Einheitsantrag v148d.qxd - insuro Maklerservice
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Z<br />
Antrag auf<br />
Kranken- und Pflegezusatzversicherung<br />
Gültig für folgende Gesellschaften:<br />
· Allianz Private Krankenversicherungs-AG<br />
· ARAG Krankenversicherungs AG<br />
· AXA Krankenversicherung AG<br />
· Barmenia Krankenversicherung a. G.<br />
· Bayerische Beamtenkrankenkasse AG<br />
· Continentale Krankenversicherung a. G.<br />
· DBV Deutsche Beamtenversicherung Zweigniederlassung der AXA<br />
· Deutscher Ring Krankenversicherung a. G.<br />
· DKV Deutsche Krankenversicherung AG<br />
· GOTHAER Krankenversicherung AG<br />
· Hallesche Krankenversicherung a. G.<br />
· HanseMerkur Krankenversicherung AG<br />
· Inter Krankenversicherung a. G.<br />
· Janitos Versicherung AG<br />
· NÜRNBERGER Krankenversicherung AG<br />
· SIGNAL Krankenversicherung a. G.<br />
· Union Krankenversicherung AG<br />
· uniVersa Krankenversicherung a. G.<br />
· Württembergische Krankenversicherung AG<br />
Vermittlerstempel
Antrag auf private Krankenzusatzversicherung<br />
Antragsteller<br />
(VN)<br />
Neuantrag<br />
Änderungsantrag<br />
zu VNR:<br />
*Freiwillige Angabe des<br />
Antragstellers<br />
Bankverbindung<br />
Zu<br />
versichernde<br />
Person<br />
Versicherer /<br />
Tarife /<br />
Beiträge<br />
Herr Frau Firma Titel<br />
Name, Vorname<br />
(ggf. Geburtsname)<br />
Straße, Haus-Nr.<br />
PLZ/Ort, Ortsteil<br />
Telefon/E-Mail*<br />
Straße, Haus-Nr.<br />
Geburtsdatum<br />
Staatsangehörigkeit:<br />
deutsch<br />
andere<br />
ledig verheiratet/eingetr. Lebenspartner geschieden verwitwet<br />
Beruf/Branche<br />
(ausgeübte Tätigkeit)<br />
selbstständig<br />
freiberuflich<br />
angestellt<br />
nein<br />
Wahltarif<br />
ja<br />
Die Beitragszahlung erfolgt bis auf Widerruf durch Lastschrift-Einzugsverfahren. Versicherungsleistungen werden auf dieses Konto überwiesen. Der Kontoinhaber ist der Antragsteller.<br />
Konto-Nr. BLZ Geldinstitut<br />
Zahlungsweise: monatlich zum 1. monatlich zum 15. vierteljährlich halbjährlich jährlich<br />
Herr Frau Staatsangehörigkeit: deutsch<br />
Versicherungsbeginn<br />
Geburtsdatum<br />
andere<br />
ledig verheiratet/eingetr. Lebenspartner geschieden verwitwet<br />
Name, Vorname<br />
(ggf. Geburtsname)<br />
Beruf/Branche<br />
(ausgeübte Tätigkeit)<br />
PLZ/Ort<br />
selbstständig freiberuflich seit:<br />
angestellt<br />
Anschrift und Rechtsform<br />
der Versicherer<br />
entnehmen Sie bitte<br />
Seite 4 dieses Antrags<br />
*Alle Angaben sind in<br />
Euro zu machen<br />
versichert bei deutscher<br />
GKV/PPV<br />
versichert bei deutscher<br />
GKV/PPV<br />
Gesellschaft Tarifbezeichnung Tagessatz** Tarifbeitrag (monatlich)* RZ in € Einzelbeiträge inkl. RZ<br />
seit:<br />
nein<br />
Wahltarif<br />
ja<br />
Gesamtbeitrag<br />
Zuschläge<br />
und<br />
Ausschlüsse<br />
** Ich bestätige, dass falls Krankentagegeld beantragt wird, dieses zusammen mit anderen Krankentage- oder Krankengeldern das auf den Kalendertag umgerechnet aus der beruflichen<br />
Tätigkeit beruhende Nettoeinkommen nicht übersteigt und dass die beantragte Karrenzzeit der Dauer der Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall entspricht.<br />
Mit folgendem RZ/LA auf Tarif RZ in % RZ in € RZ/LA wegen Diagnose<br />
Risikozuschlag(RZ)<br />
und/oder Leistungsausschluss<br />
(LA) bin<br />
ich einverstanden<br />
Angaben zum<br />
Gesundheits<br />
zustand<br />
Für ambulante<br />
stationäre,<br />
Krankentagegeld<br />
und<br />
Pflege-Tarife<br />
zu beantworten<br />
Für Tarife mit<br />
Leistungen für<br />
den Zahnbereich<br />
zu<br />
beantworten<br />
Angaben zu den<br />
mit "ja"<br />
beantworteten<br />
Gesundheitsfragen<br />
1a - 3d<br />
Bei den nachstehenden Gesundheitsfragen handelt es sich um die abgestimmten und freigegebenen Fragen des jeweiligen Versicherers, dessen Schutz beantragt wird und nicht um die Fragen<br />
des Vermittlers oder Maklers. Durchgeführte prädiktive Gentest (Erläuterung siehe Seite 3) und deren Ergebnisse müssen nicht angegeben werden.<br />
Wichtiger Hinweis zur vorvertraglichen Anzeigepflicht und zu den Rechtsfolgen einer Verletzung dieser Pflicht: Um Ihren Antrag prüfen zu können, benötigt der Versicherer Antworten auf alle<br />
Fragen. Bitte beantworten Sie diese wahrheitsgemäß und vollständig. Die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht kann den Versicherer berechtigen, (je nach Verschulden) vom Vertrag<br />
zurückzutreten, ihn zu kündigen oder anzupassen, was unter Umständen zur Leistungsfreiheit des Versicherers (auch für bereits eingetretene Versicherungsfälle) führen kann.<br />
Nähere Informationen zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht entnehmen Sie bitte der Seite 3 unter „Mitteilung nach § 19 (5) VVG”.<br />
Körpergröße und Gewicht<br />
cm kg<br />
1a. Bestanden in den letzten 3 Jahren oder bestehen derzeit Krankheiten, Beschwerden, Unfallfolgen, sonstige Gesundheitsstörungen, Fehler körperlicher<br />
oder geistiger Art (auch wenn sie nicht behandelt wurden), oder fanden in diesem Zeitraum ambulante Behandlungen/Untersuchungen,<br />
nein ja<br />
Operationen oder Kontrolluntersuchungen von Ärzten oder anderen Dienstleistern des Gesundheitswesens statt oder sind angeraten oder beabsichtigt<br />
(auch solche, die bei weiblichen Personen zur Feststellung einer Schwangerschaft führten)? (Bei BK/UKV und Signal die letzten 5 Jahre)<br />
SSW<br />
1b. Fanden in den letzten 5 Jahren stationäre Untersuchungen, Operationen (auch ambulant) oder Behandlungen oder Kurmaßnahmen in einem<br />
Krankenhaus, Lazarett, Sanatorium oder einer Heilstätte statt oder sind solche angeraten oder beabsichtigt? (Bei janitos die letzten 10 Jahre)<br />
nein ja<br />
1c. Wurde in den letzten 3 Jahren eine psychotherapeutische, psychologische oder psychiatrische Behandlung, eine Suchtbehandlung angeraten<br />
oder durchgeführt? oder sind solche beabsichtigt? (bei Allianz, ARAG, Continentale, DKV, Gothaer, HanseMerkur, Inter, janitos, Nürnberger,<br />
Württembergische die letzten 5 Jahre, bei Barmenia, BK, DR, Hallesche, SIGNAL, UKV, uniVersa die letzten 10 Jahre)? AXA/DBV 5 Jahre stationär<br />
nein ja<br />
2a. Besteht eine Fehlsichtigkeit? Dioptrien? (Dioptrien-Angaben bei ARAG, Barmenia, uniVersa und HanseMerkur nicht notwendig) L R nein ja<br />
2b. Besteht eine Sterilität, Infertilität oder eine Fruchtbarkeitsstörung? oder wurden Beratungen, Untersuchungen aufgrund eines unerfüllten<br />
Kinderwunsches durchgeführt? (nicht zu beantworten bei Hanse Merkur)<br />
nein ja<br />
2c. Besteht eine Pflegebedürftigkeit, eine anerkannte Behinderung, eine Invalidität, eine Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit? Oder wurde<br />
