KK Ausschreibung - Automobil-Club Münster e.V im ADAC
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9. LVM<br />
Kiepenkerl Klassik<br />
31.08.2013 - 01.09.2013<br />
A u s s c h r e i b u n g<br />
Die Veranstaltung wurde vom <strong>ADAC</strong> Westfalen e. V. unter der Nr. 20/13 registriert.<br />
I. Termine<br />
01. April 2013 Verfügbarkeit der <strong>Ausschreibung</strong><br />
15. Juni 2013 Nennungsschluss ermäßigt<br />
15. August 2013 Nennungsschluss<br />
31.08./01.09.2013 siehe Zeitplan des Oldt<strong>im</strong>erfestivals 9. LVM Kiepenkerl Klassik<br />
II.1.)<br />
Veranstalter<br />
II.<br />
Organisation<br />
Veranstalter ist der<br />
<strong>Automobil</strong>-<strong>Club</strong> <strong>Münster</strong> e.V. <strong>im</strong> <strong>ADAC</strong><br />
z. H. Heinz Schmidt<br />
Böcken 19, 48317 Drensteinfurt<br />
Tel.: 02387 / 94077<br />
Fax.: 02387 / 94073<br />
Internet: www.ac-muenster.de<br />
E-Mail: lvm-kiepenkerl-klassik@ac-muenster.de<br />
II.2.)<br />
Offizielle der Veranstaltung<br />
Organisationsleiter:<br />
Stellv. Organisationsleiter:<br />
Fahrtleiter:<br />
Stellv. Fahrtleiter / Strecke:<br />
Obmann Zeitnahme:<br />
Auswertung:<br />
Dokumentenabnahme:<br />
Technischer Kommissar:<br />
Schiedsgericht:<br />
Presse:<br />
Heinz Schmidt<br />
Michael Brauer<br />
Ralf Schmidt-Abbenhaus<br />
Hinrich Sommer<br />
Dustin Temme<br />
Jessica Husch,<br />
Peter Waanders<br />
Uschi Boor,<br />
Meggi Thomas<br />
Frederik Thomas<br />
Wolfgang Husch<br />
Hermann Frisch<br />
Ulrike Frisch
Die Veranstaltung gliedert sich in<br />
Gruppe 1 Touristische Oldt<strong>im</strong>erfahrt<br />
Gruppe 2 Tourensportliche Oldt<strong>im</strong>erfahrt<br />
III.<br />
Beschreibung<br />
und wird nach folgenden Best<strong>im</strong>mungen durchgeführt:<br />
Best<strong>im</strong>mungen dieser <strong>Ausschreibung</strong> einschließlich evtl. noch zu erlassener Durchführungsbest<strong>im</strong>mungen<br />
Straßenverkehrsordnung (StVO)<br />
Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)<br />
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)<br />
Auflagen der Genehmigungsbehörden<br />
Gruppe 1:<br />
Gruppe 2:<br />
Touristische Oldt<strong>im</strong>erfahrt über ca. 120 km aufgeteilt in drei Etappen und mehreren Fahrtabschnitten,<br />
Orientierungsetappen (Streckenbuch mit eingedruckter Streckenführung und Chinesenzeichen) und<br />
Gleichmäßigkeitsprüfungen.<br />
Tourensportliche Oldt<strong>im</strong>erfahrt über ca. 120 km aufgeteilt in drei Etappen und mehreren Fahrtabschnitten,<br />
Orientierungsetappen (Streckenbuch inklusiv Kartenausschnitt und Chinesenzeichen) und Gleichmäßigkeitsprüfungen.<br />
Gewertet werden das Auffinden der Strecke und die gleichmäßige Fahrweise. Bei dieser Veranstaltung kommt es nicht auf das Erzielen<br />
von Höchstgeschwindigkeiten an.<br />
Der Veranstaltung liegt folgendes Kartenmaterial zugrunde:<br />
