AM Heft61 - Hochschule Anhalt
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Amtliches Mitteilungsblatt der <strong>Hochschule</strong> <strong>Anhalt</strong> Nr. 61/2013 vom 27.06.2013<br />
<strong>Hochschule</strong> <strong>Anhalt</strong><br />
BERICHTIGUNG<br />
der<br />
PRÜFUNGSORDNUNG<br />
des Landesstudienkollegs Sachsen-<strong>Anhalt</strong><br />
- Abteilung der <strong>Hochschule</strong> <strong>Anhalt</strong> –<br />
für die<br />
DEUTSCHE SPRACHPRÜFUNG<br />
FÜR DEN HOCHSCHULZUGANG<br />
(DSH)<br />
vom 18.04.2012<br />
veröffentlicht in „Amtliches Mitteilungsblatt der <strong>Hochschule</strong><br />
<strong>Anhalt</strong>“ Nr. 50 / 2012 am 15.05.2012.<br />
Der § 10 wird w.f. berichtigt:<br />
§ 10<br />
Schriftliche Prüfung<br />
…<br />
(4) Teilprüfungen:<br />
1. Verstehen und Verarbeiten eines Hörtextes (HV).<br />
…<br />
d) Bewertung<br />
Die Leistung ist zu bewerten nach Vollständigkeit und<br />
Angemessenheit der Erfüllung der gestellten Aufgaben.<br />
Dabei sind inhaltliche Aspekte stärker zu berücksichtigen<br />
als sprachliche Korrektheit.<br />
2. Verstehen und Verarbeiten eines Lesetextes und<br />
wissenschaftssprachlicher Strukturen (LV und WS)<br />
…<br />
c) Bewertung Leseverstehen<br />
Die Leistung ist nach Vollständigkeit und Angemessenheit<br />
der Erfüllung der gestellten Aufgabe zu bewerten.<br />
Dabei sind inhaltliche Aspekte stärker zu berücksichtigen<br />
als sprachliche Korrektheit.<br />
Köthen, den 25.06.2013<br />
Dr. B. Ladwig<br />
Präsidialbüro<br />
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