Zuzug in die Schweiz - Steimle & Partners Consulting Sagl
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<strong>Steimle</strong> & <strong>Partners</strong> Consult<strong>in</strong>g <strong>Sagl</strong><br />
Tax & Legal Consultants<br />
Via Dogana Vecchia 2 / Via Nassa<br />
CH-6900 Lugano<br />
Tel. +41 91 913 99 00<br />
Fax +41 91 913 99 09<br />
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Januar 2013<br />
ZUZUG IN DIE SCHWEIZ: MÖGLICHKEITEN UND VORTEILE<br />
GEGENWÄRTIGE INTERNATIONALE LAGE<br />
Die weltweite F<strong>in</strong>anz- und Wirtschaftskrise hat den Staatshaushalt der EU-Mitgliedsländer<br />
(dasselbe gilt auch für e<strong>in</strong>ige Nicht-EU-Länder) arg <strong>in</strong> Mitleidenschaft gezogen und <strong>die</strong><br />
öffentlichen Staatsschulden s<strong>in</strong>d explo<strong>die</strong>rt.<br />
Massnahmen zur Verm<strong>in</strong>derung der hohen öffentlichen Verschuldung lasten hauptsächlich<br />
auf den Schultern der Steuerzahler durch:<br />
• Anhebung der Steuerbelastung dank Korrektur der verschiedenen Steuersätze oder<br />
<strong>die</strong> E<strong>in</strong>führung von Sondersteuern;<br />
• E<strong>in</strong>führung neuer protektionistischer Steuernormen mit dem Zweck, f<strong>in</strong>anzielle und<br />
wirtschaftliche Aktivitäten im Ausland zu verh<strong>in</strong>dern. Dabei wird den Grundsätzen<br />
der Kapital- und Personenfreizügigkeit sowie der unternehmerischen<br />
Niederlassungsfreiheit oft nicht Rechnung getragen;<br />
• Unverhältnismässig übertriebene Verschärfung der Steuersanktionen;<br />
• Umkehrung der Beweislast bei Auslandstätigkeiten; bei gewissen<br />
Auslandgeschäften geht <strong>die</strong> Steuerbehörde automatisch vom Verdacht auf<br />
Steuerh<strong>in</strong>terziehung/Betrug aus und hat <strong>die</strong> Beweislast auf den Steuerzahler<br />
überwälzt.<br />
Auch <strong>in</strong> <strong>die</strong>ser gegenwärtigen Krise dürfen <strong>die</strong> Auswirkungen auf <strong>die</strong> soziale Stabilität<br />
nicht ausseracht gelassen werden.<br />
POSITIONIERUNG UND VORTEILE DER SCHWEIZ<br />
Die Eidgenossenschaft kann sich folgender Standortfaktoren und Vorteile rühmen:<br />
• Gemäss World Economic Forum hat sich <strong>die</strong> <strong>Schweiz</strong> im Jahr 2009 weltweit auf<br />
Platz 1 <strong>in</strong> der Wettbewerbsfähigkeit klassiert;<br />
• Unser Land liegt geographisch gesehen strategisch ideal im Herzen Europas und<br />
grenzt an <strong>die</strong> wichtigsten EU-Länder an;<br />
• Mehrsprachige (Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch) und<br />
hochqualifizierte Arbeitskräfte;<br />
• Topqualität der Infrastrukturen und öffentlichen Dienstleistungen;<br />
• Schutz der Privatsphäre;<br />
• Wettbewerb zwischen den Kantonen im Steuerbereich;<br />
Der Inhalt <strong>die</strong>ses Dokumentes ist nicht als rechtliche Beratung zu betrachten, sondern <strong>die</strong>nt ausschliesslich als allgeme<strong>in</strong>e<br />
Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung des Lesers und ersetzt <strong>in</strong>sbesondere e<strong>in</strong>e<br />
rechtliche Beratung <strong>in</strong> ke<strong>in</strong>em Fall. <strong>Steimle</strong> & <strong>Partners</strong> Consult<strong>in</strong>g GmbH schliesst jegliche Haftung und Verantwortung für <strong>die</strong><br />
Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Inhalte grundsätzlich aus.<br />
Bei Fragen betreffend des Haftungsausschlusses bitten wir um Kontaktaufnahme.
