Dr. Otto Suhr: Die Welt der Wirtschaft vom Standort des Arbeiters ...
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Amtsblatt für den Landkreis Havelland<br />
Seite192<br />
9. Zulassung <strong>der</strong> Wahlvorschläge<br />
Der Wahlausschuss beschließt am 23. März 2004 in<br />
öffentlicher Sitzung über die Zulassung <strong>der</strong><br />
Wahlvorschläge. Im Übrigen wird auf § 37<br />
BbgKWahlG und §§ 38 und 39 BbgKWahlV<br />
verwiesen.<br />
III. Vordrucke für die Einreichung von<br />
Wahlvorschlägen<br />
<strong>Die</strong> für die Einreichung von Wahlvorschlägen<br />
erfor<strong>der</strong>lichen Vordrucke werden von mir beschafft<br />
und können bei mir angefor<strong>der</strong>t werden.<br />
Brieselang, den 16.12.2003<br />
gez. Torsten Raab<br />
Wahlleiter für die Gemeinde Brieselang<br />
Bekanntmachung<br />
Der Wahlausschuss <strong>der</strong> Gemeinde Brieselang hat<br />
auf seiner öffentliche Sitzung am 17.11.2003<br />
folgenden Beschluss gefasst:<br />
<strong>Die</strong> Aufgaben gem. § 59 Abs. 1 Nr. 1 bis 4, 6 und 7<br />
BbgKWahlG und § 60 Abs. 3 und 4 BbgKwahlG<br />
werden auf den Wahlleiter übertragen.<br />
Brieselang, d. 18.11.2003<br />
gez. Raab<br />
Wahlleiter<br />
Bekanntmachung <strong>des</strong> Wahleiters <strong>der</strong> Gemeinde<br />
Brieselang <strong>vom</strong> 16.12.2003<br />
1. Herr Friedrich Wilhelm Ga rn hat durch die Wahl<br />
zum Bürgermeister <strong>der</strong> Gemeinde Brieselang am<br />
16.11.2003 seine Rechtsstellung als<br />
Gemeindevertreter gem. § 59 Abs.1 Nr. 7<br />
BbgKWahlG verloren.<br />
2. Als Ersatzperson <strong>des</strong> Wahlvorschlags <strong>der</strong> CDU<br />
rückt Herr Thomas Nehring gem. § 60 Abs. 3<br />
BbgKWahlG nach.<br />
Brieselang, d. 16.12.2003<br />
gez. Raab<br />
Wahlleiter<br />
Herausgeber:<br />
Landkreis Havelland, Der Landrat, Platz <strong>der</strong> Freiheit 1, 14712 Rathenow<br />
Redaktion:<br />
Pressestelle, Petra Müller<br />
Erscheinungsweise: unregelmäßig<br />
Das Amtsblatt erscheint in unregelmäßigen Abständen nach Bedarf und liegt in den Bürgerservicebüros <strong>des</strong><br />
Landrates <strong>des</strong> Landkreises Havelland, Platz <strong>der</strong> Freiheit 1, 14712 Rathenow und Goethestr. 59/60, 14641 Nauen zur<br />
kostenlosen Abholung bereit.<br />
Ebenfalls kann das Amtsblatt für 1 € + Porto schriftlich bestellt werden über: Landkreis Havelland, Der Landrat,<br />
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Platz <strong>der</strong> Freiheit 1, 14712 Rathenow.<br />
Der kostenlose Nachdruck ist mit Quellenangabe gestattet.<br />
Alle im Amtsblatt <strong>des</strong> Landkreises Havelland veröffentlichten Beschlüsse und Satzungen <strong>des</strong> Kreistages<br />
Havelland und <strong>der</strong>en Anlagen liegen während <strong>der</strong> üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme durch die<br />
Einwohner im Kreistagsbüro im Gebäude Platz <strong>der</strong> Freiheit 1 in 14712 Rathenow und beim Informationsdienst im<br />
Eingangsbereich <strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong> Goethestr. 59/60 in 14641 Nauen aus.