die letzten 5 Jahre eine solche beantragt? Bei "ja" bitte Kopie des Anerkennungsbescheides mit dem Wortlaut der Schädigungsfolge beifügen.<br />
nein ja<br />
2d. Besteht oder bestand in den letzten 3 Jahren eine Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenabhängigkeit oder wurden in diesem Zeitraum<br />
nein ja<br />
regelmäßig Medikamente eingenommen? Wenn ja, welche und aufgrund welcher Diagnose? (bei Allianz, BK und UKV die letzten 5 Jahre,<br />
bei DR, uniVersa und Württembergische die letzten 10 Jahre), (Bei AXA/DBV ohne zeitliche Begrenzung bei Abhängigkeit)<br />
2e. Wurde eine HIV Infektion festgestellt oder steht ein Testergebnis aus? (z.B. durch einen AIDS-Test)<br />
nein ja<br />
3a. Finden derzeit zahnärztliche oder kieferothopädische Maßnahmen statt oder sind solche für die Zukunft angeraten oder beabsichtigt?<br />
nein ja<br />
oder besteht eine Zahnfehlstellung (auch Kieferanomalien)?<br />
oder bestand die letzten 3 Jahre oder besteht derzeit eine Zahnbetterkrankung (z.B. Parodontitis)?<br />
3b. Fehlen Zähne - außer fehlenden Weisheitszähne und vollständigem Lückenschluss - und sind nicht ersetzt?<br />
Anzahl nein ja<br />
3c. Wie viele Zähne wurden wann ersetzt bzw. überkront? Wann erfolgte der Zahnersatz bzw. die Überkronung<br />
Zu beantworten bei Allianz, Continentale, DR, Hallesche, Inter, Nürnberger, SIGNAL, Württembergische<br />
Anzahl<br />
Monat/Jahr<br />
3d. Besteht derzeit herausnehmbarer oder provisorischer Zahnersatz oder eine Aufbissschiene?<br />
nein ja<br />
Beim DR zusätzlich anzugeben: Wann fand der letzte Zahnarztbesuch statt?<br />
Monat/Jahr<br />
Wenn eine Frage 1a-3d mit "ja" beantwortet wurde, sind nachstehend ausführliche Angaben zu machen. Bei Vorsorgeuntersuchungen bitte den Befund angeben. Reicht der vorgesehene Raum<br />
für die Beantwortung der nachstehenden Fragen nicht aus, so ist sie unter Angabe der jeweiligen Antragsziffer auf einem gesonderten Blatt vorzunehmen und im Antrag ist auf dieses zu verweisen.<br />
Frage Nr. Bezeichnung der Krankheit. (Diagnosen bzw. Art der Beschwerden, Medikamente, Folgeerscheinung, Art der Behandlung, Arzt, Dauer der Arbeitsunfähigkeit, Behandlungsdauer, OP ja/nein, ausgeheilt/beschwerdefrei seit , usw.)<br />
Vorversicherung Bestehen weitere private Krankenversicherungen oder wurden solche beantragt? nein ja, Versicherer/Tarif/Art<br />
Beratungspflicht Beratungspflicht gemäß §61 VVG erstellt und ausgehändigt nicht erstellt, Antragsteller hat durch gesonderte schriftliche Erklärung auf Dokumentation verzichtet.<br />
Empfangsbestätigung<br />
Wichtige Hinweise<br />
für Antragsteller<br />
und versicherte<br />
Person<br />
Unterschriften<br />
(Antrag)<br />
Ort, Datum<br />
Ich habe die Vertragsinformationen gemäß § 7 Abs. 2 VVG (Produktinformationsblatt, Versicherteninformationen, Allgemeine Versicherungsbedingungen, Tarifbeschreibung), Informationsblatt<br />
der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie eine Kopie des Antragsformulares (Seite 1-4), die auf Seite 2 und 3 abgedruckten Erklärungen und Hinweise zur Datenverarbeitung, die<br />
"Mitteilung nach §19 Abs. 5 VVG" über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht, Übersicht der Dienstleisterliste des jeweiligen Versicherers sowie den Hinweis für Tarife nach Art<br />
der Schadensversicherung vor Abgabe meiner Vertragserklärung erhalten.<br />
Ort, Datum<br />
Unterschrift Antragsteller<br />
Verbraucherinformation<br />
(Druckstücknummer)/Stand<br />
Schlusserklärung: Die im Antrag gemachten Angaben und gestellten Fragen<br />
wurden nach bestem Wissen schriftlich, wahrheitsgemäß und vollständig<br />
beantwortet. Die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht kann den<br />
Versicherer berechtigen, (je nach Verschulden) vom Vertrag zurückzutreten,<br />
ihn zu kündigen oder anzupassen, was unter Umständen zur Leistungsfreiheit<br />
des Versichers (auch für bereits eingetretene Versicherungsfälle) führen kann.<br />
Bei den geforderten Angaben und gestellten Fragen im Antrag handelt es sich<br />
um die abgestimmten und freigegebenen Fragen des jeweiligen Versicherers<br />
dessen Schutz beantragt wird und nicht um die Fragen des Vermittlers oder<br />
Maklers.<br />
Bevor Sie diesen Antrag unterschreiben, lesen Sie bitte die vollständigen<br />
"Erklärungen und Hinweise zur Datenverarbeitung" auf Seite 2, die „Mitteilung<br />
nach § 19 Abs. 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen<br />
Anzeigepflicht“ und die Schlusserklärungen des Antragstellers und<br />
der zu versichernden Personen auf Seite 3. Diese enthalten neben anderen<br />
wichtigen Erklärungen auch die "Widerrufsbelehrung". Sie machen mit Ihrer<br />
Unterschrift die Schlusserklärungen zum Inhalt dieses Antrags. Des Weiteren<br />
stimmen Sie zu, dass der Versicherungsschutz ggf. schon vor Ablauf der Widerrufsfrist<br />
beginnt.<br />
X<br />
X<br />
Unterschrift Antragsteller<br />
*<br />
Unterschriften der zu versichernden Person(en) ab dem 16. Lebensjahr,<br />
Unterschrift des gesetzlichen Vertreters bei Minderjährigen.<br />
X<br />
Erklärungen und Hinweise zur Datenverarbeitung<br />
Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung.<br />
Mit meiner folgenden Unterschrift willige ich in die nachfolgenden Einwilligungstatbestände ein.<br />
1. Erhebung, Speicherung und Nutzung der von Ihnen mitgeteilten Gesundheitsdaten durch den Versicherer<br />
2. Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten 2.1 Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten zur Risikobeurteilung<br />
und zur Prüfung der Leistungspflicht 2.2 Erklärung für den Fall des Todes<br />
3. Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten und weiterer von der Schweigepflicht geschützter Daten an Stellen außerhalb<br />
des Versicherers 3.1. Datenweitergabe zur medizinischen Begutachtung 3.2. Übertragung von Aufgaben auf ande<br />
re Stellen (Unternehmen oder Personen) 3.3. Datenweitergabe an Rückversicherungen 3.4. Datenaustausch mit<br />
dem Hinweis- und Informationssystem (HIS) 3.5 Datenweitergabe an selbständige Versicherungsvermittler<br />
4. Speicherung und Verwendung Ihrer Gesundheitsdaten wenn der Vertrag nicht zustande kommt<br />
Nähere Informationen zu oben aufgeführten Einwilligungstatbeständen finden Sie auf der nächsten Seite (Seite 2)<br />
Weitere Erklärung zur Datenverarbeitung: Ferner willige ich in die "Bonitätsauskunft" ein.(Seite 3) Gilt nicht für Allianz<br />
Ich bestätige hiermit schriftlich, dass ich die auf der nächsten Seite abgedruckten und von mir mit meiner Unterschrift<br />
abgegebenen Erklärungen zur Kenntnis genommen habe, und mache diese zum Inhalt des Antrages.<br />
Unterschriften<br />
(Datenschutz) X<br />
Unterschrift (Vermittler)<br />
Unterschrift Antragsteller<br />
X *<br />
