
erhalten den Hinweis, dass der Patient A (Vertragsbediensteter) oder B (Beamter)<br />
versichert ist.<br />
Versichertenkategorie<br />
Ihr Patient gehört folgender Versichertenkategorie an:<br />
01 – Erwerbstätige, Arbeitslose, Selbstversicherte, Zivildiener, Asylanten, Flüchtlinge,<br />
Mindestsicherungsbezieher<br />
05 – Pensionist, Ruhegenussempfänger<br />
07 – Kriegshinterbliebene<br />
20 – Zugeteilte nach OFG<br />
21 – Zugeteilte nach KOVG, HVG<br />
22 – Zugeteilte nach KOVG-D<br />
24 – Zugeteilte nach VOG<br />
29 – Fremdstaaten (De-facto-Versicherte)<br />
Gebührenbefreiung<br />
Ob der Patient kostenanteils- und/oder rezeptgebührenbefreit ist.<br />
Kostenanteile sind entweder laut Gesetz vorgegeben (z.B. Rezeptgebühr) oder sie sind in<br />
der Satzung des jeweiligen KV-Trägers verankert und werden meistens errechnet (z.B. für<br />
Heilbehelfe und Hilfsmittel).<br />
Bitte unterscheiden Sie in der Anzeige des e-card Systems zwischen<br />
Kostenanteilsbefreiung – Ihr Patient ist „nur“ von der<br />
Entrichtung des Kostenanteils befreit.<br />
Version Rel. 13a 12 Mai 2013
Rezeptgebührenbefreiung – Ihr Patient ist „nur“ von der<br />
Entrichtung der Rezeptgebühr befreit.<br />
Kostenanteilsbefreiung, Rezeptgebührenbefreiung – Ihr<br />
Patient ist sowohl von der Entrichtung des Kostenanteils als<br />
auch der Rezeptgebühr befreit.<br />
Mit [Neue Suche] können Sie Ihre Suchkriterien verändern.<br />
Wählen Sie [Zurück zum Anwendungsmenü], beenden Sie den Ablauf, und Ihnen wird das<br />
Anwendungsmenü angezeigt.<br />
Mai 2013 13 Version Rel. 13a
5 Abfrage der Daten nicht erfolgreich<br />
Auf Grund der eingegebenen Suchkriterien konnte die Abfrage nicht erfolgreich durchgeführt werden.<br />
Gründe, warum die Abfrage fehlschlagen kann:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Die gesteckte e-card ist ungültig.<br />
Sie haben eine falsche Karte gesteckt.<br />
Die Sozialversicherungsnummer ist falsch oder<br />
unvollständig.<br />
Der Patient hat keinen gültigen KV-Anspruch.<br />
Der Patient ist mehrfach versichert, und Sie haben<br />
keinen oder einen falschen KV-Träger ausgewählt.<br />
Der Patient hat beim gewählten KV-Träger keinen<br />
Anspruch.<br />
Das e-card System befindet sich im Status offline.<br />
5.1 Patient hat keinen gültigen KV-Anspruch<br />
Abbildung 7: Patient hat keinen gültigen KV-Anspruch – Maske 400<br />
In einer Zusammenfassung werden die ermittelten Personendaten dargestellt.<br />
Die Zugehörigkeit des Patienten zu einem KV-Träger hängt versicherungsrechtlich vom Eintritt<br />
bestimmter Umstände ab (z.B. Aufnahme einer Beschäftigung). Diese Umstände werden vom<br />
Patienten oder dessen Dienstgeber dem zuständigen KV-Träger gemeldet und stehen sodann am e-<br />
card Server zur Verfügung.<br />
Version Rel. 13a 14 Mai 2013
Wesentlich für das e-card System ist das Vorliegen eines Anspruches zum Zeitpunkt der Anfrage.<br />
Möglichkeiten bei negativer versicherungsrechtlicher Anspruchsprüfung:<br />
<br />
<br />
<br />
Sollte nur der eingegebene KV-Träger falsch sein, können Sie möglicherweise bei Ihrem<br />
Patienten rückfragen und Ihre Eingaben korrigieren.<br />
Sie können für diese Fälle Ihre bisherige Vorgehensweise (vor Anbindung an das e-card<br />
System) beibehalten.<br />
Hat Ihr Patient erst kürzlich eine berufliche Tätigkeit aufgenommen, kann es sein, dass<br />
seitens des Dienstgebers noch keine Anmeldung beim zuständigen KV-Träger erfolgt bzw.<br />
die Meldung des Dienstgebers noch nicht im e-card System erfasst ist. Sie bzw. der Patient<br />
können beim vermutlich zuständigen KV-Träger wegen Freischaltung eines temporären KV-<br />
Anspruches anfragen. Nach Prüfung der Sachlage kann der Bearbeiter des KV-Trägers durch<br />
bestimmte Eingaben eine positive Rückantwort bei erneuter versicherungsrechtlicher<br />
Anspruchsprüfung ermöglichen.<br />
o<br />
o<br />
Folgende KV-Träger eröffnen Ihnen diese Möglichkeit: BGKK, NÖGKK, STGKK,<br />
TGKK und VGKK (siehe Kapitel Liste der KV-Träger).<br />
Für alle anderen KV-Träger bleibt die Vorgehensweise in der Form bestehen, wie Sie<br />
sie bisher gewohnt sind.<br />
Trotz der Vergabe eines temporären Anspruches haben<br />
Sie keine Garantie, dass der vom e-card System bekannt<br />
gegebene KV-Träger auch tatsächlich die Kosten für die<br />
Behandlung übernimmt. VDAS ersetzt keinesfalls das<br />
Einholen z.B. einer Bewilligung. Diese Prozesse werden durch<br />
VDAS nicht abgelöst. Sie erhalten jedoch eine Information,<br />
an welchen KV-Träger Sie z.B. eine Bewilligungsanfrage oder<br />
Ihre Abrechnung senden können.<br />
Mai 2013 15 Version Rel. 13a
5.2 Patient hat mehrere abgeleitete GKK/BKK-Ansprüche<br />
Hat der Patient mehrere abgeleitete Ansprüche, erhalten Sie diese in einer Liste angezeigt.<br />
Abbildung 8: abgeleitete Ansprüche bei GKK/BKK – Maske 401<br />
Erfragen Sie bei Ihrem Patienten den KV-Träger für die anstehende Leistung.<br />
Detaillierte Ausführungen sind im Kapitel Der leistungszuständige KV-Träger des Patienten<br />
beschrieben.<br />
Spalte SV-Nummer<br />
In dieser Spalte ist die zehnstellige Sozialversicherungsnummer der Versicherten, von denen sich<br />
der Anspruch ableitet, angeführt.<br />
Spalte Versicherter<br />
Hier sehen Sie die Namen der Versicherten, von denen sich der Anspruch ableitet.<br />
Spalte Anspruch<br />
Die Kurzbezeichnung der zur Auswahl stehenden KV-Träger ist hier ersichtlich ( siehe Kapitel Liste<br />
