Produktblatt EVM STROM Basis - Energieversorgung Marienberg
Produktblatt EVM STROM Basis - Energieversorgung Marienberg
Produktblatt EVM STROM Basis - Energieversorgung Marienberg
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Sonderverträge zur Stromlieferung der <strong>Energieversorgung</strong> <strong>Marienberg</strong> GmbH<br />
1. Allgemeines<br />
Diese Geschäftsbedingungen der <strong>Energieversorgung</strong> <strong>Marienberg</strong> GmbH (<strong>EVM</strong>) gelten<br />
ausschließlich für die Belieferung von Kundenanlagen mit Elektrizität nach dem<br />
vereinbarten Preisprodukt. Die Elektrizität wird nur für die eigenen Zwecke des<br />
Kunden zur Verfügung gestellt. Die Weiterleitung an Dritte ist nur mit schriftlicher<br />
Zustimmung von <strong>EVM</strong> zulässig. Sie muss erteilt werden, wenn dem Interesse an der<br />
Weiterleitung nicht überwiegende versorgungswirtschaftliche Gründe<br />
entgegenstehen. Vor der Errichtung einer Eigenanlage hat der Kunde <strong>EVM</strong><br />
Mitteilung zu machen. Der Kunde ist erst nach Beendigung seines<br />
Versorgungsverhältnisses mit <strong>EVM</strong> berechtigt, zur Eigenerzeugung mit anderen<br />
Anlagen als Eigenanlagen der Kraft-Wärme-Kopplung bis 50 Kilowatt elektrischer<br />
Leistung und aus erneuerbaren Energien oder Notstromaggregaten überzugehen.<br />
Soweit in diesem Vertrag, bestehend aus den Produktblättern und diesen<br />
Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nichts anderes geregelt ist, gelten die<br />
Bestimmungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die<br />
Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus<br />
dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV) in der<br />
jeweils gültigen Fassung. Sollte die StromGVV durch eine andere gesetzliche<br />
Regelung ersetzt werden, gilt diese im Vertragsverhältnis anstatt der StromGVV. Für<br />
die <strong>EVM</strong> besteht keine Lieferpflicht, wenn für die Lieferstelle kein wirksamer<br />
Netzanschluss- und -anschlussnutzungsvertrag oder für das betreffende Netzgebiet<br />
kein Lieferantenrahmenvertrag besteht. Gleiches gilt wenn der Netzanschluss<br />
unterbrochen ist bzw. die Belieferung aus anderen Gründen vom Netzbetreiber<br />
abgelehnt wird.<br />
2. Vertragsabschluss / -beginn / -laufzeit<br />
Das Angebot von <strong>EVM</strong> in Prospekten, Anzeigen, Formularen usw. ist freibleibend.<br />
Maßgeblich sind die bei Vertragsabschluss geltenden Preise. Der Stromliefervertrag<br />
kommt mit schriftlicher Annahme des ausgefüllten und vom Kunden<br />
unterschriebenen Auftrags zur Stromlieferung zu Stande. Die Stromlieferung durch<br />
<strong>EVM</strong> zu den vereinbarten Produktbedingungen erfolgt ab dem im in der<br />
Vertragsbestätigung benannten Termin (Beginn der Erstlaufzeit). Die Verpflichtung<br />
der <strong>EVM</strong> zur Stromlieferung besteht jedoch erst mit wirksamer Beendigung des<br />
Stromliefervertrages mit dem bisherigen Stromlieferanten. Sollte dies nicht binnen 6<br />
Monaten ab Zugang des unterschriebenen Auftrages bei <strong>EVM</strong> möglich sein, sind der<br />
Kunde und <strong>EVM</strong> berechtigt, den Stromliefervertrag ohne Einhaltung einer Frist zu<br />
kündigen. Erstlaufzeit, Kündigungsfrist und Regelungen zur Vertragsverlängerung<br />
ergeben sich aus den Bestimmung zum vereinbarten Produkt.<br />
3. Bonitätsauskunft<br />
<strong>EVM</strong> ist berechtigt, bei der Schutzgemeinschaft für die Allgemeine Kreditsicherung<br />