(Vor- und Zuname in Blockschrift)<br />
Unterschriften der zu versichernden Person(en) ab dem 16. Lebensjahr,<br />
Unterschrift des gesetzlichen Vertreters bei Minderjährigen.<br />
Antragsvermittler Unterschrift<br />
<strong>insuro</strong> <strong>Maklerservice</strong> Zusatzantrag Version 01/2013 © Copyright by inpunkto AG<br />
1
Erklärungen und Hinweise zur Datenverarbeitung<br />
Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung<br />
Die abgedruckten Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärungen wurden auf Grundlage der Abstimmung<br />
des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) mit den Datenschutzaufsichtsbehörden<br />
erstellt.<br />
Die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer Datenschutzvorschriften<br />
enthalten keine ausreichenden Rechtsgrundlagen für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von<br />
Gesundheitsdaten durch Versicherungsunternehmen. Um Ihre Gesundheitsdaten für diesen Antrag und den Vertrag<br />
erheben und verwenden zu dürfen, benötigt der jeweils den Vertrag führende, auf Seite 1 genannte Versicherer, Ihre<br />
datenschutzrechtlichen Einwilligungen. Darüber hinaus benötigt der Versicherer Ihre Schweigepflichtentbindungen,<br />
um Ihre Gesundheitsdaten bei schweigepflichtigen Stellen, wie z.B. Ärzten, erheben zu dürfen. Der Versicherer benötigt<br />
Ihre Schweigepflichtentbindung ferner, um Ihre Gesundheitsdaten oder weitere nach §203 Strafgesetzbuch<br />
geschützte Daten, wie z. B. die Tatsache, dass ein Vertrag mit Ihnen besteht, Ihre Kundennummer oder weitere<br />
Identifikationsdaten, an andere Stellen, z.B. Assistance- , Logistik- und IT-Dienstleister, weiterleiten zu dürfen.<br />
Die folgenden Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärungen sind für die Antragsprüfung sowie die Begründung,<br />
Durchführung oder Beendigung Ihres Versicherungsvertrages bei dem Versicherer unentbehrlich. Sollten<br />
Sie diese nicht abgeben, wird der Abschluss des Vertrages in der Regel nicht möglich sein.<br />
Die Erklärungen betreffen den Umgang mit Ihren Gesundheitsdaten und sonstiger nach § 203 StGB geschützter<br />
Daten<br />
- durch den beantragten Versicherer (und die dem Konzern zugehörigen Gesellschaften) selbst (unter 1.),<br />
- im Zusammenhang mit der Abfrage bei Dritten (unter 2.),<br />
- bei der Weitergabe an Stellen außerhalb des Versicherers (unter 3.) und<br />
- wenn der Vertrag nicht zustande kommt (unter 4.).<br />
Die Erklärungen gelten auch für die von Ihnen gesetzlich vertretenen mitversicherten Personen, wie z.B. für Ihre<br />
Kinder, soweit diese die Tragweite dieser Einwilligung nicht erkennen und daher keine eigenen Erklärungen abgeben<br />
können.<br />
1. Erhebung, Speicherung und Nutzung der von Ihnen mitgeteilten<br />
Gesundheitsdaten durch den Versicherer<br />
Ich willige ein, dass der Versicherer die von mir in diesem Antrag und künftig mitgeteilten Gesundheitsdaten erhebt,<br />
speichert und nutzt, soweit dies zur Antragsprüfung sowie zur Begründung, Durchführung oder Beendigung des<br />
Versicherungsvertrages erforderlich ist.<br />
2. Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten<br />
2.1 Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten zur Risikobeurteilung und zur Prüfung der Leistungspflicht<br />
Für die Beurteilung der zu versichernden Risiken kann es notwendig sein, Informationen von Stellen abzufragen, die<br />
über Ihre Gesundheitsdaten verfügen. Außerdem kann es zur Prüfung der Leistungspflicht erforderlich sein, dass<br />
der Versicherer die Angaben über Ihre gesundheitlichen Verhältnisse prüfen muss, die Sie zur Begründung von Ansprüchen<br />
gemacht haben oder die sich aus eingereichten Unterlagen (z. B. Rechnungen, Verordnungen, Gutachten)<br />
oder Mitteilungen z. B. eines Arztes oder sonstigen Angehörigen eines Heilberufs ergeben.<br />
Diese Überprüfung erfolgt nur, soweit es erforderlich ist. Hierfür benötigt der Versicherer Ihre Einwilligung einschließlich<br />
einer Schweigepflichtentbindung für den Versicherer selbst sowie für diese Stellen, falls im Rahmen dieser<br />
Abfragen Gesundheitsdaten oder weitere nach §203 Strafgesetzbuch geschützte Daten weitergegeben werden<br />
müssen.<br />
Ich wünsche, dass mich der Versicherer in jedem Einzelfall informiert, von welchen Personen oder Einrichtungen zu<br />
welchem Zweck eine Auskunft benötigt wird. Ich werde dann jeweils entscheiden, ob ich<br />
• in die Erhebung und Verwendung meiner Gesundheitsdaten durch den<br />
Versicherer einwillige, die genannten Personen oder Einrichtungen sowie<br />
deren Mitarbeiter von ihrer Schweigepflicht entbinde und in die Übermittlung<br />
meiner Gesundheitsdaten an den Versicherer einwillige.<br />
• oder die erforderlichen Unterlagen selbst beibringe.<br />
Mir ist bekannt, dass dies zu einer Verzögerung der Antragsbearbeitung oder der Prüfung der Leistungspflicht führen<br />
kann.<br />
Soweit sich die vorstehenden Erklärungen auf meine Angaben bei Antragstellung beziehen, gelten sie für einen<br />
Zeitraum von drei Jahren nach Vertragsschluss einer Kranken-/Pflegepflichtversicherung. Ergeben sich nach Vertragsschluss<br />
für den Versicherer konkrete Anhaltspunkte dafür, dass bei der Antragstellung vorsätzlich unrichtige<br />
oder unvollständige Angaben gemacht wurden und damit die Risikobeurteilung beeinflusst wurde, gelten die Erklärungen<br />
bis zu zehn Jahre nach Vertragsschluss.<br />
3.2. Übertragung von Aufgaben auf andere Stellen (Unternehmen oder Personen)<br />
Bestimmte Aufgaben, wie zum Beispiel die Risikoprüfung, die Leistungsfallbearbeitung oder die telefonische<br />
Kundenbetreuung, bei denen es zu einer Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer Gesundheitsdaten kommen<br />
kann, führt der Versicherer nicht selbst durch. Insoweit hat der Versicherer diese Aufgaben anderen<br />
Gesellschaften der Versicherungsgruppe oder einer anderen Stelle außerhalb der Versicherungsgruppe übertragen.<br />
Werden hierbei Ihre nach §203 StGB geschützten Daten weitergegeben, benötigt der Versicherer Ihre<br />
Schweigepflichtentbindung für den Versicherer und soweit erforderlich für die anderen Stellen.<br />
Der Versicherer führt eine fortlaufend aktualisierte Liste über die Stellen und Kategorien von Stellen, die vereinbarungsgemäß<br />
Gesundheitsdaten für den Versicherer erheben, verarbeiten oder nutzen. Die Aufgaben,<br />
die den einzelnen Stellen übertragen wurden, können Sie dieser Liste entnehmen. Die zurzeit gültige Liste<br />
wird dem Kunden bei Antragsstellung ausgehändigt. Eine aktuelle Liste kann auch im Internet beim jeweiligen<br />
Versicherer eingesehen oder beim Versicherer angefordert werden (Kontaktdaten bzw. Internetadresse siehe<br />
