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Fachkunde & Prüfung - Verlag Heinrich Vogel

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Prüfungstest<br />

<strong>Fachkunde</strong> & Prüfung<br />

für den Taxi- und Mietwagenunternehmer


<strong>Fachkunde</strong> & Prüfung<br />

für den Taxi- und<br />

Mietwagenunternehmer<br />

Prüfungstest<br />

3. Auflage 2010


Impressum<br />

Autor:<br />

Thomas Grätz<br />

Bezirksgeschäftsführer Schwaben des Landesverband<br />

Bayerischer Transport- und Logistikunternehmen (LBT) e.V.<br />

© 2007 <strong>Verlag</strong> <strong>Heinrich</strong> <strong>Vogel</strong>, in der Springer Fachmedien München GmbH<br />

Aschauer Straße 30, 81549 München<br />

3. Auflage<br />

Stand: August 2010<br />

Umschlaggestaltung: Bloom Project<br />

Lektorat: Ulrike Hurst<br />

Herstellung: Markus Tröger<br />

Satz & Layout: satz-studio gmbH, Asbach-Bäumenheim<br />

Druck: Kessler Druck + Medien, Michael-Schäffer-Str. 1, 86399 Bobingen<br />

Titelbild mit freundlicher Unterstützung der Firma Mercedes-Benz<br />

Springer Fachmedien ist Teil der Fachverlagsgruppe Springer Science+Business Media<br />

Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der<br />

engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des <strong>Verlag</strong>es unzulässig und strafbar.<br />

Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmung und die Einspeicherung in<br />

elektronischen Systemen.<br />

Das Werk ist mit größter Sorgfalt erarbeitet worden. Eine rechtliche Gewähr für die Richtigkeit der einzelnen<br />

Angaben kann jedoch nicht übernommen werden.<br />

ISBN 978-3-574-24033-1


einführung<br />

Sie wollen den Beruf des Taxi- und/oder Mietwagenunternehmers ausüben. Bevor Sie<br />

dies dürfen, haben Sie nachzuweisen, dass Sie dafür auch fachlich geeignet sind, was in<br />

einer Prüfung vor einem Prüfungsausschuss bei der Industrie- und Handelskammer (IHK)<br />

nachzuweisen ist. Das Wissen wird in verschiedenen Sachgebieten abgefragt, die im<br />

Einzelnen in einem Katalog der Sachgebiete für Unternehmer des Taxen- und Mietwagenverkehrs<br />

in der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr niedergelegt<br />

sind. Fünf Themenbereiche werden in der Prüfung in einer vorgeschriebenen und unterschiedlichen<br />

Punktegewichtung abgefragt. Diese fünf Sachgebiete sind<br />

– Recht,<br />

– Kaufmännische und finanzielle Führung des Betriebes,<br />

– Technischer Betrieb und Betriebsdurchführung,<br />

– Straßenverkehrssicherheit, Unfallverhütung sowie Grundregeln des Umweltschutzes,<br />

– Grenzüberschreitende Personenbeförderung.<br />

GLIEDERUNG DER FACHKUNDEPRÜFUNG NACH SACHGEBIETEN<br />

UND PUNKTEVERTEILUNG<br />

<strong>Fachkunde</strong>prüfung für den Unternehmer des Taxen- und Mietwagenunternehmers<br />

