Vorlage GPR-Info - Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
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Seite 2/8<br />
spruch weiterarbeiten wollte, hat in der Teilzeitbeschäftigung<br />
den Ausweg gesehen. Auf diese Weise<br />
finanzieren bis heute viele Lehrkräfte das Hamburger<br />
Bildungssystem aus ihrer privaten Tasche!<br />
Ungleiche Arbeitsbedingungen an den Schulen<br />
Die Zuweisungen der Behörde an die Schulen richten<br />
sich nach der Schülerzahl. Große Systeme verfügen<br />
deshalb über mehr F-Zeiten als kleine. In kleinen<br />
Schulen wird ein Großteil der zugewiesenen F-Zeiten<br />
copyleft by: Gerd Altmann / pixabay.com<br />
durch Schulleitungsaufgaben verbraucht. Für notwendige<br />
außerunterrichtliche oder unterrichtsbezogene<br />
Tätigkeiten stehen also deutlich weniger<br />
F-Zeiten zur Verfügung als in großen Schulen. Gerade<br />
die außerunterrichtlichen Aufgaben sind nach Inkrafttreten<br />
der LAZVO aber deutlich ausgeweitet<br />
worden, ohne dass die Zuweisungen an die Schulen<br />
erhöht worden wären. Es wäre dringend notwendig,<br />
bspw. für Lehrerkooperation in Jahrgangsteams zusätzliche<br />
A-Zeiten bereitzustellen. Das kostet Stellen!<br />
Es kann nicht sein, dass Zeiten für<br />
Jahrgangsteams aus Zeiten für allgemeine Konferenzen<br />
oder aus Unterrichtszeiten abgezweigt werden.<br />
Das Hin- <strong>und</strong> Herziehen der Decke ist für alle unbefriedigend.<br />
Neue Aufgaben benötigen neue Ressourcen<br />
<strong>und</strong> somit mehr Personal an den Schulen.<br />
<strong>Info</strong>rmationen des Gesamtpersonalrats<br />
Aufgabenkritik: Für die Mehrheit der KollegInnen<br />
ein Flop?<br />
Nach einer einjährigen Debatte über das Thema<br />
„Aufgabenkritik“ schrieb Senator Rabe im September<br />
2012 einen Brief an alle Lehrkräfte, in dem er die<br />
Streichung von Aufgaben zur Arbeitserleichterung<br />
ankündigte. Eine der wenigen Streichungen, von denen<br />
alle Lehrkräfte der allgemeinbildenden Schulen<br />
profitieren sollten, wurde im November 2012 im<br />
Schulgesetz fixiert: Nicht mehr zwei, sondern nur<br />
noch „mindestens ein Lernentwicklungsgespräch“<br />
(LEG) sind fortan obligatorisch.<br />
Was ist daraus geworden?<br />
An vielen Schulen wird nur noch ein LEG durchgeführt.<br />
Anträge von Schulleitungen zur Durchführung<br />
eines weiteren LEGs wurden von vielen<br />
Lehrerkonferenzen mehrheitlich abgelehnt. Doch es<br />
gibt auch folgende Variante: Bevor es überhaupt Lernentwicklungsgespräche<br />
gab, war an vielen Schulen<br />
ein Elternsprechtag zu Beginn des zweiten Halbjahres<br />
ein vernünftiges Instrument für den Kontakt zu<br />
Eltern. Als dann zwei LEG obligatorisch wurden,<br />
verschwand der Elternsprechtag. Jetzt kommen einige<br />
SchulleiterInnen auf die Idee, zusätzlich zu dem<br />
einen LEG einen Elternsprechtag vorzusehen. Das<br />
bedarf ihrer Meinung nach keines Konferenzbeschlusses,<br />
weil der Elternsprechtag eben kein LEG<br />
<strong>und</strong> er Teil der Lehrerarbeitszeitberechnung sei.<br />
Ein Elternsprechtag kann in manchen Fällen sinnvoller<br />
sein als ein LEG. Aber: Die Zeit, die Lehrkräfte bei<br />
Elternsprechtagen benötigen (Zeiten für Gespräche<br />
<strong>und</strong> Vor- <strong>und</strong> Nachbereitung der Gespräche), muss<br />
als zusätzliche Arbeitszeit (Überst<strong>und</strong>en) gewertet<br />
werden, denn im 2. Bericht der Lehrerarbeitszeitkommission<br />
ist der Elternsprechtag nicht enthalten.<br />
Andernfalls wäre die Auseinandersetzung um Aufgabenkritik<br />
am Beispiel der LEGs Augenwischerei<br />
gewesen. Dann würde für viele Lehrkräfte das Thema<br />
