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Zuzug in die Schweiz - Steimle & Partners Consulting Sagl

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<strong>Steimle</strong> & <strong>Partners</strong> Consult<strong>in</strong>g <strong>Sagl</strong><br />

Tax & Legal Consultants<br />

Via Dogana Vecchia 2 / Via Nassa<br />

CH-6900 Lugano<br />

Tel. +41 91 913 99 00<br />

Fax +41 91 913 99 09<br />

e-mail: <strong>in</strong>fo@steimle-consult<strong>in</strong>g.ch<br />

www.steimle-consult<strong>in</strong>g.ch<br />

Januar 2013<br />

ZUZUG IN DIE SCHWEIZ: MÖGLICHKEITEN UND VORTEILE<br />

GEGENWÄRTIGE INTERNATIONALE LAGE<br />

Die weltweite F<strong>in</strong>anz- und Wirtschaftskrise hat den Staatshaushalt der EU-Mitgliedsländer<br />

(dasselbe gilt auch für e<strong>in</strong>ige Nicht-EU-Länder) arg <strong>in</strong> Mitleidenschaft gezogen und <strong>die</strong><br />

öffentlichen Staatsschulden s<strong>in</strong>d explo<strong>die</strong>rt.<br />

Massnahmen zur Verm<strong>in</strong>derung der hohen öffentlichen Verschuldung lasten hauptsächlich<br />

auf den Schultern der Steuerzahler durch:<br />

• Anhebung der Steuerbelastung dank Korrektur der verschiedenen Steuersätze oder<br />

<strong>die</strong> E<strong>in</strong>führung von Sondersteuern;<br />

• E<strong>in</strong>führung neuer protektionistischer Steuernormen mit dem Zweck, f<strong>in</strong>anzielle und<br />

wirtschaftliche Aktivitäten im Ausland zu verh<strong>in</strong>dern. Dabei wird den Grundsätzen<br />

der Kapital- und Personenfreizügigkeit sowie der unternehmerischen<br />

Niederlassungsfreiheit oft nicht Rechnung getragen;<br />

• Unverhältnismässig übertriebene Verschärfung der Steuersanktionen;<br />

• Umkehrung der Beweislast bei Auslandstätigkeiten; bei gewissen<br />

Auslandgeschäften geht <strong>die</strong> Steuerbehörde automatisch vom Verdacht auf<br />

Steuerh<strong>in</strong>terziehung/Betrug aus und hat <strong>die</strong> Beweislast auf den Steuerzahler<br />

überwälzt.<br />

Auch <strong>in</strong> <strong>die</strong>ser gegenwärtigen Krise dürfen <strong>die</strong> Auswirkungen auf <strong>die</strong> soziale Stabilität<br />

nicht ausseracht gelassen werden.<br />

POSITIONIERUNG UND VORTEILE DER SCHWEIZ<br />

Die Eidgenossenschaft kann sich folgender Standortfaktoren und Vorteile rühmen:<br />

• Gemäss World Economic Forum hat sich <strong>die</strong> <strong>Schweiz</strong> im Jahr 2009 weltweit auf<br />

Platz 1 <strong>in</strong> der Wettbewerbsfähigkeit klassiert;<br />

• Unser Land liegt geographisch gesehen strategisch ideal im Herzen Europas und<br />

grenzt an <strong>die</strong> wichtigsten EU-Länder an;<br />

• Mehrsprachige (Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch) und<br />

hochqualifizierte Arbeitskräfte;<br />

• Topqualität der Infrastrukturen und öffentlichen Dienstleistungen;<br />

• Schutz der Privatsphäre;<br />

• Wettbewerb zwischen den Kantonen im Steuerbereich;<br />

Der Inhalt <strong>die</strong>ses Dokumentes ist nicht als rechtliche Beratung zu betrachten, sondern <strong>die</strong>nt ausschliesslich als allgeme<strong>in</strong>e<br />

Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung des Lesers und ersetzt <strong>in</strong>sbesondere e<strong>in</strong>e<br />

rechtliche Beratung <strong>in</strong> ke<strong>in</strong>em Fall. <strong>Steimle</strong> & <strong>Partners</strong> Consult<strong>in</strong>g GmbH schliesst jegliche Haftung und Verantwortung für <strong>die</strong><br />

Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Inhalte grundsätzlich aus.<br />

Bei Fragen betreffend des Haftungsausschlusses bitten wir um Kontaktaufnahme.


