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Vertragspartner-Benutzerhandbuch ... - BVA

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<strong>Vertragspartner</strong>-<strong>Benutzerhandbuch</strong><br />

für das<br />

Pilotprojekt<br />

Versichertendatenabfrageservice<br />

für Gesundheitsdiensteanbieter<br />

(VDAS)


Ist vom Techniker des GIN Zugangs-Providers auszufüllen:<br />

Adresse der GINA:<br />

Standard Gateway:<br />

IP-Adresse des Routers:<br />

IP-Adresse des Kartenlesegerätes:<br />

Hinweis<br />

Alle nachfolgenden Formulierungen gelten gleichermaßen für Frauen und Männer. Um die Verständlichkeit und<br />

die Lesbarkeit des Handbuches zu erleichtern, wurden im Text männliche Formulierungen verwendet.<br />

Copyright<br />

Dieses Handbuch wird im Rahmen der bestehenden Vertragsbeziehungen zur Nutzung des e-card Systems<br />

und der dieses System nutzenden Services der österreichischen Sozialversicherung übergeben. Es darf<br />

außerhalb bestehender Verträge oder außerhalb dieses Systems nicht verwendet werden. Bestimmungen, die<br />

über bestehende Vertragsbeziehungen hinausgehen oder von diesen abweichen, werden durch dieses<br />

Handbuch nicht geschaffen.<br />

Alle Rechte vorbehalten.<br />

© 2012 Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger<br />

Redaktion: Michaela Kappel, Richard Preindl<br />

Version Rel. 13a Mai 2013<br />

Version Rel. 13a 2 Mai 2013


Inhaltsverzeichnis<br />

Inhaltsverzeichnis ................................................................................................................................ 3<br />

1 Versichertendatenabfrageservice für Gesundheitsdiensteanbieter ............................................. 4<br />

1.1 Vorstellung des tagesaktuellen Versichertendatenabfrageservices (VDAS) ....................... 4<br />

1.2 Vorteile ................................................................................................................................. 4<br />

1.3 Datenschutz ......................................................................................................................... 4<br />

2 Anwendungsmenü ....................................................................................................................... 5<br />

3 Versichertendatenabfrage starten ................................................................................................ 6<br />

3.1 Menüeintrag wählen ............................................................................................................. 6<br />

3.2 Erfassen der Daten eines Patienten .................................................................................... 7<br />

3.2.1 Erfassen der Abfragedaten mit der Ordinationskarte ................................................... 8<br />

3.2.2 Erfassen der Abfragedaten mit der e-card ................................................................. 10<br />

4 Abfrage der Daten erfolgreich .................................................................................................... 11<br />

4.1 Zusätzliche Informationen aus dem e-card System ........................................................... 11<br />

5 Abfrage der Daten nicht erfolgreich ........................................................................................... 14<br />

5.1 Patient hat keinen gültigen KV-Anspruch ........................................................................... 14<br />

5.2 Patient hat mehrere abgeleitete GKK/BKK-Ansprüche ...................................................... 16<br />

5.2.1 Detailergebnis ............................................................................................................ 18<br />

5.3 Patient hat mehrere eigene GKK/BKK-Ansprüche ............................................................. 19<br />

5.3.1 Detailergebnis ............................................................................................................ 21<br />

5.4 Patient hat mehrere (eigene oder abgeleitete) KV-Ansprüche bei mindestens einem<br />

Sonderversicherungsträger ............................................................................................................ 22<br />

6 Der leistungszuständige KV-Träger des Patienten .................................................................... 24<br />

6.1.1 Patient hat keinen KV-Anspruch ................................................................................ 24<br />

6.1.2 Patient hat nur einen KV-Anspruch ............................................................................ 25<br />

6.1.3 Patient hat mehrere KV-Ansprüche ............................................................................ 25<br />

7 Anhang ....................................................................................................................................... 28<br />

7.1 Fehlermeldungen ............................................................................................................... 28<br />

7.2 Glossar - Allgemeine Begriffe ............................................................................................ 29<br />

7.3 Liste der KV-Träger ............................................................................................................ 34<br />

7.4 Liste der Fachgebiete ......................................................................................................... 35<br />

7.5 Tastenkombinationen (Shortcuts) ...................................................................................... 37<br />

7.5.1 Shortcuts der webbasierten Oberfläche ..................................................................... 37<br />

7.5.2 Shortcuts für den Ausdruck der webbasierten Oberfläche ......................................... 37<br />

Eigene Notizen .................................................................................................................................. 38<br />

Mai 2013 3 Version Rel. 13a


1 Versichertendatenabfrageservice für<br />

Gesundheitsdiensteanbieter<br />

1.1 Vorstellung des tagesaktuellen Versichertendatenabfrageservices (VDAS)<br />

Das VersichertenDatenAbfrageService ermöglicht Ihnen online über die e-card Infrastruktur<br />

Versichertendaten eines Patienten abzufragen.<br />

Die dieses VDA-Service nutzenden Einrichtungen sind verschiedene Gesundheitsdiensteanbieter.<br />

Jener KV-Träger, der durch VDAS bekannt gegeben wird,<br />

steht Ihnen jedenfalls als Ansprechpartner zur Verfügung.<br />

1.2 Vorteile<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Verbesserter Informationsgehalt Ihrer Bewilligungsanfragen.<br />

Erhöhte Qualität Ihrer (z.B. Abrechnungs-) Belege, da die tagesaktuellen Daten vom e-card<br />

System zur Verfügung gestellt werden.<br />

Um VDAS nutzen zu können, benötigen Sie keine eigene Software.<br />

Das e-card System steht Ihnen immer zur Verfügung. Sie müssen mit Ihrer Anfrage nicht auf<br />

die Bürozeiten der KV-Träger Rücksicht nehmen.<br />

1.3 Datenschutz<br />

In der e-card Datenbank wird jeder Ihrer erfolgreich durchgeführten Zugriffe auf die<br />

Versichertendatenbank vermerkt, um in Fällen einer Datenschutzanfrage über die bezüglich eines<br />

Patienten durchgeführten Versichertendatenabfragen Auskunft geben zu können.<br />

Im e-card System ist lediglich feststellbar, welcher<br />

Gesundheitsdiensteanbieter VDAS nutzt, nicht jedoch,<br />

welcher definierte Benutzer (z.B. Mitarbeiter, usw.) dahinter<br />

steht. Die Verantwortung über die Verwendung eines<br />

aufgebauten Dialoges sowie die diesbezügliche detaillierte<br />

Auskunftsverpflichtung trifft den jeweiligen<br />

Gesundheitsdiensteanbieter.<br />

Version Rel. 13a 4 Mai 2013


2 Anwendungsmenü<br />

Die Darstellungen (Bildschirmmasken) entsprechen der Browseroberfläche des e-card Systems.<br />

Falls Sie eine Software verwenden, können andere Oberflächen angezeigt werden.<br />

Um das tagesaktuelle Versichertendatenabfrageservice<br />

nützen zu können, müssen folgende Vorbedingungen erfüllt<br />

sein:<br />

<br />

<br />

<br />

Der Ordinationsclient befindet sich im Status online.<br />

Sie haben einen gültigen Dialog aufgebaut.<br />

Sie haben das Recht VDAS für<br />

Gesundheitsdiensteanbieter zu nutzen.<br />

Nach erfolgreicher Anmeldung am e-card System ( siehe Handbuch Allgemeiner Teil Kapitel<br />

Anwendung auf der GINA starten) erscheint auf Ihrem Bildschirm die Maske des<br />

Anwendungsmenüs:<br />

Abbildung 1: Anwendungsmenü – Maske 008<br />

Wählen Sie im Anwendungsmenü den Menüpunkt [Versichertendatenabfrage (VDAS) starten], um<br />

das Service aufzurufen.<br />

Mai 2013 5 Version Rel. 13a


3 Versichertendatenabfrage starten<br />

3.1 Menüeintrag wählen<br />

Abbildung 2: Menüeintrag wählen Anwendungsmenü – Maske 008<br />

Dieser Menüeintrag ermöglicht es Ihnen Informationen über Versicherten- und Anspruchsdaten Ihres<br />

Patienten zu erhalten.<br />

Version Rel. 13a 6 Mai 2013


3.2 Erfassen der Daten eines Patienten<br />

Nach erfolgreicher Auswahl des Menüpunktes [Versichertendatenabfrage (VDAS) starten] wird<br />

