29.12.2013 Aufrufe

STADT ALTLANDSBERG Bebauungsplan „Straße An der Mühle“

STADT ALTLANDSBERG Bebauungsplan „Straße An der Mühle“

STADT ALTLANDSBERG Bebauungsplan „Straße An der Mühle“

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>STADT</strong> <strong>ALTLANDSBERG</strong><br />

<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>„Straße</strong> <strong>An</strong> <strong>der</strong> <strong>Mühle“</strong> - Abwägung zum 1.Entwurf<br />

Vorbereitung <strong>der</strong> Abwägung<br />

zur Beteiligung <strong>der</strong> Behörden<br />

und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB <strong>An</strong>lage Teil A<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB wurden keine Stellungnahmen abgegeben.<br />

Eine Abwägung erfolgt daher nicht.<br />

Dipl.-Ing. Stefan Bolck Büro für Stadt • Dorf • und Freiraumplanung Am Wasserturm 39 13089 Berlin Juni 2013


Stadt Altlandsberg – <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>„Straße</strong> <strong>An</strong> <strong>der</strong> <strong>Mühle“</strong> Abwägung –TÖB-Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB<br />

(A) Ergebnisse und Abwägungsvorschläge aus <strong>der</strong> Beteiligung <strong>der</strong> Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.2 BauGB<br />

Träger<br />

Nr. öffentlicher<br />

Belange<br />

1 Ministerium für<br />

Infrastruktur und<br />

Raumordnung<br />

Gemeinsame Landesplanungsabteilung<br />

<strong>An</strong>twort<br />

(Posteingang)<br />

08.02.13<br />

12.02.13<br />

Einspruch/Wi<strong>der</strong>spruch<br />

Bedenken/<strong>An</strong>regungen<br />

- Kurzdarstellung -<br />

1.) Ziele <strong>der</strong> Raumordnung stehen dem Entwurf des <strong>Bebauungsplan</strong>es nicht<br />

entgegen.<br />

2.) Die für die Planung relevanten Grundsätze <strong>der</strong> Raumordnung sind angemessen<br />

berücksichtigt worden. Zur Begründung verweisen wir auf unsere<br />

Mitteilung <strong>der</strong> Ziele» Grundsätze und sonstigen Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>der</strong> Raumordnung<br />

vom 26.04.2010.<br />

Abwägung<br />

Zu 1. - 3.) Die SVV nimmt Kenntnis, kein Abwägungsbeschluss erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Abstimmungsergebnis<br />

Ja Nein Enth.<br />

2 Regionale Planungsgemeinschaft<br />

O<strong>der</strong>land-Spree<br />

Regionale Planungsstelle<br />

3.) Diese Zustimmung gilt, solange die Grundlagen, die zur Beurteilung <strong>der</strong><br />

Planung geführt haben, nicht wesentlich geän<strong>der</strong>t wurden.<br />

23.01.13 1.) <strong>der</strong> Ausbau <strong>der</strong> Straße an <strong>der</strong> Mühle befindet sich in Übereinstimmung<br />

mit den regionalen Zielsetzungen <strong>der</strong> Raumordnung, Die Verkehrsmaßnahme<br />

zur Entlastung des historischen Stadtkerns von Altlandsberg vom<br />

Durchgangsverkehr erhöht die Verkehrssicherheit und stärkt die Versorgungsfunktion<br />

und kulturhistorische Bedeutung <strong>der</strong> Stadt Altlandsberg.<br />

2.) Die Landesstraße L 30 stellt den <strong>An</strong>schluss an die überregionale und<br />

großräumige Straßenverbindungen <strong>der</strong> B 158, <strong>der</strong> L 33 und <strong>der</strong> B 1/5 her<br />

und ist als Bestandteil des Grundnetzes laut Straßennetzkonzept 2008 des<br />

Landes Brandenburg von hervorgehobener Bedeutung im Landesstraßennetz.<br />

Die Landesstraße L 33 stellt die Verbindung zwischen dem Mittelzentrum<br />

Strausberg und <strong>der</strong> Bundeshauptstadt Berlin mit <strong>An</strong>bindung an die BAB 10<br />

her. Weiterhin erfüllt die L 33 im Bereich <strong>der</strong> Planfeststellung wichtige<br />

Schnittstellenfunktionen zwischen dem Bezirk Marzahn-Hellersdorf und dem<br />

östlichen Berliner Umland mit den Landesstraßen L 338 und L339.<br />

3.) Das Ausbaubauvorhaben zur Entlastung des Altlandsberger Stadtkerns<br />

stärkt die großräumige und überregionale Verbindungsfunktionen <strong>der</strong> L 30<br />

und <strong>der</strong> L 33 und verbessert die Verkehrssicherheit sowie die <strong>An</strong>bindung zur<br />

A 10 und zur B 158.<br />

Zu 1. - 3.) Die SVV nimmt Kenntnis, kein Abwägungsbeschluss erfor<strong>der</strong>lich.<br />

3 Landkreis Märkisch<br />

O<strong>der</strong>land<br />

3.1 Landkreis Märkisch<br />

O<strong>der</strong>land<br />

Bauordnungsamt/<br />

Planungsrecht<br />

3.2 Landkreis Märkisch<br />

O<strong>der</strong>land<br />

Bauordnungsamt/<br />

Bauordnungsrecht<br />

15.02.13<br />

25.02.13<br />

15.02.13<br />

25.02.13<br />

Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen zur vorliegenden Planung keine<br />

Einwände<br />

1.) Aus bauordnungsrechtlicher Sicht werden keine Einwände hinsichtlich<br />

des in <strong>der</strong> Vorhabenszeile benannten Vorgangs gesehen.<br />

Die SVV nimmt Kenntnis, kein Abwägungsbeschluss erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Zu 1.) Die SVV nimmt Kenntnis, kein Abwägungsbeschluss erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Weiter siehe folgende Seite<br />

Dipl.-Ing. Stefan Bolck, Büro für Stadt Dorf und Freiraumplanung - Juni 2013 A-1


Stadt Altlandsberg – <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>„Straße</strong> <strong>An</strong> <strong>der</strong> <strong>Mühle“</strong> Abwägung –TÖB-Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB<br />

Nr.<br />

Zu<br />

3.2<br />

Träger<br />

öffentlicher<br />

Belange<br />

Weiter:<br />

Landkreis Märkisch<br />

O<strong>der</strong>land<br />

Bauordnungsamt<br />

Technische Bauaufsicht<br />

3.3 Landkreis Märkisch<br />

O<strong>der</strong>land<br />

Liegenschafts- und<br />

Bauverwaltungsamt<br />

3.4 Landkreis Märkisch<br />

O<strong>der</strong>land<br />

Amt für Landwirtschaft<br />

3.5 Landkreis MOL<br />

Untere Denkmalbehörde<br />

/ Bodendenkmalpflege<br />

3.6 Landkreis Märkisch<br />

O<strong>der</strong>land<br />

Wirtschaftsamt<br />

3.7 Landkreis Märkisch<br />

O<strong>der</strong>land<br />

Untere Wasserbehörde<br />

<strong>An</strong>twort<br />

(Posteingang)<br />

Einspruch/Wi<strong>der</strong>spruch<br />

Bedenken/<strong>An</strong>regungen<br />

- Kurzdarstellung -<br />

29.01.13 2.) nach § 1 Abs. 2 <strong>der</strong> Brandenburgischen Bauordnung gilt „ dieses Gesetz<br />

nicht für Straßen, Wege und Plätze, die als öffentliche Straße gewidmet<br />

werden...“.<br />

Von daher erübrigt sich eine bauordnungsrechtliche Stellungnahme zum im<br />

<strong>der</strong> Vorhabenzeile benannten Vorgang.<br />

28.01.13 von <strong>der</strong> Maßnahme wird keine in <strong>der</strong> Baulastträgerschaft des Landkreises<br />

befindliche Kreisstraße berührt. Aus <strong>der</strong> Sicht des Liegenschafts- und Bauverwaltungsamtes,<br />

FD Tiefbau, bestehen keine grundsätzlichen Einwände<br />

zum Vorhaben selbst.<br />

07.02.13 1.) Für den Ausbau <strong>der</strong> Straße werden landwirtschaftliche Nutzflächen beansprucht.<br />

Diese Flächen werden ausschließlich auf <strong>der</strong> Grundlage von<br />

langfristigen Pachtverträgen bewirtschaftet.<br />

2.) Für die Bereitstellung dieser Flächen innerhalb des Pachtzeitraumes ist<br />

die Zustimmung <strong>der</strong> Pächter erfor<strong>der</strong>lich.<br />

3.) Die anliegenden Flächen wurden ackerbaulich genutzt, so dass die Befahrbarkeit<br />

<strong>der</strong> Betriebsflächen zu je<strong>der</strong> Zeit möglich sein muss. Der Bauzeitpunkt,<br />

mögliche Umfahrungen bei Vollsperrung sowie die Bauausführung<br />

<strong>der</strong> Feldzufahrten sind mit den Landnutzern abzustimmen. Die vorhandenen<br />

Feldzufahrten müssen so wie vor Beginn <strong>der</strong> Bauarbeiten weiterhin<br />

mit schwerer Landtechnik befahrbar sein<br />

23.01.13 Aus bau -und bodendenkmalpflegerischer Sicht bestehen keine Bedenken<br />

zu den vorgelegten Planungsunterlagen<br />

23.01.13 Seitens des Wirtschaftsamtes werden die Planvorstellungen (<strong>Bebauungsplan</strong><br />

<strong>„Straße</strong> an <strong>der</strong> Mühle" <strong>der</strong> Stadt Altlandsberg befürwortet.<br />

06.02.13 III Bedenken (B) und <strong>An</strong>regungen (A) aus <strong>der</strong> eigenen Zuständigkeit zu<br />

dem o. g. Plan mit Begründung (Bgr) und Rechtsgrundlage (Rgr)<br />

1.) (A): Bezüglich <strong>der</strong> Flächenbefestigungen und -versiegelungen sowie bei<br />

<strong>der</strong> Regenwasserentsorgung wird auf die For<strong>der</strong>ungen des § 54 Abs. 3 und<br />

4 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG i.d.F. <strong>der</strong> Bekanntmachung<br />

vom 02.03.2012 (GVBI. I 2012 S. 1)) verwiesen, wonach die Versiegelung<br />

des Bodens o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e die Grundwasserneubildung beeinträchtigenden<br />

Maßnahmen nur soweit erfolgen dürfen, wie dies unvermeidbar ist.<br />

Abwägung<br />

Zu 2.) Die SVV nimmt Kenntnis, kein Abwägungsbeschluss erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Die SVV nimmt Kenntnis, kein Abwägungsbeschluss erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Zu 1.) Die SVV nimmt Kenntnis, kein Abwägungsbeschluss erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Zu 2.) Die erfor<strong>der</strong>lichen Gespräche führt die Verwaltung <strong>der</strong> Stadt Altlandsberg. Da<br />

es sich zu einem großen Teil um Verkehrsflächen im Bestand handelt, werden nur<br />

wenige zusätzliche Flächen in <strong>An</strong>spruch genommen, die z.Z. auch nicht landwirtschaftlich<br />

genutzt werden. Eine Übernahme <strong>der</strong> betreffenden Flächen in kommunales<br />

Eigentum wird vorbereitet und auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> Festsetzungen des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />

durchgeführt. Der Sachverhalt ist auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> Bauleitplanung<br />

nicht abwägungsrelevant.<br />

Die SVV nimmt Kenntnis, kein Abwägungsbeschluss erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Zu 3.) Diese Hinweise betreffen die Ebene <strong>der</strong> Ausführungsplanung. Ein entsprechen<strong>der</strong><br />

Hinweis wird in die Begründung aufgenommen.<br />

In oben genannter Weise wird dem Hinweis gefolgt.<br />

Die SVV nimmt Kenntnis, kein Abwägungsbeschluss erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Die SVV nimmt Kenntnis, kein Abwägungsbeschluss erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Zu 1.) Innerhalb <strong>der</strong> Verkehrsfläche sind neben <strong>der</strong> Fahrbahn, die Bankette, Gehund<br />

