Beschlussvorlagen (pdf) - Stadt Bad Kreuznach
Beschlussvorlagen (pdf) - Stadt Bad Kreuznach
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<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Bad</strong> <strong>Kreuznach</strong><br />
Beschlussvorlage<br />
X öffentlich<br />
nichtöffentlich<br />
Amt/Aktenzeichen Datum Drucksache Nr. (ggf. Nachträge)<br />
6/61 24.04.2013 13/164<br />
Beratungsfolge<br />
Sitzungstermin<br />
Ausschuss für <strong>Stadt</strong>planung, Bauwesen, Umwelt und Verkehr 07.05.2013<br />
Betreff<br />
Gestaltung des Bürgerparks an der Dürerstraße<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Der Ausschuss stimmt dem Gestaltungsentwurf für den Bereich des Bürgerparks zu.<br />
Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der Planung voran zu treiben.<br />
Beratung/Beratungsergebnis<br />
Gremium Sitzung am TOP<br />
Ausschuss für <strong>Stadt</strong>planung, Bauwesen, Umwelt und Verkehr 07.05.2013 1<br />
Beratung<br />
Beratungsergebnis<br />
Mit Ja Nein Enthaltung Laut Be- Abweichen-<br />
Stimmen- schluss- der Beschluss<br />
Einstimmig mehrheit vorschlag (Rückseite)<br />
Beschlussausfertigungen an:
Problembeschreibung / Begründung<br />
Bürgerpark:<br />
Aufgrund des geänderten städtebaulichen Konzepts (siehe Ausschuss für <strong>Stadt</strong>planung, Bauwesen,<br />
Umwelt und Verkehr, Top 14 vom 18.04.2013) ergibt sich eine geänderte Grundfläche für den<br />
Bürgerpark an der Dürerstraße.<br />
Auf der ursprünglich über 2 ha großen, auf nun ca. 15.000 m² reduzierten Fläche soll ein einfacher,<br />
weitläufig strukturierter und unterhaltungsarmer, sowie frei zugänglicher Park für alle in der<br />
Umgebung wohnenden Bürgerinnen und Bürger entstehen. Bei der Größe der zur Verfügung stehenden<br />
Fläche ist darauf zu achten, dass sowohl die Ausbaukosten, als auch die späteren Unterhaltungs-<br />
und Pflegekosten so gering als möglich gehalten werden. Dies schließt grundsätzlich<br />
eine klassische und üblicherweise bekannte „Parkgestaltung“, mit Parkwegen, Sitzbänken und<br />
sonstiger hochwertiger Ausstattung, sowie einer aufwändigen und anspruchsvollen Bepflanzung<br />
aus. Gefragt sind vielmehr einfache und weitgehend pflegearme Strukturen, wie Wege und eine<br />
robuste einfache Ausstattung, sowie Wiesen als offene multifunktional nutzbare Bereiche und einige<br />
Initialpflanzungen.<br />
Planerisch wird die von der Alzeyer Straße her kommende Fuß- und Radwegeachse, die quer<br />
durch den bisherigen Gewerbepark General Rose geführt wird, aufgenommen und an die Dürerstraße<br />
angeschlossen. Eine zweite Wegebeziehung soll aus Richtung der neuen Straße, die entlang<br />
der Trampolinhalle (Westseite) führt, eingerichtet werden. Beide Wege sind zur Sicherheit<br />
und sozialen Kontrolle beleuchtet. Als Wegebelag wird einfacher Asphalt empfohlen. Auf einem<br />
hügelig modellierten Bereich sollen einige wenige einfache Spielgeräte wie z.B. Bergrutsche und<br />
Seilbahn, etc. installiert werden. Für eine spielerisch aktive Nutzung sind ein Bolz- und ein Boule-<br />
Platz eingeplant. Die Ausstattung sollte sich auf robuste blockartige Sitzmöbel beschränken.<br />
Alle übrigen Flächen sollen als Wiesen offen bleiben und lediglich initiative einfache Bepflanzungen<br />
mit Bäumen und Sträuchern erhalten.<br />
Weiterhin ist geplant, über eine Baumspendenaktion Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit zugeben,<br />
ihren „eigenen“ Baum in den Bürgerpark zu pflanzen.<br />
Die Herstellungskosten belaufen sich laut beigefügter Kostenschätzung auf ca. 335.000 €<br />