Kreiskarten 1 : 50.000 Nr. 52 Kreis Coesfeld, Stadt <strong>Münster</strong>,<br />
Nr. 54 Kreis Steinfurt,<br />
Nr. 55 Kreis Warendorf.<br />
Karten sind jedoch nicht erforderlich.<br />
IV. Teilnehmer<br />
Teilnahmeberechtigt ist jede Person, die <strong>im</strong> Besitz eines für das an den Start gebrachte Fahrzeug gültigen Führerscheines ist. Jedes<br />
Fahrzeug (= Team) muss mit einem Fahrer/einer Fahrerin und einem Beifahrer/einer Beifahrerin besetzt sein.<br />
Das Mindestalter für den/die Beifahrer/in beträgt 14 Jahre. Eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten der/des<br />
Jugendlichen, bezogen auf die Veranstaltung, ist bei der Dokumentenabnahme vorzulegen.<br />
Weitere Mitfahrer sind zugelassen, sofern die Zahl die vorhandenen und <strong>im</strong> Fahrzeugschein eingetragenen Sitzplätze nicht übersteigt.<br />
Gruppe 1<br />
Touristische Oldt<strong>im</strong>erfahrt für <strong>Automobil</strong>e<br />
Klasse 11 Periode A – D<br />
Baujahre bis 31.12.1945<br />
Klasse 12 Periode E<br />
Baujahre 01.01.1946 bis 31.12.1960<br />
Klasse 13 Periode F<br />
Baujahre 01.01.1961 bis 31.12.1970<br />
Klasse 14 Periode G<br />
Baujahre 01.01.1971 bis 31.12.1983<br />
V. Zugelassene Fahrzeuge<br />
- Klassen- und Periodeneinteilung -<br />
Klasse 17<br />
Sonderklasse
Gruppe 2<br />
Tourensportliche Oldt<strong>im</strong>erfahrt für <strong>Automobil</strong>e<br />
Klasse 21 Periode A - D<br />
Baujahre bis 31.12.1945<br />
Klasse 22 Periode E<br />
Baujahre 01.01.1946 bis 31.12.1960<br />
Klasse 23 Periode F<br />
Baujahre 01.01.1961 bis 31.12.1970<br />
Klasse 24 Periode G<br />
Baujahre 01.01.1971 bis 31.12.1983<br />
Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen (nur 07...) können teilnehmen, wenn das Fahrzeug <strong>im</strong> Hinblick auf die Verkehrssicherheit dem Stand<br />
der Technik bei der Erstzulassung entspricht.<br />
Fahrzeuge ohne H-Kennzeichen benötigen eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Umweltzone. Die Beantragung erfolgt durch<br />
den AC <strong>Münster</strong> (Gebühr 10 Euro).<br />
Das Mitführen und Benutzen nicht zeitgemäßer technischer Hilfsmittel ist nicht erlaubt. Ausdrücklich erlaubt sind Hilfsmittel der 50er und<br />
60er Jahre, wie mechanischer Trip- oder Twinmaster, Speedpilot, Rechenschieber, Schnitttabellen usw.<br />
VI. Mannschaften<br />
In jeder Gruppe können Mannschaften, bestehend aus drei oder vier Fahrzeugen, gebildet werden. Die Mitglieder einer Mannschaft<br />
können nur aus der Gruppe 1 oder der Gruppe 2 gemäß Kapitel V. dieser <strong>Ausschreibung</strong> zusammengestellt werden.<br />
Gewertet werden die drei Fahrzeuge jeder Mannschaft, welche in der Summe die geringsten Strafpunkte aufweisen.<br />
VII. Nennungen<br />
Jedes Team (Fahrer/in, Beifahrer/in und gegebenenfalls Mitfahrer), das an der Veranstaltung teilnehmen möchte, muss das Nennformular<br />