Radweg auch unversiegelte Flächen für die Regenentwässerung vorgesehen.<br />

Die Verkehrsfläche ist ausreichend breit festgesetzt, so dass Regenwassermulden<br />

in ausreichen<strong>der</strong> Dimensionierung entlang <strong>der</strong> Fahrbahn untergebracht werden<br />

können. Auf vermeidbare Versiegelung wird verzichtet, da es sich letztendlich um<br />

einen Straße im Bestand handelt.<br />

Abstimmungsergebnis<br />

Ja Nein Enth.<br />

Weiter siehe folgende Seite<br />

Weiter siehe folgende Seite<br />

Dipl.-Ing. Stefan Bolck, Büro für Stadt Dorf und Freiraumplanung - Juni 2013 A-2


Stadt Altlandsberg – <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>„Straße</strong> <strong>An</strong> <strong>der</strong> <strong>Mühle“</strong> Abwägung –TÖB-Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB<br />

Nr.<br />

Zu<br />

3.7<br />

Träger<br />

öffentlicher<br />

Belange<br />

Weiter:<br />

Landkreis Märkisch<br />

O<strong>der</strong>land<br />

Untere Wasserbehörde<br />

3.8 Landkreis Märkisch<br />

O<strong>der</strong>land<br />

Untere Naturschutzbehörde<br />

<strong>An</strong>twort<br />

(Posteingang)<br />

Einspruch/Wi<strong>der</strong>spruch<br />

Bedenken/<strong>An</strong>regungen<br />

- Kurzdarstellung -<br />

Soweit eine Verunreinigung des Grundwassers nicht zu befürchten ist und<br />

sonstige Belange nicht entgegenstehen, ist das Nie<strong>der</strong>schlagswasser<br />

über die belebte Bodenzone zu versickern. Sollte eine gesammelte Einteilung<br />

des Regenwassers über Versickerungsanlagen in das Grundwasser<br />

vorgesehen sein, bedarf dies einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß § 8<br />

i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG i.d.F. <strong>der</strong> Bekanntmachung<br />

vom 06.08.2009 (BGBl I 51 S, 2585), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Artikel 5<br />

Absatz 9 des Gesetzes vom 24.02.2012 (BGBl. IS. 212)).<br />

01.02.13 1.) Mit <strong>der</strong> vorliegenden Planung ist <strong>der</strong> gesetzliche Artenschutz betroffen.<br />

Im Planverfahren ist zu prüfen ob artenschutzrechtliche <strong>An</strong>for<strong>der</strong>ungen bestehen.<br />

Nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besteht ein allgemeiner<br />

Schutz wild leben<strong>der</strong> Tiere und Pflanzen. § 44 regelt die Vorschriften<br />

für beson<strong>der</strong>s geschützte und bestimmte Tier- und Pflanzenarten.<br />

Im weiteren Verfahren sind folgende Punkte zu beachten:<br />

2.) -Liegen keine Informationen vorab dazu vor, ist es notwendig eine eigene<br />

Bestandsaufnahme in <strong>der</strong> Art vorzunehmen, dass eine Beurteilung möglicher<br />

Planungsauswirkungen auf diese Regelungen möglich ist. Dazu ist es,<br />

die über die erfolgte Potentialeinschätzung Im betroffenen Plangebiet vorkommenden<br />

und vom Vorhaben betroffenen Arten konkret zu kartieren. Hier<br />

ist eine erfor<strong>der</strong>liche Bestan<strong>der</strong>fassung entsprechend vorzunehmen.<br />

Die Gemeinde muss die artenschutzrechtlichen Verbote bereits auf <strong>der</strong><br />

Ebene <strong>der</strong> <strong>Bebauungsplan</strong>ung beachten, Sie ist verpflichtet, im Verfahren<br />

<strong>der</strong> Planaufstellung vorausschauend zu ermitteln und zu beurteilen, ob die<br />

vorgesehenen Festsetzungen des Planes auf unüberwindbare artenschutzrechtliche<br />

Hin<strong>der</strong>nisse treffen. Festsetzungen, die den artenschutzrechtlichen<br />

Verboten entgegenstehen, können zur Vollzugsunfähigkeit <strong>der</strong> Planung<br />

führen. Auf <strong>der</strong> Ebene des <strong>Bebauungsplan</strong>s muss die Gemeinde die<br />

notwendigen Voraussetzungen für die Überwindung eines drohenden Verbots<br />

durch ein Hineinplanen in die „Ausnahme- / Befreiungslage" schaffen.<br />

3.)-Die im Umweltbericht benannten Maßnahmen V 3 (Keine Fällung o<strong>der</strong><br />

Beseitigung von Gehölzen mit Brutstätten von Vögeln während <strong>der</strong>en Brutund<br />

Aufzuchtszeit) und V 4 (Kontrolle von relevanten trockenen Wegsaumen<br />

auf Vorkommen von Zauneidechsen, bei Bedarf aus dem Baubereich<br />

rechtzeitig vor Baubeginn absammeln und umsetzen) sind keine Vermeidungsmaßnahmen.<br />

Hier werden artenschutzrechtliche Verbotstatbestände<br />

geregelt, die <strong>der</strong> Genehmigungspflicht unterliegen. Derartige Erfor<strong>der</strong>nisse<br />

bedürfen zu ihrer abschließenden Entscheidung einer abgeschlossenen<br />

plangebietsbezogenen Kartierung.<br />

Abwägung<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Straßenplanung wird ein Entwässerungskonzept erarbeitet, das <strong>der</strong><br />

Behörde zur Abstimmung vorgelegt wird.<br />

In oben genannter Weise wird dem Hinweis gefolgt.<br />

Zu 1. Im Rahmen <strong>der</strong> Umweltprüfung wurden die Belange des gesetzlichen Artenschutzes<br />

untersucht und die Ergebnisse in den Grünordnungsplan bzw. den Umweltbericht<br />

eingestellt. Den gesetzlichen Vorschriften wurde in genannter Weise<br />

entsprochen.<br />

Die SVV nimmt Kenntnis kein Abwägungsbeschluss erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Zu 2.) Im Rahmen des Grünordnungsplanes wurde eine Bestandserfassung durchgeführt<br />

und in den Umweltbericht integriert. Aufbauend auf dieser Erfassung wurde<br />

eine Potentialeinschätzung von möglich betroffenen Arten durchgeführt.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> Potentialanalyse lässt sich zweifelsfrei feststellen, dass mit dem <strong>Bebauungsplan</strong><br />

nicht in Verbotstatbestände hineingeplant wird. Kartierung „ins Blaue<br />

hinein“ sind nicht durchzuführen, da konkrete <strong>An</strong>gaben zu geschützten Arten nicht<br />

vorliegen (vgl. Entscheidung OVG NRW vom 30. Januar 2009, Az. 7 D 11/08.NE)<br />

Auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> vorliegenden Bestandserfassung liegen ausreichend Informationen<br />

vor, um das Hineinplanen in Verbotstatbestände auszuschließen. Eine<br />

ausführliche <strong>An</strong>alyse und Bewertung <strong>der</strong> Situation wurde vorgenommen. (siehe Kapitel<br />

7.3.2 Artenschutz; S. 39-42).<br />

Es konnte auch ausgeschlossen werden, dass in Ausnahme- o<strong>der</strong> Befreiungstatbestände<br />

hineingeplant wird.<br />

Die genannten Sachverhalte wurden im Rahmen <strong>der</strong> Planung bereits beachtet.<br />

Die SVV nimmt Kenntnis, kein Abwägungsbeschluss erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Zu 3.) (V3) – in <strong>der</strong> HVE (Hinweise zum Vollzug <strong>der</strong> Eingriffsregelung im Land<br />

Brandenburg) wird die Bauzeitensteuerung zugunsten von Brut-, Setz-, Aufzuchtsund<br />

Laichzeiten als Standard zur Vermeidung und Min<strong>der</strong>ung von Eingriffsfolgen<br />

genannt. (vgl. S. 40 <strong>der</strong> Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong>)<br />

Die Verbotstatbestände nach § 44 Nr. 1 bis 3 BNatSchG werden vermieden, wenn<br />

über eine entsprechend Bauzeitenreglung vor bzw. nach <strong>der</strong> Brutzeit gefällt wird.<br />

(V4) Wie im Text beschrieben ist auf Grund <strong>der</strong> Biotopausstattung eher mit keinen<br />

Eidechsen zu rechnen, vorsorglich sollte jedoch eine Kontrolle <strong>der</strong> Rän<strong>der</strong> den Verlust<br />

von Einzelindividuen vermeiden. (S. 41 <strong>der</strong> Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong>)<br />

Abstimmungsergebnis<br />

Ja Nein Enth.<br />

Weiter siehe folgende Seite<br />

Es werden keine Populationen von Zauneidechse erwartet (eventuell Einzelindividuen)<br />

zur Vermeidung eines Verbotstatbestandes wird jedoch die Kontrolle vorgeschlagen,<br />

sollten einzelne Exemplare vorgefunden werden, sind diese ab zu sammeln<br />

und umzusetzen, wofür dann eine Genehmigung erfor<strong>der</strong>lich ist.<br />

Weiter siehe folgende Seite<br />

Dipl.-Ing. Stefan Bolck, Büro für Stadt Dorf und Freiraumplanung - Juni 2013 A-3


Stadt Altlandsberg – <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>„Straße</strong> <strong>An</strong> <strong>der</strong> <strong>Mühle“</strong> Abwägung –TÖB-Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB<br />

Nr.<br />

Zu<br />

3.8<br />

Träger<br />

öffentlicher<br />

Belange<br />

Weiter:<br />

Landkreis Märkisch<br />

O<strong>der</strong>land<br />

Untere Naturschutzbehörde<br />

<strong>An</strong>twort<br />

(Posteingang)<br />

Einspruch/Wi<strong>der</strong>spruch<br />

Bedenken/<strong>An</strong>regungen<br />

- Kurzdarstellung -<br />

4.) -Darüber hinaus ist es unzureichend, auf ausreichend Ausweichquartiere<br />

in <strong>der</strong> Umgebung zu verweisen, wenn ein entsprechen<strong>der</strong> Nachweis nicht<br />

vorliegt.<br />

( R ) §§ 39, 44, 45 BNatSchG, Artenschutz-Zuständigkeitsverordnung (Gesetz-<br />

und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II-Nr. 45 vom<br />

19.07.10)<br />

Möglichkeiten <strong>der</strong> Überwindung: keine Abwägungsentscheidung, Bestandserhebung<br />

und ggf. Festsetzung von erfor<strong>der</strong>lichen CEF-Maßnahmen<br />

Mit <strong>der</strong> Planung sind Belange von Natur und Landschaft berührt. Um in <strong>der</strong><br />

Abwägung diese Belange gerecht einzustellen sind folgende Punkte zu beachten:<br />

Abwägung<br />

Insofern sind beide Maßnahmen geeignet, um Verbotstatbestände zu vermeiden.<br />

Die Belange des gesetzlichen Artenschutzes werden in <strong>der</strong> Planung beachtet.<br />

V3 und V4 sind Maßnahmen zur Vermeidung von Verbotstatbeständen. wie sie bisher<br />

in <strong>der</strong> Planungspraxis auch von allen Behörden akzeptiert wurden.<br />

Die SVV nimmt Kenntnis, kein Abwägungsbeschluss erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Zu 4.) Der Sachverhalt wurde im Umweltbericht untersucht. Die Untersuchung hat<br />

ergeben, dass es Ausweichhabitate gibt, die beispielhaft genannt sind.<br />

Betroffen sind Boden- und Heckenbrüter. Bodenbrüter weichen in die umgebende<br />

Feldflur aus und Heckenbrüter in das nordwestlich gelegene Landschaftsschutzgebiet<br />

und in Gehölze in den Siedlungsbereichen.<br />

Weitere Ausweichquartiere liegen in einem rund 300 m westlich gelegenen Waldstück<br />

o<strong>der</strong> im 370 m westlich gelegenen Bereich um eine Kette von Feldsöllen mit<br />

Gehölzstrukturen.<br />

Auf Seite 41 in <strong>der</strong> Begründung sind diese beispielhaft genannt und werden ergänzt.<br />

