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Anlage I zum Antrag auf Förderung von Kindern in Kindertagespflege

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e<strong>in</strong>gegangen am:<br />

Der Oberbürgermeister<br />

Amt für Jugend, Familie und Schule<br />

Bergstraße 25<br />

26122 Oldenburg<br />

Sprechzeiten:<br />

vormittags: Mo., Di., Do., Fr. 08.00 - 12.00 Uhr<br />

nachmittags: Mo., Di., Do. 13.30 - 15.30 Uhr<br />

mittwochs: geschlossen (ke<strong>in</strong>e Sprechzeiten)<br />

<strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> <strong>Förderung</strong> <strong>in</strong> K<strong>in</strong>dertagespflege<br />

(im Anhang gibt es H<strong>in</strong>weise <strong>zum</strong> <strong>Antrag</strong>)<br />

Der <strong>Antrag</strong> ist vor Beg<strong>in</strong>n der Betreuung zu stellen.<br />

Erstantrag<br />

Folgeantrag<br />

Beg<strong>in</strong>n der Betreuung:<br />

bis <strong>auf</strong> weiteres<br />

bis <strong>zum</strong><br />

K<strong>in</strong>dertagespflege wird beantragt für:<br />

1.K<strong>in</strong>d:<br />

Name, Vorname:<br />

Geburtsdatum/-ort:<br />

Anschrift:<br />

Staatsangehörigkeit: _________________________________<br />

2.K<strong>in</strong>d:<br />

Name, Vorname:<br />

Geburtsdatum/-ort:<br />

Anschrift:<br />

Staatsangehörigkeit: _________________________________<br />

3.K<strong>in</strong>d:<br />

Name, Vorname:<br />

Geburtsdatum/-ort:<br />

Anschrift:<br />

Staatsangehörigkeit: _________________________________<br />

Seite 1 <strong>von</strong> 7


I. Angaben zu den Eltern<br />

Name, Vorname der Mutter des K<strong>in</strong>des:<br />

Geburtsdatum/-ort:<br />

Anschrift:<br />

Telefon/E-Mail:<br />

Familienstand: ledig, getrennt lebend, geschieden, verwitwet, verheiratet<br />

Elterliche Sorge: Mutter, Vater, Eltern geme<strong>in</strong>sam, Vormund<br />

Elterliche Betreuung: Mutter, Vater, Eltern geme<strong>in</strong>sam, Mutter und Partner<br />

Vater und Partner<strong>in</strong><br />

Staatsangehörigkeit: _______________________________<br />

Beruf:<br />

Name, Vorname des Vaters des K<strong>in</strong>des:<br />

Geburtsdatum/-ort:<br />

Anschrift:<br />

Telefon/E-Mail:<br />

Staatsangehörigkeit: _______________________________<br />

Beruf:<br />

Migrationsh<strong>in</strong>tergrund:<br />

<br />

<br />

Ausländische Herkunft m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>es Elternteils (nicht: Staatsangehörigkeit).<br />

In der Familie wird vorrangig deutsch gesprochen.<br />

Grund für die Betreuung:<br />

Die Mutter<br />

ist erwerbstätig<br />

nimmt e<strong>in</strong>e Erwerbstätigkeit <strong>auf</strong> am<br />

Der Vater<br />

ist erwerbstätig<br />

nimmt e<strong>in</strong>e Erwerbstätigkeit <strong>auf</strong> am<br />

ist <strong>in</strong> Elternzeit <strong>von</strong><br />

bis<br />

Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit:<br />

ne<strong>in</strong> ja ab/seit<br />

bef<strong>in</strong>det sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Schul- oder Hochschulausbildung<br />

oder beruflichen Bildungsmaßnahme<br />

ist Arbeit suchend oder erhält Leistungen zur<br />

E<strong>in</strong>gliederung <strong>in</strong> Arbeit nach SGB II<br />

Sonstiges:<br />

ist <strong>in</strong> Elternzeit <strong>von</strong><br />

bis<br />

Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit:<br />

ne<strong>in</strong> ja ab/seit<br />

bef<strong>in</strong>det sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Schul- oder Hochschulausbildung<br />

oder beruflichen Bildungsmaßnahme<br />

ist Arbeit suchend oder erhält Leistungen zur<br />

E<strong>in</strong>gliederung <strong>in</strong> Arbeit nach SGB II<br />

Sonstiges:<br />

Seite 2 <strong>von</strong> 7


Arbeits- bzw. Ausbildungszeiten der Eltern (Bitte genaue Uhrzeiten angeben)<br />

Mutter<br />

Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag<br />

Vater<br />

H<strong>in</strong>weis:<br />

Bei flexiblen Arbeitszeiten e<strong>in</strong>es <strong>Antrag</strong>stellers (z. B. Schichtdienst) erfolgt die Abrechung per Stundennachweis<br />

monatlich im Nachh<strong>in</strong>e<strong>in</strong><br />

Fahrzeiten <strong>von</strong> der Tagespflegeperson zur Arbeits- bzw. Ausbildungsstätte:<br />

