20/6922 Qualitätssicherung in der Promotion - Grüne ...
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19. Februar <strong>20</strong>13<br />
Schriftliche Kle<strong>in</strong>e Anfrage<br />
<strong>der</strong> Abgeordneten Dr. Eva Gümbel (<strong>Grüne</strong>) vom 13.02.<strong>20</strong>13<br />
und Antwort des Senats<br />
- Drucksache <strong>20</strong>/<strong>6922</strong> -<br />
Betr.: <strong>Qualitätssicherung</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Promotion</strong><br />
Durch Plagiate und Täuschungsversuche war <strong>in</strong> den vergangenen Monaten wie<strong>der</strong>holt die<br />
Qualität <strong>der</strong> <strong>Promotion</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> öffentlichen Debatte. Wissenschaftlicher Betrug und Diebstahl<br />
geistigen Eigentums s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e Petitesse. Im Zuge dieser Debatten s<strong>in</strong>d auch Fragen laut<br />
geworden, wie sich Hochschulen besser gegen Betrug schützen können und ob die<br />
Selbstkontrolle <strong>der</strong> Wissenschaft verbessert werden muss. Die Überprüfung,<br />
Weiterentwicklung und Stärkung dieser Selbstkontrollmechanismen <strong>der</strong> Wissenschaft<br />
ersche<strong>in</strong>t notwendig, um verlorenes Vertrauen <strong>in</strong> die Redlichkeit wissenschaftlicher Forschung<br />
zurückzugew<strong>in</strong>nen.<br />
Der Wissenschaftsrat hat schon <strong>20</strong>11 <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Positionspapier die aus se<strong>in</strong>er Sicht<br />
notwendigen Anfor<strong>der</strong>ungen an die <strong>Qualitätssicherung</strong> <strong>der</strong> <strong>Promotion</strong> festgehalten. Zu fragen<br />
ist, <strong>in</strong>wieweit an den Universitäten diese Empfehlungen E<strong>in</strong>gang <strong>in</strong> die Prüfungspraxis bei<br />
<strong>Promotion</strong>en gefunden haben.<br />
Vor diesem H<strong>in</strong>tergrund frage ich den Senat:<br />
Der Senat beantwortet die Fragen basierend auf Auskünften <strong>der</strong> Universität Hamburg (UHH), des<br />
Universitätskl<strong>in</strong>ikums Hamburg-Eppendorf (UKE), <strong>der</strong> Technischen Universität Hamburg-Harburg<br />
(TUHH), <strong>der</strong> Hafencity-Universität (HCU), <strong>der</strong> Hochschule für bildende Künste (HFBK) sowie <strong>der</strong><br />
Hochschule für Musik und Theater (HfMT) wie folgt:<br />
1. Wie viele <strong>Promotion</strong>en wurden <strong>in</strong> den vergangenen fünf Jahren jeweils an den<br />
promotionsberechtigten Hamburger Hochschulen abgeschlossen? Bitte auch nach<br />
Fächergruppen aufglie<strong>der</strong>n.<br />
2. Wie hoch war die Anzahl <strong>der</strong> Absolventen an den unter 1. abgefragten Hochschulen<br />
jeweils fünf Jahre vor Abschluss <strong>der</strong> nachgefragten <strong>Promotion</strong>en? Bitte auch nach<br />
Fächergruppen aufglie<strong>der</strong>n.<br />
Siehe hierzu die Daten des Statistikamtes Nord <strong>in</strong> Anlagen 1 und 2.<br />
3. Wie s<strong>in</strong>d die Erfolgs- beziehungsweise Abbruchquoten für Promovierende jeweils an den<br />
Hamburger Hochschulen und welchen Zeitraum umfasst die durchschnittliche<br />
<strong>Promotion</strong>sdauer? Bitte auch nach Fächergruppen aufglie<strong>der</strong>n. Sollten ke<strong>in</strong>e<br />
Erkenntnisse hierzu vorliegen, woran liegt dies und ist daran gedacht, künftig diese<br />
Daten zu erheben?<br />
Wie das von <strong>der</strong> Fragesteller<strong>in</strong> zitierte Positionspapier des Wissenschaftsrats feststellt, gibt es „ke<strong>in</strong>e<br />
verlässlichen Zahlen, die Auskunft über die laufenden <strong>Promotion</strong>en geben. Von <strong>der</strong> amtlichen Statistik<br />
