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Antrag zur Kostenerstattung - HausMed

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So funktioniert das <strong>Kostenerstattung</strong>sverfahren durch gesetzliche<br />

Krankenversicherungen<br />

Lange Wartezeiten bei Psychotherapeuten sind weit verbreitet. Doch auch die seelische Versorgung<br />

der Versicherten muss sichergestellt werden – gesetzliche Krankenkassen sind dazu verpflichtet.<br />

Sollten Sie also keinen Termin beim Psychotherapeuten erhalten, können Sie bei Ihrer Krankenkasse<br />

die Kostenübernahme für alternative Behandlungskonzepte (wie zum Beispiel den <strong>HausMed</strong>-Coach<br />

Depression) beantragen.<br />

Im § 13 (3) des Sozialgesetzbuches V findet sich dazu die entsprechende Regelung: „Konnte die<br />

Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen oder hat sie eine Leistung zu<br />

Unrecht abgelehnt und sind dadurch Versicherten für die selbst beschaffte Leistung Kosten<br />

entstanden, sind diese von der Krankenkasse in der entstandenen Höhe zu erstatten, soweit die<br />

Leistung notwendig war.“ Dieser Paragraf tritt dann in Kraft, wenn Sie drei vergebliche Anfragen bei<br />

Vertragsbehandlern gestellt haben und jeweils mehr als drei Monate auf einen Termin warten<br />

müssen.<br />

Es empfiehlt sich deshalb, ein Protokoll über Ihre Suche nach einem Psychotherapeuten zu führen.<br />

Dieses können Sie zusammen mit einem formlosen <strong>Antrag</strong> bei Ihrer Krankenkasse einreichen – ein<br />

Musteranschreiben finden Sie unten. Zudem sollten Sie eine Notwendigkeitsbescheinigung für eine<br />

Psychotherapie beilegen. Diese kann zum Beispiel eine Empfehlung von Hausarzt oder Krankenhaus<br />

sein.<br />

Sie reichen also bei der Kasse ein:<br />

- Anschreiben (siehe Beispiel auf der 2. Seite)<br />

- Notwendigkeitsbescheinigung / Überweisung durch den Hausarzt<br />

Zur Verwendung des nachfolgenden Anschreibens kopieren Sie bitte den Inhalt in ein Word-<br />

Dokument.


Anna Beispiel<br />

Beispielstr. 10<br />

12345 Beispielstadt<br />

An<br />

Krankenkasse XY<br />

xystraße 1<br />

12345 XY-Stadt<br />

Beispielstadt, den 01.07.2012<br />

<strong>Antrag</strong> auf <strong>Kostenerstattung</strong> auf Grundlage des § 13 Abs. 3 Sozialgesetzbuches<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

auf Grundlage des § 13 Abs. 3 Sozialgesetzbuch (SGB V) sowie dem Vergleich vor dem<br />

Bundessozialgericht (BSG) vom 21.05.1997 (Az. 5 RKa 15/97) beantrage ich die <strong>Kostenerstattung</strong> für<br />

das <strong>HausMed</strong> Online-Programm <strong>zur</strong> Bewältigung von Depressionen. Weitere Informationen über das<br />

Programm finden Sie hier: www.hausmed.de/depression.<br />

Ich benötige dringend Hilfe im Umgang mit meinen Depressionen und muss damit sofort beginnen.<br />

Dies ist mit dem Programm möglich. Bei Psychotherapeuten mit Kassenzulassung sind die<br />

Wartezeiten derzeit zu lang.<br />

Hier die Ergebnisse meiner Anfragen:<br />

[Ihre Angaben, z.B. Frau Dr. Müller: Anfrage vom 22.06.2012: 7 Monate Wartezeit]<br />

[Ihre Angaben, z.B. Frau Maier: Anfrage vom 26.06.2012: 8 Monate Wartezeit]<br />

[Ihre Angaben, …]<br />

[Für Teilnehmer am <strong>HausMed</strong> OnlineCoach Depression, BITTE LÖSCHEN, FALLS NICHT ZUTREFFEND]<br />

Daher beabsichtige ich, den OnlineCoach von <strong>HausMed</strong> durchzuführen. Das internetbasierte<br />

Programm kann jederzeit gestartet werden und kostet einmalig 89 € für 12 Wochen. Die langen<br />

Wartezeiten und erfolglosen Anfragen sind für mich nicht weiter zumutbar.<br />

[Für Teilnehmer am <strong>HausMed</strong> PraxisCoach Depression, BITTE LÖSCHEN, FALLS NICHT ZUTREFFEND]<br />

Daher beabsichtige ich, den PraxisCoach von <strong>HausMed</strong> durchzuführen. Das internetbasierte<br />

Programm kann jederzeit gestartet werden und kostet einmalig 129 € für 12 Wochen. Die langen<br />

Wartezeiten und erfolglosen Anfragen sind für mich nicht weiter zumutbar.<br />

Ich bitte um eine zügige Bearbeitung meiner Anfrage.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Max Mustermann

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