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Vorlage GPR-Info - Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft

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Seite 2/8<br />

spruch weiterarbeiten wollte, hat in der Teilzeitbeschäftigung<br />

den Ausweg gesehen. Auf diese Weise<br />

finanzieren bis heute viele Lehrkräfte das Hamburger<br />

Bildungssystem aus ihrer privaten Tasche!<br />

Ungleiche Arbeitsbedingungen an den Schulen<br />

Die Zuweisungen der Behörde an die Schulen richten<br />

sich nach der Schülerzahl. Große Systeme verfügen<br />

deshalb über mehr F-Zeiten als kleine. In kleinen<br />

Schulen wird ein Großteil der zugewiesenen F-Zeiten<br />

copyleft by: Gerd Altmann / pixabay.com<br />

durch Schulleitungsaufgaben verbraucht. Für notwendige<br />

außerunterrichtliche oder unterrichtsbezogene<br />

Tätigkeiten stehen also deutlich weniger<br />

F-Zeiten zur Verfügung als in großen Schulen. Gerade<br />

die außerunterrichtlichen Aufgaben sind nach Inkrafttreten<br />

der LAZVO aber deutlich ausgeweitet<br />

worden, ohne dass die Zuweisungen an die Schulen<br />

erhöht worden wären. Es wäre dringend notwendig,<br />

bspw. für Lehrerkooperation in Jahrgangsteams zusätzliche<br />

A-Zeiten bereitzustellen. Das kostet Stellen!<br />

Es kann nicht sein, dass Zeiten für<br />

Jahrgangsteams aus Zeiten für allgemeine Konferenzen<br />

oder aus Unterrichtszeiten abgezweigt werden.<br />

Das Hin- <strong>und</strong> Herziehen der Decke ist für alle unbefriedigend.<br />

Neue Aufgaben benötigen neue Ressourcen<br />

<strong>und</strong> somit mehr Personal an den Schulen.<br />

<strong>Info</strong>rmationen des Gesamtpersonalrats<br />

Aufgabenkritik: Für die Mehrheit der KollegInnen<br />

ein Flop?<br />

Nach einer einjährigen Debatte über das Thema<br />

„Aufgabenkritik“ schrieb Senator Rabe im September<br />

2012 einen Brief an alle Lehrkräfte, in dem er die<br />

Streichung von Aufgaben zur Arbeitserleichterung<br />

ankündigte. Eine der wenigen Streichungen, von denen<br />

alle Lehrkräfte der allgemeinbildenden Schulen<br />

profitieren sollten, wurde im November 2012 im<br />

Schulgesetz fixiert: Nicht mehr zwei, sondern nur<br />

noch „mindestens ein Lernentwicklungsgespräch“<br />

(LEG) sind fortan obligatorisch.<br />

Was ist daraus geworden?<br />

An vielen Schulen wird nur noch ein LEG durchgeführt.<br />

Anträge von Schulleitungen zur Durchführung<br />

eines weiteren LEGs wurden von vielen<br />

Lehrerkonferenzen mehrheitlich abgelehnt. Doch es<br />

gibt auch folgende Variante: Bevor es überhaupt Lernentwicklungsgespräche<br />

gab, war an vielen Schulen<br />

ein Elternsprechtag zu Beginn des zweiten Halbjahres<br />

ein vernünftiges Instrument für den Kontakt zu<br />

Eltern. Als dann zwei LEG obligatorisch wurden,<br />

verschwand der Elternsprechtag. Jetzt kommen einige<br />

SchulleiterInnen auf die Idee, zusätzlich zu dem<br />

einen LEG einen Elternsprechtag vorzusehen. Das<br />

bedarf ihrer Meinung nach keines Konferenzbeschlusses,<br />

weil der Elternsprechtag eben kein LEG<br />

<strong>und</strong> er Teil der Lehrerarbeitszeitberechnung sei.<br />

Ein Elternsprechtag kann in manchen Fällen sinnvoller<br />

sein als ein LEG. Aber: Die Zeit, die Lehrkräfte bei<br />

Elternsprechtagen benötigen (Zeiten für Gespräche<br />

<strong>und</strong> Vor- <strong>und</strong> Nachbereitung der Gespräche), muss<br />