„Aufgabenkritik“ endgültig zur Farce werden.<br />
Lassen wir uns nicht an der Nase herumführen!<br />
Die meisten Lehrkräfte der Berufsbildenden Schulen<br />
blieben übrigens bei dieser Aufgabenkritik außen<br />
vor <strong>und</strong> warteten bei Redaktionsschluss immer noch<br />
auf konkrete Vorschläge zur Reduzierung von Aufgaben<br />
im HIBB.<br />
Schulbüros: Arbeitszeiten <strong>und</strong> Urlaub<br />
Im Schulbrief von Landesschulrat Rosenboom zum<br />
Schuljahresanfang ist zu lesen, dass die Arbeitszeiten<br />
sowie die Anwesenheit der Verwaltungsangestellten<br />
in den Ferien einvernehmlich zu regeln sind.<br />
Die Verwaltungsangestellten sind arbeitsrechtlich<br />
nicht verpflichtet, den Erholungsurlaub ausschließlich<br />
in den Schulferien zu nehmen. Eine Ablehnung<br />
des Urlaubsantrags zieht die Mitbestimmung nach<br />
sich.<br />
Der Landesschulrat hat lediglich geltendes Recht<br />
(B<strong>und</strong>esurlaubsgesetz, HmbPersVG) wiedergegeben.<br />
Es ist offensichtlich nicht allen klar, dass diese Gesetze<br />
auch für Verwaltungsangestellte gelten.
<strong>Info</strong>rmationen des Gesamtpersonalrats Seite 3/8<br />
Inklusion in Hamburg – ein Euphemismus<br />
In den zwei „pragmatischen Jahren“ der Neufassung<br />
des § 12 HmbSG konnten die bestehenden I- <strong>und</strong> IR-<br />
Schulen durch die gezielte Verteilung <strong>und</strong> Konzentration<br />
von Personalressourcen noch weitgehend<br />
auskömmlich von der bestehenden Substanz leben.<br />
Neue Inklusionsstandorte wurden teilweise<br />
mit einer Anschubfinanzierung versorgt, um<br />
Akzeptanz zu erzeugen. Im Jahre 4 der Inklusion<br />
schlägt nun aber die personelle Versorgungslücke<br />
mit folgenden Konsequenzen<br />
durch:<br />
An Stadtteilschulen <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>schulen stehen<br />
teilweise weniger als 1,2 Std. sonderpädagogische<br />
Förderung pro SchülerIn <strong>und</strong> Woche zur<br />
Verfügung. Das liegt daran, dass mehr SchülerInnen<br />
mit sonderpädagogischem Förderbedarf<br />
in den Bereichen LSE diagnostiziert<br />
wurden <strong>und</strong> real vor Ort sind, als durch die<br />
pauschale Zuweisung („systemische Versorgung“)<br />
finanziert werden. Hier muss dringend<br />
nachgesteuert werden!<br />
SonderpädagogInnen sind gleichzeitig in bis<br />
zu 8-10 Klassen tätig; dadurch gibt es kaum<br />
die Möglichkeit, eine tragfähige Beziehung als<br />
Voraussetzung einer erfolgreichen pädagogischen<br />
Arbeit zu den SchülerInnen aufzubauen.<br />
KollegInnen werden durch diese Arbeitsbedingungen<br />
verschlissen, die professionelle Unterstützung<br />
von SchülerInnen mit dem Förderbedarf LSE<br />
ist so nicht möglich (<strong>und</strong> grenzt an Kindeswohlgefährdung!)<br />
<strong>und</strong> führt den Inklusionsanspruch ad absurdum.<br />
Wir fordern ein stabiles Zwei-PädagogInnen-System,<br />
damit ein tragfähiger Beziehungsaufbau <strong>und</strong> eine<br />
differenzierte Förderung aller SchülerInnen erfolgen<br />
kann.<br />
Notwendige Kooperationszeiten mit den verschiedenen<br />
Akteuren <strong>und</strong> Beratungszeiten für Eltern sind in<br />
der LAZVO nicht vorgesehen – gleichwohl aber notwendig.<br />
Hier muss schnellstmöglich eine Änderung<br />
erfolgen! In der Inklusion gehören angemessene Kooperationszeiten<br />
zur Gr<strong>und</strong>ausstattung einer erfolgreichen<br />
Arbeit.<br />
Auch die Jubelpresseerklärungen der BSB, die Hamburg<br />
b<strong>und</strong>esweit auf dem Spitzenplatz der Inklusion<br />
copyleft by: OpenIcons / pixabay.com<br />