Seite 4). Für die Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten an und die Verwendung durch die in der Liste genannten<br />
Stellen benötigt der Versicherer Ihre Einwilligung.<br />
Ich willige ein, dass der Versicherer meine Gesundheitsdaten an die in der oben erwähnten Liste genannten<br />
Stellen übermittelt und dass die Gesundheitsdaten dort für die angeführten Zwecke im gleichen Umfang<br />
erhoben, verarbeitet und genutzt werden, wie der Versicherer dies tun dürfte. Soweit erforderlich, entbinde<br />
ich die Mitarbeiter des Versicherers und der anderen vom Versicherer beauftragten Stellen im Hinblick auf die<br />
Weitergabe von Gesundheitsdaten und anderer nach §203 StGB geschützter Daten von ihrer Schweigepflicht.<br />
3.3. Datenweitergabe an Rückversicherungen<br />
Um die Erfüllung Ihrer Ansprüche abzusichern, kann der Versicherer Rückversicherungen einschalten, die<br />
das Risiko ganz oder teilweise übernehmen. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherungen dafür<br />
weiterer Rückversicherungen, denen sie ebenfalls Ihre Daten übergeben. Damit sich die Rückversicherung<br />
ein eigenes Bild über das Risiko oder den Versicherungsfall machen kann, ist es möglich, dass der Versicherer<br />
Ihren Versicherungsantrag oder Leistungsantrag der Rückversicherung vorlegt. Das ist insbesondere dann<br />
der Fall, wenn die Versicherungssumme besonders hoch ist oder es sich um ein schwierig einzustufendes<br />
Risiko handelt.<br />
Darüber hinaus ist es möglich, dass die Rückversicherung den Versicherer aufgrund ihrer besonderen Sachkunde<br />
bei der Risiko- oder Leistungsprüfung sowie bei der Bewertung von Verfahrensabläufen unterstützt.<br />
Haben Rückversicherungen die Absicherung des Risikos übernommen, können sie kontrollieren, ob der Versicherer<br />
das Risiko bzw. einen Leistungsfall richtig eingeschätzt hat.<br />
Außerdem werden Daten über Ihre bestehenden Verträge und Anträge im erforderlichen Umfang an Rückversicherungen<br />
weitergegeben, damit diese überprüfen können, ob und in welcher Höhe sie sich an dem<br />
Risiko beteiligen können. Zur Abrechnung von Prämienzahlungen und Leistungsfällen können Daten über Ihre<br />
bestehenden Verträge an Rückversicherungen weitergegeben werden.<br />
Zu den oben genannten Zwecken werden möglichst anonymisierte bzw. pseudonymisierte Daten, jedoch<br />
auch personenbezogene Gesundheitsangaben verwendet.<br />
Ihre personenbezogenen Daten werden von den Rückversicherungen nur zu den vorgenannten Zwecken<br />
verwendet. Über die Übermittlung Ihrer Gesundheitsdaten an Rückversicherungen werden Sie durch den<br />
Versicherer unterrichtet.<br />
Ich willige ein, dass meine Gesundheitsdaten – soweit erforderlich – an Rückversicherungen übermittelt und<br />
dort zu den genannten Zwecken verwendet werden. Soweit erforderlich, entbinde ich die für den Versicherer<br />
tätigen Personen im Hinblick auf die Gesundheitsdaten und weiteren nach § 203 StGB geschützter Daten von<br />
ihrer Schweigepflicht.<br />
3.4. Datenaustausch mit dem Hinweis- und Informationssystem (HIS)<br />
Die Versicherungsgesellschaften nutzen zur genaueren Risiko- und Leistungsfalleinschätzung das Hinweisund<br />
Informationssystem HIS, das derzeit die Informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH (informa<br />
IRFP GmbH, Rheinstraße 99, 76532 Baden-Baden, www.informa-irfp.de) betreibt. Auffälligkeiten, die auf Versicherungsbetrug<br />
hindeuten könnten, und erhöhte Risiken kann der Versicherer an das HIS melden. Der Versicherer<br />
und andere Versicherungen fragen Daten im Rahmen der Risiko- oder Leistungsprüfung aus dem HIS<br />
ab, wenn ein berechtigtes Interessse besteht. Zwar werden dabei keine Gesundheitsdaten weitergegeben,<br />
aber für eine Weitergabe Ihrer nach § 203 StGB geschützen Daten benötigt der Versicherer Ihre Schweigepflichtentbindung.<br />
Dies gilt unabhängig davon, ob der Vertrag mit Ihnen zustande gekommen ist oder nicht.<br />
Ich entbinde die für den Versicherer tätigen Personen von ihrer Schweigepfllicht, soweit sie Daten aus der<br />
Antrags- oder Leistungsprüfung an den jeweiligen Betreiber des Hinweis- und Informationssystems (HIS)<br />
melden.<br />
Sofern es zur Prüfung der Leistungspflicht erforderlich ist, können über das HIS Versicherungen ermittelt<br />
werden, mit denen Sie in der Vergangenheit in Kontakt gestanden haben, und die über sachdienliche Informationen<br />
verfügen könnten. Bei diesen können die zur weiteren Leistungsprüfung erforderlichen Daten erhoben<br />
werden (siehe unter Ziff. 2.1).<br />
2.2 Erklärung für den Fall des Todes<br />
Zur Prüfung der Leistungspflicht kann es auch nach Ihrem Tod erforderlich sein, gesundheitliche Angaben zu prüfen.<br />
Eine Prüfung kann auch erforderlich sein, wenn sich bis zu zehn Jahren nach Vertragsschluss für den Versicherer<br />
konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass bei der Antragstellung unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht<br />
wurden und damit die Risikobeurteilung beeinflusst wurde. Auch dafür bedarf der Versicherer einer<br />
Einwilligung und Schweigepflichtentbindung.<br />
Falls einverstanden bitte ankreuzen:<br />
Für den Fall meines Todes willige ich ein, dass der Versicherer – soweit erforderlich – meine Gesundheitsdaten<br />
bei Ärzten, Pflegepersonen sowie bei Bediensteten von Krankenhäusern, sonstigen Krankenanstalten,<br />
Pflegeheimen, Personenversicherern, gesetzlichen Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Behörden<br />
zur Leistungsprüfung bzw. einer erforderlichen erneuten Antragsprüfung erhebt und für diese Zwecke verwendet.<br />
Ich befreie die genannten Personen und Mitarbeiter der genannten Einrichtungen von ihrer Schweigepflicht,<br />
soweit meine zulässigerweise gespeicherten Gesundheitsdaten aus Untersuchungen, Beratungen,<br />
Behandlungen sowie Versicherungsanträgen und -verträgen aus einem Zeitraum von bis zu zehn Jahren vor<br />
Antragstellung an den Versicherer übermittelt werden. Ich bin darüber hinaus damit einverstanden, dass in<br />
diesem Zusammenhang – soweit erforderlich – meine Gesundheitsdaten durch den Versicherer an diese Stellen<br />
weitergegeben werden, und befreie auch insoweit die für den Versicherer tätigen Personen von ihrer<br />
Schweigepflicht.<br />
3. Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten und weiterer nach § 203 StGB<br />
geschützter Daten an Stellen außerhalb des Versicherers<br />
Der Versicherer verpflichtet die nachfolgenden Stellen vertraglich auf die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz<br />
und die Datensicherheit.<br />
3.1. Datenweitergabe zur medizinischen Begutachtung<br />
Für die Beurteilung der zu versichernden Risiken und zur Prüfung der Leistungspflicht kann es notwendig sein, medizinische<br />
