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Baumschutzsatzung - Hansestadt LÜBECK

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§ 11 Inkrafttreten und Geltungsdauer<br />

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.<br />

Lübeck, den 18.12.2006<br />

Bernd Saxe<br />

Bürgermeister<br />

Unbeachtlich sind<br />

1. eine Verletzung der in § 53 des Landesnaturschutzgesetzes bezeichneten Verfahrensund<br />

Formvorschriften,<br />

2. Mängel der Abwägung,<br />

wenn sie nicht schriftlich oder zur Niederschrift innerhalb eines Jahres gegenüber der<br />

<strong>Hansestadt</strong> Lübeck geltend gemacht worden sind. Das Gleiche gilt für Mängel in der<br />

Beschreibung des Schutzzwecks. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist<br />

darzulegen.

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