sehen, ändern daran nichts. Völlig verschwiegen<br />
wird, dass die gegenwärtige unzureichende Ausstattung<br />
nur durch die bedenkliche Umverteilung von<br />
Ressourcen u.a. aus den BuT- Mitteln des B<strong>und</strong>es<br />
<strong>und</strong> der Streichung von Sprachförderung an Sonderschulen<br />
erwirtschaftet wird.<br />
Der <strong>GPR</strong> geht davon aus, dass die große Mehrheit aller<br />
KollegInnen der Idee einer inklusiven Schule positiv<br />
gegenübersteht <strong>und</strong> gern neue Wege<br />
beschreiten möchte, um Bildungsgerechtigkeit <strong>und</strong><br />
Teilhabe für alle SchülerInnen zu ermöglichen. Unter<br />
diesen Bedingungen geht es aber nicht!<br />
Beihilfe: Bearbeitungszeiten - Ein leidiges Thema<br />
Zehn Arbeitstage sind das Zeitziel der<br />
Beihilfeabteilung beim Zentrum für Personaldienste<br />
(ZPD). Doch hiervon ist das ZPD weit entfernt.<br />
Derzeit sind Bearbeitungszeiten von mindestens<br />
vier Wochen die Realität <strong>und</strong> eine Verbesserung der<br />
Arbeitssituation ist bis Ende des Jahres nicht in<br />
Sicht. Als Ursache werden steigende Antragszahlen<br />
<strong>und</strong> ein hoher Krankenstand unter den<br />
BeihilfesachbearbeiterInnen benannt.<br />
Auch wenn FHH <strong>und</strong> ZPD guten Willens zu sein<br />
scheinen (immerhin wurde die Beihilfeabteilung um<br />
zwei Stellen aufgestockt, <strong>und</strong> im Herbst soll es eine<br />
zusätzliche Verstärkung geben), liegen die Lasten<br />
bei den Beschäftigten. Diese strecken meist die<br />
Rechnungsbeträge vor oder ärgern sich mit den<br />
Abrechnungsstellen der Ärzte herum.<br />
Für sehr hohe Rechnungsbeträge gibt es jetzt einen<br />
„besonderen Service“. Sollte ein Beihilfeantrag die<br />
Summe von mindestens 2.500 Euro erreichen, wird<br />
dieser Antrag vorgezogen <strong>und</strong> innerhalb von zehn<br />
Arbeitstagen bearbeitet
Seite 4/8<br />
<strong>Info</strong>rmationen des Gesamtpersonalrats<br />
Arbeitsverdichtung bei ErzieherInnen <strong>und</strong><br />
SozialpädagogInnen<br />
Aufgr<strong>und</strong> der gestiegenen Anforderungen durch<br />
Ganztag <strong>und</strong> Inklusion kann an vielen Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong><br />
Stadtteilschulen die Versorgung der SchülerInnen<br />
mit ErzieherInnen <strong>und</strong> SozialpädagogInnen (pädagogisch-therapeutisches<br />
Fachpersonal, PTF) nicht mehr<br />
im pädagogisch notwendigen Umfang gewährleistet<br />
werden. Schulleitungen<br />
gehen jetzt zunehmend<br />
dazu über, die Arbeitszeit<br />
des PTFs bis an die Grenze<br />
des praktisch Möglichen<br />
zu verdichten.<br />
Das PTF erhält Einsatzpläne,<br />
die die Arbeit am<br />
Kind z.T. während der gesamten<br />
Präsenzzeit in der<br />
Schule vorsieht. Dazu<br />
wird häufig – <strong>und</strong> unzulässigerweise<br />
– die Lehrerarbeitszeitverordnung<br />
anstatt der Dienstzeitregekung<br />
angewendet. Der<br />
Einsatz im Unterricht wird z.T. mit einem Faktor bis<br />
hinunter zu 0,75WAZ versehen.<br />
Vor- <strong>und</strong> Nachbereitung, Koordination, Mitwirkung<br />
an der Erstellung von Förderplänen, Teilnahme an<br />
Konferenzen sind damit nicht mehr möglich <strong>und</strong><br />
seitens der Schulleitungen auch nicht mehr vorgesehen<br />
– obwohl die PTF-KollegInnen nach dem Schulgesetz<br />
Mitglieder der Lehrerkonferenz sind. Der<br />
Aufgabenbereich „Beratung“, der als notwendiger<br />
Bestandteil schulsozialpädagogischer Arbeit in der<br />
copyleft by: PublicDomainPictures / pixabay.com<br />
Aufgabenbeschreibung enthalten ist, kann nicht<br />
mehr wahrgenommen werden.<br />