Die Belange wurden auf <strong>der</strong> Grundlage des geltenden Rechts beachtet und in die<br />

Planung eingestellt. Die Untersuchungen haben ergeben, dass CEF-Maßnahmen<br />

nicht erfor<strong>der</strong>lich sind.<br />

Die SVV nimmt Kenntnis, kein Abwägungsbeschluss erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Abstimmungsergebnis<br />

Ja Nein Enth.<br />

5.) -Nicht eindeutig verortbar ist in <strong>der</strong> Planung die benannte Fällung von<br />

3000m² Feldgehölzbeständen. In <strong>der</strong> Konfliktkarte ist die Fällung und Störung<br />

über ein Symbol über die gesamte Straßenlänge gekennzeichnet. Darüber<br />

hinaus wird <strong>der</strong> Bestand als teilweise nicht heimisch beschrieben. In<br />

den Unterlagen sind klarzustellen, welche Gehölzbestände beseitigt werden<br />

sollen, diese entsprechenden Eingriffe konkret zu benennen und die erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Kompensationmaßnahmen konkret zuzuordnen. Nach <strong>der</strong> HVE<br />

(Hinweise zum Vollzug <strong>der</strong> Eingriffsregelung im Land Brandenburg) sind<br />

beim Verlust von Bäumen, diese einzelfallbezogen auch entsprechend zu<br />

kompensieren.<br />

Zu 5.) Zur Verortung: Der Feldgehölzstreifen östlich <strong>der</strong> Straße wird komplett beseitigt,<br />

wenn hier langfristig <strong>der</strong> Radweg gebaut werden soll. Die restliche Fläche<br />

wird für Eingriffe in den westlichen straßenbegleitenden Bereich angenommen. Hier<br />

sind abschnittweise Einzeleingriffe relativ großzügig zusammengefasst worden,<br />

damit kein Defizit entsteht. Der Bestand ist zum größten Teil als nicht heimische<br />

Feldgehölzhecke entsprechend HVE kartiert und so benannt worden (hier Eschenahorn<br />

und Knallerbsenstrauch).<br />

Auf Seite 28-29 <strong>der</strong> Begründung (Umweltbericht) sind die jeweiligen Eingriffe und<br />

die daraus resultierenden <strong>An</strong>teile zur Kompensation detailliert aufgeführt. Dort wird<br />

klargestellt, dass insgesamt 13.660 m² Feldgehölze verloren gehen. Diese werden<br />

aufgrund ihrer Artenarmut, <strong>der</strong> nicht standortheimischen Gehölze (Acer negundo –<br />

Aufwuchs), ihrer Lage in <strong>der</strong> grundsätzlich frei zu haltenden Regenentwässerung<br />

usw. in ihrem Wert als sehr gering in die Bilanz eingestellt. Demgegenüber stehen<br />

Maßnahmen mit sehr hoher Wertigkeit.<br />

Die inhaltlichen und rechnerischen Zusammenhänge kommen in den Ausführungen<br />

<strong>der</strong> Begründung offenbar nicht eindeutig zum Ausdruck. Die E/A-Bilanz wurde deshalb<br />

noch einmal überprüft, wird in ihrer Grundaussage nicht verän<strong>der</strong>t. Die Erläuterungen<br />

dazu werden jedoch überarbeitet, um den Sachverhalt klar zu stellen.<br />

Es werden keine Einzelbäume gefällt, da es sich um straßenbegleitende, flächige<br />

Feldgehölzbestände handelt. Die nicht heimischen Eschenahornbestände werden<br />

im Zuge des Umbaus entfernt.<br />

Weiter siehe folgende Seite<br />

Weiter siehe folgende Seite<br />

Dipl.-Ing. Stefan Bolck, Büro für Stadt Dorf und Freiraumplanung - Juni 2013 A-4


Stadt Altlandsberg – <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>„Straße</strong> <strong>An</strong> <strong>der</strong> <strong>Mühle“</strong> Abwägung –TÖB-Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB<br />

Nr.<br />

Zu<br />

3.8<br />

Träger<br />

öffentlicher<br />

Belange<br />

Weiter:<br />

Landkreis Märkisch<br />

O<strong>der</strong>land<br />

Untere Naturschutzbehörde<br />

<strong>An</strong>twort<br />

(Posteingang)<br />

Einspruch/Wi<strong>der</strong>spruch<br />

Bedenken/<strong>An</strong>regungen<br />

- Kurzdarstellung -<br />

Abwägung<br />

Die Straße verläuft weiterhin fast exakt auf <strong>der</strong> bisherigen Achse, so dass die nicht<br />

unmittelbar verkehrsgefährdenden, heimische Bäume (z.B. Pappeln) erhalten werden,<br />

sie liegen in jedem Falle außerhalb des Straßenkörpers. Es kommt daher zu<br />

keinen Einzelbaumfällungen.<br />

Der Verlust <strong>der</strong> nicht heimischen Bestände wird durch den Umbau mit heimischen,<br />

standortgerechten Gehölzen vollständig ausgeglichen. Es kommt zu einer deutlichen<br />

Biotopaufwertung (u.a. Artenvielfalt).<br />

Abstimmungsergebnis<br />

Ja Nein Enth.<br />

Die Zuordnung einzelner Maßnahmen erfolgt nicht, da es sich hier insgesamt um<br />

ein kommunales Vorhaben handelt, bei <strong>der</strong> <strong>der</strong> komplette Eingriff durch die Kommune<br />

als Verursacher auch komplett ausgeglichen werden soll.<br />

Die Erläuterungen in <strong>der</strong> Begründung bzw. dem Umweltbericht werden so ergänzt,<br />

dass <strong>der</strong> Sachverhalt besser nachvollziehbar ist.<br />

In oben genannter Weise wird dem Hinweis gefolgt.<br />

6.) Die Ermittlung und Zuordnung <strong>der</strong> Kompensationspflanzung (Hecke) ist<br />

in <strong>der</strong> tabellarische Aufrechnung nicht nachvollziehbar. Allein die Eingriffstatbestände<br />

<strong>der</strong> Versieglung (13620m²) und Gehölzverlust (3000m²) ergeben<br />

das Erfor<strong>der</strong>nis einer umfangreicheren Kompensationsfläche<br />

(16620m2). Somit ist bislang von einem Kompensationsdefizit durch die vorliegende<br />

Planung auszugehen.<br />

( R ) § la BauGB,. § 13 ff, BNatSchG<br />

Möglichkeiten <strong>der</strong> Überwindung: Einarbeitung in die Planung<br />

Zu 6.) Die Straße <strong>An</strong> <strong>der</strong> Mühle ist im Bestand einschließlich Bankette und Regenentwässerung<br />

im Bestand vorhanden, Die zusätzliche Neuversiegelung beträgt also<br />

nur rund 7.000 m², in die rein rechnerisch <strong>der</strong> Eingriff in die Feldgehölzhecke enthalten<br />

ist (Versiegelung durch Straßenverbreiterung und Radweg sowie als Äquivalent<br />

in Versiegelung umgerechneter Verlust an Feldgehölzen).<br />

Das Äquivalent "Versiegelung" wird dann durch verschiedene Maßnahmen auch in<br />

Mehrfachkompensation vollständig ausgeglichen.<br />

Die benannte Tabelle wird so überarbeitet, dass <strong>der</strong> Sachverhalt nachvollziehbar ist<br />

und keine Missverständnisse entstehen können.<br />

Dem Hinweis wird in oben genannter Weise gefolgt.<br />

3.9 Landkreis Märkisch<br />

O<strong>der</strong>land<br />

Untere Abfallwirtschafts-<br />

und Bodenschutzbehörde<br />

3.10 Landkreis Märkisch-<br />

O<strong>der</strong>land<br />

Straßenverkehrsamt<br />

29.01.13 1.) Gemäß §§ 4, 29, 30 und 31 BbgAbfBodG sind festgestellte Kontaminationen<br />

und organoleptische Auffälligkeiten im Boden sowie ggf. auf den Flächen<br />

abgelagerte Abfälle, <strong>der</strong> uAWB/uB zur Festlegung <strong>der</strong> weiteren Verfahrensweise<br />

umgehend anzuzeigen.<br />

Der Hinweis ist in die Planung aufzunehmen,<br />

2.) Die uAWB/uB ist am weiteren Plan- bzw. Durchführungsverfahren zu beteiligen.<br />

29.01.13 1.) Seitens des SVA bestehen keine Bedenken.<br />

2.) Die weitere konkrete Straßenplanung ist mit dem Straßenverkehrsamt<br />

hinsichtlich Beschil<strong>der</strong>ung und Verkehrsführung während <strong>der</strong> Bauzeit abzustimmen.<br />

Zu 1.) Ein entsprechen<strong>der</strong> Hinweis wird in die Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong><br />

aufgenommen.<br />

Dem Hinweis wird in oben genannter Weise gefolgt.<br />

Zu 2.) Die SVV nimmt Kenntnis, kein Abwägungsbeschluss erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Zu 1.) Die SVV nimmt Kenntnis, kein Abwägungsbeschluss erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Zu 2.) Die Hinweise betreffen die Ebene <strong>der</strong> Ausführungsplanung. Ein entsprechen<strong>der</strong><br />

Hinweis wird in die Begründung aufgenommen.<br />

In oben genannter Weise wird dem Hinweis gefolgt.<br />

4 Landesamt für Umwelt,<br />

Gesundheit<br />

und Verbraucherschutz<br />

Brandenburg<br />

Regionalabteilung<br />

Ost<br />

15.02.13<br />

19.02.13<br />

1.) Im Rahmen <strong>der</strong> Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB ergeht zur o. g. Planung<br />

die folgende Stellungnahme.<br />

Ziel <strong>der</strong> vorliegenden Planung ist die dauerhafte, planungsrechtliche Sicherung<br />

<strong>der</strong> <strong>„Straße</strong> an <strong>der</strong> Mühle" und ihre grundhafte Instandsetzung sowie<br />

<strong>der</strong> Ausbau zu einer Nahbereichsstraße.<br />

Weiter siehe folgende Seite<br />

Zu 1.) Die SVV nimmt Kenntnis, kein Abwägungsbeschluss erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Dipl.-Ing. Stefan Bolck, Büro für Stadt Dorf und Freiraumplanung - Juni 2013 A-5


Stadt Altlandsberg – <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>„Straße</strong> <strong>An</strong> <strong>der</strong> <strong>Mühle“</strong> Abwägung –TÖB-Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB<br />

Nr.<br />

Zu<br />

4<br />

Träger<br />

öffentlicher<br />

Belange<br />

Weiter:<br />

Landesamt für Umwelt,<br />

Gesundheit<br />

und Verbraucherschutz<br />

Brandenburg<br />

Regionalabteilung<br />

Ost<br />

<strong>An</strong>twort<br />

(Posteingang)<br />

Einspruch/Wi<strong>der</strong>spruch<br />

Bedenken/<strong>An</strong>regungen<br />

- Kurzdarstellung -<br />

Das Plangebiet umfasst die Straße an <strong>der</strong> Mühle und liegt außerhalb <strong>der</strong><br />

bebauten Ortslage. Gegenwärtig wird das Plangebiet als Verkehrsfläche mit<br />

Begleitgrün genutzt. Die Straße befindet sich In einem schlechten Zustand<br />

(Schlaglöcher, ausgefahrene Randbereiche, kein geson<strong>der</strong>ter Fuß- und<br />

Radweg), Aufgrund des relativ hohen Verkehrsaufkommens und des gegenwärtig<br />

Zustandes soll die Straße den technischen <strong>An</strong>for<strong>der</strong>ungen an ihre<br />

Verbindungs- und Erschließungsfunktion angepasst werden<br />

2.) Immissionsschutz<br />

Rechtsgrundlage:<br />

Gemäß § 50 BImSchG (Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen<br />

durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche<br />

Vorgänge - Bundes-Immissionsschutzgesetz) sind bei raumbedeutsamen<br />

Planungen die für eine bestimmte Nutzung vorgesehen Flächen einan<strong>der</strong><br />

so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen so weit wie möglich<br />

vermieden werden.<br />

Das o. g. Vorhaben fällt nicht in den <strong>An</strong>wendungsbereich <strong>der</strong> 16. BlmschV.<br />