Ihnen diese Maske angezeigt:<br />

Abbildung 3: Erfassen der Daten zum Patienten– Maske 405<br />

Stecken Sie bitte die Ordinationskarte in das Kartenlesegerät. Falls Ihnen die e-card des Patienten<br />

vorliegt, verwenden Sie diese.<br />

Gründe, warum die e-card bzw. Ordinationskarte nicht<br />

akzeptiert wird:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Die Karte wurde nicht richtig in das Kartenlesegerät<br />

gesteckt.<br />

Es wurde eine falsche Karte gesteckt<br />

Die verwendete Karte ist defekt.<br />

Die Karte wurde gesperrt.<br />

Sie haben die Ordinationskarte eines anderen<br />

Gesundheitsdiensteanbieters gesteckt.<br />

Das e-card System ist im Status offline.<br />

Mai 2013 7 Version Rel. 13a


3.2.1 Erfassen der Abfragedaten mit der Ordinationskarte<br />

Nach Stecken der Ordinationskarte und wählen von [Weiter] sehen Sie folgende Maske.<br />

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.<br />

Abbildung 4: Erfassen der Abfragedaten mit der Ordinationskarte– Maske 400<br />

SV-Nummer<br />

Sie geben die Sozialversicherungsnummer des Patienten ein<br />

oder<br />

Sie wählen [SV-Nummer suchen] ( siehe <strong>Vertragspartner</strong>handbuch Allgemeiner Teil Kapitel<br />

Sozialversicherungsnummer abfragen).<br />

Die eingegebene SV-Nummer wird an den e-card Server übermittelt und auf Plausibilität überprüft.<br />

KV-Träger<br />

Sind Sie ein Gesundheitsdiensteanbieter, der auf Grund<br />

eines Folgebeleges (z.B. Verordnungs-, Transportschein) in<br />

Anspruch genommen wird, wählen Sie den KV-Träger, der am<br />

Folgebeleg ausgewiesen ist, sofern dieser nach Ihrer<br />

erfolgreichen VDAS-Abfrage nach wie vor als<br />

leistungszuständiger KV-Träger gültig ist. Der Patient hat sich<br />

bereits beim Aussteller für diesen KV-Träger entschieden.<br />

Ist für die Leistung eine Bewilligung erforderlich, gilt<br />

Folgendes:<br />

Für Bandagisten, Orthopädieschuhmacher &<br />

Orthopädietechniker:<br />

Version Rel. 13a 8 Mai 2013


Im Fall eines Versicherungsträgerwechsels ist die bereits<br />

bewilligte Leistung nicht neuerlich zu bewilligen. Daher gilt<br />

grundsätzlich, dass die erbrachte Leistung mit dem<br />

Versicherungsträger abzurechnen ist, der diese Leistung<br />

bewilligt hat.<br />

Für Rettungsdienste & Beförderungsgewerbe:<br />

Transportunternehmen steht VDAS-historisch zur<br />

Verfügung (siehe dazu: VP-HB Versichertendatenabfrageservice für<br />

Krankenanstalten).<br />

Wenn sich die Zuständigkeit des KV-Trägers während der<br />

Leistungsgewährung ändert (z.B. bei Serientransporten), wird<br />

der neue KV-Träger automatisch auch für die Abrechnung<br />

zuständig. Liegt ein bewilligter Serientransport vor und wird<br />

bei der Abrechnung festgestellt, dass keine<br />

Leistungszuständigkeit mehr besteht, erlischt die Bewilligung.<br />

Der Versicherte ist umgehend darüber zu informieren<br />

(Einholung einer neuen Bewilligung beim nunmehr<br />

leistungszuständigen KV-Träger).<br />

Werden Sie nicht auf Grund eines Folgebeleges (z.B. Verordnungs-, Transportschein) aufgesucht,<br />

können Sie den KV-Träger automatisch vom e-card System ermitteln lassen oder den zuständigen<br />

KV-Träger nach Angaben des Patienten wählen ( siehe Kapitel Liste der KV-Träger).<br />

Ist der Patient mehrfach versichert, hat er das Wahlrecht<br />

über den für die anstehende Leistung auszuwählenden KV-<br />

Träger.<br />

Abteilungs-/Funktionscode<br />

Sie können hier bei der ersten Anmeldung für diesen Dialog Ihre <strong>Vertragspartner</strong>nummer anführen.<br />

Die <strong>Vertragspartner</strong>nummer brauchen Sie nur einmal<br />

beim Dialogaufbau eintragen. Automatisch wird dieses Feld<br />

bei jeder weiteren Abfrage des aktuellen Dialoges vorbefüllt.<br />

Mit [Weiter] erhalten Sie detaillierte Informationen zu Ihrem Patienten.<br />

Wählen Sie [Zurück zum Anwendungsmenü], beenden Sie den Ablauf, und Ihnen wird das<br />

Anwendungsmenü angezeigt.<br />

Mai 2013 9 Version Rel. 13a


3.2.2 Erfassen der Abfragedaten mit der e-card<br />

Nach dem Stecken der e-card und Betätigen der [Weiter]-Schaltfläche erhalten Sie folgende<br />

Eingabemaske:<br />

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.<br />

SV-Nummer<br />

Abbildung 5: Erfassen der Abfragedaten mit der e-card– Maske 400<br />

Die aus der e-card ausgelesene Sozialversicherungsnummer wird Ihnen hier angezeigt.<br />

Die detaillierte Beschreibungen zu den Feldern KV-Träger und Abteilungs-/Funktionscode finden Sie<br />

im Kapitel Erfassen der Abfragedaten mit der Ordinationskarte.<br />

Mit [Weiter] erhalten Sie genaue Informationen zu Ihrem Patienten.<br />

Wählen Sie [Zurück zum Anwendungsmenü], beenden Sie den Ablauf, und Ihnen wird das<br />

Anwendungsmenü angezeigt.<br />

Version Rel. 13a 10 Mai 2013


4 Abfrage der Daten erfolgreich<br />

Wurde die Abfrage erfolgreich durchgeführt, erscheint folgende Maske:<br />

Abbildung 6: Abfrage der Daten erfolgreich– Maske 402<br />

Als Resultat der positiven Anspruchsprüfung erhalten Sie alle Informationen zu Ihrem Patienten.<br />

4.1 Zusätzliche Informationen aus dem e-card System<br />

Todesdatum<br />

Das Feld erhalten Sie ausschließlich dann zur Ansicht, wenn der von Ihnen abgefragte<br />

Patient von den zuständigen Stellen als verstorben gemeldet wurde.<br />

Entweder erhalten Sie<br />

<br />

<br />

das konkrete Todesdatum, sofern dieses z.B. durch eine Urkunde bestätigt wurde<br />

oder<br />

den Hinweis „unbestätigt“, sofern lediglich eine Todesmeldung, aber kein bestätigtes<br />

Todesdatum vorliegt.<br />

Anspruch<br />

Den korrekten leistungszuständigen KV-Träger allenfalls mit dem Hinweis, dass der von<br />

Ihnen zuvor erfasste korrigiert wurde. Hat der Patient bei dem von Ihnen gewählten KV-<br />

Träger keinen Anspruch, aber bei einem anderen, wird der falsche KV-Träger automatisch<br />

durch das e-card System übersteuert. Detailliertere Ausführungen sind im Kapitel Der<br />

leistungszuständige KV-Träger des Patienten beschrieben.<br />

Mai 2013 11 Version Rel. 13a


Anspruchsart<br />

Ob der Patient sachleistungs- oder geldleistungsberechtigt ist.<br />

Versicherte der SVA können sach- oder geldleistungsberechtigt sein, Versicherte der<br />

KFTGB, KFTLB und KFTLL sind ausschließlich geldleistungsberechtigt.<br />

In der Krankenversicherung werden unter „sachleistungsberechtigt“ weiters zwei<br />

Möglichkeiten unterschieden:<br />

<br />

Sachleistungsberechtigt<br />

Die Leistungen sind im gewohnten Ausmaß zu gewähren.<br />

<br />

Sachleistungsberechtigt für Vorsorgeuntersuchungen und Mutter-Kind-Pass-<br />

Leistungen für Nichtversicherte<br />

Ausschließlich Vorsorge(Gesunden)untersuchungen sowie Leistungen aus dem<br />

Mutter-Kind-Pass-Programm sind auf Kosten des gemeldeten KV-Trägers zu<br />

gewähren.<br />

Versicherungsart<br />

Über Versicherte der VAEB, <strong>BVA</strong> und allen am e-card System teilnehmenden KFA: Sie<br />

erhalten den Hinweis, dass der Patient A (Vertragsbediensteter) oder B (Beamter)<br />

versichert ist.<br />

Versichertenkategorie<br />

Ihr Patient gehört folgender Versichertenkategorie an:<br />

01 – Erwerbstätige, Arbeitslose, Selbstversicherte, Zivildiener, Asylanten, Flüchtlinge,<br />

