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Produktblatt EVM STROM Basis - Energieversorgung Marienberg

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Sonderverträge zur Stromlieferung der <strong>Energieversorgung</strong> <strong>Marienberg</strong> GmbH<br />

1. Allgemeines<br />

Diese Geschäftsbedingungen der <strong>Energieversorgung</strong> <strong>Marienberg</strong> GmbH (<strong>EVM</strong>) gelten<br />

ausschließlich für die Belieferung von Kundenanlagen mit Elektrizität nach dem<br />

vereinbarten Preisprodukt. Die Elektrizität wird nur für die eigenen Zwecke des<br />

Kunden zur Verfügung gestellt. Die Weiterleitung an Dritte ist nur mit schriftlicher<br />

Zustimmung von <strong>EVM</strong> zulässig. Sie muss erteilt werden, wenn dem Interesse an der<br />

Weiterleitung nicht überwiegende versorgungswirtschaftliche Gründe<br />

entgegenstehen. Vor der Errichtung einer Eigenanlage hat der Kunde <strong>EVM</strong><br />

Mitteilung zu machen. Der Kunde ist erst nach Beendigung seines<br />

Versorgungsverhältnisses mit <strong>EVM</strong> berechtigt, zur Eigenerzeugung mit anderen<br />

Anlagen als Eigenanlagen der Kraft-Wärme-Kopplung bis 50 Kilowatt elektrischer<br />

Leistung und aus erneuerbaren Energien oder Notstromaggregaten überzugehen.<br />

Soweit in diesem Vertrag, bestehend aus den Produktblättern und diesen<br />

Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nichts anderes geregelt ist, gelten die<br />

Bestimmungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die<br />

Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus<br />

dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV) in der<br />

jeweils gültigen Fassung. Sollte die StromGVV durch eine andere gesetzliche<br />

Regelung ersetzt werden, gilt diese im Vertragsverhältnis anstatt der StromGVV. Für<br />

die <strong>EVM</strong> besteht keine Lieferpflicht, wenn für die Lieferstelle kein wirksamer<br />

Netzanschluss- und -anschlussnutzungsvertrag oder für das betreffende Netzgebiet<br />

kein Lieferantenrahmenvertrag besteht. Gleiches gilt wenn der Netzanschluss<br />

unterbrochen ist bzw. die Belieferung aus anderen Gründen vom Netzbetreiber<br />

abgelehnt wird.<br />

2. Vertragsabschluss / -beginn / -laufzeit<br />

Das Angebot von <strong>EVM</strong> in Prospekten, Anzeigen, Formularen usw. ist freibleibend.<br />

Maßgeblich sind die bei Vertragsabschluss geltenden Preise. Der Stromliefervertrag<br />

kommt mit schriftlicher Annahme des ausgefüllten und vom Kunden<br />

unterschriebenen Auftrags zur Stromlieferung zu Stande. Die Stromlieferung durch<br />

<strong>EVM</strong> zu den vereinbarten Produktbedingungen erfolgt ab dem im in der<br />

Vertragsbestätigung benannten Termin (Beginn der Erstlaufzeit). Die Verpflichtung<br />

der <strong>EVM</strong> zur Stromlieferung besteht jedoch erst mit wirksamer Beendigung des<br />

Stromliefervertrages mit dem bisherigen Stromlieferanten. Sollte dies nicht binnen 6<br />

Monaten ab Zugang des unterschriebenen Auftrages bei <strong>EVM</strong> möglich sein, sind der<br />

Kunde und <strong>EVM</strong> berechtigt, den Stromliefervertrag ohne Einhaltung einer Frist zu<br />

kündigen. Erstlaufzeit, Kündigungsfrist und Regelungen zur Vertragsverlängerung<br />

ergeben sich aus den Bestimmung zum vereinbarten Produkt.<br />

3. Bonitätsauskunft<br />

<strong>EVM</strong> ist berechtigt, bei der Schutzgemeinschaft für die Allgemeine Kreditsicherung<br />