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Tax & Legal Consultants<br />

• Stabile Rechtsordnung und sichere Auslegung des Rechtes sowie <strong>die</strong> Möglichkeit<br />

zum Dialog mit den öffentlichen Ämtern..<br />

Gerne wird <strong>die</strong> <strong>Schweiz</strong> als e<strong>in</strong> Ausländern gegenüber wenig offenes, abschirmendes und<br />

diskrim<strong>in</strong>ierendes Land bezeichnet. Schaut man jedoch genauer h<strong>in</strong>, wird man genau das<br />

Gegenteil entdecken:<br />

• EU/EFTA Bürger mit der Absicht, sich dauerhaft <strong>in</strong> der <strong>Schweiz</strong> niederlassen zu<br />

wollen, müssen nur den Nachweis der f<strong>in</strong>anziellen Unabhängigkeit (Ehepaare<br />

müssen nachweislich über e<strong>in</strong> Nettoe<strong>in</strong>kommen von m<strong>in</strong>destens CHF 53‘463.00<br />

verfügen) e<strong>in</strong> sowie der Verfügbarkeit e<strong>in</strong>er ihren Bedürfnissen und familiären<br />

Situation angemessenen Wohnmöglichkeit erbr<strong>in</strong>gen.<br />

Noch e<strong>in</strong>facher ist <strong>die</strong> Niederlassung für e<strong>in</strong>en EU/EFTA Bürger, der e<strong>in</strong>er<br />

geschäftlichen Tätigkeit als Angestellter oder e<strong>in</strong>em unabhängigen Arbeitsverhältnis<br />

nachgeht: das Vorlegen des Arbeitsvertrages mit e<strong>in</strong>em <strong>Schweiz</strong>er Arbeitgeber gibt<br />

automatisch das Recht auf <strong>die</strong> Niederlassung <strong>in</strong> der <strong>Schweiz</strong>; selbständig<br />

Erwerbende h<strong>in</strong>gegen müssen bereits bei E<strong>in</strong>reichung des Gesuches den<br />

Nachweis ihrer Selbständigkeit erbr<strong>in</strong>gen.<br />

• Die Richtl<strong>in</strong>ien und Formalitäten betreffend Niederlassung und Klärung der<br />

<strong>in</strong>dividuellen steuerlichen Aspekte s<strong>in</strong>d klar, schnell und verständlich für jedermann;<br />

• Die <strong>Schweiz</strong> bietet Unternehmern, <strong>die</strong> sich z.B. im Technologiesektor spezialisiert<br />

haben, unterstützende Massnahmen an.<br />

Die wichtigsten steuerlichen Faktoren s<strong>in</strong>d:<br />

• Die Steuern für natürliche und juristische Personen s<strong>in</strong>d im Vergleich zu den<br />

angrenzenden Ländern im allgeme<strong>in</strong>en tiefer, obwohl <strong>die</strong> <strong>Schweiz</strong> ihre Steuern auf<br />

drei Ebenen erhebt: Bund, Kantone und Geme<strong>in</strong>den;<br />

• Schenkungssteuern und Erbschaftssteuern für Erben <strong>in</strong> direkter Nachfolge s<strong>in</strong>d <strong>in</strong><br />

verschiedenen Kantonen, darunter im Kanton Tess<strong>in</strong>, abgeschafft worden;<br />

• E<strong>in</strong> konstruktiver Dialog mit der Steuerbehörde ist jederzeit möglich und wird von<br />

<strong>die</strong>ser auch begrüsst;<br />

• Neuzugründende Unternehmen können <strong>in</strong> gewissen Kantonen und auf<br />