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Tax & Legal Consultants<br />
• Stabile Rechtsordnung und sichere Auslegung des Rechtes sowie <strong>die</strong> Möglichkeit<br />
zum Dialog mit den öffentlichen Ämtern..<br />
Gerne wird <strong>die</strong> <strong>Schweiz</strong> als e<strong>in</strong> Ausländern gegenüber wenig offenes, abschirmendes und<br />
diskrim<strong>in</strong>ierendes Land bezeichnet. Schaut man jedoch genauer h<strong>in</strong>, wird man genau das<br />
Gegenteil entdecken:<br />
• EU/EFTA Bürger mit der Absicht, sich dauerhaft <strong>in</strong> der <strong>Schweiz</strong> niederlassen zu<br />
wollen, müssen nur den Nachweis der f<strong>in</strong>anziellen Unabhängigkeit (Ehepaare<br />
müssen nachweislich über e<strong>in</strong> Nettoe<strong>in</strong>kommen von m<strong>in</strong>destens CHF 53‘463.00<br />
verfügen) e<strong>in</strong> sowie der Verfügbarkeit e<strong>in</strong>er ihren Bedürfnissen und familiären<br />
Situation angemessenen Wohnmöglichkeit erbr<strong>in</strong>gen.<br />
Noch e<strong>in</strong>facher ist <strong>die</strong> Niederlassung für e<strong>in</strong>en EU/EFTA Bürger, der e<strong>in</strong>er<br />
geschäftlichen Tätigkeit als Angestellter oder e<strong>in</strong>em unabhängigen Arbeitsverhältnis<br />
nachgeht: das Vorlegen des Arbeitsvertrages mit e<strong>in</strong>em <strong>Schweiz</strong>er Arbeitgeber gibt<br />
automatisch das Recht auf <strong>die</strong> Niederlassung <strong>in</strong> der <strong>Schweiz</strong>; selbständig<br />
Erwerbende h<strong>in</strong>gegen müssen bereits bei E<strong>in</strong>reichung des Gesuches den<br />
Nachweis ihrer Selbständigkeit erbr<strong>in</strong>gen.<br />
• Die Richtl<strong>in</strong>ien und Formalitäten betreffend Niederlassung und Klärung der<br />
<strong>in</strong>dividuellen steuerlichen Aspekte s<strong>in</strong>d klar, schnell und verständlich für jedermann;<br />
• Die <strong>Schweiz</strong> bietet Unternehmern, <strong>die</strong> sich z.B. im Technologiesektor spezialisiert<br />
haben, unterstützende Massnahmen an.<br />
Die wichtigsten steuerlichen Faktoren s<strong>in</strong>d:<br />
• Die Steuern für natürliche und juristische Personen s<strong>in</strong>d im Vergleich zu den<br />
angrenzenden Ländern im allgeme<strong>in</strong>en tiefer, obwohl <strong>die</strong> <strong>Schweiz</strong> ihre Steuern auf<br />
drei Ebenen erhebt: Bund, Kantone und Geme<strong>in</strong>den;<br />
• Schenkungssteuern und Erbschaftssteuern für Erben <strong>in</strong> direkter Nachfolge s<strong>in</strong>d <strong>in</strong><br />
verschiedenen Kantonen, darunter im Kanton Tess<strong>in</strong>, abgeschafft worden;<br />
• E<strong>in</strong> konstruktiver Dialog mit der Steuerbehörde ist jederzeit möglich und wird von<br />
<strong>die</strong>ser auch begrüsst;<br />
• Neuzugründende Unternehmen können <strong>in</strong> gewissen Kantonen und auf<br />
Bundesebene von den Steuern ganz oder teilweise <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er zeitlichen<br />
Begrenzung befreit werden, falls gewisse, relativ strenge Kriterien erfüllt werden.<br />
