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KK Ausschreibung - Automobil-Club Münster e.V im ADAC

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9. LVM<br />

Kiepenkerl Klassik<br />

31.08.2013 - 01.09.2013<br />

A u s s c h r e i b u n g<br />

Die Veranstaltung wurde vom <strong>ADAC</strong> Westfalen e. V. unter der Nr. 20/13 registriert.<br />

I. Termine<br />

01. April 2013 Verfügbarkeit der <strong>Ausschreibung</strong><br />

15. Juni 2013 Nennungsschluss ermäßigt<br />

15. August 2013 Nennungsschluss<br />

31.08./01.09.2013 siehe Zeitplan des Oldt<strong>im</strong>erfestivals 9. LVM Kiepenkerl Klassik<br />

II.1.)<br />

Veranstalter<br />

II.<br />

Organisation<br />

Veranstalter ist der<br />

<strong>Automobil</strong>-<strong>Club</strong> <strong>Münster</strong> e.V. <strong>im</strong> <strong>ADAC</strong><br />

z. H. Heinz Schmidt<br />

Böcken 19, 48317 Drensteinfurt<br />

Tel.: 02387 / 94077<br />

Fax.: 02387 / 94073<br />

Internet: www.ac-muenster.de<br />

E-Mail: lvm-kiepenkerl-klassik@ac-muenster.de<br />

II.2.)<br />

Offizielle der Veranstaltung<br />

Organisationsleiter:<br />

Stellv. Organisationsleiter:<br />

Fahrtleiter:<br />

Stellv. Fahrtleiter / Strecke:<br />

Obmann Zeitnahme:<br />

Auswertung:<br />

Dokumentenabnahme:<br />

Technischer Kommissar:<br />

Schiedsgericht:<br />

Presse:<br />

Heinz Schmidt<br />

Michael Brauer<br />

Ralf Schmidt-Abbenhaus<br />

Hinrich Sommer<br />

Dustin Temme<br />

Jessica Husch,<br />

Peter Waanders<br />

Uschi Boor,<br />

Meggi Thomas<br />

Frederik Thomas<br />

Wolfgang Husch<br />

Hermann Frisch<br />

Ulrike Frisch


Die Veranstaltung gliedert sich in<br />

Gruppe 1 Touristische Oldt<strong>im</strong>erfahrt<br />

Gruppe 2 Tourensportliche Oldt<strong>im</strong>erfahrt<br />

III.<br />

Beschreibung<br />

und wird nach folgenden Best<strong>im</strong>mungen durchgeführt:<br />

Best<strong>im</strong>mungen dieser <strong>Ausschreibung</strong> einschließlich evtl. noch zu erlassener Durchführungsbest<strong>im</strong>mungen<br />

Straßenverkehrsordnung (StVO)<br />

Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)<br />

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)<br />

Auflagen der Genehmigungsbehörden<br />

Gruppe 1:<br />

Gruppe 2:<br />

Touristische Oldt<strong>im</strong>erfahrt über ca. 120 km aufgeteilt in drei Etappen und mehreren Fahrtabschnitten,<br />

Orientierungsetappen (Streckenbuch mit eingedruckter Streckenführung und Chinesenzeichen) und<br />

Gleichmäßigkeitsprüfungen.<br />

Tourensportliche Oldt<strong>im</strong>erfahrt über ca. 120 km aufgeteilt in drei Etappen und mehreren Fahrtabschnitten,<br />

Orientierungsetappen (Streckenbuch inklusiv Kartenausschnitt und Chinesenzeichen) und Gleichmäßigkeitsprüfungen.<br />

Gewertet werden das Auffinden der Strecke und die gleichmäßige Fahrweise. Bei dieser Veranstaltung kommt es nicht auf das Erzielen<br />

von Höchstgeschwindigkeiten an.<br />

Der Veranstaltung liegt folgendes Kartenmaterial zugrunde:<br />

Kreiskarten 1 : 50.000 Nr. 52 Kreis Coesfeld, Stadt <strong>Münster</strong>,<br />

