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BGI 692 - Berufsgenossenschaft Holz und Metall

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...<br />

<strong>Berufsgenossenschaft</strong>liche<br />

Information für Sicherheit <strong>und</strong><br />

Ges<strong>und</strong>heit bei der Arbeit<br />

BG-Information<br />

<strong>BGI</strong> <strong>692</strong><br />

Sicherheitseinrichtungen<br />

gegen Gasrücktritt <strong>und</strong><br />

Flammendurchschlag in<br />

Einzelflaschenanlagen<br />

Ausgabe 1992<br />

4 04/06<br />

BGMS<br />

w<br />

<strong>Berufsgenossenschaft</strong><br />

<strong>Metall</strong> Süd


<strong>BGI</strong> <strong>692</strong><br />

Gegenüber der vorhergehenden Fassung vom April 1980 wurde dieses<br />

Merkblatt vollständig überarbeitet.<br />

2


Inhaltsverzeichnis<br />

<strong>BGI</strong> <strong>692</strong><br />

Seite<br />

Vorbemerkung ................................................... 4<br />

1 Einzelflaschenanlagen......................................... 4<br />

2 GefahrenbeimUmgangmitEinzelflaschenanlagen .............. 4<br />

3 Acetyleneinzelflaschenanlagen<br />

3.1 AnlagenimSicht-<strong>und</strong>Zugriffsbereich ..................... 5<br />

3.2 AnlagenaußerhalbdesSicht-<strong>und</strong>Zugriffsbereiches ....... 5<br />

3.3 ArtdesBrenners ......................................... 5<br />

3.4 ArtderAbsicherung ...................................... 6<br />

4 Einzelflaschenanlagen mit Methylacetylen-Propadien-Gemischen . 7<br />

5 EinzelflaschenanlagenmitanderenGasen ...................... 7<br />

Anhang: Bezugsquellenverzeichnis ............................... 8<br />

3


<strong>BGI</strong> <strong>692</strong><br />

Vorbemerkung<br />

Dieses Merkblatt gibt Hinweise für die Absicherung gegen Gasrücktritt <strong>und</strong><br />

Flammendurchschlag für Einzelflaschenanlagen, die ein Verbrauchsgerät<br />

speisen, in dem das Brenngas mit Druckluft oder Sauerstoff verbrannt wird. Ein<br />

solches Verbrauchsgerät ist z.B. ein Brenner, der zum Schweißen, Schneiden<br />

oder zu einem verwandten Verfahren benutzt wird.<br />

Dieses Merkblatt erläutert die einschlägigen Bestimmungen der UVV „Schweißen,<br />

Schneiden <strong>und</strong> verwandte Verfahren“ (VBG 15) <strong>und</strong> die Technischen<br />

Regeln für Acetylenanlagen <strong>und</strong> Calciumcarbidlager (TRAC).<br />

Die in diesem Merkblatt enthaltenen technischen Regeln schließen andere,<br />

mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus, die auch in technischen<br />

Regeln anderer EG-Mitgliedsstaaten ihren Niederschlag gef<strong>und</strong>en haben<br />

können.<br />

1 Einzelflaschenanlagen<br />

Einzelflaschenanlagen sind Gasversorgungsanlagen, denen das Gas (z.B.<br />

Acetylen, Propan, Druckluft oder Sauerstoff) aus nur einer einzelnen Flasche<br />

entnommen wird.<br />

Eine Einzelflaschenanlage besteht somit in der Regel aus<br />

− einer Druckgasflasche,<br />

− einem Flaschendruckminderer,<br />

− einem Gasschlauch<br />

<strong>und</strong><br />

− eventuell einer Sicherheitseinrichtung (Gebrauchsstellenvorlage, Einzelflaschensicherung).<br />

Um einen Schweiß- oder Schneidbrenner betreiben zu können, benötigt man in<br />

der Regel zwei Einzelflaschenanlagen: eine für Brenngas <strong>und</strong> eine für Sauerstoff.<br />