werden nur die erfolgreichen Abschlüsse erfasst, so dass <strong>Promotion</strong>sdauer, Erfolgs- wie Abbruchquoten<br />
unbekannt s<strong>in</strong>d.“ Diese Feststellung trifft auch auf die Hamburger Hochschulen zu, da viele Promovierende<br />
gar nicht o<strong>der</strong> nicht für die gesamte Dauer <strong>der</strong> <strong>Promotion</strong> immatrikuliert s<strong>in</strong>d. Zur Frage,<br />
ob künftig die erfor<strong>der</strong>lichen Daten erhoben werden sollen, ist die Me<strong>in</strong>ungsbildung <strong>der</strong> zuständigen<br />
Behörde noch nicht abgeschlossen.<br />
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4. Wie wird an den promotionsberechtigten Hamburger Hochschulen sichergestellt, dass<br />
die Auswahl <strong>der</strong> Kandidat<strong>in</strong>nen und Kandidaten für e<strong>in</strong>e Doktorarbeit und die Bewertung<br />
ihrer Qualifikation nach transparenten Kriterien erfolgen?<br />
Grundlage <strong>der</strong> Auswahl s<strong>in</strong>d die <strong>Promotion</strong>sordnungen <strong>der</strong> Hochschulen und <strong>der</strong> Fakultäten <strong>der</strong> Universität<br />
Hamburg. Dort s<strong>in</strong>d Zulassungsverfahren und Zulassungsvoraussetzungen transparent und<br />
verb<strong>in</strong>dlich festgelegt.<br />
Ja.<br />
5. F<strong>in</strong>den an den promotionsberechtigten Hochschulen für die zu vergebenden<br />
<strong>Promotion</strong>sstellen regelhaft Ausschreibungen statt?<br />
Entfällt.<br />
6. Sollte es zu ke<strong>in</strong>er Ausschreibung <strong>der</strong> zu vergebenden <strong>Promotion</strong>sstellen kommen, auf<br />
welchem Wege werden die Stellen dann vergeben?<br />
7. Wurden an den promotionsberechtigten Hamburger Hochschulen die vom<br />
Wissenschaftsrat empfohlenen <strong>Promotion</strong>skomitees e<strong>in</strong>geführt?<br />
Wenn ne<strong>in</strong>, warum nicht?<br />
Wenn ja, wie wird <strong>der</strong>en Arbeit bewertet?<br />
UHH:<br />
Die <strong>Promotion</strong>sordnungen <strong>der</strong> Fakultäten sehen verschiedene Ausschüsse für die Zulassung und<br />
Verfahrensdurchführung sowie die Bewertung vor. Nach § 63 Abs. 1 <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit § 59 Hamburgisches<br />
Hochschulgesetz (HmbHG) s<strong>in</strong>d Mitglie<strong>der</strong> des Ausschusses, <strong>der</strong> zulässt, nicht Mitglie<strong>der</strong><br />
des Ausschusses, <strong>der</strong> bewertet. E<strong>in</strong>e Überschneidung von Betreuung und Bewertung kann jedoch<br />
noch vorkommen (siehe im Übrigen Antwort zu 12.).<br />
UKE:<br />
Für mediz<strong>in</strong>ische <strong>Promotion</strong>en werden aufgrund <strong>der</strong> fachspezifischen Unterschiede, wie <strong>der</strong> Art <strong>der</strong><br />
Forschungsmethodik (z.B. experimentelle, kl<strong>in</strong>ische, statistische Forschung), aber auch <strong>der</strong> Strukturierung<br />
<strong>der</strong> Betreuung (z.B. Graduiertenschulen, E<strong>in</strong>zelpromotion), ke<strong>in</strong>e <strong>Promotion</strong>skomitees vorgegeben.<br />
Neben <strong>der</strong> Betreuung durch die Betreuer<strong>in</strong> o<strong>der</strong> den Betreuer s<strong>in</strong>d Promovierende <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel <strong>in</strong><br />
<strong>in</strong>terdiszipl<strong>in</strong>äre Wissenschaftlerteams o<strong>der</strong> Doktorandenkolloquien e<strong>in</strong>gebunden.<br />
In den PhD-Programmen werden Promovierende durch e<strong>in</strong> <strong>Promotion</strong>skomitee von drei Wissenschaftler<strong>in</strong>nen<br />