Nr. 54 Kreis Steinfurt,<br />

Nr. 55 Kreis Warendorf.<br />

Karten sind jedoch nicht erforderlich.<br />

IV. Teilnehmer<br />

Teilnahmeberechtigt ist jede Person, die <strong>im</strong> Besitz eines für das an den Start gebrachte Fahrzeug gültigen Führerscheines ist. Jedes<br />

Fahrzeug (= Team) muss mit einem Fahrer/einer Fahrerin und einem Beifahrer/einer Beifahrerin besetzt sein.<br />

Das Mindestalter für den/die Beifahrer/in beträgt 14 Jahre. Eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten der/des<br />

Jugendlichen, bezogen auf die Veranstaltung, ist bei der Dokumentenabnahme vorzulegen.<br />

Weitere Mitfahrer sind zugelassen, sofern die Zahl die vorhandenen und <strong>im</strong> Fahrzeugschein eingetragenen Sitzplätze nicht übersteigt.<br />

Gruppe 1<br />

Touristische Oldt<strong>im</strong>erfahrt für <strong>Automobil</strong>e<br />

Klasse 11 Periode A – D<br />

Baujahre bis 31.12.1945<br />

Klasse 12 Periode E<br />

Baujahre 01.01.1946 bis 31.12.1960<br />

Klasse 13 Periode F<br />

Baujahre 01.01.1961 bis 31.12.1970<br />

Klasse 14 Periode G<br />

Baujahre 01.01.1971 bis 31.12.1983<br />

V. Zugelassene Fahrzeuge<br />

- Klassen- und Periodeneinteilung -<br />

Klasse 17<br />

Sonderklasse


Gruppe 2<br />

Tourensportliche Oldt<strong>im</strong>erfahrt für <strong>Automobil</strong>e<br />

Klasse 21 Periode A - D<br />

Baujahre bis 31.12.1945<br />

Klasse 22 Periode E<br />

Baujahre 01.01.1946 bis 31.12.1960<br />

Klasse 23 Periode F<br />

Baujahre 01.01.1961 bis 31.12.1970<br />

Klasse 24 Periode G<br />

Baujahre 01.01.1971 bis 31.12.1983<br />

Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen (nur 07...) können teilnehmen, wenn das Fahrzeug <strong>im</strong> Hinblick auf die Verkehrssicherheit dem Stand<br />

der Technik bei der Erstzulassung entspricht.<br />

Fahrzeuge ohne H-Kennzeichen benötigen eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Umweltzone. Die Beantragung erfolgt durch<br />

den AC <strong>Münster</strong> (Gebühr 10 Euro).<br />

Das Mitführen und Benutzen nicht zeitgemäßer technischer Hilfsmittel ist nicht erlaubt. Ausdrücklich erlaubt sind Hilfsmittel der 50er und<br />

60er Jahre, wie mechanischer Trip- oder Twinmaster, Speedpilot, Rechenschieber, Schnitttabellen usw.<br />

VI. Mannschaften<br />

In jeder Gruppe können Mannschaften, bestehend aus drei oder vier Fahrzeugen, gebildet werden. Die Mitglieder einer Mannschaft<br />

können nur aus der Gruppe 1 oder der Gruppe 2 gemäß Kapitel V. dieser <strong>Ausschreibung</strong> zusammengestellt werden.<br />

Gewertet werden die drei Fahrzeuge jeder Mannschaft, welche in der Summe die geringsten Strafpunkte aufweisen.<br />

VII. Nennungen<br />

Jedes Team (Fahrer/in, Beifahrer/in und gegebenenfalls Mitfahrer), das an der Veranstaltung teilnehmen möchte, muss das Nennformular<br />

ordnungsgemäß ausfüllen und an das Veranstaltungsbüro absenden.<br />

Die Nennung muss spätestens bis zum 15. August 2013 be<strong>im</strong> Veranstalter vorliegen.<br />

Bei Nennungen bis zum 15. Juni 2013 sollte der Nennung, zur Veröffentlichung <strong>im</strong> Programmheft, ein Foto des Fahrzeuges beigefügt<br />

werden.<br />

Mannschaften können am Veranstaltungstag noch bis 08.30 Uhr bei der Dokumentenabnahme, unter Bareinzahlung des Mannschafts-<br />

Nenngeldes, genannt werden.<br />

Die Gesamtzahl der Teams ist aus organisatorischen Gründen auf 130 begrenzt. Es wird daher empfohlen, sich frühzeitig mit<br />

gleichzeitiger Einzahlung des Nenngeldes anzumelden.<br />

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, eine Nennung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.


