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Sozialleistungen & Mitgliederservice - GÖD NÖ

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Bildungsförderungsbeiträge<br />

Die <strong>GÖD</strong> unterstützt mit dem Bildungsförderungsbeitrag die freiwillige Fortbildung ihrer Mitglieder.<br />

Für alle abgeschlossenen Dienstprüfungen sowie Kurse und Ausbildungen (ohne<br />

Dienstauftrag) deren Inhalte unmittelbar der beruflichen Tätigkeit im engeren Sinn entsprechen,<br />

wird ein von der Kurs- bzw. Ausbildungsdauer abhängiger Zuschuss gewährt.<br />

Kurs- bzw. Ausbildungsdauer<br />

2 Tage bis 2 Wochen: 30,über<br />

2 Wochen bis 6 Monate (bis zu 30 ECTS): 45,über<br />

6 Monate bis 1 Jahr(bis zu 60 ECTS): 60,über<br />

1 Jahr bis zu drei Jahren (bis zu 180 ECTS): 75,länger<br />

als drei Jahre (über 180 ECTS): 180,-<br />

ECTS: Ist das europäische Berechnungssystem für die Anrechnung und Übertragung von Studienleistungen.<br />

60 ECTS entsprechen einem vollen akademischen Studienjahr<br />

Achtung: Kurse werden nur dann gefördert, wenn die Teilnahme freiwillig erfolgt. Kein<br />

Anspruch auf Bildungsförderungsbeitrag besteht daher für Kurse, die auf Grund eines Dienstauftrages<br />

besucht werden (z. B. Instruktionen, Einweisungen, interne Weiterbildungen etc.).<br />

Die Höhe des Bildungsförderungsbeitrages richtet sich ausschließlich nach der Dauer des<br />

Kurses bzw. der Ausbildung.<br />

EDV- und Sprachkurse werden immer als berufsspezifische Fortbildung anerkannt und entsprechend<br />

der Dauer des Kurses gefördert. Der Erwerb des EDCL- Führerscheins wird mit max.<br />

75,- (auch bei einer Kursdauer von über 1 Jahr) gefördert.<br />

Der maximal mögliche Bildungsförderungsbeitrag beträgt pro Jahr 75,- (180,- für jenes Jahr in<br />

dem eine länger als drei Jahre dauernde Ausbildung abgeschlossen wird).<br />

Studenten der Pädagogischen Akademien, Schülerinnen von Krankenpflegeschulen sowie<br />

Lehrlinge und Verwaltungsassistenten erhalten für die Absolvierung ihrer Ausbildung einen<br />

einheitlich festgesetzten Bildungsförderungsbeitrag von 45,-.<br />

Pensionisten erhalten für Kurse, unabhängig von deren Inhalt, 50% der Kurskosten, bis zu<br />

einem Höchstbetrag von 30,- pro Jahr, ersetzt, für EDV Kurse die länger als 14 Tage dauern<br />

max. 45,-.<br />

Achtung: Anträge auf Zuerkennung eines Bildungsförderungsbeitrages können bis maximal<br />

ein Jahr nach Abschluss gestellt werden.<br />

Voraussetzung: Aufrechte Mitgliedschaft, 12 Monatsvollbeiträge.<br />

• Antragstellung mit Formular lt. Muster aus Seite 61 u. 62<br />

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