ordnungsgemäß ausfüllen und an das Veranstaltungsbüro absenden.<br />
Die Nennung muss spätestens bis zum 15. August 2013 be<strong>im</strong> Veranstalter vorliegen.<br />
Bei Nennungen bis zum 15. Juni 2013 sollte der Nennung, zur Veröffentlichung <strong>im</strong> Programmheft, ein Foto des Fahrzeuges beigefügt<br />
werden.<br />
Mannschaften können am Veranstaltungstag noch bis 08.30 Uhr bei der Dokumentenabnahme, unter Bareinzahlung des Mannschafts-<br />
Nenngeldes, genannt werden.<br />
Die Gesamtzahl der Teams ist aus organisatorischen Gründen auf 130 begrenzt. Es wird daher empfohlen, sich frühzeitig mit<br />
gleichzeitiger Einzahlung des Nenngeldes anzumelden.<br />
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, eine Nennung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
VIII.1.) Einzelnennung<br />
bis zum 15. Juni 2013 95,00 €<br />
bis zum 15. August 2013 110,00 €<br />
Das Nenngeld beinhaltet Leistungen für Fahrer/in und Beifahrer/in:<br />
VIII. Nenngeld<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
1 Rallyeschild<br />
Fahrtunterlagen / Streckenbuch<br />
rustikales Frühstück<br />
Mittag<strong>im</strong>biss<br />
Kaffeetafel<br />
Abendessen<br />
1 Erinnerungspreis pro Team<br />
Pokale für die besten Teams siehe Kapitel XV.2.<br />
VIII.2.) Zusätzliche Nenngelder<br />
<br />
Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge<br />
ohne H-Kennzeichen 10,00 €<br />
Jede/r weitere Mitfahrer/in über 14 Jahre 20,00 €<br />
Kinder als Mitfahrer von 8 bis 14 Jahre 10,00 €<br />
Kinder als Mitfahrer bis 8 Jahre frei<br />
Mannschaftsnennung 40,00 €<br />
VIII.3.) Nenngeldzahlung<br />
Das Nenngeld (Summe aus Kapitel VIII.1. und VIII.2.) ist<br />
auf das Konto des AC <strong>Münster</strong> bei der Sparda-Bank <strong>Münster</strong>, Kto 19 50 444, BLZ 400 605 60,<br />
mit Angabe der Namen der Teilnehmer und dem Kennwort „Nennung <strong>KK</strong> 2013“ zu überweisen.<br />
Das Nenngeld ist spätestes zu den genannten Terminen zu zahlen. Nennungen ohne Nenngeld werden nicht bearbeitet.<br />
Nenngeld ist Reugeld und wird nur zurückerstattet<br />
a) an Bewerber, deren Nennung abgelehnt wurde,<br />
b wenn die Veranstaltung nicht stattfindet,<br />
c) in Härtefällen bis zum Nennungsschluss unter Einbehaltung einer Bearbeitungsgebühr von 25,00 €.<br />
Die Annahme der Nennung wird <strong>im</strong> Internet unter<br />
www.ac-muenster.de – 9. LVM Kiepenkerl Klassik 2013<br />
in der Teilnehmerliste bestätigt.<br />
IX. Nennungsbestätigung<br />
X.1.)<br />
Gefährdungshaftung, leichte Fahrlässigkeit<br />
Siehe Nennformular.<br />
X. Haftungsausschluss<br />
Versicherung<br />
X.2.)<br />
Freistellung von Ansprüchen des Fahrzeugeigners<br />
Sofern die Fahrer/Bei- und Mitfahrer nicht selbst Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges sind, haben sie dafür zu sorgen, dass der<br />
Fahrzeugeigentümer die auf dem Nennformular gedruckte Haftungsverzichtserklärung abgibt.