VIII.1.) Einzelnennung<br />

bis zum 15. Juni 2013 95,00 €<br />

bis zum 15. August 2013 110,00 €<br />

Das Nenngeld beinhaltet Leistungen für Fahrer/in und Beifahrer/in:<br />

VIII. Nenngeld<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

1 Rallyeschild<br />

Fahrtunterlagen / Streckenbuch<br />

rustikales Frühstück<br />

Mittag<strong>im</strong>biss<br />

Kaffeetafel<br />

Abendessen<br />

1 Erinnerungspreis pro Team<br />

Pokale für die besten Teams siehe Kapitel XV.2.<br />

VIII.2.) Zusätzliche Nenngelder<br />

<br />

Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge<br />

ohne H-Kennzeichen 10,00 €<br />

Jede/r weitere Mitfahrer/in über 14 Jahre 20,00 €<br />

Kinder als Mitfahrer von 8 bis 14 Jahre 10,00 €<br />

Kinder als Mitfahrer bis 8 Jahre frei<br />

Mannschaftsnennung 40,00 €<br />

VIII.3.) Nenngeldzahlung<br />

Das Nenngeld (Summe aus Kapitel VIII.1. und VIII.2.) ist<br />

auf das Konto des AC <strong>Münster</strong> bei der Sparda-Bank <strong>Münster</strong>, Kto 19 50 444, BLZ 400 605 60,<br />

mit Angabe der Namen der Teilnehmer und dem Kennwort „Nennung <strong>KK</strong> 2013“ zu überweisen.<br />

Das Nenngeld ist spätestes zu den genannten Terminen zu zahlen. Nennungen ohne Nenngeld werden nicht bearbeitet.<br />

Nenngeld ist Reugeld und wird nur zurückerstattet<br />

a) an Bewerber, deren Nennung abgelehnt wurde,<br />

b wenn die Veranstaltung nicht stattfindet,<br />

c) in Härtefällen bis zum Nennungsschluss unter Einbehaltung einer Bearbeitungsgebühr von 25,00 €.<br />

Die Annahme der Nennung wird <strong>im</strong> Internet unter<br />

www.ac-muenster.de – 9. LVM Kiepenkerl Klassik 2013<br />

in der Teilnehmerliste bestätigt.<br />

IX. Nennungsbestätigung<br />

X.1.)<br />

Gefährdungshaftung, leichte Fahrlässigkeit<br />

Siehe Nennformular.<br />

X. Haftungsausschluss<br />

Versicherung<br />

X.2.)<br />

Freistellung von Ansprüchen des Fahrzeugeigners<br />

Sofern die Fahrer/Bei- und Mitfahrer nicht selbst Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges sind, haben sie dafür zu sorgen, dass der<br />

Fahrzeugeigentümer die auf dem Nennformular gedruckte Haftungsverzichtserklärung abgibt.


Für den Fall, dass die Erklärung entgegen dieser Verpflichtung nicht vom Fahrzeugeigentümer unterzeichnet wurde, stellen die<br />

Fahrer/Bei- und Mitfahrer alle oben genannten Personen und Stellen von jeglichen Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers frei, außer bei<br />

vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadenverursachung. Diese Freistellungserklärung bezieht sich bei Ansprüchen gegen die anderen<br />

Teilnehmer (Fahrer, Bei- und Mitfahrer), deren Helfer, Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge, der eigene Fahrer, Bei- und Mitfahrer<br />

und eigene Helfer aus Schäden, die <strong>im</strong> Zusammenhang mit der Veranstaltung insgesamt entstehen.<br />