Bundesebene von den Steuern ganz oder teilweise <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er zeitlichen<br />

Begrenzung befreit werden, falls gewisse, relativ strenge Kriterien erfüllt werden.<br />

Zusätzlich zu den oben aufgeführten steuerlichen Aspekten bieten verschiedene Kantone<br />

(darunter auch der Kanton Tess<strong>in</strong>) für Ausländer, <strong>die</strong> sich ohne Geschäftstätigkeit <strong>in</strong> der<br />

<strong>Schweiz</strong> niederlassen, e<strong>in</strong>e Sondersteuer an, <strong>die</strong> sogenannte Pauschalsteuer oder<br />

Besteuerung nach dem Aufwand, welche grundsätzlich auf den Lebenshaltungskosten<br />

berechnet wird.<br />

Die Grundsätze der Pauschalbesteuerung werden nachfolgend kurz erläutert:<br />

• Die Pauschalbesteuerung stellt e<strong>in</strong>es der verschiedenen Instrumente im Rahmen<br />

der Steueroptimierung für ausländische Privatpersonen dar, <strong>die</strong> ihren Wohnsitz<br />

erstmals oder nach 10-jähriger Abwesenheit <strong>in</strong> <strong>die</strong> <strong>Schweiz</strong> verlagern wollen.<br />

Insbesonders ausländische Staatsangehörige aus EU/EFTA Ländern, aber auch<br />

Ausländer aus Drittstaaten (gemäss Ausländergesetz) können <strong>in</strong> den Genuss<br />

<strong>die</strong>ser Steuer gelangen. Von der Pauschalbesteuerung grundsätzlich<br />

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ausgeschlossen s<strong>in</strong>d Personen, welche <strong>in</strong> der <strong>Schweiz</strong> e<strong>in</strong>er Erwerbstätigkeit<br />

nachgehen.<br />

• Die Berechnung der Pauschalsteuer basiert auf dem weltweiten Lebensaufwand<br />

der steuerpflichtigen Person samt ihrer Familie. Als M<strong>in</strong>destansatz für <strong>die</strong><br />

Berechnung der Lebenskosten gilt dabei entweder der fünffache Mietz<strong>in</strong>s oder<br />

Mietwert der Wohnung im eigenen Haus, oder aber das Doppelte des<br />

Pensionspreises für Unterkunft und Verpflegung. Der Kanton Tess<strong>in</strong> geht für das<br />

Steuerjahr 2013 von e<strong>in</strong>er m<strong>in</strong>imalen steuerbaren E<strong>in</strong>kommen von CHF 300‘000<br />

aus.<br />

• Modifizierte Besteuerung nach dem Aufwand: E<strong>in</strong> Steuerpflichtiger kann <strong>in</strong> Bezug<br />

auf E<strong>in</strong>künfte aus den sieben Vertragsstaaten Belgien, Kanada, Deutschland,<br />

Italien, Norwegen, Österreich und USA <strong>die</strong> Vorteile der von der <strong>Schweiz</strong><br />

abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen, <strong>in</strong>sbesondere <strong>die</strong> dar<strong>in</strong><br />

vorgesehenen Entlastungen von ausländischen Quellensteuern grundsätzlich<br />

beanspruchen, sofern <strong>die</strong>se E<strong>in</strong>künfte sowie sämtliche <strong>in</strong> der <strong>Schweiz</strong> steuerbaren<br />

E<strong>in</strong>künfte aus den betreffenden Staaten <strong>in</strong> der Kontrollrechnung berücksichtigt<br />

werden.<br />

• Ergänzend sieht das Gesetz e<strong>in</strong>e Kontrollrechnung vor: danach darf <strong>die</strong> Steuer<br />

nicht niedriger se<strong>in</strong> als <strong>die</strong> nach dem ordentlichen Tarif berechnete Steuer auf<br />

bestimmten Bruttoelementen des E<strong>in</strong>kommens und des Vermögens. Zu <strong>die</strong>sen<br />

