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Flugleiterbericht - Modellflieger Club Ölbronn-Dürrn eV

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<strong>Flugleiterbericht</strong><br />

<strong>Modellflieger</strong> <strong>Club</strong> <strong>Ölbronn</strong> – <strong>Dürrn</strong> e.V.<br />

Datum<br />

Flugbetrieb - Beginn Uhr<br />

Flugbetrieb - Ende<br />

Uhr<br />

Erste Hilfe-Einrichtungen überprüft<br />

Unterschrift<br />

Flugleiter - Name Dienstbeginn Dienstende Unterschrift<br />

1. Uhr Uhr<br />

2. Uhr Uhr<br />

3. Uhr Uhr<br />

4. Uhr Uhr<br />

Name des Piloten<br />

Kanal<br />

Starts<br />

davon F-<br />

Schlepp<br />

1. 10.<br />

2. 11.<br />

3. 12.<br />

4. 13.<br />

5. 14.<br />

6. 15.<br />

7. 16.<br />

8. 17.<br />

9. 18.<br />

Gastpilot<br />

Tagesmitgliedschaft endet mit Beendigung des<br />

Flugbetriebs am jeweiligen Tag (Austritt)<br />

Name, Adresse<br />

1.<br />

2.<br />

3.<br />

4.<br />

Kanal<br />

Besondere Vorkommnisse / Bemerkungen<br />

Name des Piloten<br />

Versicherung-Nr. und<br />

Sender geprüft durch<br />

(Unterschrift)<br />

<strong>Flugleiterbericht</strong>MFC 2012 Seite 1 / 2<br />

Kanal<br />

Starts<br />

davon F-<br />

Schlepp<br />

Unterschrift<br />

Gastpilot


Auszug aus der Vereinsordnung des MFC <strong>Ölbronn</strong>-<strong>Dürrn</strong><br />

4.0 Aufgaben des Flugleiters<br />

4.1 Für Samstage und Sonntage werden Flugleiter zu Beginn jeder Flugsaison vom Vorstand des MFC<br />

eingeteilt. Es werden nur volljährige Vereinsmitglieder herangezogen.<br />

4.2 Ist der eingeteilte Flugleiter verhindert, so hat er für einen geeigneten Vertreter zu sorgen, der den<br />

Flugleiterdienst für ihn ausführt.<br />

Im Falle der Vertretung ist auf dem <strong>Flugleiterbericht</strong> :“Vertretung für....“ zu vermerken.<br />

4.3 Der Flugleiter muss Zugriff auf einen Verbandskasten haben, der dem eines im KFZ<br />

vorgeschriebenen entspricht.<br />

4.4 Der Flugleiter hat dafür zu sorgen, dass die Flugordnung eingehalten wird. In diesem Rahmen hat er<br />

alle Maßnahmen zu ergreifen, die für einem ordnungsgemäßen Flugbetrieb erforderlich sind.<br />

Den Anordnungen des Flugleiters ist Folge zu leisten. Unfälle und besondere Vorkommnisse sind dem<br />

Vorstand unverzüglich zu melden und im <strong>Flugleiterbericht</strong> zu vermerken.<br />

4.5 Der Flugleiterdienst beginnt jeweils um 14.00 Uhr und endet mit der Einstellung des Flugbetriebs.<br />

Der Flugleiter darf selbst nicht fliegen und ist ausschließlich für die Flugleitung verantwortlich.<br />

Es können mehrere Flugleiter abwechselnd an einem Tag die Flugleitung übernehmen. Die jeweiligen<br />

Zeiten sind im <strong>Flugleiterbericht</strong> zu vermerken.<br />

4.6 Kein Flugbetrieb ohne Flugleiter. Ist kein Flugleiter vor Ort, ist automatisch das erste volljährige<br />

Vereinsmitglied am Platz Flugleiter. In allen anderen Fällen ist unter den Anwesenden volljährigen<br />

Vereinsmitgliedern ein Flugleiter zu bestimmen.<br />

4.7 Es ist unbedingt eine Frequenzkontrolle durchzuführen! Dazu die jeweiligen Kanalnummern der<br />

Sender notieren und bei Mehrfachbelegung einer Frequenz die betroffenen Piloten informieren.<br />

4.8 Der Flugleiter hat insbesondere darauf zu achten, dass sich auf dem Start- und Landefeld sowie in<br />

den entsprechenden Flugschneisen nur die unmittelbar am Flugbetrieb beteiligten Piloten aufhalten.<br />

Zuschauer müssen an geeignete (sichere) Plätze hinter der Absperrung gebeten werden.<br />

Unbedingt auf Kinder achten; Eltern auf ihre Aufsichtspflicht hinweisen.<br />

Autos, auch von Zuschauern, sind nur auf dem ausgewiesenen Parkplatz abzustellen, falls es die<br />

Bodenbeschaffenheit zulässt, dabei Flurschaden unbedingt vermeiden.<br />

4.9 Der Flugleiter prüft ob die Gastflieger eine ausreichende Haftpflichtversicherung haben und im Besitz<br />

einer zugelassenen, CE-geprüften Fernsteueranlage sind (� CE-Zeichen. Bei älteren Fernsteuerungen<br />

kann anhand der nicht mehr benötigten Frequenzzuteilungsurkunde oder der FTZ-Zulassungsurkunde<br />

die Zulässigkeit der Fernsteueranlage geprüft werden).<br />

Er notiert Name und Anschrift der Gastflieger und unterrichtet sie über die Flugordnung und über den<br />

Flugraum.<br />

4.10 Das Überfliegen von Personen ist strengstens verboten! Die Piloten sind gegebenenfalls zu<br />

verwarnen!<br />

4.11 Es ist auf die Einhaltung der Lärmbestimmungen zu achten (75dbA/7m). Das zulässige<br />

Abfluggewicht auf dem MFC-Fluggelände in <strong>Dürrn</strong> beträgt:<br />

- für Motorflugmodelle: 10 kg<br />

- für Segelflugmodelle: 10 kg<br />

4.12 Das Fluggelände ist von den Piloten in einem sauberen Zustand zu verlassen!<br />

4.13 Der <strong>Flugleiterbericht</strong> ist dem Vorstand unverzüglich zuzuleiten.<br />

An Samstagen und Sonntagen mit eingeteiltem Flugleiter ist auch bei schlechtem Wetter ein<br />

<strong>Flugleiterbericht</strong> auszufüllen und abzugeben ( Vermerk „Kein Flugbetrieb, schlechtes Wetter“)<br />

Die Anzahl der Starts jedes Piloten sind auf dem <strong>Flugleiterbericht</strong> zu notieren. Die Anzahl der F-Schlepps<br />

davon in die separate Spalte.<br />

4.14 Vor Aufnahme des Flugbetriebes hat die Flugleitung dafür zu sorgen, dass die Beschilderung<br />

„Vorsicht Flugbetrieb“ an den entsprechenden Stellen (auf den Zufahrtswegen von <strong>Dürrn</strong>, Bauschlott und<br />

<strong>Ölbronn</strong> herkommend) für Passanten gut ersichtlich aufgestellt werden. Ebenso ist ein Windsack<br />

aufzustellen. Beschilderung und Windsack lagern im MFC Geräteraum in <strong>Dürrn</strong>.<br />

<strong>Flugleiterbericht</strong>MFC 2012 Seite 2 / 2

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