und Wissenschaftlern betreut. Das Komitee trifft sich m<strong>in</strong>destens jährlich; diese Besprechungen<br />
zum Stand <strong>der</strong> Dissertation werden protokolliert.<br />
TUHH:<br />
Diese Aufgaben werden vom <strong>Promotion</strong>sausschuss wahrgenommen. Zusammensetzung, Aufgaben<br />
und Kompetenzen des <strong>Promotion</strong>sausschusses s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> <strong>der</strong> PromO <strong>der</strong> TUHH geregelt.<br />
HCU:<br />
Die HCU hat an<strong>der</strong>e Wege beschritten, um die <strong>in</strong>stitutionelle Verantwortung für die Promovierenden<br />
zu übernehmen, z. B. Forschungskolloquien und Doktorandenkollegs <strong>in</strong> <strong>der</strong> Verantwortung unterschiedlicher<br />
fachlicher Arbeitsgebiete.<br />
HFBK:<br />
Durch die bisherige, sehr enge Betreuungspraxis durch die e<strong>in</strong>zelnen Hochschullehrer<strong>in</strong>nen und<br />
Hochschullehrer wurde e<strong>in</strong>e Notwendigkeit verne<strong>in</strong>t. Nach e<strong>in</strong>em gewissen Zeitraum ist jedoch dieses<br />
Verfahren zu evaluieren.<br />
HfMT:<br />
E<strong>in</strong>e Me<strong>in</strong>ungsbildung hat dazu noch nicht stattgefunden, <strong>der</strong> <strong>Promotion</strong>sausschuss wird sich <strong>in</strong> Kürze<br />
mit <strong>der</strong> Fragestellung befassen.<br />
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8. Werden an den promotionsberechtigten Hamburger Hochschulen regelhaft<br />
Betreuungsvere<strong>in</strong>barungen zwischen Doktorand<strong>in</strong> beziehungsweise Doktorand,<br />
Betreuer<strong>in</strong>nen und Betreuern und gegebenenfalls dem <strong>Promotion</strong>skomitee<br />
abgeschlossen?<br />
Wenn ne<strong>in</strong>, warum nicht?<br />
UHH, UKE, TUHH, HfMT, HCU:<br />
Ja.<br />
HFBK:<br />
Aufgrund <strong>der</strong> Gegebenheiten e<strong>in</strong>er Kunsthochschule besteht bereits e<strong>in</strong> sehr enges Betreuungsverhältnis.<br />
9. Wie garantieren die promotionsberechtigten Hamburger Hochschulen, dass die<br />
Hochschullehrer<strong>in</strong>nen und Hochschullehrer für die Betreuung <strong>der</strong> e<strong>in</strong>zelnen<br />
Doktorand<strong>in</strong>nen und Doktoranden ausreichend Zeit zur Verfügung haben? Gibt es e<strong>in</strong>e<br />
Obergrenze <strong>der</strong> zur Betreuung zu übernehmenden <strong>Promotion</strong>en für<br />
Hochschullehrer<strong>in</strong>nen beziehungsweise Hochschullehrer? Welche Betreuungsrelation<br />
halten die promotionsberechtigten Hamburger Hochschulen für angemessen, welche für<br />
gerade noch vertretbar?<br />
Die Betreuung von Doktorand<strong>in</strong>nen und Doktoranden gehört zu den Dienstaufgaben <strong>der</strong> Professor<strong>in</strong>nen<br />
und Professoren <strong>der</strong> promotionsberechtigten Hamburger Hochschulen. Es gibt ke<strong>in</strong>e Vorgaben<br />
für den Betreuungsaufwand je Promovieren<strong>der</strong> bzw. Promovierenden und auch ke<strong>in</strong>e Obergrenzen für<br />
die Zahl von Promovierenden e<strong>in</strong>er Professor<strong>in</strong> o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>es Professors. Diese Entscheidungen obliegen<br />
<strong>der</strong> e<strong>in</strong>zelnen Professor<strong>in</strong> bzw. dem e<strong>in</strong>zelnen Professor im Rahmen <strong>der</strong> grundgesetzlichen<br />
Rechte.<br />
Entfällt.<br />
10. Gibt es Fälle, <strong>in</strong> denen diese angemessenen o<strong>der</strong> gerade noch vertretbaren<br />
Betreuungsrelationen überschritten werden?<br />
Wenn ja, wie viele Fälle <strong>in</strong> den letzten fünf Jahren und wie hoch war die jeweilige<br />