E<strong>in</strong>künften gehören <strong>in</strong>sbesondere alle E<strong>in</strong>künfte aus schweizerischen Quellen und<br />

solche, für <strong>die</strong> der Steuerpflichtige aufgrund e<strong>in</strong>es von der <strong>Schweiz</strong><br />

abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens e<strong>in</strong>e Entlastung von<br />

ausländischen Steuern beansprucht.<br />

Die jüngsten Entwicklungen: <strong>die</strong> Pauschalbsteuerung ist <strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen Kantonen<br />

bereits abgeschafft worden oder wird <strong>in</strong> naher Zukunft abgeschafft werden.<br />

Nachdem der Bundesrat am 29. Juni 2011 se<strong>in</strong>e Botschaft und entsprechenden<br />

Gesetzesentwurf für <strong>die</strong> Beibehaltung, aber Verschärfung der Aufwandbesteuerung<br />

vorgestellt hat, wurde <strong>in</strong> der <strong>die</strong>sjährigen Septembersession des Nationalrates <strong>die</strong><br />

bundesrechtliche Vorlage (mit vorwiegender Stimmenmehrheit) am 18. September<br />

2012 akzeptiert. Somit hat sich das Parlament für e<strong>in</strong>e grundsätzliche Beibehaltung<br />

der Aufwandbesteuerung ausgesprochen, aber mit folgenden Änderungen auf<br />

Bundesebene:<br />

- Bemessungsbasis ist der weltweite Aufwand (und nicht nur <strong>die</strong> schweizerischen<br />

Lebenshaltungskosten).<br />

- Neu soll für <strong>die</strong> Bemessung des M<strong>in</strong>destsaufwand es der 7-fache Mietz<strong>in</strong>s (bei<br />

Wohneigentum der 7-fache Eigenmietwert) oder der 3-fache Pensionspreis<br />

berücksichtigt werden.<br />

- Beide Ehegatten müssen <strong>die</strong> Voraussetzungen für e<strong>in</strong>e Aufwandbesteuerung<br />

erfüllen (ke<strong>in</strong> <strong>Schweiz</strong>er Bürgerecht, ke<strong>in</strong>e Erwerbstätigkeit, etc.).<br />

- Auf Bundesebene gilt e<strong>in</strong>e m<strong>in</strong>imale Bemessungsgrundlage von CHF<br />

400‘000.00.<br />

- Für bestehende Aufwandbesteuerungen ist e<strong>in</strong>e Übergangfrist von 5 Jahren<br />

vorgesehen.<br />

- Auf Kantonsebene ist es grundsätzlich den Kantonen überlassen, <strong>in</strong>wiefern sie<br />

<strong>die</strong> Bemessung der Aufwandbesteuerung regeln. Sie müssen aber <strong>die</strong><br />

M<strong>in</strong>destbemessungsgrundlage gesetzlich festlegen. Die Kantone müssen auch<br />

den weltweiten Aufwand berücksichtigen und zudem gesetzlich festlegen, wie<br />

<strong>die</strong> Vermögenssteuer durch <strong>die</strong> Aufwandbesteuerung abgegolten wird (z.B.<br />

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- durch Kapitalisierung des steuerbaren E<strong>in</strong>kommen oder Def<strong>in</strong>ierung e<strong>in</strong>es<br />

steuerbaren M<strong>in</strong>imalvermögen) .<br />

- Die Kantone müssen <strong>die</strong> Neuerungen <strong>in</strong>nert zwei Jahren nach Inkrafttreten auf<br />

Bundesebene gesetzlich festlegen.<br />

In der Zwischenzeit wurden <strong>die</strong> Unterschriften für e<strong>in</strong>e Volks<strong>in</strong>itiative zur<br />

schweizweiten Abschaffung der Pauschalbsteuerung erfolgreich gesammelt und bei<br />

der Bundesverwaltung deponiert. Das <strong>Schweiz</strong>er Volk wird <strong>in</strong> den nächsten zwei<br />