der KV-Träger).<br />
Ist der Patient mehrfach versichert, hat er das Wahlrecht<br />
über den für die anstehende Leistung auszuwählenden KV-<br />
Träger.<br />
Version Rel. 13a 16 Mai 2013
Sind Sie ein Gesundheitsdiensteanbieter, der auf Grund<br />
eines Folgebeleges (z.B. Verordnungs-, Transportschein) in<br />
Anspruch genommen wird, wählen Sie den KV-Träger, der am<br />
Folgebeleg ausgewiesen ist, sofern dieser nach Ihrer<br />
erfolgreichen VDAS-Abfrage nach wie vor als<br />
leistungszuständiger KV-Träger gültig ist. Der Patient hat sich<br />
bereits beim Aussteller für diesen KV-Träger entschieden.<br />
Ist für die Leistung eine Bewilligung erforderlich, gilt<br />
Folgendes:<br />
Für Bandagisten, Orthopädieschuhmacher &<br />
Orthopädietechniker:<br />
Im Fall eines Versicherungsträgerwechsels ist die bereits<br />
bewilligte Leistung nicht neuerlich zu bewilligen. Daher gilt<br />
grundsätzlich, dass die erbrachte Leistung mit dem<br />
Versicherungsträger abzurechnen ist, der diese Leistung<br />
bewilligt hat.<br />
Für Rettungsdienste & Beförderungsgewerbe:<br />
Transportunternehmen steht VDAS-historisch zur<br />
Verfügung (siehe dazu: VP-HB Versichertendatenabfrageservice für<br />
Krankenanstalten).<br />
Wenn sich die Zuständigkeit des KV-Trägers<br />
während der Leistungsgewährung ändert (z.B. bei<br />
Serientransporten), wird der neue KV-Träger automatisch<br />
auch für die Abrechnung zuständig. Liegt ein bewilligter<br />
Serientransport vor und wird bei der Abrechnung<br />
festgestellt, dass keine Leistungszuständigkeit mehr<br />
besteht, erlischt die Bewilligung. Der Versicherte ist<br />
umgehend darüber zu informieren (Einholung einer neuen<br />
Bewilligung beim nunmehr leistungszuständigen KV-Träger).<br />
Durch Anklicken der SV-Nummer, erhalten Sie das entsprechende Detailergebnis.<br />
Mit [Neue Suche] können Sie Ihre Suchkriterien verändern.<br />
Wählen Sie [Zurück zum Anwendungsmenü], beenden Sie den Ablauf und Ihnen wird das<br />
Anwendungsmenü angezeigt.<br />
Mai 2013 17 Version Rel. 13a
5.2.1 Detailergebnis<br />
Abbildung 9: abgeleitete Ansprüche bei GKK/BKK - Detailergebnis – Maske 402<br />
In einer Zusammenfassung werden die Daten Ihres Patienten sowie des Versicherten aufgelistet.<br />
Informationen, die Sie aus dem e-card System erhalten, finden Sie im Kapitel Zusätzliche<br />
Informationen aus dem e-card System ausgeführt.<br />
Mit [Neue Suche] können Sie Ihre Suchkriterien verändern.<br />
Wählen Sie [Zurück zum Anwendungsmenü], beenden Sie den Ablauf und Ihnen wird das<br />
Anwendungsmenü angezeigt.<br />
Version Rel. 13a 18 Mai 2013
5.3 Patient hat mehrere eigene GKK/BKK-Ansprüche<br />
Hat der Patient mehrere Eigenansprüche, erhalten Sie darüber eine Liste zur Auswahl.<br />
Abbildung 10: Eigenansprüche bei GKK/BKK – Maske 401<br />
Erfragen Sie bei Ihrem Patienten den KV-Träger für die anstehende Leistung.<br />
Detaillierte Ausführungen sind im Kapitel Der leistungszuständige KV-Träger des Patienten<br />
beschrieben.<br />
Spalte SV-Nummer<br />
In dieser Spalte ist die zehnstellige Sozialversicherungsnummer des Patienten angeführt.<br />
Spalte Versicherter<br />
Hier sehen Sie die Namen des Patienten.<br />
Spalte Anspruch<br />
Die Kurzbezeichnung der zur Auswahl stehenden KV-Träger ist hier ersichtlich ( siehe Kapitel Liste<br />
der KV-Träger).<br />
Ist der Patient mehrfach versichert, hat er das Wahlrecht<br />
über den für die anstehende Leistung auszuwählenden KV-<br />
Träger.<br />
Sind Sie ein Gesundheitsdiensteanbieter, der auf Grund<br />
eines Folgebeleges (z.B. Verordnungs-, Transportschein) in<br />
Anspruch genommen wird, wählen Sie den KV-Träger, der am<br />
Mai 2013 19 Version Rel. 13a
Folgebeleg ausgewiesen ist, sofern dieser nach Ihrer<br />
erfolgreichen VDAS-Abfrage nach wie vor als<br />
leistungszuständiger KV-Träger gültig ist. Der Patient hat sich<br />
bereits beim Aussteller für diesen KV-Träger entschieden.<br />
Ist für die Leistung eine Bewilligung erforderlich, gilt<br />
Folgendes:<br />
Für Bandagisten, Orthopädieschuhmacher &<br />
Orthopädietechniker:<br />
Im Fall eines Versicherungsträgerwechsels ist die bereits<br />
bewilligte Leistung nicht neuerlich zu bewilligen. Daher gilt<br />
grundsätzlich, dass die erbrachte Leistung mit dem<br />
Versicherungsträger abzurechnen ist, der diese Leistung<br />
bewilligt hat.<br />
Für Rettungsdienste & Beförderungsgewerbe:<br />
Transportunternehmen steht VDAS-historisch zur<br />
Verfügung (siehe dazu: VP-HB Versichertendatenabfrageservice für<br />
Krankenanstalten).<br />
Wenn sich die Zuständigkeit des KV-Trägers während der<br />
Leistungsgewährung ändert (z.B. bei Serientransporten), wird<br />
der neue KV-Träger automatisch auch für die Abrechnung<br />
zuständig. Liegt ein bewilligter Serientransport vor und wird<br />
bei der Abrechnung festgestellt, dass keine<br />
Leistungszuständigkeit mehr besteht, erlischt die Bewilligung.<br />
Der Versicherte ist umgehend darüber zu informieren<br />
(Einholung einer neuen Bewilligung beim nunmehr<br />
leistungszuständigen KV-Träger).<br />
Durch Anklicken der SV-Nummer erhalten Sie das entsprechende Detailergebnis.<br />
Mit [Neue Suche] können Sie Ihre Suchkriterien verändern.<br />
Wählen Sie [Zurück zum Anwendungsmenü], beenden Sie den Ablauf und Ihnen wird das<br />
Anwendungsmenü angezeigt.<br />
Version Rel. 13a 20 Mai 2013
5.3.1 Detailergebnis<br />