Überschreitung?<br />
11. Wie hoch ist die Anzahl externer <strong>Promotion</strong>en an den promotionsberechtigten<br />
Hamburger Hochschulen? Werden diese durch e<strong>in</strong> strukturiertes <strong>Promotion</strong>sprogramm<br />
<strong>in</strong>tegriert o<strong>der</strong> s<strong>in</strong>d sie <strong>in</strong> die Arbeitsgruppe <strong>der</strong> Betreuer<strong>in</strong> beziehungsweise des<br />
Betreuers e<strong>in</strong>gebunden?<br />
Die Anzahl <strong>der</strong> externen <strong>Promotion</strong>en wird nicht erfasst. E<strong>in</strong>e händische Auswertung aller Akten war<br />
den Hochschulen <strong>in</strong> <strong>der</strong> für die Beantwortung <strong>der</strong> Schriftlichen Kle<strong>in</strong>en Anfrage zur Verfügung stehenden<br />
Zeit nicht möglich.<br />
12. Haben die promotionsberechtigten Hamburger Hochschulen die Empfehlung des<br />
Wissenschaftsrates nach Trennung von Betreuung und Bewertung <strong>der</strong> Dissertation<br />
umgesetzt?<br />
Wenn ne<strong>in</strong>, warum nicht, wenn ja, f<strong>in</strong>det dies auch se<strong>in</strong>en Ausdruck <strong>in</strong> den jeweiligen<br />
<strong>Promotion</strong>sordnungen?<br />
UHH:<br />
Die Empfehlungen des Wissenschaftsrats werden zurzeit <strong>in</strong> den Fakultäten dah<strong>in</strong>gehend diskutiert, <strong>in</strong><br />
welchem Umfang und <strong>in</strong> welcher Zeit e<strong>in</strong>e Umsetzung erfolgen kann. Die geltenden <strong>Promotion</strong>sordnungen<br />
sehen vor, dass von den <strong>Promotion</strong>sausschüssen für jedes <strong>Promotion</strong>sverfahren e<strong>in</strong>e zweiköpfige<br />
Betreuungskommission e<strong>in</strong>gesetzt wird. Die <strong>Promotion</strong>sordnungen sehen im Regelfall die<br />
betreuende Person als Erstgutachter<strong>in</strong> o<strong>der</strong> Erstgutachter vor. M<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong> weiteres Gutachten ist<br />
gemäß den <strong>Promotion</strong>sordnungen vorgeschrieben. Die Bewertung <strong>der</strong> <strong>Promotion</strong>sleistungen nimmt<br />
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laut <strong>Promotion</strong>sordnungen e<strong>in</strong> Ausschuss (Prüfungsausschuss) vor, dem neben den Gutachtern weitere<br />
Mitglie<strong>der</strong> angehören.<br />
UKE:<br />
An <strong>der</strong> Mediz<strong>in</strong>ischen Fakultät wird zur Bewertung e<strong>in</strong>er Dissertation e<strong>in</strong>e Prüfungskommission e<strong>in</strong>gesetzt,<br />
<strong>der</strong> unter an<strong>der</strong>em die Betreuer<strong>in</strong> o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Betreuer <strong>der</strong> Dissertation angehören muss. Zum<br />
e<strong>in</strong>en begründet sich dies aus <strong>der</strong> vorgegebenen Musterpromotionsordnung <strong>der</strong> Universität Hamburg.<br />
Zum an<strong>der</strong>en ist dies ausdrücklich so gewünscht, da die fachspezifische Kompetenz zur Bewertung<br />
<strong>der</strong> Dissertation <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e durch die Betreuer<strong>in</strong> o<strong>der</strong> den Betreuer gewährleistet werden kann.<br />
TUHH:<br />
Die Dissertation wird von <strong>der</strong> Betreuer<strong>in</strong> o<strong>der</strong> dem Betreuer und m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>er weiteren Fachkolleg<strong>in</strong><br />
o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>em weiteren Fachkollegen bewertet. H<strong>in</strong>zu kommen die zusätzlichen Gutachter, das Umlaufverfahren<br />
und das Auslegen <strong>der</strong> Arbeiten e<strong>in</strong>schließlich Gutachten.<br />
