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Studienführer - Hochschule Regensburg

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Selbstverwaltung im Detail<br />

DEINE STUDIERENDENVERTRETUNG<br />

genübersitzen. Die entscheidenden Abstimmungen des erweiterten Senats fallen<br />

nun im Hochschulrat an. In diesem sind die Studierenden nur noch mit einer von<br />

sechzehn Stimmen vertreten.<br />

Der Hochschulrat besteht aus hochschulexternen Experten der<br />

Wissenschaft oder Wirtschaft sowie herausragenden Persönlichkeiten<br />

des heimatlichen Umfeldes der <strong>Hochschule</strong>. Er berät in<br />

Fragen der Standortentwicklung und beschließt u. A.<br />

die Strategie sowie das Profil der <strong>Hochschule</strong>.<br />

hochschulweite Satzungen und Ordnungen.<br />

Des Weiteren nimmt der Hochschulrat zu diversen Themen<br />

(wie dem veranschlagtenStaatshaushalt sowie dem Wirtschaftsplan)<br />

Stellung.<br />

Außerhalb des Zentralbereichs verwaltet sich jede Fakultät noch einzeln. Hier regelt<br />

der Dekan die täglichen Geschäfte und ist Vorsitzender des Fakultätsrates.<br />

Jede Fakultät hat einen Fakultätsrat, dem Mitarbeiter, Studierende<br />

und Professoren angehören. Der Fakultätsrat entscheidet in Angelegenheiten<br />

der Fakultät und hält pro Semester etwa fünf Sitzungen ab.<br />

Der Fakultätsrat ist das Instrument akademischer Selbstverwaltung und studentischer<br />

Mitbestimmung innerhalb der Fakultät. Der Fakultätsrat setzt eigene Arbeitsgruppen<br />

ein, welche sich mit verschiedenen strategischen Themen befassen.<br />

Die Studiengangskommission beispielsweise kümmert sich um die Ausrichtung des<br />

besprochenen Studienganges und erarbeitet Änderungsvorschläge bzgl. Prüfungsund<br />

Studienordnung(en), begleitende Veranstaltungen usw. Die eingesetzten Berufungskommissionen<br />

bearbeiten die Besetzung von freiwerdenden Professuren<br />

an der <strong>Hochschule</strong>. Auch in diesen Kommissionen ist die studentische Mitarbeit<br />

erwünscht.<br />

studentische Selbstverwaltung<br />

Das Bayerische Hochschulgesetz regelt Zuständigkeiten<br />

sowie Aufbau der Studierendenvertretung. Es gibt an bayerischen <strong>Hochschule</strong>n<br />

keinen AStA 1 Den Studierendenvertretern wird zugestanden, die fachlichen,<br />

musischen, kulturellen, sozialen und sportlichen Interessen der Studierenden zu<br />

vertreten sowie die hochschulpolitischen, soweit nicht durch Allgemeinpolitik beeinträchtigt<br />

(z.B. durch Finanzpolitik). Das heißt: Die Studierendenvertretung an einer<br />

bayerischen <strong>Hochschule</strong> hat kein allgemeinpolitisches Mandat. Die Studierendenvertretung<br />

ist durch mangelnde Satzungshoheit an diese Spielregeln gebunden.<br />

1<br />

Algemeiner Studierendenausschuss. Verfasste Studierendenschaft mit Finanz- und Satzungshoheit<br />

86 Studienführer der Studierendenvertretung der HS.R – SS 13

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