(SCHUFA) oder Creditreform Consumer GmbH (CEG) Auskünfte über die Bonität des<br />
Kunden einzuholen. <strong>EVM</strong> darf ferner im Fall nichtvertragsgemäßen Verhaltens des<br />
Kunden (z.B. Kündigung wegen Zahlungsverzug) unter Berücksichtigung der<br />
schutzwürdigen Interessen des Kunden Informationen hierüber, die bei Nachweis<br />
des berechtigten Interesses hierüber Auskunft an ihre Vertragspartner erteilt,<br />
übermitteln. Bei Vorliegen negativer Bonitätsmerkmale, insbesondere einer<br />
negativen Auskunft der genannten Gesellschaften zu Merkmalen der Bonität des<br />
Kunden kann <strong>EVM</strong> den Antrag zur Stromlieferung ablehnen.<br />
4. Preisbestandteile, Änderungen der Preise und der Allgemeinen<br />
Geschäftsbedingungen<br />
Im Strompreis sind u.a. die Umsatzsteuer, die Stromsteuer (Regelsatz), die Entgelte<br />
für Netznutzung, Abrechnung und Konzessionsabgabe sowie die Mehrbelastungen<br />
aus den Verpflichtungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), des Kraft-<br />
Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) und der Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV<br />
enthalten.<br />
Soweit künftig Abgaben wie Steuern, Gebühren, Beiträge oder Sonderabgaben bzw.<br />
hoheitlich veranlasste Umlagen wirksam oder geändert werden, die die Beschaffung,<br />
Übertragung, Verteilung und/oder Lieferung der elektrischen Energie unmittelbar<br />
verteuern (z. B. Energiesteuern, CO2-Steuern), ist <strong>EVM</strong> berechtigt, diese unmittelbar<br />
an den Kunden weiterzugeben. Im Fall einer Senkung oder des Wegfalls solcher<br />
Abgaben ist <strong>EVM</strong> zu einer entsprechenden Weitergabe an den Kunden verpflichtet.<br />
<strong>EVM</strong> ist berechtigt, Änderungen der Umsatz . und/oder Stromsteuer an den Kunden<br />
weiterzugeben.<br />
Für Änderungen der Preise und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen,<br />
einschließlich der Regelungen zu den einzelnen Produkten der <strong>EVM</strong>, gelten die § 5<br />
Abs. 2 und 3 StromGVV. Die aktuellen Preise, Produktblätter und Allgemeinen<br />
Geschäftsbedingungen für Sonderverträge zur Stromlieferung der <strong>EVM</strong> sind im<br />
Internet unter www.energie-marienberg.de abrufbar<br />
5. Kündigung bei Umzug<br />
Bei einem Umzug kann der Kunde den Vertrag mit einer Frist von 2 Wochen zum<br />
Monatsende kündigen. <strong>EVM</strong> erstellt anhand des Endzählerstandes eine<br />
Schlussrechnung für die Verbrauchsstelle. Der Kunde ist bis zum Wirksamwerden<br />
der Kündigung für die an dieser Verbrauchsstelle zur Verfügung gestellte und<br />
abgenommene elektrische Energie zur Zahlung verpflichtet. Der Kunde teilt <strong>EVM</strong><br />
zum Umzugstermin seine neue Adresse mit. Es erfolgt kein automatischer<br />
Vertragsschluss für eine neue Verbrauchsstelle.<br />
6. Ablesung/Messung<br />
<strong>EVM</strong> ist berechtigt, für Zwecke der Abrechnung die Ablesedaten zu verwenden, die<br />
<strong>EVM</strong> vom örtlichen Netzbetreiber oder Messstellenbetreiber erhalten hat. <strong>EVM</strong> kann<br />
die Messeinrichtungen selbst ablesen oder verlangen, dass diese vom Kunden<br />
abgelesen werden, wenn dies zum Zweck einer Abrechnung oder anlässlich eines<br />
Lieferantenwechsels erfolgt. Zur Ablesung hat der Kunde einem von <strong>EVM</strong> oder dem<br />
Messstellenbetreiber Beauftragten den Zutritt zu den Messeinrichtungen zu<br />
gestatten. Werden die Messeinrichtungen vom Kunden nach Aufforderung durch<br />
<strong>EVM</strong> nicht abgelesen oder erhält der Beauftragte der <strong>EVM</strong> oder des<br />
