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Marktordnung 2011 - Hessenpark

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<strong>Marktordnung</strong><br />

1. Märkte im Freilichtmuseum <strong>Hessenpark</strong><br />

Als Veranstalter von Märkten nimmt das Freilichtmuseum <strong>Hessenpark</strong> das ganze Jahr über<br />

Bewerbungen an. Diese sind mit 2-3 Fotos der Produkte (und bei manchen Märkten auch ein<br />

Ausbildungsnachweis) einzusenden an:<br />

Freilichtmuseum <strong>Hessenpark</strong> GmbH<br />

Veranstaltungsorganisation<br />

Laubweg 5<br />

61267 Neu-Anspach<br />

Da den Museumsbesuchern außer den traditionellen, im Museum vorgeführten Handwerken<br />

auch qualitativ hochwertige Märkte angeboten werden sollen, ist das Platzieren von gutem und<br />

interessantem Kunsthandwerk oder ungewöhnlicher Handwerksberufe meistens, auch kurz vor<br />

der Veranstaltung, noch möglich.<br />

Die Märkte finden im Freien statt. Bei einigen Märkten können wir einer begrenzten Zahl von<br />

Marktteilnehmern einen Platz in Museumsgebäuden anbieten. Entscheidend sind dabei z.B.<br />

besondere Erfordernisse hinsichtlich des verwendeten Materials oder der Arbeitsgeräte bei<br />

Vorführungen.<br />

2.Teilnahmebedingungen<br />

a) Die Teilnahme<br />

Die Teilnahme gilt nur für einen Aussteller bzw. eine Ausstellerin. Andere Personen können<br />

nicht ohne vorherige Absprachen am gleichen Stand mit ausstellen, auch nicht Verwandte oder<br />

Bekannte.<br />

Die Aussteller/innen sind während der Marktzeiten selbst anwesend. Da Vorführungen für<br />

unsere Besucher besonders interessant sind, wird dies bei der Marktplanung besonders<br />

berücksichtigt.<br />

Die Teilnahme sichern sich Standbetreiber durch die Überweisung der Standgebühr nach Erhalt<br />

eines entsprechenden Schreibens des Freilichtmuseums.<br />

Bei Rücktritt ist das Freilichtmuseum umgehend telefonisch und schriftlich zu informieren. Kann<br />

die Fläche nicht anderweitig vergeben werden, ist die volle Standgebühr fällig. Wird der Rücktritt<br />

nicht bekannt gegeben und der Aussteller/ die Ausstellerin erscheint nicht, wird ein Bußgeld von<br />

100 Euro in Rechnung gestellt.<br />

Verlässt der Aussteller/ die Ausstellerin den Stand an den Veranstaltungstagen ohne dies vorher<br />

mit der Marktleitung oder der Museumsaufsicht abgeklärt zu haben, wird ebenfalls ein Bußgeld<br />

von 100 Euro in Rechnung gestellt.


) Werbung/ PR<br />

Jeder Teilnehmer erhält einige Wochen vor der Veranstaltung kostenlos Plakate und Flyer zum<br />

Verteilen, um die Öffentlichkeitsarbeit und das Marketing damit zu unterstützen. Damit werden<br />

mehr potentielle Markt- Besucher erreicht.<br />

Für die Pressearbeit ist ausschließlich die Pressestelle des Freilichtmuseums <strong>Hessenpark</strong><br />

zuständig.<br />

c) Versicherung<br />

Bei Personenschäden, verursacht durch das Freilichtmuseum <strong>Hessenpark</strong>, greift die<br />

Haftpflichtversicherung des Veranstalters.<br />

Sich und ihr Eigentum (Ausstellungsgegenstände und Standausstattung) versichern die<br />

Aussteller selbst.<br />

Die Zugänge zum Marktplatz werden um 22:00 Uhr, nach Schließung des Wirtshauses zum<br />

Adler geschlossen. Es erfolgen Rundgänge durch die reguläre Nachtwache. Die<br />

Freilichtmuseum <strong>Hessenpark</strong> GmbH haftet jedoch nicht für Schäden oder Verluste an Ware oder<br />

