Infozept Nr. I-PHY-021: Physiotherapie - Sprechstunde
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Besteht eine Kasse auf den Genehmigungsvorbehalt, muss sie dennoch die bis zum<br />
Eingang des Genehmigungsbescheids stattgefundenen Behandlungen bezahlen. Bei einem<br />
Genehmigungsverzicht geht die Krankenkasse davon aus, dass der Patient das Therapieziel<br />
erreicht hat und/oder eine weiterführende Behandlung medizinisch nicht ausreichend zu<br />
begründen ist.<br />
Für den Patienten gibt es dann drei Möglichkeiten:<br />
• Der Patient nimmt noch einmal Kontakt zu seiner Krankenkasse auf und versucht mit Hilfe<br />
des Arztes, der medizinischen Notwendigkeit einer Heilmittelverordnung Nachdruck zu<br />
verleihen.<br />
• Der Patient zahlt die physiotherapeutische Behandlung selbst.<br />
• Der Patient nutzt die Therapiepause, um die Übungen und Tipps der Physiotherapeuten in<br />
seinen Alltag zu integrieren und dadurch selbstständig und nachhaltig an seiner Genesung<br />
zu arbeiten.<br />
<strong>Infozept</strong> - <strong>Physiotherapie</strong><br />
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