Mindestsicherungsbezieher<br />

05 – Pensionist, Ruhegenussempfänger<br />

07 – Kriegshinterbliebene<br />

20 – Zugeteilte nach OFG<br />

21 – Zugeteilte nach KOVG, HVG<br />

22 – Zugeteilte nach KOVG-D<br />

24 – Zugeteilte nach VOG<br />

29 – Fremdstaaten (De-facto-Versicherte)<br />

Gebührenbefreiung<br />

Ob der Patient kostenanteils- und/oder rezeptgebührenbefreit ist.<br />

Kostenanteile sind entweder laut Gesetz vorgegeben (z.B. Rezeptgebühr) oder sie sind in<br />

der Satzung des jeweiligen KV-Trägers verankert und werden meistens errechnet (z.B. für<br />

Heilbehelfe und Hilfsmittel).<br />

Bitte unterscheiden Sie in der Anzeige des e-card Systems zwischen<br />

Kostenanteilsbefreiung – Ihr Patient ist „nur“ von der<br />

Entrichtung des Kostenanteils befreit.<br />

Version Rel. 13a 12 Mai 2013


Rezeptgebührenbefreiung – Ihr Patient ist „nur“ von der<br />

Entrichtung der Rezeptgebühr befreit.<br />

Kostenanteilsbefreiung, Rezeptgebührenbefreiung – Ihr<br />

Patient ist sowohl von der Entrichtung des Kostenanteils als<br />

auch der Rezeptgebühr befreit.<br />

Mit [Neue Suche] können Sie Ihre Suchkriterien verändern.<br />

Wählen Sie [Zurück zum Anwendungsmenü], beenden Sie den Ablauf, und Ihnen wird das<br />

Anwendungsmenü angezeigt.<br />

Mai 2013 13 Version Rel. 13a


5 Abfrage der Daten nicht erfolgreich<br />

Auf Grund der eingegebenen Suchkriterien konnte die Abfrage nicht erfolgreich durchgeführt werden.<br />

Gründe, warum die Abfrage fehlschlagen kann:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Die gesteckte e-card ist ungültig.<br />

Sie haben eine falsche Karte gesteckt.<br />

Die Sozialversicherungsnummer ist falsch oder<br />

unvollständig.<br />

Der Patient hat keinen gültigen KV-Anspruch.<br />

Der Patient ist mehrfach versichert, und Sie haben<br />

keinen oder einen falschen KV-Träger ausgewählt.<br />

Der Patient hat beim gewählten KV-Träger keinen<br />

Anspruch.<br />

Das e-card System befindet sich im Status offline.<br />

5.1 Patient hat keinen gültigen KV-Anspruch<br />

Abbildung 7: Patient hat keinen gültigen KV-Anspruch – Maske 400<br />

In einer Zusammenfassung werden die ermittelten Personendaten dargestellt.<br />

Die Zugehörigkeit des Patienten zu einem KV-Träger hängt versicherungsrechtlich vom Eintritt<br />

bestimmter Umstände ab (z.B. Aufnahme einer Beschäftigung). Diese Umstände werden vom<br />

Patienten oder dessen Dienstgeber dem zuständigen KV-Träger gemeldet und stehen sodann am e-<br />

card Server zur Verfügung.<br />

Version Rel. 13a 14 Mai 2013


Wesentlich für das e-card System ist das Vorliegen eines Anspruches zum Zeitpunkt der Anfrage.<br />

Möglichkeiten bei negativer versicherungsrechtlicher Anspruchsprüfung:<br />

<br />

<br />

<br />

Sollte nur der eingegebene KV-Träger falsch sein, können Sie möglicherweise bei Ihrem<br />

Patienten rückfragen und Ihre Eingaben korrigieren.<br />

Sie können für diese Fälle Ihre bisherige Vorgehensweise (vor Anbindung an das e-card<br />

System) beibehalten.<br />

Hat Ihr Patient erst kürzlich eine berufliche Tätigkeit aufgenommen, kann es sein, dass<br />

seitens des Dienstgebers noch keine Anmeldung beim zuständigen KV-Träger erfolgt bzw.<br />

die Meldung des Dienstgebers noch nicht im e-card System erfasst ist. Sie bzw. der Patient<br />

können beim vermutlich zuständigen KV-Träger wegen Freischaltung eines temporären KV-<br />

Anspruches anfragen. Nach Prüfung der Sachlage kann der Bearbeiter des KV-Trägers durch<br />

bestimmte Eingaben eine positive Rückantwort bei erneuter versicherungsrechtlicher<br />

Anspruchsprüfung ermöglichen.<br />

o<br />

o<br />

Folgende KV-Träger eröffnen Ihnen diese Möglichkeit: BGKK, NÖGKK, STGKK,<br />

TGKK und VGKK (siehe Kapitel Liste der KV-Träger).<br />

Für alle anderen KV-Träger bleibt die Vorgehensweise in der Form bestehen, wie Sie<br />

sie bisher gewohnt sind.<br />

Trotz der Vergabe eines temporären Anspruches haben<br />

Sie keine Garantie, dass der vom e-card System bekannt<br />

gegebene KV-Träger auch tatsächlich die Kosten für die<br />

Behandlung übernimmt. VDAS ersetzt keinesfalls das<br />

Einholen z.B. einer Bewilligung. Diese Prozesse werden durch<br />

VDAS nicht abgelöst. Sie erhalten jedoch eine Information,<br />

an welchen KV-Träger Sie z.B. eine Bewilligungsanfrage oder<br />

Ihre Abrechnung senden können.<br />

Mai 2013 15 Version Rel. 13a


5.2 Patient hat mehrere abgeleitete GKK/BKK-Ansprüche<br />

Hat der Patient mehrere abgeleitete Ansprüche, erhalten Sie diese in einer Liste angezeigt.<br />

Abbildung 8: abgeleitete Ansprüche bei GKK/BKK – Maske 401<br />

Erfragen Sie bei Ihrem Patienten den KV-Träger für die anstehende Leistung.<br />

Detaillierte Ausführungen sind im Kapitel Der leistungszuständige KV-Träger des Patienten<br />

beschrieben.<br />

Spalte SV-Nummer<br />

In dieser Spalte ist die zehnstellige Sozialversicherungsnummer der Versicherten, von denen sich<br />

der Anspruch ableitet, angeführt.<br />

Spalte Versicherter<br />

Hier sehen Sie die Namen der Versicherten, von denen sich der Anspruch ableitet.<br />

Spalte Anspruch<br />

Die Kurzbezeichnung der zur Auswahl stehenden KV-Träger ist hier ersichtlich ( siehe Kapitel Liste<br />

der KV-Träger).<br />

Ist der Patient mehrfach versichert, hat er das Wahlrecht<br />

über den für die anstehende Leistung auszuwählenden KV-<br />

Träger.<br />

Version Rel. 13a 16 Mai 2013


Sind Sie ein Gesundheitsdiensteanbieter, der auf Grund<br />

eines Folgebeleges (z.B. Verordnungs-, Transportschein) in<br />

Anspruch genommen wird, wählen Sie den KV-Träger, der am<br />

Folgebeleg ausgewiesen ist, sofern dieser nach Ihrer<br />

erfolgreichen VDAS-Abfrage nach wie vor als<br />

leistungszuständiger KV-Träger gültig ist. Der Patient hat sich<br />

bereits beim Aussteller für diesen KV-Träger entschieden.<br />

Ist für die Leistung eine Bewilligung erforderlich, gilt<br />

Folgendes:<br />

Für Bandagisten, Orthopädieschuhmacher &<br />

Orthopädietechniker:<br />

Im Fall eines Versicherungsträgerwechsels ist die bereits<br />

bewilligte Leistung nicht neuerlich zu bewilligen. Daher gilt<br />

grundsätzlich, dass die erbrachte Leistung mit dem<br />

Versicherungsträger abzurechnen ist, der diese Leistung<br />

bewilligt hat.<br />

Für Rettungsdienste & Beförderungsgewerbe:<br />

Transportunternehmen steht VDAS-historisch zur<br />

Verfügung (siehe dazu: VP-HB Versichertendatenabfrageservice für<br />

Krankenanstalten).<br />

Wenn sich die Zuständigkeit des KV-Trägers<br />

während der Leistungsgewährung ändert (z.B. bei<br />

Serientransporten), wird der neue KV-Träger automatisch<br />

auch für die Abrechnung zuständig. Liegt ein bewilligter<br />

Serientransport vor und wird bei der Abrechnung<br />

festgestellt, dass keine Leistungszuständigkeit mehr<br />

besteht, erlischt die Bewilligung. Der Versicherte ist<br />

umgehend darüber zu informieren (Einholung einer neuen<br />

Bewilligung beim nunmehr leistungszuständigen KV-Träger).<br />

Durch Anklicken der SV-Nummer, erhalten Sie das entsprechende Detailergebnis.<br />