als zusätzliche Arbeitszeit (Überst<strong>und</strong>en) gewertet<br />

werden, denn im 2. Bericht der Lehrerarbeitszeitkommission<br />

ist der Elternsprechtag nicht enthalten.<br />

Andernfalls wäre die Auseinandersetzung um Aufgabenkritik<br />

am Beispiel der LEGs Augenwischerei<br />

gewesen. Dann würde für viele Lehrkräfte das Thema<br />

„Aufgabenkritik“ endgültig zur Farce werden.<br />

Lassen wir uns nicht an der Nase herumführen!<br />

Die meisten Lehrkräfte der Berufsbildenden Schulen<br />

blieben übrigens bei dieser Aufgabenkritik außen<br />

vor <strong>und</strong> warteten bei Redaktionsschluss immer noch<br />

auf konkrete Vorschläge zur Reduzierung von Aufgaben<br />

im HIBB.<br />

Schulbüros: Arbeitszeiten <strong>und</strong> Urlaub<br />

Im Schulbrief von Landesschulrat Rosenboom zum<br />

Schuljahresanfang ist zu lesen, dass die Arbeitszeiten<br />

sowie die Anwesenheit der Verwaltungsangestellten<br />

in den Ferien einvernehmlich zu regeln sind.<br />

Die Verwaltungsangestellten sind arbeitsrechtlich<br />

nicht verpflichtet, den Erholungsurlaub ausschließlich<br />

in den Schulferien zu nehmen. Eine Ablehnung<br />

des Urlaubsantrags zieht die Mitbestimmung nach<br />

sich.<br />

Der Landesschulrat hat lediglich geltendes Recht<br />

(B<strong>und</strong>esurlaubsgesetz, HmbPersVG) wiedergegeben.<br />

Es ist offensichtlich nicht allen klar, dass diese Gesetze<br />

auch für Verwaltungsangestellte gelten.


<strong>Info</strong>rmationen des Gesamtpersonalrats Seite 3/8<br />

Inklusion in Hamburg – ein Euphemismus<br />

In den zwei „pragmatischen Jahren“ der Neufassung<br />

des § 12 HmbSG konnten die bestehenden I- <strong>und</strong> IR-<br />

Schulen durch die gezielte Verteilung <strong>und</strong> Konzentration<br />

von Personalressourcen noch weitgehend<br />

auskömmlich von der bestehenden Substanz leben.<br />

Neue Inklusionsstandorte wurden teilweise<br />

mit einer Anschubfinanzierung versorgt, um<br />

Akzeptanz zu erzeugen. Im Jahre 4 der Inklusion<br />

schlägt nun aber die personelle Versorgungslücke<br />

mit folgenden Konsequenzen<br />

durch:<br />

An Stadtteilschulen <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>schulen stehen<br />

teilweise weniger als 1,2 Std. sonderpädagogische<br />

Förderung pro SchülerIn <strong>und</strong> Woche zur<br />

Verfügung. Das liegt daran, dass mehr SchülerInnen<br />

mit sonderpädagogischem Förderbedarf<br />

in den Bereichen LSE diagnostiziert<br />

wurden <strong>und</strong> real vor Ort sind, als durch die<br />

pauschale Zuweisung („systemische Versorgung“)<br />

finanziert werden. Hier muss dringend<br />

nachgesteuert werden!<br />

SonderpädagogInnen sind gleichzeitig in bis<br />

zu 8-10 Klassen tätig; dadurch gibt es kaum<br />

die Möglichkeit, eine tragfähige Beziehung als<br />

Voraussetzung einer erfolgreichen pädagogischen<br />

Arbeit zu den SchülerInnen aufzubauen.<br />

KollegInnen werden durch diese Arbeitsbedingungen<br />

verschlissen, die professionelle Unterstützung<br />

von SchülerInnen mit dem Förderbedarf LSE<br />

ist so nicht möglich (<strong>und</strong> grenzt an Kindeswohlgefährdung!)<br />