PTF-KollegInnen werden zunehmend als Alleinkraft<br />
im Unterricht <strong>und</strong> zur Vertretung erkrankter LehrerInnen,<br />
im Rahmen der Ganztagsschule zusätzlich<br />
in Früh- <strong>und</strong> Spätbetreuung sowie in den Ferien eingesetzt.<br />
Im Ganztag<br />
müssen Gruppen mit bis<br />
zu 25 SchülerInnen betreut<br />
werden, was nur<br />
noch Beaufsichtigung,<br />
nicht aber die aufgabengemäße<br />
Gestaltung sozialpädagogischer<br />
Angebote ermöglicht.<br />
Immer häufiger erreichen<br />
den <strong>GPR</strong> Anfragen,<br />
die sich auf fehlerhafte<br />
Berechnung der individuellen<br />
Wochen- <strong>und</strong><br />
Jahresarbeitszeit beziehen.<br />
Der <strong>GPR</strong> hat gegenüber der Amtsleitung <strong>und</strong> anderen<br />
Behördenvertretern wiederholt <strong>und</strong> differenziert<br />
diese <strong>und</strong> andere Missstände, die dem Arbeitsauftrag<br />
des PTF zuwiderläuft, benannt <strong>und</strong> auf die Konsequenzen<br />
aus der Überlastung der KollegInnen<br />
hingewiesen. Unsere Forderungen wurden aufgenommen,<br />
deshalb erwarten wir, dass die BSB daraus<br />
die angemessenen Konsequenzen zieht, sich die Arbeitsbedingungen<br />
des PTF an Schulen also spürbar<br />
verbessern.<br />
Bedingt durch die Einführung der ganztätigen Betreuung<br />
an Gr<strong>und</strong>schulen <strong>und</strong> der Einführung von<br />
Ganztagsschulen häufen sich die prekären Beschäftigungsverhältnisse<br />
an Schulen.: Leiharbeit, Honorar-,<br />
Werk- <strong>und</strong> befristete Verträge.<br />
Diese Beschäftigten sind in fast allen Bereichen zu<br />
finden, sie betreuen die Kinder, sie geben Neigungskurse,<br />
sie helfen bei den Hausaufgaben, sie geben<br />
Bücher aus usw.<br />
Jeder Einstellungsvertrag im Zusammenhang mit<br />
Leiharbeit ist dem Schulpersonalrat zur Mitbestimmung<br />
vorzulegen. Dabei muss begründet werden,<br />
inwiefern die Voraussetzungen der Richtlinie Leiharbeit<br />
vorliegen. Diese finden Sie auf der Homepage<br />
des <strong>GPR</strong> (gpr.hamburg.de).<br />
Besonders schwierig ist die Situation für die Honorarkräfte,<br />
aber auch für Beschäftigte, die mit Werkverträgen<br />
arbeiten. Sie gehören offiziell nicht zur<br />
Prekäre Beschäftigungen<br />
oder: „Arbeiten für ‘n Appel <strong>und</strong> ‘n Ei“<br />
Dienststelle <strong>und</strong> haben kein Anrecht auf personalrätliche<br />
Vertretung. Ihre Verträge werden für einen<br />
bestimmten Zeitraum abgeschlossen. Wenn sie erkranken,<br />
erhalten sie kein Honorar. Sie haben keine<br />
Urlaubsansprüche etc. Rechtzeitig zum Beginn der<br />
Ferien enden ihre Verträge, so dass sie dann ohne<br />
Einkommen sind. Arbeitslosengeld erhalten Honorarkräfte<br />
<strong>und</strong> Werkverträgler dann nicht<br />
Auch die befristeten Arbeitsverträge für das übrige<br />
Personal häufen sich. Die Begründung für solche<br />
Verträge lautet, so könne das Personal flexibler eingesetzt<br />
werden. Das mag in Einzelfällen sogar stimmen.<br />
Jedoch handelt es sich meistens um<br />
Befristungen ohne Sachgr<strong>und</strong>, denn die Aufgaben<br />
bleiben <strong>und</strong> fallen nicht etwa mit Beendigung der<br />
Befristung weg, wie dies z.B. bei Projekten der Fall<br />
wäre. Hier sind Menschen – häufig Frauen – tätig, die<br />
nicht wissen, ob sie im zweiten Schulhalbjahr noch
<strong>Info</strong>rmationen des Gesamtpersonalrats Seite 5/8<br />
weiter beschäftigt werden. Das hat zur Folge, dass<br />
sie keine finanzielle Planungssicherheit haben.<br />
Einige Beschäftigte haben unbefristete Teilzeitverträge,<br />
der andere Teil ist befristet. Fällt die Befristung<br />