X.3.)<br />

Verantwortlichkeit, Änderung der <strong>Ausschreibung</strong>, Absage der Veranstaltung<br />

Die Teilnehmer (Fahrer, Beifahrer, Mitfahrer, Kraftfahrzeugeigentümer und Halter) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil.<br />

Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten<br />

Schäden, soweit kein Haftungsausschluss nach dieser <strong>Ausschreibung</strong> vereinbart ist.<br />

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von den Behörden angeordneten<br />

erforderlichen Änderungen der <strong>Ausschreibung</strong> vorzunehmen oder auch die gesamte Veranstaltung oder einzelne Streckenabschnitte<br />

abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadensersatzpflicht zu übernehmen, Vorsatz<br />

und grobe Fahrlässigkeit ausgenommen.<br />

X.4.)<br />

Änderungen und Ergänzungen der <strong>Ausschreibung</strong><br />

Die Best<strong>im</strong>mungen dieser <strong>Ausschreibung</strong> können je nach Erfordernissen abgeändert oder ergänzt werden. Jede Änderung oder<br />

Zusatzbest<strong>im</strong>mung wird mittels einer Ausführungsbest<strong>im</strong>mung herausgegeben, die dann Bestandteil vorliegender <strong>Ausschreibung</strong> ist.<br />

X.5.)<br />

Auslegung der <strong>Ausschreibung</strong><br />

Verbindliche Auskünfte über die Veranstaltung erteilen nur der Organisationsleiter und der Fahrtleiter. Sie legen die <strong>Ausschreibung</strong> aus.<br />

Das Schiedsgericht ist gegebenenfalls in Entscheidungsfragen zuständig.<br />

X.6.)<br />

Umweltschutz<br />

Die Teilnehmer sind verpflichtet, Verunreinigungen, zum Beispiel durch Tropföl, auf Parkplätzen und an den Kontrollstellen zu vermeiden<br />

beziehungsweise zu beseitigen. Sie sind selbst für die Beschaffung der dafür notwendigen Hilfsmittel verantwortlich.<br />

XI.1.) Startreihenfolge<br />

XI. Pflichten der Teilnehmer<br />

Der Start erfolgt in der Regel in Reihenfolge der Startnummern, die niedrigste Nummer startet zuerst.<br />

XI.2.) Rallyeschild<br />

Der Veranstalter händigt jedem Team bei der Dokumentenabnahme ein Rallyeschild aus. Dieses muss vor der Technischen Abnahme<br />

vorn, senkrecht und quer am Fahrzeug angebracht sein.<br />

Das Rallyeschild darf auf keinen Fall, auch nicht teilweise, das amtliche Kennzeichen verdecken.<br />

Wird <strong>im</strong> Verlauf der Veranstaltung festgestellt, dass das Rallyeschild fehlt, erhält der Teilnehmer 100 Strafpunkte angerechnet.<br />

XI.3.) Bordkarten<br />

Bei der Dokumentenabnahme erhält jedes Team Bordkarten, auf der die Fahrzeiten zwischen den Kontrollen angegeben sind.<br />

Jedes Team ist für seine Bordkarten allein verantwortlich.<br />

Die jeweilige Bordkarte muss auf Verlangen jederzeit vorweisbar sein; besonders an den Durchfahrts- und Zeitkontrollen muss diese<br />

vorgelegt werden, um mit einem Eintrag versehen zu werden.<br />

Es ist Aufgabe der Teams, ihre Bordkarte zur richtigen Zeit den Sportwarten vorzulegen und selbst zu kontrollieren, dass die Eintragung<br />

der Zeit korrekt erfolgte. Die Teams sind alleine für das Vorweisen der jeweils richtigen Bordkarte an den verschiedenen Kontrollen und für<br />

die Richtigkeit der Einträge verantwortlich.<br />

Der Sportwart der Kontrollstelle ist alleine berechtigt, die Zeiten in die Bordkarte einzutragen.<br />

Jegliche Berichtigung oder Änderung der Bordkarten führt zum Wertungsverlust, es sei denn, sie wurde von einem zuständigen Sportwart<br />

bestätigt.<br />

Jede Abweichung zwischen der Zeiteintragung auf der Bordkarte und der Eintragung auf den offiziellen Veranstaltungsunterlagen wird<br />

durch das Schiedsgericht untersucht und von diesem endgültig entschieden.