Abbildung 11: Eigenansprüche bei GKK/BKK - Detailergebnis – Maske 402<br />
In einer Zusammenfassung werden die Daten Ihres Patienten beim gewählten KV-Träger aufgelistet.<br />
Informationen, die Sie aus dem e-card System erhalten, finden Sie im Kapitel Zusätzliche<br />
Informationen aus dem e-card System beschrieben.<br />
Möchten Sie sich die Detaildaten beim anderen KV-Träger anzeigen lassen, wählen Sie [Zur Liste].<br />
Mit [Neue Suche] können Sie Ihre Suchkriterien verändern.<br />
Wählen Sie [Zurück zum Anwendungsmenü], beenden Sie den Ablauf, und Ihnen wird das<br />
Anwendungsmenü angezeigt.<br />
Mai 2013 21 Version Rel. 13a
5.4 Patient hat mehrere (eigene oder abgeleitete) KV-Ansprüche bei<br />
mindestens einem Sonderversicherungsträger<br />
Hat der Patient mehrere Ansprüche (gleichgültig, ob eigene oder abgeleitete), wobei zumindest ein<br />
Sonderversicherungsträger eine Rolle spielt, erscheint folgende Maske:<br />
Abbildung 12: mehrere Ansprüche bei mindestens einem Sonderversicherungsträger – Maske 400<br />
Erfragen Sie bei Ihrem Patienten den KV-Träger für die zu erbringende Leistung und wählen Sie<br />
diesen im e-card System aus.<br />
Detaillierte Ausführungen sind im Kapitel Der leistungszuständige KV-Träger des Patienten<br />
beschrieben.<br />
Ist der Patient mehrfach versichert, hat er das Wahlrecht<br />
über den für die anstehende Leistung auszuwählenden KV-<br />
Träger.<br />
Sind Sie ein Gesundheitsdiensteanbieter, der auf Grund<br />
eines Folgebeleges (z.B. Verordnungs-, Transportschein) in<br />
Anspruch genommen wird, wählen Sie den KV-Träger, der am<br />
Folgebeleg ausgewiesen ist, sofern dieser nach Ihrer<br />
erfolgreichen VDAS-Abfrage nach wie vor als<br />
leistungszuständiger KV-Träger gültig ist. Der Patient hat sich<br />
bereits beim Aussteller für diesen KV-Träger entschieden.<br />
Ist für die Leistung eine Bewilligung erforderlich, gilt<br />
Folgendes:<br />
Für Bandagisten, Orthopädieschuhmacher &<br />
Orthopädietechniker:<br />
Version Rel. 13a 22 Mai 2013
Im Fall eines Versicherungsträgerwechsels ist die bereits<br />
bewilligte Leistung nicht neuerlich zu bewilligen. Daher gilt<br />
grundsätzlich, dass die erbrachte Leistung mit dem<br />
Versicherungsträger abzurechnen ist, der diese Leistung<br />
bewilligt hat.<br />
Für Rettungsdienste & Beförderungsgewerbe:<br />
Transportunternehmen steht VDAS-historisch zur<br />
Verfügung (siehe dazu: VP-HB Versichertendatenabfrageservice für<br />
Krankenanstalten).<br />
Wenn sich die Zuständigkeit des KV-Trägers während der<br />
Leistungsgewährung ändert (z.B. bei Serientransporten), wird<br />
der neue KV-Träger automatisch auch für die Abrechnung<br />
zuständig. Liegt ein bewilligter Serientransport vor und wird<br />
bei der Abrechnung festgestellt, dass keine<br />
Leistungszuständigkeit mehr besteht, erlischt die Bewilligung.<br />
Der Versicherte ist umgehend darüber zu informieren<br />
(Einholung einer neuen Bewilligung beim nunmehr<br />
leistungszuständigen KV-Träger).<br />
Mai 2013 23 Version Rel. 13a
6 Der leistungszuständige KV-Träger des Patienten<br />
Im e-card System haben Sie grundsätzlich die Wahl, ob Sie einen KV-Träger, der vom<br />
e-card Server auf Richtigkeit geprüft wird, auswählen oder automatisch ermitteln lassen.<br />
Bei der Beschreibung nachfolgender Varianten der Auswahl des KV-Trägers des Patienten<br />
wird vorausgesetzt, dass alle sonstigen Anspruchsprüfungen positiv sind.<br />
Sind Sie ein Gesundheitsdiensteanbieter, der auf Grund<br />
eines Folgebeleges (z.B. Verordnungs-, Transportschein) in<br />
Anspruch genommen wird, wählen Sie den KV-Träger, der am<br />
Folgebeleg ausgewiesen ist, sofern dieser nach Ihrer<br />
erfolgreichen VDAS-Abfrage nach wie vor als<br />
leistungszuständiger KV-Träger gültig ist. Der Patient hat sich<br />
bereits beim Aussteller für diesen KV-Träger entschieden.<br />
Ist für die Leistung eine Bewilligung erforderlich, gilt<br />
Folgendes:<br />
Für Bandagisten, Orthopädieschuhmacher &<br />
Orthopädietechniker:<br />
Im Fall eines Versicherungsträgerwechsels ist die bereits<br />
bewilligte Leistung nicht neuerlich zu bewilligen. Daher gilt<br />
grundsätzlich, dass die erbrachte Leistung mit dem<br />
Versicherungsträger abzurechnen ist, der diese Leistung<br />
bewilligt hat.<br />
Für Rettungsdienste & Beförderungsgewerbe:<br />
Transportunternehmen steht VDAS-historisch zur<br />
Verfügung (siehe dazu: VP-HB Versichertendatenabfrageservice für<br />
Krankenanstalten).<br />
Wenn sich die Zuständigkeit des KV-Trägers während der<br />
Leistungsgewährung ändert (z.B. bei Serientransporten), wird<br />
der neue KV-Träger automatisch auch für die Abrechnung<br />
zuständig. Liegt ein bewilligter Serientransport vor und wird<br />
bei der Abrechnung festgestellt, dass keine<br />
Leistungszuständigkeit mehr besteht, erlischt die Bewilligung.<br />
Der Versicherte ist umgehend darüber zu informieren<br />
(Einholung einer neuen Bewilligung beim nunmehr<br />
leistungszuständigen KV-Träger).<br />
Können Sie von vornherein KEINEN KV-Träger<br />
auswählen, belassen Sie bitte die Einstellung „automatisch<br />
ermitteln“ im Feld KV-Träger.<br />
6.1.1 Patient hat keinen KV-Anspruch<br />
Hat der Patient keinen KV-Anspruch, so wird, unabhängig von der ursprünglichen Auswahl<br />
(oder Nicht-Auswahl), die Anspruchsprüfung abgebrochen. Sie erhalten die Mitteilung, dass<br />
dieser Patient nicht versichert ist.