Der Gestaltungsentwurf wird in der Sitzung vorgestellt.<br />
Anlage:<br />
Entwurfsskizze vom 15.03.2013<br />
Kostenschätzung vom 24.04.2013<br />
Sichtvermerke der Dezernenten<br />
Sichtvermerke der Oberbürgermeisterin<br />
Sichtvermerke:<br />
Rechtsamt:<br />
Kämmereiamt
<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Bad</strong> <strong>Kreuznach</strong><br />
Beschlussvorlage<br />
x öffentlich<br />
nichtöffentlich<br />
Amt/Aktenzeichen Datum Drucksache Nr. (ggf. Nachträge)<br />
Fachbereich 6/66 24.04.2013 13/170<br />
Beratungsfolge<br />
Sitzungstermin<br />
Ausschuss für <strong>Stadt</strong>planung, Bauwesen, Umwelt und Verkehr 07.05.2013<br />
Betreff<br />
Sanierung der Ufermauer im Salinental<br />
Beschlussvorschlag<br />
Der Ausschuss beschließt den Bau einer überschnittenen Bohrpfahlwand zur Sanierung der Ufermauer<br />
im Salinental.<br />
Beratung/Beratungsergebnis<br />
Gremium Sitzung am TOP<br />
Ausschuss für <strong>Stadt</strong>planung, Bauwesen, Umwelt und Verkehr 07.05.2013 3<br />
Beratung<br />
Beratungsergebnis<br />
Mit Ja Nein Enthaltung Laut Be- Abweichen-<br />
Stimmen- schluss- der Beschluss<br />
Einstimmig mehrheit vorschlag (Rückseite)<br />
Beschlussausfertigungen an:
Problembeschreibung / Begründung<br />
An einem Teilabschnitt der Kanu-Regattastrecke im Salinental sind auf einer Länge von ca. 14 m<br />
erhebliche Schäden an der südlichen Ufermauer im Bereich zwischen dem Einlassbauwerk und<br />
dem 26 m flussabwärts gelegenen Triebwerksgraben eingetreten. Die Anfang Januar 2013 festgestellten<br />
Risse im Böschungsbereich zwischen Ufermauer und asphaltiertem Geh-/Radweg haben<br />
sich zwischenzeitlich deutlich verbreitert und es kam zu einem Versagen der Uferwand mit Geländeabsackungen<br />
an der Geländeoberfläche hinter der Ufermauer. Zusätzlich zeigt der an die<br />
Uferwand anschließende teilbetonierte Triebwerksgraben Verschiebungen auf, die bei dem bestehenden<br />
Brückenbauwerk beginnen.<br />
Nach dem vorliegenden geologischen Gutachten bestehen momentan für den gesamten südlichen<br />
Uferwandabschnitt zwischen Einlassbauwerk und Triebwerksgraben keine ausreichenden Standsicherheiten,<br />
sodass ein vollständiges Versagen der Uferwand nicht ausgeschlossen werden<br />
kann. Im Gutachten wird weiter festgestellt, dass grundsätzlich nicht auszuschließen sei, dass im<br />
Laufe der Zeit auch der Uferwandabschnitt zwischen Einlassbauwerk und geschädigtem Bereich<br />
ebenfalls beeinflusst wird und es zu einem Versagen der Böschung kommen könnte.<br />
Der Gutachter sieht die Ursache für die aufgetretenen Schädigungen in einer Unterspülung und<br />
Ausspülung von Bodenmaterial unterhalb der Betonfundamente.<br />
Aufgrund der Schädigungen mussten der Geh-/Radweg, die Brücke sowie die Regattastrecke gesperrt<br />
werden.<br />
Der Gutachter empfiehlt, den kompletten Abschnitt vom Einlassbauwerk bis zum Widerlager des<br />
Brückenbauwerks über den Triebwerksgraben neu herzustellen. Es bieten sich vier Varianten an:<br />
(1) Natursteinwand auf Betonfundament<br />
(2) Betonmauer bzw. Winkelstützwand<br />
(3) Spundwand mit Natursteinverblendung<br />
(4) Bohrpfahlwand<br />
Eine kurzfristige Sicherung ist aus Sicht des Gutachters bautechnisch schwierig und somit als<br />
nicht wirtschaftlich einzustufen.<br />
Vom Ingenieurbüro Francke + Knittel, das im Jahre 2001 den Bau der Kanustrecke geplant und in<br />
den Jahren 2003/2004 die Ausführung des Baus überwacht hat, wurde für die Sanierung der<br />
