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Junkers-Pelletheizkessel-KRP-Installationsanleitung

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Installation<br />

3 Installation<br />

3.1 Vorschriften<br />

Die folgende Auswahl an Richtlinien und Vorschriften<br />

müssen eingehalten werden:<br />

• Bestimmungen und Vorschriften des zuständigen<br />

Elektrizitätsversorgungsunternehmens<br />

• Landesbauordnung<br />

• Gewerbliche und feuerpolizeiliche Bestimmungen<br />

und Vorschriften<br />

• EnEG (Gesetz zur Einsparung von Energie) mit den<br />

dazu erlassenen Verordnungen<br />

• EnEV (Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz<br />

und energiesparende Anlagentechnik bei<br />

Gebäuden)<br />

• Feuerungsverordnung des jeweiligen Landes<br />

• VDI 2035 (Verhütung von Schäden durch Korrosion<br />

und Steinbildung in Warmwasserheizungsanlagen mit<br />

Vorlauftemperaturen bis 120 °C), Beuth-Verlag<br />

GmbH, Berlin<br />

• DIN-Normen, Beuth-Verlag GmbH - Burggrafenstraße<br />

6 - 10787 Berlin:<br />

– DIN EN 12828<br />

(Heizungssysteme in Gebäuden/Planung von<br />

Warmwasser-Heizungsanlagen)<br />

– DIN 4807, Teil 2 (Ausdehnungsgefäße)<br />

– DIN 18160 (Hausschornsteine; Anforderungen, Planung<br />

und Ausführung)<br />

– DIN 4701 (Regeln für die Berechnung des Wärmebedarfs<br />

von Gebäuden)<br />

– DIN EN 13384 (Berechnung von Schornsteinabmessungen)<br />

3.2 Wichtige Hinweise<br />

Füllen Sie während der Installation das<br />

Montageprotokoll ( Kapitel 8.2, Seite 77)<br />

aus.<br />

Senden Sie nach Abschluss der<br />

Montagearbeiten eine Kopie des ausge<br />

füllten Montageprotokoll an den Kundendienst<br />

und händigen Sie das Original dem<br />

Betreiber aus.<br />

B Vor der Installation des Heizkessels eine Stellungnahme<br />

des Bezirksschornsteinfegers einholen.<br />

B Stromanschluss von einem beim Elektrizitätsunternehmen<br />

eingetragenen Installateur vornehmen<br />

lassen.<br />

B Geräteaufbau, -anschluss, Inbetriebnahme, Einstellung<br />

und Service ausschließlich von qualifiziertem<br />

Personal durchführen lassen.<br />

B Sicherheitsabdeckungen von rotierenden oder<br />

spannungsführenden Teilen nur nach erfolgter Netztrennung<br />

öffnen.<br />

3.3 Anforderungen an den Aufstellraum<br />

Der Aufstellraum und das Pelletlager müssen den<br />

örtlichen Bestimmungen entsprechen.<br />

• Der Heizkessel darf nicht in Wohnräumen, Werk- und<br />

Produktionsstätten sowie Hausarbeitsräumen aufgestellt<br />

werden.<br />

• Der Aufstellraum muss frostsicher sein und den maßgeblichen<br />

Belüftungsanforderungen entsprechen.<br />

• Der Aufstellraum sollte an eine Außenwand grenzen,<br />

um eine direkte Verbrennungsluftzufuhr zu gewährleisten.<br />

– Bei einem innenliegenden Aufstellraum muss eine<br />

Verbrennungsluftführung von der Außenmauer zum<br />

Aufstellraum montiert werden.<br />

• Die Abgase müssen auf dem kürzesten Weg in den<br />

Schornstein geleitet werden ( Kapitel 3.7,<br />

Seite 35).<br />

• Der Heizkessel muss auf einem ebenen, feuerfesten<br />

und tragfähigen Boden (Beton, Estrich, Fliesenboden<br />

usw.) aufgestellt werden.<br />

• Der Aufstellraum muss gegen unbefugtes Betreten,<br />

insbesondere durch Kinder, gesichert werden.<br />

• Der Aufstellraum muss gegen das Eindringen von<br />

Kleintieren und Schädlingen gesichert werden.<br />

• Die Umgebungstemperatur des Kessels darf 45 °C<br />

nicht überschreiten.<br />

• Zur Vermeidung von Korrosion muss die Verbrennungsluft<br />

frei von aggressiven Stoffen sein.<br />

Besonders korrosionsfördernd sind Halogenkohlenwasserstoffe<br />

(z. B. Chlor, Fluor, Ammoniak). Diese<br />

sind in Lösungsmitteln, Farben, Klebstoffen, Treibgasen<br />

und verschiedenen Haushaltsreinigern sowie<br />

Waschmittel enthalten. Diese Stoffe dürfen auch<br />

nicht in Räumen gelagert oder verarbeitet werden, die<br />

im Luftverbund mit dem Aufstellraum stehen.<br />

• Brennbare, leicht entflammbare Stoffe und Flüssigkeiten<br />

dürfen nicht in Kesselnähe gelagert werden.<br />

6 720 642 021 (2010/03) 13

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