2 Gefahren beim Umgang mit Einzelflaschenanlagen<br />

Bei unsachgemäßem Umgang mit Einzelflaschenanlagen können insbesondere<br />

folgende Gefahren auftreten:<br />

− Luft oder Sauerstoff im Brenngasschlauch.<br />

− Brenngas im Sauerstoffschlauch oder Druckluftschlauch; diese Gefahren<br />

bestehen vor allem, wenn die Schläuche nach dem Anschließen nicht<br />

durchgespült werden oder wenn der Brenner <strong>und</strong>icht ist. Dadurch kann<br />

sich in den Schläuchen ein zündfähiges Gemisch bilden.<br />

4


<strong>BGI</strong> <strong>692</strong><br />

− Flammenrückschlag vom Brenner in den Schlauch; diese Gefahr besteht<br />

dann, wenn eine Rückzündung vom Brenner her auf ein zündfähiges<br />

Gemisch im Schlauch trifft.<br />

Die Folgen dieser Gefahren können sein:<br />

− Zerstörung des Brenners,<br />

− Brennen <strong>und</strong> Platzen des Schlauches,<br />

− Ausbrennen des Druckminderers <strong>und</strong> der Manometer,<br />

− in besonders schwerwiegenden Fällen Ausbrennen der Flasche oder deren<br />

Zerknall,<br />

− Brand in der Umgebung.<br />

3 Acetyleneinzelflaschenanlagen<br />

3.1 Anlagen im Sicht- <strong>und</strong> Zugriffsbereich<br />

Eine Acetyleneinzelflaschenanlage, die einen Saugbrenner (Injektorbrenner)<br />

speist, muß nicht mit einer Sicherungseinrichtung versehen sein, wenn der<br />

Schweißer während des Schweißens die Flasche beaufsichtigen kann. Hier<br />

genügt ein Druckminderer, der bereits eine Sicherheitsfunktion übernimmt.<br />

Unter „beaufsichtigen“ wird hierbei verstanden, daß sich die Flasche im Sichtbereich<br />

des Schweißers befindet <strong>und</strong> das Flaschenventil im Gefahrfall schnell<br />

geschlossen werden kann. Demnach benötigen an festen Arbeitsplätzen aufgestellte<br />

einzelne Acetylenflaschen in der Regel keine zusätzlichen Sicherheitseinrichtungen.<br />

3.2 Anlagen außerhalb des Sicht- <strong>und</strong> Zugriffsbereiches<br />

Eine Acetyleneinzelflaschenanlage muß dann mit einer zusätzlichen Sicherheitseinrichtung<br />

ausgerüstet sein, wenn der Schweißer während des Schweißens<br />

die Flasche nicht beaufsichtigen kann, d.h. wenn sich die Flasche außerhalb<br />

des Sicht- <strong>und</strong> Zugriffsbereiches des Schweißers befindet. Diese Situation<br />

ist praktisch immer dort gegeben, wo Acetylenflaschen an wechselnden<br />

Arbeitsplätzen eingesetzt werden (z.B. bei Bauarbeiten, bei Montagearbeiten,<br />

wenn etwa die Flaschen im Freien stehen, während im Gebäude geschweißt<br />

wird).<br />

3.3 Art des Brenners<br />

Unabhängig von der Beaufsichtigung ist an einer Acetyleneinzelflaschenanlage<br />

dann eine Sicherheitseinrichtung erforderlich, wenn ein Brenner gespeist<br />

wird, der nicht den Anforderungen der DIN 8543-1 „Brenner für die Autogentechnik;<br />

Handbrenner für Brenngas/Sauerstoff <strong>und</strong> für Brenngas/Druckluft;<br />

5


<strong>BGI</strong> <strong>692</strong><br />

Bauarten, Begriffe, Anforderungen, Kennzeichnung“ oder DIN 8543-5 „Brenner<br />

für die Autogentechnik; Maschinenschneidbrenner für Brenngas/Sauerstoff;<br />

Bauarten, Begriffe, Anforderungen, Kennzeichnung, Prüfung“ für Brenner entspricht,<br />

bei denen der Übertritt des einen Gases in die Leitung des anderen<br />

unter Betriebsbedingungen durch die Bauart ausgeschlossen wird. Es wird<br />

also die Sicherheitseinrichtung in den Fällen gefordert, in denen keine genormten<br />

Saugbrenner = Injektorbrenner (Kennzeichen i), sondern die in Hinsicht auf<br />

Gasrücktritt empfindlicheren Druckbrenner eingesetzt sind.<br />

Erläuterungen:<br />

Siehe Nummer 4.4 der Technischen Regeln für Acetylenanlagen <strong>und</strong> Calciumcarbidlager<br />

