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Fälligkeit der Gemeindeabgaben im Jahr 2013 - Horgenzell

Fälligkeit der Gemeindeabgaben im Jahr 2013 - Horgenzell

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<strong>Fälligkeit</strong> <strong>der</strong> <strong>Gemeindeabgaben</strong> <strong>im</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>2013</strong><br />

Das Steueramt und die Gemeindekasse möchten mit nachstehen<strong>der</strong> Übersicht alle Steuerpflichtigen<br />

über die <strong>Fälligkeit</strong>en <strong>der</strong> <strong>Gemeindeabgaben</strong> informieren.<br />

Wir weisen Sie darauf hin, dass bei Steuern und Abgaben best<strong>im</strong>mte <strong>Fälligkeit</strong>szeitpunkte<br />

gegeben sind, die einerseits die Verwaltung und an<strong>der</strong>erseits die Abgabenpflichtigen binden.<br />

Die entsprechenden <strong>Fälligkeit</strong>en können Sie auf dem jeweiligen Bescheid ersehen. Bitte beachten<br />

Sie die einzelnen <strong>Fälligkeit</strong>en selbst. Die <strong>Fälligkeit</strong>stermine <strong>der</strong> entsprechenden<br />

Steuern und Abgaben werden jedoch <strong>im</strong> Amtsblatt vor den <strong>Fälligkeit</strong>szeitpunkten nochmals<br />

bekannt gegeben.<br />

Bitte vermerken Sie bei Überweisungen auf dem Überweisungsformular Ihren Namen<br />

und das Buchungszeichen, das <strong>im</strong> Bescheid oben rechts genannt wird.<br />

Falls Sie <strong>der</strong> Gemeinde eine Einzugsermächtigung erteilt haben, überprüfen Sie bitte, ob <strong>im</strong><br />

Bescheid die korrekte Bankverbindung angegeben wurde. Sollte kein Hinweis auf eine Abbuchung<br />

<strong>im</strong> Bescheid zu erkennen sein, wenden Sie sich bitte an das Steueramt (Frau Katrin<br />

Döbele, Tel. 07504/9701-33).<br />

Grundsteuer<br />

Die Grundsteuer wird in vierteljährlichen Raten zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und<br />

15. November eines jeden <strong>Jahr</strong>es fällig. Bei den <strong>Jahr</strong>eszahlern ist die Grundsteuer am<br />

01. Juli fällig. Die Höhe wird durch den Grundsteuerbescheid festgesetzt, <strong>der</strong> in den nächsten<br />

Tagen zugestellt wird.<br />

Der Hebesatz für die Grundsteuer A beträgt 330 %.<br />

Der Hebesatz für die Grundsteuer B beträgt 355 %.<br />

Auf die genannten <strong>Fälligkeit</strong>stermine werden wir zu gegebener Zeit hinweisen.<br />

Gewerbesteuer<br />

Die Gewerbesteuervorauszahlungen sind wie bisher zu den genannten Zeitpunkten:<br />

15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zur Zahlung fällig. Die Höhe wird durch<br />

den Gewerbesteuer-Vorauszahlungsbescheid festgesetzt, <strong>der</strong> in den nächsten Tagen zugestellt<br />

wird.<br />

Der Hebesatz beträgt 340 %.<br />

Auf die genannten <strong>Fälligkeit</strong>stermine werden wir zu gegebener Zeit hinweisen.<br />

Müllabfuhrgebühren<br />

Die Müllgebühren für das <strong>Jahr</strong> <strong>2013</strong>:<br />

Pro 40 L-Euromülle<strong>im</strong>er<br />

Pro 60 L-Euromülle<strong>im</strong>er<br />

Pro 80 L-Euromülle<strong>im</strong>er<br />

Pro 120 L-Euromülle<strong>im</strong>er<br />

Pro 1.100 Liter-Container<br />

66,00 € / <strong>Jahr</strong><br />

84,00 € / <strong>Jahr</strong><br />

114,00 € / <strong>Jahr</strong><br />

168,00 € / <strong>Jahr</strong><br />

2.604,00 € / <strong>Jahr</strong><br />

Die <strong>Fälligkeit</strong> <strong>der</strong> Müllabfuhrgebühr entnehmen Sie bitte dem Müllabfuhrgebührenbescheid.<br />

Die Mülle<strong>im</strong>er werden bis zum Erhalt <strong>der</strong> neuen Müllmarke mit <strong>der</strong> Müllmarke von <strong>2013</strong> geleert.<br />

Die neue Müllmarke erhalten Sie mit dem Müllgebührenbescheid, die bis spät.<br />

04.02.<strong>2013</strong> auf dem Mülle<strong>im</strong>er aufgeklebt sein muss.<br />

Sollten Sie mit dem Müllabfuhrgebührenbescheid keine Müllmarke erhalten, wenden<br />

