05.01.2014 Aufrufe

Lagerung von Gefahrstoffen nach - verkehrsRUNDSCHAU.de

Lagerung von Gefahrstoffen nach - verkehrsRUNDSCHAU.de

Lagerung von Gefahrstoffen nach - verkehrsRUNDSCHAU.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

ERSTE HILFE Notruf 110<br />

1. Allgemeine Erste-Hilfe-Maßnahmen<br />

Kontaminierte o<strong>de</strong>r getränkte Kleidung (auch Unterkleidung) und Persönliche Schutzausrüstung sofort ablegen.<br />

Einatmen: Betroffenen an die frische Luft bringen.<br />

Haut: Benetzte Haut mit viel Wasser und Seife gründlich reinigen. Bei großflächigen Verätzungen Notdusche<br />

benutzen.<br />

Augen: Benetzte Augen sofort bei geöffnetem Lidspalt unter <strong>de</strong>r Augendusche ständig mit Wasser spülen, bis ärztliche<br />

Hilfe erfolgt.<br />

Arzt konsultieren o<strong>de</strong>r Notarzt alarmieren, Verletztem Sicherheitsdatenblatt, Betriebsanweisung und Unfallbegleitzettel<br />

mitgeben, Arzt über <strong>de</strong>n Stoff unverzüglich informieren.<br />

Verschlucken: Verdünnen, in <strong>de</strong>r Regel kein Erbrechen herbeiführen – Aspirationsgefahr (Lungenschädigungen),<br />

schnellstmöglich zum Arzt.<br />

2. Spezielle Erste-Hilfe-Maßnahmen<br />

Bei bestimmten Tätigkeiten können spezielle Erste-Hilfe-Maßnahmen erfor<strong>de</strong>rlich wer<strong>de</strong>n. Beispiele:<br />

- Verabreichung <strong>von</strong> Gegenmitteln<br />

- Erbrechen herbeiführen<br />

- Verabreichung <strong>von</strong> Neutralisationsmittel<br />

Diese Maßnahmen sollten nur vom unterwiesenen Ersthelfer vorgenommen wer<strong>de</strong>n und müssen in je<strong>de</strong>m Fall vorher<br />

ein<strong>de</strong>utig beschrieben und bekannt sein.<br />

Sind solche Stoffe vorhan<strong>de</strong>n, sollten spezielle Betriebsanweisungen dafür verfügbar sein. Aber auch ein schneller und<br />

unfehlbarer Zugriff auf die Sicherheitsdatenblätter (Feld 4) kann hier Abhilfe schaffen.<br />

SACHGERECHTE ENTSORGUNG<br />

Abfälle in die gekennzeichneten Sammelbehälter geben. Die Entsorgung erfolgt bei Bedarf.<br />

Getränktes Material und nicht gereinigte Leergebin<strong>de</strong> sind wie die Inhaltsstoffe zu behan<strong>de</strong>ln und im gekennzeichneten<br />

Abfallbehälter zu sammeln.<br />

Abfälle mit gefährlichen Eigenschaften sind in <strong>de</strong>r Regel beson<strong>de</strong>rs überwachungsbedürftig und dürfen <strong>de</strong>shalb nur mit<br />

entsprechen<strong>de</strong>n Nachweisen (Übernahmeschein, Begleitschein) entsorgt wer<strong>de</strong>n.<br />

Einatmen:<br />

- Gute Lüftungsmaßnahmen (technisch, natürlich)<br />

- unnötiges Verdampfen vermei<strong>de</strong>n<br />

- Atemschutz<br />

Verschlucken:<br />

- Gefahrstoffe nicht in Lebensmittelflaschen füllen<br />

- Lebensmittel und Gefahrstoffe strikt getrennt<br />

- Vor <strong>de</strong>m Essen Hän<strong>de</strong> waschen!<br />

- Ein<strong>de</strong>utige Kennzeichnung<br />

Hautresorption<br />

- Hautkontakt vermei<strong>de</strong>n<br />

- Hygiene bei <strong>de</strong>r Arbeit soweit möglich<br />

- Hautschutzmittel verwen<strong>de</strong>n<br />

- Schutzhandschuhe tragen<br />

Umsetzungsbeispiel: Wie können Gefahrstoffe in <strong>de</strong>n<br />

Körper gelangen und was kann man dagegen tun:<br />

10

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!