Gegenuber dem Vorhaben bestehen aus immissionsschutzrechtlicher Sicht<br />

keine Bedenken,<br />

Abwägung<br />

Zu 2.) Die SVV nimmt Kenntnis, kein Abwägungsbeschluss erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Abstimmungsergebnis<br />

Ja Nein Enth.<br />

3.) Wasserwirtschaft<br />

Zur erneuten Beteiligung am BP ergeben sich aus wasserwirtschaftlicher<br />

Sicht keine neuen Hinweise.<br />

Zu 3.) Die SVV nimmt Kenntnis, kein Abwägungsbeschluss erfor<strong>der</strong>lich.<br />

4.) Naturschutz<br />

Naturschutzrechtliche o<strong>der</strong> fachliche Belange sind durch die Aufstellung des<br />

<strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>„Straße</strong> an <strong>der</strong> Mühle" nicht betroffen. Ebenso werden bei<br />

Beachtung und Umsetzung <strong>der</strong> artenschutzrechtlichen Maßnahmen die artenschutzrechtlichen<br />

Verbotstatbestände gemäß § 44BNatSchG nicht berührt.<br />

Zu 4.) Die SVV nimmt Kenntnis, kein Abwägungsbeschluss erfor<strong>der</strong>lich.<br />

5 Landesbüro anerkannter<br />

Naturschutzverbände<br />

GbR<br />

20.02.13<br />

21.02.13<br />

1.) die Verbände bedanken sich für die erneute Beteiligung an o.g. Planvorhaben.<br />

Mit Datum vom 05.05.2010 haben sich die Verbände bereits im<br />

Rahmen einer frühzeitigen Beteiligung zum Vorhaben geäußert. Hier wurde<br />

insbeson<strong>der</strong>e darauf verwiesen, dass es ans unserer Sieht ausreichend wäre,<br />

die Strasse zu sanieren und auf einen geson<strong>der</strong>ten Geh-/Radweg zu<br />

verzichten. Seitens <strong>der</strong> Stadt Altlandsberg wird jedoch die grundhafte Instandsetzung<br />

<strong>der</strong> Strasse einschließlich <strong>der</strong> Erstellung eines Geh-<br />

/Radweges favorisiert.<br />

Hierfür liegt ein Grünordnungsplan zur Bewertung vor. Grundsätzlich wird<br />

den Ausführungen des GOP gefolgt.<br />

2.) Kritisch wird vermerkt, dass keinerlei Entsiegelungsmassnahmen vorgesehen<br />

sind. Wir verweisen mit Nachdruck auf die HVE(MLUV 2009-Pkt<br />

12.5), wo Versiegelungen vorrangig durch Entsiegelungsmassnahmen im<br />

Verhältnis 1:1 auszugleichen sind. Lediglich Kompensationspflanzungen<br />

vorzusehen wird seitens <strong>der</strong> Verbände abgelehnt.<br />

Zu 1.) Die SVV nimmt Kenntnis, kein Abwägungsbeschluss erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Zu 2.) Hier handelt es sich um ein generelles Problem, das die Stadt Altlandsberg<br />

genau so sieht, wie in <strong>der</strong> HVE vorgesehen. Lei<strong>der</strong> stehen keine entsprechenden<br />

Flächen zur Verfügung, so dass auf an<strong>der</strong>e Kompensationsmaßnahmen nach HVE<br />

zurück gegriffen werden muss.<br />

Die Vorgehensweise wird auf <strong>der</strong> Grundlage des geltenden Rechts und <strong>der</strong> HVE<br />

beibehalten.<br />

Dem Hinweis wird nicht gefolgt.<br />

Dipl.-Ing. Stefan Bolck, Büro für Stadt Dorf und Freiraumplanung - Juni 2013 A-6


Stadt Altlandsberg – <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>„Straße</strong> <strong>An</strong> <strong>der</strong> <strong>Mühle“</strong> Abwägung –TÖB-Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB<br />

Nr.<br />

Zu<br />

5<br />

Träger<br />

öffentlicher<br />

Belange<br />

Weiter:<br />

Landesbüro anerkannter<br />

Naturschutzverbände<br />

GbR<br />

<strong>An</strong>twort<br />

(Posteingang)<br />

Einspruch/Wi<strong>der</strong>spruch<br />

Bedenken/<strong>An</strong>regungen<br />

- Kurzdarstellung -<br />

3.) Für Ausgleichspflanzungen vorgesehenes Pflanzgut sollte ausschliesslich<br />

aus einheimischen standortgerechten Laubgehölzen möglichst regionaler<br />

Baumschulen, günstigenfalls auch in BIO-Qualität (Baumschule Brenninger)<br />

bestehen.<br />

Abwägung<br />

Zu 3.) Die Festsetzung <strong>der</strong> Ausgleichspflanzungen schließt die Verwendung einheimischer<br />

standortgerechter Laubgehölze auf <strong>der</strong> Grundlage des Brandenburger<br />

Gehölzerlasses ein. Die festgesetzten Pflanzen basieren auf dieser Liste. Die Verwendung<br />

von BIO-Qualität bei dem Pflanzmaterial lässt sich nicht rechtssicher festsetzen.<br />

Es wird in die Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> ein entsprechen<strong>der</strong> Hinweis<br />

aufgenommen, <strong>der</strong> gegebenenfalls auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> Ausführung Berücksichtigung<br />

finden kann. Aus fachlicher Sicht empfiehlt sich allerdings eher eine Brandenburger<br />

(Forst-) Baumschule, mit denen sehr gute praktische Erfahrungen im Bereich von<br />

Altlandsberg vorliegen.<br />

In oben genannter Weise wird dem Hinweis gefolgt.<br />

Abstimmungsergebnis<br />

Ja Nein Enth.<br />

6 Naturschutzbund<br />

Altlandsberg<br />

4.) Eine mindestens 3-jährige Fertigstellungs- und Entwicklungspflege ist<br />

rechtsverbindlich zu sichern.<br />

10.03.13 1.) Die zu pflanzenden Gehölze und Bäume sollten unbedingt "Bio"-Qualität<br />

haben, d.h. ohne Gifte (Pestizide) gewachsen sein (z.B. Baumschule brenninger.de).<br />

Sonst würden ja schon Wasser, Erdlebewesen und Vögel beim<br />

Aufwachsen geschädigt! Das müsste sogar noch vor <strong>der</strong> "Regionalität" <strong>der</strong><br />

Pflanzware stehen. (sonst wird ja z.B. unsere Brandenburger Erde.. geschädigt.).<br />

Also eine Baumschule mit "Bio"-Zertifizierung, die möglichst aus<br />

<strong>der</strong> Region kommt sollte <strong>der</strong> Preis etwas höher sein, was zu prüfen wäre,<br />

dann lieber weniger Pflanzen.<br />

Zu 4.) Lei<strong>der</strong> ist die Pflege im <strong>Bebauungsplan</strong> nicht rechtssicher festzusetzen (siehe<br />

Arbeitshilfe <strong>Bebauungsplan</strong>ung des Landes Brandenburg). Auf Seite 35 <strong>der</strong> Begründung<br />

wird deshalb auf die Durchführung <strong>der</strong> Fertigstellungspflege (DIN 18916)<br />

und <strong>der</strong> Entwicklungspflege (DIN 18919) hingewiesen.<br />

Auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> Ausführungsplanung ist dies im Rahmen <strong>der</strong> Ausschreibung zu<br />

berücksichtigen, was gute Praxis in <strong>der</strong> Stadt Altlandsberg ist.<br />

Dem Hinweis wird nicht gefolgt.<br />

Zu 1.) Die Verwendung von BIO-Qualität bei dem Pflanzmaterial lässt sich nicht<br />

rechtssicher festsetzen. Es wird in die Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> ein entsprechen<strong>der</strong><br />

Hinweis aufgenommen, <strong>der</strong> gegebenenfalls auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> Ausführung<br />

Berücksichtigung finden kann.<br />

In oben genannter Weise wird dem Hinweis gefolgt.<br />

2.) Schlehe, Sanddorn, Saalweide, Speierling fehlten uns auf <strong>der</strong><br />

Pflanzliste.<br />

Zu 2.) Lei<strong>der</strong> ist die Schlehe entsprechend Brandenburger Gehölzerlass nicht verwendbar,<br />

da Altlandsberg Obstanbaugebiet ist. Sanddorn und Speierling sind laut<br />

Gehölzerlass nicht heimisch. Saalweide (Weiden und Pappeln) wurden wegen <strong>der</strong><br />

Verkehrssicherheit nicht gewählt, da diese oft bruchanfällig sind.<br />

Die Pflanzlisten bleiben unverän<strong>der</strong>t.<br />

Dem Hinweis wird nicht gefolgt.<br />

3.) Der bestehende Gehölzstreifen soll wohl ganz weggenommen werden.<br />

ein Teil des Holzes (Äste, Wurzeln) könnte im neuen Streifen doch als "verdichtete"<br />

Totholzhaufen Lebensraum (Vogelnistmöglichkeit, Unterschlupf,<br />

Holzlebewesen) geben.<br />

Gerade an dieser Stelle ist ja weit und breit nichts <strong>der</strong>gleichen vorhanden.<br />

das können auch einzelne, kleinere Haufen sein (das Astwerk etwas verdichten),<br />

auch einmal reine Wurzelhaufen.<br />

Damit würde man auch etwas weniger Pflanzware brauchen.<br />

4.) Dann gleich mit einplanen nach ein paar Jahren (wenn die Bäume dazu<br />

stark genug sind) in jeden 2. Baum eine Holzbeton-Nisthöhle (Großraum)<br />

(Vögel und Fle<strong>der</strong>mäuse) zu hängen!<br />

5.) gerne bringen wir uns weiter mit ein<br />

Zu 3. ) Der Hinweis wird in die Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> aufgenommen. In<br />

diesem Sinne eignen sich beson<strong>der</strong>s die als Öffentliche Grünflächen festgesetzten<br />

Flächen ÖG 1 bis ÖG 3 für solche Maßnahmen.<br />

In oben genannter Weise wird dem Hinweis gefolgt<br />

Zu 4.) Eine solche Festsetzung ist im konkreten Fall rechtssicher nicht möglich. Es<br />

wird jedoch ein entsprechen<strong>der</strong> Hinweis in die Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong><br />

aufgenommen.<br />

In oben genannter Weise wird dem Hinweis gefolgt.<br />

Zu 5. Die SVV nimmt Kenntnis, kein Abwägungsbeschluss erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Dipl.-Ing. Stefan Bolck, Büro für Stadt Dorf und Freiraumplanung - Juni 2013 A-7


Stadt Altlandsberg – <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>„Straße</strong> <strong>An</strong> <strong>der</strong> <strong>Mühle“</strong> Abwägung –TÖB-Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB<br />

Träger<br />

Nr. öffentlicher<br />

Belange<br />

7 Landesamt für Bauen<br />

und Verkehr<br />

<strong>An</strong>twort<br />

(Posteingang)<br />

Einspruch/Wi<strong>der</strong>spruch<br />

Bedenken/<strong>An</strong>regungen<br />

- Kurzdarstellung -<br />

06.02.13 1.) Den von Ihnen eingereichten Vorgang habe ich in <strong>der</strong> Zuständigkeit als<br />

Verkehrsoberbehörde des Landes Brandenburg gemäß "Zuständigkeitsregelung<br />

hinsichtlich <strong>der</strong> Beteiligung <strong>der</strong> Verkehrsbehörden und <strong>der</strong> Straßenbauverwaltung<br />

als Träger öffentlicher Belange in Planverfahren" Erlass des<br />

Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung vom 1. November 2005<br />

(Amtsblatt für Brandenburg Nr. 45 vom 16. November 2005) geprüft.<br />

Abwägung<br />

Zu 1. -3) Die SVV nimmt Kenntnis, kein Abwägungsbeschluss erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Abstimmungsergebnis<br />

