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AM Heft61 - Hochschule Anhalt

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Amtliches Mitteilungsblatt der <strong>Hochschule</strong> <strong>Anhalt</strong> Nr. 61/2013 vom 27.06.2013<br />

<strong>Hochschule</strong> <strong>Anhalt</strong><br />

BERICHTIGUNG<br />

der<br />

PRÜFUNGSORDNUNG<br />

des Landesstudienkollegs Sachsen-<strong>Anhalt</strong><br />

- Abteilung der <strong>Hochschule</strong> <strong>Anhalt</strong> –<br />

für die<br />

DEUTSCHE SPRACHPRÜFUNG<br />

FÜR DEN HOCHSCHULZUGANG<br />

(DSH)<br />

vom 18.04.2012<br />

veröffentlicht in „Amtliches Mitteilungsblatt der <strong>Hochschule</strong><br />

<strong>Anhalt</strong>“ Nr. 50 / 2012 am 15.05.2012.<br />

Der § 10 wird w.f. berichtigt:<br />

§ 10<br />

Schriftliche Prüfung<br />

…<br />

(4) Teilprüfungen:<br />

1. Verstehen und Verarbeiten eines Hörtextes (HV).<br />

…<br />

d) Bewertung<br />

Die Leistung ist zu bewerten nach Vollständigkeit und<br />

Angemessenheit der Erfüllung der gestellten Aufgaben.<br />

Dabei sind inhaltliche Aspekte stärker zu berücksichtigen<br />

als sprachliche Korrektheit.<br />

2. Verstehen und Verarbeiten eines Lesetextes und<br />

wissenschaftssprachlicher Strukturen (LV und WS)<br />

…<br />

c) Bewertung Leseverstehen<br />

Die Leistung ist nach Vollständigkeit und Angemessenheit<br />

der Erfüllung der gestellten Aufgabe zu bewerten.<br />

Dabei sind inhaltliche Aspekte stärker zu berücksichtigen<br />

als sprachliche Korrektheit.<br />

Köthen, den 25.06.2013<br />

Dr. B. Ladwig<br />

Präsidialbüro<br />

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