1. Januar ? 30. Juni 2013 - Harzklub Zweigverein Hannover e. V.
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Anlage1: Satzungsänderung<br />
Original Version<br />
§ 1 Absatz 6<br />
Mittel des Vereins dürfen nur für die<br />
satzungsmäßigen Zwecke verwendet<br />
werden. Die Mitglieder erhalten keine<br />
Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft<br />
als Mitglieder auch keine sonstigen<br />
Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<br />
Es darf keine Person durch Ausgaben,<br />
die dem Zweck des Vereins fremd sind<br />
oder durch unverhältnismäßig hohe<br />
Vergütungen begünstigt werden.<br />
§ 1 letzter Absatz<br />
Der HARZKLUB <strong>Zweigverein</strong> <strong>Hannover</strong><br />
e.V. ist für seine Skigruppe Mitglied des<br />
Landessportbundes Niedersachsen e.V.<br />
und des Niedersächsischen<br />
Skiverbandes e.V., regelt jedoch im<br />
Einklang mit deren Satzung seine<br />
Angelegenheiten selbst.<br />
§ 4<br />
Die Mitglieder sind berechtigt, an allen<br />
angebotenen Veranstaltungen des<br />
Vereins teilzunehmen. Sie haben<br />
darüber hinaus das Recht, gegenüber<br />
dem Vorstand und der<br />
Mitgliederversammlung Anträge zu<br />
stellen. In der Mitgliederversammlung<br />
kann das Stimmrecht nur persönlich<br />
ausgeübt werden.<br />
§ 5 Absatz 4<br />
Geänderte Version<br />
§ 1 Absatz 6<br />
Mittel des Vereins dürfen nur für die<br />
satzungsmäßigen Zwecke verwendet<br />
werden. Die Mitglieder erhalten keine<br />
Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als<br />
Mitglieder auch keine sonstigen<br />
Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es<br />
darf keine Person durch Ausgaben, die<br />
dem Zweck des Vereins fremd sind oder<br />
durch unverhältnismäßig hohe<br />
Vergütungen begünstigt werden.<br />
Ansprüche der Mitglieder auf Ersatz ihrer<br />
Auslagen für den Verein erlöschen, wenn<br />
sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist<br />
von sechs Monaten nach ihrer Entstehung<br />
bei einem Mitglied des Vorstands geltend<br />
gemacht werden.<br />
Dieser Absatz wird komplett gestrichen.<br />
§ 4<br />
Die Mitglieder sind berechtigt, an allen<br />
angebotenen Veranstaltungen des<br />
Vereins teilzunehmen. Sie haben darüber<br />
hinaus das Recht, gegenüber dem<br />
Vorstand und der Mitgliederversammlung<br />
Anträge zu stellen. In der<br />
Mitgliederversammlung kann das<br />
Stimmrecht nur persönlich ausgeübt<br />
werden.<br />
Die Mitglieder sind verpflichtet, eine<br />
Änderung ihrer Anschrift einem Mitglied<br />
des Vorstands unverzüglich mitzuteilen.<br />
§ 5 Absatz 4<br />
Ein Mitglied kann, wenn es gegen die<br />
Vereinsinteressen gröblich verstoßen<br />
hat, durch Beschluß des Vorstands aus<br />
dem Verein ausgeschlossen werden. Vor<br />
der Beschlussfassung ist dem Mitglied<br />
unter Setzung einer Frist von einem<br />
Monat Gelegenheit zu geben, sich<br />
Programm <strong>1.</strong> Halbjahr <strong>2013</strong><br />
Ein Mitglied kann, wenn es gegen die<br />
Vereinsinteressen gröblich verstoßen hat,<br />
durch Beschluss des Vorstands aus dem<br />
Verein ausgeschlossen werden. Vor der<br />
Beschlussfassung ist dem Mitglied unter<br />
Setzung einer Frist von einem Monat<br />
Gelegenheit zu geben, sich persönlich vor