6.1.2 Patient hat nur einen KV-Anspruch<br />
Hat der Patient nur einen KV-Anspruch, er ist also nicht mehrfach versichert, und Sie haben<br />
den richtigen KV-Träger gewählt, wird dieser auch vom e-card System bestätigt.<br />
Beispiel:<br />
Patient ist nur bei der WGKK versichert, er hat Ihnen das so mitgeteilt, Sie haben im<br />
Feld KV-Träger WGKK eingestellt, ist die Rückmeldung vom e-card System: WGKK<br />
Hat der Patient nur einen KV-Anspruch, er ist also nicht mehrfach versichert, und Sie haben<br />
den falschen KV-Träger gewählt, wird der richtige - unabhängig von Ihrer Auswahl - vom<br />
e-card System zurückgeliefert, weiters erhalten Sie die Mitteilung, dass Ihre Eingabe<br />
korrigiert wurde.<br />
Beispiel:<br />
Patient ist nur bei der WGKK versichert, er hat Ihnen NÖGKK mitgeteilt, Sie haben im<br />
Feld KV-Träger NÖGKK eingestellt, ist die Rückmeldung vom e-card System in blauer<br />
Schrift: WGKK<br />
Hat der Patient nur einen KV-Anspruch, er ist also nicht mehrfach versichert und Sie haben<br />
keinen KV-Träger, also im Feld KV-Träger automatisch ermitteln gewählt, wird der richtige<br />
vom e-card Server zurückgeliefert.<br />
Beispiel:<br />
Der Patient ist nur bei der WGKK versichert, er hat Ihnen das so mitgeteilt. Sie haben<br />
im Feld KV-Träger automatisch ermitteln eingestellt und die Rückmeldung vom<br />
e-card System lautet: WGKK<br />
Das bedeutet: Hat der Patient lediglich einen KV-<br />
Anspruch, wird – unabhängig von der ursprünglichen Auswahl<br />
(oder Nicht-Auswahl) der richtige KV-Träger vom e-card<br />
Server zurückgeliefert.<br />
6.1.3 Patient hat mehrere KV-Ansprüche<br />
Hat der Patient mehrere KV-Ansprüche (abgeleitete als Angehöriger oder eigene) und Sie<br />
haben den richtigen KV-Träger gewählt, werden alle abgeleiteten Ansprüche zur Auswahl<br />
vom e-card System zurückgeliefert, sofern der Patient zu diesem einen KV-Träger mehrere<br />
abgeleitete Ansprüche hat (mehrere eigene Ansprüche bei demselben KV-Träger gibt es<br />
nicht).<br />
Beispiel:<br />
Es konsultiert Sie ein Kind, das durch die Mutter und durch den Vater bei der WGKK<br />
versichert ist und Sie wählen im Feld KV-Träger WGKK aus, ist die Rückmeldung<br />
vom e-card System: WGKK /SV-Nummer + Name der Mutter und WGKK /SV-<br />
Nummer + Name des Vaters.<br />
Hat der Patient mehrere KV-Ansprüche (abgeleitete als Angehöriger oder eigene) und Sie<br />
haben den falschen oder keinen KV-Träger gewählt, werden alle abgeleiteten Ansprüche<br />
zur Auswahl vom e-card System zurückgeliefert, sofern der Patient nur bei einem KV-<br />
Träger mehrere abgeleitete Ansprüche hat (mehrere eigene Ansprüche bei demselben KV-<br />
Mai 2013 25 Version Rel. 13a
Träger gibt es nicht).<br />
Beispiel:<br />
Es konsultiert Sie ein Kind, das durch die Mutter und durch den Vater bei der WGKK<br />
versichert ist, und Sie wählen im Feld KV-Träger <strong>BVA</strong> aus, ist die Rückmeldung vom<br />
e-card System: korr. WGKK /SV-Nummer + Name der Mutter und WGKK /SV-<br />
Nummer + Name des Vaters.<br />
Beispiel:<br />
Es konsultiert Sie ein Kind, das durch die Mutter und durch den Vater bei der WGKK<br />
versichert ist, und Sie wählen im Feld KV-Träger automatisch ermitteln aus, ist die<br />
Rückmeldung vom e-card System: WGKK /SV-Nummer + Name der Mutter und<br />
WGKK /SV-Nummer + Name des Vaters.<br />
Hat der Patient mehrere KV-Ansprüche (abgeleitete als Angehöriger oder eigene) und Sie<br />
haben eine falsche GKK oder BKK gewählt, wird die richtige GKK oder BKK vom e-card<br />
System zurückgeliefert, wenn der Patient, was GKKs oder BKKs betrifft, nur einen<br />
Anspruch bei einer GKK bzw. BKK hat, unabhängig davon, ob er noch weitere Ansprüche<br />
bei Sonderversicherungsträgern (z.B. <strong>BVA</strong>, SVA) hat.<br />
Beispiel:<br />
Der Patient ist bei der WGKK versichert, Sie wählen im Feld KV-Träger TGKK aus,<br />
dann ist die Rückmeldung vom e-card System in blauer Schrift: WGKK<br />
Beispiel:<br />
Der Patient ist bei der WGKK und <strong>BVA</strong> versichert, Sie wählen im Feld KV-Träger<br />
TGKK aus, dann ist die Rückmeldung vom e-card System in blauer Schrift: WGKK<br />
Hat der Patient mehrere KV-Ansprüche und Sie haben eine falsche GKK oder BKK gewählt,<br />
werden alle GKKs oder BKKs, bei denen der Patient Ansprüche hat (mehrere, z.B.<br />
abgeleitete Ansprüche bei mehreren GKKs und/oder BKKs oder auch mehrere abgeleitete<br />
Ansprüche bei einer GKK und/oder einer BKK), vom e-card Server zurückgeliefert<br />
unabhängig davon, ob er noch weitere Ansprüche bei Sonderversicherungsträgern hat.<br />
Beispiel:<br />
Der Patient ist bei der WGKK und BGKK versichert, Sie wählen im Feld KV-Träger<br />
SGKK aus, dann ist die Rückmeldung vom e-card System: WGKK und BGKK –<br />