Mit [Neue Suche] können Sie Ihre Suchkriterien verändern.<br />

Wählen Sie [Zurück zum Anwendungsmenü], beenden Sie den Ablauf und Ihnen wird das<br />

Anwendungsmenü angezeigt.<br />

Mai 2013 17 Version Rel. 13a


5.2.1 Detailergebnis<br />

Abbildung 9: abgeleitete Ansprüche bei GKK/BKK - Detailergebnis – Maske 402<br />

In einer Zusammenfassung werden die Daten Ihres Patienten sowie des Versicherten aufgelistet.<br />

Informationen, die Sie aus dem e-card System erhalten, finden Sie im Kapitel Zusätzliche<br />

Informationen aus dem e-card System ausgeführt.<br />

Mit [Neue Suche] können Sie Ihre Suchkriterien verändern.<br />

Wählen Sie [Zurück zum Anwendungsmenü], beenden Sie den Ablauf und Ihnen wird das<br />

Anwendungsmenü angezeigt.<br />

Version Rel. 13a 18 Mai 2013


5.3 Patient hat mehrere eigene GKK/BKK-Ansprüche<br />

Hat der Patient mehrere Eigenansprüche, erhalten Sie darüber eine Liste zur Auswahl.<br />

Abbildung 10: Eigenansprüche bei GKK/BKK – Maske 401<br />

Erfragen Sie bei Ihrem Patienten den KV-Träger für die anstehende Leistung.<br />

Detaillierte Ausführungen sind im Kapitel Der leistungszuständige KV-Träger des Patienten<br />

beschrieben.<br />

Spalte SV-Nummer<br />

In dieser Spalte ist die zehnstellige Sozialversicherungsnummer des Patienten angeführt.<br />

Spalte Versicherter<br />

Hier sehen Sie die Namen des Patienten.<br />

Spalte Anspruch<br />

Die Kurzbezeichnung der zur Auswahl stehenden KV-Träger ist hier ersichtlich ( siehe Kapitel Liste<br />

der KV-Träger).<br />

Ist der Patient mehrfach versichert, hat er das Wahlrecht<br />

über den für die anstehende Leistung auszuwählenden KV-<br />

Träger.<br />

Sind Sie ein Gesundheitsdiensteanbieter, der auf Grund<br />

eines Folgebeleges (z.B. Verordnungs-, Transportschein) in<br />

Anspruch genommen wird, wählen Sie den KV-Träger, der am<br />

Mai 2013 19 Version Rel. 13a


Folgebeleg ausgewiesen ist, sofern dieser nach Ihrer<br />

erfolgreichen VDAS-Abfrage nach wie vor als<br />

leistungszuständiger KV-Träger gültig ist. Der Patient hat sich<br />

bereits beim Aussteller für diesen KV-Träger entschieden.<br />

Ist für die Leistung eine Bewilligung erforderlich, gilt<br />

Folgendes:<br />

Für Bandagisten, Orthopädieschuhmacher &<br />

Orthopädietechniker:<br />

Im Fall eines Versicherungsträgerwechsels ist die bereits<br />

bewilligte Leistung nicht neuerlich zu bewilligen. Daher gilt<br />

grundsätzlich, dass die erbrachte Leistung mit dem<br />

Versicherungsträger abzurechnen ist, der diese Leistung<br />

bewilligt hat.<br />

Für Rettungsdienste & Beförderungsgewerbe:<br />

Transportunternehmen steht VDAS-historisch zur<br />

Verfügung (siehe dazu: VP-HB Versichertendatenabfrageservice für<br />

Krankenanstalten).<br />

Wenn sich die Zuständigkeit des KV-Trägers während der<br />

Leistungsgewährung ändert (z.B. bei Serientransporten), wird<br />

der neue KV-Träger automatisch auch für die Abrechnung<br />

zuständig. Liegt ein bewilligter Serientransport vor und wird<br />

bei der Abrechnung festgestellt, dass keine<br />

Leistungszuständigkeit mehr besteht, erlischt die Bewilligung.<br />

Der Versicherte ist umgehend darüber zu informieren<br />

(Einholung einer neuen Bewilligung beim nunmehr<br />

leistungszuständigen KV-Träger).<br />

Durch Anklicken der SV-Nummer erhalten Sie das entsprechende Detailergebnis.<br />

Mit [Neue Suche] können Sie Ihre Suchkriterien verändern.<br />

Wählen Sie [Zurück zum Anwendungsmenü], beenden Sie den Ablauf und Ihnen wird das<br />

Anwendungsmenü angezeigt.<br />

Version Rel. 13a 20 Mai 2013


5.3.1 Detailergebnis<br />

Abbildung 11: Eigenansprüche bei GKK/BKK - Detailergebnis – Maske 402<br />

In einer Zusammenfassung werden die Daten Ihres Patienten beim gewählten KV-Träger aufgelistet.<br />

Informationen, die Sie aus dem e-card System erhalten, finden Sie im Kapitel Zusätzliche<br />

Informationen aus dem e-card System beschrieben.<br />

Möchten Sie sich die Detaildaten beim anderen KV-Träger anzeigen lassen, wählen Sie [Zur Liste].<br />

Mit [Neue Suche] können Sie Ihre Suchkriterien verändern.<br />

Wählen Sie [Zurück zum Anwendungsmenü], beenden Sie den Ablauf, und Ihnen wird das<br />

Anwendungsmenü angezeigt.<br />

Mai 2013 21 Version Rel. 13a


5.4 Patient hat mehrere (eigene oder abgeleitete) KV-Ansprüche bei<br />

mindestens einem Sonderversicherungsträger<br />

Hat der Patient mehrere Ansprüche (gleichgültig, ob eigene oder abgeleitete), wobei zumindest ein<br />

Sonderversicherungsträger eine Rolle spielt, erscheint folgende Maske:<br />

Abbildung 12: mehrere Ansprüche bei mindestens einem Sonderversicherungsträger – Maske 400<br />

Erfragen Sie bei Ihrem Patienten den KV-Träger für die zu erbringende Leistung und wählen Sie<br />

diesen im e-card System aus.<br />

Detaillierte Ausführungen sind im Kapitel Der leistungszuständige KV-Träger des Patienten<br />

beschrieben.<br />

Ist der Patient mehrfach versichert, hat er das Wahlrecht<br />

über den für die anstehende Leistung auszuwählenden KV-<br />

Träger.<br />

Sind Sie ein Gesundheitsdiensteanbieter, der auf Grund<br />

eines Folgebeleges (z.B. Verordnungs-, Transportschein) in<br />

Anspruch genommen wird, wählen Sie den KV-Träger, der am<br />

Folgebeleg ausgewiesen ist, sofern dieser nach Ihrer<br />

erfolgreichen VDAS-Abfrage nach wie vor als<br />

leistungszuständiger KV-Träger gültig ist. Der Patient hat sich<br />

bereits beim Aussteller für diesen KV-Träger entschieden.<br />

Ist für die Leistung eine Bewilligung erforderlich, gilt<br />

Folgendes:<br />

Für Bandagisten, Orthopädieschuhmacher &<br />

Orthopädietechniker:<br />

Version Rel. 13a 22 Mai 2013


Im Fall eines Versicherungsträgerwechsels ist die bereits<br />

bewilligte Leistung nicht neuerlich zu bewilligen. Daher gilt<br />

grundsätzlich, dass die erbrachte Leistung mit dem<br />

Versicherungsträger abzurechnen ist, der diese Leistung<br />

bewilligt hat.<br />

Für Rettungsdienste & Beförderungsgewerbe:<br />

Transportunternehmen steht VDAS-historisch zur<br />

Verfügung (siehe dazu: VP-HB Versichertendatenabfrageservice für<br />

Krankenanstalten).<br />

Wenn sich die Zuständigkeit des KV-Trägers während der<br />

Leistungsgewährung ändert (z.B. bei Serientransporten), wird<br />

der neue KV-Träger automatisch auch für die Abrechnung<br />

zuständig. Liegt ein bewilligter Serientransport vor und wird<br />

bei der Abrechnung festgestellt, dass keine<br />

Leistungszuständigkeit mehr besteht, erlischt die Bewilligung.<br />

Der Versicherte ist umgehend darüber zu informieren<br />

(Einholung einer neuen Bewilligung beim nunmehr<br />

leistungszuständigen KV-Träger).<br />

Mai 2013 23 Version Rel. 13a


6 Der leistungszuständige KV-Träger des Patienten<br />

Im e-card System haben Sie grundsätzlich die Wahl, ob Sie einen KV-Träger, der vom<br />

e-card Server auf Richtigkeit geprüft wird, auswählen oder automatisch ermitteln lassen.<br />