weg, müssen sie u.U. ergänzende Hilfen zum<br />
Lebensunterhalt beantragen. Die Arbeit vor Ort in<br />
der Schule bleibt aber erhalten <strong>und</strong> muss nun in weniger<br />
Zeit bewältigt werden. Dies kann nur funktionieren,<br />
indem die Beschäftigten unbezahlte<br />
Mehrarbeit leisten, die sie dann meist ohne die tariflich<br />
geregelten Zuschläge über Freizeitausgleich in<br />
den Ferien abbummeln. Ein gutes Geschäft für den<br />
Arbeitgeber!<br />
Fazit: Prekäre Beschäftigung hat viele Gesichter <strong>und</strong><br />
ist nicht immer auf den ersten Blick zu erkennen.<br />
Sprechen Sie Ihre KollegInnen in den Schulen an, bei<br />
denen Sie wissen, dass sie unter diesen untragbaren<br />
Beschäftigungsverhältnissen arbeiten müssen. Machen<br />
Sie ihnen Mut, ihre Situation öffentlich zu machen,<br />
damit ihnen geholfen werden kann.<br />
Schulentwicklungsplan Berufliche Schulen<br />
Aus den bisher 44 berufsbildenden Schulen Hamburgs<br />
sollen zukünftig nur noch 32 werden, so<br />
sieht es der vorliegende Referentenentwurf zur<br />
Schulentwicklungsplanung (SEPL – BS) vor. Im Zuge<br />
dieses Umbaus der Hamburger Berufsschullandschaft<br />
müssen sich ca. 25 Schulen Fusionsprozessen<br />
stellen. Zu den Vorplanungen gibt es an den Schulen<br />
unterschiedliche Haltungen.<br />
Die betroffenen Schulen waren aufgefordert, bis Mitte<br />
September zu den Plänen eine klare Position zu<br />
beziehen. An den meisten<br />
Schulen waren Lehrerkonferenzen<br />
<strong>und</strong> Schulvorstände<br />
beteiligt. Anders als bei der<br />
Schulentwicklungsplanung<br />
der allgemeinbildenden<br />
Schulen ist für die Beruflichen<br />
Schulen nicht die Zustimmung<br />
der Schulgremien<br />
vorgesehen, sondern nur die<br />
Abgabe einer Stellungnahme.<br />
Der <strong>GPR</strong> hat immer wieder<br />
deutlich gemacht, dass Entscheidungen<br />
des HIBB gegen<br />
den mehrheitlichen Willen<br />
der Kollegien den Erfolg des<br />
SEPL – BS stark infrage stellen<br />
können. Die Stellungnahmen<br />
der betroffenen KollegInnen<br />
sollten ernstgenommen <strong>und</strong><br />
deren Know-how sollte im<br />
Entwicklungsprozess eingeb<strong>und</strong>en<br />
werden.<br />
Unabhängig vom politischen<br />
Zeitplan haben viele beteiligte<br />
Schulen jedoch schon mit der<br />
praktischen Umstrukturierungsarbeit<br />
begonnen. Es liegen<br />
ausgearbeitete Pläne vor <strong>und</strong> die Fusionen<br />
werden vorbereitet. Hier gilt es nun seitens des HIBB<br />
sicherzustellen, dass die schulischen Personalräte<br />
beteiligt werden <strong>und</strong> nicht von den im Begleitkonzept<br />
definierten personellen bzw. finanziellen Mitteln<br />
ausgeschlossen werden. Sie müssen ihre Rechte<br />
copyleft by: PublicDomainPictures / pixabay.com<br />
als gewählte Interessensvertreter der Kollegien<br />
wahrnehmen können. Eine <strong>Info</strong>rmation über laufende<br />
Prozesse am Rande von Dienststellengesprächen<br />
oder durch die bloße Übersendung von Materialien<br />
reicht nicht aus.<br />
Darüber hinaus sind personalvertretungsrechtliche<br />
Hürden beiseite zu räumen, die die Zusammenarbeit<br />
verschiedener schulischer Personalräte behindern.<br />
Derzeit sind die zukünftigen Fusionsschulen rechtlich<br />
so weit getrennt, dass die Personalräte nur über<br />
weniges sprechen dürften. Weiterhin darf es nicht<br />
wieder zu Situationen kommen, in denen durch die<br />
Zusammenlegung von Dienststellen (siehe H8 <strong>und</strong><br />
G5) ein schulpersonalrätliches Vakuum entsteht, also<br />
vor Ort keine Personalvertretung mehr existiert.
