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Lösungsskizze Hausarbeit zum Modul OBR Sommersemester 2012

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Lösungsskizze<br />

<strong>Hausarbeit</strong> <strong>zum</strong> <strong>Modul</strong> <strong>OBR</strong> <strong>Sommersemester</strong> <strong>2012</strong><br />

Dr. Katharina Böhm, boehm@schmeel-boehm.de<br />

(Aufgabe 8 wird innerhalb der Aufgaben 1 bis 7 beantwortet)<br />

Aufgabe:<br />

1. Was ist zu tun, damit ein einheitliches Gebäude auf den Grundstücken A und B errichtet werden<br />

kann?<br />

Es muss eine Zusammenschreibungsbaulast gegenüber der Bauaufsichtsbehörde erklärt<br />

werden. Mit dieser Baulast werden die zwei Grundstücke zu einem Grundstück<br />

zusammengefasst, so dass eine bauliche Anlage über die alte Grundstücksgrenze<br />

zwischen A und B errichtet werden darf.<br />

Beschrieben in § 4 NBauO<br />

Weitere Möglichkeit: Die Grundstücke werden zivilrechtlich vereinigt. Das ist ebenfalls<br />

möglich, sobald beide Grundstücke im Eigentum von A-B stehen.<br />

.<br />

Beide Antworten wurden – je nach Qualität der Ausführungen hierzu - jeweils mit<br />

mindestens einem Punkt bewertet.<br />

2. Zeichnen Sie den Baukörper des zu planenden Gebäudes in den Plan und tragen Sie<br />

entsprechend der Vorlage im Plan Maße als Zahlen ein; eine maßstabsgerechte Zeichnung ist<br />

nicht erforderlich.<br />

Siehe Skizze mit Baukörper und Maßen.<br />

(Die GRZ und GFZ Flächen sind als Grundwerte von dem kürzlich genehmigten<br />

Getränkemarkt auf der gegenüberliegenden Straßenseite übernommen, sie werden<br />

jedoch aufgrund der notwendigen Abstandsflächen und Baugrenzen nicht komplett<br />

ausgenutzt - § 17 BauNVO; § 7 NBauO. Die Fläche des Staffelgeschosses ist nicht<br />

größer als 2/3 der darunterliegenden Fläche und wird somit nicht als Vollgeschoss<br />

gezählt.


Die Lösung, nach der TG-Zufahrt und Zufahrt <strong>zum</strong> Grundstück C zusammen gelegt<br />

werden (östliche Grundstücksseite) ist aus Sicht der Verfasserin die Lösung, bei der das<br />

Grundstück am besten ausgenutzt werden kann.<br />

Einige Sachbearbeiter sind hier auf die Möglichkeit eingegangen, das Gebäude so zu<br />

planen, dass verringerte Grenzabstände möglich sind; dies war für das Bestehen der<br />

Arbeit nicht Voraussetzung, es wurde aber bei richtiger Ausführung ebenfalls bewertet.<br />

Sehr gute Lösungen haben hier bereits die Möglichkeit des Staffelgeschosses auf der<br />

östlichen Gebäudeseite umgesetzt.<br />

Einige Sachbearbeiter haben sich intensiv mit den Voraussetzungen für die<br />

Genehmigung einer Tiefgarage auseinandergesetzt; dies war nicht abgefragt, wurde<br />

aber bei der Benotung entsprechend berücksichtigt.<br />

Bei der Skizze wurde jede Lösung je nach Ausführung mit 1 bis 3 Punkten bewertet.<br />

3. Wie kann eine Tiefgarage auf dem Grundstück B erschlossen werden bei Aufrechterhaltung<br />

einer für die Nutzung des Grundstücks C erforderlichen Erschließung?<br />

Die Erschließungsanlagen sind in dem Plan grau markiert. Die Erschließung des<br />

Grundstückes C erfolgt als Zuwegungsbaulast durch die Tiefgarage oder als Durchfahrt<br />

auf Grundstück B. Unterhalb dieses Weges werden die Anschlussleitungen verlegt. Es ist<br />

zu prüfen, ob diese Art der Zuwegung für den Brandschutz ausreicht oder ob am<br />

östlichen Rand des Grundstückes B ein Schotterweg mit einer zusätzlichen<br />

Zuwegungsbaulast als Rettungsweg angelegt werden muss. Wenn dies nicht notwendig<br />

ist, kann die Blutbuche bleiben. Geregelt ist die Zuständigkeit von Grundstücken in § 5<br />

NBauO. Die Fällung einer solchen Blutbuche muss schriftlich beantragt werden, eine<br />