Ja Nein Enth.<br />

2.) Die Entwicklung einer Verkehrsfläche Verbindungsstraße <strong>„Straße</strong> <strong>An</strong> <strong>der</strong><br />

Mühle" zwischen <strong>der</strong> Höhnower Chaussee und dem Gewerbegebiet steht<br />

aus verkehrlicher Sicht <strong>der</strong> Landesplanung weiterhin nichts entgegen und<br />

entspricht den Entwicklungsintensionen <strong>der</strong> Landesverkehrsplanung (Entlastung<br />

<strong>der</strong> Innenstadt vom LKW-Verkehr und eine sichere Radverkehrsverbindung).<br />

3.) Die Erschließung gewerblicher Standorte mit Umfahrungen <strong>der</strong> Siedlungsgebiete<br />

hat hohe Priorität und wird von mir in <strong>der</strong> vorgestellten Linienführung<br />

weiterhin befürworten.<br />

4.) Die <strong>An</strong>bindung an die Hönower Chaussee ist mit dem Landesbetrieb<br />

Straßenwesen abzustimmen.<br />

Zu 4.) Der Landesbetrieb Straßenwesen ist am Verfahren beteiligt.<br />

Die SVV nimmt Kenntnis, kein Abwägungsbeschluss erfor<strong>der</strong>lich.<br />

5.) Für die Verkehrsbereiche Straßen, übriger ÖPNV, Schienenpersonennahverkehr,<br />

ziviler Luftverkehr (Flugplätze), Landeswasserstraßen und Häfen<br />

liegen mir Informationen zu Planungen, die das Vorhaben betreffen können,<br />

nicht vor.<br />

Zu 5.) Die SVV nimmt Kenntnis, kein Abwägungsbeschluss erfor<strong>der</strong>lich.<br />

6.) Durch die verkehrsplanerische Stellungnahme bleibt die aufgrund an<strong>der</strong>er<br />

Vorschriften bestehende Verpflichtung zum Einholen von Genehmigungen,<br />

Bewilligungen o<strong>der</strong> Zustimmungen unberührt<br />

Zu 6.) Ein entsprechen<strong>der</strong> Hinweis wird in die Begründung aufgenommen.<br />

Die SVV nimmt Kenntnis, kein Abwägungsbeschluss erfor<strong>der</strong>lich.<br />

8 Landesbetrieb<br />

Straßenwesen<br />

Brandenburg<br />

19.02.13 Mit Ihrem Schreiben vom 17Januar 2013 und den Planunterlagen, Stand<br />

vom November 2012, wurde <strong>der</strong> Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg,<br />

Dienststätte Frankfurt (O<strong>der</strong>), in die Beteiligung <strong>der</strong> Träger öffentlicher<br />

Belange einbezogen.<br />

Aus <strong>der</strong> Sicht <strong>der</strong> Straßenbauverwaltung nehme ich wie folgt Stellung:<br />

1.) Hinweis:<br />

Die Planunterlagen: Übersichtsplan M1:15.000 und Abb.1 (S.2)<br />

sind nicht geeignet, um eine eindeutige Stellungnahme <strong>der</strong> Straßenbauverwaltung<br />

abgeben zu können.<br />

Es fehlt die Landesstraße (L) 33 "Ortsumgehung Altlandsberg". Außerdem<br />

wäre es zum Zweck <strong>der</strong> Übersicht sehr dienlich, wenn die Straßennamen<br />

<strong>der</strong> <strong>An</strong>bindungen und die Bezeichnungen <strong>der</strong> umliegenden Landes- und<br />

Kreisstraßen vollständig eingetragen wären.<br />

Zu 1.) In Abbildung 3 auf Seite 6 (Auszug aus dem Flächennutzungsplan) ist die<br />

Lage und <strong>An</strong>bindung <strong>der</strong> Straße <strong>An</strong> <strong>der</strong> Mühle eindeutig zu entnehmen – einschließlich<br />

<strong>der</strong> Lage <strong>der</strong> L 33Neu, an die die Straße <strong>An</strong> <strong>der</strong> Mühle jedoch nicht anbindet.<br />

Im Übrigen ist <strong>der</strong> Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>es flurstücksscharf<br />

dargestellt und in Kapitel 4.4. Erschließung auf Seite 9 ist die verkehrstechnische<br />

Erschließung auch benannt. Die Lage <strong>der</strong> Straße lässt sich somit eindeutig verorten.<br />

Die Kartengrundlage für den Übersichtsplan auf Seite 2 ist lei<strong>der</strong> älteren Datums,<br />

die Stadt Altlandsberg stellt eine neue Kartengrundlage zur Verfügung. Der Übersichtsplan<br />

wird entsprechend angepasst und ergänzt.<br />

In oben genannter Weise wird <strong>der</strong> Hinweis für die weitere Planung beachtet.<br />

Dipl.-Ing. Stefan Bolck, Büro für Stadt Dorf und Freiraumplanung - Juni 2013 A-8


Stadt Altlandsberg – <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>„Straße</strong> <strong>An</strong> <strong>der</strong> <strong>Mühle“</strong> Abwägung –TÖB-Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB<br />

Nr.<br />

Zu<br />

8<br />

Träger<br />

öffentlicher<br />

Belange<br />

Weiter:<br />

Landesbetrieb<br />

Straßenwesen<br />

Brandenburg<br />

<strong>An</strong>twort<br />

(Posteingang)<br />

Einspruch/Wi<strong>der</strong>spruch<br />

Bedenken/<strong>An</strong>regungen<br />

- Kurzdarstellung -<br />

2.) Die nachstehenden Aussagen werden deshalb auf <strong>der</strong> Grundlage von<br />

ergänztem Kartenmaterial aus <strong>der</strong> internen Straßendatenbank des Landesbetriebes<br />

getätigt (<strong>An</strong>lage, Blatt 1 und 2)<br />

3.) Das Plangebiet tangiert keine <strong>der</strong> Landes- o<strong>der</strong> Bundesstraßen, für die<br />

<strong>der</strong> Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg Ost die Straßenbaulast verwaltet.<br />

Abwägung<br />

Zu 2.) Die SVV nimmt Kenntnis, kein Abwägungsbeschluss erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Zu 3.) Die SVV nimmt Kenntnis, kein Abwägungsbeschluss erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Abstimmungsergebnis<br />

Ja Nein Enth.<br />

4.) Erschließung:<br />

Das Vorhaben behandelt den Ausbau einer vorhandenen, öffentlichen Straße<br />

<strong>„Straße</strong> an <strong>der</strong> Mühle". Diese ist weiterführend an das städtische Straßennetz<br />

<strong>der</strong> Stadt Altlandsberg (Gemeindestraßen} angeschlossen.<br />

Im Punkt 4.4. Erschließung, wird <strong>der</strong> „Mehrower Weg/ Altlandsberger Weg"<br />

im Norden und die „Höhnower Chaussee", offensichtlich für die südliche <strong>An</strong>bindung<br />

(kein Karteneintrag), genannt. Diese Erschließungslösung ist weiterhin<br />

beizubehalten. Eine direkte <strong>An</strong>bindung an das umliegende Landesstraßennetz<br />

ist nicht genehmigungsfähig.<br />

Zu 4.) <strong>An</strong> keiner Stelel <strong>der</strong> Planunterlagen (Karte o<strong>der</strong> Text) wird von einer solchen<br />

verän<strong>der</strong>ten <strong>An</strong>bindung gesprochen. Die Stadt beabsichtigt keine Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

<strong>An</strong>bindung <strong>der</strong> Straße <strong>An</strong> <strong>der</strong> Mühle.<br />

Die SVV nimmt Kenntnis, kein Abwägungsbeschluss erfor<strong>der</strong>lich.<br />

5.) Planungsvorhaben <strong>der</strong> Straßenbauverwaltung im Bereich des Plangebietes<br />

bestehen nicht.<br />

Zu 5.) Die SVV nimmt Kenntnis, kein Abwägungsbeschluss erfor<strong>der</strong>lich.<br />

9 Evangelische Kirche<br />

6.) Dem <strong>Bebauungsplan</strong> wird grundsätzlich zugestimmt, sofern die Schlussfolgerungen<br />

in den Punkten 1 - 3 wegen unvollständigem Kartenmaterial,<br />

dem Sachverhalt gerecht wenden.<br />

29.01.13 Ich sehe durch das geplante Vorhaben kirchliche Belange nicht als betroffen<br />

an und werde daher für die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburgschlesische<br />

Oberlausitz als Trägerin öffentlicher Belange keine inhaltliche<br />

Stellungnahme zu dem Planungsvorhaben abgeben.<br />

Zu 6.) Die SVV nimmt Kenntnis, kein Abwägungsbeschluss erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Die SVV nimmt Kenntnis, kein Abwägungsbeschluss erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Red. Hinweis: Die Straße betrifft auch Flächen im Eigentum <strong>der</strong> ev. Kirche, die entsprechenden<br />

Flurstücke sind in Kapitel 2.2 aufgeführt. Im Rahmen <strong>der</strong> Bauvorbereitung<br />

mit den Grundeigentümern ist die ev. Kirche wie<strong>der</strong>um einbezogen worden<br />

10 Wasserverband<br />

Strausberg-Erkner<br />

28.01.13 Seitens des Wasserverbandes Strausberg-Erkner bestehen zum Entwurf<br />

des o.g. <strong>Bebauungsplan</strong>s keine Bedenken. Es haben sich zu den von Ihnen<br />

erwähnten Belangen hinsichtlich <strong>der</strong> Trinkwasserver- und Schmutzwasserentsorgung<br />

keine Än<strong>der</strong>ungen ergeben.<br />

11 E.ON edis AG 22.01.13 1.) von Seiten unseres Unternehmens gibt es, vorbehaltlich weiterer Abstimmungen<br />

zur Sicherung unseres vorhandenen <strong>An</strong>lagenbestandes,<br />

grundsätzlich keine Einwände gegen die geplanten Baumaßnahmen.<br />

2.) Eine eigenveranlasste Mitverlegung von Versorgungsanlagen im Zusammenhang<br />

mit Ihrem Bauvorhaben .schließen wir zum jetzigen Zeitpunkt aus.<br />

Die SVV nimmt Kenntnis, kein Abwägungsbeschluss erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Zu 1.) Die SVV nimmt Kenntnis, kein Abwägungsbeschluss erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Zu 2.) Die SVV nimmt Kenntnis, kein Abwägungsbeschluss erfor<strong>der</strong>lich.<br />

3.) Als <strong>An</strong>lage erhalten Sie von uns aktuelle Bestandspläne mit unseren<br />

eingetragenen Versorgungsanlagen. Bitte überprüfen Sie die beigefügten<br />

Bestandspläne gemäß Tabelle im Formular „Bestandsplan- Auskunft“ auf<br />

Vollständigkeit und beachten Sie die beigefügten Hinweise und Richtlinien<br />

<strong>der</strong> Bestandsplan-Auskunft. Die übergebenen Hinweise und Richtlinien sind<br />

Bestandteil dieser Bestandsplan-Auskunft.<br />

Weiter siehe folgende Seite<br />

Die „Bestandsplan-Auskunft" beschränkt sich auf das in <strong>der</strong> <strong>An</strong>frage / im<br />

Zu 3.) Der Leitungsbestand wurde anhand <strong>der</strong> Bestandspläne geprüft und auf <strong>der</strong><br />

Ebene <strong>der</strong> Bauleitplanung berücksichtigt. Die in Betrieb befindlichen Leitungen liegen<br />

innerhalb <strong>der</strong> Verkehrsflächen, und sind dort gesichert und zulässig.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Baumaßnahme erfor<strong>der</strong>liche Abstimmungen werden<br />

durch die Stadt Altlandsberg vorgenommen. Um diese Vorgehen zu sichern,<br />

wird ein entsprechen<strong>der</strong> Hinweis in die Begründung aufgenommen.<br />

In oben genannter Weise wird den Hinwiesen gefolgt.<br />

Dipl.-Ing. Stefan Bolck, Büro für Stadt Dorf und Freiraumplanung - Juni 2013 A-9


Stadt Altlandsberg – <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>„Straße</strong> <strong>An</strong> <strong>der</strong> <strong>Mühle“</strong> Abwägung –TÖB-Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB<br />