Für den Fall, dass die Erklärung entgegen dieser Verpflichtung nicht vom Fahrzeugeigentümer unterzeichnet wurde, stellen die<br />
Fahrer/Bei- und Mitfahrer alle oben genannten Personen und Stellen von jeglichen Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers frei, außer bei<br />
vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadenverursachung. Diese Freistellungserklärung bezieht sich bei Ansprüchen gegen die anderen<br />
Teilnehmer (Fahrer, Bei- und Mitfahrer), deren Helfer, Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge, der eigene Fahrer, Bei- und Mitfahrer<br />
und eigene Helfer aus Schäden, die <strong>im</strong> Zusammenhang mit der Veranstaltung insgesamt entstehen.<br />
X.3.)<br />
Verantwortlichkeit, Änderung der <strong>Ausschreibung</strong>, Absage der Veranstaltung<br />
Die Teilnehmer (Fahrer, Beifahrer, Mitfahrer, Kraftfahrzeugeigentümer und Halter) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil.<br />
Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten<br />
Schäden, soweit kein Haftungsausschluss nach dieser <strong>Ausschreibung</strong> vereinbart ist.<br />
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von den Behörden angeordneten<br />
erforderlichen Änderungen der <strong>Ausschreibung</strong> vorzunehmen oder auch die gesamte Veranstaltung oder einzelne Streckenabschnitte<br />
abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadensersatzpflicht zu übernehmen, Vorsatz<br />
und grobe Fahrlässigkeit ausgenommen.<br />
X.4.)<br />
Änderungen und Ergänzungen der <strong>Ausschreibung</strong><br />
Die Best<strong>im</strong>mungen dieser <strong>Ausschreibung</strong> können je nach Erfordernissen abgeändert oder ergänzt werden. Jede Änderung oder<br />
Zusatzbest<strong>im</strong>mung wird mittels einer Ausführungsbest<strong>im</strong>mung herausgegeben, die dann Bestandteil vorliegender <strong>Ausschreibung</strong> ist.<br />
X.5.)<br />
Auslegung der <strong>Ausschreibung</strong><br />
Verbindliche Auskünfte über die Veranstaltung erteilen nur der Organisationsleiter und der Fahrtleiter. Sie legen die <strong>Ausschreibung</strong> aus.<br />
Das Schiedsgericht ist gegebenenfalls in Entscheidungsfragen zuständig.<br />
X.6.)<br />
Umweltschutz<br />
Die Teilnehmer sind verpflichtet, Verunreinigungen, zum Beispiel durch Tropföl, auf Parkplätzen und an den Kontrollstellen zu vermeiden<br />
beziehungsweise zu beseitigen. Sie sind selbst für die Beschaffung der dafür notwendigen Hilfsmittel verantwortlich.<br />
XI.1.) Startreihenfolge<br />
XI. Pflichten der Teilnehmer<br />
Der Start erfolgt in der Regel in Reihenfolge der Startnummern, die niedrigste Nummer startet zuerst.<br />
XI.2.) Rallyeschild<br />
Der Veranstalter händigt jedem Team bei der Dokumentenabnahme ein Rallyeschild aus. Dieses muss vor der Technischen Abnahme<br />
vorn, senkrecht und quer am Fahrzeug angebracht sein.<br />
Das Rallyeschild darf auf keinen Fall, auch nicht teilweise, das amtliche Kennzeichen verdecken.<br />
Wird <strong>im</strong> Verlauf der Veranstaltung festgestellt, dass das Rallyeschild fehlt, erhält der Teilnehmer 100 Strafpunkte angerechnet.<br />
XI.3.) Bordkarten<br />
Bei der Dokumentenabnahme erhält jedes Team Bordkarten, auf der die Fahrzeiten zwischen den Kontrollen angegeben sind.<br />
Jedes Team ist für seine Bordkarten allein verantwortlich.<br />
Die jeweilige Bordkarte muss auf Verlangen jederzeit vorweisbar sein; besonders an den Durchfahrts- und Zeitkontrollen muss diese<br />
vorgelegt werden, um mit einem Eintrag versehen zu werden.<br />
Es ist Aufgabe der Teams, ihre Bordkarte zur richtigen Zeit den Sportwarten vorzulegen und selbst zu kontrollieren, dass die Eintragung<br />
der Zeit korrekt erfolgte. Die Teams sind alleine für das Vorweisen der jeweils richtigen Bordkarte an den verschiedenen Kontrollen und für<br />
die Richtigkeit der Einträge verantwortlich.<br />
Der Sportwart der Kontrollstelle ist alleine berechtigt, die Zeiten in die Bordkarte einzutragen.<br />
Jegliche Berichtigung oder Änderung der Bordkarten führt zum Wertungsverlust, es sei denn, sie wurde von einem zuständigen Sportwart<br />
bestätigt.<br />
Jede Abweichung zwischen der Zeiteintragung auf der Bordkarte und der Eintragung auf den offiziellen Veranstaltungsunterlagen wird<br />
durch das Schiedsgericht untersucht und von diesem endgültig entschieden.
