Kennzettel für Angebotsumschlag - Crailsheim
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Weitere Besondere Vertragsbedingungen<br />
Komm DE (D) BVB<br />
(Besondere Vertragsbedingungen <strong>für</strong> Dienstleistungen)<br />
Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen <strong>für</strong> die Ausführung von Leistungen (VOL/B)<br />
9.<br />
Preise, Preisgleitklausel, Preisbemessungsklausel<br />
Die vereinbarten Preise sind Festpreise (ohne Preisgleitklausel).<br />
Mengenänderungen bis % begründen keinen Anspruch auf Änderung der Einheitspreise.<br />
Es gilt folgende(r) Preisvorbehalt, Lohnpreisgleit-/Stoffpreisgleitklausel:<br />
Die angebotenen Preise <strong>für</strong> die Jahre 2013 und 2014 sind Festpreise. Soweit eine<br />
Verlängerungsoption auf weitere zwei Jahre (2015 und 2016) zum Tragen kommt,<br />
gelten folgende Lohnpreisgleitklauseln:<br />
Ändern sich die Rechtsnormen des Tarifvertrags zur Regelung der Mindestlöhne <strong>für</strong><br />
Sicherheitsdienstleistungen (ab 01. Januar 2013 auf 8,90 € festgesetzt), erfolgt<br />
eine in diesem Verhältnis prozentuale Anpassung der Einheitspreise(netto).<br />
Die Anpassung erfolgt jeweils zum 1.1.2015 bzw. 1.1.2016. Sollte der genannte<br />
Tarifvertrag durch einen anderen Vertrag ersetzt werden, ist dieser <strong>für</strong> die Frage<br />
der Wertsicherung entsprechend heranzuziehen. Bei Nichtfortsetzung des Tarifvertrags<br />
verpflichten sich die Beteiligten, eine neue Klausel zu vereinbaren.<br />
Es gilt folgende Preisbemessungsklausel:<br />
Die LV-Position(en)<br />
enthält/enthalten folgende Stoffe:<br />
Urheberrechtlich geschützt - Nachahmung verboten<br />
Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG<br />
60.045/456.B Besondere Vertragsbedingungen Dienstleistungen - Komm DE (D) BVB - (Oktober 2011)<br />
10.<br />
10.1<br />
Weitere Vereinbarungen, z. B. über geforderte Güteprüfungen, Ausführungsunterlagen, Wartungen, Abnahmen über die<br />
Rücknahme von Verpackungsmaterial oder über die Entsorgung von Gegenständen:<br />
10.3 Weitere Vereinbarungen<br />
(z.B. Nichteisenmetalle wie Kupfer) ¹)<br />
Der Abrechnungspreis bei den genannten LV - Positionen wird auf der Grundlage der deutschen Metallnotierungen<br />
(unterer Wert der Notierung der NE - Metallverarbeiter)<br />
vom 5. Tag nach dem Datum des Auftragschreibens<br />
vom<br />
vom Tag des/der<br />
Tag nach dem Datum des Auftragsschreibens<br />
ermittelt. Erfolgt an diesem Tag keine Notierung, gilt die am Tag danach folgende Notierung.<br />
Gefahrenübergang<br />
Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über<br />
10.2 Abnahme<br />
bei Lieferleistungen mit der Übernahme an der Anlieferungsstelle<br />
bei Aufbauleistungen mit der Abnahme<br />
Die Leistung wird förmlich abgenommen<br />
¹) Vom Auftraggeber eintragen<br />
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