Einer der … (abgeleiteten/ASVG) Ansprüche muss ausgewählt werden.<br />
Beispiel:<br />
Der Patient ist bei WGKK, BGKK und SVA versichert, Sie wählen im Feld KV-Träger<br />
SGKK aus, dann ist die Rückmeldung vom e-card System: WGKK und BGKK –<br />
Einer der … (abgeleiteten/ASVG) Ansprüche muss ausgewählt werden.<br />
Hat der Patient mehrere KV-Ansprüche und Sie haben einen falschen<br />
Sonderversicherungsträger gewählt, wird die Meldung, dass eine Mehrfachversicherung<br />
besteht, ausgegeben, wenn der Patient Ansprüche bei mehreren KV-Trägern hat.<br />
Beispiel:<br />
Der Patient ist bei KGKK und <strong>BVA</strong> versichert, Sie wählen im Feld KV-Träger SVA<br />
aus, dann ist die Rückmeldung vom e-card System: Es liegt eine<br />
…Mehrfachversicherung vor – KVT muss erfasst werden.<br />
Hat der Patient mehrere KV-Ansprüche und Sie haben keinen KV-Träger gewählt, und der<br />
Version Rel. 13a 26 Mai 2013
Patient hat Ansprüche bei mehreren KV-Trägern, aber keinen Anspruch bei einer GKK oder<br />
BKK, wird die Meldung ausgegeben, dass eine Mehrfachversicherung besteht.<br />
Beispiel:<br />
Der Patient ist bei <strong>BVA</strong> und SVB versichert, Sie wählen im Feld KV-Träger<br />
automatisch ermitteln aus, dann ist die Rückmeldung vom e-card System: Es liegt<br />
eine …Mehrfachversicherung vor – KVT muss erfasst werden.<br />
Hat der Patient mehrere KV-Ansprüche und Sie haben keinen KV-Träger gewählt, und der<br />
Patient hat Ansprüche bei einer oder mehreren GKKs und/oder BKKs UND einem oder<br />
mehreren anderen KV-Trägern, wird die Meldung, dass eine Mehrfachversicherung besteht,<br />
ausgegeben<br />
Beispiel:<br />
Der Patient ist bei VGKK und <strong>BVA</strong> versichert, Sie wählen im Feld KV-Träger<br />
automatisch ermitteln aus, dann ist die Rückmeldung vom e-card System: Es liegt<br />
eine …Mehrfachversicherung vor – KVT muss erfasst werden.<br />
Haben Sie aus mehreren (abgeleiteten) Ansprüchen<br />
ausgewählt, wird Ihre Auswahl vom e-card System bestätigt.<br />
Mai 2013 27 Version Rel. 13a
7 Anhang<br />
7.1 Fehlermeldungen<br />
Fehlernummer<br />
Abbildung 13: Fehlermeldung<br />
Im Falle einer Fehlermeldung, deren Bedeutung nicht klar ist, notieren Sie sich bitte die<br />
Fehlernummer (z.B. ZS-00003) und wenden Sie sich an die Serviceline.<br />
Version Rel. 12a 28 Mai 2012
7.2 Glossar - Allgemeine Begriffe<br />
Begriff<br />
Abrechnungsperiode<br />
Anspruchsbeleg<br />
Anspruchsberechtigter<br />
Anspruchsnachweis<br />
Arzt-EDV<br />
ASVG<br />
Basis-Service<br />
Benutzer<br />
Dialog<br />
Download<br />
e-card Server<br />
Erklärung<br />
Kalenderzeitraum, für den abrechnungsrelevante<br />
Sachverhalte gemeinsam betrachtet bzw. abgerechnet<br />
werden. Die Abrechnungsperiode wird zwischen dem KV-<br />
Träger und dem <strong>Vertragspartner</strong> in einem Vertrag geregelt.<br />
Dauer entweder ein Monat oder ein Quartal.<br />
Grundsätzlich wird der KV-Anspruch durch eine Abfrage am<br />
e-card Server festgestellt. In Einzelfällen kann durch den<br />
leistungszuständigen Krankenversicherungsträger ein<br />
Papierbeleg ausgestellt werden, um den <strong>Vertragspartner</strong><br />
eine Abrechnung zu ermöglichen.<br />
Person, die zu einem bestimmten Zeitpunkt Anspruch auf<br />
Versicherungsleistungen aus der Krankenversicherung hat.<br />
e-card oder Anspruchsbeleg eines KV-Trägers, der den<br />
Anspruch auf Leistungen der Krankenversicherung<br />
dokumentiert.<br />
Externes EDV-System einer Ordination zur Verwaltung und<br />
Abrechnung des Ordinationsbetriebes.<br />
Allgemeines Sozialversicherungsgesetz<br />
Das Basis-Service des Dienstes GIN-Zugangsnetz umfasst<br />
Folgendes:<br />
Erreichbarkeit der e-card Serviceline bei technischen<br />
Fragen/Problemen, welche die e-card Infrastruktur betreffen<br />
Wartung und gegebenenfalls Austausch der e-card<br />
Infrastruktur (GINA und LAN-Kartenlesegerät) vor Ort beim<br />
SV-<strong>Vertragspartner</strong><br />
Wartung und gegebenenfalls vor Ort Einsatz bei Problemen<br />
des GIN-Zugangsnetzes.<br />
Sammelbegriff für die Benutzer des e-card Systems, wie z.B.<br />
Ordinationshilfen, Ärzte, Mitarbeiter der KV-Träger,<br />
Techniker, Versicherte, etc.<br />
Bezeichnet den Zeitraum zwischen Anmeldung und<br />
Abmeldung am e-card System.<br />
Übertragen von Daten oder Programmen von einem<br />
übergeordneten System (Hintergrundsystem, Host) an ein<br />
untergeordnetes System.<br />
Zentrales EDV-System beim Betreiber zur Verwaltung und<br />
Überprüfung der Ansprüche und Konsultationen.<br />
Mai 2013 29 Version Rel. 13a
Begriff<br />
e-card System<br />
Ersatzanbindung<br />
Ersatzkarte<br />
Geldleistungsberechtigter<br />
Gültige e-card<br />
Initialisierung<br />
Krankenfürsorgeanstalt<br />