Ufermauer im Salinental ein Honorarangebot vorgelegt. Das Honorarangebot für Leistungen bei<br />
der Objektplanung für Ingenieurbauwerke und für die Tragwerksplanung beläuft sich auf insgesamt<br />
rd. 41.100,00 €. Die vom Ingenieurbüro Francke + Knittel geschätzten Kosten für die Sanierung<br />
der Ufermauer mit einer Bohrpfahlwand belaufen sich auf rd. 167.000,00 €, sodass Gesamtaufwendungen<br />
in Höhe von rd. 208.100,00 € entstehen.<br />
Die benötigten Haushaltsmittel müssen nach Empfehlungsbeschluss des Finanzausschusses am<br />
06.05.2013 vom <strong>Stadt</strong>rat am 23.05.2013 überplanmäßig bereit gestellt werden.<br />
Sichtvermerke der Dezernenten<br />
Sichtvermerke der Oberbürgermeisterin<br />
Sichtvermerke:<br />
Rechtsamt:<br />
Kämmereiamt
<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Bad</strong> <strong>Kreuznach</strong> TOP 10<br />
Mitteilungsvorlage<br />
x öffentlich<br />
nichtöffentlich<br />
Amt/Aktenzeichen Datum Drucksache Nr. (ggf. Nachträge)<br />
Fachbereich 6/66 26.04.2013 13/172<br />
Beratungsfolge<br />
Sitzungstermin<br />
Ausschuss für <strong>Stadt</strong>planung, Bauwesen, Umwelt und Verkehr 07.05.2013<br />
Betreff<br />
Zugang vom Parkplatz Raugrafenstraße zur B 48<br />
Inhalt der Mitteilung:<br />
Die Herstellung einer fußläufigen Anbindung des Parkplatzes Raugrafenstraße an die Sportstätten<br />
östlich der B 48 wurde von der Verwaltung geprüft.<br />
Auf der Westseite der B 48 ist kein Gehweg vorhanden, auf der östlichen Seite verläuft ein<br />
asphaltierter Fußweg parallel der B 48, der mit einer Leitplanke von der Fahrbahn abgegrenzt ist.<br />
Der Parkplatz liegt höher als die B 48. Der Höhenunterschied kann über eine Treppe – evtl. mit<br />
Kinderwagentreppe – oder ausschließlich über eine Rampe überwunden werden.<br />
Zur Herstellung der Anbindung müssen vier bis fünf kleinere Bäume gefällt werden.<br />
Weder der vorhandene Parkplatz noch der Fußweg auf der östlichen Seite der B 48 sind derzeit<br />
beleuchtet. Für die Anbindung wird daher auch keine Beleuchtung vorgesehen.<br />
Mit Ordnungsamt / Verkehrsbehörde / LBM ist die Anlage einer Querungsmöglichkeit über die B 48<br />
noch abzustimmen. Da die Querungsstelle außerhalb der geschlossenen Ortschaft liegt, muss die<br />
Beschilderung angepasst werden. Ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) kann nicht angelegt<br />
werden, da die Voraussetzungen nicht gegeben sind.<br />
Es ist keine Fahrbahneinengung vorgesehen.<br />
Die Baukosten werden auf ca. 10.000 – 12.000 € geschätzt.<br />
Mittel hierfür sind im Haushaltsplan 2013 keine vorhanden.
<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Bad</strong> <strong>Kreuznach</strong> TOP 11<br />
Mitteilungsvorlage<br />
x öffentlich<br />
nichtöffentlich<br />
Amt/Aktenzeichen Datum Drucksache Nr. (ggf. Nachträge)<br />
Fachbereich 6/66 20.03.2013 13/081<br />
Beratungsfolge<br />
Sitzungstermin<br />
Ausschuss für <strong>Stadt</strong>planung, Bauwesen, Umwelt und Verkehr 07.05.2013<br />
Betreff<br />
Einführung von Wartelinien bei „rechts vor links“ Regeln in Tempo-30-Zonen<br />
Inhalt der Mitteilung:<br />
Die Umsetzung des Beschlusses vom 13.06.2012 ist bisher nicht erfolgt, weil keine<br />
verkehrsrechtliche Anordnung erteilt wurde.<br />
Nach den gültigen Rechtsvorschriften entspricht die Anordnung von Wartelinien nicht den<br />
gesetzlichen Vorschriften. Polizei und Verkehrsbehörde halten in Übereinstimmung die Anordnung<br />
für rechtswidrig.<br />
Siehe hierzu auch beigefügte Stellungnahme von Polizei und Verkehrsbehörde vom 25.10.2012.<br />
Anlage