Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung - Hauff-Technik
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Oeutsches<br />
I"stitut<br />
fUr<br />
Bautechnik<br />
I<br />
DIBt<br />
AlIgemeine <strong>bauaufsichtliche</strong> <strong>Zulassung</strong><br />
Nr. Z-19.15-1792 Seite 4 von 11 I 27. September 2011<br />
- Kabeltragekonstruktionen (Kabelrinnen, -pritschen, -leitern) aus Stahl-, Aluminium- oder<br />
Kunststoffprofilen<br />
1.2.3.2 Einzelne Leitungen lUr Steuerungszwecke<br />
- Einzelne Leitungen aus Kunststoffrohren mit einem AuBendurchmesser 5 10 mm<br />
- Einzelne Leitungen aus Polyethylen mit Aluminiumeinlage', "SERTOflex" genannt, der<br />
Firma SERTO GmbH, 34277 FuldabrOck, mit einem AuBendurchmesser 5 12 mm<br />
1.2.4 Andere Teile oder Hilfskonstruktionen sowie andere Leitungen ais nach Abschnitt 1.2.3<br />
dOrien nicht durch die zu verschlieBende Bauteilbffnung hindurchgelUhrt werden.<br />
1.2.5 Die Kabelabschottung dari auch zum SchlieBen von Offnungen verwendet werden, durch die<br />
noc h keine Installationen hindurchgefOhrt wurden (sog. Reserveabschottungen). Nachtragliche<br />
Anderungen an der Schottbelegung dOrien vorgenommen werden (s. Abschnitt 5).<br />
1.2.6 FOr die Anwendung der Kabelabschottung in anderen Bauteilen - z. B. in Decken, deren Zuordnung<br />
in eine Feuerwiderstandsklasse nach DIN 4102 nur mit Hilfe einer feuerwiderstandsfahigen<br />
Unterdecke mbglich ist, oder in leichten Trennwanden anderer Bauarten ais<br />
nach Abschnitt 3.1.2 - ist die Anwendbarkeit gesondert nachzuweisen.<br />
1.2.7 Die im Folgenden beschriebenen und in den Anlagezeichnungen dargestellten AuslUhrungen<br />
stellen Mindestanforderungen zur EriOllung der Anforderungen an den Brandschutz dar.<br />
2<br />
2.1<br />
2.1.1<br />
2.1.2<br />
Sofern <strong>bauaufsichtliche</strong> Anforderungen an den Schall- oder Warmeschutz gestelIt werden,<br />
sind entsprechende Nachweise anwendungsbezogen zu IUhren.<br />
Es ist im Ubrigen sicherzustellen, dass durch den Einbau der Abschottung die Standsicherheit<br />
des angrenzenden Bauteils - auch im Brandfall - nicht beeintrachtigt wird.<br />
Die Vorschriften anderer Rechtsbereiche ble iben unberOhrt.<br />
Bestimmungen fur die Bauprodukte (~-~. ,,\<br />
Eigenschaften und Zusammensetzungen ~f~~ . ~ "'J<br />
Brandschutzkissen<br />
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\ UentF.C'l r: '" . , I<br />
Zum VerschlieBen der Restbffnung zwischen Kabein, Kabeltragekonstruktion<br />
!t[td ~$!' d,"''j<br />
nungslaibung sind sog .. B rands ~ hutzklssen'.' "Brandschutzkissen HVS" genannt, ~ rwel"l- /<br />
den. Dle Brandschutzklssen mussen aus el nem engmaschlgen Glasfasergewebe u i'I"e_<br />
lockeren, im Wesentlichen kurzfaserige Mineraiwoile enthaltenden, FOllung bestehen.<br />
Die Brandschulzkissen mOssen 340 mm lang und 330 mm, 180 mm bzw. 50 mm breit und in<br />
Mengen zu 1500 g, 720 g, 400 g, 250 g bzw. 60 g gelUll! sein'.<br />
Brandschutzblocke<br />
Zum VerschlieBen der Bauteilbffnung dOrien auch Brandschutzblbcke', "Brandschutzblbcke<br />
HVS" genannt, verwendet werden. Die Brandschutzblbcke mOssen aus Glasfasergewebe<br />
und nichtbrennbaren (Baustoffklasse DIN 4102-A)' Mineralfaserplatten bestehen, die eine<br />
Nennrohdichte von 150 kg/m 3 aufweisen.<br />
Die Zuschnitte aus den Mineralfaserplatten mOssen Abmessungen von 100 mm x 50 mm x<br />
140 mm bis 400 mm x 200 mm x 140 mm aufweisen und in das Glasfasergewebe eingenaht<br />
sein.<br />
2.1.3 Fibersilikatplatten<br />
Bei Wanden mit einer Dicke < 20 cm sind ais Auflager fOr die Brandschutzkissen Streifen<br />
aus nichtbrennbaren (Baustoffklasse DIN 4102-A)4 Fibersilikatplatten zu verwenden<br />
(s. Abschnitt 3.1.4).<br />
,<br />
Aufbau und Zusammensetzung sind beim Oeutschen Institut fOr Bautechnik hinterlegt.<br />
DIN 4102-1 :1998-05<br />
Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Tei! 1: Baustoffe; Begriffe, Anforderungen<br />
und PrOfungen<br />
Z46066.1 1<br />
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