Gutachter einzubeziehen. Hierfür benötigt der Versicherer Ihre Einwilligung und Schweigepflichtentbindung,<br />
wenn in diesem Zusammenhang Ihre Gesundheitsdaten und weitere nach § 203 StGB geschützte Daten übermittelt<br />
werden. Sie werden über die jeweilige Datenübermittlung unterrichtet.<br />
Ich willige ein, dass der Versicherer meine Gesundheitsdaten an medizinische Gutachter übermittelt, soweit dies im<br />
Rahmen der Risikoprüfung oder der Prüfung der Leistungspflicht erforderlich ist und meine Gesundheitsdaten dort<br />
zweckentsprechend verwendet und die Ergebnisse an den Versicherer zurück übermittelt werden. Im Hinblick auf<br />
meine Gesundheitsdaten und weitere nach § 203 StGB geschützte Daten entbinde ich die für den Versicherer tätigen<br />
Personen und die Gutachter von ihrer Schweigepflicht.<br />
3.5. Datenweitergabe an selbständige Versicherungsvermittler<br />
Der Versicherer gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Versicherungsvermittler<br />
weiter. Es kann aber in folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit<br />
zulassen oder nach § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern<br />
zur Kenntnis gelangen.<br />
Die Sie betreuenden Vermittler, die <strong>insuro</strong> <strong>Maklerservice</strong> und die inpunkto AG können – falls erforderlich - zu<br />
vertragsbezogenen Beratungszwecken Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen<br />
(z. B. Einbeziehung von Gutachtern, Annahme mit Risikozuschlägen für erhöhte Risiken, Ausschlüsse<br />
für bestimmte Risiken oder Wartezeiten) Ihr Vertrag angenommen werden kann.<br />
Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, die <strong>insuro</strong> <strong>Maklerservice</strong> und die inpunkto AG, erfahren, dass<br />
und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder<br />
Ausschlüsse für bestimmte Risiken vereinbart wurden.<br />
Bei einem Vermittlerwechsel kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende<br />
Risikozuschläge und Risikoausschlüsse an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem<br />
Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers über die geplante Datenweitergabe informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit<br />
hingewiesen.<br />
Ich willige ein, dass der Versicherer meine von der Schweigepflicht geschützten Gesundheitsdaten und sonstige<br />
nach §203 StGB geschützen Daten in den oben genannten Fällen - soweit erforderlich - an die für mich<br />
zuständigen selbständigen Versicherungsvermittler, die <strong>insuro</strong> <strong>Maklerservice</strong> und die inpunkto AG übermittelt<br />
und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungszwecken genutzt werden dürfen.<br />
4. Speicherung und Verwendung Ihrer Gesundheitsdaten wenn der Vertrag nicht<br />
zustande kommt<br />
Kommt der Vertrag mit Ihnen nicht zustande, speichert der Versicherer Ihre im Rahmen der Risikoprüfung<br />
erhobenen Gesundheitsdaten für den Fall, dass Sie erneut Versicherungsschutz beantragen. Außerdem ist es<br />
möglich, dass der Versicherer zu Ihrem Antrag einen Vermerk an das Hinweis- und Informationssystem meldet,<br />
der an anfragende Versicherungen für deren Risiko- und Leistungsprüfung übermittelt wird. (siehe Ziffer<br />
3.4) Der Versicherer speichert Ihre Daten auch, um mögliche Anfragen weiterer Versicherer beantworten zu<br />
können. Ihre Daten werden bei dem Versicherer und im Hinweis- und Informationssystem bis zum Ende des<br />
dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der Antragstellung gespeichert.<br />
Ich willige ein, dass der Versicherer meine Gesundheitsdaten – wenn der Vertrag nicht zustande kommt – für<br />
einen Zeitraum von drei Jahren ab dem Ende des Kalenderjahres der Antragstellung zu den oben genannten<br />
Zwecken speichert und nutzt.<br />
<strong>insuro</strong> <strong>Maklerservice</strong> Zusatzantrag Version 01/2013 © Copyright by inpunkto AG<br />
2
Weitere Erklärung zur Datenverarbeitung<br />
Bonitätsauskunft (Gilt nicht für Allianz)<br />
Ich willige jederzeit widerrufbar ein, dass der Versicherer zum Zwecke der Entscheidung über die Begründung<br />
und Durchführung eines Vertragsverhältnisses Informationen über mein Zahlungsverhalten und meine<br />
Zahlungsfähigkeit (Bonitätsdaten) bei Auskunfteien wie z.B. Bürgel, Infoscore, Creditreform, SCHUFA einholt.<br />
Dabei können die Auskunfteien dem Versicherer ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten<br />
Wahrscheinlichkeitswert auf Basis wissenschaftlich anerkannter mathematisch-statistischer Verfahren, auch<br />
unter Einbeziehung von georeferenzierten Daten, mitteilen (Score-Verfahren). Zur Identifikation werden der<br />
vollständige Name, Anschrift (Erstwohnsitz laut Melderegistereintrag) und Geburtsdatum verwendet. Bei<br />
falschen Angaben behält sich der Versicherer die Möglichkeit des Rücktritts und der Anfechtung des Vertrages<br />
vor.<br />
Widerrufsbelehrung<br />
(Widerrufsrecht/Widerrufsfolgen)<br />
Sie können Ihre Vertragserklärung zu einer Kranken- und Pflegeversicherung innerhalb von 14 Tagen (bei<br />
DKV Kranken- und Pflegeversicherung innerhalb von 30 Tagen) ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B.<br />
Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen<br />
einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach § 7<br />
Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtverordnung<br />
und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben, jedoch - soweit der Vertrag im<br />
elektronischen Geschäftsverkehr geschlossen - nicht vor Erfüllung der Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1<br />
des Bürgerlichen Gesetzbuches in Verbindung mit Artikel 246 § 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen<br />
Gesetzbuch. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf<br />
ist an die entsprechende Gesellschaft zu richten. Anschriften finden Sie dazu auf Seite 4.<br />
Widerrufsfolgen<br />
Im Falle eines wirksamen Widerrufs für die Kranken- und Pflegeversicherung endet der Versicherungsschutz<br />
und die jeweilige Versicherungsgesellschaft erstattet Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden<br />
Teil der Prämien, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der<br />
Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, darf die<br />
jeweilige Versicherungsgesellschaft in diesem Fall einbehalten; von dem im Versicherungsschein ausgewiesenen<br />
Beitrag beträgt der Einbehalt bei vereinbarter monatlicher Zahlungsweise 1/30, bei vierteljährlicher<br />
Zahlungsweise 1/90, bei halbjährlicher Zahlungsweise 1/180, bei jährlicher Zahlungsweise 1/360 für jeden<br />
Tag, an dem Versicherungsschutz bestanden hat. Die Erstattung zurückzuzahlender Beiträge erfolgt unverzüglich,<br />
spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende<br />
der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren<br />
und gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben sind.<br />
Ende der Widerrufsbelehrung<br />
Wichtige Hinweise und Erklärungen:<br />
Zusätzliche Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Daten die <strong>insuro</strong><br />
<strong>Maklerservice</strong> und die inpunkto AG betreffend.<br />
Datenweitergabe an die <strong>insuro</strong> <strong>Maklerservice</strong> und inpunkto AG<br />
Ich willige ein, dass der Vermittler im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen, aus<br />
der Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Angebotes oder der Vertragsdurchführung (Versicherungsfälle,<br />
Risiko-/Vertragsänderungen) ergeben an die <strong>insuro</strong> <strong>Maklerservice</strong> und die inpunkto AG Mönchengladbach<br />
zum Zwecke der Vermittlung, Abwicklung und Betreuung des Versicherungsvertrages übermitteln darf.<br />
Ohne Einfluss auf den Vertrag und jederzeit widerrufbar willige ich weiter ein, dass der/die Vermittler, die<br />
<strong>insuro</strong> <strong>Maklerservice</strong> und die inpunkto AG Mönchengladbach meine allgemeinen Antrags-, Angebotsanforderungs-,<br />
Vertrags- und Leistungsdaten darüber hinaus für die Beratung und Betreuung auch in sonstigen<br />
Finanzdienstleistungen nutzen darf/dürfen.<br />
Ich willige darüber hinaus ein, dass die an der Vermittlung des Vertrages beteiligten Vermittler, die <strong>insuro</strong><br />
<strong>Maklerservice</strong>die und die inpunkto AG Mönchengladbach eine vorstehende Schweigepflichtentbindungserklärung<br />
oder von mir angegebene oder übermittelte Gesundheitsdaten zur Risikobeurteilung derart verwenden<br />
dürfen, dass Angebote ggf. bei mehreren Versicherern eingeholt werden können.<br />
Hinweise zum GenDiagnostikGesetz (GenDG)<br />
Die Krankenversicherer weisen darauf hin, dass sie den Vertragsabschluss nicht von der Durchführung genetischer<br />
Untersuchungen oder Analysen abhängig machen und solche Untersuchungen oder Analysen weder<br />
verlangen noch deren Ergebnisse oder Daten verwenden.<br />
Bitte senden Sie den Krankenversicherern keine Ergebnisse oder Daten genetischer Untersuchungen oder<br />
Analysen zu! Sie müssen den Krankenversicherern jedoch bereits bestehende Beschwerden, Vorerkrankungen<br />
und Erkrankungen anzeigen, unabhängig davon, durch welche Untersuchungsmethoden Sie hiervon Kenntnis<br />
erlangt haben.<br />
Schlusserklärung des Antragstellers und der<br />
zu versichernden Personen<br />
Grundlage des Versicherungsvertrages<br />
Grundlage des Versicherungsvertrages sind der Antrag, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, der auszustellende<br />
Versicherungsschein, das Produktinformationsblatt, das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und<br />
die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.<br />
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen bestehen in der Krankenversicherung in der Regel aus Musterbedingungen,<br />
Tarifbedingungen, und den Tarif- und Informationsblättern.<br />
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die zu den beantragten Tarifen geltenden Tarifbestimmungen,<br />
die Vertragsinformationen und Produktinformationsblätter müssen von Ihrem Vermittler rechtzeitig vor Ihrer<br />
Vertragserklärung vollständig ausgehändigt werden. Mir ist bekannt, dass der Versicherungsvertrag erst<br />
zustande kommt, wenn der Versicherungsschein übersendet bzw. ausgehändigt wird oder der Versicherer in<br />
Textform eine Annahme erklärt. Das Widerrufsrecht bleibt hiervon unberührt.<br />
Versicherungsbeginn<br />
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn),<br />
jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages (insbesondere Zugang des Versicherungsscheines<br />
oder einer schriftlichen Annahmeerklärung) und nicht vor Ablauf von Wartezeiten.<br />
Mitteilung nach § 19 Abs. 5 VVG über die Folgen einer<br />
Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht<br />
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,<br />
damit der Versicherer Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen kann, ist es notwendig, dass Sie die<br />
mit dem jeweiligen Versicherer abgestimmten Fragen im Antrag wahrheitsgemäß und vollständig beantworten.<br />
Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie keine oder nur geringe Bedeutung beimessen.<br />
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollständige<br />
Angaben machen. Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie der<br />
nachstehenden Information entnehmen.<br />
Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen?<br />
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände,<br />
nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn<br />
der Versicherer nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen<br />
Umständen fragt, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.<br />
Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird?<br />
1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes<br />
Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt<br />
nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt.<br />
Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht hat der Versicherer kein Rücktrittsrecht, wenn er den<br />
Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen<br />
hätte. Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklärt der Versicherer den Rücktritt nach<br />
Eintritt des Versicherungsfalles, bleibt er dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der<br />
nicht oder nicht richtig angegebene Umstand<br />
- weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles<br />
- noch die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers.<br />
(mit-)ursächlich war. Die Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben.<br />
Bei einem Rücktritt steht dem Versicherer der Teil des Beitrags zu, welcher der bis zum Wirksamwerden der<br />
Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.<br />
2. Kündigung<br />
Kann der Versicherer nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach<br />
fahrlässig verletzt haben, kann er den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.<br />
Dem Versicherer steht das Kündigungsrecht nicht zu, wenn Sie die Anzeigepflicht schuldlos verletzt haben.<br />
Das Kündigungsrecht des Versicherers ist ausgeschlossen, wenn der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis<br />
der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte.<br />
3. Vertragsänderung<br />
Kann der Versicherer nicht vom Vertrag zurücktreten oder kündigen, weil er den Vertrag auch bei Kenntnis<br />
