Fälligkeit der Gemeindeabgaben im Jahr 2013 - Horgenzell
Fälligkeit der Gemeindeabgaben im Jahr 2013 - Horgenzell
Fälligkeit der Gemeindeabgaben im Jahr 2013 - Horgenzell
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<strong>Fälligkeit</strong> <strong>der</strong> <strong>Gemeindeabgaben</strong> <strong>im</strong> <strong>Jahr</strong> <strong>2013</strong><br />
Das Steueramt und die Gemeindekasse möchten mit nachstehen<strong>der</strong> Übersicht alle Steuerpflichtigen<br />
über die <strong>Fälligkeit</strong>en <strong>der</strong> <strong>Gemeindeabgaben</strong> informieren.<br />
Wir weisen Sie darauf hin, dass bei Steuern und Abgaben best<strong>im</strong>mte <strong>Fälligkeit</strong>szeitpunkte<br />
gegeben sind, die einerseits die Verwaltung und an<strong>der</strong>erseits die Abgabenpflichtigen binden.<br />
Die entsprechenden <strong>Fälligkeit</strong>en können Sie auf dem jeweiligen Bescheid ersehen. Bitte beachten<br />
Sie die einzelnen <strong>Fälligkeit</strong>en selbst. Die <strong>Fälligkeit</strong>stermine <strong>der</strong> entsprechenden<br />
Steuern und Abgaben werden jedoch <strong>im</strong> Amtsblatt vor den <strong>Fälligkeit</strong>szeitpunkten nochmals<br />
bekannt gegeben.<br />
Bitte vermerken Sie bei Überweisungen auf dem Überweisungsformular Ihren Namen<br />
und das Buchungszeichen, das <strong>im</strong> Bescheid oben rechts genannt wird.<br />
Falls Sie <strong>der</strong> Gemeinde eine Einzugsermächtigung erteilt haben, überprüfen Sie bitte, ob <strong>im</strong><br />
Bescheid die korrekte Bankverbindung angegeben wurde. Sollte kein Hinweis auf eine Abbuchung<br />
<strong>im</strong> Bescheid zu erkennen sein, wenden Sie sich bitte an das Steueramt (Frau Katrin<br />
Döbele, Tel. 07504/9701-33).<br />
Grundsteuer<br />
Die Grundsteuer wird in vierteljährlichen Raten zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und<br />
15. November eines jeden <strong>Jahr</strong>es fällig. Bei den <strong>Jahr</strong>eszahlern ist die Grundsteuer am<br />
01. Juli fällig. Die Höhe wird durch den Grundsteuerbescheid festgesetzt, <strong>der</strong> in den nächsten<br />
Tagen zugestellt wird.<br />
Der Hebesatz für die Grundsteuer A beträgt 330 %.<br />
Der Hebesatz für die Grundsteuer B beträgt 355 %.<br />
Auf die genannten <strong>Fälligkeit</strong>stermine werden wir zu gegebener Zeit hinweisen.<br />
Gewerbesteuer<br />
Die Gewerbesteuervorauszahlungen sind wie bisher zu den genannten Zeitpunkten:<br />
15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zur Zahlung fällig. Die Höhe wird durch<br />
den Gewerbesteuer-Vorauszahlungsbescheid festgesetzt, <strong>der</strong> in den nächsten Tagen zugestellt<br />
wird.<br />
Der Hebesatz beträgt 340 %.<br />
Auf die genannten <strong>Fälligkeit</strong>stermine werden wir zu gegebener Zeit hinweisen.<br />
Müllabfuhrgebühren<br />
Die Müllgebühren für das <strong>Jahr</strong> <strong>2013</strong>:<br />
Pro 40 L-Euromülle<strong>im</strong>er<br />
Pro 60 L-Euromülle<strong>im</strong>er<br />
Pro 80 L-Euromülle<strong>im</strong>er<br />
Pro 120 L-Euromülle<strong>im</strong>er<br />
Pro 1.100 Liter-Container<br />
66,00 € / <strong>Jahr</strong><br />
84,00 € / <strong>Jahr</strong><br />
114,00 € / <strong>Jahr</strong><br />
168,00 € / <strong>Jahr</strong><br />
2.604,00 € / <strong>Jahr</strong><br />
Die <strong>Fälligkeit</strong> <strong>der</strong> Müllabfuhrgebühr entnehmen Sie bitte dem Müllabfuhrgebührenbescheid.<br />
Die Mülle<strong>im</strong>er werden bis zum Erhalt <strong>der</strong> neuen Müllmarke mit <strong>der</strong> Müllmarke von <strong>2013</strong> geleert.<br />
Die neue Müllmarke erhalten Sie mit dem Müllgebührenbescheid, die bis spät.<br />
04.02.<strong>2013</strong> auf dem Mülle<strong>im</strong>er aufgeklebt sein muss.<br />
Sollten Sie mit dem Müllabfuhrgebührenbescheid keine Müllmarke erhalten, wenden<br />
Sie sich bitte an das Steueramt (Frau Katrin Döbele, Tel. 07504/9701-33).<br />
Hundesteuer<br />
Die Hundesteuer wird zum 15. Februar zur Zahlung fällig. Sie beträgt:<br />
Für den 1. Hund<br />