<strong>und</strong> führt den Inklusionsanspruch ad absurdum.<br />

Wir fordern ein stabiles Zwei-PädagogInnen-System,<br />

damit ein tragfähiger Beziehungsaufbau <strong>und</strong> eine<br />

differenzierte Förderung aller SchülerInnen erfolgen<br />

kann.<br />

Notwendige Kooperationszeiten mit den verschiedenen<br />

Akteuren <strong>und</strong> Beratungszeiten für Eltern sind in<br />

der LAZVO nicht vorgesehen – gleichwohl aber notwendig.<br />

Hier muss schnellstmöglich eine Änderung<br />

erfolgen! In der Inklusion gehören angemessene Kooperationszeiten<br />

zur Gr<strong>und</strong>ausstattung einer erfolgreichen<br />

Arbeit.<br />

Auch die Jubelpresseerklärungen der BSB, die Hamburg<br />

b<strong>und</strong>esweit auf dem Spitzenplatz der Inklusion<br />

copyleft by: OpenIcons / pixabay.com<br />

sehen, ändern daran nichts. Völlig verschwiegen<br />

wird, dass die gegenwärtige unzureichende Ausstattung<br />

nur durch die bedenkliche Umverteilung von<br />

Ressourcen u.a. aus den BuT- Mitteln des B<strong>und</strong>es<br />

<strong>und</strong> der Streichung von Sprachförderung an Sonderschulen<br />

erwirtschaftet wird.<br />

Der <strong>GPR</strong> geht davon aus, dass die große Mehrheit aller<br />

KollegInnen der Idee einer inklusiven Schule positiv<br />

gegenübersteht <strong>und</strong> gern neue Wege<br />

beschreiten möchte, um Bildungsgerechtigkeit <strong>und</strong><br />

Teilhabe für alle SchülerInnen zu ermöglichen. Unter<br />

diesen Bedingungen geht es aber nicht!<br />

Beihilfe: Bearbeitungszeiten - Ein leidiges Thema<br />

Zehn Arbeitstage sind das Zeitziel der<br />

Beihilfeabteilung beim Zentrum für Personaldienste<br />

(ZPD). Doch hiervon ist das ZPD weit entfernt.<br />

Derzeit sind Bearbeitungszeiten von mindestens<br />

vier Wochen die Realität <strong>und</strong> eine Verbesserung der<br />

Arbeitssituation ist bis Ende des Jahres nicht in<br />

Sicht. Als Ursache werden steigende Antragszahlen<br />

<strong>und</strong> ein hoher Krankenstand unter den<br />

BeihilfesachbearbeiterInnen benannt.<br />

Auch wenn FHH <strong>und</strong> ZPD guten Willens zu sein<br />

scheinen (immerhin wurde die Beihilfeabteilung um<br />

zwei Stellen aufgestockt, <strong>und</strong> im Herbst soll es eine<br />

zusätzliche Verstärkung geben), liegen die Lasten<br />

bei den Beschäftigten. Diese strecken meist die<br />

Rechnungsbeträge vor oder ärgern sich mit den<br />

Abrechnungsstellen der Ärzte herum.<br />

Für sehr hohe Rechnungsbeträge gibt es jetzt einen<br />

„besonderen Service“. Sollte ein Beihilfeantrag die<br />

Summe von mindestens 2.500 Euro erreichen, wird<br />

dieser Antrag vorgezogen <strong>und</strong> innerhalb von zehn<br />

Arbeitstagen bearbeitet


Seite 4/8<br />

<strong>Info</strong>rmationen des Gesamtpersonalrats<br />

Arbeitsverdichtung bei ErzieherInnen <strong>und</strong><br />

SozialpädagogInnen<br />

Aufgr<strong>und</strong> der gestiegenen Anforderungen durch<br />

Ganztag <strong>und</strong> Inklusion kann an vielen Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong><br />

Stadtteilschulen die Versorgung der SchülerInnen<br />

mit ErzieherInnen <strong>und</strong> SozialpädagogInnen (pädagogisch-therapeutisches<br />

Fachpersonal, PTF) nicht mehr<br />

im pädagogisch notwendigen Umfang gewährleistet<br />

werden. Schulleitungen<br />

gehen jetzt zunehmend<br />

dazu über, die Arbeitszeit<br />

des PTFs bis an die Grenze<br />

des praktisch Möglichen<br />

zu verdichten.<br />

Das PTF erhält Einsatzpläne,<br />

die die Arbeit am<br />

Kind z.T. während der gesamten<br />

Präsenzzeit in der<br />

Schule vorsieht. Dazu<br />

wird häufig – <strong>und</strong> unzulässigerweise<br />

– die Lehrerarbeitszeitverordnung<br />

anstatt der Dienstzeitregekung<br />

angewendet. Der<br />

Einsatz im Unterricht wird z.T. mit einem Faktor bis<br />

hinunter zu 0,75WAZ versehen.<br />

Vor- <strong>und</strong> Nachbereitung, Koordination, Mitwirkung<br />

an der Erstellung von Förderplänen, Teilnahme an<br />

Konferenzen sind damit nicht mehr möglich <strong>und</strong><br />

seitens der Schulleitungen auch nicht mehr vorgesehen<br />

– obwohl die PTF-KollegInnen nach dem Schulgesetz<br />

Mitglieder der Lehrerkonferenz sind. Der<br />

Aufgabenbereich „Beratung“, der als notwendiger<br />

Bestandteil schulsozialpädagogischer Arbeit in der<br />

copyleft by: PublicDomainPictures / pixabay.com<br />

Aufgabenbeschreibung enthalten ist, kann nicht<br />

mehr wahrgenommen werden.<br />

PTF-KollegInnen werden zunehmend als Alleinkraft<br />

im Unterricht <strong>und</strong> zur Vertretung erkrankter LehrerInnen,<br />

im Rahmen der Ganztagsschule zusätzlich<br />

in Früh- <strong>und</strong> Spätbetreuung sowie in den Ferien eingesetzt.<br />

