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Registrierung und Kennzeichnung von Equiden (Pferde, Esel ...

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Struktureinheit: Fachbereich Ges<strong>und</strong>heit<br />

Abt. Veterinärwesen <strong>und</strong><br />

Lebensmittelüberwachung<br />

Ansprechpartner: amtl. Tierärzte<br />

Telefon: 0345 7743010<br />

Telefax: 0345 7743012<br />

Internet: www.halle.de<br />

E-Mail: veterinaeramt@halle.de<br />

<strong>Registrierung</strong> <strong>und</strong> <strong>Kennzeichnung</strong> <strong>von</strong> <strong>Equiden</strong> (<strong>Pferde</strong>, <strong>Esel</strong>, Zebras, Maultiere)<br />

<strong>Registrierung</strong><br />

Jeder Halter <strong>von</strong> Einhufern ist gemäß § 26 Viehverkehrsverordnung verpflichtet, dies spätestens<br />

bei Beginn der Haltung der zuständigen Behörde, Fachbereich Ges<strong>und</strong>heit, Abt. Veterinärwesen<br />

<strong>und</strong> Lebensmittelüberwachung, Kreuzerstraße 12, 06132 Halle (Saale), anzuzeigen!<br />

Änderungen sowie Aufgabe der Haltung sind ebenfalls unverzüglich mitzuteilen.<br />

Hinweis: Der „Halter“ ist die Person, die für die Haltung <strong>und</strong> Versorgung zuständig ist (z. B.<br />

Betreiber <strong>von</strong> Pensionsställen, Transporteure). Er muss dabei nicht zwingend Besitzer oder<br />

Eigentümer sein. Es gibt zwei Möglichkeiten der <strong>Registrierung</strong> für Pensionsställe:<br />

1) Der Stallbetreiber ist „Halter“ <strong>und</strong> übernimmt damit die Verantwortung, dass Verpflichtungen<br />

der ViehVerkV 1 eingehalten werden (u. a. Zahlungen an die Tierseuchenkasse,<br />

Verwahrung der <strong>Equiden</strong>pässe).<br />

2) Jeder einzelne Einstaller registriert sich eigenständig <strong>und</strong> erhält eine eigene Registriernummer.<br />

Er ist selbst verantwortlich für die Einhaltung der Verpflichtungen der Vieh-<br />

VerkV 1 .<br />

<strong>Kennzeichnung</strong> <strong>und</strong> <strong>Equiden</strong>pass<br />

Der <strong>Equiden</strong>pass ist für alle Einhufer (<strong>Pferde</strong>, <strong>Esel</strong>, Zebras, Maultiere) Pflicht. Tiere ohne<br />

<strong>Equiden</strong>pass dürfen nicht verkauft, abgegeben oder in einen andern Bestand verbracht werden!<br />

Alle Einhufer, die nach dem 01.07.2009 geboren wurden, müssen innerhalb <strong>von</strong> 6 Monaten<br />

nach der Geburt oder bis zum 31.12. des Geburtsjahres mittels eines elektronischen Transponder<br />

(Microchip) gekennzeichnet werden. Ebenso müssen Einhufer, für die bisher kein<br />

<strong>Equiden</strong>pass vorliegt, elektronisch gekennzeichnet werden.<br />

<strong>Pferde</strong>, die vor dem 01.07.2009 geboren wurden <strong>und</strong> bereits ein <strong>Equiden</strong>pass haben, brauchen<br />

nicht zusätzlich gechipt werden.<br />

Für die ordnungsgemäße <strong>Kennzeichnung</strong> <strong>und</strong> <strong>Registrierung</strong> eines <strong>Pferde</strong>s ist der Halter verantwortlich.<br />

Der <strong>Equiden</strong>pass kann beantragt werden bei:<br />

- einem Zuchtverband, in dem das Pferd eingetragen ist,<br />

- bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) für im Turniersport genutzte <strong>Pferde</strong>,<br />

- bei der Abteilung Veterinärwesen <strong>und</strong> Lebensmittelüberwachung des Fachbereichs Ges<strong>und</strong>heit<br />

der Stadt Halle (Saale) für alle übrigen <strong>Pferde</strong>.


2<br />

Ablauf der <strong>Kennzeichnung</strong><br />

Über den Ablauf der <strong>Kennzeichnung</strong> <strong>und</strong> <strong>Registrierung</strong> <strong>von</strong> Zucht- <strong>und</strong> Turnierpferden informieren<br />

die Zuchtverbände <strong>und</strong> die Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN).<br />

Der Ablauf für die Ausstellung eines <strong>Equiden</strong>passes durch die Abteilung Veterinärwesen <strong>und</strong><br />

Lebensmittelüberwachung des Fachbereichs Ges<strong>und</strong>heit der Stadt Halle (Saale) ist folgender:<br />

1) Der <strong>Pferde</strong>halter bestellt einen Transponder beim Landeskontrollverband Sachsen-<br />

Anhalt (LKV), Angerstraße 6 in 06118 Halle (Saale), Telefon (0345) 5 21 49 0, Fax<br />

(0345) 5 21 49 251 unter Angabe seiner Registriernummer.<br />

2) Der LKV verschickt den bestellten Transponder an den <strong>Pferde</strong>halter.<br />

3) Der <strong>Pferde</strong>halter veranlasst die Implantation des Transponders durch einen Tierarzt,<br />

der die erforderlichen Angaben im Antragsformular für den <strong>Pferde</strong>pass dokumentiert,<br />

unterschreibt <strong>und</strong> abstempelt.<br />

4) Das Antragsformular für den <strong>Equiden</strong>pass mit der eingetragenen Transpondernummer<br />

wird vom Tierhalter an die Abteilung Veterinärwesen <strong>und</strong> Lebensmittelüberwachung<br />

des Fachbereichs Ges<strong>und</strong>heit der Stadt Halle (Saale), Kreuzerstraße 12,<br />

06132 Halle (Saale) geschickt.<br />

5) Nach Erstellung des <strong>Equiden</strong>passes wird dieser durch die o. g. Abteilung an den<br />

<strong>Pferde</strong>halter ausgegeben.<br />

Ein Besitzerwechsel ist der passausgebenden Stelle (Abteilung Veterinärwesen <strong>und</strong> Lebensmittelüberwachung<br />

des Fachbereichs Ges<strong>und</strong>heit der Stadt Halle (Saale), Zuchtverband<br />

oder FN) mitzuteilen. Diese ändert die Eintragungen im <strong>Equiden</strong>pass <strong>und</strong> in der Datenbank.<br />

Bei Tod des <strong>Pferde</strong>s ist der Pass dem Beseitigungsunternehmen mitzugeben <strong>und</strong> bei<br />

Schlachtung dem Schlachtbetrieb auszuhändigen. Von dort gehen die Pässe über die Unternehmen<br />

an die passausgebende Stelle zurück <strong>und</strong> der Tod wird in der Datenbank vermerkt.<br />

Rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen (Stand 08/2013)<br />

1<br />

Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung <strong>von</strong> Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung -<br />

ViehVerkV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.03.2010 (BGBl. I S. 203), zuletzt geändert durch Artikel<br />

2 Absatz 88 des Gesetzes vom 22.12.2011 (BGBl. I S. 3044)

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