Bei der Beschreibung nachfolgender Varianten der Auswahl des KV-Trägers des Patienten<br />

wird vorausgesetzt, dass alle sonstigen Anspruchsprüfungen positiv sind.<br />

Sind Sie ein Gesundheitsdiensteanbieter, der auf Grund<br />

eines Folgebeleges (z.B. Verordnungs-, Transportschein) in<br />

Anspruch genommen wird, wählen Sie den KV-Träger, der am<br />

Folgebeleg ausgewiesen ist, sofern dieser nach Ihrer<br />

erfolgreichen VDAS-Abfrage nach wie vor als<br />

leistungszuständiger KV-Träger gültig ist. Der Patient hat sich<br />

bereits beim Aussteller für diesen KV-Träger entschieden.<br />

Ist für die Leistung eine Bewilligung erforderlich, gilt<br />

Folgendes:<br />

Für Bandagisten, Orthopädieschuhmacher &<br />

Orthopädietechniker:<br />

Im Fall eines Versicherungsträgerwechsels ist die bereits<br />

bewilligte Leistung nicht neuerlich zu bewilligen. Daher gilt<br />

grundsätzlich, dass die erbrachte Leistung mit dem<br />

Versicherungsträger abzurechnen ist, der diese Leistung<br />

bewilligt hat.<br />

Für Rettungsdienste & Beförderungsgewerbe:<br />

Transportunternehmen steht VDAS-historisch zur<br />

Verfügung (siehe dazu: VP-HB Versichertendatenabfrageservice für<br />

Krankenanstalten).<br />

Wenn sich die Zuständigkeit des KV-Trägers während der<br />

Leistungsgewährung ändert (z.B. bei Serientransporten), wird<br />

der neue KV-Träger automatisch auch für die Abrechnung<br />

zuständig. Liegt ein bewilligter Serientransport vor und wird<br />

bei der Abrechnung festgestellt, dass keine<br />

Leistungszuständigkeit mehr besteht, erlischt die Bewilligung.<br />

Der Versicherte ist umgehend darüber zu informieren<br />

(Einholung einer neuen Bewilligung beim nunmehr<br />

leistungszuständigen KV-Träger).<br />

Können Sie von vornherein KEINEN KV-Träger<br />

auswählen, belassen Sie bitte die Einstellung „automatisch<br />

ermitteln“ im Feld KV-Träger.<br />

6.1.1 Patient hat keinen KV-Anspruch<br />

Hat der Patient keinen KV-Anspruch, so wird, unabhängig von der ursprünglichen Auswahl<br />

(oder Nicht-Auswahl), die Anspruchsprüfung abgebrochen. Sie erhalten die Mitteilung, dass<br />

dieser Patient nicht versichert ist.


6.1.2 Patient hat nur einen KV-Anspruch<br />

Hat der Patient nur einen KV-Anspruch, er ist also nicht mehrfach versichert, und Sie haben<br />

den richtigen KV-Träger gewählt, wird dieser auch vom e-card System bestätigt.<br />

Beispiel:<br />

Patient ist nur bei der WGKK versichert, er hat Ihnen das so mitgeteilt, Sie haben im<br />

Feld KV-Träger WGKK eingestellt, ist die Rückmeldung vom e-card System: WGKK<br />

Hat der Patient nur einen KV-Anspruch, er ist also nicht mehrfach versichert, und Sie haben<br />

den falschen KV-Träger gewählt, wird der richtige - unabhängig von Ihrer Auswahl - vom<br />

e-card System zurückgeliefert, weiters erhalten Sie die Mitteilung, dass Ihre Eingabe<br />

korrigiert wurde.<br />

Beispiel:<br />

Patient ist nur bei der WGKK versichert, er hat Ihnen NÖGKK mitgeteilt, Sie haben im<br />

Feld KV-Träger NÖGKK eingestellt, ist die Rückmeldung vom e-card System in blauer<br />

Schrift: WGKK<br />

Hat der Patient nur einen KV-Anspruch, er ist also nicht mehrfach versichert und Sie haben<br />

keinen KV-Träger, also im Feld KV-Träger automatisch ermitteln gewählt, wird der richtige<br />

vom e-card Server zurückgeliefert.<br />

Beispiel:<br />

Der Patient ist nur bei der WGKK versichert, er hat Ihnen das so mitgeteilt. Sie haben<br />

im Feld KV-Träger automatisch ermitteln eingestellt und die Rückmeldung vom<br />

e-card System lautet: WGKK<br />

Das bedeutet: Hat der Patient lediglich einen KV-<br />

Anspruch, wird – unabhängig von der ursprünglichen Auswahl<br />

(oder Nicht-Auswahl) der richtige KV-Träger vom e-card<br />

Server zurückgeliefert.<br />

6.1.3 Patient hat mehrere KV-Ansprüche<br />

Hat der Patient mehrere KV-Ansprüche (abgeleitete als Angehöriger oder eigene) und Sie<br />

haben den richtigen KV-Träger gewählt, werden alle abgeleiteten Ansprüche zur Auswahl<br />

vom e-card System zurückgeliefert, sofern der Patient zu diesem einen KV-Träger mehrere<br />

abgeleitete Ansprüche hat (mehrere eigene Ansprüche bei demselben KV-Träger gibt es<br />

nicht).<br />

Beispiel:<br />

Es konsultiert Sie ein Kind, das durch die Mutter und durch den Vater bei der WGKK<br />

versichert ist und Sie wählen im Feld KV-Träger WGKK aus, ist die Rückmeldung<br />

vom e-card System: WGKK /SV-Nummer + Name der Mutter und WGKK /SV-<br />

Nummer + Name des Vaters.<br />

Hat der Patient mehrere KV-Ansprüche (abgeleitete als Angehöriger oder eigene) und Sie<br />

haben den falschen oder keinen KV-Träger gewählt, werden alle abgeleiteten Ansprüche<br />

zur Auswahl vom e-card System zurückgeliefert, sofern der Patient nur bei einem KV-<br />

Träger mehrere abgeleitete Ansprüche hat (mehrere eigene Ansprüche bei demselben KV-<br />

Mai 2013 25 Version Rel. 13a


Träger gibt es nicht).<br />

Beispiel:<br />

Es konsultiert Sie ein Kind, das durch die Mutter und durch den Vater bei der WGKK<br />

versichert ist, und Sie wählen im Feld KV-Träger <strong>BVA</strong> aus, ist die Rückmeldung vom<br />

e-card System: korr. WGKK /SV-Nummer + Name der Mutter und WGKK /SV-<br />

Nummer + Name des Vaters.<br />

Beispiel:<br />

Es konsultiert Sie ein Kind, das durch die Mutter und durch den Vater bei der WGKK<br />

versichert ist, und Sie wählen im Feld KV-Träger automatisch ermitteln aus, ist die<br />

Rückmeldung vom e-card System: WGKK /SV-Nummer + Name der Mutter und<br />

WGKK /SV-Nummer + Name des Vaters.<br />

Hat der Patient mehrere KV-Ansprüche (abgeleitete als Angehöriger oder eigene) und Sie<br />

haben eine falsche GKK oder BKK gewählt, wird die richtige GKK oder BKK vom e-card<br />

System zurückgeliefert, wenn der Patient, was GKKs oder BKKs betrifft, nur einen<br />