Messstellenbetreibers keinen Zugang, kann <strong>EVM</strong> auf Kosten des Kunden einen<br />
Dritten mit der Ablesung beauftragen oder den Verbrauch schätzen.<br />
7. Abrechnung, Rechnungsstellung, Zahlung, Verzug<br />
Das Abrechnungsjahr wird von <strong>EVM</strong> festgelegt, wobei der Abrechnungszeitraum 12<br />
Monate nicht wesentlich übersteigen darf. Die Rechnungsstellung erfolgt jährlich<br />
zum Ende des Abrechnungsjahres endgültig, soweit nicht vorzeitig eine Zwischenoder<br />
Endabrechnung erstellt wird. Zwischenabrechnungen sind gesondert zu<br />
vergüten. Die Kosten hierfür ergeben sich aus dem jeweils gültigen <strong>Produktblatt</strong>.<br />
Der Verbrauch des Kunden wird von <strong>EVM</strong> einmal im Jahr abgerechnet. Wünscht der<br />
Künde einen kürzeren Abrechnungsturnus, bietet EMV an, den Verbrauch monatlich,<br />
vierteljährlich oder halbjährlich abzurechnen. Für die zusätzlichen Abrechnungen<br />
berechnet <strong>EVM</strong> eine Aufwandspauschale gemäß dem <strong>Produktblatt</strong>. Über den<br />
abweichenden Abrechnungsturnus wird eine gesonderte Vereinbarung geschlossen.<br />
Der Kunde leistet in gleichen Abständen Abschlagszahlungen gemäß § 13 StromGVV<br />
auf die Jahresrechnung. Abschlagszahlungen werden auf die Jahresrechnung<br />
angerechnet.<br />
Rechnungsbeträge und Abschläge können grundsätzlich per Lastschriftverfahren<br />
oder per Überweisung gezahlt werden. Soweit vom Kunden keine<br />
Einzugsermächtigung erteilt oder eine erteilte Einzugsermächtigung widerrufen<br />
wurde, ist <strong>EVM</strong> berechtigt, die pauschalierten Mehrkosten für jeden manuellen<br />
Zahlungsvorgang laut jeweils gültigem <strong>Produktblatt</strong> dem Kunden zu berechnen.<br />
Für Lastschriften, die aus vom Kunden zu vertretenden Gründen zurückgereicht<br />
werden, hat der Kunde <strong>EVM</strong> die dadurch anfallenden Kosten laut <strong>Produktblatt</strong> zu<br />
erstatten.<br />
8. Haftung bei Versorgungsstörungen<br />
Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitätsversorgung<br />
gilt § 6 Abs. 3 StromGVV. Ansprüche wegen Versorgungstörungen können gegen<br />
den Netzbetreiber, der gemäß § 18 NAV haftet, geltend gemacht werden.<br />
Darüber hinaus ist die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der <strong>EVM</strong><br />
die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Schaden<br />
begrenzt. Gegenüber Unternehmern haftet <strong>EVM</strong> nicht die fahrlässige Verletzung<br />
unwesentlicher Vertragspflichten. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Ansprüche<br />
des Kunden aus Produkthaftung, Ansprüchen die auf grober Fahrlässigkeit beruhen,<br />
sowie bei der <strong>EVM</strong> zurechenbaren Gesundheits- und Körperschäden oder Verlust des<br />
Lebens.<br />
9. Lieferantenwechsel<br />
Ein Wechsel des Lieferanten wird zügig und unentgeltlich unter Beachtung der<br />
gesetzlichen Regelungen und der vertraglich vereinbarten Fristen durchgeführt.<br />
Wartungsdienste werden von <strong>EVM</strong> nicht angeboten. Informationen zu<br />
Wartungsdiensten und –entgelten des örtlichen Netzbetreibers sind bei diesem<br />
erhältlich.<br />
10. Datenschutzerklärung<br />
Alle im Rahmen der durch <strong>EVM</strong> erfolgenden Belieferung mit elektrischer Energie<br />
erhobenen personenbezogenen Daten werden entsprechend<br />
Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Vertragsabwicklung und zur Wahrung<br />
berechtigter eigener Geschäftsinteressen im Hinblick auf die Beratung und<br />