XI.4.) Verkehrsregeln<br />
Während der gesamten Veranstaltung müssen die Fahrer die Straßenverkehrsordnung der Bundesrepublik Deutschland einhalten. Ein<br />
Verstoß gegen diese Best<strong>im</strong>mungen kann wie folgt geahndet werden:<br />
a) 1. Verstoß 100 Strafpunkte,<br />
b) 2. Verstoß Wertungsausschluss,<br />
c) Überschreiten amtlich vorgegebener Geschwindigkeitsbeschränkungen, unabhängig von anderen Verstößen, bedeutet<br />
Wertungsausschluss.<br />
Fordert die Polizei, bei einem festgestellten Verkehrsverstoß, den Veranstalter auf, die in dieser <strong>Ausschreibung</strong> festgelegten Strafen zu<br />
verhängen, ist für eine entsprechende Maßnahme Voraussetzung, dass<br />
a) die Mitteilung über die Ordnungswidrigkeit vor Aushang der Ergebnisse auf offiziellem Weg be<strong>im</strong> Veranstalter eingegangen ist,<br />
b) die Angaben hinreichend sind, um den/die betroffene/n Fahrer/in sowie Ort und Uhrzeit zweifelsfrei feststellen zu können,<br />
c) der Sachverhalt keine andere Auslegung zulässt.<br />
XI.5.) Sonstige Anordnungen<br />
Es ist bei Strafe des Wertungsverlustes untersagt, die Fahrzeuge abzuschleppen, zu transportieren oder schieben zu lassen,<br />
ausgenommen, um sie wieder auf die Straße zu bringen oder die Straße frei zu machen.<br />
Desgleichen ist den Teams unter Androhung einer Strafe durch das Schiedsgericht bis hin zum Wertungsausschluss untersagt:<br />
a) Konkurrenten mutwillig zu blockieren oder be<strong>im</strong> Überholen zu behindern,<br />
b) sich unsportlich aufzuführen.<br />
Alle mit der Unterstützung des Teams befassten Personen sind den Anordnungen der Fahrtleitung und der von ihr eingesetzten<br />
Sportwarte ebenso unterworfen wie das Team selber.<br />
XI.6.) Werbung<br />
Den Teams ist das Anbringen jeglicher Art von Werbung an ihren Fahrzeugen unter folgender Voraussetzung gestattet:<br />
Die Werbung<br />
a) muss entsprechend eventueller Best<strong>im</strong>mungen aus der StVO, der StVZO und der FZV angebracht sein,<br />
b) darf nicht anstößig sein,<br />
c) darf die Sicht des/der Fahrers/in durch die Scheiben nicht behindern.<br />
Die Werbefläche auf den Rallyeschildern ist für die Veranstalterwerbung reserviert. Diese Werbung ist verbindlich und kann von den<br />
Teams nicht abgelehnt werden.<br />
XII.1.) Ablauf<br />
XII. Ablauf der Veranstaltung<br />
Die geltenden Verkehrsvorschriften sind einzuhalten. Jeder Verstoß gegen diese, sowie die Beteiligung an einem Verkehrsunfall, können<br />
ohne Rücksicht auf die Schuldfrage zum Wertungsausschluss der betroffenen Teams führen.<br />
Die Streckenführung sowie die Zeit- und Durchfahrtskontrollen werden durch die Bordkarten und das Streckenbuch vorgeschrieben. Die<br />
Bordkarten werden am Ende der jeweiligen Etappe einbehalten.<br />
XII.2.) Start<br />
Für jede Minute, die ein Fahrzeug aus eigener Schuld verspätet am Start der Veranstaltung oder einer Etappe erscheint, wird dem Team<br />
ein Strafpunkt angerechnet. Da die Teams 10 Minuten zur Verfügung haben, innerhalb derer sie am Start der Veranstaltung oder einer<br />
Etappe erscheinen müssen, wird ihnen, wenn sie innerhalb dieser 10 Minuten erscheinen, die tatsächliche Startzeit auf der Bordkarte<br />
eingetragen.<br />
Die Teams sind verpflichtet, sich ihre Durchfahrt an sämtlichen in der Bordkarte aufgeführten Kontrollen in der richtigen Reihenfolge<br />
bescheinigen zu lassen.<br />
Die Sollzeit für das Zurücklegen der Distanz zwischen zwei Zeitkontrollen ist in der Bordkarte angegeben.<br />
Stunden und Minuten werden stets folgendermaßen angegeben: 00:01 – 24:00 Uhr, wobei nur die abgelaufenen Minuten gezählt werden.<br />
Die offizielle Veranstaltungszeit ist die Zeitansage der Telekom Deutschland unter 0180 4 100 100.