60,00 € / <strong>Jahr</strong><br />
Für jeden weiteren Hund<br />
120,00 € / <strong>Jahr</strong><br />
Zwingersteuer<br />
80,00 € / <strong>Jahr</strong><br />
Für den 1. Kampfhund<br />
600,00 € / <strong>Jahr</strong><br />
Für jeden weiteren Kampfhund 1.000,00 € / <strong>Jahr</strong>
Wasser-, Schutzwasser- und Nie<strong>der</strong>schlagswassergebühren<br />
Die Wasserzählerablesung erfolgt einmal jährlich zum Ende des <strong>Jahr</strong>es. Die Abrechnung<br />
des Vorjahresverbrauches mit den Vorauszahlungen für das laufende <strong>Jahr</strong> (beides auf einem<br />
Bescheid) geht Ihnen Anfang des <strong>Jahr</strong>es zu.<br />
Die <strong>Fälligkeit</strong> <strong>der</strong> Wasser-, Schutzwasser- und Nie<strong>der</strong>schlagswassergebühren entnehmen<br />
Sie bitte dem Ihnen zugegangenen Bescheid. Die Vorauszahlung für das <strong>Jahr</strong> <strong>2013</strong> richtet<br />
sich nach dem Vorjahresverbrauch. Bei den Wasser-, Schutzwasser- und Nie<strong>der</strong>schlagswassergebühren<br />
werden drei Vorauszahlungen mit je 25 % des Vorjahresverbrauches zu<br />
den <strong>Fälligkeit</strong>en 15.05., 15.08. und 15.11. erhoben. Bitte merken Sie sich diese Termine vor.<br />
Wir geben die jeweiligen <strong>Fälligkeit</strong>en jedoch rechtzeitig vor den entsprechenden Terminen<br />
nochmals <strong>im</strong> Amtsblatt bekannt.<br />
Der Wasserpreis beträgt bei <strong>der</strong> Wasserversorgung <strong>Horgenzell</strong><br />
Ortsteile: Hasenweiler, Zogenweiler und Kappel<br />
Wasserpreis 1,75 € / pro m³<br />
Die Grundgebühr, gestaffelt nach Zählergröße, beträgt pro Hauptzähler:<br />
Bezeichnung MN QN 2,5<br />
(x) EBH<br />
MN QN 6<br />
(x) EBH<br />
MN QN 10<br />
(x) EBH<br />
MN QN 40<br />
PE DN 80<br />
Max<strong>im</strong>aldurchfluss (m³ / h) 5 10 20 30<br />
Betrag pro Monat 6,50 € 6,60 € 7,40 € 16,85 €<br />
Der Wasserpreis beträgt bei <strong>der</strong> Wasserversorgungsgruppe Wolketsweiler<br />
Ortsteil: Wolketsweiler<br />
Wasserpreis 1,26 € / pro m³<br />
Die Grundgebühr, gestaffelt nach Zählergröße, beträgt pro Hauptzähler:<br />
Bezeichnung MN QN 2,5<br />
(x) EBH<br />
MN QN 6<br />
(x) EBH<br />
MN QN 10<br />
(x) EBH<br />
MN QN 40<br />
PE DN 80<br />
Max<strong>im</strong>aldurchfluss (m³ / h) 5 10 20 30<br />
Beitrag pro Monat 6,00 € 6,40 € 7,50 € 19,60 €<br />
Die Schmutzwassergebühr beträgt ab dem 01.01.<strong>2013</strong> 2,19 € pro m³ und die Nie<strong>der</strong>schlagswassergebühr<br />
0,52 € pro m² <strong>im</strong> gesamten Gemeindegebiet.<br />
Abschlagszahlungen (Vorauszahlungen) <strong>2013</strong><br />
Aus Gründen <strong>der</strong> Verwaltungsvereinfachung und Kostenersparnis werden die Abschlagszahlungen<br />
für Wasser-, Schutzwasser- und Nie<strong>der</strong>schlagswasser zu den genannten Terminen<br />
nicht mit einem separaten Bescheid angefor<strong>der</strong>t, son<strong>der</strong>n wie bereits oben angegeben, auf<br />
dem Abrechnungsbescheid mit erhoben.<br />
Zum Schluss dürfen wir an alle Bürger die Bitte richten, möglichst pünktlich zu zahlen.<br />
Sie ersparen sich dadurch unangenehme Folgekosten wie Mahngebühren, Säumniszuschläge<br />
und Vollstreckungskosten.<br />
Wir machen beson<strong>der</strong>s darauf aufmerksam, dass die Gemeinde gesetzlich verpflichtet<br />
ist, Mahngebühren und Säumniszuschläge zu erheben.<br />
Bei <strong>der</strong> Überweisung o<strong>der</strong> Scheckeinreichung gilt nicht <strong>der</strong> Tag <strong>der</strong> Einzahlung, son<strong>der</strong>n<br />
<strong>der</strong> Tag, an dem die Gutschrift bei <strong>der</strong> Gemeindekasse eingegangen ist.<br />
An dieser Stelle möchten wir deshalb beson<strong>der</strong>s auf die Möglichkeit <strong>der</strong> Abbuchungsermächtigung<br />
hinweisen. Einzugsermächtigungen sind <strong>im</strong> Rathaus und an allen<br />
Schaltern <strong>der</strong> örtlichen Banken erhältlich. Sie können eine Einzugsermächtigung auch<br />
formlos schriftlich, per Fax o<strong>der</strong> per E-Mail erteilen.<br />
Ihr Steueramt