BGI 692 - Berufsgenossenschaft Holz und Metall
BGI 692 - Berufsgenossenschaft Holz und Metall
BGI 692 - Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
...<br />
<strong>Berufsgenossenschaft</strong>liche<br />
Information für Sicherheit <strong>und</strong><br />
Ges<strong>und</strong>heit bei der Arbeit<br />
BG-Information<br />
<strong>BGI</strong> <strong>692</strong><br />
Sicherheitseinrichtungen<br />
gegen Gasrücktritt <strong>und</strong><br />
Flammendurchschlag in<br />
Einzelflaschenanlagen<br />
Ausgabe 1992<br />
4 04/06<br />
BGMS<br />
w<br />
<strong>Berufsgenossenschaft</strong><br />
<strong>Metall</strong> Süd
<strong>BGI</strong> <strong>692</strong><br />
Gegenüber der vorhergehenden Fassung vom April 1980 wurde dieses<br />
Merkblatt vollständig überarbeitet.<br />
2
Inhaltsverzeichnis<br />
<strong>BGI</strong> <strong>692</strong><br />
Seite<br />
Vorbemerkung ................................................... 4<br />
1 Einzelflaschenanlagen......................................... 4<br />
2 GefahrenbeimUmgangmitEinzelflaschenanlagen .............. 4<br />
3 Acetyleneinzelflaschenanlagen<br />
3.1 AnlagenimSicht-<strong>und</strong>Zugriffsbereich ..................... 5<br />
3.2 AnlagenaußerhalbdesSicht-<strong>und</strong>Zugriffsbereiches ....... 5<br />
3.3 ArtdesBrenners ......................................... 5<br />
3.4 ArtderAbsicherung ...................................... 6<br />
4 Einzelflaschenanlagen mit Methylacetylen-Propadien-Gemischen . 7<br />
5 EinzelflaschenanlagenmitanderenGasen ...................... 7<br />
Anhang: Bezugsquellenverzeichnis ............................... 8<br />
3
<strong>BGI</strong> <strong>692</strong><br />
Vorbemerkung<br />
Dieses Merkblatt gibt Hinweise für die Absicherung gegen Gasrücktritt <strong>und</strong><br />
Flammendurchschlag für Einzelflaschenanlagen, die ein Verbrauchsgerät<br />
speisen, in dem das Brenngas mit Druckluft oder Sauerstoff verbrannt wird. Ein<br />
solches Verbrauchsgerät ist z.B. ein Brenner, der zum Schweißen, Schneiden<br />
oder zu einem verwandten Verfahren benutzt wird.<br />
Dieses Merkblatt erläutert die einschlägigen Bestimmungen der UVV „Schweißen,<br />
Schneiden <strong>und</strong> verwandte Verfahren“ (VBG 15) <strong>und</strong> die Technischen<br />
Regeln für Acetylenanlagen <strong>und</strong> Calciumcarbidlager (TRAC).<br />
Die in diesem Merkblatt enthaltenen technischen Regeln schließen andere,<br />
mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus, die auch in technischen<br />
Regeln anderer EG-Mitgliedsstaaten ihren Niederschlag gef<strong>und</strong>en haben<br />
können.<br />
1 Einzelflaschenanlagen<br />
Einzelflaschenanlagen sind Gasversorgungsanlagen, denen das Gas (z.B.<br />
Acetylen, Propan, Druckluft oder Sauerstoff) aus nur einer einzelnen Flasche<br />
entnommen wird.<br />
Eine Einzelflaschenanlage besteht somit in der Regel aus<br />
− einer Druckgasflasche,<br />
− einem Flaschendruckminderer,<br />
− einem Gasschlauch<br />
<strong>und</strong><br />
− eventuell einer Sicherheitseinrichtung (Gebrauchsstellenvorlage, Einzelflaschensicherung).<br />
Um einen Schweiß- oder Schneidbrenner betreiben zu können, benötigt man in<br />
der Regel zwei Einzelflaschenanlagen: eine für Brenngas <strong>und</strong> eine für Sauerstoff.<br />
2 Gefahren beim Umgang mit Einzelflaschenanlagen<br />
Bei unsachgemäßem Umgang mit Einzelflaschenanlagen können insbesondere<br />
