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Beschlussvorlagen (pdf) - Stadt Bad Kreuznach

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<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Bad</strong> <strong>Kreuznach</strong><br />

Beschlussvorlage<br />

X öffentlich<br />

nichtöffentlich<br />

Amt/Aktenzeichen Datum Drucksache Nr. (ggf. Nachträge)<br />

6/61 24.04.2013 13/164<br />

Beratungsfolge<br />

Sitzungstermin<br />

Ausschuss für <strong>Stadt</strong>planung, Bauwesen, Umwelt und Verkehr 07.05.2013<br />

Betreff<br />

Gestaltung des Bürgerparks an der Dürerstraße<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Der Ausschuss stimmt dem Gestaltungsentwurf für den Bereich des Bürgerparks zu.<br />

Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der Planung voran zu treiben.<br />

Beratung/Beratungsergebnis<br />

Gremium Sitzung am TOP<br />

Ausschuss für <strong>Stadt</strong>planung, Bauwesen, Umwelt und Verkehr 07.05.2013 1<br />

Beratung<br />

Beratungsergebnis<br />

Mit Ja Nein Enthaltung Laut Be- Abweichen-<br />

Stimmen- schluss- der Beschluss<br />

Einstimmig mehrheit vorschlag (Rückseite)<br />

Beschlussausfertigungen an:


Problembeschreibung / Begründung<br />

Bürgerpark:<br />

Aufgrund des geänderten städtebaulichen Konzepts (siehe Ausschuss für <strong>Stadt</strong>planung, Bauwesen,<br />

Umwelt und Verkehr, Top 14 vom 18.04.2013) ergibt sich eine geänderte Grundfläche für den<br />

Bürgerpark an der Dürerstraße.<br />

Auf der ursprünglich über 2 ha großen, auf nun ca. 15.000 m² reduzierten Fläche soll ein einfacher,<br />

weitläufig strukturierter und unterhaltungsarmer, sowie frei zugänglicher Park für alle in der<br />

Umgebung wohnenden Bürgerinnen und Bürger entstehen. Bei der Größe der zur Verfügung stehenden<br />

Fläche ist darauf zu achten, dass sowohl die Ausbaukosten, als auch die späteren Unterhaltungs-<br />

und Pflegekosten so gering als möglich gehalten werden. Dies schließt grundsätzlich<br />

eine klassische und üblicherweise bekannte „Parkgestaltung“, mit Parkwegen, Sitzbänken und<br />

sonstiger hochwertiger Ausstattung, sowie einer aufwändigen und anspruchsvollen Bepflanzung<br />

aus. Gefragt sind vielmehr einfache und weitgehend pflegearme Strukturen, wie Wege und eine<br />

robuste einfache Ausstattung, sowie Wiesen als offene multifunktional nutzbare Bereiche und einige<br />

Initialpflanzungen.<br />

Planerisch wird die von der Alzeyer Straße her kommende Fuß- und Radwegeachse, die quer<br />

durch den bisherigen Gewerbepark General Rose geführt wird, aufgenommen und an die Dürerstraße<br />

angeschlossen. Eine zweite Wegebeziehung soll aus Richtung der neuen Straße, die entlang<br />

der Trampolinhalle (Westseite) führt, eingerichtet werden. Beide Wege sind zur Sicherheit<br />

und sozialen Kontrolle beleuchtet. Als Wegebelag wird einfacher Asphalt empfohlen. Auf einem<br />

hügelig modellierten Bereich sollen einige wenige einfache Spielgeräte wie z.B. Bergrutsche und<br />

Seilbahn, etc. installiert werden. Für eine spielerisch aktive Nutzung sind ein Bolz- und ein Boule-<br />

Platz eingeplant. Die Ausstattung sollte sich auf robuste blockartige Sitzmöbel beschränken.<br />

Alle übrigen Flächen sollen als Wiesen offen bleiben und lediglich initiative einfache Bepflanzungen<br />

mit Bäumen und Sträuchern erhalten.<br />

Weiterhin ist geplant, über eine Baumspendenaktion Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit zugeben,<br />

ihren „eigenen“ Baum in den Bürgerpark zu pflanzen.<br />

Die Herstellungskosten belaufen sich laut beigefügter Kostenschätzung auf ca. 335.000 €<br />