der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte, werden<br />
die anderen Bedingungen auf Verlangen des Versicherers Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht<br />
fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestandteil. Wenn Sie die Anzeigepflicht<br />
schuldlos verletzt haben, steht dem Versicherer das Recht zur Vertragsänderung nicht zu.<br />
Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 % oder schließt der Versicherer die<br />
Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats<br />
nach Zugang der Mitteilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf dieses Recht wird Sie der Versicherer<br />
in der Mitteilung hinweisen.<br />
4. Ausübung der Rechte des Versicherers<br />
Der Private Krankenversicherer kann die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nur<br />
innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem er von der<br />
Verletzung der Anzeigepflicht, die das von dem Versicherer geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis<br />
erlangt. Bei der Ausübung der Rechte des Versicherers hat dieser die Umstände anzugeben, auf die er seine<br />
Erklärung stützt. Zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist<br />
nach Satz 1 nicht verstrichen ist. Der Versicherer kann sich auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder<br />
zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn er den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit<br />
der Anzeige kannte. Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf<br />
von drei Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten<br />
sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben.<br />
5. Stellvertretung durch eine andere Person<br />
Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht,<br />
des Rücktritts, der Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die Ausübung<br />
der Rechte des Versicherers die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und<br />
Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig<br />
verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe<br />
Fahrlässigkeit zur Last fällt.<br />
<strong>insuro</strong> <strong>Maklerservice</strong> Zusatzantrag Version 01/2013 © Copyright by inpunkto AG<br />
3
Anschrift/Rechtsform/Vorstand/Aufsichtsratsvorsitzender der Versicherungsunternehmen<br />
Allianz Private Krankenversicherungs-AG<br />
Hauptverwaltung: Königinstr. 28, 80802 München<br />
Sitz der Gesellschaft: München. Registergericht: München HRB 2212<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Markus Rieß.<br />
Vorstand: Dr. Birgit König, Vorsitzende; Dr. Wolfgang Brezina,<br />
Dr. Michael Hessling, Burkhard Keese, Christian Molt,<br />
http://www.allianz.de/hinweise/datenschutz-grundsaetze/index.html<br />
ARAG Krankenversicherungs AG<br />
Hollerithstraße 11, 81829 München; Registergericht München HRB 69751<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Paul-Otto Faßbender;<br />
Vorstand: Renko Dirksen, Werner Nicoll, Dr. Roland Schäfer, Dr. Werenfried Wendler<br />
AXA Krankenversicherung AG<br />
Colonia-Allee 10-20, 51067 Köln; Postanschrift: 50592 Köln; Internet: www.AXA.de<br />
Sitz der Gesellschaft Köln, Handelsregister Köln HR B Nr. 1012<br />
Umsatzsteuer-Ident-Nr. DE 122786679<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Gernot Schlösser<br />
Vorstand: Dr. Thomas Buberl, Vorsitzender;<br />
Dr. Andrea van Aubel, Etienne Bouas-Laurent, Wolfgang Hanssmann, Jens Hasselbächer,<br />
Dr. Heinz-Jürgen Schwering<br />
Barmenia Krankenversicherung a. G.<br />
Barmenia-Allee 1, 42119 Wuppertal HRB 3871<br />
Vorstand: Dr. h. c. Josef Beutelmann (Vorsitzender), Dr. Andreas Eurich, Norbert Lessmann,Heinz-<br />
Werner Richter, Martin Risse;<br />
Aufsichtsratvorsitzender: Günter Völker<br />
http://www.datenschutz.barmenia.de<br />
Bayerische Beamtenkrankenkasse AG (BK)<br />
Maximilianstr.53, 81537 München; Handelsregister HRB 111650;<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Friedrich Schubring-Giese;<br />
Vorstand: Dr. Harald Benzing (Vors.), Manuela Kiechle, Wolfgang Reif<br />
http://www.vkb.de/web/html/pk/ihre_vkb/unternehmen/konzern/dienstleister/<br />
Continentale Krankenversicherung a. G.<br />
Ruhrallee 92, 44139 Dortmund; Vorstand: Helmut Posch (Vors.),<br />
Dr. Christoph Helmich, Dr. Gerhard Schmitz,<br />
Peter Schumacher; Falko Struve<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Horst Hoffmann;<br />
Sitz der Gesellschaft: Dortmund; Handelsregister Amtsgericht Dortmund B2271<br />
USt- ID-Nr.: DE 124 906 368<br />
http://www.continentale.de/dienstleisterliste<br />
DBV Deutsche Beamtenversicherung Krankenversicherung,<br />
Zweigniederlassung der AXA Krankenversicherung AG<br />
Frankfurter Straße 50, 65189 Wiesbaden, Postanschrift 65172 Wiesbaden, Internet www.DBV.de<br />
Sitz der Gesellschaft Köln, Handelsregister Köln HR B Nr. 1012<br />
Umsatzsteuer-Ident-Nr. DE 122786679<br />
Sitz der Zweigniederlassung: Wiesbaden<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Gernot Schlösser<br />
Vorstand: Dr. Thomas Buberl, Vorsitzender;<br />
Dr. Andrea van Aubel, Etienne Bouas-Laurent, Wolfgang Hanssmann, Jens Hasselbächer,<br />
Dr. Heinz-Jürgen Schwering<br />
Deutscher Ring Krankenversicherungsverein a. G. (DR)<br />
Ein Unternehmen der SIGNAL IDUNA Gruppe:<br />
Sitz: Hamburg, HR B 4673, AG Hamburg<br />
Vorstand: Reinhold Schulte (Vorsitzender), Dr. Karl-Josef Bierth, Marlies Hirschberg-Tafel,<br />
Michael Johnigk, Ulrich Leitermann, Michael Petmecky, Dr. Klaus Sticker, Prof. Dr. Markus Warg,<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Günter Kutz<br />
Deutscher Ring Krankenversicherungsverein a.G.,<br />
Internet: www.DeutscherRing-Kranken.de, E-Mail: Service@DeutscherRing-Kranken.de<br />
20449 Hamburg, Hausanschrift: Neue Rabenstraße 15-19, 20354 Hamburg,<br />
Telefon: (0 40) 41 24-79 69, Telefax: (0 40) 41 24-76 78<br />
DKV Deutsche Krankenversicherung AG<br />
Aachener Straße 300, 50933 Köln<br />
DKV Deutsche Krankenversicherung AG Köln, Vorstand: Dr. Clemens Muth, Vorsitzender;<br />
Rolf Bauernfeind; Thomas Langhein; Silke Lautenschläger; Dr. Hans Josef Pick<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Torsten Oletzky<br />
Handelsregister: Amzsgericht Köln HRB 570<br />
Weitere Postanschrift: Stresemannstraße 111; 10963 Berlin<br />
NÜRNBERGER Krankenversicherung AG<br />
Ostendstrasse 100, 90334 Nürnberg; Amtsgericht Nürnberg HRB 10668;<br />
Vorstand: Alexander Brams, Henning von der Forst, Dr. Wolf-Rüdiger Knocke,<br />
Dr. Hans Joachim Rauscher; Aufsichtsratsvorsitzender: Hans-Peter Schmidt<br />
info@nuernberger.de<br />
SIGNAL Krankenversicherung a. G.<br />
Sitz: Dortmund, HR B 2405, AG Dortmund<br />
