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Hauptsatzung - Stadt Haselünne

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(6) Die Erledigung der Anregungen oder Beschwerden wird dem Verwaltungsausschuss<br />

übertragen, sofern für die Angelegenheiten nicht der Rat gemäß § 58<br />

Abs. 1 NKomVG ausschließlich zuständig ist. Der Rat und der Verwaltungsausschuss<br />

können Anregungen oder Beschwerden zur Mitberatung an die zuständigen<br />

Fachausschüsse überweisen.<br />

§ 9<br />

Verkündungen und öffentliche Bekanntmachungen<br />

(1) Satzungen, Verordnungen, Genehmigungen von Flächennutzungsplänen sowie<br />

öffentliche Bekanntmachungen der <strong>Stadt</strong> werden im Amtsblatt für den<br />

Landkreis Emsland verkündet bzw. bekannt gemacht. Sind Pläne, Karten oder<br />

Zeichnungen Bestandteil einer Satzung oder Verordnung, so kann die Bekanntmachung<br />

dieser Teile dadurch ersetzt werden, dass sie im Rathaus der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Haselünne</strong> während der Dienststunden zur Einsicht ausgelegt werden. In<br />

der Satzung oder Verordnung wird der Inhalt dieser Bestandteile grob umschrieben.<br />

Bei Veröffentlichung der Satzung oder Verordnung wird auf die Ersatzbekanntmachung<br />

mit Ort, Zeitpunkt und Dauer hingewiesen.<br />

(2) Sonstige Bekanntmachungen sind in der „Meppener Tagespost“ zu veröffentlichen,<br />

sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.<br />

§ 10<br />

Einwohnerversammlungen<br />

Bei Bedarf unterrichtet der Bürgermeister die Einwohner durch Einwohnerversammlungen<br />

für die ganze <strong>Stadt</strong> oder für Teile des <strong>Stadt</strong>gebietes oder für Ortschaften. Zeit,<br />

Ort und Gegenstand der Einwohnerversammlungen sind in der Meppener Tagespost<br />

mindestens sieben Tage vor der Veranstaltung öffentlich bekannt zu machen.<br />

§ 11<br />

Funktionsbezeichnungen in weiblicher Form<br />

Funktionsbezeichnungen, die in dieser <strong>Hauptsatzung</strong> oder in sonstigen Bekanntmachungen<br />

oder Veröffentlichungen der <strong>Stadt</strong> in männlicher Form bezeichnet sind, werden<br />

im amtlichen Sprachgebrauch in der jeweils zutreffenden weiblichen oder männlichen<br />

Sprachform verwendet.<br />

§ 12<br />

Inkrafttreten<br />

Diese <strong>Hauptsatzung</strong> tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig<br />

tritt die <strong>Hauptsatzung</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Haselünne</strong> vom 20.03.1997, zuletzt geändert am<br />

17.03.2011, außer Kraft.<br />

<strong>Haselünne</strong>, den 10.05.2012<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Haselünne</strong><br />

Bürgermeister<br />

Werner Schräer

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