KK Ausschreibung - Automobil-Club Münster e.V im ADAC
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XI.4.) Verkehrsregeln<br />
Während der gesamten Veranstaltung müssen die Fahrer die Straßenverkehrsordnung der Bundesrepublik Deutschland einhalten. Ein<br />
Verstoß gegen diese Best<strong>im</strong>mungen kann wie folgt geahndet werden:<br />
a) 1. Verstoß 100 Strafpunkte,<br />
b) 2. Verstoß Wertungsausschluss,<br />
c) Überschreiten amtlich vorgegebener Geschwindigkeitsbeschränkungen, unabhängig von anderen Verstößen, bedeutet<br />
Wertungsausschluss.<br />
Fordert die Polizei, bei einem festgestellten Verkehrsverstoß, den Veranstalter auf, die in dieser <strong>Ausschreibung</strong> festgelegten Strafen zu<br />
verhängen, ist für eine entsprechende Maßnahme Voraussetzung, dass<br />
a) die Mitteilung über die Ordnungswidrigkeit vor Aushang der Ergebnisse auf offiziellem Weg be<strong>im</strong> Veranstalter eingegangen ist,<br />
b) die Angaben hinreichend sind, um den/die betroffene/n Fahrer/in sowie Ort und Uhrzeit zweifelsfrei feststellen zu können,<br />
c) der Sachverhalt keine andere Auslegung zulässt.<br />
XI.5.) Sonstige Anordnungen<br />
Es ist bei Strafe des Wertungsverlustes untersagt, die Fahrzeuge abzuschleppen, zu transportieren oder schieben zu lassen,<br />
ausgenommen, um sie wieder auf die Straße zu bringen oder die Straße frei zu machen.<br />
Desgleichen ist den Teams unter Androhung einer Strafe durch das Schiedsgericht bis hin zum Wertungsausschluss untersagt:<br />
a) Konkurrenten mutwillig zu blockieren oder be<strong>im</strong> Überholen zu behindern,<br />
b) sich unsportlich aufzuführen.<br />
Alle mit der Unterstützung des Teams befassten Personen sind den Anordnungen der Fahrtleitung und der von ihr eingesetzten<br />
Sportwarte ebenso unterworfen wie das Team selber.<br />
XI.6.) Werbung<br />
Den Teams ist das Anbringen jeglicher Art von Werbung an ihren Fahrzeugen unter folgender Voraussetzung gestattet:<br />
Die Werbung<br />
a) muss entsprechend eventueller Best<strong>im</strong>mungen aus der StVO, der StVZO und der FZV angebracht sein,<br />
b) darf nicht anstößig sein,<br />
c) darf die Sicht des/der Fahrers/in durch die Scheiben nicht behindern.<br />
Die Werbefläche auf den Rallyeschildern ist für die Veranstalterwerbung reserviert. Diese Werbung ist verbindlich und kann von den<br />
Teams nicht abgelehnt werden.<br />
XII.1.) Ablauf<br />
XII. Ablauf der Veranstaltung<br />
Die geltenden Verkehrsvorschriften sind einzuhalten. Jeder Verstoß gegen diese, sowie die Beteiligung an einem Verkehrsunfall, können<br />
ohne Rücksicht auf die Schuldfrage zum Wertungsausschluss der betroffenen Teams führen.<br />
Die Streckenführung sowie die Zeit- und Durchfahrtskontrollen werden durch die Bordkarten und das Streckenbuch vorgeschrieben. Die<br />
Bordkarten werden am Ende der jeweiligen Etappe einbehalten.<br />
XII.2.) Start<br />
Für jede Minute, die ein Fahrzeug aus eigener Schuld verspätet am Start der Veranstaltung oder einer Etappe erscheint, wird dem Team<br />
ein Strafpunkt angerechnet. Da die Teams 10 Minuten zur Verfügung haben, innerhalb derer sie am Start der Veranstaltung oder einer<br />
Etappe erscheinen müssen, wird ihnen, wenn sie innerhalb dieser 10 Minuten erscheinen, die tatsächliche Startzeit auf der Bordkarte<br />
eingetragen.<br />
Die Teams sind verpflichtet, sich ihre Durchfahrt an sämtlichen in der Bordkarte aufgeführten Kontrollen in der richtigen Reihenfolge<br />
bescheinigen zu lassen.<br />
Die Sollzeit für das Zurücklegen der Distanz zwischen zwei Zeitkontrollen ist in der Bordkarte angegeben.<br />
Stunden und Minuten werden stets folgendermaßen angegeben: 00:01 – 24:00 Uhr, wobei nur die abgelaufenen Minuten gezählt werden.<br />
Die offizielle Veranstaltungszeit ist die Zeitansage der Telekom Deutschland unter 0180 4 100 100.