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Geschäftsordnung für den Gemeinderat - Günzach

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2. Bau- und Umweltausschuss<br />

a) Angelegenheiten des Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesens, des Straßen-, Brücken-<br />

und Kanalbaus, der Beschaffung von Baugelände, Straßengrundabtretungen<br />

b) Angelegenheiten des Natur- und Umweltschutzes einschließlich Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

c) Angelegenheiten der Land- und Forstwirtschaft<br />

d) Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes und des Straßenverkehrsrechts<br />

e) Grundstücksangelegenheiten der Gemeinde einschließlich Ausübung von Vorkaufsrechten<br />

soweit nicht der erste Bürgermeister selbständig entscheidet.<br />

§ 7 Beauftragte<br />

(1) Der <strong>Gemeinderat</strong> bestellt <strong>für</strong> folgende Aufgabenbereiche Beauftragte:<br />

- Behinderte<br />

- Senioren<br />

- Jugend<br />

(2) Die Beauftragten sind selbständig zuständig <strong>für</strong> alle in ihrem Aufgabengebiet anfallen<strong>den</strong><br />

Fragestellungen bzw. zur Vorbereitung anstehender Entscheidungen.<br />

(3) 1 Sie erhalten im Rahmen ihrer Tätigkeit Akteneinsicht, die sie gegenüber dem ersten Bürgermeister<br />

geltend machen müssen.<br />

2 Darüber hinaus können sie Stellungnahmen zu <strong>den</strong> in ihren Aufgabenbereichen anstehen<strong>den</strong><br />

Entscheidungen abgeben und können beratend an <strong>den</strong> Sitzungen der jeweiligen Ausschüsse<br />

teilnehmen.<br />

§ 8<br />

Rechnungsprüfungsausschuss<br />

Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft die Jahresrechnung (örtliche Rechnungsprüfung,<br />

Art. 103 Abs. 1 GO).<br />

IV. Der erste Bürgermeister<br />

1. Aufgaben<br />

§ 9<br />

Vorsitz im <strong>Gemeinderat</strong><br />

(1) 1 Der erste Bürgermeister führt <strong>den</strong> Vorsitz im <strong>Gemeinderat</strong> (Art. 36 GO). 2 Er bereitet die<br />

Beratungsgegenstände vor und beruft die Sitzungen ein (Art. 46 Abs. 2 GO). 3 In <strong>den</strong> Sitzun-

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