KV-Anspruch<br />
KV-Träger<br />
Leistungszuständiger KV-Träger des<br />
Anspruchsberechtigten<br />
Mehrfachversicherung<br />
Erklärung<br />
Ergebnis des Projektes e-card, bestehend aus<br />
Konsultationsgesamtsystem + Kartensystem, Prozessen und<br />
Personen.<br />
Standard- und Ersatzanbindung<br />
Bei Verlust oder Defekt der e-card oder der Ordinationskarte<br />
können diese nachbestellt und ersetzt werden.<br />
Versicherte der SVA werden, abhängig vom Einkommen<br />
oder deren Erklärung, in Geldleistungs- und<br />
Sachleistungsberechtigte eingeteilt. Geldleistungsberechtigte<br />
müssen alle Ärzte als Privatpatienten aufsuchen und haben<br />
die Möglichkeit, die saldierten Honorarnoten an die SVA zu<br />
übermitteln.<br />
Eine e-card ist gültig, wenn sie elektronisch angesprochen<br />
werden kann und nicht gesperrt ist.<br />
Laden der festen und personenunabhängigen Daten der<br />
Anwendung.<br />
Krankenfürsorgeanstalten (KFA) sind dienstrechtliche<br />
Einrichtungen für Dienstnehmer (Beamte,<br />
Vertragsbedienstete) einiger Länder und Gemeinden (z.B.<br />
Wien, Baden, Tirol, Salzburg, Graz, Villach, usw.) außerhalb<br />
des österreichischen Sozialversicherungssystems, die im<br />
Wesentlichen dieselbe Funktion haben wie<br />
Sozialversicherungs-Krankenkassen. Einige KFA nehmen<br />
am e-card System teil, andere nicht. Die Versicherungszeiten<br />
bei KFA sind Zeiten einer Krankenversicherung nach dem<br />
Sozialversicherungsrecht weitgehend gleichgestellt.<br />
Ein KV-Anspruch ist die ermittelte Anspruchsberechtigung<br />
auf den Bezug einer Sach- bzw. Geldleistung aus der<br />
Krankenversicherung.<br />
Krankenversicherungsträger nimmt die Aufgaben der<br />
gesetzlichen Krankenversicherung wahr.<br />
Dazu zählen alle Gebietskrankenkassen, alle<br />
Betriebskrankenkassen, VAEB, <strong>BVA</strong>, SVA, SVB sowie<br />
(technisch betrachtet, nicht rechtlich!) alle am e-card System<br />
teilnehmenden Krankenfürsorgeanstalten.<br />
Das ist jener KV-Träger des Anspruchsberechtigten, der für<br />
eine mögliche Übernahme der Kosten für eine erbrachte<br />
Leistung zuständig ist. Die Zuordnung erfolgt auf Grund der<br />
Pflichtversicherung.<br />
Bezeichnung für das gleichzeitige Bestehen von mehreren<br />
Versicherungsverhältnissen bei einem oder mehreren<br />
Version Rel. 13a 30 Mai 2013
Begriff<br />
Erklärung<br />
Krankenversicherungsträgern.<br />
Online<br />
Online-Anspruchsprüfung<br />
Ordinationskartennummer<br />
Ordinationsnummer<br />
Sachleistungsberechtigter<br />
Es kommt zu einer direkten Netzverbindung zum e-card<br />
Server. Der aktuelle Stand der Daten kann eingesehen und<br />
übertragen werden.<br />
Jeder Online-Zugriff auf den e-card Server, bei dem die<br />
aktuellen Versicherungsdaten eines Patienten abgefragt<br />
werden.<br />
Eindeutige Nummer einer Ordinationskarte. Sie setzt sich<br />
aus der <strong>Vertragspartner</strong>nummer und der Kartenfolgenummer<br />
zusammen.<br />
Zweistellige Nummer zur eindeutigen Unterscheidung von<br />
Ordinationen eines <strong>Vertragspartner</strong>s.<br />
Versicherte der SVA werden, abhängig vom Einkommen und<br />
deren Erklärung, in Geldleistungs- und<br />
Sachleistungsberechtigte eingeteilt.<br />
Sachleistungsberechtigte können <strong>Vertragspartner</strong> mit der e-<br />
card (=„Krankenschein“) aufsuchen.<br />
Weiters gibt es die Möglichkeit einer<br />
<br />
„Sachleistungsberechtigung für Mutter-Kind-Pass<br />
und Vorsorgeuntersuchungen für Nichtversicherte“,<br />
welche zur Inanspruchnahme eines <strong>Vertragspartner</strong>s<br />
speziell für die Behandlungsfälle der Mutter-Kind-<br />
Pass-Untersuchungen und der<br />
Vorsorgeuntersuchungen auf Kosten eines KV-<br />
Trägers berechtigt.<br />
Serviceline<br />
Signatur<br />
Die Serviceline stellt das zentrale Bindeglied zwischen<br />
Versicherten, Ordinationen, KV-Träger Servicecenter, KV-<br />
Träger eigenen Einrichtungen und dem Betrieb des e-card<br />
Systems dar.<br />
Die Nummer der Serviceline entnehmen Sie entweder der<br />
Vorderseite der e-card oder der Rückseite der<br />
Ordinationskarte.<br />
Oft auch elektronische Unterschrift genannt und wird zur<br />
Feststellung der Authentizität von elektronisch übermittelten<br />
Nachrichten oder elektronischen Dokumenten verwendet.<br />
D.h. mittels der digitalen Signatur kann sowohl die<br />
Unverfälschtheit einer Nachricht als auch der Unterzeichner<br />
des gesendeten Dokumentes verifiziert werden. Zur<br />
Verschlüsselung der digitalen Signatur dient ein<br />
asymmetrischer kryptografischer Algorithmus.<br />
Mai 2013 31 Version Rel. 13a
Begriff<br />
Standard- und Ersatzanbindung<br />
Erklärung<br />
Standard-Anbindung:<br />
Die Standardanbindung erfolgt mittels Breitband-<br />