(SCHUFA) oder Creditreform Consumer GmbH (CEG) Auskünfte über die Bonität des<br />

Kunden einzuholen. <strong>EVM</strong> darf ferner im Fall nichtvertragsgemäßen Verhaltens des<br />

Kunden (z.B. Kündigung wegen Zahlungsverzug) unter Berücksichtigung der<br />

schutzwürdigen Interessen des Kunden Informationen hierüber, die bei Nachweis<br />

des berechtigten Interesses hierüber Auskunft an ihre Vertragspartner erteilt,<br />

übermitteln. Bei Vorliegen negativer Bonitätsmerkmale, insbesondere einer<br />

negativen Auskunft der genannten Gesellschaften zu Merkmalen der Bonität des<br />

Kunden kann <strong>EVM</strong> den Antrag zur Stromlieferung ablehnen.<br />

4. Preisbestandteile, Änderungen der Preise und der Allgemeinen<br />

Geschäftsbedingungen<br />

Im Strompreis sind u.a. die Umsatzsteuer, die Stromsteuer (Regelsatz), die Entgelte<br />

für Netznutzung, Abrechnung und Konzessionsabgabe sowie die Mehrbelastungen<br />

aus den Verpflichtungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), des Kraft-<br />

Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) und der Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV<br />

enthalten.<br />

Soweit künftig Abgaben wie Steuern, Gebühren, Beiträge oder Sonderabgaben bzw.<br />

hoheitlich veranlasste Umlagen wirksam oder geändert werden, die die Beschaffung,<br />

Übertragung, Verteilung und/oder Lieferung der elektrischen Energie unmittelbar<br />

verteuern (z. B. Energiesteuern, CO2-Steuern), ist <strong>EVM</strong> berechtigt, diese unmittelbar<br />

an den Kunden weiterzugeben. Im Fall einer Senkung oder des Wegfalls solcher<br />

Abgaben ist <strong>EVM</strong> zu einer entsprechenden Weitergabe an den Kunden verpflichtet.<br />

<strong>EVM</strong> ist berechtigt, Änderungen der Umsatz . und/oder Stromsteuer an den Kunden<br />

weiterzugeben.<br />

Für Änderungen der Preise und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen,<br />

einschließlich der Regelungen zu den einzelnen Produkten der <strong>EVM</strong>, gelten die § 5<br />

Abs. 2 und 3 StromGVV. Die aktuellen Preise, Produktblätter und Allgemeinen<br />

Geschäftsbedingungen für Sonderverträge zur Stromlieferung der <strong>EVM</strong> sind im<br />

Internet unter www.energie-marienberg.de abrufbar<br />

5. Kündigung bei Umzug<br />

Bei einem Umzug kann der Kunde den Vertrag mit einer Frist von 2 Wochen zum<br />

Monatsende kündigen. <strong>EVM</strong> erstellt anhand des Endzählerstandes eine<br />

Schlussrechnung für die Verbrauchsstelle. Der Kunde ist bis zum Wirksamwerden<br />

der Kündigung für die an dieser Verbrauchsstelle zur Verfügung gestellte und<br />

abgenommene elektrische Energie zur Zahlung verpflichtet. Der Kunde teilt <strong>EVM</strong><br />

zum Umzugstermin seine neue Adresse mit. Es erfolgt kein automatischer<br />

Vertragsschluss für eine neue Verbrauchsstelle.<br />

6. Ablesung/Messung<br />

<strong>EVM</strong> ist berechtigt, für Zwecke der Abrechnung die Ablesedaten zu verwenden, die<br />

<strong>EVM</strong> vom örtlichen Netzbetreiber oder Messstellenbetreiber erhalten hat. <strong>EVM</strong> kann<br />

die Messeinrichtungen selbst ablesen oder verlangen, dass diese vom Kunden<br />

abgelesen werden, wenn dies zum Zweck einer Abrechnung oder anlässlich eines<br />

Lieferantenwechsels erfolgt. Zur Ablesung hat der Kunde einem von <strong>EVM</strong> oder dem<br />