Sachgebiet<br />

Prozentuale<br />

Gewichtung<br />

Punkte<br />

Schriftliche<br />

Fragen<br />

Punkte Schriftliche<br />

Übungen /<br />

Fallstudie<br />

Recht 20 % 12 11 7,5<br />

Kaufmännische und<br />

finanzielle Führung des<br />

Betriebes<br />

Technischer Betrieb und<br />

Betriebsdurchführung<br />

Straßenverkehrssicherheit,<br />

Unfallverhütung<br />

sowie Grundregeln des<br />

Umweltschutzes<br />

Grenzüberschreitende<br />

Personenbeförderung<br />

Punktezahl nach<br />

Prüfungsteil (Anteil an<br />

der Gesamtprüfung)<br />

40 % 24 21 15<br />

15 % 9 7,5 5,5<br />

15 % 9 7,5 5,5<br />

10 % 6 5 4<br />

Gesamtpunkte 150<br />

Punkte<br />

Mündliche<br />

Prüfung<br />

60 (40 %) 52,5 (35 %) 37,5 (25 %)<br />

Prüfungsdauer 60 Minuten 60 Minuten 30 Minuten<br />

Mindestpunktzahl pro<br />

Prüfungsteil<br />

Zu erreichende Punktzahl<br />

für das Bestehen<br />

Mindestens 30 Mindestens 26,5 Mindestens 19<br />

90


Die <strong>Fachkunde</strong>prüfung ist eine kombiniert schriftlich/mündliche Prüfung. Der schriftliche<br />

Teil ist wiederum unterteilt in zwei Teilprüfungen, zum einen sind dies „Schriftliche Fragen“,<br />

zum anderen „Schriftliche Übungen/Fallstudien“. Der abschließende Teil ist dann,<br />

sofern die Prüfung insgesamt noch bestanden werden kann, die mündliche Prüfung.<br />

Wenn nämlich der Bewerber in einer der schriftlichen Teilprüfungen weniger als 50 % der<br />

auf den Prüfungsteil entfallenden Punkte erzielt hat, dann hat er die Prüfung insgesamt<br />

nicht bestanden, sodass die mündliche Prüfung entfällt. Sollte der Prüfling bereits in den<br />

beiden schriftlichen Teilprüfungen die für das Bestehen notwendige Punktzahl von 90<br />

erreicht haben, entfällt die mündliche Prüfung ebenfalls.<br />

Als Fragenarten werden auf den Prüfungsbögen der IHK bei den schriftlichen Fragen<br />

sowohl sog. Multiple-Choice-Fragen mit jeweils 4 Antworten zur Auswahl als auch Fragen<br />

mit direkter Antwort gestellt. Bei der Fallstudie wird eine Ausgangssituation geschildert,<br />

die dann grundsätzlich für alle der einzelnen Aufgabenstellungen gilt bzw. die dann für<br />

einzelne Fragen fortgeschrieben wird. Welche Fragen in der mündlichen Prüfung gestellt<br />

werden, steht im Ermessen des dreiköpfigen Prüfungsausschusses.<br />

Die nachfolgenden Übungstests sind nicht den IHK-Prüfungsbögen entnommen, ein Auswendiglernen<br />

in der Hoffnung, diese Fragen werden kommen, wird also die falsche Taktik<br />

sein. In jeder Prüfung werden auch andere Aufgaben gestellt. Die Übungstests sind aber<br />

den offiziellen Prüfungen vergleichbar und sollen Sie in die Lage versetzen, Ihre bisherige<br />

Lernleistung zu überprüfen. Außerdem sollen Sie sich ein Bild davon machen können,<br />

welchen Umfang die Prüfungsfragen haben werden sowie welche Art von Aufgabenstellung<br />

auf Sie zukommen kann. Bei Fragestellung wie Beantwortung wird das geltende<br />

Bundesrecht als Grundlage vorausgesetzt. Wenn in manchen Angelegenheiten (Taxifarbe,<br />

Werbungsbeschränkung) durch manche Bundesländer Ausnahmegenehmigungen<br />

erteilt werden, ist das hier unbeachtlich.<br />

Die Lösungen zu den Übungstests geben folgende Hilfestellung:<br />

– Die schriftlichen Antworten sollten natürlich nicht wörtlich, sondern sinngemäß auch von<br />

Ihnen niedergelegt worden sein. Die unterstrichenen Satzteile oder Worte sind deshalb<br />

Schlüsselbegriffe, für die dann jeweils halbe oder ganze Punkte vergeben werden.<br />

– Bei den Kalkulationsaufgaben werden die Punkte nicht ausschließlich für das richtige<br />

Endergebnis verteilt, sondern auch für richtige Zwischenrechnungen. Deshalb sind<br />

Punkte für richtige Zwischenrechnungen angegeben.<br />

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!


