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Bergrecht<br />

in<br />

Russland<br />

Befristung des Erdkörpernutzungslizenz, Art. 10 ErdkörperG<br />

§ Lizenz zur geologischen Erkundung auf bis zu<br />

5 Jahre und auf bis zu 10 Jahre für die<br />

geologische Erforschung auf dem<br />

Festlandsockel,<br />

§ Lizenz zur Erkundung und Gewinnung von<br />

Bodenschätzen für die Dauer der Ausbeutung<br />

der Bodenschatzlagerstätte: wenn Nutzer die<br />

Liezezbedingungen nicht verletz hat, kann die Lizenz auf Antrag<br />

verlängert werden<br />

§ Lizenz Zwecken der Errichtung und Betrieb<br />

von Tiefbauanlagen, die mit der Gewinnung<br />

von Bodenschätzen nicht verbunden sind auf<br />

unbefristet<br />

Maria Zaykova

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