HCU:<br />
Der Betreuende ist <strong>in</strong> den meisten Fällen zugleich erste Gutachter<strong>in</strong> o<strong>der</strong> erster Gutachter <strong>der</strong> <strong>Promotion</strong>.<br />
Zur weiteren Bewertung werden laut PromO Zweit- bzw. Drittgutachter o<strong>der</strong> zusätzliche Gutachter<br />
e<strong>in</strong>gesetzt.<br />
HFBK:<br />
E<strong>in</strong>e Trennung von Betreuung und Bewertung gibt es an <strong>der</strong> HfBK nicht. Die Betreuer<strong>in</strong>nen bzw. die<br />
Betreuer begutachten jedoch unabhängig vone<strong>in</strong>an<strong>der</strong> die Dissertation und empfehlen dem <strong>Promotion</strong>sausschuss<br />
die Annahme o<strong>der</strong> die Ablehnung <strong>der</strong> Dissertation (§ 9 <strong>Promotion</strong>sordnung).<br />
HfMT:<br />
Die HfMT hält dies nicht für s<strong>in</strong>nvoll, da Zweit- und ggf. Drittgutachter sich <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel eher <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />
bewertenden und weniger <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er betreuenden Funktion sehen.<br />
13. Haben die promotionsberechtigten Hamburger Hochschulen ihr Bewertungssystem für<br />
<strong>Promotion</strong>en den Empfehlungen des Wissenschaftsrates angepasst und die Benotung<br />
auf die <strong>in</strong> europäischen Nachbarlän<strong>der</strong>n übliche b<strong>in</strong>äre Skala umgestellt („Bestanden“<br />
o<strong>der</strong> „Mit beson<strong>der</strong>em Lob/Ausgezeichnet“)?<br />
Wenn ne<strong>in</strong>, warum nicht?<br />
Ne<strong>in</strong>. Nach Auffassung <strong>der</strong> Hochschulen handelt es sich bei dem bisherigen Verfahren um e<strong>in</strong> bewährtes,<br />
deutschlandweit vergleichbares Bewertungssystem.<br />
14. Wird von den promotionsberechtigten Hamburger Hochschulen für <strong>Promotion</strong>en mit<br />
Auszeichnungen zw<strong>in</strong>gend e<strong>in</strong> drittes externes Gutachten herangezogen?<br />
Wenn ne<strong>in</strong>, warum nicht?<br />
UHH:<br />
Die <strong>Promotion</strong>sordnungen <strong>der</strong> Fakultäten Wirtschafts- und Sozialwissenschaft (WISO), Mediz<strong>in</strong>, Geisteswissenschaft<br />
(GW) und Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften (MIN) schreiben das dritte<br />
(externe) Gutachten zw<strong>in</strong>gend vor, wenn beide Gutachter<strong>in</strong>nen o<strong>der</strong> Gutachter mit summa cum laude<br />
urteilen. Nach <strong>der</strong> <strong>Promotion</strong>sordnung <strong>der</strong> Fakultät Erziehungswissenschaft, Psychologie und Bewegungswissenschaft<br />
(EPB) kann e<strong>in</strong> drittes Gutachten e<strong>in</strong>geholt werden, wenn beide Gutachter<strong>in</strong>nen<br />
o<strong>der</strong> Gutachter mit summa cum laude urteilen. Nach <strong>der</strong> PromO <strong>der</strong> Fakultät Rechtswissenschaften<br />
(RW) wird ke<strong>in</strong> drittes Gutachten e<strong>in</strong>geholt, es sei denn, nur e<strong>in</strong>er <strong>der</strong> beiden Gutachter<strong>in</strong>nen o<strong>der</strong><br />
Gutachter urteilt mit summa cum laude, <strong>in</strong> diesem Fall wird e<strong>in</strong> drittes Gutachten e<strong>in</strong>geholt. Diese<br />
Praxis wird als ausreichend beurteilt.<br />
UKE:<br />
Für die Vergabe e<strong>in</strong>er Bewertung „mit Auszeichnung“ an <strong>der</strong> Mediz<strong>in</strong>ischen Fakultät ist e<strong>in</strong> zusätzliches,<br />
externes Gutachten Voraussetzung.<br />
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TUHH:<br />
