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Bebauungsplan 1290 für ein Gebiet in Bremen-Vegesack

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Seite 14 der Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>1290</strong><br />

chen zu pflanzen. Des Weiteren s<strong>in</strong>d zum Ausgleich <strong>e<strong>in</strong></strong>e m<strong>in</strong>destens 12,0 m lange und<br />

m<strong>in</strong>destens 1,25 m hohe Rotbuchenhecke sowie zwei kl<strong>e<strong>in</strong></strong>kronige L<strong>in</strong>den (Stammumfang<br />

12/14 cm) zu pflanzen. E<strong>in</strong>e abgängige Ha<strong>in</strong>buche, die nicht unter die Baumschutzverordnung<br />

fällt, ist nicht auszugleichen (vgl. auch Kapitel C 5 "Maßnahmen zum<br />

Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft).<br />

(g)<br />

Schutzgut Mensch<br />

Gemäß § 1 BauGB s<strong>in</strong>d bei der Aufstellung der Bauleitpläne <strong>in</strong>sbesondere die allgem<strong>e<strong>in</strong></strong>en<br />

Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie umweltbezogene<br />

Auswirkungen auf den Menschen und s<strong>e<strong>in</strong></strong>e Gesundheit sowie die Bevölkerung<br />

<strong>in</strong>sgesamt zu berücksichtigen. Nach dem Auftrag des Bundesimmissionsschutzgesetzes<br />

(BImSchG) ist bei der Planung sicherzustellen, dass schädliche Umwelt<strong>e<strong>in</strong></strong>wirkungen<br />

auf Wohn- und sonstige schutzbedürftige <strong>Gebiet</strong>e soweit wie möglich vermieden<br />

werden. Bei der <strong>Bebauungsplan</strong>ung <strong>1290</strong> s<strong>in</strong>d Schallimmissionen zu berücksichtigen.<br />

Die Be<strong>e<strong>in</strong></strong>trächtigungen des Schutzgutes Mensch durch verkehrliche und gewerbliche<br />

Schallimmissionen wurden durch <strong>e<strong>in</strong></strong>e schalltechnische Untersuchung ermittelt (vgl.<br />

Kapitel C 11 "Immissionsschutz"). Im Ergebnis können durch Schallschutzmaßnahmen<br />

gesunde Wohnverhältnisse <strong>für</strong> <strong>e<strong>in</strong></strong> allgem<strong>e<strong>in</strong></strong>es Wohngebiet sichergestellt werden.<br />

(h)<br />

Klimaschutz/Energie<strong>e<strong>in</strong></strong>sparung<br />

Der <strong>Bebauungsplan</strong> stellt <strong>e<strong>in</strong></strong>en Angebotsplan dar, der die Nachverdichtung <strong>e<strong>in</strong></strong>es bestehenden<br />

Siedlungsbereichs <strong>in</strong> <strong>Bremen</strong>-Grohn mit E<strong>in</strong>zel- und Doppelhäusern zum<br />

Ziel hat. Bei der Errichtung neuer Gebäude wird <strong>e<strong>in</strong></strong> reduzierter Energiebedarf durch<br />

bauliche und technische Maßnahmen angestrebt. Im <strong>Bebauungsplan</strong> s<strong>in</strong>d die rechtlichen<br />

Möglichkeiten im H<strong>in</strong>blick auf den energetischen Gebäudestandard weitergehende<br />

Regelungen zum Klimaschutz zu treffen, begrenzt. Um den E<strong>in</strong>satz erneuerbarer<br />

Energien zu fördern, ist die Gebäudeausrichtung ist so gewählt worden, dass <strong>für</strong> die<br />

Mehrzahl der zukünftigen Häuser die Nutzung der Solarenergie möglich ist. Des Weiteren<br />

besteht <strong>für</strong> das Plangebiet die hydrogeologische Möglichkeit zum E<strong>in</strong>satz von geothermischen<br />

Anlagen <strong>für</strong> die Gebäudeheizungen.<br />

Für das <strong>in</strong> der Planzeichnung gekennzeichnete allgem<strong>e<strong>in</strong></strong>e Wohngebiet WA 2, <strong>in</strong> dem<br />

nur <strong>e<strong>in</strong></strong>e Doppelhausbebauung zulässig ist, hat sich der zukünftige Investor im städtebaulichen<br />

Vertrag verpflichtet - <strong>in</strong> Bezug auf die Vorgaben der anstehenden Novelle der<br />

Energie<strong>e<strong>in</strong></strong>sparverordnung (EnEV 2012) - den zulässigen Höchstwert des Jahresprimärenergiebedarfs<br />

gemäß EnEV 2009 um 15% zu unterschreiten.<br />

(i)<br />

Auswirkungen durch sonstige Umweltbelange<br />

Die sonstigen Umweltbelange werden von der Planung nicht betroffen. Wechselwirkungen<br />

zwischen den <strong>e<strong>in</strong></strong>zelnen Umweltbelangen s<strong>in</strong>d über die Darstellungen unter<br />

Punkt (a) und (i) h<strong>in</strong>aus nicht bekannt.<br />

E) F<strong>in</strong>anzielle Auswirkungen / Genderprüfung<br />

(a)<br />

F<strong>in</strong>anzielle Auswirkungen<br />

Das Plangebiet bef<strong>in</strong>det sich im Eigentum der Stadtgem<strong>e<strong>in</strong></strong>de <strong>Bremen</strong> und ist dem<br />

Sondervermögen Immobilien und Technik zugeordnet. Es ist vorgesehen, die städtische<br />

Grundstücksfläche an <strong>e<strong>in</strong></strong>en Investor zu veräußern. Dieser beabsichtigt, die unbebauten<br />

Grundstücke teilweise selbst zu bebauen und teilweise bauträgerfrei zu veräußern.

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