XII.3.) Streckenbuch<br />
Alle Teams erhalten ein Streckenbuch, das die einzuhaltende Strecke genau darstellt. Verbindlich für die Streckenführung sind<br />
ausschließlich die Aufgabenstellungen des Streckenbuches.<br />
XII.4.) Streckensperrungen<br />
Bei Streckensperrungen durch Baustellen oder aus sonstigen Gründen ist die gesperrte Strecke zu umfahren und durch möglichst kurze<br />
Umfahrung auf die vorgegebene Strecke zurückzukehren. Zeitgutschriften erhalten die Teilnehmer hierfür nicht.<br />
XII.5.) Kontrollen<br />
Eine Orientierungskontrolle (OK) ist eine unbesetzte Kontrolle. Es handelt sich dabei um eine stumme Kontrolle in Form eines Schildes<br />
von ca. 25 x 33 cm Größe mit einer schwarzen Zahl oder einem schwarzen Buchstaben. Die Schilder befinden sich nur auf der rechten<br />
Fahrbahnseite und nicht innerhalb geschlossener Ortschaften. Eventuelle Ausnahmen werden in den Fahrtunterlagen bekannt gegeben.<br />
Stumme Kontrollen können auch Ortstafeln sein, von denen, entsprechend den Vorgaben des Streckenbuches, zum Beispiel die<br />
jeweiligen Anfangsbuchstaben zu notieren sind.<br />
Die Orientierungskontrollen innerhalb der Veranstaltung werden den Teilnehmern nicht bekannt gegeben. Diese müssen in der richtigen<br />
Reihenfolge nach dem Streckenbuch bzw. der Aufgabenstellung angefahren und sofort nach dem Passieren in das nächste freie Feld der<br />
Bordkarte mit Kugelschreiber oder dokumentenechten Schreibern selbst eingetragen werden.<br />
Der Beginn der Kontrollzone von Durchfahrtskontrollen (DK) ist durch ein Hinweisschild mit einem Stempel auf gelbem Grund angezeigt.<br />
In einer Entfernung von ca. 25 m ist der Standort des Kontrollpostens durch ein gleiches Zeichen auf rotem Grund gekennzeichnet. Das<br />
Ende der Kontrollzone wird ca. 25 m weiter durch ein Schild mit beige Untergrund und drei schwarzen Diagonalstreifen angezeigt.<br />
Zeitkontrollen (ZK) werden durch ein Schild mit schwarz/gelber Uhr auf weißem Untergrund angekündigt. Vor diesem Schild kann die<br />
Sollzeit abgewartet werden. Nach Passieren dieses Kontrollschildes darf bis zum Ende der Kontrollzone nicht mehr angehalten werden. In<br />
einer Entfernung von ca. 25 m ist der Standort des Kontrollpostens durch ein gleiches Zeichen auf rotem Grund gekennzeichnet. Das<br />
Ende der Kontrollzone wird ca. 25 m weiter durch ein Schild mit beige Untergrund und drei schwarzen Diagonalstreifen angezeigt.<br />
In den Abschnitten zwischen zwei Zeitkontrollen, die länger als 5 Kilometer sind, kann eine gehe<strong>im</strong>e Zeitkontrolle als<br />
Schnittüberwachungskontrolle eingerichtet sein.<br />
An Zeitkontrollen ist keine Vorzeit erlaubt. Die Einhaltung der Sollzeit liegt allein in der Verantwortung der Teams, die die offizielle Uhr am<br />
Kontrolltisch einsehen können. Die Sportwarte an den Kontrollen dürfen keine Auskunft über die Soll-Stempelzeit geben.<br />