Ne<strong>in</strong>. Das <strong>in</strong> <strong>der</strong> Antwort zu 12. genannte Bewertungsverfahren hat sich bisher bewährt. Außerdem<br />
darf e<strong>in</strong>e Auszeichnung nur vergeben werden, wenn Zusatzleistungen erbracht wurden und <strong>der</strong> <strong>Promotion</strong>sausschuss<br />
über die Auszeichnung e<strong>in</strong>en e<strong>in</strong>stimmigen Beschluss gefasst hat.<br />
HCU:<br />
Ne<strong>in</strong>. Die <strong>Qualitätssicherung</strong> durch den <strong>Promotion</strong>sausschuss wurde bisher als ausreichend beurteilt.<br />
Seit <strong>20</strong>08 wurde lediglich e<strong>in</strong>mal die Note „mit Auszeichnung“ vergeben.<br />
HFBK:<br />
Ne<strong>in</strong>. Für den Fall <strong>der</strong> „Auszeichnung“ gilt an <strong>der</strong> HfBK folgende Regelung: Lauten beide E<strong>in</strong>zelnoten<br />
„sehr gut“ (1,0) und beantragen beide Gutachter<strong>in</strong>nen bzw. Gutachter das Prädikat „ausgezeichnet“,<br />
so kann <strong>der</strong> <strong>Promotion</strong>sprüfungsausschuss auf Grund e<strong>in</strong>es e<strong>in</strong>stimmigen Beschlusses das Prädikat<br />
„ausgezeichnet“ erteilen.<br />
HfMT:<br />
Ne<strong>in</strong>. Nur wenn es sachlich erfor<strong>der</strong>lich ist. Beim Dr. phil. ist nach <strong>der</strong> PromO schon jetzt zw<strong>in</strong>gend e<strong>in</strong><br />
externes Gutachten e<strong>in</strong>zuholen.<br />
15. Wird von den promotionsberechtigten Hamburger Hochschulen noch das Rigorosum als<br />
Prüfungsform durchgeführt?<br />
Wenn ja, warum?<br />
UHH, UKE, HCU, HFBK, HfMT:<br />
Ne<strong>in</strong>.<br />
TUHH:<br />
Die mündliche Prüfung ist wesentlicher Bestandteil <strong>der</strong> Prüfung, damit die wissenschaftliche Qualifikation<br />
<strong>der</strong> Bewerber<strong>in</strong> bzw. des Bewerbers auf dem Gebiet <strong>der</strong> Dissertation sowie <strong>in</strong> den benachbarten<br />
Fachgebieten überprüft werden kann. Im Falle e<strong>in</strong>er geme<strong>in</strong>schaftlichen Forschungsarbeit s<strong>in</strong>d <strong>der</strong><br />
E<strong>in</strong>zelbeitrag, <strong>der</strong> Arbeitsprozess und das Gruppenergebnis selbständig zu erläutern.<br />
16. Wird <strong>in</strong> den <strong>Promotion</strong>sordnungen <strong>der</strong> promotionsberechtigten Hamburger Hochschulen<br />
die Möglichkeit zur publikationsbasierten Dissertation e<strong>in</strong>geräumt?<br />
UHH:<br />
Die <strong>Promotion</strong>sordnungen regeln verschiedene Arten von Dissertationen: entwe<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Monographie,<br />
die <strong>in</strong> Teilen vorab veröffentlicht se<strong>in</strong> kann, o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e kumulative Dissertation mit veröffentlichten<br />
o<strong>der</strong> zur Veröffentlichung e<strong>in</strong>gereichten wissenschaftlichen Zeitschriftenbeiträgen, die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Synopse<br />
zusammengeführt werden müssen.<br />
UKE:<br />
An <strong>der</strong> Mediz<strong>in</strong>ischen Fakultät können sowohl mediz<strong>in</strong>ische Dissertationen als auch Dissertationen <strong>in</strong><br />
den PhD-Programmen publikationsbasiert durchgeführt werden.<br />
TUHH, HFBK, HfMT:<br />
Ne<strong>in</strong>.<br />
HCU:<br />
Über diese Regelung wird noch im <strong>Promotion</strong>sausschuss und im Präsidium diskutiert. E<strong>in</strong>e Umsetzung<br />
erfolgt <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em <strong>der</strong> laufenden Doktorandenkollegs und ist als generelle Möglichkeit <strong>in</strong> Vorbereitung.<br />
UHH:<br />
Ja.<br />
17. Wurden entsprechende fachspezifische Standards für die publikationsbasierte<br />
