Elternbrief 1 - Gymnasium an der Heinzenwies
Elternbrief 1 - Gymnasium an der Heinzenwies
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dass sich ihr Gesundheitszust<strong>an</strong>d weiter verbessert und sie bald noch weiter<br />
mithelfen k<strong>an</strong>n, die Unterrichtsausfälle in Bilden<strong>der</strong> Kunst zu verringern.<br />
Frau Kreuscher war einige Jahre <strong>an</strong> <strong>an</strong><strong>der</strong>e Schulen abgeordnet und hat nun<br />
endlich ihre feste Stelle bei uns <strong>an</strong>treten können.<br />
Frau Mertini-Stein und Herr Reinke sind neu <strong>an</strong> unserer Schule.<br />
Wir freuen uns mit allen gen<strong>an</strong>nten Lehrkräften auf eine gute Zusammenarbeit<br />
und erfolgreiche Lehrtätigkeit am <strong>Gymnasium</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Heinzenwies</strong>.<br />
Auch in diesem Schuljahr wird wie<strong>der</strong> ein englischer Fremdsprachenassistent bei<br />
uns sein. Wir begrüßen herzlich Herrn Wouter Rausch, <strong>der</strong> auch durch eigene<br />
Konversations<strong>an</strong>gebote die Arbeit <strong>der</strong> Englisch-Fachschaft bereichern wird.<br />
Nun noch zur Erinnerung wie in jedem Jahr einige wichtige Hinweise:<br />
Zurücktreten<br />
Schüler/Schülerinnen <strong>der</strong> Klassenstufe 6 bis 10 können einmal aus wichtigem<br />
Grund in die nächstniedrige Klassenstufe freiwillig zurücktreten (§ 40 ÜschO).<br />
Ein Zurücktreten aus einer Klassenstufe, die wie<strong>der</strong>holt wird, o<strong>der</strong> in eine<br />
Klassenstufe, die wie<strong>der</strong>holt wurde, ist nicht möglich. Das Zurücktreten muss von<br />
den Eltern spätestens am letzten Unterrichtstag vor den Osterferien be<strong>an</strong>tragt<br />
werden.<br />
Für die MSS (Jahrg<strong>an</strong>gsstufen 11 bis 13) gelten jeweils eigene Bedingungen, die<br />
im Einzelfall mit Herrn StD Baumgart besprochen werden sollten.<br />
Sachbeschädigungen<br />
Die Unkosten für Sachbeschädigungen durch Schüler o<strong>der</strong> Schülerinnen sind<br />
grundsätzlich von den Erziehungsberechtigten zu tragen. Es wäre deshalb<br />
ratsam, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen.<br />
Unterricht bei extrem winterlichen Verhältnissen<br />
Auch bei extrem winterlichen Verhältnissen fällt <strong>der</strong> Unterricht nicht generell<br />
aus. Sie als Eltern entscheiden in eigener Ver<strong>an</strong>twortung darüber, ob Ihr Kind zu<br />
Hause bleibt o<strong>der</strong> nicht.<br />
Aufsicht in Schulen (Amtsblatt Nr.: 11/1999)<br />
Schülerinnen und Schüler <strong>der</strong> Klassenstufe 5 bis einschließlich Klassenstufe 8<br />
dürfen das Schulgelände nicht verlassen; sie sind bis zum Ende des<br />
stundenpl<strong>an</strong>mäßig vorgesehenen Unterrichts zu beaufsichtigen.