Bei einer Gleichmäßigkeitsprüfung (GLP) muss über eine best<strong>im</strong>mte Strecke ein möglichst gleichbleibender Schnitt, der vom<br />
Veranstalter vorgegeben wird, gefahren werden. Diese kann auch als Sollzeitprüfung gefahren werden, bei der nach einer vorher<br />
bekannten Zeit durch das Ziel gefahren werden muss.<br />
Der Aufenthalt in den Kontrollzonen darf nicht länger dauern als für die Durchführung der Kontrolle erforderlich ist.<br />
Bei Einfahrt in eine Kontrollzone aus einer anderen Fahrtrichtung, als der für die Fahrt vorgesehenen, beziehungsweise bei einem<br />
erneuten Durchfahren oder Einfahren in eine Kontrollzone nach Abstempelung der Bordkarte, werden Strafpunkte angerechnet.<br />
Die Teams sind verpflichtet, den Anweisungen des jeweils verantwortlichen Sportwartes an den Kontrollstellen Folge zu leisten.<br />
Missachtung der Anweisungen kann nach Ermessen des Schiedsgerichts zur Bestrafung bis zum Wertungsausschluss führen.<br />
Die Kontrollstellen sind ab 15 Minuten vor der Soll-Ankunftszeit des ersten Fahrzeuges geöffnet. Vorbehaltlich einer gegenteiligen<br />
Entscheidung des Fahrtleiters stellen sie ihre Tätigkeit 30 Minuten nach der Soll-Ankunftszeit des letzten Fahrzeuges ein.<br />
XIII. Unerlaubte Hilfsmittel<br />
Der Einsatz von Begleitfahrzeugen sowie die Benutzung von Funkgeräten, Funktelefonen und elektronischen Wegstreckenzählern wird mit<br />
100 Strafpunkten, <strong>im</strong> Wiederholungsfall mit Wertungsausschluss geahndet.
Jedes teilnehmende Team muss sich zur Abnahme einfinden.<br />
Bei der Dokumentenabnahme werden geprüft:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Führerschein des Fahrers/der Fahrerin<br />
Fahrzeugschein<br />
Eventuell Verzichterklärung des Fahrzeugeigentümers<br />
XIV. Abnahme<br />
Eventuell Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten<br />
Die Technische Abnahme hat allgemeinen Charakter (Kontrolle der Marke und des Modells des Fahrzeuges, Baujahr, Übereinst<strong>im</strong>mung<br />
mit den Straßenverkehrsvorschriften, Kennzeichnung der Fahrzeuge usw.).<br />
XV.1.) Wertung<br />
XV.<br />
Wertung - Preise - Einsprüche<br />
Gewertet wird nach Strafpunkten. Sieger in den Klassen sowie in den Gruppen 1 und 2, der Damen- und der Mannschaftswertung sind die<br />
Teams mit der geringsten Strafpunktzahl.<br />
Auslassen einer OK 5 Strafpunkte<br />
Auslassen einer DK 10 Strafpunkte<br />
Auslassen einer ZK 30 Strafpunkte<br />
Zeitüberschreitung an einer ZK pro Minute 1 Strafpunkt<br />
Max<strong>im</strong>ale Zeitüberschreitung zwischen 2 ZK´s 30 Minuten 30 Strafpunkte<br />
Max<strong>im</strong>ale Zeitüberschreitung pro Etappe 60 Minuten 60 Strafpunkte<br />
Zeitunterschreitung an einer ZK pro Minute 5 Strafpunkte<br />
Abweichen von der Sollzeit an einer gehe<strong>im</strong>en ZK pro Sekunde 0,1 Strafpunkt<br />
Max<strong>im</strong>alpunkte an einer gehe<strong>im</strong>en ZK 10 Strafpunkte<br />
Anfahren einer DK/ZK aus falscher Fahrtrichtung 30 Strafpunkte<br />