Dissertation entwickelt und <strong>in</strong> den <strong>Promotion</strong>sverordnungen verankert?<br />
Wenn ja, wie sehen diese fachspezifischen Standards jeweils aus?<br />
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In den Fakultäten Rechtswissenschaft, Geisteswissenschaften und Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften:<br />
Publikationen und Synopse.<br />
In <strong>der</strong> Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften: In <strong>der</strong> Regel drei veröffentlichte und/o<strong>der</strong> unveröffentlichte<br />
E<strong>in</strong>zelarbeiten und Synopse.<br />
TUHH, HCU, HFBK, HfMT:<br />
Entfällt.<br />
UKE:<br />
Die <strong>Promotion</strong>sordnung für mediz<strong>in</strong>ische Promovierende sieht zwei Arten <strong>der</strong> publikationsbasierten<br />
Dissertation vor. Die sogenannte Publikationspromotion, die aus e<strong>in</strong>er publizierten wissenschaftlichen<br />
Arbeit besteht und die sogenannte kumulative Dissertation, die aus mehreren E<strong>in</strong>zelarbeiten besteht.<br />
Voraussetzung für die mediz<strong>in</strong>ische Publikationspromotion ist die Veröffentlichung e<strong>in</strong>er Orig<strong>in</strong>alarbeit,<br />
die bei e<strong>in</strong>em <strong>in</strong> <strong>der</strong> mediz<strong>in</strong>ischen Metadatenbank PubMed-gelisteten Journal mit Peer Review Verfahren<br />
bereits veröffentlicht o<strong>der</strong> angenommen wurde. Weiterh<strong>in</strong> muss <strong>der</strong> Promovierende Erstautor<br />
se<strong>in</strong>. E<strong>in</strong>e Spezifizierung <strong>der</strong> Kriterien für die mediz<strong>in</strong>ische kumulative Dissertation, die aus mehreren<br />
veröffentlichten und/ o<strong>der</strong> unveröffentlichten E<strong>in</strong>zelarbeiten besteht, wird <strong>der</strong>zeit ausgearbeitet.<br />
Voraussetzung für die publikationsbasierte Dissertation bzw. kumulative Dissertation <strong>in</strong> den PhD-<br />
Programmen ist <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel e<strong>in</strong>e Sammlung von zwei o<strong>der</strong> mehr publizierten o<strong>der</strong> zur Publikation<br />
angenommenen Manuskripten, die fachlich zusammenhängen und zu e<strong>in</strong>er neuen wissenschaftlichen<br />
Erkenntnis führen. Weiterh<strong>in</strong> muss bei m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>em Manuskript <strong>der</strong> Promovierende Erstautor<br />
se<strong>in</strong>. Bei den Publikationen muss es sich um Arbeiten <strong>in</strong> referierten wissenschaftlichen Fachzeitschriften<br />
handeln. Die kumulative Bewertung <strong>der</strong> Autorenanteile nach dem UKE Score-System muss m<strong>in</strong>destens<br />
zehn Punkte betragen.<br />
18. Ist sichergestellt, dass Verfasser<strong>in</strong>nen beziehungsweise Verfasser von Gutachten nicht<br />
zugleich Mitautor<strong>in</strong> beziehungsweise Mitautor von für die <strong>Promotion</strong> maßgeblichen<br />
Publikationen se<strong>in</strong> dürfen?<br />
UHH:<br />
Nur die <strong>Promotion</strong>sordnung <strong>der</strong> Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften hat hierzu Regelungen<br />
festgelegt: M<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>e Gutachter<strong>in</strong> o<strong>der</strong> e<strong>in</strong> Gutachter darf nicht Koautor<strong>in</strong> o<strong>der</strong> Koautor<br />
e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>gereichten E<strong>in</strong>zelarbeit se<strong>in</strong>. Dies gilt auch für Beiträge, die mit <strong>der</strong> Arbeit <strong>in</strong> Zusammenhang<br />
