Hauptsatzung - Stadt Haselünne
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(6) Die Erledigung der Anregungen oder Beschwerden wird dem Verwaltungsausschuss<br />
übertragen, sofern für die Angelegenheiten nicht der Rat gemäß § 58<br />
Abs. 1 NKomVG ausschließlich zuständig ist. Der Rat und der Verwaltungsausschuss<br />
können Anregungen oder Beschwerden zur Mitberatung an die zuständigen<br />
Fachausschüsse überweisen.<br />
§ 9<br />
Verkündungen und öffentliche Bekanntmachungen<br />
(1) Satzungen, Verordnungen, Genehmigungen von Flächennutzungsplänen sowie<br />
öffentliche Bekanntmachungen der <strong>Stadt</strong> werden im Amtsblatt für den<br />
Landkreis Emsland verkündet bzw. bekannt gemacht. Sind Pläne, Karten oder<br />
Zeichnungen Bestandteil einer Satzung oder Verordnung, so kann die Bekanntmachung<br />
dieser Teile dadurch ersetzt werden, dass sie im Rathaus der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Haselünne</strong> während der Dienststunden zur Einsicht ausgelegt werden. In<br />
der Satzung oder Verordnung wird der Inhalt dieser Bestandteile grob umschrieben.<br />
Bei Veröffentlichung der Satzung oder Verordnung wird auf die Ersatzbekanntmachung<br />
mit Ort, Zeitpunkt und Dauer hingewiesen.<br />
(2) Sonstige Bekanntmachungen sind in der „Meppener Tagespost“ zu veröffentlichen,<br />
sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.<br />
§ 10<br />
Einwohnerversammlungen<br />
Bei Bedarf unterrichtet der Bürgermeister die Einwohner durch Einwohnerversammlungen<br />
für die ganze <strong>Stadt</strong> oder für Teile des <strong>Stadt</strong>gebietes oder für Ortschaften. Zeit,<br />
Ort und Gegenstand der Einwohnerversammlungen sind in der Meppener Tagespost<br />
mindestens sieben Tage vor der Veranstaltung öffentlich bekannt zu machen.<br />
§ 11<br />
Funktionsbezeichnungen in weiblicher Form<br />
Funktionsbezeichnungen, die in dieser <strong>Hauptsatzung</strong> oder in sonstigen Bekanntmachungen<br />
oder Veröffentlichungen der <strong>Stadt</strong> in männlicher Form bezeichnet sind, werden<br />
im amtlichen Sprachgebrauch in der jeweils zutreffenden weiblichen oder männlichen<br />
Sprachform verwendet.<br />
§ 12<br />
Inkrafttreten<br />
Diese <strong>Hauptsatzung</strong> tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig<br />
tritt die <strong>Hauptsatzung</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Haselünne</strong> vom 20.03.1997, zuletzt geändert am<br />
17.03.2011, außer Kraft.<br />
<strong>Haselünne</strong>, den 10.05.2012<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Haselünne</strong><br />
Bürgermeister<br />
Werner Schräer