Im Ganztag<br />

müssen Gruppen mit bis<br />

zu 25 SchülerInnen betreut<br />

werden, was nur<br />

noch Beaufsichtigung,<br />

nicht aber die aufgabengemäße<br />

Gestaltung sozialpädagogischer<br />

Angebote ermöglicht.<br />

Immer häufiger erreichen<br />

den <strong>GPR</strong> Anfragen,<br />

die sich auf fehlerhafte<br />

Berechnung der individuellen<br />

Wochen- <strong>und</strong><br />

Jahresarbeitszeit beziehen.<br />

Der <strong>GPR</strong> hat gegenüber der Amtsleitung <strong>und</strong> anderen<br />

Behördenvertretern wiederholt <strong>und</strong> differenziert<br />

diese <strong>und</strong> andere Missstände, die dem Arbeitsauftrag<br />

des PTF zuwiderläuft, benannt <strong>und</strong> auf die Konsequenzen<br />

aus der Überlastung der KollegInnen<br />

hingewiesen. Unsere Forderungen wurden aufgenommen,<br />

deshalb erwarten wir, dass die BSB daraus<br />

die angemessenen Konsequenzen zieht, sich die Arbeitsbedingungen<br />

des PTF an Schulen also spürbar<br />

verbessern.<br />

Bedingt durch die Einführung der ganztätigen Betreuung<br />

an Gr<strong>und</strong>schulen <strong>und</strong> der Einführung von<br />

Ganztagsschulen häufen sich die prekären Beschäftigungsverhältnisse<br />

an Schulen.: Leiharbeit, Honorar-,<br />

Werk- <strong>und</strong> befristete Verträge.<br />

Diese Beschäftigten sind in fast allen Bereichen zu<br />

finden, sie betreuen die Kinder, sie geben Neigungskurse,<br />

sie helfen bei den Hausaufgaben, sie geben<br />

Bücher aus usw.<br />

Jeder Einstellungsvertrag im Zusammenhang mit<br />

Leiharbeit ist dem Schulpersonalrat zur Mitbestimmung<br />

vorzulegen. Dabei muss begründet werden,<br />

inwiefern die Voraussetzungen der Richtlinie Leiharbeit<br />

vorliegen. Diese finden Sie auf der Homepage<br />

des <strong>GPR</strong> (gpr.hamburg.de).<br />

Besonders schwierig ist die Situation für die Honorarkräfte,<br />

aber auch für Beschäftigte, die mit Werkverträgen<br />

arbeiten. Sie gehören offiziell nicht zur<br />

Prekäre Beschäftigungen<br />

oder: „Arbeiten für ‘n Appel <strong>und</strong> ‘n Ei“<br />

Dienststelle <strong>und</strong> haben kein Anrecht auf personalrätliche<br />

Vertretung. Ihre Verträge werden für einen<br />

bestimmten Zeitraum abgeschlossen. Wenn sie erkranken,<br />

erhalten sie kein Honorar. Sie haben keine<br />

Urlaubsansprüche etc. Rechtzeitig zum Beginn der<br />

Ferien enden ihre Verträge, so dass sie dann ohne<br />

Einkommen sind. Arbeitslosengeld erhalten Honorarkräfte<br />

<strong>und</strong> Werkverträgler dann nicht<br />

Auch die befristeten Arbeitsverträge für das übrige<br />

Personal häufen sich. Die Begründung für solche<br />

Verträge lautet, so könne das Personal flexibler eingesetzt<br />

werden. Das mag in Einzelfällen sogar stimmen.<br />

Jedoch handelt es sich meistens um<br />

Befristungen ohne Sachgr<strong>und</strong>, denn die Aufgaben<br />

bleiben <strong>und</strong> fallen nicht etwa mit Beendigung der<br />

Befristung weg, wie dies z.B. bei Projekten der Fall<br />

wäre. Hier sind Menschen – häufig Frauen – tätig, die<br />

nicht wissen, ob sie im zweiten Schulhalbjahr noch


<strong>Info</strong>rmationen des Gesamtpersonalrats Seite 5/8<br />

weiter beschäftigt werden. Das hat zur Folge, dass<br />

sie keine finanzielle Planungssicherheit haben.<br />

Einige Beschäftigte haben unbefristete Teilzeitverträge,<br />

der andere Teil ist befristet. Fällt die Befristung<br />

weg, müssen sie u.U. ergänzende Hilfen zum<br />

Lebensunterhalt beantragen. Die Arbeit vor Ort in<br />