(TRAC) 208 „Acetyleneinzelflaschenanlagen“.<br />

3.4 Art der Absicherung<br />

Zur Absicherung von Acetylenflaschen gibt es folgende zwei Möglichkeiten:<br />

− die Verwendung einer Gebrauchsstellenvorlage (G-Vorlage),<br />

− die Verwendung einer Einzelflaschensicherung.<br />

Jede Sicherheitseinrichtung muß der Bauart nach zugelassen sein <strong>und</strong> ein<br />

Bauartzulassungskennzeichen tragen.<br />

Erläuterungen:<br />

Prüfberichte von Prüflaboratorien, die in anderen EG-Mitgliedstaaten zugelassen sind, werden<br />

in gleicher Weise wie deutsche Prüfberichte berücksichtigt, wenn die den Prüfberichten dieser<br />

Stellen zugr<strong>und</strong>eliegenden Prüfungen, Prüfverfahren <strong>und</strong> konstruktiven Anforderungen<br />

denen der deutschen Stelle gleichwertig sind. Um derartige Stellen handelt es sich vor allem<br />

dann, wenn diese die in der Normenreihe EN 45 000 niedergelegten Anforderungen erfüllen.<br />

Die G-Vorlage sichert gegen Gasrücktritt, gegen Flammendurchschläge <strong>und</strong><br />

sperrt die weitere Gaszufuhr nach Flammenrückschlägen oder bei Nachbrennen<br />

ab. Sie wird unmittelbar am Ausgang des Druckminderers angeschraubt<br />

<strong>und</strong> schützt den Druckminderer <strong>und</strong> die Flasche optimal. Sie muß mindestens<br />

einmal jährlich durch einen Sachk<strong>und</strong>igen geprüft werden; siehe Betriebsanleitung.<br />

Die Einzelflaschensicherung sichert gegen Gasrücktritt <strong>und</strong> gegen Flammendurchschläge.<br />

Sie wird im Brenner, zwischen Schlauch <strong>und</strong> Brenner oder im<br />

letzten Schlauchbereich vor dem Brenner eingebaut <strong>und</strong> schützt Schlauch,<br />

Druckminderer <strong>und</strong> Flasche weitgehend. Die Handlichkeit des Brenners kann<br />

allerdings durch das zusätzliche Gewicht <strong>und</strong> die Baulänge der Einzelflaschensicherung<br />

eingeschränkt werden.<br />

Der Einbau beider Sicherungen in eine Anlage ist wegen der Addition der<br />

Druckverluste nicht anzuraten.<br />

Werden im Sonderfall an eine Acetylenflaschenanlage zwei Verbrauchsgeräte<br />

angeschlossen, müssen beide Abgänge des an den Druckminderer ange-<br />

6


<strong>BGI</strong> <strong>692</strong><br />

schlossenen Gabelstücks jeweils mit einer G-Vorlage ausgerüstet sein. Dies<br />

trifft z.B. dann zu, wenn zwei kleine Schweißbrenner gleichzeitig aus einer Acetylenflasche<br />

gespeist werden. Hingegen gilt eine Brennschneidmaschine mit<br />

mehreren Brennern als ein Verbrauchsgerät.<br />

Erläuterungen:<br />

Siehe Nummer 7.6 der Technischen Regeln für Acetylenanlagen <strong>und</strong> Calciumcarbidlager<br />

(TRAC) 204 „Acetylenleitungen“.<br />

4 Einzelflaschenanlagen mit Methylacetylen-Propadien-<br />

Gemischen<br />

Jede Einzelflaschenanlage mit Methylacetylen-Propadien-Gemisch muß<br />

unmittelbar hinter dem Druckminderer mit einer Gebrauchsstellenvorlage<br />

(G-Vorlage) ausgerüstet sein. Die G-Vorlagen müssen für diese Gasgemische<br />

der Bauart nach zugelassen sein <strong>und</strong> jeweils ein Bauartzulassungskennzeichen<br />

tragen.<br />

Erläuterungen:<br />

Siehe § 9 Abs. 2 UVV „Schweißen, Schneiden <strong>und</strong> verwandte Verfahren“ (VBG 15) <strong>und</strong> Gruppe<br />

3.3 der Technischen Regeln Druckgase (TRG) 102 Anlage 1 „Gasgemische, Technische Gasgemische“.<br />