Mutter: ___________<br />

Vater: ___________<br />

II. Angaben <strong>zum</strong> Betreuungsumfang des K<strong>in</strong>des bei der Tagespflegeperson<br />

1.K<strong>in</strong>d<br />

(Name und Vorname des K<strong>in</strong>des)<br />

Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag<br />

Nachweis durch Betreuungsvertrag (falls vorhanden)<br />

2.K<strong>in</strong>d<br />

(Name und Vorname des K<strong>in</strong>des)<br />

Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag<br />

Nachweis durch Betreuungsvertrag (falls vorhanden)<br />

3.K<strong>in</strong>d<br />

(Name und Vorname des K<strong>in</strong>des)<br />

Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag<br />

Nachweis durch Betreuungsvertrag (falls vorhanden)<br />

<br />

Ich/wir benötige/n außerhalb der regelmäßigen Betreuungszeit zusätzlich flexible Betreuungszeiten<br />

<strong>auf</strong>grund <strong>von</strong>:<br />

Das K<strong>in</strong>d wird<br />

im Haushalt der Tagespflegeperson,<br />

im Haushalt der Mutter/des Vaters durch e<strong>in</strong>e K<strong>in</strong>derfrau,<br />

<strong>in</strong> der Großtagespflegestelle<br />

betreut.<br />

Seite 3 <strong>von</strong> 7


III. Angaben zur Tagespflegeperson bzw. der zugeordneten Betreuungsperson der Großtagespflege<br />

Name, Vorname:<br />

Anschrift / Telefonnummer:<br />

Bank<strong>in</strong>stitut, Bankleitzahl, Kontonummer:<br />

BIC / IBAN:<br />

Die Vergütung wird direkt an die Tagespflegeperson gezahlt.<br />

Qualifikation der Tagespflegeperson<br />

<br />

Sie ist im Besitz e<strong>in</strong>er gültigen Pflegeerlaubnis.<br />

Verwandtschaftsverhältnis des K<strong>in</strong>des zur Tagespflegeperson (zutreffendes bitte ankreuzen)<br />

<br />

<br />

<br />

Enkelk<strong>in</strong>d<br />

andere Verwandte<br />

nicht verwandt<br />

IV. Erklärung<br />

Wir/ich s<strong>in</strong>d darüber <strong>in</strong>formiert und e<strong>in</strong>verstanden, dass<br />

der Bezug <strong>von</strong> Betreuungsgeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz die <strong>Förderung</strong><br />

<strong>in</strong> K<strong>in</strong>dertagespflege ausschließt.<br />

die Übernahme der l<strong>auf</strong>enden Geldleistung (Betreuungskosten) frühestens ab <strong>Antrag</strong>se<strong>in</strong>gang<br />

erfolgt.<br />

die l<strong>auf</strong>ende Geldleistung direkt an die Tagespflegeperson überwiesen wird, die dar<strong>auf</strong> e<strong>in</strong>en<br />

Rechtsanspruch hat.<br />

wir/ich das Kostenrisiko tragen, bis e<strong>in</strong>e Kostenzusage des Amtes für Jugend, Familie und Schule<br />

vorliegt.<br />

zu den Jugendhilfekosten <strong>in</strong> der K<strong>in</strong>dertagespflege beigetragen werden muss (Kostenbeitrag),<br />

soweit dies nach den gesetzlichen Bestimmungen zulässig, erforderlich und <strong>zum</strong>utbar ist.<br />

Informationen bzgl. Veränderungen des Betreuungsbedarfs und der Arbeitszeiten sowie der persönlichen<br />

Verhältnisse ausgetauscht werden (z. B. Agentur für Arbeit, JobCenter).<br />

bei fehlender Mitwirkung nach §§ 60 ff SGB I (z. B. Nichte<strong>in</strong>reichen der Unterlagen), die l<strong>auf</strong>ende<br />

Geldleistung an die Tagespflegeperson ganz oder teilweise nicht gewährt wird.<br />

Ich versichere, dass me<strong>in</strong>e vorstehenden Angaben vollständig und richtig s<strong>in</strong>d.<br />

Datum<br />

Unterschrift Tagespflegeperson<br />

Datum Unterschrift sorgeberechtigter Elternteil/Mutter Datum Unterschrift sorgeberechtigter Elternteil/Vater<br />

<strong>Anlage</strong>n:<br />

Allgeme<strong>in</strong>e H<strong>in</strong>weise zur l<strong>auf</strong>enden Geldleistung und zur Festsetzung des Kostenbeitrags<br />

Merkblatt <strong>zum</strong> <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> <strong>Förderung</strong> <strong>in</strong> K<strong>in</strong>dertagespflege<br />

Notwendige Unterlagen und Nachweise <strong>zum</strong> <strong>Antrag</strong><br />

Seite 4 <strong>von</strong> 7


Allgeme<strong>in</strong>e H<strong>in</strong>weise zur l<strong>auf</strong>enden Geldleistung<br />

und zur Festsetzung des Kostenbeitrags<br />

• Auszug aus dem Allgeme<strong>in</strong>en Teil des Sozialgesetzbuchs (SGB I):<br />