Messstellenbetreiber Beauftragten den Zutritt zu den Messeinrichtungen zu<br />

gestatten. Werden die Messeinrichtungen vom Kunden nach Aufforderung durch<br />

<strong>EVM</strong> nicht abgelesen oder erhält der Beauftragte der <strong>EVM</strong> oder des<br />

Messstellenbetreibers keinen Zugang, kann <strong>EVM</strong> auf Kosten des Kunden einen<br />

Dritten mit der Ablesung beauftragen oder den Verbrauch schätzen.<br />

7. Abrechnung, Rechnungsstellung, Zahlung, Verzug<br />

Das Abrechnungsjahr wird von <strong>EVM</strong> festgelegt, wobei der Abrechnungszeitraum 12<br />

Monate nicht wesentlich übersteigen darf. Die Rechnungsstellung erfolgt jährlich<br />

zum Ende des Abrechnungsjahres endgültig, soweit nicht vorzeitig eine Zwischenoder<br />

Endabrechnung erstellt wird. Zwischenabrechnungen sind gesondert zu<br />

vergüten. Die Kosten hierfür ergeben sich aus dem jeweils gültigen <strong>Produktblatt</strong>.<br />

Der Verbrauch des Kunden wird von <strong>EVM</strong> einmal im Jahr abgerechnet. Wünscht der<br />

Künde einen kürzeren Abrechnungsturnus, bietet EMV an, den Verbrauch monatlich,<br />

vierteljährlich oder halbjährlich abzurechnen. Für die zusätzlichen Abrechnungen<br />

berechnet <strong>EVM</strong> eine Aufwandspauschale gemäß dem <strong>Produktblatt</strong>. Über den<br />

abweichenden Abrechnungsturnus wird eine gesonderte Vereinbarung geschlossen.<br />

Der Kunde leistet in gleichen Abständen Abschlagszahlungen gemäß § 13 StromGVV<br />

auf die Jahresrechnung. Abschlagszahlungen werden auf die Jahresrechnung<br />

angerechnet.<br />

Rechnungsbeträge und Abschläge können grundsätzlich per Lastschriftverfahren<br />

oder per Überweisung gezahlt werden. Soweit vom Kunden keine<br />

Einzugsermächtigung erteilt oder eine erteilte Einzugsermächtigung widerrufen<br />

wurde, ist <strong>EVM</strong> berechtigt, die pauschalierten Mehrkosten für jeden manuellen<br />

Zahlungsvorgang laut jeweils gültigem <strong>Produktblatt</strong> dem Kunden zu berechnen.<br />

Für Lastschriften, die aus vom Kunden zu vertretenden Gründen zurückgereicht<br />

werden, hat der Kunde <strong>EVM</strong> die dadurch anfallenden Kosten laut <strong>Produktblatt</strong> zu<br />

erstatten.<br />

8. Haftung bei Versorgungsstörungen<br />

Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitätsversorgung<br />

gilt § 6 Abs. 3 StromGVV. Ansprüche wegen Versorgungstörungen können gegen<br />

den Netzbetreiber, der gemäß § 18 NAV haftet, geltend gemacht werden.<br />

Darüber hinaus ist die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der <strong>EVM</strong><br />

die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Schaden<br />

begrenzt. Gegenüber Unternehmern haftet <strong>EVM</strong> nicht die fahrlässige Verletzung<br />

unwesentlicher Vertragspflichten. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Ansprüche<br />

des Kunden aus Produkthaftung, Ansprüchen die auf grober Fahrlässigkeit beruhen,<br />

sowie bei der <strong>EVM</strong> zurechenbaren Gesundheits- und Körperschäden oder Verlust des<br />

Lebens.<br />

9. Lieferantenwechsel<br />

Ein Wechsel des Lieferanten wird zügig und unentgeltlich unter Beachtung der<br />

gesetzlichen Regelungen und der vertraglich vereinbarten Fristen durchgeführt.<br />

Wartungsdienste werden von <strong>EVM</strong> nicht angeboten. Informationen zu<br />

