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Sprechzettel zum Pressegespräch mit Karl-Josef Laumann und ...

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Aktives Ges<strong>und</strong>heitsmanagement im öffentlichen Dienst<br />

Die Basis für eine leistungsstarke, innovative <strong>und</strong> zukunftsfähige öffentliche<br />

Verwaltung sind ges<strong>und</strong>e <strong>und</strong> motivierte Mitarbeiter. Die Beschäftigten sind die<br />

wichtigste Ressource. Sie in ihrer Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> in ihren Kompetenzen zu<br />

fördern ist ein Zeichen für Wertschätzung <strong>und</strong> eine lohnende Investition in Zeiten<br />

des demografischen Wandels.<br />

Der durchschnittliche Krankenstand der Beschäftigten in der nordrheinwestfälischen<br />

Landesverwaltung belief sich im Jahr 2012 auf insgesamt 7,43<br />

Prozent (Bericht der Landesregierung zur Erhebung des Krankenstandes in der<br />

Landesverwaltung im Jahr 2012, Vorlage 16/1178). In einzelnen Teilbereichen der<br />

Öffentlichen Verwaltung liegen die Krankenstände noch deutlich höher. Bei der<br />

Polizei lag die Krankenquote beispielsweise bei 8,19 Prozent. In der Gesetzlichen<br />

Krankenversicherung (GKV) lag der durchschnittliche Krankenstand im Jahr 2012<br />

nach den Erhebungen des B<strong>und</strong>esministeriums für Ges<strong>und</strong>heit bei 3,64 Prozent.<br />

Mit anderen Worten: Der Krankenstand der Beschäftigten des Landes Nordrhein-<br />

Westfalen war im Jahr 2012 mehr als doppelt so hoch wie in der Privatwirtschaft.<br />

Jährlich werden rd. 1.500 Beamtinnen <strong>und</strong> Beamte des Landes auf Gr<strong>und</strong> von<br />

Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt. Ein großer Teil dieser<br />

Beamtinnen <strong>und</strong> Beamten ist nicht vollständig, sondern nur in Bezug auf<br />

bestimmte Aufgaben dienstunfähig. Doch eine ressortinterne oder sogar<br />

ressortübergreifende Weiterverwendung dieser Beamten erfolgte bislang nur in<br />

Ausnahmefällen.<br />

Hier müssen wir aktiv werden. Lange Ausfallzeiten <strong>und</strong> frühzeitige<br />

Einschränkungen der Dienstfähigkeit müssen verringert werden. Analog zur<br />

Privatwirtschaft, in der die Unternehmen nach dem Arbeitsschutzgesetz dafür<br />

verantwortlich sind, die Maßnahmen des betrieblichen Arbeits- <strong>und</strong><br />

Ges<strong>und</strong>heitsschutzes zu tragen, trifft diese Verpflichtung im Bereich der<br />

Landesverwaltung das Land als Arbeitgeber.<br />

Das Ges<strong>und</strong>heitsmanagement muss zielgerichtet <strong>und</strong> pro-aktiv für die öffentliche<br />

Verwaltung erfolgen. Insbesondere in den Bereichen Polizei, Justiz <strong>und</strong> Schule<br />

sind neue Wege zu gehen. Dabei sind aus unserer Sicht folgende Ziele<br />

anzustreben:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Verhütung arbeitsbedingter Ges<strong>und</strong>heitsgefahren<br />

Reduzierung der physischen <strong>und</strong> psychischen Fehlbelastungen<br />

Förderung der Ges<strong>und</strong>heitskompetenz der Beschäftigten<br />

Erhalt <strong>und</strong> Steigerung der Leistungsfähigkeit <strong>und</strong> Leistungsbereitschaft<br />

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