folgende Gefahren auftreten:<br />
− Luft oder Sauerstoff im Brenngasschlauch.<br />
− Brenngas im Sauerstoffschlauch oder Druckluftschlauch; diese Gefahren<br />
bestehen vor allem, wenn die Schläuche nach dem Anschließen nicht<br />
durchgespült werden oder wenn der Brenner <strong>und</strong>icht ist. Dadurch kann<br />
sich in den Schläuchen ein zündfähiges Gemisch bilden.<br />
4
<strong>BGI</strong> <strong>692</strong><br />
− Flammenrückschlag vom Brenner in den Schlauch; diese Gefahr besteht<br />
dann, wenn eine Rückzündung vom Brenner her auf ein zündfähiges<br />
Gemisch im Schlauch trifft.<br />
Die Folgen dieser Gefahren können sein:<br />
− Zerstörung des Brenners,<br />
− Brennen <strong>und</strong> Platzen des Schlauches,<br />
− Ausbrennen des Druckminderers <strong>und</strong> der Manometer,<br />
− in besonders schwerwiegenden Fällen Ausbrennen der Flasche oder deren<br />
Zerknall,<br />
− Brand in der Umgebung.<br />
3 Acetyleneinzelflaschenanlagen<br />
3.1 Anlagen im Sicht- <strong>und</strong> Zugriffsbereich<br />
Eine Acetyleneinzelflaschenanlage, die einen Saugbrenner (Injektorbrenner)<br />
speist, muß nicht mit einer Sicherungseinrichtung versehen sein, wenn der<br />
Schweißer während des Schweißens die Flasche beaufsichtigen kann. Hier<br />
genügt ein Druckminderer, der bereits eine Sicherheitsfunktion übernimmt.<br />
Unter „beaufsichtigen“ wird hierbei verstanden, daß sich die Flasche im Sichtbereich<br />
des Schweißers befindet <strong>und</strong> das Flaschenventil im Gefahrfall schnell<br />
geschlossen werden kann. Demnach benötigen an festen Arbeitsplätzen aufgestellte<br />
einzelne Acetylenflaschen in der Regel keine zusätzlichen Sicherheitseinrichtungen.<br />
3.2 Anlagen außerhalb des Sicht- <strong>und</strong> Zugriffsbereiches<br />
Eine Acetyleneinzelflaschenanlage muß dann mit einer zusätzlichen Sicherheitseinrichtung<br />
ausgerüstet sein, wenn der Schweißer während des Schweißens<br />
die Flasche nicht beaufsichtigen kann, d.h. wenn sich die Flasche außerhalb<br />
des Sicht- <strong>und</strong> Zugriffsbereiches des Schweißers befindet. Diese Situation<br />
ist praktisch immer dort gegeben, wo Acetylenflaschen an wechselnden<br />
Arbeitsplätzen eingesetzt werden (z.B. bei Bauarbeiten, bei Montagearbeiten,<br />
wenn etwa die Flaschen im Freien stehen, während im Gebäude geschweißt<br />
wird).<br />
3.3 Art des Brenners<br />
Unabhängig von der Beaufsichtigung ist an einer Acetyleneinzelflaschenanlage<br />
dann eine Sicherheitseinrichtung erforderlich, wenn ein Brenner gespeist<br />
wird, der nicht den Anforderungen der DIN 8543-1 „Brenner für die Autogentechnik;<br />
Handbrenner für Brenngas/Sauerstoff <strong>und</strong> für Brenngas/Druckluft;<br />
5
<strong>BGI</strong> <strong>692</strong><br />
Bauarten, Begriffe, Anforderungen, Kennzeichnung“ oder DIN 8543-5 „Brenner<br />
für die Autogentechnik; Maschinenschneidbrenner für Brenngas/Sauerstoff;<br />
Bauarten, Begriffe, Anforderungen, Kennzeichnung, Prüfung“ für Brenner entspricht,<br />
bei denen der Übertritt des einen Gases in die Leitung des anderen<br />
unter Betriebsbedingungen durch die Bauart ausgeschlossen wird. Es wird<br />
also die Sicherheitseinrichtung in den Fällen gefordert, in denen keine genormten<br />
Saugbrenner = Injektorbrenner (Kennzeichen i), sondern die in Hinsicht auf<br />
Gasrücktritt empfindlicheren Druckbrenner eingesetzt sind.<br />
Erläuterungen:<br />