Nr.<br />

Zu<br />

11<br />

Träger<br />

öffentlicher<br />

Belange<br />

Weiter:<br />

E.ON edis AG<br />

<strong>An</strong>twort<br />

(Posteingang)<br />

Einspruch/Wi<strong>der</strong>spruch<br />

Bedenken/<strong>An</strong>regungen<br />

- Kurzdarstellung -<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> angegebene Baufeld. Bei darüber hinausgehenden Vorhaben<br />

und Planungen ist eine erneute „Bestandsplan-Auskunft" erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Abwägung<br />

Abstimmungsergebnis<br />

Ja Nein Enth.<br />

Die Bestandsplan-Auskunft hat eine Gültigkeit von 8 Wochen, Wir möchten<br />

darauf hinweisen, dass unsere Versorgungsnetze ständigen Verän<strong>der</strong>ungen<br />

unterworfen sind. Vor Beginn <strong>der</strong> Baumaßnahmen müssen daher in jedem<br />

Fall „Bestandspläne" durch die bauausführenden Firmen (je Bauabschnitt)<br />

angefor<strong>der</strong>t werden.<br />

Diese Unterlage dient als Information und nicht als Grundlage zum Durchführen<br />

von Bauarbeiten.<br />

Sollten sich im Baugebiet Versorgungsanlagen unseres Unternehmens befinden,<br />

halten Sie ggf. mit uns Rücksprache. Die genaue Lage unserer Versorgungsanlagen<br />

ist rechtzeitig vor Baubeginn veranlasst durch den Bauträger<br />

mittels handgeschachteter Quergrabungen zu ermitteln. Sollte es, bedingt<br />

durch die geplanten Baumaßnahmen bzw. Planungen, zur Überbauung<br />

unserer Kabel (u. a. Borde, Kantensteine, Asphalt), eine Verän<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> Verlegetiefe (u. a. durch Mulden) bzw. zur Behin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Baumaßnahme<br />

durch unsere Versorgungsanlagen kommen, ist rechtzeitig vor Baubeginn<br />

die Umverlegung unserer Versorgungsanlagen zu beantragen.<br />

12 EWE Netz GmbH<br />

Bezirksmeisterei<br />

Schöneiche<br />

Hierbei ist zu beachten, dass <strong>der</strong> Veranlasser die entstehenden Kosten zu<br />

tragen hat. Abgeschlossene Verträge zur Kostenübernahme (Rahmenverträge<br />

mit Baulastträgern, Wegenutzungsverträge mit Kommunen usw.) finden<br />

dabei Berücksichtigung.<br />

31.01.13 1.) Vielen Dank für die Information zu Ihrem Vorhaben. Bitte entnehmen Sie<br />

die Lage unserer Leitungen den beiliegenden Planunterlagen und senden<br />

Sie das Planübergabeprotokoll unterschrieben zurück. Berücksichtigen Sie<br />

bitte die Hinweise aus dem beigefügten „Merkheft für Baufachleute" bzw.<br />

<strong>der</strong> „<strong>An</strong>weisung zum Schutz von Erdgas-Hochdruckleitungen.<br />

Die genaue Lage <strong>der</strong> Leitung ist durch Querschläge mittels Handschachtung<br />

festzustellen. Die Pläne haben nur eine begrenzte Gültigkeit von 4 Wochen<br />

und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Vor Baubeginn ist es<br />

zwingend erfor<strong>der</strong>lich, sich über vorhandene Versorgungsleitungen zu informieren.<br />

Auf <strong>An</strong>for<strong>der</strong>ung geben wir für die eingesetzten Baufirmen Bestandspläne<br />

aus.<br />

Zu 1.) Die SVV nimmt Kenntnis, kein Abwägungsbeschluss erfor<strong>der</strong>lich.<br />

2.) Die Erdgas-Hochdruckleitung befindet sich in einem Schutzstreifen von<br />

8 m Breite (jeweils 4 m links und rechts <strong>der</strong> Leitungsachse), <strong>der</strong> Im Grundbuch<br />

dinglich gesichert ist. Bitte berücksichtigen Sie, dass beson<strong>der</strong>e Einschränkungen<br />

innerhalb des Schutzstreifens gelten (z. B. für Leitungsverlegungen,<br />

bei Horizontalbohrungen, Lagerung von Material und Erdaushub<br />

sowie bei <strong>der</strong> Errichtung von Bauwerken). Die Leitung darf durch Baumaßnahmen<br />

nicht beeinträchtigt bzw. ihre Betriebssicherheit nicht gefährdet<br />

werden.<br />

Bitte informieren Sie sich über die Einschränkungen und Sicherheitshinweise<br />

in den o. g. Broschüren bzw. erkundigen Sie sich bei uns darüber.<br />

Weiter siehe folgende Seite<br />

Zu 2.) Soweit für die Ebene <strong>der</strong> Bauleitplanung relevant, wurden die Hinweise mit<br />

<strong>der</strong> Planung bereits berücksichtigt, beispielsweise wurden entsprechende Schutzabstände<br />

berücksichtigt usw.<br />

Im Übrigen handelt es sich um Hinwiese für die Ausführungsebene konkreter Baumaßnahmen<br />

und müssen dort berücksichtigt bzw. abgestimmt werden. Um diese<br />

Vorgehensweise bereits auf Bauleitplanebene sicher zu stellen, wird ein entsprechen<strong>der</strong><br />

zusammenfassen<strong>der</strong> Hinweis in die Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> aufgenommen.<br />

In oben genannter Weise wird den Hinweisen gefolgt.<br />

Dipl.-Ing. Stefan Bolck, Büro für Stadt Dorf und Freiraumplanung - Juni 2013 A-10


Stadt Altlandsberg – <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>„Straße</strong> <strong>An</strong> <strong>der</strong> <strong>Mühle“</strong> Abwägung –TÖB-Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB<br />

Nr.<br />

Zu<br />

12<br />

Träger<br />

öffentlicher<br />

Belange<br />

Weiter:<br />

EWE Netz GmbH<br />

Bezirksmeisterei<br />

Schöneiche<br />

<strong>An</strong>twort<br />

(Posteingang)<br />

Einspruch/Wi<strong>der</strong>spruch<br />

Bedenken/<strong>An</strong>regungen<br />

- Kurzdarstellung -<br />

Gegebenenfalls ist <strong>der</strong> Abschluss eines Interessenabgrenzungsvertrages<br />

notwendig. Bei <strong>der</strong> Errichtung von Windkraftanlagen gelten beson<strong>der</strong>e<br />

Sicherheitsabstände. Bei Kreuzungen hat eine gemeinsame Abnahme zu<br />

erfolgen.<br />

Bei Erdgas-Mitteldruck- und Telekommunikationsleitungen hat eine örtliche<br />

Einweisung zu erfolgen, wenn <strong>der</strong> Mindestabstand (Näherungen < 40 cm,<br />

Kreuzungen


Stadt Altlandsberg – <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>„Straße</strong> <strong>An</strong> <strong>der</strong> <strong>Mühle“</strong> Abwägung –TÖB-Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB<br />

Nr.<br />

Zu<br />

13<br />

Träger<br />

öffentlicher<br />

Belange<br />

Weiter:<br />

50 HERTZ Transmission<br />

GmbH<br />

<strong>An</strong>twort<br />

(Posteingang)<br />

Einspruch/Wi<strong>der</strong>spruch<br />

Bedenken/<strong>An</strong>regungen<br />

- Kurzdarstellung -<br />

380-kV-Freileitung Bertikow - Neuenhagen 481/462 (Uckermarkleitung} im<br />

Spannfeld Mast-Nr. 333 - 334 und Mast-Nr. 335 - 336<br />

Kreuzung mit <strong>der</strong><br />

3S0-kV-Freileitung Neuenhagen - Wustermark - Hennigsdorf 527/529/528<br />

(380-KV-Nordring Berlin)<br />

Abwägung<br />

Abstimmungsergebnis<br />

Ja Nein Enth.<br />

Die Leitungsverlaufe sind in den eingereichten Unterlagen enthalten.<br />

Im 1. Entwurf des BPL <strong>„Straße</strong> an <strong>der</strong> Mühle" (Übersichtskarte) wurde die<br />

bestehende 220-kV-Freileitung Neuenhagen - Wustermark 293/294 bereits<br />

durch die geplante 380-kV-Freileitung Neuenhagen- Hennigsdorf-<br />

Wustermark 527/529/528 (Nordring) gekennzeichnet.<br />

Da we<strong>der</strong> <strong>der</strong> Termin für die Realisierung des Neubauprojektes „Nordring"<br />

noch <strong>der</strong> Termin für die Realisierung des BPL <strong>„Straße</strong> an <strong>der</strong><br />

Mühle" genau feststehen, muss vom jetzigen Leitungsbestand ausgegangen<br />

werden. Wir bitten dies in <strong>der</strong> Übersichtskarte zum BPL zu än<strong>der</strong>n.<br />

Wir schlagen Ihnen folgende Bezeichnung vor; 220-kV-Freileitung<br />

Neuenhagen - Wustermark 293/294 (geplanter 380-kV-Nordring Berlin).<br />

Im 1. Entwurf des BPL Punkt 4.4. Erschließung „Elektroenergie" (Begründung,<br />

Seite 10, letzter Absatz), muss die Bezeichnung daher wie<br />

folgt lauten: 220-kV-Freileitung Neuenhagen - Wustermark 293/294 von<br />

Mast-Nr. 5 - 9 (Kreuzung und Parallelführung) und Mast-Nr. 9-10 (Kreuzung).<br />

In dem Übersichtsplan zum BPL <strong>„Straße</strong> <strong>An</strong> <strong>der</strong> Mühle" ist außerdem<br />

erkennbar, dass die Schutzstreifenbreiten und <strong>der</strong> Freileitungsbereich<br />

<strong>der</strong> o. g. Freileitungen aufgenommen worden sind.<br />

2.) Zur Uckermarkleitung<br />

2.1.) Das Plangebiet betrifft das Leitungsneubauprojekt 380-kV-Freiteitung<br />

Bertikow -Neuenhagen 481/482 (Uckermarkleitung), für das am 15.06.2010<br />

das Planfeststellungsverfahren eröffnet wurde. Die öffentliche Auslegung<br />

<strong>der</strong> Planfeststellungsunterlagen und die Beteiligung <strong>der</strong> Träger öffentlicher<br />

Belange fanden im August / September 2010 statt. Aufgrund einer Planän<strong>der</strong>ung<br />

wurde für den Leitungsabschnitt Mast Nr. 325 - Portal UW Neuenhagen<br />

außerdem eine erneute öffentliche Auslegung im Oktober / November<br />

2012 und eine erneute Beteiligung <strong>der</strong> Träger öffentlicher Belange durchgeführt<br />

-es gilt somit die Verän<strong>der</strong>ungssperre nach §44a des Energiewirtschaftsgesetzes<br />

(EnWG).<br />

Die geplante Trassenführung <strong>der</strong> Uckermarkleitung wurde mit <strong>der</strong> Stadt Altlandsberg<br />

abgestimmt und zuletzt im November 2012 im Bauausschuss <strong>der</strong><br />

Stadtverordnetenversammlung vorgestellt. Die Stadt Altlandsberg hat außerdem<br />

mit Schreiben vom 08.10.2012 zu o. g. Planän<strong>der</strong>ung Stellung genommen.<br />

We<strong>der</strong> im Bauausschuss noch in ihrer Stellungnahme hat die<br />

Stadt Einwände zur geplanten Leitungstrasse bezüglich <strong>der</strong> Straße <strong>An</strong> <strong>der</strong><br />

Mühle geltend gemacht. In diesem Zusammenhang wurde lediglich auf die<br />

in 2013 geplante Erneuerung <strong>der</strong> Straße hingewiesen und die Abstimmung<br />

etwaiger Bautätigkeiten eingefor<strong>der</strong>t.<br />

Die Überprüfung <strong>der</strong> vorliegenden Unterlagen zum o. g. BPL-Entwurf hat ergeben,<br />

dass <strong>der</strong> geplante Trassenverlauf <strong>der</strong> Uckermarkleitung in <strong>der</strong> Plan-<br />