Zusätzlich zu den oben aufgeführten steuerlichen Aspekten bieten verschiedene Kantone<br />
(darunter auch der Kanton Tess<strong>in</strong>) für Ausländer, <strong>die</strong> sich ohne Geschäftstätigkeit <strong>in</strong> der<br />
<strong>Schweiz</strong> niederlassen, e<strong>in</strong>e Sondersteuer an, <strong>die</strong> sogenannte Pauschalsteuer oder<br />
Besteuerung nach dem Aufwand, welche grundsätzlich auf den Lebenshaltungskosten<br />
berechnet wird.<br />
Die Grundsätze der Pauschalbesteuerung werden nachfolgend kurz erläutert:<br />
• Die Pauschalbesteuerung stellt e<strong>in</strong>es der verschiedenen Instrumente im Rahmen<br />
der Steueroptimierung für ausländische Privatpersonen dar, <strong>die</strong> ihren Wohnsitz<br />
erstmals oder nach 10-jähriger Abwesenheit <strong>in</strong> <strong>die</strong> <strong>Schweiz</strong> verlagern wollen.<br />
Insbesonders ausländische Staatsangehörige aus EU/EFTA Ländern, aber auch<br />
Ausländer aus Drittstaaten (gemäss Ausländergesetz) können <strong>in</strong> den Genuss<br />
<strong>die</strong>ser Steuer gelangen. Von der Pauschalbesteuerung grundsätzlich<br />
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ausgeschlossen s<strong>in</strong>d Personen, welche <strong>in</strong> der <strong>Schweiz</strong> e<strong>in</strong>er Erwerbstätigkeit<br />
nachgehen.<br />
• Die Berechnung der Pauschalsteuer basiert auf dem weltweiten Lebensaufwand<br />
der steuerpflichtigen Person samt ihrer Familie. Als M<strong>in</strong>destansatz für <strong>die</strong><br />
Berechnung der Lebenskosten gilt dabei entweder der fünffache Mietz<strong>in</strong>s oder<br />
Mietwert der Wohnung im eigenen Haus, oder aber das Doppelte des<br />
Pensionspreises für Unterkunft und Verpflegung. Der Kanton Tess<strong>in</strong> geht für das<br />
Steuerjahr 2013 von e<strong>in</strong>er m<strong>in</strong>imalen steuerbaren E<strong>in</strong>kommen von CHF 300‘000<br />
aus.<br />
• Modifizierte Besteuerung nach dem Aufwand: E<strong>in</strong> Steuerpflichtiger kann <strong>in</strong> Bezug<br />
auf E<strong>in</strong>künfte aus den sieben Vertragsstaaten Belgien, Kanada, Deutschland,<br />
Italien, Norwegen, Österreich und USA <strong>die</strong> Vorteile der von der <strong>Schweiz</strong><br />
abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen, <strong>in</strong>sbesondere <strong>die</strong> dar<strong>in</strong><br />
vorgesehenen Entlastungen von ausländischen Quellensteuern grundsätzlich<br />
beanspruchen, sofern <strong>die</strong>se E<strong>in</strong>künfte sowie sämtliche <strong>in</strong> der <strong>Schweiz</strong> steuerbaren<br />
E<strong>in</strong>künfte aus den betreffenden Staaten <strong>in</strong> der Kontrollrechnung berücksichtigt<br />
werden.<br />
• Ergänzend sieht das Gesetz e<strong>in</strong>e Kontrollrechnung vor: danach darf <strong>die</strong> Steuer<br />
nicht niedriger se<strong>in</strong> als <strong>die</strong> nach dem ordentlichen Tarif berechnete Steuer auf<br />
bestimmten Bruttoelementen des E<strong>in</strong>kommens und des Vermögens. Zu <strong>die</strong>sen<br />
