BGI 560 02.pdf, Seiten 20-38 - Berufsgenossenschaft Holz und Metall
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2. Sicherheitsanforderungen in den Regelwerken<br />
Die Anforderungen der BG-Vorschriften, BG-Regeln, BG-Informationen <strong>und</strong> BG-Gr<strong>und</strong>sätze beziehen sich insbesondere<br />
auf den Schutz der Beschäftigten vor Gefahren.<br />
Vom Unternehmer wird gefordert, alle technischen <strong>und</strong> organsatorischen<br />
Mittel einzusetzen, um dieses Ziel zu erreichen.<br />
Einschlägige Regelungen sind ins besondere in folgenden Unfallverhütungsvorschriften<br />
enthalten:<br />
• „Gr<strong>und</strong>sätze der Prävention“ (BGV A 1)<br />
• „Verwendung von Flüssiggas“ (BGV D 34)<br />
BGR 500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“<br />
In der BG-Regel „Betreiben von Arbeitsmitteln“ (BGR 500) sind<br />
die erhaltenswerten Inhalte der zurückgezogenen Unfallverhütungsvorschriften<br />
(Prüf- <strong>und</strong> Betriebsbestimmungen) zusammengestellt.<br />
Dabei folgt die BG-Regel in ihrem Aufbau im Wesentlichen der<br />
Gliederung nach Arbeitsmitteln oder Arbeitsverfahren entsprechend<br />
den zurückgezogenen Unfallverhütungsvorschriften.<br />
In sie wurden die für den Brandschutz relevanten Unfallverhütungsvorschriften<br />
• „Schweißen, Schneiden <strong>und</strong> verwandte Verfahren“<br />
(BGV D 1)<br />
• „Verarbeiten von Beschichtungsstoffen“ (BGV D 25)<br />
• „Arbeiten an Gasleitungen“ (BGV D 2)<br />
• „Gase“ (BGV B 6)<br />
• „Sauerstoff“ (BGV B 7)<br />
integriert.<br />
Darüber hinaus sind in Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft,<br />
der Arbeitsstättenverordnung, Gefahrstoffverordnung<br />
<strong>und</strong> anderen staatlichen Verord nungen,in den Bauordnungen<br />
der Länder sowiein den einschlägigen anerkannten Regeln der<br />
Herstellung<br />
Technik, z. B. den DIN-Normen, VDE-Bestimmungen, VDI-Richtlinien,<br />
DVGW-Regeln, weitere Einzelheiten festgelegt.<br />
Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft<br />
Die von der Gemeinschaft herausgegebenen Bestimmungen<br />
gelten einheitlich im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum<br />
(EWR). So genannte Binnenmarkt-Richtlinien regeln das erstmalige<br />
Inverkehrbringen <strong>und</strong> die Inbetriebnahme auf dem Gebiet<br />
der Gemeinschaft.<br />
Die in den Binnenmarkt-Richtlinien festgelegten gr<strong>und</strong>legenden<br />
Sicherheits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsanforderungen von hohem Niveau<br />
werden durch harmonisierte europäische Normen konkretisiert.<br />
Gemeinsames Ziel von Herstellern <strong>und</strong> Betreibern ist es, die<br />
Mitarbeiter bei der unmittelbaren Benutzung von Maschinen<br />
vor Gefahren für Leben <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit möglichst umfassend<br />
<strong>und</strong> wirksam zu schützen.<br />
Beide Verantwortungsträger haben hierzu entsprechende Beiträge<br />
zu liefern.<br />
Die dabei zu beachtenden Rechtsgr<strong>und</strong>lagen zeigen beispielhaft<br />
die Bilder 2-1 sowie 2-2 <strong>und</strong> 2-3 auf Seite 12.<br />
Im Ausschuss für Betriebssicherheit(ABS) werden zurzeit im<br />
Unterausschuss 5 „Brand- <strong>und</strong> Explosionsschutz“ die entsprechenden<br />
„Technischen Regeln für Betriebssicherheit“ (TRBS)<br />
erarbeitet.<br />
Bereitstellung / Benutzung<br />
Rechtsquellen auf europäischer<br />
Ebene<br />
Umsetzung in nationales Recht<br />
Maschinenrichtlinie (MRL); weitere Richtlinien nach<br />
Art. 114 (Binnenmarkt-Richtlinien)<br />
Geräte- <strong>und</strong> Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) mit<br />
Verordnungen, vor allem 9. Verordnung (Maschinenverordnung<br />
– 9. ProdSV)<br />
Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie mit weiteren Einzelrichtlinien,<br />
vor allem Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinie<br />
(AMBRL) nach Art. 153<br />
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Betriebssicherheitsverordnung<br />
(BetrSichV)<br />
Adressaten Hersteller, Importeure, Händler Arbeitgeber, Beschäftigte<br />
Gegenstand<br />
Ziel<br />
Entwicklung <strong>und</strong> Bau technischer Arbeitsmittel bzw.<br />
Maschinen nach § 4 ProdSG<br />
Sichere <strong>und</strong> ges<strong>und</strong>heitsgerechte Beschaffenheit<br />
beim Inverkehrbringen (§ 4 ProdSG)<br />
Auswahl von Arbeitsmitteln <strong>und</strong> Gestaltung der Arbeitsbedingungen<br />
zur Nutzung im Betrieb (§§ 4, 5<br />
ArbSchG)<br />
Bereitstellung sicherer Maschinen, sicheres <strong>und</strong><br />
ges<strong>und</strong>heitsgerechtes Betreiben<br />
Bild 2-1: Gegenüberstellung der Rechtsgr<strong>und</strong>lagen für die Herstellung, Bereitstellung <strong>und</strong> Benutzung von Maschinen<br />
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