Genehmigung wird nur erteilt, wenn eine besondere Gefahr von dem Baum ausgeht oder<br />

er ein zulässiges Bauvorhaben verhindert. (Baumschutzverordnung).<br />

Die Arbeiten, die hier bei dem Stichwort “Erschließung” auch auf die Leitungsrechte<br />

eingegangen sind, wurden mit einem zusätzlichen Punkt bewertet. Ebenso wurden die<br />

Arbeiten bewertet, bei denen hinsichtlich der Zuwegung <strong>zum</strong> Grundstück C zwischen<br />

2


Zufahrt und Zugang differenziert wurde. Bei einem Fußgängerweg (Das Fahrzeug kann<br />

in der TG untergebracht werden) wird die Buche wohl nicht unbedingt fallen müssen.<br />

Einen Punkt gab es an dieser Stelle auch für das Erkennen (!) des Themas<br />

Brandschutz /Einfamilienhaus.<br />

4. Welche Nutzung schlagen Sie für das zu planende Gebäude vor?<br />

Da es sich bei dem beschriebenen Gebiet um ein Mischgebiet (§ 17 BauNVO) handelt, in<br />

dem sowohl gewohnt als dass es auch kleine Läden und Gaststätten gibt. Es bietet sich<br />

daher eine Mischnutzung für das zu planende Gebäude an. Im Erdgeschoss könnte die<br />

Fläche für mehrere kleine Ladenflächen und im hinteren Teil als Büro- oder Praxisräume<br />

genutzt werden. Diese Art der Nutzung liegt aufgrund der vorherigen Bebauung mit<br />

einem Lebensmittelladen nahe. Ein weiteres Argument für diese Nutzung ist der neue<br />

Getränkemarkt auf der gegenüberliegenden Straßenseite und die sich anschließende<br />

Fußgängerzone. Im ersten Obergeschoss und Staffelgeschoss sollten Wohnungen<br />

angelegt werden.<br />

Hier war das Mischgebiet zu nennen und die mögliche Nutzung hierzu in Beziehung zu<br />

setzen. Hinsichtlich der Nutzung wurde die Antwort bei jeder sinnvollen Erläuterung mit<br />

mindestens einem Punkt bedacht; darüber hinaus gab es weitere Punkte für<br />

Erwägungen zu dem Angebot bzw. ggf. Bedarf in dem Ortsteil.<br />

5. Ermitteln Sie auf der Grundlage der Richtzahlenliste die Anlage zur Stellplatzsatzung in S, die<br />

Anzahl der notwendigen Stellplätze bei Realisierung von 6 Wohnungen und der gewerblichen<br />

Nutzung im Erdgeschoss und vergessen Sie etwaige privatrechtliche Vereinbarungen nicht bei<br />

Ihrem Vorschlag, diese Stellplätze auf dem zukünftigen Grundstück des Altmann-Berenkamp<br />

darzustellen.<br />

Stellplätze aufgrund der 6 Wohnungen > 65 m² = 6 x 2 Stellplätze = 12 Stellplätze<br />

Stellplätze aufgrund der gewerblichen Nutzung im EG. Hier ist eine Nutzfläche von 665<br />

m² vorhanden 665 m² / 35 m² = 19 Stellplätze<br />

3


Durch die Zusicherung von 2 Stellplätzen für Herrn Christiansen = 2 Stellplätze<br />

Gesamtzahl notwendiger Stellplätze: 33 Stellplätze<br />

Für die richtige Berechnung der Stellplätze je nach Nutzung gab es mindestens einen<br />

Punkt. Hierbei wurde die individuelle Lösung des jeweiligen Sachbearbeiters<br />

berücksichtigt, d. h., es kommen Abweichungen von der hier wiedergegebenen<br />

Lösungsskizze in Betracht.<br />

6. Sie wollen Herrn Christiansen aufsuchen; schreiben Sie stichwortartig auf, welche<br />

Vereinbarung(en) zwischen ihm und Herrn Altmann-Berenkamp nach Ihrer Auffassung getroffen<br />

werden sollten.<br />

Es sollte eine Grunddienstbarkeit zu Gunsten Herrn Christiansen bezüglich der<br />

Zuwegung durch die Tiefgarage und der vielleicht nötigen Feuerwehrzufahrt im<br />

Grundbuch eingetragen werden.<br />

Eine Baulast zu Gunsten Herrn Christiansen bezüglich der 2 Stellplätze auf dem<br />

Grundstück von Herrn Altmann-Berenkamp sollte erklärt werden (§ 47(7) NBauO).<br />