Seite 6/8<br />
Arbeitsbedingungen in VSK<br />
Der <strong>GPR</strong> lässt nicht locker!<br />
Der <strong>GPR</strong> hat sich für die regelmäßige jährliche Ausschüttung<br />
der Beförderungsstellen von VorschulklassenleiterInnen<br />
(VSK) <strong>und</strong> ein klares Verfahren<br />
zur Vergabe dieser Beförderungsstellen eingesetzt.<br />
Bereits 2009 wurde geklärt, dass die VSK-Lehrkräfte<br />
die Möglichkeit haben, an der Pausenregelung der<br />
LehrerInnen teilzunehmen.<br />
Der Umgang mit der Vertretungsst<strong>und</strong>e, die regelhaft<br />
in der Arbeitszeitberechnung der VSK-KollegInnen<br />
enthalten ist, jedoch nicht gegeben werden<br />
kann, steht noch aus. Zusätzlich werden noch Tätigkeiten<br />
am Nachmittag abverlangt, <strong>und</strong> zwar bei 85%-<br />
Zwangsteilzeitverträgen.<br />
Der <strong>GPR</strong> hat durch stetes Nachfragen erreicht, dass<br />
es jetzt einen Prüfauftrag gibt, der klärt, ob <strong>und</strong> in<br />
welcher Form VSK-Lehrkräfte regelhaft 100%-Arbeitsverträge<br />
erhalten können.<br />
<strong>Info</strong>rmationen des Gesamtpersonalrats<br />
Schulbüros<br />
Arbeitszeiten <strong>und</strong> Urlaub<br />
Im Schulbrief von Landesschulrat Rosenboom zum<br />
Schuljahresanfang ist zu lesen, dass die Arbeitszeiten<br />
sowie die Anwesenheit der Verwaltungsangestellten<br />
in den Ferien einvernehmlich zu regeln sind.<br />
Die Verwaltungsangestellten sind arbeitsrechtlich<br />
nicht verpflichtet, den Erholungsurlaub ausschließlich<br />
in den Schulferien zu nehmen. Eine Ablehnung<br />
des Urlaubsantrags zieht die Mitbestimmung nach<br />
sich.<br />
Der Landesschulrat hat lediglich geltendes Recht<br />
(B<strong>und</strong>esurlaubsgesetz, HmbPersVG) wiedergegeben.<br />
Es ist offensichtlich nicht allen klar, dass diese Gesetze<br />
auch für Verwaltungsangestellte gelten.<br />
Überprüfung der<br />
Dienstfähigkeit muss offen<br />
gelegt werden<br />
Der <strong>GPR</strong> konnte durchsetzen, dass den KollegInnen,<br />
die sich im Verfahren zur Feststellung der Dienstfähigkeit<br />
befinden, direkt eine Kopie des Berichts ihrer<br />
Schulleitung ausgehändigt bzw. an sie verschickt<br />
wird, bevor dieser an den personalärztlichen Dienst<br />
(PäD) geht. Bisher wurde diese Einschätzung der<br />
Schulleitung zur Feststellung der Dienstfähigkeit<br />
den Betroffenen vorenthalten.<br />
Diese Anweisung haben die Schulleitungen in einem<br />
Schreiben des Amtsleiters am 12. Juni 2013 erhalten.<br />
Der <strong>GPR</strong> hat darüber auch die Personalräte in<br />
Kenntnis gesetzt.<br />
© Matthias Preisinger / pixelio.de<br />
Zulässige Höchstarbeitszeit<br />
bei werdenden Müttern<br />
Im Mitteilungsblatt Schulen (MBISchul 2013 Nr.1<br />
vom 14.2.2013) informierte die Personalabteilung<br />
über die zulässige Höchstarbeitszeit von Lehrkräften<br />
in der Schwangerschaft. Für werdende Mütter gelten<br />
spezielle Rechtsvorschriften (Mutterschutzgesetz<br />
<strong>und</strong> Hamburgische Mutterschutzverordnung).<br />
Nach Bestimmungen des Mutterschutzrechts ist für<br />
werdende Mütter eine Höchstarbeitszeit von 8,5<br />
St<strong>und</strong>en täglich, das sind maximal 88 b zw. 90 St<strong>und</strong>en<br />
in einer Doppelwoche vorgeschrieben. Lehrkräfte<br />
arbeiten entsprechend der LAZVO bei fünf<br />
Unterrichtstagen 9,31 St<strong>und</strong>en täglich. Dies stellt eine<br />
unzulässige Arbeitszeit dar. Die Arbeitszeit einer<br />