Vorstand: Reinhold Schulte (Vorsitzender),<br />
Dr. Karl-Josef Bierth, Marlies Hirschberg-Tafel, Michael Johnigk<br />
Ulrich Leitermann, Michael Petmecky, Dr. Klaus Sticker, Prof. Dr. Markus Warg,<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Günter Kutz<br />
SIGNAL IDUNA Hauptverwaltungen,<br />
Internet: www.signal-iduna.de, E-Mail: info@signal-iduna.de<br />
44121 Dortmund, Hausanschrift: Joseph-Scherer-Str. 3, 44139 Dortmund,<br />
Telefon (0231) 135-0,<br />
Telefax: (0231) 135-4638<br />
20351 Hamburg, Hausanschrift: Neue Rabenstraße 15-19, 20354 Hamburg,<br />
Telefon: (040) 4124-0, Telefax: (040) 4124-2958<br />
www.signal-iduna.de/Kontakt/Datenschutz/index.php#Dienstleisterliste<br />
Union Krankenversicherung AG (UKV)<br />
Peter-Zimmer-Str.2, 66123 Saarbrücken; Registergericht: Saarbrücken HRB 7184;<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Friedrich Schubring-Giese;<br />
Vorstand: Dr. Harald Benzing (Vors.), Manuela Kiechle, Wolfgang Reif<br />
http://www.vkb.de/web/html/pk/ihre_vkb/unternehmen/konzern/dienstleister/<br />
uniVersa Krankenversicherung a. G.<br />
Sulzbacher Straße 1-7, 90489 Nürnberg<br />
Sitz der Gesellschaft: Nürnberg Registergericht: Nürnberg, HRB 540<br />
Aufsichtsrat: Prof. Hubert Karl Weiler (Vors.)<br />
Vorstand: Gerhard Glatz (Vors.), Michael Baulig, Werner Gremmelmaier, Frank Sievert<br />
Telefax (0911) 5307 - 1788, E-Mail: info@universa.de<br />
http://www.universa.de/unternehmen/rechtliche-hinweise<br />
Württembergische Krankenversicherung AG<br />
Vorstand: Norbert Heinen, Ruth Martin<br />
Aufsichtsratsvorsitzender: Marlies Wiest-Jetter<br />
Sitz der Gesellschaft: Stuttgart; Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, HRB Nr. 19456<br />
Besuchsanschrift: Gutenbergstraße 30 in Stuttgart-West; Postanschrift: 70163 Stuttgart<br />
http://www.wuerttembergische.de<br />
www.wuerttembergische.de/dienstleister bei Eingabe des Produktcodes „KV31011“<br />
GOTHAER Krankenversicherung AG<br />
Hausanschrift (Sitz der Gesellschaft): Arnoldiplatz 1; Postanschrift: 50969 Köln;<br />
Registergericht: AG Köln, HRB 35505; Steuernummer USt-IdNr: DE122786611<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Roland Schulz; Vorstand Michael Kurtenbach(Vorsitzender),<br />
Dr. Werner Görg, Dr. Helmut Hofmeier, Jürgen Meisch, Dr. Hartmut Nickel-Waninger,<br />
Oliver Schoeller<br />
www.gothaer.de/datenschutz<br />
HALLESCHE Krankenversicherung a. G.<br />
Reinsburgstr. 10, 70178 Stuttgart;<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Wolfgang Stertenbrink;<br />
Vorstand: Dr. Walter Botermann (Vorsitzender),<br />
Otmar Abel (stv. Vorsitzender),Christoph Bohn, Frank Kettnaker, Reinhard Kunz,<br />
Wiltrud Pekarek; Sitz: Stuttgart; Rechtsform Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit;<br />
Amtsgericht Stuttgart HRB 2686; St.Nr. 99 136 0300 3; UStID DE147802285<br />
www.hallesche.de/dienstleisterliste<br />
HanseMerkur Krankenversicherungs AG<br />
Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg; Sitz: Hamburg;Handelsregister: Hamburg B 101967,<br />
Ust-IdNr.: DE259608010; Vorstand: Fritz Horst Melsheimer (Vors.), Eberhard Sautter (stv. Vors.),<br />
Eric Bussert, Holger Ehses, Dr. Andreas Gent, Dr. Wilfried Hauck<br />
Aufsichtsrat: Jörg G. Schiele (Vors.)<br />
http://www.hansemerkur.de/web/guest/service/datenschutz/uebersicht_dienstleister<br />
INTER Krankenversicherung a. G.<br />
Hauptverwaltung: Erzbergerstr. 9-15, 68165 Mannheim<br />
Vorstand: Peter Thomas (Vorsitzender), Thomas List (stv. Vorsitzender),<br />
Holger Tietz, Matthias Kreibich; Aufsichtsratsvorsitzender: Prof. Dr. Klaus Schönleben<br />
Sitz Mannheim: Handelsregister-Nr. HRB 47, Amtsgericht Mannheim<br />
Janitos Versicherung AG,<br />
Rechtsform: Aktiengesellschaft, Sitz Heidelberg,<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Thomas Leicht (Vors.), Dr. Hartmut Nickel-Waninger (stv. Vors.)<br />
Vorstand: Peter Schneider (Vorstandssprecher), Stephan Oetzel, Klaus-Christoph Reichert<br />
Registergericht: AG Mannheim, HRB 336562<br />
Maklerpool:<br />
Insuro <strong>Maklerservice</strong><br />
Klettenberggürtel 66<br />
50939 Köln<br />
Geschäftsführer : Jan Dinner<br />
Registriernummer: D-1AQT-3SQ5G-69<br />
Tel.: (0221)430966-0<br />
Fax: (0221)430966-22<br />
E-Mail: info@<strong>insuro</strong>.de<br />
<strong>insuro</strong> <strong>Maklerservice</strong> Zusatzantrag Version 01/2013 © Copyright by inpunkto AG<br />
4
Anlage zum Antrag auf private Krankenzusatzversicherung<br />
falls eine der Fragen 1a-3d mit „ja“ beantwortet wurde und der Platz auf Seite 1 nicht ausreicht<br />
Antragsteller (VN)<br />
Name, Vorname<br />
(ggf. Geburtsname)<br />
Straße, Haus-Nr.<br />
PLZ, Ort<br />
Antragsdatum<br />
Zu versichernde<br />
Person<br />
Name, Vorname<br />
(ggf. Geburtsname)<br />
Herr<br />
Frau<br />
Geburtsdatum<br />
Gesundheitsfragen<br />
Wenn eine der Fragen mit „ja“ beantwortet wurde, sind nachstehend ausführliche Angaben zu machen. Bei Vorsorgeuntersuchungen bitte den Befund angeben. Reicht der vorgesehene<br />
Raum für die Beantwortung der nachstehenden Fragen nicht aus, so ist sie unter Angabe der jeweiligen Antragsziffer auf einem gesonderten Blatt vorzunehmen und im Antrag ist auf<br />
dieses zu verweisen.<br />
Zu<br />
Frage<br />
Nr.<br />
Diagnose, Art der Gesundheitsstörung, Untersuchungen,<br />
Behandlungen, Kur, Arzneimitteleinnahme, Untersuchungsergebnisse,<br />
Fremdkörper nach Operation, Körperimplantate,<br />
Art der körperlichen oder geistigen Fehler oder Pflegebedürftigkeit<br />
(bei mit „ja“ beantworteten Fragen bitte hier<br />
nähere Angaben)<br />
Von wann<br />
bis wann?<br />
AU Tage<br />
Name und Anschrift des Therapeuten<br />
bzw. der Kranken-,<br />
Heil- oder sonstigen Anstalt<br />
Operationen<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
Sind Sie behandlungsund<br />
beschwerdefrei? seit Monat/Jahr<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
Unterschriften<br />
Hiermit bestätige ich die Richtigkeit der oben genannten Angaben und erkläre diese Angabe zum Inhalt meines Versicherungsantrages und zur<br />
Ergänzung meiner Gesundheitsangaben.<br />
Besondere Vereinbarung:<br />
Aufgrund meiner oben gemachten Angaben zum Gesundheitszustand ergibt sich die Notwendigkeit, besondere Vereinbarungen zu treffen.<br />
Ich erkläre mich mit den nachstehend aufgeführten besonderen Bedingungen einverstanden.<br />
Zu versichernde Person<br />
Ort, Datum<br />
X Unterschrift Antragsteller<br />
X*<br />
Unterschrift der zu versichernden Person ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, bezogen auf alle Antragsdaten bzw. der gesetzliche Vertreter*<br />
<strong>insuro</strong> <strong>Maklerservice</strong> Zusatzantrag Version 01/2013 © Copyright by inpunkto AG<br />
A