I. ALLGEMEINE Bestimmungen II. HAUSORDNUNG ... - Eventim
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16. Die Nichtbefolgung der Hausordnung kann zu einem vollständigen Ausschluss von der Veranstaltung führen.<br />
17. Jede Gefährdung anderer Besucher – insbesondere durch „Crowd-Surfen“ oder durch Abbrennen von<br />
Feuerwerkskörpern (u.a. Bengalische Feuer) - ist strengstens untersagt und führt zum Ausschluss von der Veranstaltung.<br />
18. Mit einem Ausschluss von der Veranstaltung verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass<br />
oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.<br />
19. Ergänzend gelten die aktuellen Aushänge und die Anweisungen des Ordnungspersonals vor Ort, sowie die<br />
aktuellen Hinweise auf der offiziellen Homepage www.rock-im-park.com.<br />
<strong>II</strong>I. Parkordnung<br />
1. Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten; diese gelten ergänzend zu diesen Reglungen. Auf dem<br />
gesamten Veranstaltungsgelände gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO).<br />
2. Im Bereich des Veranstaltungsgeländes ist stets mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren.<br />
3. Es dürfen nur Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis max. 3,5t und ohne Anhänger abgestellt werden.<br />
4. Die Parkberechtigung entfällt, sofern das abgestellte Fahrzeug nicht haftpflichtversichert ist und/oder zwangsentstempelt<br />
und/oder nicht mit einem amtlichen Kennzeichen mit gültiger Prüfplakette versehen ist und/oder das Fahrzeug mit undichtem<br />
Tank/Motor oder sonst in einem nicht verkehrssicheren Zustand oder in einem Zustand von dem Gefahr ausgehen sollte,<br />
abgestellt wurde.<br />
5. Das eigenmächtige Anlegen von Feuerstellen auf Parkplätzen ist wegen der daraus resultierenden Brandgefahr untersagt.<br />
Das Einbringen von Gaskartuschen ist strikt untersagt. Das Grillen ist nur auf den hierfür ausgewiesenen Stellen zulässig.<br />
6. Das Parken von Fahrzeugen geschieht auf eigene Gefahr. Der Veranstalter nimmt keine Bewachung der Fahrzeuge vor.<br />
Ordnungsdienstpersonal wird zur Einweisung und zur Kontrolle der Zugangsberechtigungen eingesetzt, nicht zur<br />
Bewachung der Fahrzeuge. Die Haftung des Veranstalters für Schäden durch Diebstahl oder Beschädigung der auf den<br />
Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge ist ausgeschlossen.<br />
7. Wildes Parken ist untersagt und wird behördlich verfolgt; Fahrzeuge dürfen nur auf genehmigten und ausgewiesenen<br />
Parkflächen oder Parkplätzen abgestellt werden. Fahrzeuge, die außerhalb gekennzeichneter Parkflächen abgestellt<br />
werden, können ohne Vorwarnung abgeschleppt werden. Die dafür anfallenden Gebühren trägt der Verursacher.<br />
8. Es besteht kein Anspruch auf Überlassung eines bestimmten Parkplatzes. Der Veranstalter hält nur eine beschränkte<br />
Kapazität an Parkplätzen vor. Eine Zuteilung der Parkplätze erfolgt durch das Ordnungspersonal des Veranstalters. Die<br />
Flucht- und Rettungsgassen sind von jeglichen Aufbauten zu jeder Zeit freizuhalten.<br />
9. Urinieren außerhalb der dafür vorgesehenen Toiletten und Einrichtungen ist nicht gestattet.<br />
10. Ergänzend gelten die aktuellen Aushänge und die Anweisungen des Ordnungspersonals vor Ort, sowie die<br />
aktuellen Hinweise auf der offiziellen Homepage www.rock-im-park.com.<br />
IV. Campingordnung<br />
1. Die Zugangsberechtigung – in Form eines gültigen Festivalarmbandes - ist bei jedem Betreten des Camping-Geländes<br />
vorzuzeigen. Mit dem Erwerb der Zugangsberechtigung ist kein Anspruch auf eine bestimmte Campingfläche verbunden. Die<br />
zulässige Stellfläche pro Person beträgt maximal 2 Quadratmeter.<br />
2. Das Aufstellen von Zelten, Wohnwägen und Wohnmobilen kann nur auf den zugewiesenen Stellplätzen erfolgen. Hierbei<br />
ist die Ausschilderung zu beachten und den Weisungen des Ordnungspersonals Folge zu leisten.<br />
3. Die weißen Bodenmarkierungen der Parzellenerschließungswege sind zu beachten. Diese sind freizuhalten, da es sich<br />
hiermit um Rettungswege handelt.<br />
4. Das Abstellen und Parken von Fahrzeugen ist nur auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen außerhalb der Campingareale<br />
gestattet. Fahr- und Fußwege sind in jedem Fall freizuhalten.