der Schule bleibt aber erhalten <strong>und</strong> muss nun in weniger<br />

Zeit bewältigt werden. Dies kann nur funktionieren,<br />

indem die Beschäftigten unbezahlte<br />

Mehrarbeit leisten, die sie dann meist ohne die tariflich<br />

geregelten Zuschläge über Freizeitausgleich in<br />

den Ferien abbummeln. Ein gutes Geschäft für den<br />

Arbeitgeber!<br />

Fazit: Prekäre Beschäftigung hat viele Gesichter <strong>und</strong><br />

ist nicht immer auf den ersten Blick zu erkennen.<br />

Sprechen Sie Ihre KollegInnen in den Schulen an, bei<br />

denen Sie wissen, dass sie unter diesen untragbaren<br />

Beschäftigungsverhältnissen arbeiten müssen. Machen<br />

Sie ihnen Mut, ihre Situation öffentlich zu machen,<br />

damit ihnen geholfen werden kann.<br />

Schulentwicklungsplan Berufliche Schulen<br />

Aus den bisher 44 berufsbildenden Schulen Hamburgs<br />

sollen zukünftig nur noch 32 werden, so<br />

sieht es der vorliegende Referentenentwurf zur<br />

Schulentwicklungsplanung (SEPL – BS) vor. Im Zuge<br />

dieses Umbaus der Hamburger Berufsschullandschaft<br />

müssen sich ca. 25 Schulen Fusionsprozessen<br />

stellen. Zu den Vorplanungen gibt es an den Schulen<br />

unterschiedliche Haltungen.<br />

Die betroffenen Schulen waren aufgefordert, bis Mitte<br />

September zu den Plänen eine klare Position zu<br />

beziehen. An den meisten<br />

Schulen waren Lehrerkonferenzen<br />

<strong>und</strong> Schulvorstände<br />

beteiligt. Anders als bei der<br />

Schulentwicklungsplanung<br />

der allgemeinbildenden<br />

Schulen ist für die Beruflichen<br />

Schulen nicht die Zustimmung<br />

der Schulgremien<br />

vorgesehen, sondern nur die<br />

Abgabe einer Stellungnahme.<br />

Der <strong>GPR</strong> hat immer wieder<br />

deutlich gemacht, dass Entscheidungen<br />

des HIBB gegen<br />

den mehrheitlichen Willen<br />

der Kollegien den Erfolg des<br />

SEPL – BS stark infrage stellen<br />

können. Die Stellungnahmen<br />

der betroffenen KollegInnen<br />

sollten ernstgenommen <strong>und</strong><br />

deren Know-how sollte im<br />

Entwicklungsprozess eingeb<strong>und</strong>en<br />

werden.<br />

Unabhängig vom politischen<br />

Zeitplan haben viele beteiligte<br />

Schulen jedoch schon mit der<br />

praktischen Umstrukturierungsarbeit<br />

begonnen. Es liegen<br />

ausgearbeitete Pläne vor <strong>und</strong> die Fusionen<br />

werden vorbereitet. Hier gilt es nun seitens des HIBB<br />

sicherzustellen, dass die schulischen Personalräte<br />

beteiligt werden <strong>und</strong> nicht von den im Begleitkonzept<br />

definierten personellen bzw. finanziellen Mitteln<br />

ausgeschlossen werden. Sie müssen ihre Rechte<br />

copyleft by: PublicDomainPictures / pixabay.com<br />

als gewählte Interessensvertreter der Kollegien<br />

wahrnehmen können. Eine <strong>Info</strong>rmation über laufende<br />

Prozesse am Rande von Dienststellengesprächen<br />

oder durch die bloße Übersendung von Materialien<br />

reicht nicht aus.<br />

Darüber hinaus sind personalvertretungsrechtliche<br />

Hürden beiseite zu räumen, die die Zusammenarbeit<br />

verschiedener schulischer Personalräte behindern.<br />

Derzeit sind die zukünftigen Fusionsschulen rechtlich<br />

so weit getrennt, dass die Personalräte nur über<br />

weniges sprechen dürften. Weiterhin darf es nicht<br />

wieder zu Situationen kommen, in denen durch die<br />

Zusammenlegung von Dienststellen (siehe H8 <strong>und</strong><br />

G5) ein schulpersonalrätliches Vakuum entsteht, also<br />

vor Ort keine Personalvertretung mehr existiert.


