Vorlage GPR-Info - Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
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Seite 2/8<br />
spruch weiterarbeiten wollte, hat in der Teilzeitbeschäftigung<br />
den Ausweg gesehen. Auf diese Weise<br />
finanzieren bis heute viele Lehrkräfte das Hamburger<br />
Bildungssystem aus ihrer privaten Tasche!<br />
Ungleiche Arbeitsbedingungen an den Schulen<br />
Die Zuweisungen der Behörde an die Schulen richten<br />
sich nach der Schülerzahl. Große Systeme verfügen<br />
deshalb über mehr F-Zeiten als kleine. In kleinen<br />
Schulen wird ein Großteil der zugewiesenen F-Zeiten<br />
copyleft by: Gerd Altmann / pixabay.com<br />
durch Schulleitungsaufgaben verbraucht. Für notwendige<br />
außerunterrichtliche oder unterrichtsbezogene<br />
Tätigkeiten stehen also deutlich weniger<br />
F-Zeiten zur Verfügung als in großen Schulen. Gerade<br />
die außerunterrichtlichen Aufgaben sind nach Inkrafttreten<br />
der LAZVO aber deutlich ausgeweitet<br />
worden, ohne dass die Zuweisungen an die Schulen<br />
erhöht worden wären. Es wäre dringend notwendig,<br />
bspw. für Lehrerkooperation in Jahrgangsteams zusätzliche<br />
A-Zeiten bereitzustellen. Das kostet Stellen!<br />
Es kann nicht sein, dass Zeiten für<br />
Jahrgangsteams aus Zeiten für allgemeine Konferenzen<br />
oder aus Unterrichtszeiten abgezweigt werden.<br />
Das Hin- <strong>und</strong> Herziehen der Decke ist für alle unbefriedigend.<br />
Neue Aufgaben benötigen neue Ressourcen<br />
<strong>und</strong> somit mehr Personal an den Schulen.<br />
<strong>Info</strong>rmationen des Gesamtpersonalrats<br />
Aufgabenkritik: Für die Mehrheit der KollegInnen<br />
ein Flop?<br />
Nach einer einjährigen Debatte über das Thema<br />
„Aufgabenkritik“ schrieb Senator Rabe im September<br />
2012 einen Brief an alle Lehrkräfte, in dem er die<br />
Streichung von Aufgaben zur Arbeitserleichterung<br />
ankündigte. Eine der wenigen Streichungen, von denen<br />
alle Lehrkräfte der allgemeinbildenden Schulen<br />
profitieren sollten, wurde im November 2012 im<br />
Schulgesetz fixiert: Nicht mehr zwei, sondern nur<br />
noch „mindestens ein Lernentwicklungsgespräch“<br />
(LEG) sind fortan obligatorisch.<br />
Was ist daraus geworden?<br />
An vielen Schulen wird nur noch ein LEG durchgeführt.<br />
Anträge von Schulleitungen zur Durchführung<br />
eines weiteren LEGs wurden von vielen<br />
Lehrerkonferenzen mehrheitlich abgelehnt. Doch es<br />
gibt auch folgende Variante: Bevor es überhaupt Lernentwicklungsgespräche<br />
gab, war an vielen Schulen<br />
ein Elternsprechtag zu Beginn des zweiten Halbjahres<br />
ein vernünftiges Instrument für den Kontakt zu<br />
Eltern. Als dann zwei LEG obligatorisch wurden,<br />
verschwand der Elternsprechtag. Jetzt kommen einige<br />
SchulleiterInnen auf die Idee, zusätzlich zu dem<br />
einen LEG einen Elternsprechtag vorzusehen. Das<br />
bedarf ihrer Meinung nach keines Konferenzbeschlusses,<br />
weil der Elternsprechtag eben kein LEG<br />
<strong>und</strong> er Teil der Lehrerarbeitszeitberechnung sei.<br />
Ein Elternsprechtag kann in manchen Fällen sinnvoller<br />
sein als ein LEG. Aber: Die Zeit, die Lehrkräfte bei<br />
Elternsprechtagen benötigen (Zeiten für Gespräche<br />
<strong>und</strong> Vor- <strong>und</strong> Nachbereitung der Gespräche), muss<br />
als zusätzliche Arbeitszeit (Überst<strong>und</strong>en) gewertet<br />
werden, denn im 2. Bericht der Lehrerarbeitszeitkommission<br />
ist der Elternsprechtag nicht enthalten.<br />
Andernfalls wäre die Auseinandersetzung um Aufgabenkritik<br />
am Beispiel der LEGs Augenwischerei<br />
gewesen. Dann würde für viele Lehrkräfte das Thema<br />
„Aufgabenkritik“ endgültig zur Farce werden.<br />
Lassen wir uns nicht an der Nase herumführen!<br />
Die meisten Lehrkräfte der Berufsbildenden Schulen<br />
blieben übrigens bei dieser Aufgabenkritik außen<br />
vor <strong>und</strong> warteten bei Redaktionsschluss immer noch<br />
auf konkrete Vorschläge zur Reduzierung von Aufgaben<br />
im HIBB.<br />
Schulbüros: Arbeitszeiten <strong>und</strong> Urlaub<br />
Im Schulbrief von Landesschulrat Rosenboom zum<br />
Schuljahresanfang ist zu lesen, dass die Arbeitszeiten<br />
sowie die Anwesenheit der Verwaltungsangestellten<br />
in den Ferien einvernehmlich zu regeln sind.<br />
Die Verwaltungsangestellten sind arbeitsrechtlich<br />
nicht verpflichtet, den Erholungsurlaub ausschließlich<br />
in den Schulferien zu nehmen. Eine Ablehnung<br />
des Urlaubsantrags zieht die Mitbestimmung nach<br />
sich.<br />
Der Landesschulrat hat lediglich geltendes Recht<br />
(B<strong>und</strong>esurlaubsgesetz, HmbPersVG) wiedergegeben.<br />
Es ist offensichtlich nicht allen klar, dass diese Gesetze<br />
auch für Verwaltungsangestellte gelten.