Technologie. Die Nominalbandbreite der Standardanbindung<br />
beträgt mindestens 768 KBit/s vom Netzbetreiber<br />
(Download) und 128 KBit/s zum Netzbetreiber (Upload).<br />
Der GIN-Zugangsnetz-Provider konfiguriert die<br />
Datenanbindung so, dass sie eine geschlossene, vom<br />
Internet und anderen Netzen völlig getrennte<br />
Datenanbindung darstellt.<br />
Ersatz-Anbindung:<br />
Der GIN-Zugangsnetz-Provider ist berechtigt, dem SV-<br />
Partner bei Nicht-Verfügbarkeit einer Standardanbindung –<br />
d.h. technisch nicht möglich und/oder wirtschaftlich nicht<br />
vertretbar – eine Ersatzanbindung mittels ISDN-Wählleitung<br />
zur Verfügung zu stellen.<br />
Dem SV-Partner wird unabhängig von der Verbindungsdauer<br />
das gleiche Teilnahmeentgelt verrechnet, wie bei einer<br />
Standardanbindung beim selben Provider.<br />
SV-Beleg<br />
SV-Nummer<br />
Tätigkeitsbereich<br />
Technischer Dienst<br />
Verrechnungszuständiger KV-Träger<br />
des <strong>Vertragspartner</strong>s<br />
<strong>Vertragspartner</strong>nummer<br />
Papierformular zur Unterstützung des e-card Systems z.B. in<br />
Form eines Verrechnungsbelegs, Anspruchsbelegs,<br />
Überweisungsbelegs etc.<br />
Eine SV-Nummer (Sozialversicherungsnummer, auch VSNR<br />
abgekürzt) ist eine 10-stellige Zahl, die aus einer 3-stelligen<br />
Laufnummer, einer Prüfziffer und dem Geburtsdatum (in der<br />
Form TTMMJJ) besteht. Falls das genaue Geburtsdatum<br />
nicht bekannt ist oder an einem Kalendertag die<br />
Laufnummern aufgebraucht sind, wird der Geburtsmonat mit<br />
13, 14, 15... ersetzt. Die Versicherungsnummer dient zur<br />
Identifikation eines Menschen und sagt nichts über seine<br />
sozialversicherungsrechtliche Stellung aus.<br />
Der Tätigkeitsbereich ist jene Rolle, mit der der<br />
<strong>Vertragspartner</strong> gegenüber der Sozialversicherung auftritt.<br />
Der einem <strong>Vertragspartner</strong> zugeordnete Tätigkeitsbereich<br />
richtet sich nach dessen Fachgebiet(en) bzw. Verträgen. Ein<br />
<strong>Vertragspartner</strong> kann einen oder mehrere Tätigkeitsbereiche<br />
besitzen.<br />
Partner, der für die Behebung von technischen Problemen<br />
vor Ort verantwortlich ist.<br />
Jener KV-Träger, mit dem der <strong>Vertragspartner</strong> die für den<br />
Anspruchsberechtigten erbrachte Leistung abrechnet.<br />
Die <strong>Vertragspartner</strong>nummer ist die eindeutige Identifikation<br />
Version Rel. 13a 32 Mai 2013
Begriff<br />
Erklärung<br />
eines <strong>Vertragspartner</strong>s.<br />
Zugangsnetz-Provider<br />
Zusatzkarte<br />
Firma, welche die physikalische Verbindung zum GIN<br />
herstellt.<br />
Das sind Karten, die über die Grundausstattung hinaus<br />
separat beim KV-Träger angefordert werden müssen.<br />
Mai 2013 33 Version Rel. 13a
7.3 Liste der KV-Träger<br />
Code Kurztext Langtext ABS AUM<br />
11 WGKK Gebietskrankenkasse Wien Ja Ja<br />
12 NÖGKK Gebietskrankenkasse Niederösterreich Ja Ja<br />
13 BGKK Gebietskrankenkasse Burgenland Ja Ja<br />
14 OÖGKK Gebietskrankenkasse Oberösterreich Ja Ja<br />
15 STGKK Gebietskrankenkasse Steiermark Ja Ja<br />
16 KGKK Gebietskrankenkasse Kärnten Ja Ja<br />
17 SGKK Gebietskrankenkasse Salzburg Ja Ja<br />
18 TGKK Gebietskrankenkasse Tirol Ja Ja<br />
19 VGKK Gebietskrankenkasse Vorarlberg Ja Ja<br />
21 BKKAT Betriebskrankenkasse Austria Tabak Ja Ja<br />
22 BKKVB Betriebskrankenkasse der Wiener Verkehrsbetriebe Ja Ja<br />
24 BKKMO Betriebskrankenkasse Mondi Ja Ja<br />
25 BKKVABS Betriebskrankenkasse Voestalpine Bahnsysteme Ja Ja<br />
26 BKKZW Betriebskrankenkasse Zeltweg Ja Ja<br />
28 BKKKA Betriebskrankenkasse Kapfenberg Ja Ja<br />
05 VAEB Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau Ja Ja<br />
07 <strong>BVA</strong> Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter Ja Ja<br />
40 SVA Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft Ja Nein<br />
50 SVB Sozialversicherungsanstalt der Bauern Ja Ja<br />
1A KFAW Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien Ja Ja<br />
5A<br />
KFGRZ<br />
Krankenfürsorgeanstalt für die Beamten der<br />
Landeshauptstadt Graz<br />
6A KFVIL Krankenfürsorgeanstalt für die Beamten der Stadt Villach Nein Nein<br />
7A<br />
KFSAL<br />
Krankenfürsorgeanstalt der Magistratsbeamten der<br />
Landeshauptstadt Salzburg<br />
8B KFTGB Kranken- und Unfallfürsorge der Tiroler Gemeindebeamten Nein Nein<br />
8C KFTLB Kranken- und Unfallfürsorge der Tiroler Landesbeamten Nein Nein<br />
8D KFTLL Kranken- und Unfallfürsorge der Tiroler Landeslehrer Nein Nein<br />
Ja<br />
Nein<br />
Ja<br />
Nein<br />
Der Spalte ABS können Sie die am Arzneimittelbewilligungsservice teilnehmenden KV-Träger<br />
entnehmen.<br />
Der Spalte AUM können Sie die am Arbeitsunfähigkeitsmeldungsservice teilnehmenden KV-Träger<br />