Inhalt<br />

Übungstest 1 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />

Übungstest 2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21<br />

Übungstest 3 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35<br />

Lösungen 1 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49<br />

Lösungen 2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57<br />

Lösungen 3 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65


ÜBUNGSTEST 1 (Fragen)<br />

8. Nennen Sie die acht Bestandteile, die eine Rechnung beinhalten muss!<br />

(4)<br />

9. Benennen und beschreiben Sie die beiden Arten des Lastschriftverfahrens!<br />

(4)<br />

10. Was ist das Gemeinsame an Grundschuld und Hypothek und was<br />

unterscheidet diese beiden Sicherungsmittel?<br />

(2)<br />

11. Welche Aussage zur Kleinbetragsrechnung trifft zu?<br />

a) Der Umsatzsteuerbetrag muss in einer Kleinbetragsrechnung extra<br />

ausgewiesen werden<br />

b) Eine Kleinbetragsrechnung wird immer pauschal mit 7 % Umsatzsteuer<br />

belegt<br />

c) Bei einer Kleinbetragsrechnung genügt es, wenn der für den Brutto-<br />

Rechnungsbetrag anzuwendende Umsatzsteuersatz angeführt wird<br />

d) Der Rechnungsempfänger und der Leistungszeitpunkt müssen in<br />

einer Kleinbetragsrechnung aufgeführt werden<br />

(1)


ÜBUNGSTEST 1 (Fallstudie)<br />

Sie sind im Hauptberuf eigentlich begeisterter Restaurantbetreiber, seit<br />

zwei Jahren aber zudem Taxiunternehmer mit einem Fahrzeug. Ein alter<br />

Freund hat Ihnen dieses Taxi für die Gegenleistung von 10.000 Euro „vermacht“,<br />

als er sich zur Ruhe gesetzt hat. Die Behörde hatte die Übertragung<br />

problemlos genehmigt, da zu dieser Zeit die sog. Neubewerberliste<br />

– anders als die Altbewerberliste – keinen Eintrag enthielt. Das Fahrzeug<br />

wird von Ihnen nicht selbst gefahren, sondern Sie haben zwei Fahrer angestellt.<br />

1. Nach dem zweijährigen Betrieb haben Sie nun genügend betriebswirtschaftliche<br />

Daten gesammelt, um den Betriebserfolg zu bewerten. Sie wollen<br />

erfahren, was Sie mit Ihrem von zwei angestellten Fahrern besetzten Taxi<br />

auch zukünftig für einen durchschnittlichen Umsatz erzielen müssen, damit<br />

wenigstens Ihre ohnehin nicht überschäumenden Gewinnerwartungen erfüllt<br />

werden.<br />

Berechnen Sie aus den nachfolgenden Daten<br />

a) zunächst die fixen Kosten pro Einsatztag<br />

b) dann die beweglichen Kosten auf die 6 Jahre Kfz-Abschreibungsdauer und<br />

pro km<br />

c) und den benötigten Jahresumsatz, um das Jahr ohne Verlust<br />

abzuschließen!<br />

Bearbeitungshinweise: Runden Sie ggf. die Ergebnisse auf zwei Stellen hinter<br />

dem Komma auf. AfA und kalkulatorische Zinsen sind komplett als Fixkosten<br />

anzusetzen.<br />

AfA<br />

6 Jahre<br />

Anschaffungswert mit Bereifung 28.000 €<br />

Kaufpreis Reifen 480 €<br />

Laufleistung Reifen<br />

54.000 km<br />

Einsatztage 235<br />

Km<br />

72.000/Jahr<br />

Kapitalverzinsung 7,5 %<br />

Betriebsnotwendiges Kapital 2.000 €<br />

Vorhandenes Umlaufvermögen 2.400 €<br />

Kraftstoffverbrauch<br />

8,1 Liter/100 km<br />

Dieselpreis pro Liter 0,95 €<br />

Wartungs- und Reparaturkosten<br />

3,50 €/100 km<br />

Kfz-Steuer<br />

379 €/Jahr<br />

Kfz-Haftpflicht<br />

2.500 €/Jahr<br />

Vollkasko-Versicherung<br />

2.000 €/Jahr<br />

Garagenmiete<br />

600 €/Jahr<br />

Kalkulatorischer Unternehmerlohn 4.600 €/Jahr<br />

Brutto-Lohn<br />

37.400 €/Jahr<br />

Arbeitgeberanteil am Sozialaufwand 21,2 %<br />

Allgemeine Verwaltungskosten<br />

.400 €/Jahr<br />

(20)<br />

14


ÜBUNGSTEST 1 (Fallstudie)<br />

Da der erstrebte Umsatz erreicht wird, wollen Sie Ihren Taxibetrieb erweitern<br />

