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Dr. Otto Suhr: Die Welt der Wirtschaft vom Standort des Arbeiters ...

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Amtsblatt für den Landkreis Havelland<br />

Seite191<br />

Erfor<strong>der</strong>nis von Unterstützungsunterschriften befreit<br />

ist, sind min<strong>des</strong>tens 3 Unterstützungsunterschriften<br />

beizufügen.<br />

<strong>Die</strong> persönliche, überprüfbare Unterstützungsunterschrift<br />

<strong>der</strong> wahlberechtigten Person ist bei <strong>der</strong><br />

Wahlbehörde zu leisten. Sie kann auch vor einem<br />

Notar o<strong>der</strong> einer an<strong>der</strong>en zur Beglaubigung von<br />

Unterschriften ermächtigten Stelle geleistet werden.<br />

<strong>Die</strong> Unterstützungsunterschriften sind auf amtlichen<br />

Formblättern für Unterschriftenlisten nach dem<br />

Muster <strong>der</strong> Anlage 6a zur BbgKWahlV unter<br />

Beachtung folgen<strong>der</strong> Vorschriften zu erbringen:<br />

7.2.2 <strong>Die</strong> Formblätter werden von mir auf Anfor<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> Vertrauensperson o<strong>der</strong> stellvertretenden<br />

Vertrauensperson sofort bei <strong>der</strong> Wahlbehörde<br />

Gemeinde Brieselang, Hauptamt, Am Markt 3, 14656<br />

Brieselang aufgelegt.<br />

Bei <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung sind Familien- und Vornamen<br />

sowie Anschrift eines jeden Bewerbers in erkennbarer<br />

Reihenfolge anzugeben. Daneben ist beim<br />

Wahlvorschlag einer Partei, politischen<br />

Vereinigung, Wählergruppe o<strong>der</strong> Listenvereinigung<br />

<strong>der</strong>en Name und, sofern sie eine Kurzbezeichnung<br />

verwendet, auch diese, anzugeben. Außerdem hat die<br />

Vertrauensperson o<strong>der</strong> stellvertretende<br />

Vertrauensperson durch schriftliche Erklärung zu<br />

bestätigen, dass die Bewerber und ihre Reihenfolge<br />

gemäß § 33 BbgKWahlG bestimmt worden sind. Beim<br />

Wahlvorschlag einer Listenvereinigung sind ferner<br />

auch die Namen, und, sofern vorhanden, die<br />

Kurzbezeichnungen <strong>der</strong> an ihr Beteiligten anzugeben.<br />

Beim Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers ist die<br />

Bezeichnung "Einzelwahlvorschlag" anzugeben. Auf<br />

Anfor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Vertrauensperson o<strong>der</strong><br />

stellvertretenden Vertrauensperson werde ich unter<br />

den vorgenannten Voraussetzungen auch amtliche<br />

Formblätter für die Unterzeichnung <strong>des</strong><br />

Wahlvorschlags bei einem ehrenamtlichen<br />

Bürgermeister, vor einem Notar o<strong>der</strong> bei einer an<strong>der</strong>en<br />

zur Beglaubigung ermächtigten Stelle ausgeben.<br />

7.2.3 Wahlvorschläge von Parteien, politischen<br />

Vereinigungen, Wählergruppen o<strong>der</strong><br />

Listenvereinigungen dürfen erst nach <strong>der</strong> Bestimmung<br />

<strong>der</strong> Bewerber nach § 33 BbgKWahlG unterzeichnet<br />

werden. Vorher geleistete Unterstützungsunterschriften<br />

sind ungültig.<br />

Vornamen, Tag <strong>der</strong> Geburt und Anschrift <strong>der</strong><br />

unterzeichnenden Person anzugeben. <strong>Die</strong><br />

unterzeichnende Person hat sich vor <strong>der</strong><br />

Unterschriftsleistung auszuweisen.<br />

7.2.6 Eine wahlberechtigte Person, die wegen einer<br />

körperlichen Behin<strong>der</strong>ung einer Hilfe bei <strong>der</strong><br />

Unterschriftsleistung bedarf, kann eine Person ihres<br />

Vertrauens (Hilfsperson) bestimmen, die<br />

Unterschriftsleistung vorzunehmen. Eine<br />

wahlberechtigte Person, die wegen einer Behin<strong>der</strong>ung<br />

nicht in <strong>der</strong> Lage ist, die Wahlbehörde aufzusuchen,<br />

kann auf Antrag die Unterstützungsunterschrift durch<br />

Erklärung vor einem Beauftragten <strong>der</strong> Wahlbehörde<br />

ersetzen. Der Antrag kann bis zum 15.März 2004<br />

schriftlich bei <strong>der</strong> Wahlbehörde gestellt werden.<br />

7.2.7 <strong>Die</strong> Wahlbehörde hat für alle wahlberechtigten<br />

Unterzeichner, die die Unterstützungsunterschrift bei<br />

<strong>der</strong> Wahlbehörde geleistet haben, auf <strong>der</strong><br />

Unterschriftsliste zu vermerken, dass sie im<br />

Wahlgebiet wahlberechtigt sind. Für jeden<br />

wahlberechtigten Unterzeichner, <strong>der</strong> die<br />

Unterstützungsunterschrift nicht bei <strong>der</strong><br />

Wahlbehörde geleistet hat, ist <strong>der</strong> Unterschriftsliste<br />

eine geson<strong>der</strong>te Bescheinigung <strong>der</strong> Wahlbehörde<br />

nach dem Muster <strong>der</strong> Anlage 6b zur BbgKWahlV<br />

beizufügen, dass er im Wahlgebiet o<strong>der</strong> im Wahlkreis<br />

wahlberechtigt ist.<br />

8. Mängelbeseitigung<br />

Nach Ablauf <strong>der</strong> Einreichungsfrist am 18.März 2004,<br />

12 Uhr, können Mängel, die sich auf die Zahl und<br />

Reihenfolge <strong>der</strong> Bewerber beziehen, nicht mehr<br />

behoben und fehlende Unterstützungs-unterschriften<br />

nicht mehr beigebracht werden. Das gleiche gilt, wenn<br />

<strong>der</strong> Bewerber so mangelhaft bezeichnet ist, dass seine<br />

Identität nicht feststeht. Sonstige Mängel, die die<br />

Gültigkeit <strong>der</strong> Wahlvorschläge berühren, können bis<br />

zu <strong>der</strong> Sitzung <strong>des</strong> Wahlausschusses, in <strong>der</strong> über die<br />

Zulassung <strong>der</strong> Wahlvorschläge entschieden wird,<br />

beseitigtwerden.<br />

7.2.4 Eine wahlberechtigte Person darf nur jeweils<br />

einen Wahlvorschlag für die Wahl zum Ortsbeirat <strong>des</strong><br />

Ortsteils Bredow unterzeichnen. Hat eine Person für<br />

diese Wahl mehr als einen Wahlvorschlag<br />

unterzeichnet, so sind sämtliche von ihr für diese<br />

Wahl geleisteten Unterstützungsunterschriften<br />

ungültig.<br />

7.2.5 Neben <strong>der</strong> Unterschrift sind Familien- und

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