XI.4.) Verkehrsregeln<br />

Während der gesamten Veranstaltung müssen die Fahrer die Straßenverkehrsordnung der Bundesrepublik Deutschland einhalten. Ein<br />

Verstoß gegen diese Best<strong>im</strong>mungen kann wie folgt geahndet werden:<br />

a) 1. Verstoß 100 Strafpunkte,<br />

b) 2. Verstoß Wertungsausschluss,<br />

c) Überschreiten amtlich vorgegebener Geschwindigkeitsbeschränkungen, unabhängig von anderen Verstößen, bedeutet<br />

Wertungsausschluss.<br />

Fordert die Polizei, bei einem festgestellten Verkehrsverstoß, den Veranstalter auf, die in dieser <strong>Ausschreibung</strong> festgelegten Strafen zu<br />

verhängen, ist für eine entsprechende Maßnahme Voraussetzung, dass<br />

a) die Mitteilung über die Ordnungswidrigkeit vor Aushang der Ergebnisse auf offiziellem Weg be<strong>im</strong> Veranstalter eingegangen ist,<br />

b) die Angaben hinreichend sind, um den/die betroffene/n Fahrer/in sowie Ort und Uhrzeit zweifelsfrei feststellen zu können,<br />

c) der Sachverhalt keine andere Auslegung zulässt.<br />

XI.5.) Sonstige Anordnungen<br />

Es ist bei Strafe des Wertungsverlustes untersagt, die Fahrzeuge abzuschleppen, zu transportieren oder schieben zu lassen,<br />

ausgenommen, um sie wieder auf die Straße zu bringen oder die Straße frei zu machen.<br />

Desgleichen ist den Teams unter Androhung einer Strafe durch das Schiedsgericht bis hin zum Wertungsausschluss untersagt:<br />

a) Konkurrenten mutwillig zu blockieren oder be<strong>im</strong> Überholen zu behindern,<br />

b) sich unsportlich aufzuführen.<br />

Alle mit der Unterstützung des Teams befassten Personen sind den Anordnungen der Fahrtleitung und der von ihr eingesetzten<br />

Sportwarte ebenso unterworfen wie das Team selber.<br />

XI.6.) Werbung<br />

Den Teams ist das Anbringen jeglicher Art von Werbung an ihren Fahrzeugen unter folgender Voraussetzung gestattet:<br />

Die Werbung<br />

a) muss entsprechend eventueller Best<strong>im</strong>mungen aus der StVO, der StVZO und der FZV angebracht sein,<br />

b) darf nicht anstößig sein,<br />

c) darf die Sicht des/der Fahrers/in durch die Scheiben nicht behindern.<br />

Die Werbefläche auf den Rallyeschildern ist für die Veranstalterwerbung reserviert. Diese Werbung ist verbindlich und kann von den<br />

Teams nicht abgelehnt werden.<br />

XII.1.) Ablauf<br />

XII. Ablauf der Veranstaltung<br />

Die geltenden Verkehrsvorschriften sind einzuhalten. Jeder Verstoß gegen diese, sowie die Beteiligung an einem Verkehrsunfall, können<br />

ohne Rücksicht auf die Schuldfrage zum Wertungsausschluss der betroffenen Teams führen.<br />

Die Streckenführung sowie die Zeit- und Durchfahrtskontrollen werden durch die Bordkarten und das Streckenbuch vorgeschrieben. Die<br />

Bordkarten werden am Ende der jeweiligen Etappe einbehalten.<br />

XII.2.) Start<br />

Für jede Minute, die ein Fahrzeug aus eigener Schuld verspätet am Start der Veranstaltung oder einer Etappe erscheint, wird dem Team<br />

ein Strafpunkt angerechnet. Da die Teams 10 Minuten zur Verfügung haben, innerhalb derer sie am Start der Veranstaltung oder einer<br />