Jahren <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Volksabstimmung über <strong>die</strong> Abschaffung der Pauschalbesteuerung<br />

abstimmen. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, den Ausgang <strong>die</strong>ser<br />

Volksabstimmung vorauszusagen.<br />

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Zur Vervollständigung des <strong>Schweiz</strong>erischen Steuersystems führen wir nachstehend e<strong>in</strong>ige<br />

rechnerische Beispiele der ordentlichen Besteuerung auf (nicht gemäss dem System der<br />

Aufwandbesteuerung). Wie bereits e<strong>in</strong>gangs erwähnt, werden <strong>die</strong> Steuern <strong>in</strong> der <strong>Schweiz</strong><br />

auf drei verschiedenen Ebenen erhoben: Bund, Kanton und Geme<strong>in</strong>de.<br />

Die Beispiele werden für e<strong>in</strong>en verheirateten Steuerzahler <strong>in</strong> Lugano berechnet. Es ist zu<br />

beachten, dass zur Bestimmung des Steuersatzes das weltweite E<strong>in</strong>kommen<br />

h<strong>in</strong>zugezogen wird (im Gegensatz zur Aufwandsbesteuerung).<br />

Beispiel 1<br />

E<strong>in</strong>kommen CHF 150'000<br />

(EUR 100'000)<br />

Ordentliche Steuern auf E<strong>in</strong>kommen und<br />

Vermögen<br />

Steuerjahr 2010<br />

Zivilstand<br />

verheiratet oder alle<strong>in</strong>stehend mit K<strong>in</strong>dern<br />

Geme<strong>in</strong>de<br />

Lugano<br />

Kantonssteuer<br />

Direkte Bundessteuer<br />

Steuerbares E<strong>in</strong>kommen CHF 150'000 Steuerbares E<strong>in</strong>kommen CHF 150'000<br />

Für den Steuersatz massgebendes<br />

E<strong>in</strong>kommen CHF 150'000<br />

Für den Steuersatz<br />

massgebendes E<strong>in</strong>kommen CHF 150'000<br />

Steuersatz % 8.9 Steuersatz 4.56%<br />

Kantonssteuer auf das E<strong>in</strong>kommen CHF 13'352 Direkte Bundessteuer CHF 6'846<br />

Steuerbares<br />

Vermögen CHF 0<br />

Für den Steuersatz massgebendes<br />

Vermögen CHF 0<br />

Steuersatz Total E<strong>in</strong>kommenssteuer CHF 29'878<br />

Kantonssteuer auf das Vermögen CHF 0 Total Vermögenssteuer CHF 0<br />

Total Kantonssteuer CHF 13'352 Totale Steuerbelastung CHF 29'878<br />

Geme<strong>in</strong>desteuer<br />

Multiplikator Geme<strong>in</strong>de 72.50%<br />

Geme<strong>in</strong>desteuer CHF 9'680<br />

Total <strong>in</strong>dikativer Steuersatz 20%<br />

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Beispiel 2<br />

E<strong>in</strong>kommen CHF 500'000 (EUR 333'000) und Vermögen CHF<br />

1'000'000 (EUR 666'000)<br />

Ordentliche Steuern auf E<strong>in</strong>kommen<br />

und Vermögen<br />

Steuerjahr 2010<br />

Zivilstand<br />

verheiratet oder alle<strong>in</strong>stehend mit K<strong>in</strong>dern<br />

Geme<strong>in</strong>de<br />

Lugano<br />

Kantonssteuer<br />

Direkte Bundessteuer<br />

Steuerbares E<strong>in</strong>kommen CHF 500'000 Steuerbares E<strong>in</strong>kommen CHF 500'000<br />

