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BGI 560 02.pdf, Seiten 20-38 - Berufsgenossenschaft Holz und Metall

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2. Sicherheitsanforderungen in den Regelwerken<br />

Die Anforderungen der BG-Vorschriften, BG-Regeln, BG-Informationen <strong>und</strong> BG-Gr<strong>und</strong>sätze beziehen sich insbesondere<br />

auf den Schutz der Beschäftigten vor Gefahren.<br />

Vom Unternehmer wird gefordert, alle technischen <strong>und</strong> organsatorischen<br />

Mittel einzusetzen, um dieses Ziel zu erreichen.<br />

Einschlägige Regelungen sind ins besondere in folgenden Unfallverhütungsvorschriften<br />

enthalten:<br />

• „Gr<strong>und</strong>sätze der Prävention“ (BGV A 1)<br />

• „Verwendung von Flüssiggas“ (BGV D 34)<br />

BGR 500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“<br />

In der BG-Regel „Betreiben von Arbeitsmitteln“ (BGR 500) sind<br />

die erhaltenswerten Inhalte der zurückgezogenen Unfallverhütungsvorschriften<br />

(Prüf- <strong>und</strong> Betriebsbestimmungen) zusammengestellt.<br />

Dabei folgt die BG-Regel in ihrem Aufbau im Wesentlichen der<br />

Gliederung nach Arbeitsmitteln oder Arbeitsverfahren entsprechend<br />

den zurückgezogenen Unfallverhütungsvorschriften.<br />

In sie wurden die für den Brandschutz relevanten Unfallverhütungsvorschriften<br />

• „Schweißen, Schneiden <strong>und</strong> verwandte Verfahren“<br />

(BGV D 1)<br />

• „Verarbeiten von Beschichtungsstoffen“ (BGV D 25)<br />

• „Arbeiten an Gasleitungen“ (BGV D 2)<br />

• „Gase“ (BGV B 6)<br />

• „Sauerstoff“ (BGV B 7)<br />

integriert.<br />

Darüber hinaus sind in Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft,<br />

der Arbeitsstättenverordnung, Gefahrstoffverordnung<br />

<strong>und</strong> anderen staatlichen Verord nungen,in den Bauordnungen<br />

der Länder sowiein den einschlägigen anerkannten Regeln der<br />

Herstellung<br />

Technik, z. B. den DIN-Normen, VDE-Bestimmungen, VDI-Richtlinien,<br />

DVGW-Regeln, weitere Einzelheiten festgelegt.<br />

Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft<br />

Die von der Gemeinschaft herausgegebenen Bestimmungen<br />

gelten einheitlich im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum<br />

(EWR). So genannte Binnenmarkt-Richtlinien regeln das erstmalige<br />

Inverkehrbringen <strong>und</strong> die Inbetriebnahme auf dem Gebiet<br />

der Gemeinschaft.<br />

Die in den Binnenmarkt-Richtlinien festgelegten gr<strong>und</strong>legenden<br />

Sicherheits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsanforderungen von hohem Niveau<br />

werden durch harmonisierte europäische Normen konkretisiert.<br />

Gemeinsames Ziel von Herstellern <strong>und</strong> Betreibern ist es, die<br />

Mitarbeiter bei der unmittelbaren Benutzung von Maschinen<br />

vor Gefahren für Leben <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit möglichst umfassend<br />

<strong>und</strong> wirksam zu schützen.<br />

Beide Verantwortungsträger haben hierzu entsprechende Beiträge<br />

zu liefern.<br />

Die dabei zu beachtenden Rechtsgr<strong>und</strong>lagen zeigen beispielhaft<br />

die Bilder 2-1 sowie 2-2 <strong>und</strong> 2-3 auf Seite 12.<br />

Im Ausschuss für Betriebssicherheit(ABS) werden zurzeit im<br />

Unterausschuss 5 „Brand- <strong>und</strong> Explosionsschutz“ die entsprechenden<br />

„Technischen Regeln für Betriebssicherheit“ (TRBS)<br />

erarbeitet.<br />

Bereitstellung / Benutzung<br />

Rechtsquellen auf europäischer<br />

Ebene<br />

Umsetzung in nationales Recht<br />

Maschinenrichtlinie (MRL); weitere Richtlinien nach<br />

Art. 114 (Binnenmarkt-Richtlinien)<br />

Geräte- <strong>und</strong> Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) mit<br />

Verordnungen, vor allem 9. Verordnung (Maschinenverordnung<br />

– 9. ProdSV)<br />

Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie mit weiteren Einzelrichtlinien,<br />

vor allem Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinie<br />

(AMBRL) nach Art. 153<br />

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Betriebssicherheitsverordnung<br />

(BetrSichV)<br />

Adressaten Hersteller, Importeure, Händler Arbeitgeber, Beschäftigte<br />

Gegenstand<br />

Ziel<br />

Entwicklung <strong>und</strong> Bau technischer Arbeitsmittel bzw.<br />

Maschinen nach § 4 ProdSG<br />

Sichere <strong>und</strong> ges<strong>und</strong>heitsgerechte Beschaffenheit<br />

beim Inverkehrbringen (§ 4 ProdSG)<br />

Auswahl von Arbeitsmitteln <strong>und</strong> Gestaltung der Arbeitsbedingungen<br />

zur Nutzung im Betrieb (§§ 4, 5<br />

ArbSchG)<br />

Bereitstellung sicherer Maschinen, sicheres <strong>und</strong><br />

ges<strong>und</strong>heitsgerechtes Betreiben<br />

Bild 2-1: Gegenüberstellung der Rechtsgr<strong>und</strong>lagen für die Herstellung, Bereitstellung <strong>und</strong> Benutzung von Maschinen<br />

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