entnehmen.<br />
Version Rel. 13a 34 Mai 2013
7.4 Liste der Fachgebiete<br />
Nr.<br />
Fachgebiet<br />
01 Arzt für Allgemeinmedizin<br />
02 Facharzt für Anästhesiologie und Intensivmedizin<br />
03 Facharzt für Augenheilkunde und Optometrie<br />
04 Facharzt für Chirurgie<br />
05 Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten<br />
06 Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe<br />
07 Facharzt für Innere Medizin<br />
08 Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde<br />
09 Facharzt für Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten<br />
10 Facharzt für Lungenkrankheiten<br />
11 Facharzt für Neurologie und Psychiatrie/Psychiatrie und Neurologie<br />
12 Facharzt für Orthopädie und orthopädische Chirurgie<br />
13 Facharzt für Physikalische Medizin<br />
14 Facharzt für Radiologie<br />
15 Facharzt für Unfallchirurgie<br />
16 Facharzt für Urologie<br />
17 Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde<br />
18 Facharzt für Neurochirurgie<br />
19 Facharzt für Neurologie<br />
20 Facharzt für Psychiatrie<br />
21 Facharzt für Plastische Chirurgie<br />
22 Facharzt für Kinderchirurgie<br />
23 Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie<br />
24 Facharzt für Nuklearmedizin<br />
25 Facharzt für Medizinische Radiologie-Diagnostik<br />
26 Facharzt für Strahlentherapie - Radioonkologie<br />
27 Zahnarzt<br />
28 Facharzt für Blutgruppenserologie und Transfusionsmedizin<br />
29 Facharzt für Immunologie<br />
32 Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie<br />
Mai 2013 35 Version Rel. 13a
Nr.<br />
Fachgebiet<br />
33 Facharzt für Histologie und Embryologie<br />
34 Facharzt für medizinische Biologie<br />
35 Facharzt für Virologie<br />
38 Facharzt für Pharmakologie und Toxikologie<br />
40 Hörgeräteakustiker<br />
42 Leihfirmen für Heilbehelfe und Hilfsmittel<br />
50 Facharzt für Medizinische und Chemische Labordiagnostik<br />
51 Labor, EEG<br />
52 Labor, zytodiagnostisch<br />
53 Facharzt für Pathologie und Histologie<br />
55 Facharzt für Hygiene und Mikrobiologie bzw. Facharzt für Mikrobiologisch-serologische<br />
Labordiagnostik<br />
59 Hausapothekenführender Arzt<br />
60 Öffentliche Apotheken<br />
61 Bandagist<br />
62 Dentist<br />
65 Rettungsdienste, Beförderungsgewerbe<br />
67 Augenoptiker/Kontaktlinsenoptiker<br />
68 Orthopädieschuhmacher<br />
69 Orthopädietechniker (Prothesenhersteller)<br />
80 Krankenanstalt, stationär (ausgenommen Pflegeheime für chronisch Kranke,<br />
Genesungsheime, Kurheime), SKA für Rehabilitation, Entbindungsheim/Gebäranstalten,<br />
Krankenhausambulanzen<br />
84 CT, MR und sonstige Leistungen (Knochendichte und nuklearmedizinische Leistungen)<br />
85 Selbständiges Ambulatorium (auch für ambulante Rehabilitation), ausgenommen für ZMK,<br />
phys. Medizin und CT, MR und andere Leistungen (Knochendichte und nuklearmedizinische<br />
Leistungen)<br />
86 Selbständiges Ambulatorium für ZMK<br />
87 Pflegeheim für chronisch Kranke, Pensionistenheim<br />
90 Genesungsheim, Kurheim, sonstige Heime<br />
91 Selbständiges Ambulatorium für physikalische Medizin<br />
99 Andere <strong>Vertragspartner</strong>, soweit sie nicht den Fachgebieten 40-44, 50-91 zuzuordnen sind,<br />
z.B. Universitätsinstitut (sofern nicht als Teil einer Krankenanstalt), Bundesstaatliche<br />
Untersuchungsanstalt, sonstige Unternehmen (Handelsunternehmen, Frisöre und<br />
Perückenmacher, etc.)<br />
Version Rel. 13a 36 Mai 2013
7.5 Tastenkombinationen (Shortcuts)<br />
7.5.1 Shortcuts der webbasierten Oberfläche<br />
Programm Tastenkombination Hinweis<br />
Microsoft IE 6.0+ + < Shortcut Key> Schaltflächen werden durch Shortcuts<br />
sofort ausgeführt. Alle anderen<br />
Bedienelemente wie z.B. Menü-Links<br />
werden nur selektiert und müssen mit<br />
bestätigt werden.<br />
Opera + +<br />
<br />
Firefox/Safari + +<br />
<br />
Funktioniert zum Selektieren von<br />
Schaltflächen (nicht für Menü-Links).<br />
Auswahl muss mit bestätigt<br />
werden.<br />
Auch Menü-Links werden direkt<br />
ausgeführt.<br />
7.5.2 Shortcuts für den Ausdruck der webbasierten Oberfläche<br />
Betriebssystem Tastenkombination Hinweis<br />
Windows<br />
deutschsprachige Tastatur:<br />
+ <br />
englischsprachige Tastatur:<br />
+ <br />
Schaltflächen werden durch Shortcuts<br />
sofort ausgeführt. Alle anderen<br />
Bedienelemente wie z.B. Menü-Links<br />
werden nur selektiert und müssen mit<br />
bestätigt werden.<br />
Mac OS + Funktioniert zum Selektieren von<br />
Schaltflächen (nicht für Menü-Links).<br />
Auswahl muss mit bestätigt<br />
werden.<br />
Linux + Auch Menü-Links werden direkt<br />
ausgeführt.<br />
Mai 2013 37 Version Rel. 13a
Eigene Notizen<br />
Version Rel. 13a 38 Mai 2013