Siehe Nummer 4.4 der Technischen Regeln für Acetylenanlagen <strong>und</strong> Calciumcarbidlager<br />
(TRAC) 208 „Acetyleneinzelflaschenanlagen“.<br />
3.4 Art der Absicherung<br />
Zur Absicherung von Acetylenflaschen gibt es folgende zwei Möglichkeiten:<br />
− die Verwendung einer Gebrauchsstellenvorlage (G-Vorlage),<br />
− die Verwendung einer Einzelflaschensicherung.<br />
Jede Sicherheitseinrichtung muß der Bauart nach zugelassen sein <strong>und</strong> ein<br />
Bauartzulassungskennzeichen tragen.<br />
Erläuterungen:<br />
Prüfberichte von Prüflaboratorien, die in anderen EG-Mitgliedstaaten zugelassen sind, werden<br />
in gleicher Weise wie deutsche Prüfberichte berücksichtigt, wenn die den Prüfberichten dieser<br />
Stellen zugr<strong>und</strong>eliegenden Prüfungen, Prüfverfahren <strong>und</strong> konstruktiven Anforderungen<br />
denen der deutschen Stelle gleichwertig sind. Um derartige Stellen handelt es sich vor allem<br />
dann, wenn diese die in der Normenreihe EN 45 000 niedergelegten Anforderungen erfüllen.<br />
Die G-Vorlage sichert gegen Gasrücktritt, gegen Flammendurchschläge <strong>und</strong><br />
sperrt die weitere Gaszufuhr nach Flammenrückschlägen oder bei Nachbrennen<br />
ab. Sie wird unmittelbar am Ausgang des Druckminderers angeschraubt<br />
<strong>und</strong> schützt den Druckminderer <strong>und</strong> die Flasche optimal. Sie muß mindestens<br />
einmal jährlich durch einen Sachk<strong>und</strong>igen geprüft werden; siehe Betriebsanleitung.<br />
Die Einzelflaschensicherung sichert gegen Gasrücktritt <strong>und</strong> gegen Flammendurchschläge.<br />
Sie wird im Brenner, zwischen Schlauch <strong>und</strong> Brenner oder im<br />
letzten Schlauchbereich vor dem Brenner eingebaut <strong>und</strong> schützt Schlauch,<br />
Druckminderer <strong>und</strong> Flasche weitgehend. Die Handlichkeit des Brenners kann<br />
allerdings durch das zusätzliche Gewicht <strong>und</strong> die Baulänge der Einzelflaschensicherung<br />
eingeschränkt werden.<br />
Der Einbau beider Sicherungen in eine Anlage ist wegen der Addition der<br />
Druckverluste nicht anzuraten.<br />
Werden im Sonderfall an eine Acetylenflaschenanlage zwei Verbrauchsgeräte<br />
angeschlossen, müssen beide Abgänge des an den Druckminderer ange-<br />
6
<strong>BGI</strong> <strong>692</strong><br />
schlossenen Gabelstücks jeweils mit einer G-Vorlage ausgerüstet sein. Dies<br />
trifft z.B. dann zu, wenn zwei kleine Schweißbrenner gleichzeitig aus einer Acetylenflasche<br />
gespeist werden. Hingegen gilt eine Brennschneidmaschine mit<br />
mehreren Brennern als ein Verbrauchsgerät.<br />
Erläuterungen:<br />
Siehe Nummer 7.6 der Technischen Regeln für Acetylenanlagen <strong>und</strong> Calciumcarbidlager<br />
(TRAC) 204 „Acetylenleitungen“.<br />
4 Einzelflaschenanlagen mit Methylacetylen-Propadien-<br />
Gemischen<br />
Jede Einzelflaschenanlage mit Methylacetylen-Propadien-Gemisch muß<br />
unmittelbar hinter dem Druckminderer mit einer Gebrauchsstellenvorlage<br />
(G-Vorlage) ausgerüstet sein. Die G-Vorlagen müssen für diese Gasgemische<br />
der Bauart nach zugelassen sein <strong>und</strong> jeweils ein Bauartzulassungskennzeichen<br />
tragen.<br />
Erläuterungen:<br />
Siehe § 9 Abs. 2 UVV „Schweißen, Schneiden <strong>und</strong> verwandte Verfahren“ (VBG 15) <strong>und</strong> Gruppe<br />
3.3 der Technischen Regeln Druckgase (TRG) 102 Anlage 1 „Gasgemische, Technische Gasgemische“.<br />