Anspruch bei einer GKK bzw. BKK hat, unabhängig davon, ob er noch weitere Ansprüche<br />

bei Sonderversicherungsträgern (z.B. <strong>BVA</strong>, SVA) hat.<br />

Beispiel:<br />

Der Patient ist bei der WGKK versichert, Sie wählen im Feld KV-Träger TGKK aus,<br />

dann ist die Rückmeldung vom e-card System in blauer Schrift: WGKK<br />

Beispiel:<br />

Der Patient ist bei der WGKK und <strong>BVA</strong> versichert, Sie wählen im Feld KV-Träger<br />

TGKK aus, dann ist die Rückmeldung vom e-card System in blauer Schrift: WGKK<br />

Hat der Patient mehrere KV-Ansprüche und Sie haben eine falsche GKK oder BKK gewählt,<br />

werden alle GKKs oder BKKs, bei denen der Patient Ansprüche hat (mehrere, z.B.<br />

abgeleitete Ansprüche bei mehreren GKKs und/oder BKKs oder auch mehrere abgeleitete<br />

Ansprüche bei einer GKK und/oder einer BKK), vom e-card Server zurückgeliefert<br />

unabhängig davon, ob er noch weitere Ansprüche bei Sonderversicherungsträgern hat.<br />

Beispiel:<br />

Der Patient ist bei der WGKK und BGKK versichert, Sie wählen im Feld KV-Träger<br />

SGKK aus, dann ist die Rückmeldung vom e-card System: WGKK und BGKK –<br />

Einer der … (abgeleiteten/ASVG) Ansprüche muss ausgewählt werden.<br />

Beispiel:<br />

Der Patient ist bei WGKK, BGKK und SVA versichert, Sie wählen im Feld KV-Träger<br />

SGKK aus, dann ist die Rückmeldung vom e-card System: WGKK und BGKK –<br />

Einer der … (abgeleiteten/ASVG) Ansprüche muss ausgewählt werden.<br />

Hat der Patient mehrere KV-Ansprüche und Sie haben einen falschen<br />

Sonderversicherungsträger gewählt, wird die Meldung, dass eine Mehrfachversicherung<br />

besteht, ausgegeben, wenn der Patient Ansprüche bei mehreren KV-Trägern hat.<br />

Beispiel:<br />

Der Patient ist bei KGKK und <strong>BVA</strong> versichert, Sie wählen im Feld KV-Träger SVA<br />

aus, dann ist die Rückmeldung vom e-card System: Es liegt eine<br />

…Mehrfachversicherung vor – KVT muss erfasst werden.<br />

Hat der Patient mehrere KV-Ansprüche und Sie haben keinen KV-Träger gewählt, und der<br />

Version Rel. 13a 26 Mai 2013


Patient hat Ansprüche bei mehreren KV-Trägern, aber keinen Anspruch bei einer GKK oder<br />

BKK, wird die Meldung ausgegeben, dass eine Mehrfachversicherung besteht.<br />

Beispiel:<br />

Der Patient ist bei <strong>BVA</strong> und SVB versichert, Sie wählen im Feld KV-Träger<br />

automatisch ermitteln aus, dann ist die Rückmeldung vom e-card System: Es liegt<br />

eine …Mehrfachversicherung vor – KVT muss erfasst werden.<br />

Hat der Patient mehrere KV-Ansprüche und Sie haben keinen KV-Träger gewählt, und der<br />

Patient hat Ansprüche bei einer oder mehreren GKKs und/oder BKKs UND einem oder<br />

mehreren anderen KV-Trägern, wird die Meldung, dass eine Mehrfachversicherung besteht,<br />

ausgegeben<br />

Beispiel:<br />

Der Patient ist bei VGKK und <strong>BVA</strong> versichert, Sie wählen im Feld KV-Träger<br />

automatisch ermitteln aus, dann ist die Rückmeldung vom e-card System: Es liegt<br />

eine …Mehrfachversicherung vor – KVT muss erfasst werden.<br />

Haben Sie aus mehreren (abgeleiteten) Ansprüchen<br />

ausgewählt, wird Ihre Auswahl vom e-card System bestätigt.<br />

Mai 2013 27 Version Rel. 13a


7 Anhang<br />

7.1 Fehlermeldungen<br />

Fehlernummer<br />

Abbildung 13: Fehlermeldung<br />

Im Falle einer Fehlermeldung, deren Bedeutung nicht klar ist, notieren Sie sich bitte die<br />