E<strong>in</strong>künften gehören <strong>in</strong>sbesondere alle E<strong>in</strong>künfte aus schweizerischen Quellen und<br />
solche, für <strong>die</strong> der Steuerpflichtige aufgrund e<strong>in</strong>es von der <strong>Schweiz</strong><br />
abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens e<strong>in</strong>e Entlastung von<br />
ausländischen Steuern beansprucht.<br />
Die jüngsten Entwicklungen: <strong>die</strong> Pauschalbsteuerung ist <strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen Kantonen<br />
bereits abgeschafft worden oder wird <strong>in</strong> naher Zukunft abgeschafft werden.<br />
Nachdem der Bundesrat am 29. Juni 2011 se<strong>in</strong>e Botschaft und entsprechenden<br />
Gesetzesentwurf für <strong>die</strong> Beibehaltung, aber Verschärfung der Aufwandbesteuerung<br />
vorgestellt hat, wurde <strong>in</strong> der <strong>die</strong>sjährigen Septembersession des Nationalrates <strong>die</strong><br />
bundesrechtliche Vorlage (mit vorwiegender Stimmenmehrheit) am 18. September<br />
2012 akzeptiert. Somit hat sich das Parlament für e<strong>in</strong>e grundsätzliche Beibehaltung<br />
der Aufwandbesteuerung ausgesprochen, aber mit folgenden Änderungen auf<br />
Bundesebene:<br />
- Bemessungsbasis ist der weltweite Aufwand (und nicht nur <strong>die</strong> schweizerischen<br />
Lebenshaltungskosten).<br />
- Neu soll für <strong>die</strong> Bemessung des M<strong>in</strong>destsaufwand es der 7-fache Mietz<strong>in</strong>s (bei<br />
Wohneigentum der 7-fache Eigenmietwert) oder der 3-fache Pensionspreis<br />
berücksichtigt werden.<br />
- Beide Ehegatten müssen <strong>die</strong> Voraussetzungen für e<strong>in</strong>e Aufwandbesteuerung<br />
erfüllen (ke<strong>in</strong> <strong>Schweiz</strong>er Bürgerecht, ke<strong>in</strong>e Erwerbstätigkeit, etc.).<br />
- Auf Bundesebene gilt e<strong>in</strong>e m<strong>in</strong>imale Bemessungsgrundlage von CHF<br />
400‘000.00.<br />
- Für bestehende Aufwandbesteuerungen ist e<strong>in</strong>e Übergangfrist von 5 Jahren<br />
vorgesehen.<br />
- Auf Kantonsebene ist es grundsätzlich den Kantonen überlassen, <strong>in</strong>wiefern sie<br />
<strong>die</strong> Bemessung der Aufwandbesteuerung regeln. Sie müssen aber <strong>die</strong><br />
M<strong>in</strong>destbemessungsgrundlage gesetzlich festlegen. Die Kantone müssen auch<br />
den weltweiten Aufwand berücksichtigen und zudem gesetzlich festlegen, wie<br />
<strong>die</strong> Vermögenssteuer durch <strong>die</strong> Aufwandbesteuerung abgegolten wird (z.B.<br />
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- durch Kapitalisierung des steuerbaren E<strong>in</strong>kommen oder Def<strong>in</strong>ierung e<strong>in</strong>es<br />
steuerbaren M<strong>in</strong>imalvermögen) .<br />
- Die Kantone müssen <strong>die</strong> Neuerungen <strong>in</strong>nert zwei Jahren nach Inkrafttreten auf<br />
Bundesebene gesetzlich festlegen.<br />
In der Zwischenzeit wurden <strong>die</strong> Unterschriften für e<strong>in</strong>e Volks<strong>in</strong>itiative zur<br />
schweizweiten Abschaffung der Pauschalbsteuerung erfolgreich gesammelt und bei<br />
der Bundesverwaltung deponiert. Das <strong>Schweiz</strong>er Volk wird <strong>in</strong> den nächsten zwei<br />