und stellen einen Antrag bei der Genehmigungsbehörde auf Erteilen<br />

einer weiteren Genehmigung. Der Beamte erklärt, dass diesem Antrag weitere<br />

Unterlagen beigefügt werden müssen, die der Genehmigungsbehörde<br />

ein Urteil über die Zuverlässigkeit und fachliche Eignung des Antragstellers<br />

sowie die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes erlauben.<br />

2. Welche Unterlagen sind von Ihnen beizubringen?<br />

(6)<br />

3. Obwohl aus den Unterlagen ersichtlich ist, dass Sie alle subjektiven<br />

Berufszugangsvoraussetzungen für eine Genehmigung für den Taxiverkehr<br />

erfüllen und auch den Antrag früher als alle anderen (Alt-)Bewerber<br />

gestellt haben, gibt es nach dem PBefG eine Regelung, wonach bei der<br />

Neuerteilung von Taxigenehmigungen in Ihrem Falle dennoch die Erteilung<br />

der Taxigenehmigung versagt werden muss. Beschreiben Sie den Grund!<br />

(3)<br />

16


Lösungen 1 (Fragen)<br />

9. Im Abbuchungsauftragsverfahren erteilt der Zahlungspflichtige/Schuldner<br />

der Bank den Auftrag, Lastschriften eines bestimmten Zahlungsempfängers<br />

einzulösen. Widerruf nur für die Zukunft möglich.<br />

Im Einzugsermächtigungsverfahren hingegen löst der Zahlungsempfänger<br />

die Buchung aus, ohne dass der Zahlungspflichtige seiner Bank gegenüber<br />

irgendetwas veranlassen müsste. Zeitlich befristet kann der Schuldner<br />

der Kontobelastung widersprechen.<br />

10. Grundschuld und Hypothek sind beides Pfandrechte an unbeweglichen<br />

Sachen (Grundstücken), die das Recht verleihen, sich ggf. aus der Immobilie<br />