Für den Steuersatz<br />

massgebendes E<strong>in</strong>kommen CHF 500'000<br />

Für den Steuersatz<br />

massgebendes E<strong>in</strong>kommen CHF 500'000<br />

Steuersatz % 12.9 Steuersatz % 10.5<br />

Kantonssteuer auf das<br />

E<strong>in</strong>kommen CHF 64'458 Direkte Bundessteuer CHF 52'346<br />

Steuerbares Vermögen CHF 1'000'000<br />

Für den Steuersatz<br />

massgebendes Vermögen CHF 1'000'000<br />

Steuersatz ‰ 2.31 Total E<strong>in</strong>kommenssteuer CHF 163'536<br />

Kantonssteuer auf das<br />

Vermögen CHF 2'310 Total Vermögenssteuer CHF 3'985<br />

Total Kantonssteuer CHF 66'768 Totale Steuerbelastung CHF 167'521<br />

Geme<strong>in</strong>desteuer Total <strong>in</strong>dikativer Steuersatz 33%<br />

Multiplikator Geme<strong>in</strong>de 72.50%<br />

Geme<strong>in</strong>desteuer CHF 48'407<br />

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Beispiel 3<br />

E<strong>in</strong>kommen CHF 800'000 (EUR 533'000) und Vermögen CHF<br />

10'000'000 (EUR 6'666'000)<br />

Ordentliche Steuern auf E<strong>in</strong>kommen<br />

und Vermögen<br />

Steuerjahr 2010<br />

Zivilstand<br />

verheiratet oder alle<strong>in</strong>stehend mit K<strong>in</strong>dern<br />

Geme<strong>in</strong>de<br />

Lugano<br />

Kantonssteuer<br />

Direkte Bundessteuer<br />

Steuerbares E<strong>in</strong>kommen CHF 800'000 Steuerbares E<strong>in</strong>kommen CHF 800'000<br />

Für den Steuersatz<br />

Für den Steuersatz<br />

massgebendes E<strong>in</strong>kommen CHF 800'000 massgebendes E<strong>in</strong>kommen CHF 800'000<br />

Steuersatz % 13.66 Steuersatz % 11.4<br />

Kantonssteuer auf das<br />

E<strong>in</strong>kommen CHF 109'295 Direkte Bundessteuer CHF 91'346<br />

Steuerbares Vermögen CHF 10'000'000<br />

Für den Steuersatz<br />

massgebendes Vermögen CHF 10'000'000<br />

Steuersatz ‰ 3.326 Total E<strong>in</strong>kommenssteuer CHF 279'880<br />

Kantonssteuer auf das Vermögen CHF 33'260 Total Vermögenssteuer CHF 57'374<br />

Total Kantonssteuer CHF 142'555 Totale Steuerbelastung CHF 337'253<br />

Geme<strong>in</strong>desteuer Total <strong>in</strong>dikativer Steuersatz 35%<br />

Multiplikator Geme<strong>in</strong>de 72.50%<br />

Geme<strong>in</strong>desteuer CHF 103'352<br />

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<strong>Steimle</strong> & <strong>Partners</strong> Consult<strong>in</strong>g GmbH betreut Ausländer, welche <strong>die</strong> Absicht haben, sich <strong>in</strong><br />

der <strong>Schweiz</strong> niederzulassen und somit das Zentrum ihrer Lebens<strong>in</strong>teressen <strong>in</strong> <strong>die</strong> <strong>Schweiz</strong><br />

zu verlegen wollen, <strong>in</strong> sämtlichen Belangen, und <strong>die</strong>s <strong>in</strong> den Sprachen Deutsch, Englisch,<br />

Italienisch und Französisch:<br />

• Optimale Vermögensstrukturierung;<br />

• Enge Kontakte mit den wichtigsten Immobilienvermittler im Kanton Tess<strong>in</strong>;<br />

• E<strong>in</strong>holung des Niederlassungsausweises;<br />

• Verhandlungen mit der zuständigen kantonalen Steuerbehörde zwecks Def<strong>in</strong>ition<br />

der Steuerbasis;<br />

• Ausfüllen der jährlichen Steuererklärung, Steuervertretung sowie allgeme<strong>in</strong>e<br />

Steuerberatung auf nationaler und <strong>in</strong>ternationaler Ebene.<br />

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