Wartungsdiensten und –entgelten des örtlichen Netzbetreibers sind bei diesem<br />

erhältlich.<br />

10. Datenschutzerklärung<br />

Alle im Rahmen der durch <strong>EVM</strong> erfolgenden Belieferung mit elektrischer Energie<br />

erhobenen personenbezogenen Daten werden entsprechend<br />

Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Vertragsabwicklung und zur Wahrung<br />

berechtigter eigener Geschäftsinteressen im Hinblick auf die Beratung und<br />

Betreuung ihrer Kunden und die bedarfsgerechte Produktgestaltung erhoben,<br />

verarbeitet und genutzt. Die zur Erfüllung des Vertrages erforderlichen Daten<br />

werden von <strong>EVM</strong> nur weitergegeben, soweit dies zur Vertragserfüllung oder<br />

aufgrund gesetzlicher Vorschriften erforderlich ist. Hierzu gehört auch der<br />

Datenaustausch mit Netzbetreibern und Messstellenbetreibern.<br />

11. Sonstiges<br />

Vereinbarungen über Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />

und den vereinbarten Produktbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch<br />

für die Änderung des Schriftformerfordernisses. <strong>EVM</strong> darf sich zur Erfüllung ihrer<br />

vertraglichen Pflichten Dritter bedienen. Sollten einzelne Bestimmungen dieses<br />

Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt der Vertrag<br />

im Übrigen davon unberührt. Der Kunde und <strong>EVM</strong> werden die unwirksame bzw.<br />

undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame bzw. durchführbare Bestimmung<br />

ersetzen, die ihr im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst gleichkommt.<br />

Entsprechendes gilt für den Fall einer Vertragslücke.<br />

Soweit zulässig wird als Gerichtsstand <strong>Marienberg</strong> vereinbart, ansonsten gilt der<br />

gesetzliche Gerichtstand.<br />

12. Hinweise zu Energiedienstleistungen und -effizienzmaßnahmen<br />

Informationen zu diversen Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur<br />

Energieeffizienzverbesserung sowie ihren Angeboten finden Sie auf einer bei der<br />

Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) öffentlich geführten Anbieterliste unter<br />

www.bfee-online.de. Informationen zu Maßnahmen zur Steigerung der<br />

Energieeffizienz und der -einsparung mit Vergleichswerten zum Energieverbrauch<br />

sowie Kontaktmöglichkeiten zu Verbraucherorganisationen, Energieagenturen und<br />

ähnlichen Einrichtungen erhalten Sie auf folgender Internetseite; www.ganz-einfachenergiesparen.de<br />

13. Verbraucherinformationen<br />

Für alle Fragen und Informationen zu den Tarifen, zu Rechnungen und allgemeinen<br />

Themen rund um die Angebote der <strong>EVM</strong> stehen die Mitarbeiter im Kundenbüro in<br />

der Zschopauer Straße 37 in <strong>Marienberg</strong> oder telefonisch unter der Rufnummer<br />

03735 6793-34 zur Verfügung.<br />

Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Informationen über das<br />

geltende Recht, die Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren<br />

für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden<br />

Kontaktdaten erreichbar:<br />

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen<br />

Verbraucherservice | Postfach 8001 | 53105 Bonn<br />

Telefon: Mo.-Fr. von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr | 030 22480-500 oder 01805 101000 -<br />

Bundesweites Infotelefon (Festnetzpreis 14 Cent/Min; Mobilfunkpreise maximal 42<br />

Cent/Min) Telefax: 030 22480-323 | eMail: verbraucherservice.energie@bnetza.de<br />

Zur Beilegung von Streitigkeiten kann ein Schlichtungsverfahren bei der<br />

Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der<br />

Verbraucherservice der <strong>Energieversorgung</strong> <strong>Marienberg</strong> GmbH angerufen und keine<br />

beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.<br />

Schlichtungsstelle Energie e.V. | Friedrichstraße 133 | 10117 Berlin<br />

Telefon; 030 2757240-0 (Internet: www.schlichtungsstelle.energie.de)<br />

(gültig ab: 01. Januar 2013)

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