vollbeschäftigten schwangeren Lehrerin ist demzufolge<br />
zu reduzieren. Im konkreten Einzelfall ist eine<br />
Prüfung <strong>und</strong> Entscheidung durch die Schulleitung<br />
notwendig. Die schwangere Kollegin ist bei der Entscheidung<br />
zur Reduzierung der Arbeitszeit mit einzubeziehen.<br />
Ein Verzicht der Lehrerin auf<br />
Reduzierung ist nicht möglich. Näheres ist dem Mitteilungsblatt<br />
zu entnehmen. – Der <strong>GPR</strong> hat die Personalräte<br />
informiert.<br />
© Rainer Sturm / pixelio.de
<strong>Info</strong>rmationen des Gesamtpersonalrats Seite 7/8<br />
Die Schwerbehindertenvertretungen informieren<br />
Zum Beginn des neuen Schuljahres ist Stefan Kapla<br />
von seinem Amt als Vertrauensperson der<br />
schwerbehinderten Lehrkräfte an beruflichen<br />
Schulen zurückgetreten, so dass seine<br />
Stellvertreterin Heike Husinger-Cerbe in dieses Amt<br />
nachrückt. Sie unterrichtet an der Beruflichen Schule<br />
Uferstraße/W 2, ist aber auch in unserem Büro in<br />
der Hamburger Str. 37, Raum 620 unter der Tel. Nr.<br />
42863-4071 oder über ihre E-Mail:<br />
heike.husinger-cerbe@bsb.hamburg.de<br />
erreichbar.<br />
Wir danken Stefan Kapla für die langjährige<br />
vertrauensvolle <strong>und</strong> kollegiale Zusammenarbeit <strong>und</strong><br />
wünschen ihm alles Gute.<br />
Die SBV aller Schulformen werden Kollegin<br />
Husinger-Cerbe dabei unterstützen, sich schnell in<br />
ihre neue Aufgabe einzuarbeiten. Wir wünschen ihr<br />
viel Erfolg.<br />
Bildschirmgestützte Schulverwaltung – Alle müssen mit!<br />
© Rainer Sturm / pixelio.de<br />
Auch in Schulen halten verstärkt softwaregestützte<br />
Verwaltungs- <strong>und</strong> Dokumentationsverfahren Einzug,<br />
bisher vor allem bei der Schulleitung <strong>und</strong> in den<br />
Schulsekretariaten. Einige dieser Software-Tools sollen<br />
zukünftig auch von allen Lehrkräften, ErzieherInnen,<br />
SozialpädagogInnen <strong>und</strong> den anderen<br />
pädagogischen Beschäftigten genutzt werden. Das<br />
verspricht auf der einen Seite vereinfachte computergestützte<br />
Abläufe <strong>und</strong> schnellere Kommunikationswege.<br />
Auf der anderen Seite gibt es<br />
ges<strong>und</strong>heitliche Risiken.<br />
Damit die positiven Effekte überwiegen,<br />
müssen einige Voraussetzungen<br />
erfüllt sein. Im Kern<br />
gehören dazu die einfache <strong>und</strong><br />
intuitive Benutzbarkeit der Software,<br />
eine ergonomische Gestaltung<br />
der Benutzeroberflächen, an<br />
die gewohnte Arbeitsweise der<br />
BenutzerInnen angepasste Abläufe<br />
innerhalb der Software <strong>und</strong><br />
eine weitgehende Vereinheitlichung<br />
der Benutzung über die<br />
unterschiedlichen Softwareprodukte<br />
hinweg.<br />
Die Softwareprodukte an Schulen<br />
sind aber alles andere als einheitlich<br />
gestaltet oder ähnlich nutzbar<br />
– im Gegenteil. Je mehr<br />
Software benutzt werden muss,<br />
desto größer wird der Aufwand<br />
<strong>und</strong> desto schwieriger wird das<br />
Umschalten des Benutzers von<br />
„Programm A“ auf „Programm B“.<br />
Die teilweise seltene Nutzung<br />
einzelner Softwareprodukte verschlimmert<br />
die Situation. Je seltener<br />
eine Software eingesetzt wird, desto höher die<br />
Last der Wieder-Einarbeitung.<br />
Als Arbeitgeber muss die BSB sicherstellen, dass alle<br />
eingesetzten IuK-Verfahren, IT-Systeme <strong>und</strong> installierten<br />
Programme den Anforderungen an Ergonomie,<br />