Betreuung ihrer Kunden und die bedarfsgerechte Produktgestaltung erhoben,<br />
verarbeitet und genutzt. Die zur Erfüllung des Vertrages erforderlichen Daten<br />
werden von <strong>EVM</strong> nur weitergegeben, soweit dies zur Vertragserfüllung oder<br />
aufgrund gesetzlicher Vorschriften erforderlich ist. Hierzu gehört auch der<br />
Datenaustausch mit Netzbetreibern und Messstellenbetreibern.<br />
11. Sonstiges<br />
Vereinbarungen über Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />
und den vereinbarten Produktbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch<br />
für die Änderung des Schriftformerfordernisses. <strong>EVM</strong> darf sich zur Erfüllung ihrer<br />
vertraglichen Pflichten Dritter bedienen. Sollten einzelne Bestimmungen dieses<br />
Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt der Vertrag<br />
im Übrigen davon unberührt. Der Kunde und <strong>EVM</strong> werden die unwirksame bzw.<br />
undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame bzw. durchführbare Bestimmung<br />
ersetzen, die ihr im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst gleichkommt.<br />
Entsprechendes gilt für den Fall einer Vertragslücke.<br />
Soweit zulässig wird als Gerichtsstand <strong>Marienberg</strong> vereinbart, ansonsten gilt der<br />
gesetzliche Gerichtstand.<br />
12. Hinweise zu Energiedienstleistungen und -effizienzmaßnahmen<br />
Informationen zu diversen Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur<br />
Energieeffizienzverbesserung sowie ihren Angeboten finden Sie auf einer bei der<br />
Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) öffentlich geführten Anbieterliste unter<br />
www.bfee-online.de. Informationen zu Maßnahmen zur Steigerung der<br />
Energieeffizienz und der -einsparung mit Vergleichswerten zum Energieverbrauch<br />
sowie Kontaktmöglichkeiten zu Verbraucherorganisationen, Energieagenturen und<br />
ähnlichen Einrichtungen erhalten Sie auf folgender Internetseite; www.ganz-einfachenergiesparen.de<br />
13. Verbraucherinformationen<br />
Für alle Fragen und Informationen zu den Tarifen, zu Rechnungen und allgemeinen<br />
Themen rund um die Angebote der <strong>EVM</strong> stehen die Mitarbeiter im Kundenbüro in<br />
der Zschopauer Straße 37 in <strong>Marienberg</strong> oder telefonisch unter der Rufnummer<br />
03735 6793-34 zur Verfügung.<br />
Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Informationen über das<br />
geltende Recht, die Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren<br />
für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden<br />
Kontaktdaten erreichbar:<br />
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen<br />
Verbraucherservice | Postfach 8001 | 53105 Bonn<br />
Telefon: Mo.-Fr. von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr | 030 22480-500 oder 01805 101000 -<br />
Bundesweites Infotelefon (Festnetzpreis 14 Cent/Min; Mobilfunkpreise maximal 42<br />
Cent/Min) Telefax: 030 22480-323 | eMail: verbraucherservice.energie@bnetza.de<br />
Zur Beilegung von Streitigkeiten kann ein Schlichtungsverfahren bei der<br />
Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der<br />
Verbraucherservice der <strong>Energieversorgung</strong> <strong>Marienberg</strong> GmbH angerufen und keine<br />
beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.<br />
Schlichtungsstelle Energie e.V. | Friedrichstraße 133 | 10117 Berlin<br />
Telefon; 030 2757240-0 (Internet: www.schlichtungsstelle.energie.de)<br />
(gültig ab: 01. Januar 2013)