Seite 6/8<br />

Arbeitsbedingungen in VSK<br />

Der <strong>GPR</strong> lässt nicht locker!<br />

Der <strong>GPR</strong> hat sich für die regelmäßige jährliche Ausschüttung<br />

der Beförderungsstellen von VorschulklassenleiterInnen<br />

(VSK) <strong>und</strong> ein klares Verfahren<br />

zur Vergabe dieser Beförderungsstellen eingesetzt.<br />

Bereits 2009 wurde geklärt, dass die VSK-Lehrkräfte<br />

die Möglichkeit haben, an der Pausenregelung der<br />

LehrerInnen teilzunehmen.<br />

Der Umgang mit der Vertretungsst<strong>und</strong>e, die regelhaft<br />

in der Arbeitszeitberechnung der VSK-KollegInnen<br />

enthalten ist, jedoch nicht gegeben werden<br />

kann, steht noch aus. Zusätzlich werden noch Tätigkeiten<br />

am Nachmittag abverlangt, <strong>und</strong> zwar bei 85%-<br />

Zwangsteilzeitverträgen.<br />

Der <strong>GPR</strong> hat durch stetes Nachfragen erreicht, dass<br />

es jetzt einen Prüfauftrag gibt, der klärt, ob <strong>und</strong> in<br />

welcher Form VSK-Lehrkräfte regelhaft 100%-Arbeitsverträge<br />

erhalten können.<br />

<strong>Info</strong>rmationen des Gesamtpersonalrats<br />

Schulbüros<br />

Arbeitszeiten <strong>und</strong> Urlaub<br />

Im Schulbrief von Landesschulrat Rosenboom zum<br />

Schuljahresanfang ist zu lesen, dass die Arbeitszeiten<br />

sowie die Anwesenheit der Verwaltungsangestellten<br />

in den Ferien einvernehmlich zu regeln sind.<br />

Die Verwaltungsangestellten sind arbeitsrechtlich<br />

nicht verpflichtet, den Erholungsurlaub ausschließlich<br />

in den Schulferien zu nehmen. Eine Ablehnung<br />

des Urlaubsantrags zieht die Mitbestimmung nach<br />

sich.<br />

Der Landesschulrat hat lediglich geltendes Recht<br />

(B<strong>und</strong>esurlaubsgesetz, HmbPersVG) wiedergegeben.<br />

Es ist offensichtlich nicht allen klar, dass diese Gesetze<br />

auch für Verwaltungsangestellte gelten.<br />

Überprüfung der<br />

Dienstfähigkeit muss offen<br />

gelegt werden<br />

Der <strong>GPR</strong> konnte durchsetzen, dass den KollegInnen,<br />

die sich im Verfahren zur Feststellung der Dienstfähigkeit<br />

befinden, direkt eine Kopie des Berichts ihrer<br />

Schulleitung ausgehändigt bzw. an sie verschickt<br />

wird, bevor dieser an den personalärztlichen Dienst<br />

(PäD) geht. Bisher wurde diese Einschätzung der<br />

Schulleitung zur Feststellung der Dienstfähigkeit<br />

den Betroffenen vorenthalten.<br />

Diese Anweisung haben die Schulleitungen in einem<br />

Schreiben des Amtsleiters am 12. Juni 2013 erhalten.<br />

Der <strong>GPR</strong> hat darüber auch die Personalräte in<br />

Kenntnis gesetzt.<br />

© Matthias Preisinger / pixelio.de<br />

Zulässige Höchstarbeitszeit<br />

bei werdenden Müttern<br />

Im Mitteilungsblatt Schulen (MBISchul 2013 Nr.1<br />

vom 14.2.2013) informierte die Personalabteilung<br />

über die zulässige Höchstarbeitszeit von Lehrkräften<br />

in der Schwangerschaft. Für werdende Mütter gelten<br />

spezielle Rechtsvorschriften (Mutterschutzgesetz<br />

<strong>und</strong> Hamburgische Mutterschutzverordnung).<br />

Nach Bestimmungen des Mutterschutzrechts ist für<br />

werdende Mütter eine Höchstarbeitszeit von 8,5<br />

St<strong>und</strong>en täglich, das sind maximal 88 b zw. 90 St<strong>und</strong>en<br />