Jahren <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Volksabstimmung über <strong>die</strong> Abschaffung der Pauschalbesteuerung<br />
abstimmen. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, den Ausgang <strong>die</strong>ser<br />
Volksabstimmung vorauszusagen.<br />
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Zur Vervollständigung des <strong>Schweiz</strong>erischen Steuersystems führen wir nachstehend e<strong>in</strong>ige<br />
rechnerische Beispiele der ordentlichen Besteuerung auf (nicht gemäss dem System der<br />
Aufwandbesteuerung). Wie bereits e<strong>in</strong>gangs erwähnt, werden <strong>die</strong> Steuern <strong>in</strong> der <strong>Schweiz</strong><br />
auf drei verschiedenen Ebenen erhoben: Bund, Kanton und Geme<strong>in</strong>de.<br />
Die Beispiele werden für e<strong>in</strong>en verheirateten Steuerzahler <strong>in</strong> Lugano berechnet. Es ist zu<br />
beachten, dass zur Bestimmung des Steuersatzes das weltweite E<strong>in</strong>kommen<br />
h<strong>in</strong>zugezogen wird (im Gegensatz zur Aufwandsbesteuerung).<br />
Beispiel 1<br />
E<strong>in</strong>kommen CHF 150'000<br />
(EUR 100'000)<br />
Ordentliche Steuern auf E<strong>in</strong>kommen und<br />
Vermögen<br />
Steuerjahr 2010<br />
Zivilstand<br />
verheiratet oder alle<strong>in</strong>stehend mit K<strong>in</strong>dern<br />
Geme<strong>in</strong>de<br />
Lugano<br />
Kantonssteuer<br />
Direkte Bundessteuer<br />
Steuerbares E<strong>in</strong>kommen CHF 150'000 Steuerbares E<strong>in</strong>kommen CHF 150'000<br />
Für den Steuersatz massgebendes<br />
E<strong>in</strong>kommen CHF 150'000<br />
Für den Steuersatz<br />
massgebendes E<strong>in</strong>kommen CHF 150'000<br />
Steuersatz % 8.9 Steuersatz 4.56%<br />
Kantonssteuer auf das E<strong>in</strong>kommen CHF 13'352 Direkte Bundessteuer CHF 6'846<br />
Steuerbares<br />
Vermögen CHF 0<br />
Für den Steuersatz massgebendes<br />
Vermögen CHF 0<br />
Steuersatz Total E<strong>in</strong>kommenssteuer CHF 29'878<br />
Kantonssteuer auf das Vermögen CHF 0 Total Vermögenssteuer CHF 0<br />
Total Kantonssteuer CHF 13'352 Totale Steuerbelastung CHF 29'878<br />
Geme<strong>in</strong>desteuer<br />
Multiplikator Geme<strong>in</strong>de 72.50%<br />
Geme<strong>in</strong>desteuer CHF 9'680<br />
Total <strong>in</strong>dikativer Steuersatz 20%<br />
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Beispiel 2<br />
E<strong>in</strong>kommen CHF 500'000 (EUR 333'000) und Vermögen CHF<br />
1'000'000 (EUR 666'000)<br />
Ordentliche Steuern auf E<strong>in</strong>kommen<br />
und Vermögen<br />
Steuerjahr 2010<br />
Zivilstand<br />
verheiratet oder alle<strong>in</strong>stehend mit K<strong>in</strong>dern<br />
Geme<strong>in</strong>de<br />
Lugano<br />
Kantonssteuer<br />
Direkte Bundessteuer<br />
Steuerbares E<strong>in</strong>kommen CHF 500'000 Steuerbares E<strong>in</strong>kommen CHF 500'000<br />
Für den Steuersatz<br />
massgebendes E<strong>in</strong>kommen CHF 500'000<br />
Für den Steuersatz<br />
massgebendes E<strong>in</strong>kommen CHF 500'000<br />
Steuersatz % 12.9 Steuersatz % 10.5<br />
