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Laborordnung des Departments für Chemie - Department für Chemie

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sowie <strong>für</strong> jede Abgabe eines Gifts:<br />

die chemische Bezeichnung oder Handelsbezeichnung <strong>des</strong> Gifts<br />

die abgegebene Menge<br />

Name und Adresse <strong>des</strong> Erwerbers<br />

Berechtigung <strong>des</strong> Erwerbers<br />

Datum der Abgabe<br />

ChemG 1996 § 43; Giftverordnung 2000 § 9 Abs. 1, 2 und 4<br />

Bezug von Giften<br />

Wer darf Gifte beziehen?<br />

Gewerbetreibende oder Apotheken mit Berechtigung zur Abgabe von Giften (siehe<br />

Kapitel Abgabe von Giften)<br />

chemische Laboratorien (§ 94 Z 10 GewO 1994)<br />

Schädlingsbekämpfer (§ 94 Z 58 GewO 1994)<br />

gewerbliche sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die Gifte <strong>für</strong> ihre<br />

betriebliche Tätigkeit benötigen unter folgenden Voraussetzungen (<strong>für</strong> Details siehe<br />

nächstes Kapitel!):<br />

Person mit fachlich entsprechender Berufsbildung und notwendigen Kenntnissen<br />

der Ersten Hilfe oder sachkundige Person ist dauernd im Betrieb beschäftigt,<br />

Universitäten, wissenschaftliche Institute und Anstalten von Gebietskörperschaften,<br />

Schulen, Zweckverbände von Gebietskörperschaften (Bestätigung<br />

<strong>des</strong> Rektorats bzw. der Aufsichtsbehörde über die Notwendigkeit <strong>des</strong> Giftbezugs ist<br />

vorzulegen)<br />

Ärzte, Tierärzte oder Dentisten (Erklärung über den Bedarf <strong>des</strong> Gifts zur Ausübung<br />

der Heilkunde ist vorzulegen)<br />

Inhaber einer Giftbezugsbewilligung<br />

ChemG 1996 § 41 Abs. 2 bis 5<br />

Wie funktioniert der Giftbezug mit einer Giftbezugsbewilligung?<br />

Betriebe werden üblicherweise keine Giftbezugsbewilligung beantragen, sondern<br />

eine Meldung <strong>für</strong> die zuvor beschriebene Bescheinigung abgeben. In anderen Fällen<br />

(z.B. Privatpersonen) kann man weiterhin eine Giftbezugsbewilligung beantragen.<br />

Es gibt zwei Arten von Giftbezugsbewilligungen:<br />

Giftbezugsschein <strong>für</strong> einmaligen Bezug einer bestimmten Menge. Gültigkeit drei<br />

Monate.<br />

Giftbezugslizenz <strong>für</strong> mehrmaligen Bezug einer unbestimmten Menge. Unter<br />

bestimmten<br />

Giftbezugsbewilligungen müssen vor Missbrauch und Diebstahl geschützt bis 7 Jahre<br />

nach Ablauf der Gültigkeit aufbewahrt werden. Bestehende Giftbezugsbewilligungen<br />

gelten auch nach dem Inkrafttreten der ChemG-Novelle 2011 (1. März 2012) bis zum<br />

Ablauf ihrer Gültigkeit weiter.<br />

ChemG 1996 § 41 Abs. 5 und § 42; Giftverordnung 2000 § 3<br />

Was ist bei der Übernahme von Giften zu beachten?

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