Studienführer - Hochschule Regensburg
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Selbstverwaltung im Detail<br />
DEINE STUDIERENDENVERTRETUNG<br />
genübersitzen. Die entscheidenden Abstimmungen des erweiterten Senats fallen<br />
nun im Hochschulrat an. In diesem sind die Studierenden nur noch mit einer von<br />
sechzehn Stimmen vertreten.<br />
Der Hochschulrat besteht aus hochschulexternen Experten der<br />
Wissenschaft oder Wirtschaft sowie herausragenden Persönlichkeiten<br />
des heimatlichen Umfeldes der <strong>Hochschule</strong>. Er berät in<br />
Fragen der Standortentwicklung und beschließt u. A.<br />
die Strategie sowie das Profil der <strong>Hochschule</strong>.<br />
hochschulweite Satzungen und Ordnungen.<br />
Des Weiteren nimmt der Hochschulrat zu diversen Themen<br />
(wie dem veranschlagtenStaatshaushalt sowie dem Wirtschaftsplan)<br />
Stellung.<br />
Außerhalb des Zentralbereichs verwaltet sich jede Fakultät noch einzeln. Hier regelt<br />
der Dekan die täglichen Geschäfte und ist Vorsitzender des Fakultätsrates.<br />
Jede Fakultät hat einen Fakultätsrat, dem Mitarbeiter, Studierende<br />
und Professoren angehören. Der Fakultätsrat entscheidet in Angelegenheiten<br />
der Fakultät und hält pro Semester etwa fünf Sitzungen ab.<br />
Der Fakultätsrat ist das Instrument akademischer Selbstverwaltung und studentischer<br />
Mitbestimmung innerhalb der Fakultät. Der Fakultätsrat setzt eigene Arbeitsgruppen<br />
ein, welche sich mit verschiedenen strategischen Themen befassen.<br />
Die Studiengangskommission beispielsweise kümmert sich um die Ausrichtung des<br />
besprochenen Studienganges und erarbeitet Änderungsvorschläge bzgl. Prüfungsund<br />
Studienordnung(en), begleitende Veranstaltungen usw. Die eingesetzten Berufungskommissionen<br />
bearbeiten die Besetzung von freiwerdenden Professuren<br />
an der <strong>Hochschule</strong>. Auch in diesen Kommissionen ist die studentische Mitarbeit<br />
erwünscht.<br />
studentische Selbstverwaltung<br />
Das Bayerische Hochschulgesetz regelt Zuständigkeiten<br />
sowie Aufbau der Studierendenvertretung. Es gibt an bayerischen <strong>Hochschule</strong>n<br />
keinen AStA 1 Den Studierendenvertretern wird zugestanden, die fachlichen,<br />
musischen, kulturellen, sozialen und sportlichen Interessen der Studierenden zu<br />
vertreten sowie die hochschulpolitischen, soweit nicht durch Allgemeinpolitik beeinträchtigt<br />
(z.B. durch Finanzpolitik). Das heißt: Die Studierendenvertretung an einer<br />
bayerischen <strong>Hochschule</strong> hat kein allgemeinpolitisches Mandat. Die Studierendenvertretung<br />
ist durch mangelnde Satzungshoheit an diese Spielregeln gebunden.<br />
1<br />
Algemeiner Studierendenausschuss. Verfasste Studierendenschaft mit Finanz- und Satzungshoheit<br />
86 Studienführer der Studierendenvertretung der HS.R – SS 13