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Vorlage GPR-Info - Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft

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Seite 2/8<br />

spruch weiterarbeiten wollte, hat in der Teilzeitbeschäftigung<br />

den Ausweg gesehen. Auf diese Weise<br />

finanzieren bis heute viele Lehrkräfte das Hamburger<br />

Bildungssystem aus ihrer privaten Tasche!<br />

Ungleiche Arbeitsbedingungen an den Schulen<br />

Die Zuweisungen der Behörde an die Schulen richten<br />

sich nach der Schülerzahl. Große Systeme verfügen<br />

deshalb über mehr F-Zeiten als kleine. In kleinen<br />

Schulen wird ein Großteil der zugewiesenen F-Zeiten<br />

copyleft by: Gerd Altmann / pixabay.com<br />

durch Schulleitungsaufgaben verbraucht. Für notwendige<br />

außerunterrichtliche oder unterrichtsbezogene<br />

Tätigkeiten stehen also deutlich weniger<br />

F-Zeiten zur Verfügung als in großen Schulen. Gerade<br />

die außerunterrichtlichen Aufgaben sind nach Inkrafttreten<br />

der LAZVO aber deutlich ausgeweitet<br />

worden, ohne dass die Zuweisungen an die Schulen<br />

erhöht worden wären. Es wäre dringend notwendig,<br />

bspw. für Lehrerkooperation in Jahrgangsteams zusätzliche<br />

A-Zeiten bereitzustellen. Das kostet Stellen!<br />

Es kann nicht sein, dass Zeiten für<br />

Jahrgangsteams aus Zeiten für allgemeine Konferenzen<br />

oder aus Unterrichtszeiten abgezweigt werden.<br />

Das Hin- <strong>und</strong> Herziehen der Decke ist für alle unbefriedigend.<br />

Neue Aufgaben benötigen neue Ressourcen<br />

<strong>und</strong> somit mehr Personal an den Schulen.<br />

<strong>Info</strong>rmationen des Gesamtpersonalrats<br />

Aufgabenkritik: Für die Mehrheit der KollegInnen<br />

ein Flop?<br />

Nach einer einjährigen Debatte über das Thema<br />

„Aufgabenkritik“ schrieb Senator Rabe im September<br />

2012 einen Brief an alle Lehrkräfte, in dem er die<br />

Streichung von Aufgaben zur Arbeitserleichterung<br />

ankündigte. Eine der wenigen Streichungen, von denen<br />

alle Lehrkräfte der allgemeinbildenden Schulen<br />

profitieren sollten, wurde im November 2012 im<br />

Schulgesetz fixiert: Nicht mehr zwei, sondern nur<br />

noch „mindestens ein Lernentwicklungsgespräch“<br />

(LEG) sind fortan obligatorisch.<br />

Was ist daraus geworden?<br />

An vielen Schulen wird nur noch ein LEG durchgeführt.<br />

Anträge von Schulleitungen zur Durchführung<br />

eines weiteren LEGs wurden von vielen<br />

Lehrerkonferenzen mehrheitlich abgelehnt. Doch es<br />

gibt auch folgende Variante: Bevor es überhaupt Lernentwicklungsgespräche<br />

gab, war an vielen Schulen<br />

ein Elternsprechtag zu Beginn des zweiten Halbjahres<br />

ein vernünftiges Instrument für den Kontakt zu<br />

Eltern. Als dann zwei LEG obligatorisch wurden,<br />

verschwand der Elternsprechtag. Jetzt kommen einige<br />

SchulleiterInnen auf die Idee, zusätzlich zu dem<br />

einen LEG einen Elternsprechtag vorzusehen. Das<br />

bedarf ihrer Meinung nach keines Konferenzbeschlusses,<br />

weil der Elternsprechtag eben kein LEG<br />

<strong>und</strong> er Teil der Lehrerarbeitszeitberechnung sei.<br />

Ein Elternsprechtag kann in manchen Fällen sinnvoller<br />

sein als ein LEG. Aber: Die Zeit, die Lehrkräfte bei<br />

Elternsprechtagen benötigen (Zeiten für Gespräche<br />

<strong>und</strong> Vor- <strong>und</strong> Nachbereitung der Gespräche), muss<br />

als zusätzliche Arbeitszeit (Überst<strong>und</strong>en) gewertet<br />

werden, denn im 2. Bericht der Lehrerarbeitszeitkommission<br />

ist der Elternsprechtag nicht enthalten.<br />

Andernfalls wäre die Auseinandersetzung um Aufgabenkritik<br />

am Beispiel der LEGs Augenwischerei<br />

gewesen. Dann würde für viele Lehrkräfte das Thema<br />

„Aufgabenkritik“ endgültig zur Farce werden.<br />

Lassen wir uns nicht an der Nase herumführen!<br />

Die meisten Lehrkräfte der Berufsbildenden Schulen<br />

blieben übrigens bei dieser Aufgabenkritik außen<br />

vor <strong>und</strong> warteten bei Redaktionsschluss immer noch<br />

auf konkrete Vorschläge zur Reduzierung von Aufgaben<br />

im HIBB.<br />

Schulbüros: Arbeitszeiten <strong>und</strong> Urlaub<br />

Im Schulbrief von Landesschulrat Rosenboom zum<br />

Schuljahresanfang ist zu lesen, dass die Arbeitszeiten<br />

sowie die Anwesenheit der Verwaltungsangestellten<br />

in den Ferien einvernehmlich zu regeln sind.<br />

Die Verwaltungsangestellten sind arbeitsrechtlich<br />

nicht verpflichtet, den Erholungsurlaub ausschließlich<br />

in den Schulferien zu nehmen. Eine Ablehnung<br />

des Urlaubsantrags zieht die Mitbestimmung nach<br />

sich.<br />

Der Landesschulrat hat lediglich geltendes Recht<br />

(B<strong>und</strong>esurlaubsgesetz, HmbPersVG) wiedergegeben.<br />

Es ist offensichtlich nicht allen klar, dass diese Gesetze<br />

auch für Verwaltungsangestellte gelten.

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