stehen. Die zweite Gutachter<strong>in</strong> o<strong>der</strong> <strong>der</strong> zweite Gutachter darf bei höchstens <strong>der</strong> Hälfte <strong>der</strong> e<strong>in</strong>gereichten<br />
E<strong>in</strong>zelarbeiten Koautor<strong>in</strong> o<strong>der</strong> Koautor se<strong>in</strong>. Die Gutachter<strong>in</strong> o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Gutachter muss dem<br />
Prüfungsausschuss vorab anzeigen, falls, und wenn ja, welche Teile <strong>der</strong> Dissertation <strong>in</strong> Koautorenschaft<br />
entstanden s<strong>in</strong>d. Der Prüfungsausschuss kann e<strong>in</strong>e weitere Gutachter<strong>in</strong> o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>en weiteren<br />
Gutachter bestellen für die Begutachtung von Teilen <strong>der</strong> Dissertation, die <strong>in</strong> Koautorenschaft mit e<strong>in</strong>em<br />
<strong>der</strong> Gutachter o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>er <strong>der</strong> Gutachter<strong>in</strong>nen verfasst wurden.<br />
UKE:<br />
Aufgrund <strong>der</strong> Musterpromotionsordnung <strong>der</strong> UHH ist grundsätzlich die Betreuer<strong>in</strong> o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Betreuer<br />
als e<strong>in</strong>er <strong>der</strong> Gutachter e<strong>in</strong>zusetzen. Dies schließt e<strong>in</strong>e Beteiligung an relevanten Publikationen nicht<br />
aus. Grundsätzlich ist dies an <strong>der</strong> Mediz<strong>in</strong>ischen Fakultät gewünscht, da die fachspezifische Kompetenz<br />
zur Bewertung <strong>der</strong> Dissertation bei <strong>der</strong> Betreuer<strong>in</strong> o<strong>der</strong> dem Betreuer liegt (siehe auch Antwort<br />
zu 12).<br />
TUHH, HFBK, HfMT:<br />
Entfällt.<br />
HCU:<br />
Ja.<br />
19. Wurde die Empfehlung des Wissenschaftsrates umgesetzt, den Doktorgrad <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />
Mediz<strong>in</strong> nur für solche Dissertationen zu verleihen, die e<strong>in</strong>en substanziellen Beitrag zum<br />
wissenschaftlichen Erkenntnisfortschritt leisten und <strong>der</strong>en Ergebnisse <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />
<strong>in</strong>ternational anerkannten Zeitschrift publiziert wurden?<br />
Wenn ne<strong>in</strong>, warum nicht?<br />
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Der <strong>Promotion</strong>sausschuss beurteilt im Rahmen des Antrags auf Zulassung die Qualität e<strong>in</strong>er Dissertation<br />
<strong>in</strong> Bezug auf <strong>der</strong>en wissenschaftlichen Erkenntnisfortschritt. Weiterh<strong>in</strong> wird die Vergabe <strong>der</strong> Prädikate<br />
„summa cum laude“ und „magna cum laude“ bei <strong>der</strong> Beurteilung e<strong>in</strong>er mediz<strong>in</strong>ischen <strong>Promotion</strong>sarbeit<br />
nach <strong>der</strong> <strong>Promotion</strong>sordnung von <strong>der</strong> Veröffentlichung <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>ternational<br />
anerkannten Zeitschrift abhängig gemacht.<br />
Für die Vergabe des Prädikats „summa cum laude“ ist e<strong>in</strong>e Erstautorenschaft <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em, <strong>in</strong> PubMedgelisteten<br />
Journal mit Peer-Review-Verfahren, die zu bedeutsamen wissenschaftlichen Erkenntnissen<br />
geführt hat, Voraussetzung. Das Prädikat „magna cum laude“ wird bei e<strong>in</strong>er <strong>in</strong> Co-Autorenschaft <strong>in</strong><br />
e<strong>in</strong>em <strong>in</strong> PubMed-gelisteten Journal mit Peer-Review-Verfahren vergeben, die zu neuen wissenschaftlichen<br />
Erkenntnissen geführt hat.<br />
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