Sozialleistungen & Mitgliederservice - GÖD NÖ
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Bildungsförderungsbeiträge<br />
Die <strong>GÖD</strong> unterstützt mit dem Bildungsförderungsbeitrag die freiwillige Fortbildung ihrer Mitglieder.<br />
Für alle abgeschlossenen Dienstprüfungen sowie Kurse und Ausbildungen (ohne<br />
Dienstauftrag) deren Inhalte unmittelbar der beruflichen Tätigkeit im engeren Sinn entsprechen,<br />
wird ein von der Kurs- bzw. Ausbildungsdauer abhängiger Zuschuss gewährt.<br />
Kurs- bzw. Ausbildungsdauer<br />
2 Tage bis 2 Wochen: 30,über<br />
2 Wochen bis 6 Monate (bis zu 30 ECTS): 45,über<br />
6 Monate bis 1 Jahr(bis zu 60 ECTS): 60,über<br />
1 Jahr bis zu drei Jahren (bis zu 180 ECTS): 75,länger<br />
als drei Jahre (über 180 ECTS): 180,-<br />
ECTS: Ist das europäische Berechnungssystem für die Anrechnung und Übertragung von Studienleistungen.<br />
60 ECTS entsprechen einem vollen akademischen Studienjahr<br />
Achtung: Kurse werden nur dann gefördert, wenn die Teilnahme freiwillig erfolgt. Kein<br />
Anspruch auf Bildungsförderungsbeitrag besteht daher für Kurse, die auf Grund eines Dienstauftrages<br />
besucht werden (z. B. Instruktionen, Einweisungen, interne Weiterbildungen etc.).<br />
Die Höhe des Bildungsförderungsbeitrages richtet sich ausschließlich nach der Dauer des<br />
Kurses bzw. der Ausbildung.<br />
EDV- und Sprachkurse werden immer als berufsspezifische Fortbildung anerkannt und entsprechend<br />
der Dauer des Kurses gefördert. Der Erwerb des EDCL- Führerscheins wird mit max.<br />
75,- (auch bei einer Kursdauer von über 1 Jahr) gefördert.<br />
Der maximal mögliche Bildungsförderungsbeitrag beträgt pro Jahr 75,- (180,- für jenes Jahr in<br />
dem eine länger als drei Jahre dauernde Ausbildung abgeschlossen wird).<br />
Studenten der Pädagogischen Akademien, Schülerinnen von Krankenpflegeschulen sowie<br />
Lehrlinge und Verwaltungsassistenten erhalten für die Absolvierung ihrer Ausbildung einen<br />
einheitlich festgesetzten Bildungsförderungsbeitrag von 45,-.<br />
Pensionisten erhalten für Kurse, unabhängig von deren Inhalt, 50% der Kurskosten, bis zu<br />
einem Höchstbetrag von 30,- pro Jahr, ersetzt, für EDV Kurse die länger als 14 Tage dauern<br />
max. 45,-.<br />
Achtung: Anträge auf Zuerkennung eines Bildungsförderungsbeitrages können bis maximal<br />
ein Jahr nach Abschluss gestellt werden.<br />
Voraussetzung: Aufrechte Mitgliedschaft, 12 Monatsvollbeiträge.<br />
• Antragstellung mit Formular lt. Muster aus Seite 61 u. 62<br />
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