Ausrüstung (Kabel etc.), die über Nacht auf dem Markt verbleiben.<br />

3. Fahrverkehr im Ausstellungsgelände<br />

Es ist zu beachten, dass der Marktplatz und das Museumsgelände in erster Linie unseren<br />

Museumsbesuchern zur Verfügung stehen. Die Fahrweise während der Auf- und Abbauzeiten<br />

ist entsprechend anzupassen.<br />

Während der Marktzeiten sind die Fahrzeuge nur auf dem Ausweichparkplatz unterhalb des<br />

Museums (erste Einfahrt rechts nach Verlassen der Bundesstraße, noch vor der Hotel-Einfahrt!)<br />

abzustellen.<br />

Eine Nachlieferung von Waren kann während der Marktöffnungszeiten nicht stattfinden.<br />

4. Der Stand<br />

Die Standverteilung erfolgt ausschließlich durch die Organisatoren des Freilichtmuseums<br />

<strong>Hessenpark</strong>, dessen Anweisungen Folge zu leisten ist. Bei Nichtbefolgung erfolgt der<br />

Ausschluss vom Marktgeschehen ohne Kostenerstattung.<br />

Die Sicherheit muss gewährleistet sein. Zu beachten ist dies vor allem beim Standaufbau und<br />

bei der Verlegung von Stromkabeln oder Wasserleitungen, die mit Matten/ Brücken gegen<br />

Stolpergefahr zu sichern sind.<br />

Auf dem Kopfsteinpflaster dürfen keine Heringe verwendet werden, auch sonstiges im<br />

<strong>Hessenpark</strong> befindliches Material (Steine, Holz, etc.) darf nicht zur Sicherung der Stände<br />

genutzt werden. Material zum Beschweren von Schirmen und Ständen ist mitzubringen.<br />

Fachwerkwände, Gebäudedecken, Treppenauf- bzw. Abgänge oder Brunnen dürfen nicht<br />

genagelt, geschraubt oder auf andere Weise beschädigt werden.<br />

Innerhalb der Gebäude und in unmittelbarer Nähe von stroh- bzw. reetgedeckten Häusern<br />

besteht absolutes Rauchverbot. Beim Auslösen eines Fehlalarms durch einen Rauchmelder bei<br />

der Feuerwehr werden dem Verursacher die durch den Einsatz der Feuerwehr entstandenen<br />

Kosten in Rechnung gestellt.


Der Veranstalter hat das Recht die angemeldeten Ausstellungsgegenstände aus<br />

konzeptionellen Gründen zu beschränken.<br />

Die Gestaltung und Dekoration der Stände trägt zu einem guten Marktbild bei. Preise sind<br />

angemessen und Preisauszeichnungen in kundenfreundlicher Schriftart und -größe zu gestalten.<br />

Am Stand ist zwingend ein schönes, großes, gut sichtbares und lesbares Schild anzubringen mit<br />

Name, Adresse und Kunsthandwerk.<br />

Der Markt wird von Mitarbeitern des Freilichtmuseums <strong>Hessenpark</strong> kontrolliert, damit in unser<br />

aller Interesse ein angemessenes Niveau erhalten bleibt und sich positiv weiterentwickelt.<br />

Die angegebenen Marktzeiten sind einzuhalten. Ausstellungsgüter oder Standeinrichtungen<br />

dürfen vor Marktende nicht entfernt werden. Der Stand ist während der gesamten<br />

Veranstaltungsdauer personell ausreichend zu besetzen.<br />

Die Entscheidung über den wetterbedingten Abbruch eines Marktes liegt beim Marktleiter,<br />

der für jeden Markt ernannt wird und während der Marktzeiten vor Ort ist.<br />

Der Standplatz wird sauber verlassen und der gesamte Abfall mitgenommen. Die Aussteller<br />

müssen die Mülltüten selbst mitbringen. Bitte keinen Müll am Stand stehen lassen!<br />

Beschädigungen an Eigentum des Freilichtmuseums <strong>Hessenpark</strong> sind schnellstmöglich dem<br />

Marktleiter zu melden und fachgerecht zu beseitigen.<br />

Anderenfalls ist die Marktleitung berechtigt, diese Arbeiten auf Kosten des Ausstellers ausführen<br />

zu lassen.<br />

Das Übernachten auf dem Ausstellungsgelände ist nicht gestattet.

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