Laborordnung des Departments für Chemie - Department für Chemie
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sowie <strong>für</strong> jede Abgabe eines Gifts:<br />
die chemische Bezeichnung oder Handelsbezeichnung <strong>des</strong> Gifts<br />
die abgegebene Menge<br />
Name und Adresse <strong>des</strong> Erwerbers<br />
Berechtigung <strong>des</strong> Erwerbers<br />
Datum der Abgabe<br />
ChemG 1996 § 43; Giftverordnung 2000 § 9 Abs. 1, 2 und 4<br />
Bezug von Giften<br />
Wer darf Gifte beziehen?<br />
Gewerbetreibende oder Apotheken mit Berechtigung zur Abgabe von Giften (siehe<br />
Kapitel Abgabe von Giften)<br />
chemische Laboratorien (§ 94 Z 10 GewO 1994)<br />
Schädlingsbekämpfer (§ 94 Z 58 GewO 1994)<br />
gewerbliche sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die Gifte <strong>für</strong> ihre<br />
betriebliche Tätigkeit benötigen unter folgenden Voraussetzungen (<strong>für</strong> Details siehe<br />
nächstes Kapitel!):<br />
Person mit fachlich entsprechender Berufsbildung und notwendigen Kenntnissen<br />
der Ersten Hilfe oder sachkundige Person ist dauernd im Betrieb beschäftigt,<br />
Universitäten, wissenschaftliche Institute und Anstalten von Gebietskörperschaften,<br />
Schulen, Zweckverbände von Gebietskörperschaften (Bestätigung<br />
<strong>des</strong> Rektorats bzw. der Aufsichtsbehörde über die Notwendigkeit <strong>des</strong> Giftbezugs ist<br />
vorzulegen)<br />
Ärzte, Tierärzte oder Dentisten (Erklärung über den Bedarf <strong>des</strong> Gifts zur Ausübung<br />
der Heilkunde ist vorzulegen)<br />
Inhaber einer Giftbezugsbewilligung<br />
ChemG 1996 § 41 Abs. 2 bis 5<br />
Wie funktioniert der Giftbezug mit einer Giftbezugsbewilligung?<br />
Betriebe werden üblicherweise keine Giftbezugsbewilligung beantragen, sondern<br />
eine Meldung <strong>für</strong> die zuvor beschriebene Bescheinigung abgeben. In anderen Fällen<br />
(z.B. Privatpersonen) kann man weiterhin eine Giftbezugsbewilligung beantragen.<br />
Es gibt zwei Arten von Giftbezugsbewilligungen:<br />
Giftbezugsschein <strong>für</strong> einmaligen Bezug einer bestimmten Menge. Gültigkeit drei<br />
Monate.<br />
Giftbezugslizenz <strong>für</strong> mehrmaligen Bezug einer unbestimmten Menge. Unter<br />
bestimmten<br />
Giftbezugsbewilligungen müssen vor Missbrauch und Diebstahl geschützt bis 7 Jahre<br />
nach Ablauf der Gültigkeit aufbewahrt werden. Bestehende Giftbezugsbewilligungen<br />
gelten auch nach dem Inkrafttreten der ChemG-Novelle 2011 (1. März 2012) bis zum<br />
Ablauf ihrer Gültigkeit weiter.<br />
ChemG 1996 § 41 Abs. 5 und § 42; Giftverordnung 2000 § 3<br />
Was ist bei der Übernahme von Giften zu beachten?