in einer Doppelwoche vorgeschrieben. Lehrkräfte<br />

arbeiten entsprechend der LAZVO bei fünf<br />

Unterrichtstagen 9,31 St<strong>und</strong>en täglich. Dies stellt eine<br />

unzulässige Arbeitszeit dar. Die Arbeitszeit einer<br />

vollbeschäftigten schwangeren Lehrerin ist demzufolge<br />

zu reduzieren. Im konkreten Einzelfall ist eine<br />

Prüfung <strong>und</strong> Entscheidung durch die Schulleitung<br />

notwendig. Die schwangere Kollegin ist bei der Entscheidung<br />

zur Reduzierung der Arbeitszeit mit einzubeziehen.<br />

Ein Verzicht der Lehrerin auf<br />

Reduzierung ist nicht möglich. Näheres ist dem Mitteilungsblatt<br />

zu entnehmen. – Der <strong>GPR</strong> hat die Personalräte<br />

informiert.<br />

© Rainer Sturm / pixelio.de


<strong>Info</strong>rmationen des Gesamtpersonalrats Seite 7/8<br />

Die Schwerbehindertenvertretungen informieren<br />

Zum Beginn des neuen Schuljahres ist Stefan Kapla<br />

von seinem Amt als Vertrauensperson der<br />

schwerbehinderten Lehrkräfte an beruflichen<br />

Schulen zurückgetreten, so dass seine<br />

Stellvertreterin Heike Husinger-Cerbe in dieses Amt<br />

nachrückt. Sie unterrichtet an der Beruflichen Schule<br />

Uferstraße/W 2, ist aber auch in unserem Büro in<br />

der Hamburger Str. 37, Raum 620 unter der Tel. Nr.<br />

42863-4071 oder über ihre E-Mail:<br />

heike.husinger-cerbe@bsb.hamburg.de<br />

erreichbar.<br />

Wir danken Stefan Kapla für die langjährige<br />

vertrauensvolle <strong>und</strong> kollegiale Zusammenarbeit <strong>und</strong><br />