Sie sich bitte an das Steueramt (Frau Katrin Döbele, Tel. 07504/9701-33).<br />

Hundesteuer<br />

Die Hundesteuer wird zum 15. Februar zur Zahlung fällig. Sie beträgt:<br />

Für den 1. Hund<br />

60,00 € / <strong>Jahr</strong><br />

Für jeden weiteren Hund<br />

120,00 € / <strong>Jahr</strong><br />

Zwingersteuer<br />

80,00 € / <strong>Jahr</strong><br />

Für den 1. Kampfhund<br />

600,00 € / <strong>Jahr</strong><br />

Für jeden weiteren Kampfhund 1.000,00 € / <strong>Jahr</strong>


Wasser-, Schutzwasser- und Nie<strong>der</strong>schlagswassergebühren<br />

Die Wasserzählerablesung erfolgt einmal jährlich zum Ende des <strong>Jahr</strong>es. Die Abrechnung<br />

des Vorjahresverbrauches mit den Vorauszahlungen für das laufende <strong>Jahr</strong> (beides auf einem<br />

Bescheid) geht Ihnen Anfang des <strong>Jahr</strong>es zu.<br />

Die <strong>Fälligkeit</strong> <strong>der</strong> Wasser-, Schutzwasser- und Nie<strong>der</strong>schlagswassergebühren entnehmen<br />

Sie bitte dem Ihnen zugegangenen Bescheid. Die Vorauszahlung für das <strong>Jahr</strong> <strong>2013</strong> richtet<br />

sich nach dem Vorjahresverbrauch. Bei den Wasser-, Schutzwasser- und Nie<strong>der</strong>schlagswassergebühren<br />

werden drei Vorauszahlungen mit je 25 % des Vorjahresverbrauches zu<br />

den <strong>Fälligkeit</strong>en 15.05., 15.08. und 15.11. erhoben. Bitte merken Sie sich diese Termine vor.<br />

Wir geben die jeweiligen <strong>Fälligkeit</strong>en jedoch rechtzeitig vor den entsprechenden Terminen<br />

nochmals <strong>im</strong> Amtsblatt bekannt.<br />

Der Wasserpreis beträgt bei <strong>der</strong> Wasserversorgung <strong>Horgenzell</strong><br />

Ortsteile: Hasenweiler, Zogenweiler und Kappel<br />

Wasserpreis 1,75 € / pro m³<br />

Die Grundgebühr, gestaffelt nach Zählergröße, beträgt pro Hauptzähler:<br />

Bezeichnung MN QN 2,5<br />

(x) EBH<br />

MN QN 6<br />

(x) EBH<br />

MN QN 10<br />

(x) EBH<br />

MN QN 40<br />

PE DN 80<br />

Max<strong>im</strong>aldurchfluss (m³ / h) 5 10 20 30<br />

Betrag pro Monat 6,50 € 6,60 € 7,40 € 16,85 €<br />

Der Wasserpreis beträgt bei <strong>der</strong> Wasserversorgungsgruppe Wolketsweiler<br />

Ortsteil: Wolketsweiler<br />

Wasserpreis 1,26 € / pro m³<br />

Die Grundgebühr, gestaffelt nach Zählergröße, beträgt pro Hauptzähler:<br />

Bezeichnung MN QN 2,5<br />

(x) EBH<br />

MN QN 6<br />

(x) EBH<br />

MN QN 10<br />

(x) EBH<br />

MN QN 40<br />

PE DN 80<br />

Max<strong>im</strong>aldurchfluss (m³ / h) 5 10 20 30<br />

Beitrag pro Monat 6,00 € 6,40 € 7,50 € 19,60 €<br />

Die Schmutzwassergebühr beträgt ab dem 01.01.<strong>2013</strong> 2,19 € pro m³ und die Nie<strong>der</strong>schlagswassergebühr<br />

0,52 € pro m² <strong>im</strong> gesamten Gemeindegebiet.<br />

Abschlagszahlungen (Vorauszahlungen) <strong>2013</strong><br />

Aus Gründen <strong>der</strong> Verwaltungsvereinfachung und Kostenersparnis werden die Abschlagszahlungen<br />

für Wasser-, Schutzwasser- und Nie<strong>der</strong>schlagswasser zu den genannten Terminen<br />

nicht mit einem separaten Bescheid angefor<strong>der</strong>t, son<strong>der</strong>n wie bereits oben angegeben, auf<br />

dem Abrechnungsbescheid mit erhoben.<br />

Zum Schluss dürfen wir an alle Bürger die Bitte richten, möglichst pünktlich zu zahlen.<br />

Sie ersparen sich dadurch unangenehme Folgekosten wie Mahngebühren, Säumniszuschläge<br />

und Vollstreckungskosten.<br />

Wir machen beson<strong>der</strong>s darauf aufmerksam, dass die Gemeinde gesetzlich verpflichtet<br />

ist, Mahngebühren und Säumniszuschläge zu erheben.<br />

Bei <strong>der</strong> Überweisung o<strong>der</strong> Scheckeinreichung gilt nicht <strong>der</strong> Tag <strong>der</strong> Einzahlung, son<strong>der</strong>n<br />

<strong>der</strong> Tag, an dem die Gutschrift bei <strong>der</strong> Gemeindekasse eingegangen ist.<br />

An dieser Stelle möchten wir deshalb beson<strong>der</strong>s auf die Möglichkeit <strong>der</strong> Abbuchungsermächtigung<br />

hinweisen. Einzugsermächtigungen sind <strong>im</strong> Rathaus und an allen<br />

Schaltern <strong>der</strong> örtlichen Banken erhältlich. Sie können eine Einzugsermächtigung auch<br />

formlos schriftlich, per Fax o<strong>der</strong> per E-Mail erteilen.<br />

Ihr Steueramt

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