Erneutes Anfahren einer DK/ZK, laut Streckenbuch nicht gefordert 30 Strafpunkte<br />
Abweichen von der Sollzeit der GLP pro Sekunde 1 Strafpunkt<br />
Nichterfüllen der GPL wird mit der schlechtesten Zeit der<br />
GLP + 10% Aufschlag gewertet<br />
Verlust Rallyeschild 100 Strafpunkte<br />
Unerlaubte Hilfsmittel 100 Strafpunkte<br />
<br />
Verstoß gegen Verkehrsregeln siehe Kapitel XI.4 dieser <strong>Ausschreibung</strong>.<br />
Bei Punktgleichheit wird das Team zum Sieger erklärt, das in der 1. Gleichmäßigkeitsprüfung die beste Zeit erreicht hat. Sollte auch hier<br />
Zeitgleichheit bestehen, werden die besseren Zeiten der 2. usw. Gleichmäßigkeitsprüfung zur Ermittlung der Sieger bzw. der Platzierten<br />
herangezogen.<br />
XV.2.) Preise und Pokale<br />
Klassenwertung<br />
Max<strong>im</strong>al für 30 % der besten Teams in jeder Klasse – mindestens jedoch ein Preis<br />
Gesamtklassement<br />
Damenwertung<br />
Mannschaftswertung<br />
Preise für die Gesamtsieger Platz 1 – 3, jeweils Gruppe 1 und Gruppe 2 getrennt<br />
Preis für das bestplatzierte Damenteam, Gruppe 1 und Gruppe 2 gemeinsam<br />
Ehrenpreise für 30 % aller gestarteten Mannschaften<br />
Klassen mit weniger als 3 Teilnehmern werden mit der nächst-höheren Klasse zusammengelegt.
XV.3.) Einsprüche<br />
Einsprüche oder Proteste gegen die Aufgabenstellung, Streckenführung, Kontrollen, Zeitnahme oder Wertung sind nicht zulässig.<br />
Bei Unklarheiten wenden sich die Teilnehmer in schriftlicher Form an den Fahrtleiter.<br />
Die Entscheidung über Unst<strong>im</strong>migkeiten obliegt dem Schiedsgericht. Ein Rechtsweg gegen die Entscheidung ist nicht möglich und die sich<br />
aus dieser Entscheidung ergebene Wertung ist für alle Beteiligten endgültig.<br />
XVI. Siegerehrung<br />
Ort und Zeitpunkt der Siegerehrung stehen <strong>im</strong> Zeitplan des Oldt<strong>im</strong>er Festivals der 9. LVM Kiepenkerl Klassik.<br />
Die Siegerehrung ist Bestandteil der Veranstaltung. Errungene Preise werden nicht nachgesandt.<br />
Bei der Siegerehrung werden keine Ergebnislisten ausgegeben.<br />
Diese werden <strong>im</strong> Internet veröffentlicht beziehungsweise auf Anforderung dem Fahrer/der Fahrerin zugeschickt.<br />
XVII. Absage / Nichtdurchführung<br />
Der <strong>Automobil</strong>-<strong>Club</strong>-<strong>Münster</strong> e.V. <strong>im</strong> <strong>ADAC</strong> übern<strong>im</strong>mt keine Gewähr für die Durchführung der Veranstaltung und kann somit nicht bei<br />
Absage oder Nichtdurchführung für irgendwelche Kosten eines Teilnehmers, die <strong>im</strong> Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen,<br />
regresspflichtig gemacht werden.<br />
<strong>Münster</strong>, <strong>im</strong> März 2013<br />
<strong>Automobil</strong>-<strong>Club</strong> <strong>Münster</strong> e.V. <strong>im</strong> <strong>ADAC</strong><br />
Heinz Schmidt<br />
Michael Brauer Ralf Schmidt-Abbenhaus<br />
Organisationsleiter Stellv. Organisationsleiter Fahrtleiter