Etappe erscheinen müssen, wird ihnen, wenn sie innerhalb dieser 10 Minuten erscheinen, die tatsächliche Startzeit auf der Bordkarte<br />

eingetragen.<br />

Die Teams sind verpflichtet, sich ihre Durchfahrt an sämtlichen in der Bordkarte aufgeführten Kontrollen in der richtigen Reihenfolge<br />

bescheinigen zu lassen.<br />

Die Sollzeit für das Zurücklegen der Distanz zwischen zwei Zeitkontrollen ist in der Bordkarte angegeben.<br />

Stunden und Minuten werden stets folgendermaßen angegeben: 00:01 – 24:00 Uhr, wobei nur die abgelaufenen Minuten gezählt werden.<br />

Die offizielle Veranstaltungszeit ist die Zeitansage der Telekom Deutschland unter 0180 4 100 100.


XII.3.) Streckenbuch<br />

Alle Teams erhalten ein Streckenbuch, das die einzuhaltende Strecke genau darstellt. Verbindlich für die Streckenführung sind<br />

ausschließlich die Aufgabenstellungen des Streckenbuches.<br />

XII.4.) Streckensperrungen<br />

Bei Streckensperrungen durch Baustellen oder aus sonstigen Gründen ist die gesperrte Strecke zu umfahren und durch möglichst kurze<br />

Umfahrung auf die vorgegebene Strecke zurückzukehren. Zeitgutschriften erhalten die Teilnehmer hierfür nicht.<br />

XII.5.) Kontrollen<br />

Eine Orientierungskontrolle (OK) ist eine unbesetzte Kontrolle. Es handelt sich dabei um eine stumme Kontrolle in Form eines Schildes<br />

von ca. 25 x 33 cm Größe mit einer schwarzen Zahl oder einem schwarzen Buchstaben. Die Schilder befinden sich nur auf der rechten<br />

Fahrbahnseite und nicht innerhalb geschlossener Ortschaften. Eventuelle Ausnahmen werden in den Fahrtunterlagen bekannt gegeben.<br />

Stumme Kontrollen können auch Ortstafeln sein, von denen, entsprechend den Vorgaben des Streckenbuches, zum Beispiel die<br />

jeweiligen Anfangsbuchstaben zu notieren sind.<br />

Die Orientierungskontrollen innerhalb der Veranstaltung werden den Teilnehmern nicht bekannt gegeben. Diese müssen in der richtigen<br />

Reihenfolge nach dem Streckenbuch bzw. der Aufgabenstellung angefahren und sofort nach dem Passieren in das nächste freie Feld der<br />

Bordkarte mit Kugelschreiber oder dokumentenechten Schreibern selbst eingetragen werden.<br />

Der Beginn der Kontrollzone von Durchfahrtskontrollen (DK) ist durch ein Hinweisschild mit einem Stempel auf gelbem Grund angezeigt.<br />

In einer Entfernung von ca. 25 m ist der Standort des Kontrollpostens durch ein gleiches Zeichen auf rotem Grund gekennzeichnet. Das<br />

Ende der Kontrollzone wird ca. 25 m weiter durch ein Schild mit beige Untergrund und drei schwarzen Diagonalstreifen angezeigt.<br />

Zeitkontrollen (ZK) werden durch ein Schild mit schwarz/gelber Uhr auf weißem Untergrund angekündigt. Vor diesem Schild kann die<br />

Sollzeit abgewartet werden. Nach Passieren dieses Kontrollschildes darf bis zum Ende der Kontrollzone nicht mehr angehalten werden. In<br />

einer Entfernung von ca. 25 m ist der Standort des Kontrollpostens durch ein gleiches Zeichen auf rotem Grund gekennzeichnet. Das<br />

Ende der Kontrollzone wird ca. 25 m weiter durch ein Schild mit beige Untergrund und drei schwarzen Diagonalstreifen angezeigt.<br />

In den Abschnitten zwischen zwei Zeitkontrollen, die länger als 5 Kilometer sind, kann eine gehe<strong>im</strong>e Zeitkontrolle als<br />