Fehlernummer (z.B. ZS-00003) und wenden Sie sich an die Serviceline.<br />

Version Rel. 12a 28 Mai 2012


7.2 Glossar - Allgemeine Begriffe<br />

Begriff<br />

Abrechnungsperiode<br />

Anspruchsbeleg<br />

Anspruchsberechtigter<br />

Anspruchsnachweis<br />

Arzt-EDV<br />

ASVG<br />

Basis-Service<br />

Benutzer<br />

Dialog<br />

Download<br />

e-card Server<br />

Erklärung<br />

Kalenderzeitraum, für den abrechnungsrelevante<br />

Sachverhalte gemeinsam betrachtet bzw. abgerechnet<br />

werden. Die Abrechnungsperiode wird zwischen dem KV-<br />

Träger und dem <strong>Vertragspartner</strong> in einem Vertrag geregelt.<br />

Dauer entweder ein Monat oder ein Quartal.<br />

Grundsätzlich wird der KV-Anspruch durch eine Abfrage am<br />

e-card Server festgestellt. In Einzelfällen kann durch den<br />

leistungszuständigen Krankenversicherungsträger ein<br />

Papierbeleg ausgestellt werden, um den <strong>Vertragspartner</strong><br />

eine Abrechnung zu ermöglichen.<br />

Person, die zu einem bestimmten Zeitpunkt Anspruch auf<br />

Versicherungsleistungen aus der Krankenversicherung hat.<br />

e-card oder Anspruchsbeleg eines KV-Trägers, der den<br />

Anspruch auf Leistungen der Krankenversicherung<br />

dokumentiert.<br />

Externes EDV-System einer Ordination zur Verwaltung und<br />

Abrechnung des Ordinationsbetriebes.<br />

Allgemeines Sozialversicherungsgesetz<br />

Das Basis-Service des Dienstes GIN-Zugangsnetz umfasst<br />

Folgendes:<br />

Erreichbarkeit der e-card Serviceline bei technischen<br />

Fragen/Problemen, welche die e-card Infrastruktur betreffen<br />

Wartung und gegebenenfalls Austausch der e-card<br />

Infrastruktur (GINA und LAN-Kartenlesegerät) vor Ort beim<br />

SV-<strong>Vertragspartner</strong><br />

Wartung und gegebenenfalls vor Ort Einsatz bei Problemen<br />

des GIN-Zugangsnetzes.<br />

Sammelbegriff für die Benutzer des e-card Systems, wie z.B.<br />

Ordinationshilfen, Ärzte, Mitarbeiter der KV-Träger,<br />

Techniker, Versicherte, etc.<br />

Bezeichnet den Zeitraum zwischen Anmeldung und<br />

Abmeldung am e-card System.<br />

Übertragen von Daten oder Programmen von einem<br />

übergeordneten System (Hintergrundsystem, Host) an ein<br />

untergeordnetes System.<br />

Zentrales EDV-System beim Betreiber zur Verwaltung und<br />

Überprüfung der Ansprüche und Konsultationen.<br />

Mai 2013 29 Version Rel. 13a


Begriff<br />

e-card System<br />

Ersatzanbindung<br />

Ersatzkarte<br />

Geldleistungsberechtigter<br />

Gültige e-card<br />

Initialisierung<br />

Krankenfürsorgeanstalt<br />

KV-Anspruch<br />

KV-Träger<br />

Leistungszuständiger KV-Träger des<br />

Anspruchsberechtigten<br />

Mehrfachversicherung<br />

Erklärung<br />

Ergebnis des Projektes e-card, bestehend aus<br />

Konsultationsgesamtsystem + Kartensystem, Prozessen und<br />

Personen.<br />

Standard- und Ersatzanbindung<br />

Bei Verlust oder Defekt der e-card oder der Ordinationskarte<br />

können diese nachbestellt und ersetzt werden.<br />

Versicherte der SVA werden, abhängig vom Einkommen<br />

oder deren Erklärung, in Geldleistungs- und<br />

Sachleistungsberechtigte eingeteilt. Geldleistungsberechtigte<br />

müssen alle Ärzte als Privatpatienten aufsuchen und haben<br />

die Möglichkeit, die saldierten Honorarnoten an die SVA zu<br />

übermitteln.<br />

Eine e-card ist gültig, wenn sie elektronisch angesprochen<br />

werden kann und nicht gesperrt ist.<br />

Laden der festen und personenunabhängigen Daten der<br />

Anwendung.<br />

Krankenfürsorgeanstalten (KFA) sind dienstrechtliche<br />

Einrichtungen für Dienstnehmer (Beamte,<br />

Vertragsbedienstete) einiger Länder und Gemeinden (z.B.<br />

Wien, Baden, Tirol, Salzburg, Graz, Villach, usw.) außerhalb<br />

des österreichischen Sozialversicherungssystems, die im<br />

Wesentlichen dieselbe Funktion haben wie<br />

Sozialversicherungs-Krankenkassen. Einige KFA nehmen<br />

am e-card System teil, andere nicht. Die Versicherungszeiten<br />

bei KFA sind Zeiten einer Krankenversicherung nach dem<br />

Sozialversicherungsrecht weitgehend gleichgestellt.<br />

Ein KV-Anspruch ist die ermittelte Anspruchsberechtigung<br />

auf den Bezug einer Sach- bzw. Geldleistung aus der<br />

Krankenversicherung.<br />

Krankenversicherungsträger nimmt die Aufgaben der<br />

gesetzlichen Krankenversicherung wahr.<br />

Dazu zählen alle Gebietskrankenkassen, alle<br />

Betriebskrankenkassen, VAEB, <strong>BVA</strong>, SVA, SVB sowie<br />

(technisch betrachtet, nicht rechtlich!) alle am e-card System<br />

teilnehmenden Krankenfürsorgeanstalten.<br />

Das ist jener KV-Träger des Anspruchsberechtigten, der für<br />

eine mögliche Übernahme der Kosten für eine erbrachte<br />

Leistung zuständig ist. Die Zuordnung erfolgt auf Grund der<br />

Pflichtversicherung.<br />

Bezeichnung für das gleichzeitige Bestehen von mehreren<br />

Versicherungsverhältnissen bei einem oder mehreren<br />

Version Rel. 13a 30 Mai 2013


Begriff<br />

Erklärung<br />

Krankenversicherungsträgern.<br />

Online<br />

Online-Anspruchsprüfung<br />

Ordinationskartennummer<br />

Ordinationsnummer<br />

Sachleistungsberechtigter<br />

Es kommt zu einer direkten Netzverbindung zum e-card<br />

Server. Der aktuelle Stand der Daten kann eingesehen und<br />

übertragen werden.<br />

Jeder Online-Zugriff auf den e-card Server, bei dem die<br />

aktuellen Versicherungsdaten eines Patienten abgefragt<br />

werden.<br />

Eindeutige Nummer einer Ordinationskarte. Sie setzt sich<br />

aus der <strong>Vertragspartner</strong>nummer und der Kartenfolgenummer<br />

zusammen.<br />

Zweistellige Nummer zur eindeutigen Unterscheidung von<br />

Ordinationen eines <strong>Vertragspartner</strong>s.<br />

Versicherte der SVA werden, abhängig vom Einkommen und<br />

deren Erklärung, in Geldleistungs- und<br />

Sachleistungsberechtigte eingeteilt.<br />

Sachleistungsberechtigte können <strong>Vertragspartner</strong> mit der e-<br />

card (=„Krankenschein“) aufsuchen.<br />

Weiters gibt es die Möglichkeit einer<br />

<br />

„Sachleistungsberechtigung für Mutter-Kind-Pass<br />

und Vorsorgeuntersuchungen für Nichtversicherte“,<br />

welche zur Inanspruchnahme eines <strong>Vertragspartner</strong>s<br />

speziell für die Behandlungsfälle der Mutter-Kind-<br />

Pass-Untersuchungen und der<br />

Vorsorgeuntersuchungen auf Kosten eines KV-<br />

Trägers berechtigt.<br />

Serviceline<br />

Signatur<br />

Die Serviceline stellt das zentrale Bindeglied zwischen<br />

Versicherten, Ordinationen, KV-Träger Servicecenter, KV-<br />

Träger eigenen Einrichtungen und dem Betrieb des e-card<br />

Systems dar.<br />

Die Nummer der Serviceline entnehmen Sie entweder der<br />

Vorderseite der e-card oder der Rückseite der<br />

Ordinationskarte.<br />

Oft auch elektronische Unterschrift genannt und wird zur<br />

Feststellung der Authentizität von elektronisch übermittelten<br />

Nachrichten oder elektronischen Dokumenten verwendet.<br />

D.h. mittels der digitalen Signatur kann sowohl die<br />

Unverfälschtheit einer Nachricht als auch der Unterzeichner<br />

des gesendeten Dokumentes verifiziert werden. Zur<br />

Verschlüsselung der digitalen Signatur dient ein<br />

asymmetrischer kryptografischer Algorithmus.<br />

Mai 2013 31 Version Rel. 13a


Begriff<br />

Standard- und Ersatzanbindung<br />

Erklärung<br />

Standard-Anbindung:<br />

Die Standardanbindung erfolgt mittels Breitband-<br />

Technologie. Die Nominalbandbreite der Standardanbindung<br />

beträgt mindestens 768 KBit/s vom Netzbetreiber<br />

(Download) und 128 KBit/s zum Netzbetreiber (Upload).<br />

Der GIN-Zugangsnetz-Provider konfiguriert die<br />

Datenanbindung so, dass sie eine geschlossene, vom<br />

Internet und anderen Netzen völlig getrennte<br />

Datenanbindung darstellt.<br />

Ersatz-Anbindung:<br />

Der GIN-Zugangsnetz-Provider ist berechtigt, dem SV-<br />

Partner bei Nicht-Verfügbarkeit einer Standardanbindung –<br />

d.h. technisch nicht möglich und/oder wirtschaftlich nicht<br />

vertretbar – eine Ersatzanbindung mittels ISDN-Wählleitung<br />

zur Verfügung zu stellen.<br />

Dem SV-Partner wird unabhängig von der Verbindungsdauer<br />

das gleiche Teilnahmeentgelt verrechnet, wie bei einer<br />

Standardanbindung beim selben Provider.<br />

SV-Beleg<br />

SV-Nummer<br />

Tätigkeitsbereich<br />

Technischer Dienst<br />

Verrechnungszuständiger KV-Träger<br />

des <strong>Vertragspartner</strong>s<br />

<strong>Vertragspartner</strong>nummer<br />

Papierformular zur Unterstützung des e-card Systems z.B. in<br />

Form eines Verrechnungsbelegs, Anspruchsbelegs,<br />

Überweisungsbelegs etc.<br />

Eine SV-Nummer (Sozialversicherungsnummer, auch VSNR<br />

abgekürzt) ist eine 10-stellige Zahl, die aus einer 3-stelligen<br />

Laufnummer, einer Prüfziffer und dem Geburtsdatum (in der<br />

Form TTMMJJ) besteht. Falls das genaue Geburtsdatum<br />

nicht bekannt ist oder an einem Kalendertag die<br />

Laufnummern aufgebraucht sind, wird der Geburtsmonat mit<br />

13, 14, 15... ersetzt. Die Versicherungsnummer dient zur<br />

Identifikation eines Menschen und sagt nichts über seine<br />

sozialversicherungsrechtliche Stellung aus.<br />

Der Tätigkeitsbereich ist jene Rolle, mit der der<br />

<strong>Vertragspartner</strong> gegenüber der Sozialversicherung auftritt.<br />

Der einem <strong>Vertragspartner</strong> zugeordnete Tätigkeitsbereich<br />

richtet sich nach dessen Fachgebiet(en) bzw. Verträgen. Ein<br />

<strong>Vertragspartner</strong> kann einen oder mehrere Tätigkeitsbereiche<br />

besitzen.<br />

Partner, der für die Behebung von technischen Problemen<br />

vor Ort verantwortlich ist.<br />

Jener KV-Träger, mit dem der <strong>Vertragspartner</strong> die für den<br />

Anspruchsberechtigten erbrachte Leistung abrechnet.<br />

Die <strong>Vertragspartner</strong>nummer ist die eindeutige Identifikation<br />