Siehe auch 1. Erläuterung zu Abschnitt 3.4.<br />
5 Einzelflaschenanlagen mit anderen Gasen<br />
Bei Sauerstoff, Druckluft <strong>und</strong> Brenngasen außer Acetylen <strong>und</strong> Methylacetylen-<br />
Propadien-Gemischen müssen die Gaszuleitungen vor, an oder in Brennern<br />
mit je einer Einzelflaschensicherung nach DIN 8521 „Sicherheitseinrichtungen<br />
gegen Flammendurchschlag <strong>und</strong> Gasrücktritt beim Schweißen, Schneiden<br />
<strong>und</strong> bei verwandten Verfahren; Sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfung“<br />
ausgerüstet sein, wenn der Übertritt des einen Gases in die Leitung des<br />
anderen unter Betriebsbedingungen nicht verhindert ist. Es wird also eine Einzelflaschensicherung<br />
in den Fällen gefordert, in denen keine nach DIN 8543<br />
Teil 1 oder Teil 5 genormten Saugbrenner = Injektorbrenner (Kennzeichen i),<br />
sondern die in Hinsicht auf Gasrücktritt empfindlicheren Druckbrenner eingesetzt<br />
sind.<br />
Erläuterungen:<br />
Siehe § 9 Abs. 3 UVV „Schweißen, Schneiden <strong>und</strong> verwandte Verfahren“ (VBG 15).<br />
Die Sicherheitseinrichtungen nach DIN 8521 werden durch den Hersteller mit dem DIN-<br />
Zeichen gekennzeichnet.<br />
7
<strong>BGI</strong> <strong>692</strong><br />
Anhang<br />
Bezugsquellenverzeichnis<br />
1. Gesetze/Verordnungen<br />
Bezugsquelle: Buchhandel<br />
oder<br />
Carl Heymanns Verlag KG, Luxemburger Straße 449, 50939 Köln<br />
Technische Regeln Druckgase (TRG), insbesondere<br />
− TRG 102 Anlage 1 „Gasgemische, Technische Gasgemische“,<br />
Technische Regeln für Acetylenanlagen <strong>und</strong> Calciumcarbidlager (TRAC),<br />
insbesondere<br />
− TRAC 204 „Acetylenleitungen“,<br />
− TRAC 208 „Acetyleneinzelflaschenanlagen“.<br />
2. Unfallverhütungsvorschritten<br />
Bezugsquelle: <strong>Berufsgenossenschaft</strong><br />
oder<br />
Carl Heymanns Verlag KG, Luxemburger Straße 449, 50939 Köln<br />
Schweißen, Schneiden <strong>und</strong> verwandte Verfahren (VBG 15).<br />
3. DIN-Normen<br />
Bezugsquelle: Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6,10787 Berlin)<br />
DIN 8521 Sicherheitseinrichtungen gegen Flammendurchschlag <strong>und</strong><br />
Gasrücktritt beim Schweißen, Schneiden <strong>und</strong> bei verwandten<br />
Verfahren; Sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfung<br />
(aktualisiert durch DIN EN 730),<br />
DIN 8543-1 Brenner für die Autogentechnik; Handbrenner für Brenngas/<br />
Sauerstoff <strong>und</strong> für Brenngas/Druckluft; Bauarten, Begriffe,<br />
Anforderungen, Kennzeichnung (aktualisiert durch DIN EN ISO<br />
5172),<br />
DIN 8543-5 Brenner für die Autogentechnik; Maschinenschneidbrenner<br />
für Brenngas/Sauerstoff; Bauarten, Begriffe, Anforderungen,<br />
Kennzeichnung, Prüfung (aktualisiert durch DIN EN 874).<br />
DIN EN 730 Gasschweißgeräte; Einrichtungen für Schweißen, Schneiden<br />
<strong>und</strong> verwandte Verfahren, Sicherheitseinrichtungen für<br />
Brenngase <strong>und</strong> Sauerstoff oder Druckluft; Allgemeine Festlegungen,<br />
Anforderungen <strong>und</strong> Prüfungen,<br />
DIN EN 874 Gasschweißgeräte; Maschinenschneidbrenner mit zylindrischem<br />
Schaft für Brenngas/Sauerstoff; Bauarten, allgemeine<br />
Anforderungen <strong>und</strong> Prüfverfahren,<br />
8<br />
DINENISO<br />
5172<br />
Handbrenner für Gasschweißen, Schneiden <strong>und</strong> Wärmen;<br />
Anforderungen <strong>und</strong> Prüfungen.