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Registrierung und Kennzeichnung von Equiden (Pferde, Esel ...

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2<br />

Ablauf der <strong>Kennzeichnung</strong><br />

Über den Ablauf der <strong>Kennzeichnung</strong> <strong>und</strong> <strong>Registrierung</strong> <strong>von</strong> Zucht- <strong>und</strong> Turnierpferden informieren<br />

die Zuchtverbände <strong>und</strong> die Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN).<br />

Der Ablauf für die Ausstellung eines <strong>Equiden</strong>passes durch die Abteilung Veterinärwesen <strong>und</strong><br />

Lebensmittelüberwachung des Fachbereichs Ges<strong>und</strong>heit der Stadt Halle (Saale) ist folgender:<br />

1) Der <strong>Pferde</strong>halter bestellt einen Transponder beim Landeskontrollverband Sachsen-<br />

Anhalt (LKV), Angerstraße 6 in 06118 Halle (Saale), Telefon (0345) 5 21 49 0, Fax<br />

(0345) 5 21 49 251 unter Angabe seiner Registriernummer.<br />

2) Der LKV verschickt den bestellten Transponder an den <strong>Pferde</strong>halter.<br />

3) Der <strong>Pferde</strong>halter veranlasst die Implantation des Transponders durch einen Tierarzt,<br />

der die erforderlichen Angaben im Antragsformular für den <strong>Pferde</strong>pass dokumentiert,<br />

unterschreibt <strong>und</strong> abstempelt.<br />

4) Das Antragsformular für den <strong>Equiden</strong>pass mit der eingetragenen Transpondernummer<br />

wird vom Tierhalter an die Abteilung Veterinärwesen <strong>und</strong> Lebensmittelüberwachung<br />

des Fachbereichs Ges<strong>und</strong>heit der Stadt Halle (Saale), Kreuzerstraße 12,<br />

06132 Halle (Saale) geschickt.<br />

5) Nach Erstellung des <strong>Equiden</strong>passes wird dieser durch die o. g. Abteilung an den<br />

<strong>Pferde</strong>halter ausgegeben.<br />

Ein Besitzerwechsel ist der passausgebenden Stelle (Abteilung Veterinärwesen <strong>und</strong> Lebensmittelüberwachung<br />

des Fachbereichs Ges<strong>und</strong>heit der Stadt Halle (Saale), Zuchtverband<br />

oder FN) mitzuteilen. Diese ändert die Eintragungen im <strong>Equiden</strong>pass <strong>und</strong> in der Datenbank.<br />

Bei Tod des <strong>Pferde</strong>s ist der Pass dem Beseitigungsunternehmen mitzugeben <strong>und</strong> bei<br />

Schlachtung dem Schlachtbetrieb auszuhändigen. Von dort gehen die Pässe über die Unternehmen<br />

an die passausgebende Stelle zurück <strong>und</strong> der Tod wird in der Datenbank vermerkt.<br />

Rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen (Stand 08/2013)<br />

1<br />

Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung <strong>von</strong> Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung -<br />

ViehVerkV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.03.2010 (BGBl. I S. 203), zuletzt geändert durch Artikel<br />

2 Absatz 88 des Gesetzes vom 22.12.2011 (BGBl. I S. 3044)

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