20/3286 Wissenschaftliche Mitarbeiter mit Daueraufgaben
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BÜRGERSCHAFT<br />
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache <strong>20</strong>/<strong>3286</strong><br />
<strong>20</strong>. Wahlperiode 24.02.12<br />
Schriftliche Kleine Anfrage<br />
der Abgeordneten Dr. Eva Gümbel (GAL) vom 17.02.12<br />
und Antwort des Senats<br />
Betr.:<br />
<strong>Wissenschaftliche</strong> <strong>Mitarbeiter</strong> <strong>mit</strong> <strong>Daueraufgaben</strong><br />
Ja.<br />
Die Große Anfrage der GAL-Fraktion zum Thema „Traumjob Wissenschaft?<br />
Zur Situation des wissenschaftlichen Nachwuchses an den Hamburger Hochschulen“<br />
(Drs. <strong>20</strong>/2267) hat verdeutlicht, dass zwar die wissenschaftlichen<br />
<strong>Mitarbeiter</strong>innen und <strong>Mitarbeiter</strong> die größte Personalgruppe an den Hochschulen<br />
stellen, deren Arbeitsverhältnisse aber meist prekär ausgestaltet<br />
sind. So verfügen 85,1 Prozent der wissenschaftlichen <strong>Mitarbeiter</strong>innen und<br />
<strong>Mitarbeiter</strong> an der Universität Hamburg nur über einen befristeten Arbeitsvertrag.<br />
Und über 63 Prozent haben nur einen Teilzeitarbeitsplatz.<br />
In der Verwaltungsanordnung der Behörde für Wissenschaft und Forschung<br />
über die Beschäftigung von wissenschaftlichen <strong>Mitarbeiter</strong>innen und <strong>Mitarbeiter</strong>n<br />
an der Universität Hamburg aber heißt es unter 3.3.2: „<strong>Wissenschaftliche</strong><br />
<strong>Mitarbeiter</strong> im Angestelltenverhältnis <strong>mit</strong> <strong>Daueraufgaben</strong> werden <strong>mit</strong><br />
unbefristetem Arbeitsvertrag beschäftigt.“<br />
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:<br />
1. Ist die oben genannte Verwaltungsanordnung noch in Kraft?<br />
2. Handelt es sich bei den befristeten Arbeitsverhältnissen der wissenschaftlichen<br />
<strong>Mitarbeiter</strong>innen und <strong>Mitarbeiter</strong> an der Universität allesamt<br />
um Stellen ohne <strong>Daueraufgaben</strong>?<br />
Wenn nein, <strong>mit</strong> welcher Begründung werden abweichend von der Regelung<br />
in der Verwaltungsanordnung der Fachbehörde dennoch befristete<br />
Verträge abgeschlossen?<br />
Ja. Befristete Verträge werden in der Universität Hamburg <strong>mit</strong> <strong>Mitarbeiter</strong>innen und<br />
<strong>Mitarbeiter</strong>n abgeschlossen, die Tätigkeiten gemäß Nummer 3.3.3 der „Verwaltungsanordnung<br />
der Behörde für Wissenschaft und Forschung über die Beschäftigung von<br />
wissenschaftlichen <strong>Mitarbeiter</strong>n an der Universität Hamburg“ vom 27. Februar 1984<br />
(WissMitAO-Uni) wahrnehmen.<br />
Diese Regelung umfasst unter anderem befristete Dienstleistungen im Rahmen von<br />
Forschungs- und Lehrprojekten, zur Förderung der wissenschaftlichen Weiterbildung,<br />
zum Erwerb einer beruflichen Qualifikation oder auch aushilfsweise Dienstleistungen<br />
in Krankheit- und Beurlaubungsfällen. Hinzu kommen Beschäftigungsmöglichkeiten<br />
für wissenschaftliche <strong>Mitarbeiter</strong>, die eine Promotion oder eine vergleichbare Qualifikation<br />
anstreben, sowie für in der Weiterbildung befindliche Ärzte und Zahnärzte.
Drucksache <strong>20</strong>/<strong>3286</strong><br />
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – <strong>20</strong>. Wahlperiode<br />
3. Wie erklärt sich das eklatante Missverhältnis zwischen der Vorschrift in<br />
der Verwaltungsanordnung der Fachbehörde und der in der Großen Anfrage<br />
zutage getretenen Praxis?<br />
Da befristete Beschäftigungen bei Vorliegen der Tatbestände der Nummer 3.3.3 Wiss-<br />
MitAO-Uni abgeschlossen werden, verstößt die Universität Hamburg nicht gegen die<br />
in Rede stehende Verwaltungsanordnung.<br />
4. Wie gedenkt der Senat beziehungsweise die Fachbehörde künftig die<br />
oben genannte Verwaltungsanordnung durchzusetzen?<br />
Die Regelungen der Verwaltungsanordnung werden bereits befolgt.<br />
Nein.<br />
5. Plant der Senat beziehungsweise die Fachbehörde die Abschaffung der<br />
oben genannten Vorschrift in der Verwaltungsanordnung?<br />
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