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Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung - Hauff-Technik

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Oeutsches<br />

I"stitut<br />

fUr<br />

Bautechnik<br />

I<br />

DIBt<br />

AlIgemeine <strong>bauaufsichtliche</strong> <strong>Zulassung</strong><br />

Nr. Z-19.15-1792 Seite 4 von 11 I 27. September 2011<br />

- Kabeltragekonstruktionen (Kabelrinnen, -pritschen, -leitern) aus Stahl-, Aluminium- oder<br />

Kunststoffprofilen<br />

1.2.3.2 Einzelne Leitungen lUr Steuerungszwecke<br />

- Einzelne Leitungen aus Kunststoffrohren mit einem AuBendurchmesser 5 10 mm<br />

- Einzelne Leitungen aus Polyethylen mit Aluminiumeinlage', "SERTOflex" genannt, der<br />

Firma SERTO GmbH, 34277 FuldabrOck, mit einem AuBendurchmesser 5 12 mm<br />

1.2.4 Andere Teile oder Hilfskonstruktionen sowie andere Leitungen ais nach Abschnitt 1.2.3<br />

dOrien nicht durch die zu verschlieBende Bauteilbffnung hindurchgelUhrt werden.<br />

1.2.5 Die Kabelabschottung dari auch zum SchlieBen von Offnungen verwendet werden, durch die<br />

noc h keine Installationen hindurchgefOhrt wurden (sog. Reserveabschottungen). Nachtragliche<br />

Anderungen an der Schottbelegung dOrien vorgenommen werden (s. Abschnitt 5).<br />

1.2.6 FOr die Anwendung der Kabelabschottung in anderen Bauteilen - z. B. in Decken, deren Zuordnung<br />

in eine Feuerwiderstandsklasse nach DIN 4102 nur mit Hilfe einer feuerwiderstandsfahigen<br />

Unterdecke mbglich ist, oder in leichten Trennwanden anderer Bauarten ais<br />

nach Abschnitt 3.1.2 - ist die Anwendbarkeit gesondert nachzuweisen.<br />

1.2.7 Die im Folgenden beschriebenen und in den Anlagezeichnungen dargestellten AuslUhrungen<br />

stellen Mindestanforderungen zur EriOllung der Anforderungen an den Brandschutz dar.<br />

2<br />

2.1<br />

2.1.1<br />

2.1.2<br />

Sofern <strong>bauaufsichtliche</strong> Anforderungen an den Schall- oder Warmeschutz gestelIt werden,<br />

sind entsprechende Nachweise anwendungsbezogen zu IUhren.<br />

Es ist im Ubrigen sicherzustellen, dass durch den Einbau der Abschottung die Standsicherheit<br />

des angrenzenden Bauteils - auch im Brandfall - nicht beeintrachtigt wird.<br />

Die Vorschriften anderer Rechtsbereiche ble iben unberOhrt.<br />

Bestimmungen fur die Bauprodukte (~-~. ,,\<br />

Eigenschaften und Zusammensetzungen ~f~~ . ~ "'J<br />

Brandschutzkissen<br />

, . In'"''''<br />

\ UentF.C'l r: '" . , I<br />

Zum VerschlieBen der Restbffnung zwischen Kabein, Kabeltragekonstruktion<br />

!t[td ~$!' d,"''j<br />

nungslaibung sind sog .. B rands ~ hutzklssen'.' "Brandschutzkissen HVS" genannt, ~ rwel"l- /<br />

den. Dle Brandschutzklssen mussen aus el nem engmaschlgen Glasfasergewebe u i'I"e_<br />

lockeren, im Wesentlichen kurzfaserige Mineraiwoile enthaltenden, FOllung bestehen.<br />

Die Brandschulzkissen mOssen 340 mm lang und 330 mm, 180 mm bzw. 50 mm breit und in<br />

Mengen zu 1500 g, 720 g, 400 g, 250 g bzw. 60 g gelUll! sein'.<br />

Brandschutzblocke<br />

Zum VerschlieBen der Bauteilbffnung dOrien auch Brandschutzblbcke', "Brandschutzblbcke<br />

HVS" genannt, verwendet werden. Die Brandschutzblbcke mOssen aus Glasfasergewebe<br />

und nichtbrennbaren (Baustoffklasse DIN 4102-A)' Mineralfaserplatten bestehen, die eine<br />

Nennrohdichte von 150 kg/m 3 aufweisen.<br />

Die Zuschnitte aus den Mineralfaserplatten mOssen Abmessungen von 100 mm x 50 mm x<br />

140 mm bis 400 mm x 200 mm x 140 mm aufweisen und in das Glasfasergewebe eingenaht<br />

sein.<br />

2.1.3 Fibersilikatplatten<br />

Bei Wanden mit einer Dicke < 20 cm sind ais Auflager fOr die Brandschutzkissen Streifen<br />

aus nichtbrennbaren (Baustoffklasse DIN 4102-A)4 Fibersilikatplatten zu verwenden<br />

(s. Abschnitt 3.1.4).<br />

,<br />

Aufbau und Zusammensetzung sind beim Oeutschen Institut fOr Bautechnik hinterlegt.<br />

DIN 4102-1 :1998-05<br />

Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Tei! 1: Baustoffe; Begriffe, Anforderungen<br />

und PrOfungen<br />

Z46066.1 1<br />

1.19.15·40/11

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