Marktordnung 2011 - Hessenpark
Marktordnung 2011 - Hessenpark
Marktordnung 2011 - Hessenpark
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<strong>Marktordnung</strong><br />
1. Märkte im Freilichtmuseum <strong>Hessenpark</strong><br />
Als Veranstalter von Märkten nimmt das Freilichtmuseum <strong>Hessenpark</strong> das ganze Jahr über<br />
Bewerbungen an. Diese sind mit 2-3 Fotos der Produkte (und bei manchen Märkten auch ein<br />
Ausbildungsnachweis) einzusenden an:<br />
Freilichtmuseum <strong>Hessenpark</strong> GmbH<br />
Veranstaltungsorganisation<br />
Laubweg 5<br />
61267 Neu-Anspach<br />
Da den Museumsbesuchern außer den traditionellen, im Museum vorgeführten Handwerken<br />
auch qualitativ hochwertige Märkte angeboten werden sollen, ist das Platzieren von gutem und<br />
interessantem Kunsthandwerk oder ungewöhnlicher Handwerksberufe meistens, auch kurz vor<br />
der Veranstaltung, noch möglich.<br />
Die Märkte finden im Freien statt. Bei einigen Märkten können wir einer begrenzten Zahl von<br />
Marktteilnehmern einen Platz in Museumsgebäuden anbieten. Entscheidend sind dabei z.B.<br />
besondere Erfordernisse hinsichtlich des verwendeten Materials oder der Arbeitsgeräte bei<br />
Vorführungen.<br />
2.Teilnahmebedingungen<br />
a) Die Teilnahme<br />
Die Teilnahme gilt nur für einen Aussteller bzw. eine Ausstellerin. Andere Personen können<br />
nicht ohne vorherige Absprachen am gleichen Stand mit ausstellen, auch nicht Verwandte oder<br />
Bekannte.<br />
Die Aussteller/innen sind während der Marktzeiten selbst anwesend. Da Vorführungen für<br />
unsere Besucher besonders interessant sind, wird dies bei der Marktplanung besonders<br />
berücksichtigt.<br />
Die Teilnahme sichern sich Standbetreiber durch die Überweisung der Standgebühr nach Erhalt<br />
eines entsprechenden Schreibens des Freilichtmuseums.<br />
Bei Rücktritt ist das Freilichtmuseum umgehend telefonisch und schriftlich zu informieren. Kann<br />
die Fläche nicht anderweitig vergeben werden, ist die volle Standgebühr fällig. Wird der Rücktritt<br />
nicht bekannt gegeben und der Aussteller/ die Ausstellerin erscheint nicht, wird ein Bußgeld von<br />
100 Euro in Rechnung gestellt.<br />
Verlässt der Aussteller/ die Ausstellerin den Stand an den Veranstaltungstagen ohne dies vorher<br />
mit der Marktleitung oder der Museumsaufsicht abgeklärt zu haben, wird ebenfalls ein Bußgeld<br />
von 100 Euro in Rechnung gestellt.
