Flugleiterbericht - Modellflieger Club Ölbronn-Dürrn eV
Flugleiterbericht - Modellflieger Club Ölbronn-Dürrn eV
Flugleiterbericht - Modellflieger Club Ölbronn-Dürrn eV
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<strong>Flugleiterbericht</strong><br />
<strong>Modellflieger</strong> <strong>Club</strong> <strong>Ölbronn</strong> – <strong>Dürrn</strong> e.V.<br />
Datum<br />
Flugbetrieb - Beginn Uhr<br />
Flugbetrieb - Ende<br />
Uhr<br />
Erste Hilfe-Einrichtungen überprüft<br />
Unterschrift<br />
Flugleiter - Name Dienstbeginn Dienstende Unterschrift<br />
1. Uhr Uhr<br />
2. Uhr Uhr<br />
3. Uhr Uhr<br />
4. Uhr Uhr<br />
Name des Piloten<br />
Kanal<br />
Starts<br />
davon F-<br />
Schlepp<br />
1. 10.<br />
2. 11.<br />
3. 12.<br />
4. 13.<br />
5. 14.<br />
6. 15.<br />
7. 16.<br />
8. 17.<br />
9. 18.<br />
Gastpilot<br />
Tagesmitgliedschaft endet mit Beendigung des<br />
Flugbetriebs am jeweiligen Tag (Austritt)<br />
Name, Adresse<br />
1.<br />
2.<br />
3.<br />
4.<br />
Kanal<br />
Besondere Vorkommnisse / Bemerkungen<br />
Name des Piloten<br />
Versicherung-Nr. und<br />
Sender geprüft durch<br />
(Unterschrift)<br />
<strong>Flugleiterbericht</strong>MFC 2012 Seite 1 / 2<br />
Kanal<br />
Starts<br />
davon F-<br />
Schlepp<br />
Unterschrift<br />
Gastpilot
Auszug aus der Vereinsordnung des MFC <strong>Ölbronn</strong>-<strong>Dürrn</strong><br />
4.0 Aufgaben des Flugleiters<br />
4.1 Für Samstage und Sonntage werden Flugleiter zu Beginn jeder Flugsaison vom Vorstand des MFC<br />
eingeteilt. Es werden nur volljährige Vereinsmitglieder herangezogen.<br />
4.2 Ist der eingeteilte Flugleiter verhindert, so hat er für einen geeigneten Vertreter zu sorgen, der den<br />
Flugleiterdienst für ihn ausführt.<br />
Im Falle der Vertretung ist auf dem <strong>Flugleiterbericht</strong> :“Vertretung für....“ zu vermerken.<br />
4.3 Der Flugleiter muss Zugriff auf einen Verbandskasten haben, der dem eines im KFZ<br />
vorgeschriebenen entspricht.<br />
4.4 Der Flugleiter hat dafür zu sorgen, dass die Flugordnung eingehalten wird. In diesem Rahmen hat er<br />
alle Maßnahmen zu ergreifen, die für einem ordnungsgemäßen Flugbetrieb erforderlich sind.<br />
Den Anordnungen des Flugleiters ist Folge zu leisten. Unfälle und besondere Vorkommnisse sind dem<br />
Vorstand unverzüglich zu melden und im <strong>Flugleiterbericht</strong> zu vermerken.<br />
4.5 Der Flugleiterdienst beginnt jeweils um 14.00 Uhr und endet mit der Einstellung des Flugbetriebs.<br />
Der Flugleiter darf selbst nicht fliegen und ist ausschließlich für die Flugleitung verantwortlich.<br />
Es können mehrere Flugleiter abwechselnd an einem Tag die Flugleitung übernehmen. Die jeweiligen<br />
Zeiten sind im <strong>Flugleiterbericht</strong> zu vermerken.<br />
4.6 Kein Flugbetrieb ohne Flugleiter. Ist kein Flugleiter vor Ort, ist automatisch das erste volljährige<br />
Vereinsmitglied am Platz Flugleiter. In allen anderen Fällen ist unter den Anwesenden volljährigen<br />
Vereinsmitgliedern ein Flugleiter zu bestimmen.<br />
4.7 Es ist unbedingt eine Frequenzkontrolle durchzuführen! Dazu die jeweiligen Kanalnummern der<br />
Sender notieren und bei Mehrfachbelegung einer Frequenz die betroffenen Piloten informieren.<br />
4.8 Der Flugleiter hat insbesondere darauf zu achten, dass sich auf dem Start- und Landefeld sowie in<br />
den entsprechenden Flugschneisen nur die unmittelbar am Flugbetrieb beteiligten Piloten aufhalten.<br />
Zuschauer müssen an geeignete (sichere) Plätze hinter der Absperrung gebeten werden.<br />
Unbedingt auf Kinder achten; Eltern auf ihre Aufsichtspflicht hinweisen.<br />
Autos, auch von Zuschauern, sind nur auf dem ausgewiesenen Parkplatz abzustellen, falls es die<br />
Bodenbeschaffenheit zulässt, dabei Flurschaden unbedingt vermeiden.<br />
4.9 Der Flugleiter prüft ob die Gastflieger eine ausreichende Haftpflichtversicherung haben und im Besitz<br />
einer zugelassenen, CE-geprüften Fernsteueranlage sind (� CE-Zeichen. Bei älteren Fernsteuerungen<br />
kann anhand der nicht mehr benötigten Frequenzzuteilungsurkunde oder der FTZ-Zulassungsurkunde<br />
die Zulässigkeit der Fernsteueranlage geprüft werden).<br />
Er notiert Name und Anschrift der Gastflieger und unterrichtet sie über die Flugordnung und über den<br />
Flugraum.<br />
4.10 Das Überfliegen von Personen ist strengstens verboten! Die Piloten sind gegebenenfalls zu<br />
verwarnen!<br />
4.11 Es ist auf die Einhaltung der Lärmbestimmungen zu achten (75dbA/7m). Das zulässige<br />
Abfluggewicht auf dem MFC-Fluggelände in <strong>Dürrn</strong> beträgt:<br />
- für Motorflugmodelle: 10 kg<br />
- für Segelflugmodelle: 10 kg<br />
4.12 Das Fluggelände ist von den Piloten in einem sauberen Zustand zu verlassen!<br />
4.13 Der <strong>Flugleiterbericht</strong> ist dem Vorstand unverzüglich zuzuleiten.<br />
An Samstagen und Sonntagen mit eingeteiltem Flugleiter ist auch bei schlechtem Wetter ein<br />
<strong>Flugleiterbericht</strong> auszufüllen und abzugeben ( Vermerk „Kein Flugbetrieb, schlechtes Wetter“)<br />
Die Anzahl der Starts jedes Piloten sind auf dem <strong>Flugleiterbericht</strong> zu notieren. Die Anzahl der F-Schlepps<br />
davon in die separate Spalte.<br />
4.14 Vor Aufnahme des Flugbetriebes hat die Flugleitung dafür zu sorgen, dass die Beschilderung<br />
„Vorsicht Flugbetrieb“ an den entsprechenden Stellen (auf den Zufahrtswegen von <strong>Dürrn</strong>, Bauschlott und<br />
<strong>Ölbronn</strong> herkommend) für Passanten gut ersichtlich aufgestellt werden. Ebenso ist ein Windsack<br />
aufzustellen. Beschilderung und Windsack lagern im MFC Geräteraum in <strong>Dürrn</strong>.<br />
<strong>Flugleiterbericht</strong>MFC 2012 Seite 2 / 2