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1. Januar ? 30. Juni 2013 - Harzklub Zweigverein Hannover e. V.

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Anlage1: Satzungsänderung<br />

Original Version<br />

§ 1 Absatz 6<br />

Mittel des Vereins dürfen nur für die<br />

satzungsmäßigen Zwecke verwendet<br />

werden. Die Mitglieder erhalten keine<br />

Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft<br />

als Mitglieder auch keine sonstigen<br />

Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<br />

Es darf keine Person durch Ausgaben,<br />

die dem Zweck des Vereins fremd sind<br />

oder durch unverhältnismäßig hohe<br />

Vergütungen begünstigt werden.<br />

§ 1 letzter Absatz<br />

Der HARZKLUB <strong>Zweigverein</strong> <strong>Hannover</strong><br />

e.V. ist für seine Skigruppe Mitglied des<br />

Landessportbundes Niedersachsen e.V.<br />

und des Niedersächsischen<br />

Skiverbandes e.V., regelt jedoch im<br />

Einklang mit deren Satzung seine<br />

Angelegenheiten selbst.<br />

§ 4<br />

Die Mitglieder sind berechtigt, an allen<br />

angebotenen Veranstaltungen des<br />

Vereins teilzunehmen. Sie haben<br />

darüber hinaus das Recht, gegenüber<br />

dem Vorstand und der<br />

Mitgliederversammlung Anträge zu<br />

stellen. In der Mitgliederversammlung<br />

kann das Stimmrecht nur persönlich<br />

ausgeübt werden.<br />

§ 5 Absatz 4<br />

Geänderte Version<br />

§ 1 Absatz 6<br />

Mittel des Vereins dürfen nur für die<br />

satzungsmäßigen Zwecke verwendet<br />

werden. Die Mitglieder erhalten keine<br />

Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als<br />

Mitglieder auch keine sonstigen<br />

Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es<br />

darf keine Person durch Ausgaben, die<br />

dem Zweck des Vereins fremd sind oder<br />

durch unverhältnismäßig hohe<br />

Vergütungen begünstigt werden.<br />

Ansprüche der Mitglieder auf Ersatz ihrer<br />

Auslagen für den Verein erlöschen, wenn<br />

sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist<br />

von sechs Monaten nach ihrer Entstehung<br />

bei einem Mitglied des Vorstands geltend<br />

gemacht werden.<br />

Dieser Absatz wird komplett gestrichen.<br />

§ 4<br />

Die Mitglieder sind berechtigt, an allen<br />

angebotenen Veranstaltungen des<br />

Vereins teilzunehmen. Sie haben darüber<br />

hinaus das Recht, gegenüber dem<br />

Vorstand und der Mitgliederversammlung<br />

Anträge zu stellen. In der<br />

Mitgliederversammlung kann das<br />

Stimmrecht nur persönlich ausgeübt<br />

werden.<br />

Die Mitglieder sind verpflichtet, eine<br />

Änderung ihrer Anschrift einem Mitglied<br />

des Vorstands unverzüglich mitzuteilen.<br />

§ 5 Absatz 4<br />

Ein Mitglied kann, wenn es gegen die<br />

Vereinsinteressen gröblich verstoßen<br />

hat, durch Beschluß des Vorstands aus<br />

dem Verein ausgeschlossen werden. Vor<br />

der Beschlussfassung ist dem Mitglied<br />

unter Setzung einer Frist von einem<br />

Monat Gelegenheit zu geben, sich<br />

Programm <strong>1.</strong> Halbjahr <strong>2013</strong><br />

Ein Mitglied kann, wenn es gegen die<br />

Vereinsinteressen gröblich verstoßen hat,<br />

durch Beschluss des Vorstands aus dem<br />

Verein ausgeschlossen werden. Vor der<br />

Beschlussfassung ist dem Mitglied unter<br />

Setzung einer Frist von einem Monat<br />

Gelegenheit zu geben, sich persönlich vor

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