) Werbung/ PR<br />
Jeder Teilnehmer erhält einige Wochen vor der Veranstaltung kostenlos Plakate und Flyer zum<br />
Verteilen, um die Öffentlichkeitsarbeit und das Marketing damit zu unterstützen. Damit werden<br />
mehr potentielle Markt- Besucher erreicht.<br />
Für die Pressearbeit ist ausschließlich die Pressestelle des Freilichtmuseums <strong>Hessenpark</strong><br />
zuständig.<br />
c) Versicherung<br />
Bei Personenschäden, verursacht durch das Freilichtmuseum <strong>Hessenpark</strong>, greift die<br />
Haftpflichtversicherung des Veranstalters.<br />
Sich und ihr Eigentum (Ausstellungsgegenstände und Standausstattung) versichern die<br />
Aussteller selbst.<br />
Die Zugänge zum Marktplatz werden um 22:00 Uhr, nach Schließung des Wirtshauses zum<br />
Adler geschlossen. Es erfolgen Rundgänge durch die reguläre Nachtwache. Die<br />
Freilichtmuseum <strong>Hessenpark</strong> GmbH haftet jedoch nicht für Schäden oder Verluste an Ware oder<br />
Ausrüstung (Kabel etc.), die über Nacht auf dem Markt verbleiben.<br />
3. Fahrverkehr im Ausstellungsgelände<br />
Es ist zu beachten, dass der Marktplatz und das Museumsgelände in erster Linie unseren<br />
Museumsbesuchern zur Verfügung stehen. Die Fahrweise während der Auf- und Abbauzeiten<br />
ist entsprechend anzupassen.<br />
Während der Marktzeiten sind die Fahrzeuge nur auf dem Ausweichparkplatz unterhalb des<br />
Museums (erste Einfahrt rechts nach Verlassen der Bundesstraße, noch vor der Hotel-Einfahrt!)<br />
abzustellen.<br />
Eine Nachlieferung von Waren kann während der Marktöffnungszeiten nicht stattfinden.<br />
4. Der Stand<br />
Die Standverteilung erfolgt ausschließlich durch die Organisatoren des Freilichtmuseums<br />
<strong>Hessenpark</strong>, dessen Anweisungen Folge zu leisten ist. Bei Nichtbefolgung erfolgt der<br />
Ausschluss vom Marktgeschehen ohne Kostenerstattung.<br />
Die Sicherheit muss gewährleistet sein. Zu beachten ist dies vor allem beim Standaufbau und<br />
bei der Verlegung von Stromkabeln oder Wasserleitungen, die mit Matten/ Brücken gegen<br />
Stolpergefahr zu sichern sind.<br />
Auf dem Kopfsteinpflaster dürfen keine Heringe verwendet werden, auch sonstiges im<br />
<strong>Hessenpark</strong> befindliches Material (Steine, Holz, etc.) darf nicht zur Sicherung der Stände<br />
genutzt werden. Material zum Beschweren von Schirmen und Ständen ist mitzubringen.<br />
Fachwerkwände, Gebäudedecken, Treppenauf- bzw. Abgänge oder Brunnen dürfen nicht<br />
genagelt, geschraubt oder auf andere Weise beschädigt werden.<br />
Innerhalb der Gebäude und in unmittelbarer Nähe von stroh- bzw. reetgedeckten Häusern<br />
besteht absolutes Rauchverbot. Beim Auslösen eines Fehlalarms durch einen Rauchmelder bei<br />
der Feuerwehr werden dem Verursacher die durch den Einsatz der Feuerwehr entstandenen<br />
Kosten in Rechnung gestellt.
Der Veranstalter hat das Recht die angemeldeten Ausstellungsgegenstände aus<br />
konzeptionellen Gründen zu beschränken.<br />
Die Gestaltung und Dekoration der Stände trägt zu einem guten Marktbild bei. Preise sind<br />
angemessen und Preisauszeichnungen in kundenfreundlicher Schriftart und -größe zu gestalten.<br />
Am Stand ist zwingend ein schönes, großes, gut sichtbares und lesbares Schild anzubringen mit<br />
Name, Adresse und Kunsthandwerk.<br />
Der Markt wird von Mitarbeitern des Freilichtmuseums <strong>Hessenpark</strong> kontrolliert, damit in unser<br />
aller Interesse ein angemessenes Niveau erhalten bleibt und sich positiv weiterentwickelt.<br />
Die angegebenen Marktzeiten sind einzuhalten. Ausstellungsgüter oder Standeinrichtungen<br />
dürfen vor Marktende nicht entfernt werden. Der Stand ist während der gesamten<br />
Veranstaltungsdauer personell ausreichend zu besetzen.<br />
Die Entscheidung über den wetterbedingten Abbruch eines Marktes liegt beim Marktleiter,<br />
der für jeden Markt ernannt wird und während der Marktzeiten vor Ort ist.<br />
Der Standplatz wird sauber verlassen und der gesamte Abfall mitgenommen. Die Aussteller<br />
müssen die Mülltüten selbst mitbringen. Bitte keinen Müll am Stand stehen lassen!<br />
Beschädigungen an Eigentum des Freilichtmuseums <strong>Hessenpark</strong> sind schnellstmöglich dem<br />
Marktleiter zu melden und fachgerecht zu beseitigen.<br />
Anderenfalls ist die Marktleitung berechtigt, diese Arbeiten auf Kosten des Ausstellers ausführen<br />
zu lassen.<br />
Das Übernachten auf dem Ausstellungsgelände ist nicht gestattet.