in Höhe einer bestimmten Summe zu befriedigen. Der Unterschied<br />

ist, dass die Hypothek vom Bestehen der zugrunde liegenden Forderung<br />

abhängig ist. Die Grundschuld ist vom Bestehen der zu sichernden Forderung<br />

unabhängig.<br />

11. c)<br />

(vgl. § 33 UStDV)<br />

12. Die Kostenartenrechnung klärt, welche Kosten der Unternehmer überhaupt<br />

hat.<br />

Die Kostenstellenrechnung klärt, wo im betrieblichen Bereich die Kosten<br />

entstehen.<br />

Die Kostenträgerrechnung gibt Aufklärung darüber, welche Kosten die<br />

gebotene Dienstleistung verursacht.<br />

13. Die Taxiordnung regelt den Umfang der Betriebspflicht, die Taxistandplatzordnung<br />

sowie Einzelheiten des Dienstbetriebes, wohingegen die Taxitarifordnung<br />

die Beförderungsentgelte und -bedingungen vorschreibt.<br />

(vgl. § 47 Abs. 3 PBefG sowie § 51 Abs. 1 PBefG)<br />

14. Eine Pflichtversicherung besteht in Gestalt der Kfz-Haftpflichtversicherung.<br />

Freiwillige fahrzeugbezogene Versicherungen sind Teilkasko-, Vollkasko-,<br />

Unfall-, und Rechtsschutzversicherung, auch Gepäckversicherung<br />

und Betriebshaftpflichtversicherung kann man im weiteren Sinne darunter<br />

zählen.<br />

51


Lösungen 1 (Fallstudie)<br />

1. a)<br />

Berechnung Afa/Jahr<br />

Anschaffungswert 28.000 €<br />

Abzgl. Reifen 480 €<br />

Anschaffungswert ohne Reifen 27.520 € : 6 Jahre = 4.586,67 € (1)<br />

Berechnung der Zinskosten/Jahr<br />

12.000 € x 7,5 % = 900 € (1)<br />

Berechnung der Sozialaufwendungen<br />

37.400 € x 21,2 % = 7.928,80 € (1)<br />

Berechnung der Fixkosten/Einsatztag<br />

Abschreibung 4.586,67 €<br />

Zinskosten 900,00 €<br />

Kfz-Steuer 379,00 € (1)<br />

Kfz-Haftpflichtversicherung 2.500,00 € (1)<br />

Kfz-Vollkasko 2.000,00 € (1)<br />

Garagenmiete 600,00 € (1)<br />

Kalkul. Unternehmerlohn 4.600 € (1)<br />

Lohn 37.400,00 € (1)<br />

Lohnnebenkosten 7.928,80 € (1)<br />

Verwaltungskosten 1.400,00 € (1)<br />

62.294,47 € : 235 Tage = 265,08 €<br />

Kosten pro Einsatztag (1)<br />

b)<br />

Nebenrechnungen<br />

Reifenkosten/Jahr<br />

480 x 72.000<br />

= 640 €/Jahr<br />

54.000<br />

Dieselkosten/Jahr<br />

8,1 x 72.000 x 0.95<br />

= 5.540,40 €/Jahr<br />

100<br />

Wartungs- und Reparaturkosten/Jahr<br />

3,50 x 72.000<br />

= 2.520,00 €/Jahr<br />

100<br />

Berechnung der beweglichen Kosten/Jahr<br />

Reifenkosten 640,00 € (2)<br />

Kraftstoffkosten 5.540,40 € (2)<br />

Wartungs- und Reparaturkosten 2.520,00 € (2)<br />

8.700,40 € : 72.000 = 12,08 Cent/km<br />

(oder 0,12 €) (1)<br />

54


Lösungen 1 (Fallstudie)<br />

c) 62.294,47 € Fixkosten + 8.700,40 € bewegliche Kosten = 70.994,87 €<br />

sollte der Mindestumsatz im Jahr sein. (1)<br />

2. Folgende Unterlagen sind beizubringen (vgl. §§ 12 PBefG, 2 PBZugV):<br />

– Polizeiliches Führungszeugnis<br />

– Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als drei Monate)<br />

– Bescheinigungen des Finanzamtes sowie der Betriebssitzgemeinde über<br />

die steuerliche Zuverlässigkeit<br />

– Bescheinigung der Krankenkasse über die ordnungsgemäße Entrichtung<br />

der Sozialversicherungsbeiträge<br />

– Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße<br />

Entrichtung der BG-Beiträge<br />

– Vermögensübersicht, die durch einen Wirtschaftsprüfer, vereidigten<br />

Buchprüfer u. Ä. bestätigt ist.<br />

3. Sie werden unabhängig vom Zeitpunkt der Antragstellung nachrangig<br />

behandelt, weil Sie das Taxigewerbe nicht als Hauptbeschäftigung zu<br />

betreiben beabsichtigen und auch das Unternehmen bisher nicht als<br />

Hauptbeschäftigung betrieben haben (vgl. § 13 Abs. 5 PBefG).<br />

4. Nein, die Kfz-Haftpflicht ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung,<br />

die abgeschlossen werden muss (vgl. § 1 PflVG).<br />

5. Die BG Verkehr ist die Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung und<br />

verfolgt in dieser Funktion die Aufgaben, Gesundheitsgefahren bei der<br />

Arbeit zu reduzieren, Unfälle und Berufskrankheiten zu verhüten und im<br />

Ernstfall den Betroffenen zu helfen, gesund zu werden, um wieder am<br />

Arbeitsleben und an der Gemeinschaft teilzuhaben zu können. Die BG<br />

Verkehr erlässt UVV, das sind Unfallverhütungsvorschriften, die für jedes<br />

Unternehmen und jeden Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung<br />

verbindliche Pflichten bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz am<br />

Arbeitsplatz darstellen.<br />

6. Die Prüfliste hinsichtlich der Räder sollte folgende Prüfungspunkte<br />

beinhalten:<br />

– Felgen ohne Beschädigung?<br />

– Radmuttern fest und unbeschädigt?<br />

– Reifen ohne sichtbare Schäden?<br />

55

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