Siehe auch 1. Erläuterung zu Abschnitt 3.4.<br />

5 Einzelflaschenanlagen mit anderen Gasen<br />

Bei Sauerstoff, Druckluft <strong>und</strong> Brenngasen außer Acetylen <strong>und</strong> Methylacetylen-<br />

Propadien-Gemischen müssen die Gaszuleitungen vor, an oder in Brennern<br />

mit je einer Einzelflaschensicherung nach DIN 8521 „Sicherheitseinrichtungen<br />

gegen Flammendurchschlag <strong>und</strong> Gasrücktritt beim Schweißen, Schneiden<br />

<strong>und</strong> bei verwandten Verfahren; Sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfung“<br />

ausgerüstet sein, wenn der Übertritt des einen Gases in die Leitung des<br />

anderen unter Betriebsbedingungen nicht verhindert ist. Es wird also eine Einzelflaschensicherung<br />

in den Fällen gefordert, in denen keine nach DIN 8543<br />

Teil 1 oder Teil 5 genormten Saugbrenner = Injektorbrenner (Kennzeichen i),<br />

sondern die in Hinsicht auf Gasrücktritt empfindlicheren Druckbrenner eingesetzt<br />

sind.<br />

Erläuterungen:<br />

Siehe § 9 Abs. 3 UVV „Schweißen, Schneiden <strong>und</strong> verwandte Verfahren“ (VBG 15).<br />

Die Sicherheitseinrichtungen nach DIN 8521 werden durch den Hersteller mit dem DIN-<br />

Zeichen gekennzeichnet.<br />

7


<strong>BGI</strong> <strong>692</strong><br />

Anhang<br />

Bezugsquellenverzeichnis<br />

1. Gesetze/Verordnungen<br />

Bezugsquelle: Buchhandel<br />

oder<br />

Carl Heymanns Verlag KG, Luxemburger Straße 449, 50939 Köln<br />

Technische Regeln Druckgase (TRG), insbesondere<br />

− TRG 102 Anlage 1 „Gasgemische, Technische Gasgemische“,<br />

Technische Regeln für Acetylenanlagen <strong>und</strong> Calciumcarbidlager (TRAC),<br />

insbesondere<br />

− TRAC 204 „Acetylenleitungen“,<br />

− TRAC 208 „Acetyleneinzelflaschenanlagen“.<br />

2. Unfallverhütungsvorschritten<br />

Bezugsquelle: <strong>Berufsgenossenschaft</strong><br />

oder<br />

Carl Heymanns Verlag KG, Luxemburger Straße 449, 50939 Köln<br />

Schweißen, Schneiden <strong>und</strong> verwandte Verfahren (VBG 15).<br />

3. DIN-Normen<br />

Bezugsquelle: Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6,10787 Berlin)<br />

DIN 8521 Sicherheitseinrichtungen gegen Flammendurchschlag <strong>und</strong><br />

Gasrücktritt beim Schweißen, Schneiden <strong>und</strong> bei verwandten<br />

Verfahren; Sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfung<br />

(aktualisiert durch DIN EN 730),<br />

DIN 8543-1 Brenner für die Autogentechnik; Handbrenner für Brenngas/<br />

Sauerstoff <strong>und</strong> für Brenngas/Druckluft; Bauarten, Begriffe,<br />

Anforderungen, Kennzeichnung (aktualisiert durch DIN EN ISO<br />

5172),<br />

DIN 8543-5 Brenner für die Autogentechnik; Maschinenschneidbrenner<br />

für Brenngas/Sauerstoff; Bauarten, Begriffe, Anforderungen,<br />

Kennzeichnung, Prüfung (aktualisiert durch DIN EN 874).<br />

DIN EN 730 Gasschweißgeräte; Einrichtungen für Schweißen, Schneiden<br />

<strong>und</strong> verwandte Verfahren, Sicherheitseinrichtungen für<br />

Brenngase <strong>und</strong> Sauerstoff oder Druckluft; Allgemeine Festlegungen,<br />

Anforderungen <strong>und</strong> Prüfungen,<br />

DIN EN 874 Gasschweißgeräte; Maschinenschneidbrenner mit zylindrischem<br />

Schaft für Brenngas/Sauerstoff; Bauarten, allgemeine<br />

Anforderungen <strong>und</strong> Prüfverfahren,<br />

8<br />

DINENISO<br />

5172<br />

Handbrenner für Gasschweißen, Schneiden <strong>und</strong> Wärmen;<br />

Anforderungen <strong>und</strong> Prüfungen.

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