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Geschäftsverteilungsplan 2011 - Amtsgericht Zossen

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3. Zivilsenat<br />

Z u s t ä n d i g k e i t :<br />

1. Berufungen, Beschwerden und anderweitige Rechtsmittel aus Streitigkeiten in Miet-,<br />

Pacht- sowie Jagdpachtverhältnissen und anderen Nutzungsverhältnissen betreffend<br />

unbewegliche Sachen sowie aus Teilzeit-Wohnrechteverträgen i.S.d. § 481 BGB, auch<br />

soweit die in § 481 Abs. 1 Satz 1 BGB vorgesehene Mindestnutzungsdauer von 3 Jahren<br />

nicht vereinbart worden ist, einschließlich der Zwangsvollstreckungssachen in<br />

diesem Bereich, auch soweit es sich um Handelssachen im Sinne des § 95 Abs. 1 Nr.<br />

1 GVG handelt<br />

2. Streitigkeiten aus dem Erbrecht, auch wenn die Erbenstellung auf einer Erbteilsübertragung<br />

beruht oder nach Ansicht einer der Parteien beruhen soll<br />

3. Rechtsstreitigkeiten nachbarrechtlicher Art aus §§ 906 bis 923 BGB sowie aus dem<br />

Brandenburgischen Nachbarrechtsgesetz, einschließlich der Zwangsvollstreckung aus<br />

diesem Rechtsgebiet.<br />

4. Beschwerden in Nachlass- und Teilungssachen<br />

5. Rechtsstreitigkeiten mit dem Anfangsbuchstaben P, soweit nicht ausdrücklich die Zuständigkeit<br />

eines anderen Senats bestimmt ist<br />

B e s e t z u n g :<br />

Vorsitzende:<br />

Beisitzer:<br />

VROLG Krah<br />

ROLG Jalaß (stellv. Vors.)<br />

ROLG Funder<br />

R´inOLG Surkau-Weinberg<br />

V e r t r e t e r :<br />

11. Zivilsenat

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