Zu Gunsten von Herrn Altmann-Berenkamp und zu Lasten von Herrn Christiansen muss<br />

eine Abstandsbaulast erklärt werden, wenn die Bebauung - wie im Plan gezeigt - bis an<br />

die Grundstücksgrenze heran gebaut werden soll. Die notwendigen Abstandsflächen<br />

fallen damit auf das Grundstück von Herrn Christiansen.<br />

Bei den Verhandlungen mit C haben nur wenige Bearbeiter die Verhandlungssituation zu<br />

Gunsten des AB erkannt bzw. beschrieben. C ist in einer schwierigen Situation, da er<br />

versäumt hat, die Lage des Wege-/Leitungsrecht auf dem Grundstück der B festzulegen.<br />

Daher steht es grundsätzlich im Ermessen des AB, wo das Wegerecht/die Leitungen<br />

herführen. Umgekehrt will AB etwas von C: Für die Ausnutzung des Grundstücks ist der<br />

Verzicht des C auf die Einhaltung von Abstandsflächen durch AB wesentlich. Das belastet<br />

ihn bei der jetzigen Bebauung auch nicht, da er die Flächen jedenfalls teilweise auf seinem<br />

4


Grundstück nachweisen kann. Das Staffelgeschoss bietet eine gute<br />

Kompromissmöglichkeit und erscheint wohl auch genehmigungsfähig.<br />

7. Was kann im Hinblick auf die verbleibende Zeit für die Annahme des Kaufvertragsangebotes der<br />

Frau Behr getan werden, um dem Bauherrn hinreichende Sicherheit für die<br />

Genehmigungsfähigkeit seines Vorhabens zu verschaffen?<br />

Es kann ein Antrag auf eine Bauvoranfrage gestellt werden. Mit dieser Bauvoranfrage<br />

können entweder konkrete Fragen abgeklärt werden oder aber auch die Zulässigkeit<br />

eines Bauvorhabens untersucht werden. Die Baubehörde, die diese Bauvoranfrage<br />

bearbeitet, ist 3 Jahre an ihre Aussage gebunden, solange die weitere Planung nicht<br />

erheblich abweicht. Wird die Bauvoranfrage von Herrn Altmann-Berenkamp über die<br />

Zulässigkeit seiner Baumaßnahme positiv beantwortet, so kann er davon ausgehen,<br />

dass nach dem Kauf des Grundstücks eine Baugenehmigung erteilt wird. § 74 NBauO<br />

Bei dieser Frage musste unbedingt die Möglichkeit der Erlangung eines Vorbescheids gesehen<br />

werden. Nähere Erläuterungen zu dem Verfahren wurden mit weiteren Punkten bedacht.<br />

8 Nennen Sie jeweils alle zu prüfenden Vorschriften. Denken Sie daran, Ihrer Prüfung - soweit<br />

erforderlich - die aktuelle Bauordnung des Landes Niedersachsens zugrunde zu legen.<br />

Etliche Bearbeiter haben in richtiger Weise die Vorschriften jeweils dort benannt, wo es auf die<br />

dort geregelte Rechtsfrage ankam. Wegen der zwischenzeitlich ergangenen Rückfragen und<br />

den offenbar hierbei zutage tretenden Schwierigkeiten der Bearbeiter bei der methodisch<br />

richtigen Zitierweise wurde die Lösung bereits bewertet, wenn die Vorschriften zutreffend<br />

aufgezählt wurden. Keinesfalls reichte es hier aus, lediglich die Gesetze zu nennen oder das<br />

Inhaltsverzeichnis der BauNVO und der NBauO abzuschreiben.<br />

Anmerkung: Etliche Sachbearbeiter haben Lösungen dargestellt, die von der Aufgabenstellung<br />

nicht abgefragt wurden. Es war nicht erforderlich, die einzelnen Planungsschritte eines<br />

Bauvorhabens darzustellen. Dennoch wurden auch solche Ausführungen positiv bewertet,<br />

insbesondere, wenn die Arbeit ansonsten “auf der Kippe” stand.<br />

5


Wesentlich ist bei der Aufgabenstellung, dass die mindestens zu erkennenden Lösungsbestandteile<br />

im Aufgabentext bereits überwiegend thematisiert wurden, z. B.:<br />

kein Bebauungsplan, Nennung typischer Nutzungen in Mischgebiet;<br />

Wege- und Leitungsrecht;<br />

Abstandsflächenproblematik Christensen;<br />

Einlassung der Gemeinde zu der zulässigen Geschosshöhe;<br />

Anwalt von Christensen weist auf die Problematik “Lageplan” hin;<br />

Das bloße Wiederholen des Sachverhalts wurde allerdings nicht gewertet.<br />

6

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