Der Gestaltungsentwurf wird in der Sitzung vorgestellt.<br />

Anlage:<br />

Entwurfsskizze vom 15.03.2013<br />

Kostenschätzung vom 24.04.2013<br />

Sichtvermerke der Dezernenten<br />

Sichtvermerke der Oberbürgermeisterin<br />

Sichtvermerke:<br />

Rechtsamt:<br />

Kämmereiamt


<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Bad</strong> <strong>Kreuznach</strong><br />

Beschlussvorlage<br />

x öffentlich<br />

nichtöffentlich<br />

Amt/Aktenzeichen Datum Drucksache Nr. (ggf. Nachträge)<br />

Fachbereich 6/66 24.04.2013 13/170<br />

Beratungsfolge<br />

Sitzungstermin<br />

Ausschuss für <strong>Stadt</strong>planung, Bauwesen, Umwelt und Verkehr 07.05.2013<br />

Betreff<br />

Sanierung der Ufermauer im Salinental<br />

Beschlussvorschlag<br />

Der Ausschuss beschließt den Bau einer überschnittenen Bohrpfahlwand zur Sanierung der Ufermauer<br />

im Salinental.<br />

Beratung/Beratungsergebnis<br />

Gremium Sitzung am TOP<br />

Ausschuss für <strong>Stadt</strong>planung, Bauwesen, Umwelt und Verkehr 07.05.2013 3<br />

Beratung<br />

Beratungsergebnis<br />

Mit Ja Nein Enthaltung Laut Be- Abweichen-<br />

Stimmen- schluss- der Beschluss<br />

Einstimmig mehrheit vorschlag (Rückseite)<br />

Beschlussausfertigungen an:


Problembeschreibung / Begründung<br />

An einem Teilabschnitt der Kanu-Regattastrecke im Salinental sind auf einer Länge von ca. 14 m<br />

erhebliche Schäden an der südlichen Ufermauer im Bereich zwischen dem Einlassbauwerk und<br />

dem 26 m flussabwärts gelegenen Triebwerksgraben eingetreten. Die Anfang Januar 2013 festgestellten<br />

Risse im Böschungsbereich zwischen Ufermauer und asphaltiertem Geh-/Radweg haben<br />

sich zwischenzeitlich deutlich verbreitert und es kam zu einem Versagen der Uferwand mit Geländeabsackungen<br />

an der Geländeoberfläche hinter der Ufermauer. Zusätzlich zeigt der an die<br />

Uferwand anschließende teilbetonierte Triebwerksgraben Verschiebungen auf, die bei dem bestehenden<br />

Brückenbauwerk beginnen.<br />

Nach dem vorliegenden geologischen Gutachten bestehen momentan für den gesamten südlichen<br />

Uferwandabschnitt zwischen Einlassbauwerk und Triebwerksgraben keine ausreichenden Standsicherheiten,<br />

sodass ein vollständiges Versagen der Uferwand nicht ausgeschlossen werden<br />

kann. Im Gutachten wird weiter festgestellt, dass grundsätzlich nicht auszuschließen sei, dass im<br />

Laufe der Zeit auch der Uferwandabschnitt zwischen Einlassbauwerk und geschädigtem Bereich<br />

ebenfalls beeinflusst wird und es zu einem Versagen der Böschung kommen könnte.<br />

Der Gutachter sieht die Ursache für die aufgetretenen Schädigungen in einer Unterspülung und<br />

Ausspülung von Bodenmaterial unterhalb der Betonfundamente.<br />

Aufgrund der Schädigungen mussten der Geh-/Radweg, die Brücke sowie die Regattastrecke gesperrt<br />

werden.<br />

Der Gutachter empfiehlt, den kompletten Abschnitt vom Einlassbauwerk bis zum Widerlager des<br />

Brückenbauwerks über den Triebwerksgraben neu herzustellen. Es bieten sich vier Varianten an:<br />

(1) Natursteinwand auf Betonfundament<br />

(2) Betonmauer bzw. Winkelstützwand<br />

(3) Spundwand mit Natursteinverblendung<br />

(4) Bohrpfahlwand<br />

Eine kurzfristige Sicherung ist aus Sicht des Gutachters bautechnisch schwierig und somit als<br />

nicht wirtschaftlich einzustufen.<br />

Vom Ingenieurbüro Francke + Knittel, das im Jahre 2001 den Bau der Kanustrecke geplant und in<br />

den Jahren 2003/2004 die Ausführung des Baus überwacht hat, wurde für die Sanierung der<br />