Schnittüberwachungskontrolle eingerichtet sein.<br />

An Zeitkontrollen ist keine Vorzeit erlaubt. Die Einhaltung der Sollzeit liegt allein in der Verantwortung der Teams, die die offizielle Uhr am<br />

Kontrolltisch einsehen können. Die Sportwarte an den Kontrollen dürfen keine Auskunft über die Soll-Stempelzeit geben.<br />

Bei einer Gleichmäßigkeitsprüfung (GLP) muss über eine best<strong>im</strong>mte Strecke ein möglichst gleichbleibender Schnitt, der vom<br />

Veranstalter vorgegeben wird, gefahren werden. Diese kann auch als Sollzeitprüfung gefahren werden, bei der nach einer vorher<br />

bekannten Zeit durch das Ziel gefahren werden muss.<br />

Der Aufenthalt in den Kontrollzonen darf nicht länger dauern als für die Durchführung der Kontrolle erforderlich ist.<br />

Bei Einfahrt in eine Kontrollzone aus einer anderen Fahrtrichtung, als der für die Fahrt vorgesehenen, beziehungsweise bei einem<br />

erneuten Durchfahren oder Einfahren in eine Kontrollzone nach Abstempelung der Bordkarte, werden Strafpunkte angerechnet.<br />

Die Teams sind verpflichtet, den Anweisungen des jeweils verantwortlichen Sportwartes an den Kontrollstellen Folge zu leisten.<br />

Missachtung der Anweisungen kann nach Ermessen des Schiedsgerichts zur Bestrafung bis zum Wertungsausschluss führen.<br />

Die Kontrollstellen sind ab 15 Minuten vor der Soll-Ankunftszeit des ersten Fahrzeuges geöffnet. Vorbehaltlich einer gegenteiligen<br />

Entscheidung des Fahrtleiters stellen sie ihre Tätigkeit 30 Minuten nach der Soll-Ankunftszeit des letzten Fahrzeuges ein.<br />

XIII. Unerlaubte Hilfsmittel<br />

Der Einsatz von Begleitfahrzeugen sowie die Benutzung von Funkgeräten, Funktelefonen und elektronischen Wegstreckenzählern wird mit<br />

100 Strafpunkten, <strong>im</strong> Wiederholungsfall mit Wertungsausschluss geahndet.


Jedes teilnehmende Team muss sich zur Abnahme einfinden.<br />

Bei der Dokumentenabnahme werden geprüft:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Führerschein des Fahrers/der Fahrerin<br />

Fahrzeugschein<br />

Eventuell Verzichterklärung des Fahrzeugeigentümers<br />

XIV. Abnahme<br />

Eventuell Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten<br />

Die Technische Abnahme hat allgemeinen Charakter (Kontrolle der Marke und des Modells des Fahrzeuges, Baujahr, Übereinst<strong>im</strong>mung<br />

mit den Straßenverkehrsvorschriften, Kennzeichnung der Fahrzeuge usw.).<br />

XV.1.) Wertung<br />

XV.<br />

Wertung - Preise - Einsprüche<br />

Gewertet wird nach Strafpunkten. Sieger in den Klassen sowie in den Gruppen 1 und 2, der Damen- und der Mannschaftswertung sind die<br />

Teams mit der geringsten Strafpunktzahl.<br />

Auslassen einer OK 5 Strafpunkte<br />

Auslassen einer DK 10 Strafpunkte<br />

Auslassen einer ZK 30 Strafpunkte<br />

Zeitüberschreitung an einer ZK pro Minute 1 Strafpunkt<br />

Max<strong>im</strong>ale Zeitüberschreitung zwischen 2 ZK´s 30 Minuten 30 Strafpunkte<br />

Max<strong>im</strong>ale Zeitüberschreitung pro Etappe 60 Minuten 60 Strafpunkte<br />

Zeitunterschreitung an einer ZK pro Minute 5 Strafpunkte<br />

Abweichen von der Sollzeit an einer gehe<strong>im</strong>en ZK pro Sekunde 0,1 Strafpunkt<br />

