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Dr. Otto Suhr: Die Welt der Wirtschaft vom Standort des Arbeiters ...

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Amtsblatt für den Landkreis Havelland<br />

Seite192<br />

9. Zulassung <strong>der</strong> Wahlvorschläge<br />

Der Wahlausschuss beschließt am 23. März 2004 in<br />

öffentlicher Sitzung über die Zulassung <strong>der</strong><br />

Wahlvorschläge. Im Übrigen wird auf § 37<br />

BbgKWahlG und §§ 38 und 39 BbgKWahlV<br />

verwiesen.<br />

III. Vordrucke für die Einreichung von<br />

Wahlvorschlägen<br />

<strong>Die</strong> für die Einreichung von Wahlvorschlägen<br />

erfor<strong>der</strong>lichen Vordrucke werden von mir beschafft<br />

und können bei mir angefor<strong>der</strong>t werden.<br />

Brieselang, den 16.12.2003<br />

gez. Torsten Raab<br />

Wahlleiter für die Gemeinde Brieselang<br />

Bekanntmachung<br />

Der Wahlausschuss <strong>der</strong> Gemeinde Brieselang hat<br />

auf seiner öffentliche Sitzung am 17.11.2003<br />

folgenden Beschluss gefasst:<br />

<strong>Die</strong> Aufgaben gem. § 59 Abs. 1 Nr. 1 bis 4, 6 und 7<br />

BbgKWahlG und § 60 Abs. 3 und 4 BbgKwahlG<br />

werden auf den Wahlleiter übertragen.<br />

Brieselang, d. 18.11.2003<br />

gez. Raab<br />

Wahlleiter<br />

Bekanntmachung <strong>des</strong> Wahleiters <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Brieselang <strong>vom</strong> 16.12.2003<br />

1. Herr Friedrich Wilhelm Ga rn hat durch die Wahl<br />

zum Bürgermeister <strong>der</strong> Gemeinde Brieselang am<br />

16.11.2003 seine Rechtsstellung als<br />

Gemeindevertreter gem. § 59 Abs.1 Nr. 7<br />

BbgKWahlG verloren.<br />

2. Als Ersatzperson <strong>des</strong> Wahlvorschlags <strong>der</strong> CDU<br />

rückt Herr Thomas Nehring gem. § 60 Abs. 3<br />

BbgKWahlG nach.<br />

Brieselang, d. 16.12.2003<br />

gez. Raab<br />

Wahlleiter<br />

Herausgeber:<br />

Landkreis Havelland, Der Landrat, Platz <strong>der</strong> Freiheit 1, 14712 Rathenow<br />

Redaktion:<br />

Pressestelle, Petra Müller<br />

Erscheinungsweise: unregelmäßig<br />

Das Amtsblatt erscheint in unregelmäßigen Abständen nach Bedarf und liegt in den Bürgerservicebüros <strong>des</strong><br />

Landrates <strong>des</strong> Landkreises Havelland, Platz <strong>der</strong> Freiheit 1, 14712 Rathenow und Goethestr. 59/60, 14641 Nauen zur<br />

kostenlosen Abholung bereit.<br />

Ebenfalls kann das Amtsblatt für 1 € + Porto schriftlich bestellt werden über: Landkreis Havelland, Der Landrat,<br />

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Platz <strong>der</strong> Freiheit 1, 14712 Rathenow.<br />

Der kostenlose Nachdruck ist mit Quellenangabe gestattet.<br />

Alle im Amtsblatt <strong>des</strong> Landkreises Havelland veröffentlichten Beschlüsse und Satzungen <strong>des</strong> Kreistages<br />

Havelland und <strong>der</strong>en Anlagen liegen während <strong>der</strong> üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme durch die<br />

Einwohner im Kreistagsbüro im Gebäude Platz <strong>der</strong> Freiheit 1 in 14712 Rathenow und beim Informationsdienst im<br />

Eingangsbereich <strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong> Goethestr. 59/60 in 14641 Nauen aus.

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