Anpassbarkeit, Benutzerführung <strong>und</strong><br />
Einheitlichkeit genügen, damit die Lasten möglichst<br />
gering bleiben.<br />
An dieser Stelle ist der Gesamtpersonalrat tätig. Wir<br />
verhandeln derzeit u.a. über eine Rahmendienstvereinbarung,<br />
die u.a. sicherstellen soll, dass eingesetzte<br />
Software bestimmten Mindestanforderungen<br />
genügt. Leider mauert die BSB <strong>und</strong> will uns mit der<br />
„Einhaltung der Gesetze“ abspeisen. Würden die<br />
heute schon eingehalten, sähe es bereits viel besser<br />
aus!<br />
Teile der BSB ignorieren BSB die Belastungen von<br />
uneinheitlich gestalteter Software, von missverständlicher<br />
Benutzerführung <strong>und</strong> anderem. Für die<br />
BSB hat das „nur“ zur Folge, dass die Rationalisierungseffekte<br />
von Software nicht eintreten, es also
Seite 8/8<br />
keine „digitale Dividende“ gibt. Für die KollegInnen<br />
führt das u.a. zu ges<strong>und</strong>heitlichen Belastungen. Hier<br />
hört der Spaß auf!<br />
Jede an einem Arbeitsplatz genutzte Software muss<br />
in mehrfacher Hinsicht begutachtet werden. Dazu<br />
sollten externe Fachleute die Ergonomie der einzelnen<br />
Tools selbst <strong>und</strong> im Zusammenhang des Arbeitsplatzes<br />
bewerten. Die Ergonomie muss<br />
<strong>Info</strong>rmationen des Gesamtpersonalrats<br />
außerdem ein zwingendes Ausschreibungsmerkmal<br />
bei der Beschaffung von „Standardsoftware“ sein<br />
<strong>und</strong> vor Ort an den Schularbeitsplätzen nachgewiesen<br />
werden.<br />
An dieser Stelle wünschen wir uns ausnahmsweise,<br />
dass die BSB von der Wirtschaft lernt, denn in<br />
großen Unternehmen ist dieser Aspekt schon häufig<br />
Standard.<br />
Personalien<br />
Der Gesamtpersonalrat hat neue Mitglieder: Ingrid<br />
Thiele (Erich-Kästner-Schule), Ulrike Baumeister (Gelehrtenschule<br />
des Johanneums) <strong>und</strong> Sven Quiring<br />
(ReBBZ Mitte). Sie sind für ausgeschiedene KollegInnen<br />
nachgerückt. Die bisherigen <strong>GPR</strong>-Mitglieder<br />
freuen sich auf eine gute Zusammenarbeit <strong>und</strong> frische<br />
Ideen bei der Interessenvertretung.<br />
Seit Anfang des Schuljahres ist Roland Kasprzak<br />
(G18) Vorsitzen der des <strong>GPR</strong>. Er hat das Amt von Regina<br />
Tretow, die weiter im <strong>GPR</strong>-Vorstand für die<br />
Gr<strong>und</strong>schulen arbeiten wird, übernommen.<br />
Solange Thomas Osse (Hausmeister) für seine Tätigkeit<br />
als Ombudsman freigestellt ist, wird er von Stefan<br />
Bernau vertreten.<br />
Roland Kasprzak<br />
Vorsitzender<br />
Matias Töpfer<br />
stellv. Vorsitzender<br />
Regina Tretow<br />
Vorstandsmitglied<br />
Wolfgang Brand<br />
Vorstandsmitglied<br />
Wahlen<br />
Im kommenden Frühjahr finden die Wahlen der<br />
Schulpersonalräte <strong>und</strong> des Gesamtpersonalrats<br />
statt. Wir bitten die Schulpersonalräte dringend darum,<br />
jetzt auf die Suche nach KandidatInnen zu gehen!<br />
Auch die Wahlvorstände müssen besetzt<br />
werden.<br />
Ebenfalls für die Lehrerkammerwahl Ende dieses<br />
Jahres müssen jetzt die Wahlvorstände benannt<br />
werden.<br />
© Thomas Siepmann / pixelio.de<br />
V.i.S.d.P.: Roland Kasprzak<br />
Gesamtpersonalrat für das Personal an den staatlichen Schulen (<strong>GPR</strong> Schulen)<br />
Telefon: 040 / 428 63 2251, gpr@bsb.hamburg.de<br />
bis 30.09.2013: Hamburger Straße 37, ab: 04.10.2013: Hamburger Straße 41, 22083 Hamburg