Max<strong>im</strong>alpunkte an einer gehe<strong>im</strong>en ZK 10 Strafpunkte<br />

Anfahren einer DK/ZK aus falscher Fahrtrichtung 30 Strafpunkte<br />

Erneutes Anfahren einer DK/ZK, laut Streckenbuch nicht gefordert 30 Strafpunkte<br />

Abweichen von der Sollzeit der GLP pro Sekunde 1 Strafpunkt<br />

Nichterfüllen der GPL wird mit der schlechtesten Zeit der<br />

GLP + 10% Aufschlag gewertet<br />

Verlust Rallyeschild 100 Strafpunkte<br />

Unerlaubte Hilfsmittel 100 Strafpunkte<br />

<br />

Verstoß gegen Verkehrsregeln siehe Kapitel XI.4 dieser <strong>Ausschreibung</strong>.<br />

Bei Punktgleichheit wird das Team zum Sieger erklärt, das in der 1. Gleichmäßigkeitsprüfung die beste Zeit erreicht hat. Sollte auch hier<br />

Zeitgleichheit bestehen, werden die besseren Zeiten der 2. usw. Gleichmäßigkeitsprüfung zur Ermittlung der Sieger bzw. der Platzierten<br />

herangezogen.<br />

XV.2.) Preise und Pokale<br />

Klassenwertung<br />

Max<strong>im</strong>al für 30 % der besten Teams in jeder Klasse – mindestens jedoch ein Preis<br />

Gesamtklassement<br />

Damenwertung<br />

Mannschaftswertung<br />

Preise für die Gesamtsieger Platz 1 – 3, jeweils Gruppe 1 und Gruppe 2 getrennt<br />

Preis für das bestplatzierte Damenteam, Gruppe 1 und Gruppe 2 gemeinsam<br />

Ehrenpreise für 30 % aller gestarteten Mannschaften<br />

Klassen mit weniger als 3 Teilnehmern werden mit der nächst-höheren Klasse zusammengelegt.


XV.3.) Einsprüche<br />

Einsprüche oder Proteste gegen die Aufgabenstellung, Streckenführung, Kontrollen, Zeitnahme oder Wertung sind nicht zulässig.<br />

Bei Unklarheiten wenden sich die Teilnehmer in schriftlicher Form an den Fahrtleiter.<br />

Die Entscheidung über Unst<strong>im</strong>migkeiten obliegt dem Schiedsgericht. Ein Rechtsweg gegen die Entscheidung ist nicht möglich und die sich<br />

aus dieser Entscheidung ergebene Wertung ist für alle Beteiligten endgültig.<br />

XVI. Siegerehrung<br />

Ort und Zeitpunkt der Siegerehrung stehen <strong>im</strong> Zeitplan des Oldt<strong>im</strong>er Festivals der 9. LVM Kiepenkerl Klassik.<br />

Die Siegerehrung ist Bestandteil der Veranstaltung. Errungene Preise werden nicht nachgesandt.<br />

Bei der Siegerehrung werden keine Ergebnislisten ausgegeben.<br />

Diese werden <strong>im</strong> Internet veröffentlicht beziehungsweise auf Anforderung dem Fahrer/der Fahrerin zugeschickt.<br />

XVII. Absage / Nichtdurchführung<br />

Der <strong>Automobil</strong>-<strong>Club</strong>-<strong>Münster</strong> e.V. <strong>im</strong> <strong>ADAC</strong> übern<strong>im</strong>mt keine Gewähr für die Durchführung der Veranstaltung und kann somit nicht bei<br />

Absage oder Nichtdurchführung für irgendwelche Kosten eines Teilnehmers, die <strong>im</strong> Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen,<br />

regresspflichtig gemacht werden.<br />

<strong>Münster</strong>, <strong>im</strong> März 2013<br />

<strong>Automobil</strong>-<strong>Club</strong> <strong>Münster</strong> e.V. <strong>im</strong> <strong>ADAC</strong><br />

Heinz Schmidt<br />

Michael Brauer Ralf Schmidt-Abbenhaus<br />

Organisationsleiter Stellv. Organisationsleiter Fahrtleiter

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