Bebauungsplan 1290 für ein Gebiet in Bremen-Vegesack
Bebauungsplan 1290 für ein Gebiet in Bremen-Vegesack
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Seite 14 der Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>1290</strong><br />
chen zu pflanzen. Des Weiteren s<strong>in</strong>d zum Ausgleich <strong>e<strong>in</strong></strong>e m<strong>in</strong>destens 12,0 m lange und<br />
m<strong>in</strong>destens 1,25 m hohe Rotbuchenhecke sowie zwei kl<strong>e<strong>in</strong></strong>kronige L<strong>in</strong>den (Stammumfang<br />
12/14 cm) zu pflanzen. E<strong>in</strong>e abgängige Ha<strong>in</strong>buche, die nicht unter die Baumschutzverordnung<br />
fällt, ist nicht auszugleichen (vgl. auch Kapitel C 5 "Maßnahmen zum<br />
Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft).<br />
(g)<br />
Schutzgut Mensch<br />
Gemäß § 1 BauGB s<strong>in</strong>d bei der Aufstellung der Bauleitpläne <strong>in</strong>sbesondere die allgem<strong>e<strong>in</strong></strong>en<br />
Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie umweltbezogene<br />
Auswirkungen auf den Menschen und s<strong>e<strong>in</strong></strong>e Gesundheit sowie die Bevölkerung<br />
<strong>in</strong>sgesamt zu berücksichtigen. Nach dem Auftrag des Bundesimmissionsschutzgesetzes<br />
(BImSchG) ist bei der Planung sicherzustellen, dass schädliche Umwelt<strong>e<strong>in</strong></strong>wirkungen<br />
auf Wohn- und sonstige schutzbedürftige <strong>Gebiet</strong>e soweit wie möglich vermieden<br />
werden. Bei der <strong>Bebauungsplan</strong>ung <strong>1290</strong> s<strong>in</strong>d Schallimmissionen zu berücksichtigen.<br />
Die Be<strong>e<strong>in</strong></strong>trächtigungen des Schutzgutes Mensch durch verkehrliche und gewerbliche<br />
Schallimmissionen wurden durch <strong>e<strong>in</strong></strong>e schalltechnische Untersuchung ermittelt (vgl.<br />
Kapitel C 11 "Immissionsschutz"). Im Ergebnis können durch Schallschutzmaßnahmen<br />
gesunde Wohnverhältnisse <strong>für</strong> <strong>e<strong>in</strong></strong> allgem<strong>e<strong>in</strong></strong>es Wohngebiet sichergestellt werden.<br />
(h)<br />
Klimaschutz/Energie<strong>e<strong>in</strong></strong>sparung<br />
Der <strong>Bebauungsplan</strong> stellt <strong>e<strong>in</strong></strong>en Angebotsplan dar, der die Nachverdichtung <strong>e<strong>in</strong></strong>es bestehenden<br />
Siedlungsbereichs <strong>in</strong> <strong>Bremen</strong>-Grohn mit E<strong>in</strong>zel- und Doppelhäusern zum<br />
Ziel hat. Bei der Errichtung neuer Gebäude wird <strong>e<strong>in</strong></strong> reduzierter Energiebedarf durch<br />
bauliche und technische Maßnahmen angestrebt. Im <strong>Bebauungsplan</strong> s<strong>in</strong>d die rechtlichen<br />
Möglichkeiten im H<strong>in</strong>blick auf den energetischen Gebäudestandard weitergehende<br />
Regelungen zum Klimaschutz zu treffen, begrenzt. Um den E<strong>in</strong>satz erneuerbarer<br />
Energien zu fördern, ist die Gebäudeausrichtung ist so gewählt worden, dass <strong>für</strong> die<br />
Mehrzahl der zukünftigen Häuser die Nutzung der Solarenergie möglich ist. Des Weiteren<br />
besteht <strong>für</strong> das Plangebiet die hydrogeologische Möglichkeit zum E<strong>in</strong>satz von geothermischen<br />
Anlagen <strong>für</strong> die Gebäudeheizungen.<br />
Für das <strong>in</strong> der Planzeichnung gekennzeichnete allgem<strong>e<strong>in</strong></strong>e Wohngebiet WA 2, <strong>in</strong> dem<br />
nur <strong>e<strong>in</strong></strong>e Doppelhausbebauung zulässig ist, hat sich der zukünftige Investor im städtebaulichen<br />
Vertrag verpflichtet - <strong>in</strong> Bezug auf die Vorgaben der anstehenden Novelle der<br />
Energie<strong>e<strong>in</strong></strong>sparverordnung (EnEV 2012) - den zulässigen Höchstwert des Jahresprimärenergiebedarfs<br />
gemäß EnEV 2009 um 15% zu unterschreiten.<br />
(i)<br />
Auswirkungen durch sonstige Umweltbelange<br />
Die sonstigen Umweltbelange werden von der Planung nicht betroffen. Wechselwirkungen<br />
zwischen den <strong>e<strong>in</strong></strong>zelnen Umweltbelangen s<strong>in</strong>d über die Darstellungen unter<br />
Punkt (a) und (i) h<strong>in</strong>aus nicht bekannt.<br />
E) F<strong>in</strong>anzielle Auswirkungen / Genderprüfung<br />
(a)<br />
F<strong>in</strong>anzielle Auswirkungen<br />
Das Plangebiet bef<strong>in</strong>det sich im Eigentum der Stadtgem<strong>e<strong>in</strong></strong>de <strong>Bremen</strong> und ist dem<br />
Sondervermögen Immobilien und Technik zugeordnet. Es ist vorgesehen, die städtische<br />
Grundstücksfläche an <strong>e<strong>in</strong></strong>en Investor zu veräußern. Dieser beabsichtigt, die unbebauten<br />
Grundstücke teilweise selbst zu bebauen und teilweise bauträgerfrei zu veräußern.