Kantonssteuer auf das<br />
E<strong>in</strong>kommen CHF 64'458 Direkte Bundessteuer CHF 52'346<br />
Steuerbares Vermögen CHF 1'000'000<br />
Für den Steuersatz<br />
massgebendes Vermögen CHF 1'000'000<br />
Steuersatz ‰ 2.31 Total E<strong>in</strong>kommenssteuer CHF 163'536<br />
Kantonssteuer auf das<br />
Vermögen CHF 2'310 Total Vermögenssteuer CHF 3'985<br />
Total Kantonssteuer CHF 66'768 Totale Steuerbelastung CHF 167'521<br />
Geme<strong>in</strong>desteuer Total <strong>in</strong>dikativer Steuersatz 33%<br />
Multiplikator Geme<strong>in</strong>de 72.50%<br />
Geme<strong>in</strong>desteuer CHF 48'407<br />
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Beispiel 3<br />
E<strong>in</strong>kommen CHF 800'000 (EUR 533'000) und Vermögen CHF<br />
10'000'000 (EUR 6'666'000)<br />
Ordentliche Steuern auf E<strong>in</strong>kommen<br />
und Vermögen<br />
Steuerjahr 2010<br />
Zivilstand<br />
verheiratet oder alle<strong>in</strong>stehend mit K<strong>in</strong>dern<br />
Geme<strong>in</strong>de<br />
Lugano<br />
Kantonssteuer<br />
Direkte Bundessteuer<br />
Steuerbares E<strong>in</strong>kommen CHF 800'000 Steuerbares E<strong>in</strong>kommen CHF 800'000<br />
Für den Steuersatz<br />
Für den Steuersatz<br />
massgebendes E<strong>in</strong>kommen CHF 800'000 massgebendes E<strong>in</strong>kommen CHF 800'000<br />
Steuersatz % 13.66 Steuersatz % 11.4<br />
Kantonssteuer auf das<br />
E<strong>in</strong>kommen CHF 109'295 Direkte Bundessteuer CHF 91'346<br />
Steuerbares Vermögen CHF 10'000'000<br />
Für den Steuersatz<br />
massgebendes Vermögen CHF 10'000'000<br />
Steuersatz ‰ 3.326 Total E<strong>in</strong>kommenssteuer CHF 279'880<br />
Kantonssteuer auf das Vermögen CHF 33'260 Total Vermögenssteuer CHF 57'374<br />
Total Kantonssteuer CHF 142'555 Totale Steuerbelastung CHF 337'253<br />
Geme<strong>in</strong>desteuer Total <strong>in</strong>dikativer Steuersatz 35%<br />
Multiplikator Geme<strong>in</strong>de 72.50%<br />
Geme<strong>in</strong>desteuer CHF 103'352<br />
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<strong>Steimle</strong> & <strong>Partners</strong> Consult<strong>in</strong>g GmbH betreut Ausländer, welche <strong>die</strong> Absicht haben, sich <strong>in</strong><br />
der <strong>Schweiz</strong> niederzulassen und somit das Zentrum ihrer Lebens<strong>in</strong>teressen <strong>in</strong> <strong>die</strong> <strong>Schweiz</strong><br />
zu verlegen wollen, <strong>in</strong> sämtlichen Belangen, und <strong>die</strong>s <strong>in</strong> den Sprachen Deutsch, Englisch,<br />
Italienisch und Französisch:<br />
• Optimale Vermögensstrukturierung;<br />
• Enge Kontakte mit den wichtigsten Immobilienvermittler im Kanton Tess<strong>in</strong>;<br />
• E<strong>in</strong>holung des Niederlassungsausweises;<br />
• Verhandlungen mit der zuständigen kantonalen Steuerbehörde zwecks Def<strong>in</strong>ition<br />
der Steuerbasis;<br />
• Ausfüllen der jährlichen Steuererklärung, Steuervertretung sowie allgeme<strong>in</strong>e<br />
Steuerberatung auf nationaler und <strong>in</strong>ternationaler Ebene.<br />
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