wünschen ihm alles Gute.<br />

Die SBV aller Schulformen werden Kollegin<br />

Husinger-Cerbe dabei unterstützen, sich schnell in<br />

ihre neue Aufgabe einzuarbeiten. Wir wünschen ihr<br />

viel Erfolg.<br />

Bildschirmgestützte Schulverwaltung – Alle müssen mit!<br />

© Rainer Sturm / pixelio.de<br />

Auch in Schulen halten verstärkt softwaregestützte<br />

Verwaltungs- <strong>und</strong> Dokumentationsverfahren Einzug,<br />

bisher vor allem bei der Schulleitung <strong>und</strong> in den<br />

Schulsekretariaten. Einige dieser Software-Tools sollen<br />

zukünftig auch von allen Lehrkräften, ErzieherInnen,<br />

SozialpädagogInnen <strong>und</strong> den anderen<br />

pädagogischen Beschäftigten genutzt werden. Das<br />

verspricht auf der einen Seite vereinfachte computergestützte<br />

Abläufe <strong>und</strong> schnellere Kommunikationswege.<br />

Auf der anderen Seite gibt es<br />

ges<strong>und</strong>heitliche Risiken.<br />

Damit die positiven Effekte überwiegen,<br />

müssen einige Voraussetzungen<br />

erfüllt sein. Im Kern<br />

gehören dazu die einfache <strong>und</strong><br />

intuitive Benutzbarkeit der Software,<br />

eine ergonomische Gestaltung<br />

der Benutzeroberflächen, an<br />

die gewohnte Arbeitsweise der<br />

BenutzerInnen angepasste Abläufe<br />

innerhalb der Software <strong>und</strong><br />

eine weitgehende Vereinheitlichung<br />

der Benutzung über die<br />

unterschiedlichen Softwareprodukte<br />

hinweg.<br />

Die Softwareprodukte an Schulen<br />

sind aber alles andere als einheitlich<br />

gestaltet oder ähnlich nutzbar<br />

– im Gegenteil. Je mehr<br />

Software benutzt werden muss,<br />

desto größer wird der Aufwand<br />

<strong>und</strong> desto schwieriger wird das<br />

Umschalten des Benutzers von<br />

„Programm A“ auf „Programm B“.<br />

Die teilweise seltene Nutzung<br />

einzelner Softwareprodukte verschlimmert<br />

die Situation. Je seltener<br />

eine Software eingesetzt wird, desto höher die<br />

Last der Wieder-Einarbeitung.<br />

Als Arbeitgeber muss die BSB sicherstellen, dass alle<br />

eingesetzten IuK-Verfahren, IT-Systeme <strong>und</strong> installierten<br />

Programme den Anforderungen an Ergonomie,<br />

Anpassbarkeit, Benutzerführung <strong>und</strong><br />

Einheitlichkeit genügen, damit die Lasten möglichst<br />

gering bleiben.<br />

An dieser Stelle ist der Gesamtpersonalrat tätig. Wir<br />

verhandeln derzeit u.a. über eine Rahmendienstvereinbarung,<br />

die u.a. sicherstellen soll, dass eingesetzte<br />

Software bestimmten Mindestanforderungen<br />

genügt. Leider mauert die BSB <strong>und</strong> will uns mit der<br />

„Einhaltung der Gesetze“ abspeisen. Würden die<br />

heute schon eingehalten, sähe es bereits viel besser<br />

aus!<br />

Teile der BSB ignorieren BSB die Belastungen von<br />

uneinheitlich gestalteter Software, von missverständlicher<br />

Benutzerführung <strong>und</strong> anderem. Für die<br />

BSB hat das „nur“ zur Folge, dass die Rationalisierungseffekte<br />

von Software nicht eintreten, es also


Seite 8/8<br />

keine „digitale Dividende“ gibt. Für die KollegInnen<br />

führt das u.a. zu ges<strong>und</strong>heitlichen Belastungen. Hier<br />

hört der Spaß auf!<br />

Jede an einem Arbeitsplatz genutzte Software muss<br />

in mehrfacher Hinsicht begutachtet werden. Dazu<br />

sollten externe Fachleute die Ergonomie der einzelnen<br />

Tools selbst <strong>und</strong> im Zusammenhang des Arbeitsplatzes<br />

bewerten. Die Ergonomie muss<br />

<strong>Info</strong>rmationen des Gesamtpersonalrats<br />

außerdem ein zwingendes Ausschreibungsmerkmal<br />

bei der Beschaffung von „Standardsoftware“ sein<br />

<strong>und</strong> vor Ort an den Schularbeitsplätzen nachgewiesen<br />

werden.<br />

An dieser Stelle wünschen wir uns ausnahmsweise,<br />

dass die BSB von der Wirtschaft lernt, denn in<br />

großen Unternehmen ist dieser Aspekt schon häufig<br />

Standard.<br />

Personalien<br />

Der Gesamtpersonalrat hat neue Mitglieder: Ingrid<br />

Thiele (Erich-Kästner-Schule), Ulrike Baumeister (Gelehrtenschule<br />

des Johanneums) <strong>und</strong> Sven Quiring<br />

(ReBBZ Mitte). Sie sind für ausgeschiedene KollegInnen<br />

nachgerückt. Die bisherigen <strong>GPR</strong>-Mitglieder<br />

freuen sich auf eine gute Zusammenarbeit <strong>und</strong> frische<br />

Ideen bei der Interessenvertretung.<br />

Seit Anfang des Schuljahres ist Roland Kasprzak<br />

(G18) Vorsitzen der des <strong>GPR</strong>. Er hat das Amt von Regina<br />

Tretow, die weiter im <strong>GPR</strong>-Vorstand für die<br />

Gr<strong>und</strong>schulen arbeiten wird, übernommen.<br />

Solange Thomas Osse (Hausmeister) für seine Tätigkeit<br />

als Ombudsman freigestellt ist, wird er von Stefan<br />

Bernau vertreten.<br />

Roland Kasprzak<br />

Vorsitzender<br />

Matias Töpfer<br />

stellv. Vorsitzender<br />

Regina Tretow<br />

Vorstandsmitglied<br />

Wolfgang Brand<br />

Vorstandsmitglied<br />

Wahlen<br />

Im kommenden Frühjahr finden die Wahlen der<br />

Schulpersonalräte <strong>und</strong> des Gesamtpersonalrats<br />

statt. Wir bitten die Schulpersonalräte dringend darum,<br />

jetzt auf die Suche nach KandidatInnen zu gehen!<br />

Auch die Wahlvorstände müssen besetzt<br />

werden.<br />

Ebenfalls für die Lehrerkammerwahl Ende dieses<br />

Jahres müssen jetzt die Wahlvorstände benannt<br />

werden.<br />

© Thomas Siepmann / pixelio.de<br />

V.i.S.d.P.: Roland Kasprzak<br />

Gesamtpersonalrat für das Personal an den staatlichen Schulen (<strong>GPR</strong> Schulen)<br />

Telefon: 040 / 428 63 2251, gpr@bsb.hamburg.de<br />

bis 30.09.2013: Hamburger Straße 37, ab: 04.10.2013: Hamburger Straße 41, 22083 Hamburg

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