Zu 2.1) Der aktuelle Planungsstand wurde digital angefor<strong>der</strong>t und liegt vor. Der inzwischen<br />

erreichte Planungsstand <strong>der</strong> Trasse wird in den <strong>Bebauungsplan</strong> nachrichtlich<br />

übernommen, einschließlich <strong>der</strong> betreffenden Maststandorte.<br />

Wesentliche Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> <strong>Bebauungsplan</strong>ung ergeben sich daraus nicht. (Siehe<br />

auch Abwägung zu Punkt 4)<br />

In oben genannter Weise wird dem Hinweis gefolgt.<br />

Dipl.-Ing. Stefan Bolck, Büro für Stadt Dorf und Freiraumplanung - Juni 2013 A-12


Stadt Altlandsberg – <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>„Straße</strong> <strong>An</strong> <strong>der</strong> <strong>Mühle“</strong> Abwägung –TÖB-Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB<br />

Nr.<br />

Zu<br />

13<br />

Träger<br />

öffentlicher<br />

Belange<br />

Weiter:<br />

50 HERTZ Transmission<br />

GmbH<br />

<strong>An</strong>twort<br />

(Posteingang)<br />

Einspruch/Wi<strong>der</strong>spruch<br />

Bedenken/<strong>An</strong>regungen<br />

- Kurzdarstellung -<br />

zeichnung des BPL nicht korrekt dargestellt ist. Wir bitten deshalb um nachrichtliche<br />

Übernahme und Beachtung des aktuellen Planungsstands <strong>der</strong> Leitungstrasse<br />

anhand beiliegen<strong>der</strong> Lageplane (<strong>An</strong>lage 1). Auf <strong>An</strong>frage kann<br />

<strong>der</strong> Planungsstand auch in digitaler Form übergeben werden.<br />

Abwägung<br />

Abstimmungsergebnis<br />

Ja Nein Enth.<br />

2.2) Der BPL-Entwurf hat folgende Berührungs-/Konfliktpunkte mit <strong>der</strong><br />

Uckermarkleitung: Die geplante 380-kV-Leitungstrasse kreuzt die Straße <strong>An</strong><br />

<strong>der</strong> Mühle an zwei Stellen: zwischen den Masten Nr. 333 und 334 sowie den<br />

Masten Nr. 335 und 336. Zudem befindet sich Mast Nr. 334 zur Hälfte innerhalb<br />

des BPL-Gebietes, und zwar auf einer Fläche, die als öffentliche<br />

Verkehrsfläche festgesetzt werden soll. Dieser Festsetzung kann nur dann<br />

zugestimmt werden, wenn die Sicherheit <strong>der</strong> geplanten 380-kV-Leitung, insbeson<strong>der</strong>e<br />

<strong>der</strong> Schutz des Maststandortes Nr. 334 vor <strong>An</strong>prallschäden,<br />

durch den Einsatz: von Leitplanken gewährleistet ist. Auch die Zugänglichkeit<br />

des Maststandortes muss sichergestellt sein. Des Weiteren sind die in<br />

den beiliegenden Lageplänen dargestellten Maststandorte und <strong>der</strong> Schutzstreifen<br />

<strong>der</strong> Uckermarkleitung bei <strong>der</strong> Planung zum Ausbau <strong>der</strong> Straße wie<br />

folgt zu beachten: Innerhalb des Schutzstreifens gelten Bau-, Nutzungs- und<br />

Höhenbeschränkungen. Für beide Kreuzungen sind deshalb Kreuzungsund<br />

Abstandsnachweise erfor<strong>der</strong>lich. Bei <strong>der</strong> Festsetzung <strong>der</strong> Flächen für<br />

Maßnahmen und Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von<br />

Boden, Natur und Landschaft sind die zu beachtenden Höhenbeschränkungen<br />

im BPL-Entwurf bereits berücksichtigt worden (Festsetzung im Kreuzungs-/Schutzstreifenbereich<br />

als SPE 4 mit Verzicht auf überschirmende<br />

Bäume, Endwuchshöhe 5 m).<br />

3.) Zum 380-kV-Nordring Berlin<br />

Das Plangebiet betrifft das Leitungsneubauvorhaben 380-kV-Freileitung<br />

Neuenhagen - Wustermark - Hennigsdorf (38O-kV-Nordring Berlin), für welches<br />

im August 2011 das Raumordnungsverfahren (ROV) abgeschlossen<br />

wurde. Ein Ergebnis des ROV ist die Festlegung, dass die Trasse des 380-<br />

kV-Nordringes Berlin im Korridor <strong>der</strong> bestehenden 220-kV-Freileitung<br />

Neuenhagen – Wustermank – Hennigsdorf verlaufen soll. Die neue Trasse<br />

wird achsgleich errichtet allerdings werden die zukünftigen Maststandorte<br />

innerhalb <strong>der</strong> vorhandenen Trasse verschoben. Daraus resultieren die gleichen<br />

Kreuzungs- und die Parallelführungsabschnitte <strong>der</strong> zu künftigen 380-<br />

kV-Freileitung mit <strong>der</strong> Straße an <strong>der</strong> Mühle wie mit <strong>der</strong> bestehenden 220-kV-<br />

Freileitung Neuenhagen - Wustermark - Hennigsdorf.<br />

Derzeit befindet sich dieser Abschnitt des 38Q-kV-Nordringes Berlin in <strong>der</strong><br />

Ferntrassierung, deshalb können die genauen Höhen in den Kreuzungsabschnitten<br />

noch nicht genannt werden. Innerhalb des Schutzstreifens gelten<br />

Bau-, Nutzungs-und Höhenbeschränkungen. Nach Abschluss <strong>der</strong> Feintrassierung<br />

kann die Planung In digitaler Form übergeben werden.<br />

Zu 2.2) Eine Prüfung hat den geschil<strong>der</strong>ten Sachverhalt bestätigt, dass <strong>der</strong> Mast<br />

Nr. 334 teilweise auf <strong>der</strong> Verkehrsfläche liegt. Dieser ist in einer öffentlichen Verkehrsfläche<br />

in jedem Falle Zulässig. Die Festsetzung wi<strong>der</strong>spricht nicht den Festlegungen<br />

des Planfeststellungsverfahrens.<br />

Es leiten sich jedoch aus diesem Sachverhalt keine Schutzmaßnahmen <strong>der</strong> Stadt<br />

für den Mast Nr. 334 ab. Die Straße <strong>An</strong> <strong>der</strong> Mühle ist im Bestand vorhanden. Die<br />

Straßenachse wird im Rahmen <strong>der</strong> Bauleitplanung und <strong>der</strong> Straßenplanung nicht<br />

verän<strong>der</strong>t, ebenso wenig die Straßenkategorie. Die erfor<strong>der</strong>lichen Schutzmaßnahmen<br />

ergeben sich also allein aus dem von 50herz selbst gewählten Maststandort,<br />

falls diese erfor<strong>der</strong>lich werden. Die Stadt geht davon aus, dass 50herz bei <strong>der</strong><br />

Standortwahl die Abstandsanfor<strong>der</strong>ungen selbst eingehalten hat.<br />

Kreuzungs- und Abstandsnachweise sind erst auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> Planung des Vorhabens<br />

erfor<strong>der</strong>lich und werden dort mit 50herz abgestimmt. Der Umsetzung des<br />

<strong>Bebauungsplan</strong>es kann <strong>der</strong> Sachverhalt nicht entgegenstehen, da die Straße <strong>An</strong><br />

<strong>der</strong> Mühle im Bestand vorhanden ist und <strong>der</strong>en generelle Lage und Klassifizierung<br />

nicht verän<strong>der</strong>t wird.<br />

Die weitere Planung bei<strong>der</strong> Vorhaben sollte in enger Zusammenarbeit erfolgen, worauf<br />

in <strong>der</strong> Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> ergänzend explizit hingewiesen wird.<br />

In oben genannter Weise wird dem Hinweis teilweise gefolgt.<br />

Zu 3.) Die Freileitung 38O-kV-Nordring Berlin wurde bereits mit dem Vermerk <strong>der</strong><br />

bisherigen 220-kV-Freileitung Neuenhagen – Wustermank – Hennigsdorf in den<br />

Plan übernommen und die Höhenbeschränkungen innerhalb <strong>der</strong> Schutzstreifen berücksichtigt.<br />

Die SVV nimmt Kenntnis, kein Abwägungsbeschluss erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Dipl.-Ing. Stefan Bolck, Büro für Stadt Dorf und Freiraumplanung - Juni 2013 A-13


Stadt Altlandsberg – <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>„Straße</strong> <strong>An</strong> <strong>der</strong> <strong>Mühle“</strong> Abwägung –TÖB-Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB<br />

Nr.<br />

Zu<br />

13<br />

Träger<br />

öffentlicher<br />

Belange<br />

Weiter:<br />

50 HERTZ Transmission<br />

GmbH<br />

<strong>An</strong>twort<br />

(Posteingang)<br />

Einspruch/Wi<strong>der</strong>spruch<br />

Bedenken/<strong>An</strong>regungen<br />

- Kurzdarstellung -<br />

4.) Zu den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

4.1) In <strong>der</strong> Übersichtskarte ist <strong>der</strong>zeit zu erkennen, dass sich im Freileitungsbereich<br />

<strong>der</strong> Uckermarkleitung die Fläche SPE 2 befindet. Im Übersichtsplan<br />

Punkt 3.1 wird die Bepflanzung als Hecke mit überschirmenden<br />

Bäumen beschrieben. Auf Seite 34 und 49 <strong>der</strong> Begründung zum BPL wird<br />

geschrieben, dass für die Bepflanzung <strong>der</strong> Teilflächen außerhalb <strong>der</strong> Freileitungsbereiche<br />

<strong>der</strong> Hochspannungsfreileitungen (SPE 1, SPE 2, SPE 3 und<br />

SPE 5) auf Sträucher <strong>der</strong> Pflanzliste A zurückgegriffen wird. Innerhalb <strong>der</strong><br />

Freileitungsbereiche und Schutzstreifenbereiche <strong>der</strong> Hochspannungsfreileitungen<br />

(SPE 4) sollen Sträucher <strong>der</strong> Pflanzliste B gepflanzt werden.<br />

Dies wi<strong>der</strong>spricht sich unserer Meinung ein wenig in Bezug auf eine Bepflanzung<br />

im Freileitungsbereich <strong>der</strong> Hochspannungsfreileitungen.<br />

Mit <strong>der</strong> Ausweisung <strong>der</strong> Teilfläche SPE 4 innerhalb <strong>der</strong> Freileitungsbereiche<br />

und Schutzstreifenbereiche sind wir einverstanden. Wir bitten darum, in allen<br />

Freileitungs- und Schutzstreifenbereichen (auch in denen geplanter Freileitungen)<br />

die Bepflanzung als SPE 4 zu kennzeichnen.<br />

Abwägung<br />

Zu 4.1) Der Sachverhalt wurde anhand <strong>der</strong> aktuellen Planunterlagen zur Uckermarkleitung<br />

noch einmal geprüft. Der aktuelle Trassenverlauf kreuzt die Straße <strong>An</strong><br />

<strong>der</strong> Mühle nun nördlich und außerhalb <strong>der</strong> SPE-Flächen Nr. 2. Somit sind die<br />

Höhenbeschränkungen in allen Freileitungs- und Schutzstreifenbereichen durch<br />

entsprechende Pflanzlisten berücksichtigt.<br />

In oben genannter Weise wird dem Hinweis gefolgt.<br />

Abstimmungsergebnis<br />

Ja Nein Enth.<br />

4.2.) Des Weiteren haben wir in unserer Stellungnahme vom 17.05.2010<br />

zur Bepflanzung eine Vereinbarung gefor<strong>der</strong>t. Dies ist bis jetzt noch nicht im<br />

BPL berücksichtigt worden. Da es sich hier um großflächige Nutzungsän<strong>der</strong>ungen<br />

innerhalb <strong>der</strong> Freileitungsschutzstreifen handelt und sich daraus geän<strong>der</strong>te<br />