Ufermauer im Salinental ein Honorarangebot vorgelegt. Das Honorarangebot für Leistungen bei<br />

der Objektplanung für Ingenieurbauwerke und für die Tragwerksplanung beläuft sich auf insgesamt<br />

rd. 41.100,00 €. Die vom Ingenieurbüro Francke + Knittel geschätzten Kosten für die Sanierung<br />

der Ufermauer mit einer Bohrpfahlwand belaufen sich auf rd. 167.000,00 €, sodass Gesamtaufwendungen<br />

in Höhe von rd. 208.100,00 € entstehen.<br />

Die benötigten Haushaltsmittel müssen nach Empfehlungsbeschluss des Finanzausschusses am<br />

06.05.2013 vom <strong>Stadt</strong>rat am 23.05.2013 überplanmäßig bereit gestellt werden.<br />

Sichtvermerke der Dezernenten<br />

Sichtvermerke der Oberbürgermeisterin<br />

Sichtvermerke:<br />

Rechtsamt:<br />

Kämmereiamt


<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Bad</strong> <strong>Kreuznach</strong> TOP 10<br />

Mitteilungsvorlage<br />

x öffentlich<br />

nichtöffentlich<br />

Amt/Aktenzeichen Datum Drucksache Nr. (ggf. Nachträge)<br />

Fachbereich 6/66 26.04.2013 13/172<br />

Beratungsfolge<br />

Sitzungstermin<br />

Ausschuss für <strong>Stadt</strong>planung, Bauwesen, Umwelt und Verkehr 07.05.2013<br />

Betreff<br />

Zugang vom Parkplatz Raugrafenstraße zur B 48<br />

Inhalt der Mitteilung:<br />

Die Herstellung einer fußläufigen Anbindung des Parkplatzes Raugrafenstraße an die Sportstätten<br />

östlich der B 48 wurde von der Verwaltung geprüft.<br />

Auf der Westseite der B 48 ist kein Gehweg vorhanden, auf der östlichen Seite verläuft ein<br />

asphaltierter Fußweg parallel der B 48, der mit einer Leitplanke von der Fahrbahn abgegrenzt ist.<br />

Der Parkplatz liegt höher als die B 48. Der Höhenunterschied kann über eine Treppe – evtl. mit<br />

Kinderwagentreppe – oder ausschließlich über eine Rampe überwunden werden.<br />

Zur Herstellung der Anbindung müssen vier bis fünf kleinere Bäume gefällt werden.<br />

Weder der vorhandene Parkplatz noch der Fußweg auf der östlichen Seite der B 48 sind derzeit<br />

beleuchtet. Für die Anbindung wird daher auch keine Beleuchtung vorgesehen.<br />

Mit Ordnungsamt / Verkehrsbehörde / LBM ist die Anlage einer Querungsmöglichkeit über die B 48<br />

noch abzustimmen. Da die Querungsstelle außerhalb der geschlossenen Ortschaft liegt, muss die<br />

Beschilderung angepasst werden. Ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) kann nicht angelegt<br />

werden, da die Voraussetzungen nicht gegeben sind.<br />

Es ist keine Fahrbahneinengung vorgesehen.<br />

Die Baukosten werden auf ca. 10.000 – 12.000 € geschätzt.<br />

Mittel hierfür sind im Haushaltsplan 2013 keine vorhanden.


<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Bad</strong> <strong>Kreuznach</strong> TOP 11<br />

Mitteilungsvorlage<br />

x öffentlich<br />

nichtöffentlich<br />

Amt/Aktenzeichen Datum Drucksache Nr. (ggf. Nachträge)<br />

Fachbereich 6/66 20.03.2013 13/081<br />

Beratungsfolge<br />

Sitzungstermin<br />

Ausschuss für <strong>Stadt</strong>planung, Bauwesen, Umwelt und Verkehr 07.05.2013<br />

Betreff<br />

Einführung von Wartelinien bei „rechts vor links“ Regeln in Tempo-30-Zonen<br />

Inhalt der Mitteilung:<br />

Die Umsetzung des Beschlusses vom 13.06.2012 ist bisher nicht erfolgt, weil keine<br />

verkehrsrechtliche Anordnung erteilt wurde.<br />

Nach den gültigen Rechtsvorschriften entspricht die Anordnung von Wartelinien nicht den<br />

gesetzlichen Vorschriften. Polizei und Verkehrsbehörde halten in Übereinstimmung die Anordnung<br />

für rechtswidrig.<br />

Siehe hierzu auch beigefügte Stellungnahme von Polizei und Verkehrsbehörde vom 25.10.2012.<br />

Anlage

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