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Elternbrief 1 - Gymnasium an der Heinzenwies

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dass sich ihr Gesundheitszust<strong>an</strong>d weiter verbessert und sie bald noch weiter<br />

mithelfen k<strong>an</strong>n, die Unterrichtsausfälle in Bilden<strong>der</strong> Kunst zu verringern.<br />

Frau Kreuscher war einige Jahre <strong>an</strong> <strong>an</strong><strong>der</strong>e Schulen abgeordnet und hat nun<br />

endlich ihre feste Stelle bei uns <strong>an</strong>treten können.<br />

Frau Mertini-Stein und Herr Reinke sind neu <strong>an</strong> unserer Schule.<br />

Wir freuen uns mit allen gen<strong>an</strong>nten Lehrkräften auf eine gute Zusammenarbeit<br />

und erfolgreiche Lehrtätigkeit am <strong>Gymnasium</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Heinzenwies</strong>.<br />

Auch in diesem Schuljahr wird wie<strong>der</strong> ein englischer Fremdsprachenassistent bei<br />

uns sein. Wir begrüßen herzlich Herrn Wouter Rausch, <strong>der</strong> auch durch eigene<br />

Konversations<strong>an</strong>gebote die Arbeit <strong>der</strong> Englisch-Fachschaft bereichern wird.<br />

Nun noch zur Erinnerung wie in jedem Jahr einige wichtige Hinweise:<br />

Zurücktreten<br />

Schüler/Schülerinnen <strong>der</strong> Klassenstufe 6 bis 10 können einmal aus wichtigem<br />

Grund in die nächstniedrige Klassenstufe freiwillig zurücktreten (§ 40 ÜschO).<br />

Ein Zurücktreten aus einer Klassenstufe, die wie<strong>der</strong>holt wird, o<strong>der</strong> in eine<br />

Klassenstufe, die wie<strong>der</strong>holt wurde, ist nicht möglich. Das Zurücktreten muss von<br />

den Eltern spätestens am letzten Unterrichtstag vor den Osterferien be<strong>an</strong>tragt<br />

werden.<br />

Für die MSS (Jahrg<strong>an</strong>gsstufen 11 bis 13) gelten jeweils eigene Bedingungen, die<br />

im Einzelfall mit Herrn StD Baumgart besprochen werden sollten.<br />

Sachbeschädigungen<br />

Die Unkosten für Sachbeschädigungen durch Schüler o<strong>der</strong> Schülerinnen sind<br />

grundsätzlich von den Erziehungsberechtigten zu tragen. Es wäre deshalb<br />

ratsam, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen.<br />

Unterricht bei extrem winterlichen Verhältnissen<br />

Auch bei extrem winterlichen Verhältnissen fällt <strong>der</strong> Unterricht nicht generell<br />

aus. Sie als Eltern entscheiden in eigener Ver<strong>an</strong>twortung darüber, ob Ihr Kind zu<br />

Hause bleibt o<strong>der</strong> nicht.<br />

Aufsicht in Schulen (Amtsblatt Nr.: 11/1999)<br />

Schülerinnen und Schüler <strong>der</strong> Klassenstufe 5 bis einschließlich Klassenstufe 8<br />

dürfen das Schulgelände nicht verlassen; sie sind bis zum Ende des<br />

stundenpl<strong>an</strong>mäßig vorgesehenen Unterrichts zu beaufsichtigen.

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