Sicherheitsvorkehrungen ergeben, ist <strong>der</strong> Abschluss einer Vereinbarung<br />

mit dem Eigentümer/Verwalter <strong>der</strong> Bepflanzungen unabdingbar.<br />

Zu 4.2) Eine solche Vereinbarung ist nicht Gegenstand <strong>der</strong> Bauleitplanung und findet<br />

sich als solche auch dort nicht wie<strong>der</strong>. Die Stadt wird wegen <strong>der</strong> Vereinbarung<br />

auf die benannte <strong>An</strong>sprechpartnerin zukommen.<br />

Ein entsprechen<strong>der</strong> Hinweis wird zur Sicherheit in die Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong><br />

aufgenommen.<br />

Dem Hinweis wird gefolgt.<br />

Bezüglich des Abschlusses <strong>der</strong> Vereinbarung zur Bepflanzung benennen<br />

wir Ihnen als <strong>An</strong>sprechpartner unsere Frau Roßberg (Tel.: 030/5150 2S20,<br />

Email: jana.rossberg@50hertz.com).<br />

4.3) Einen Hinweis haben wir noch bezüglich <strong>der</strong> <strong>An</strong>lage 5. Die Fläche in<br />

dem Dreieck, in dem auch einer unserer Masten steht, ist in <strong>der</strong> <strong>An</strong>lage 5<br />

als SPE-Fläche gekennzeichnet. Im Übersichtsplan zum BPL ist die Flache<br />

als ÖG1 gekennzeichnet. Dies sollte angepasst werden.<br />

<strong>An</strong> <strong>der</strong> Fortführung des Verfahrens möchten wir beteiligt werden.<br />

Zu 4.3) Der Sachverhalt wird überprüft und gegebenenfalls bestehende Wi<strong>der</strong>sprüche<br />

ausgeräumt.<br />

Dem Hinweis wird in oben genannter Weise gefolgt.<br />

14 GDMcom Gesellschaft<br />

für Dokumentation<br />

und Telekommunikation<br />

mbH<br />

für<br />

- VNG - Verbundnetz<br />

Gas AG<br />

- GasLINE Telekommunikationsnetzgesell<br />

schaft deutscher Gasversorgungsunternehmen<br />

mbH & Co. KG<br />

- E.ON Ruhrgas AG<br />

30.01.13 GDMcom ist vorliegend als von <strong>der</strong> ONTRAS - VNG Gastransport GmbH,<br />

Leipzig ("ONTRAS") und <strong>der</strong> VNG Gasspeicher GmbH, Leipzig („VGS"), beauftragtes<br />

Dienst leistungsunter nehmen tätig und handelt insofern namens<br />

und in Voltmacht <strong>der</strong> ONTRAS bzw. <strong>der</strong> VGS.<br />

Ihrer <strong>An</strong>frage entsprechend teilen wir Ihnen mit, dass o. a. Vorhaben keine<br />

vorhandenen <strong>An</strong>lagen und keine zurzeit laufenden Planungen <strong>der</strong> ONTRAS<br />

und <strong>der</strong> VGS berührt. Wir haben keine Einwände gegen das Vorhaben.<br />

Auflage; Sollte <strong>der</strong> Geltungsbereich bzw. die Planung erweitert o<strong>der</strong> verlagert<br />

werden o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Arbeitsraum die dargestellten Planungsgrenzen überschreiten,<br />

so ist es notwendig, die GDMcom am weiteren Verfahren zu beteiligen.<br />

Weiter siehe folgende Seite<br />

Die SVV nimmt Kenntnis, kein Abwägungsbeschluss erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Dipl.-Ing. Stefan Bolck, Büro für Stadt Dorf und Freiraumplanung - Juni 2013 A-14


Stadt Altlandsberg – <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>„Straße</strong> <strong>An</strong> <strong>der</strong> <strong>Mühle“</strong> Abwägung –TÖB-Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB<br />

Nr.<br />

Zu<br />

14<br />

Träger<br />

öffentlicher<br />

Belange<br />

Weiter:<br />

GDMcom Gesellschaft<br />

für Dokumentation<br />

und Telekommunikation<br />

mbH<br />

15 Deutsche Telekom<br />

Netzproduktion<br />

GmbH<br />

<strong>An</strong>twort<br />

(Posteingang)<br />

Einspruch/Wi<strong>der</strong>spruch<br />

Bedenken/<strong>An</strong>regungen<br />

- Kurzdarstellung -<br />

Diese Auskunft gilt nur für den angefragten räumlichen Bereich und nur für<br />

die <strong>An</strong>lagen <strong>der</strong> vorgenannten Unternehmen, so dass ggf. noch mit <strong>An</strong>lagen<br />

an<strong>der</strong>er Netz- und Speicherbetreiber bzw. -eigentümer gerechnet werden<br />

muss, bei denen weitere Auskünfte eingeholt werden müssen.<br />

Die GDMcom vertritt die Interessen <strong>der</strong> ONTRAS und VGS gegenüber Dritten<br />

in o. g. <strong>An</strong>gelegenheit Ihre <strong>An</strong>fragen richten Sie bitte diesbezüglich an<br />

die GDMcom.<br />

26.03.13 1.) Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) - als<br />

Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 68 Abs. 1 TKG - hat die<br />

Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte<br />

und Pflichten <strong>der</strong> Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren<br />

Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Stellungnahmen abzugeben. Zu <strong>der</strong> o. g; Planung nehmen wir wie folgt Stellung:<br />

Die von Ihnen gefor<strong>der</strong>te Frist für die Stellungnahme konnte aus Krankheitsgründen<br />

nicht eingehalten werden. Die verspätet abgegebene Stellungnahme<br />

bitten wir zu entschuldigen und bitten um Berücksichtigung <strong>der</strong><br />

Abwägung<br />

Zu 1.) Die SVV nimmt Kenntnis, kein Abwägungsbeschluss erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Abstimmungsergebnis<br />

Ja Nein Enth.<br />

Hinweise:<br />

2.) Im Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien <strong>der</strong> Telekom,<br />

wie aus beigefügten Plänen ersichtlich ist.<br />

Wir bitten folgende fachliche Hinweise in den <strong>Bebauungsplan</strong> aufzunehmen:<br />

Aufwendungen <strong>der</strong> Telekom bei <strong>der</strong> Durchführung des geplanten Vorhabens<br />

sollen möglichst vermieden werden.<br />

Wir for<strong>der</strong>n daher, die Baumaßnahme so mit uns abzustimmen, dass Verän<strong>der</strong>ungen<br />

o<strong>der</strong> Verlegungen <strong>der</strong> Telekommunikationslinien vermieden<br />

werden.<br />

im Fall von Neuverlegung zur Gewährleistung <strong>der</strong> Versorgung von Grundstücken<br />

in <strong>der</strong> auszubauenden Straße sind geeignete und ausreichende<br />

Trassen mit einer Leitungszone in einer Breite von ca. 0,5 m für die Unterbringung<br />

<strong>der</strong> Telekommunikationslinien <strong>der</strong> Telekom vorzusehen. Dadurch<br />

können spätere Aufgrabungen des hochwertigen Straßen- und / o<strong>der</strong> Gehwegoberbaus<br />

vermieden werden.<br />

Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das "Merkblatt über Baumstandorte<br />

und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen" <strong>der</strong> Forschungsgesellschaft<br />

für Straßen-und Verkehrswesen, Ausgabe 1989; siehe insbeson<strong>der</strong>e<br />

Abschnitt 3, zu beachten. Wir bitten sicherzustellen, dass durch die<br />

Baumpflanzungen <strong>der</strong> Bau, die Unterhaltung und Erweiterung <strong>der</strong> Telekommunikationslinien<br />

<strong>der</strong> Telekom nicht behin<strong>der</strong>t werden.<br />

Bei <strong>der</strong> Bauausführung ist darauf zu achten, dass Beschädigungen <strong>der</strong> vorhandenen<br />

Telekommunikationslinien vermieden werden und aus betrieblichen<br />

Gründen (z. B. im Falle von Störungen) <strong>der</strong> ungehin<strong>der</strong>te Zugang zu<br />

den Telekommunikationslinien je<strong>der</strong>zeit möglich ist.<br />

Es ist deshalb erfor<strong>der</strong>lich, dass sich die Bauausführenden vor Beginn <strong>der</strong><br />

Arbeiten über die Lage <strong>der</strong> zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Bauausführung vorhandenen<br />

Telekommunikationslinien <strong>der</strong> Telekom informieren. Die Kabelschutzanweisung<br />

<strong>der</strong> Telekom ist zu beachten.<br />

Zu 2.) Die Hinweise betreffen die Ebenen <strong>der</strong> Ausführung von konkreten Baumaßnahmen<br />

und nicht die Ebene <strong>der</strong> Bauleitplanung.<br />

Es wird daher ein zusammenfassen<strong>der</strong> Hinweis dazu in die Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong><br />

aufgenommen.<br />

In oben genannter Weise wird den Hinweisen gefolgt.<br />

Dipl.-Ing. Stefan Bolck, Büro für Stadt Dorf und Freiraumplanung - Juni 2013 A-15


Stadt Altlandsberg – <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>„Straße</strong> <strong>An</strong> <strong>der</strong> <strong>Mühle“</strong> Abwägung –TÖB-Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB<br />

Träger<br />

Nr. öffentlicher<br />

Belange<br />

16 Ortsbeirat<br />

OT Altlandsberg<br />

17 Ortsbeirat<br />

OT Bruchmühle<br />

18 Ortsbeirat<br />

OT Buchholz<br />

19 Ortsbeirat<br />

OT Gielsdorf<br />

20 Ortsbeirat<br />

OT Wesendahl<br />

21 Ortsbeirat<br />

OT Wegendorf<br />

22 Ministerium für<br />

ländliche Entwicklung,<br />

Umwelt und<br />

Verbraucherschutz<br />

Abt. 4 Forst und Naturschutz<br />

23 Landesamt f. Verbraucherschutz,<br />

Landwirtschaft und<br />

Flurneuordnung<br />

Landentwicklung u.<br />

Flurneuordnung<br />

24 BADV, Bundesamt<br />

für zentrale Dienste<br />

und offene Vermögensfragen<br />

25 Bodenverwertungsund<br />

Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH<br />

(BVVG), NL Berlin/<br />

Brandenburg<br />

26 Brandenburgisches<br />

Landesamt für<br />

Denkmalpflege und<br />

Archäologisches<br />

Landesmuseum<br />

Abt. Bodendenkmalpflege<br />

/ Archäologisches<br />

Landesmuseum<br />

27 Strausberger Verkehrsgesellschaft<br />

<strong>An</strong>twort<br />

(Posteingang)<br />

Einspruch/Wi<strong>der</strong>spruch<br />

Bedenken/<strong>An</strong>regungen<br />

- Kurzdarstellung -<br />

Abwägung<br />

19.02.13 Keine Hinweise zu den ausgelegten Unterlagen. Die SVV nimmt Kenntnis, kein Abwägungsbeschluss erfor<strong>der</strong>lich.<br />

05.02.13 Der Ortsbeirat stimmt <strong>der</strong> vorliegenden Beschlussvorlage einstimmig zu Die SVV nimmt Kenntnis, kein Abwägungsbeschluss erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Keine Stellungnahme<br />

19.02.13 Der Ortsbeirat stimmt den Vorschlägen zu. Die SVV nimmt Kenntnis, kein Abwägungsbeschluss erfor<strong>der</strong>lich.<br />

19.02.13 Der Ortsbeirat Wesendahl gibt keine Stellungnahme zu Planung ab. Die SVV nimmt Kenntnis, kein Abwägungsbeschluss erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Keine Stellungnahme<br />

Keine Stellungnahme<br />

Keine Stellungnahme<br />

Keine Stellungnahme<br />

Keine Stellungnahme<br />

Keine Stellungnahme<br />

Keine Stellungnahme<br />

Abstimmungsergebnis<br />

Ja Nein Enth.<br />

Dipl.-Ing. Stefan Bolck, Büro für Stadt Dorf und Freiraumplanung - Juni 2013 A-16

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!