Version Rel. 13a 32 Mai 2013


Begriff<br />

Erklärung<br />

eines <strong>Vertragspartner</strong>s.<br />

Zugangsnetz-Provider<br />

Zusatzkarte<br />

Firma, welche die physikalische Verbindung zum GIN<br />

herstellt.<br />

Das sind Karten, die über die Grundausstattung hinaus<br />

separat beim KV-Träger angefordert werden müssen.<br />

Mai 2013 33 Version Rel. 13a


7.3 Liste der KV-Träger<br />

Code Kurztext Langtext ABS AUM<br />

11 WGKK Gebietskrankenkasse Wien Ja Ja<br />

12 NÖGKK Gebietskrankenkasse Niederösterreich Ja Ja<br />

13 BGKK Gebietskrankenkasse Burgenland Ja Ja<br />

14 OÖGKK Gebietskrankenkasse Oberösterreich Ja Ja<br />

15 STGKK Gebietskrankenkasse Steiermark Ja Ja<br />

16 KGKK Gebietskrankenkasse Kärnten Ja Ja<br />

17 SGKK Gebietskrankenkasse Salzburg Ja Ja<br />

18 TGKK Gebietskrankenkasse Tirol Ja Ja<br />

19 VGKK Gebietskrankenkasse Vorarlberg Ja Ja<br />

21 BKKAT Betriebskrankenkasse Austria Tabak Ja Ja<br />

22 BKKVB Betriebskrankenkasse der Wiener Verkehrsbetriebe Ja Ja<br />

24 BKKMO Betriebskrankenkasse Mondi Ja Ja<br />

25 BKKVABS Betriebskrankenkasse Voestalpine Bahnsysteme Ja Ja<br />

26 BKKZW Betriebskrankenkasse Zeltweg Ja Ja<br />

28 BKKKA Betriebskrankenkasse Kapfenberg Ja Ja<br />

05 VAEB Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau Ja Ja<br />

07 <strong>BVA</strong> Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter Ja Ja<br />

40 SVA Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft Ja Nein<br />

50 SVB Sozialversicherungsanstalt der Bauern Ja Ja<br />

1A KFAW Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien Ja Ja<br />

5A<br />

KFGRZ<br />

Krankenfürsorgeanstalt für die Beamten der<br />

Landeshauptstadt Graz<br />

6A KFVIL Krankenfürsorgeanstalt für die Beamten der Stadt Villach Nein Nein<br />

7A<br />

KFSAL<br />

Krankenfürsorgeanstalt der Magistratsbeamten der<br />

Landeshauptstadt Salzburg<br />

8B KFTGB Kranken- und Unfallfürsorge der Tiroler Gemeindebeamten Nein Nein<br />

8C KFTLB Kranken- und Unfallfürsorge der Tiroler Landesbeamten Nein Nein<br />

8D KFTLL Kranken- und Unfallfürsorge der Tiroler Landeslehrer Nein Nein<br />

Ja<br />

Nein<br />

Ja<br />

Nein<br />

Der Spalte ABS können Sie die am Arzneimittelbewilligungsservice teilnehmenden KV-Träger<br />

entnehmen.<br />

Der Spalte AUM können Sie die am Arbeitsunfähigkeitsmeldungsservice teilnehmenden KV-Träger<br />

entnehmen.<br />

Version Rel. 13a 34 Mai 2013


7.4 Liste der Fachgebiete<br />

Nr.<br />

Fachgebiet<br />

01 Arzt für Allgemeinmedizin<br />

02 Facharzt für Anästhesiologie und Intensivmedizin<br />

03 Facharzt für Augenheilkunde und Optometrie<br />

04 Facharzt für Chirurgie<br />

05 Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten<br />

06 Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe<br />

07 Facharzt für Innere Medizin<br />

08 Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde<br />

09 Facharzt für Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten<br />

10 Facharzt für Lungenkrankheiten<br />

11 Facharzt für Neurologie und Psychiatrie/Psychiatrie und Neurologie<br />

12 Facharzt für Orthopädie und orthopädische Chirurgie<br />

13 Facharzt für Physikalische Medizin<br />

14 Facharzt für Radiologie<br />

15 Facharzt für Unfallchirurgie<br />

16 Facharzt für Urologie<br />

17 Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde<br />

18 Facharzt für Neurochirurgie<br />

19 Facharzt für Neurologie<br />

20 Facharzt für Psychiatrie<br />

21 Facharzt für Plastische Chirurgie<br />

22 Facharzt für Kinderchirurgie<br />

23 Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie<br />

24 Facharzt für Nuklearmedizin<br />

25 Facharzt für Medizinische Radiologie-Diagnostik<br />

26 Facharzt für Strahlentherapie - Radioonkologie<br />

27 Zahnarzt<br />

28 Facharzt für Blutgruppenserologie und Transfusionsmedizin<br />

29 Facharzt für Immunologie<br />

32 Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie<br />

Mai 2013 35 Version Rel. 13a


Nr.<br />

Fachgebiet<br />

33 Facharzt für Histologie und Embryologie<br />

34 Facharzt für medizinische Biologie<br />

35 Facharzt für Virologie<br />

38 Facharzt für Pharmakologie und Toxikologie<br />

40 Hörgeräteakustiker<br />

42 Leihfirmen für Heilbehelfe und Hilfsmittel<br />

50 Facharzt für Medizinische und Chemische Labordiagnostik<br />

51 Labor, EEG<br />

52 Labor, zytodiagnostisch<br />

53 Facharzt für Pathologie und Histologie<br />

55 Facharzt für Hygiene und Mikrobiologie bzw. Facharzt für Mikrobiologisch-serologische<br />

Labordiagnostik<br />

59 Hausapothekenführender Arzt<br />

60 Öffentliche Apotheken<br />

61 Bandagist<br />

62 Dentist<br />

65 Rettungsdienste, Beförderungsgewerbe<br />

67 Augenoptiker/Kontaktlinsenoptiker<br />

68 Orthopädieschuhmacher<br />

69 Orthopädietechniker (Prothesenhersteller)<br />

80 Krankenanstalt, stationär (ausgenommen Pflegeheime für chronisch Kranke,<br />

Genesungsheime, Kurheime), SKA für Rehabilitation, Entbindungsheim/Gebäranstalten,<br />

Krankenhausambulanzen<br />

84 CT, MR und sonstige Leistungen (Knochendichte und nuklearmedizinische Leistungen)<br />

85 Selbständiges Ambulatorium (auch für ambulante Rehabilitation), ausgenommen für ZMK,<br />

phys. Medizin und CT, MR und andere Leistungen (Knochendichte und nuklearmedizinische<br />

Leistungen)<br />

86 Selbständiges Ambulatorium für ZMK<br />

87 Pflegeheim für chronisch Kranke, Pensionistenheim<br />

90 Genesungsheim, Kurheim, sonstige Heime<br />

91 Selbständiges Ambulatorium für physikalische Medizin<br />

99 Andere <strong>Vertragspartner</strong>, soweit sie nicht den Fachgebieten 40-44, 50-91 zuzuordnen sind,<br />

z.B. Universitätsinstitut (sofern nicht als Teil einer Krankenanstalt), Bundesstaatliche<br />

Untersuchungsanstalt, sonstige Unternehmen (Handelsunternehmen, Frisöre und<br />

Perückenmacher, etc.)<br />

Version Rel. 13a 36 Mai 2013


7.5 Tastenkombinationen (Shortcuts)<br />

7.5.1 Shortcuts der webbasierten Oberfläche<br />

Programm Tastenkombination Hinweis<br />

Microsoft IE 6.0+ + < Shortcut Key> Schaltflächen werden durch Shortcuts<br />

sofort ausgeführt. Alle anderen<br />

Bedienelemente wie z.B. Menü-Links<br />

werden nur selektiert und müssen mit<br />

bestätigt werden.<br />

Opera + +<br />

<br />

Firefox/Safari + +<br />

<br />

Funktioniert zum Selektieren von<br />

Schaltflächen (nicht für Menü-Links).<br />

Auswahl muss mit bestätigt<br />

werden.<br />

Auch Menü-Links werden direkt<br />

ausgeführt.<br />

7.5.2 Shortcuts für den Ausdruck der webbasierten Oberfläche<br />

Betriebssystem Tastenkombination Hinweis<br />

Windows<br />

deutschsprachige Tastatur:<br />

+ <br />

englischsprachige Tastatur:<br />

+ <br />

Schaltflächen werden durch Shortcuts<br />

sofort ausgeführt. Alle anderen<br />

Bedienelemente wie z.B. Menü-Links<br />

werden nur selektiert und müssen mit<br />

bestätigt werden.<br />

Mac OS + Funktioniert zum Selektieren von<br />

Schaltflächen (nicht für Menü-Links).<br />

Auswahl muss mit bestätigt<br />

werden.<br />

Linux + Auch Menü-Links werden direkt<br />

ausgeführt.<br />

Mai 2013 37 Version Rel. 13a


Eigene Notizen<br />

Version Rel. 13a 38 Mai 2013

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