§ 60 (1) Angabe <strong>von</strong> Tatsachen<br />

Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat<br />

1. alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich s<strong>in</strong>d und <strong>auf</strong> Verlangen des zuständigen<br />

Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen,<br />

2. Änderungen <strong>in</strong> den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich s<strong>in</strong>d oder über die im Zusammenhang<br />

mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden s<strong>in</strong>d, unverzüglich mitzuteilen,<br />

3. Beweismittel zu bezeichnen und <strong>auf</strong> Verlangen des zuständigen Leistungsträgers Beweisurkunden<br />

vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen.<br />

§ 61 Persönliches Ersche<strong>in</strong>en<br />

Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, soll <strong>auf</strong> Verlangen des zuständigen Leistungsträgers zur<br />

mündlichen Erörterung des <strong>Antrag</strong>s oder zur Vornahme anderer für die Entscheidung über die Leistung<br />

notwendiger Maßnahmen persönlich ersche<strong>in</strong>en.<br />

§ 66 Folgen fehlender Mitwirkung<br />

Kommt derjenige, der e<strong>in</strong>e Sozialleistung beantragt oder erhält, se<strong>in</strong>en Mitwirkungspflichten nicht<br />

nach und wird hierdurch die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert, kann der Leistungsträger<br />

ohne weitere Ermittlungen die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise<br />

versagen oder entziehen, soweit die Voraussetzungen der Leistung nicht nachgewiesen s<strong>in</strong>d. Dies gilt<br />

entsprechend, wenn der <strong>Antrag</strong>steller oder Leistungsberechtigte <strong>in</strong> anderer Weise absichtlich die Aufklärung<br />

des Sachverhalts erheblich erschwert.<br />

• Auszug aus dem Achten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB VIII):<br />

§ 23 SGB VIII <strong>Förderung</strong> <strong>in</strong> K<strong>in</strong>dertagespflege<br />

(1) Die <strong>Förderung</strong> <strong>in</strong> K<strong>in</strong>dertagespflege nach Maßgabe <strong>von</strong> § 24 umfasst die Vermittlung des K<strong>in</strong>des<br />

zu e<strong>in</strong>er geeigneten Tagespflegeperson, soweit diese nicht <strong>von</strong> der erziehungsberechtigten Person<br />

nachgewiesen wird, deren fachliche Beratung, Begleitung und weitere Qualifizierung sowie<br />

die Gewährung e<strong>in</strong>er l<strong>auf</strong>enden Geldleistung an die Tagespflegeperson.<br />

(2) Die l<strong>auf</strong>ende Geldleistung nach Absatz 1 umfasst<br />

1. die Erstattung angemessener Kosten, die der Tagespflegeperson für den Sach<strong>auf</strong>wand entstehen,<br />

2. e<strong>in</strong>en Betrag zur Anerkennung ihrer <strong>Förderung</strong>sleistung nach Maßgabe <strong>von</strong> Absatz 2a,<br />

3. die Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu e<strong>in</strong>er Unfallversicherung sowie<br />

die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu e<strong>in</strong>er angemessenen Alterssicherung<br />

der Tagespflegeperson und<br />

4. die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu e<strong>in</strong>er angemessenen Krankenversicherung<br />

und Pflegeversicherung.<br />

(2a) Die Höhe der l<strong>auf</strong>enden Geldleistung wird <strong>von</strong> den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe festgelegt,<br />

soweit Landesrecht nicht etwas anderes bestimmt. Der Betrag zur Anerkennung der <strong>Förderung</strong>sleistung<br />

der Tagespflegeperson ist leistungsgerecht auszugestalten. Dabei s<strong>in</strong>d der zeitliche<br />

Umfang der Leistung und die Anzahl sowie der Förderbedarf der betreuten K<strong>in</strong>der zu berücksichtigen.<br />

(3) Geeignet im S<strong>in</strong>ne <strong>von</strong> Absatz 1 s<strong>in</strong>d Personen, die sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz<br />

und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagespflegepersonen<br />

auszeichnen und über k<strong>in</strong>dgerechte Räumlichkeiten verfügen. Sie sollen über vertiefte<br />

Kenntnisse h<strong>in</strong>sichtlich der Anforderungen der K<strong>in</strong>dertagespflege verfügen, die sie <strong>in</strong> qualifizierten<br />

Lehrgängen erworben oder <strong>in</strong> anderer Weise nachgewiesen haben.<br />

(4) Erziehungsberechtigte und Tagespflegepersonen haben Anspruch <strong>auf</strong> Beratung <strong>in</strong> allen Fragen<br />

der K<strong>in</strong>dertagespflege. Für Ausfallzeiten e<strong>in</strong>er Tagespflegeperson ist rechtzeitig e<strong>in</strong>e andere Betreuungsmöglichkeit<br />

für das K<strong>in</strong>d sicherzustellen. Zusammenschlüsse <strong>von</strong> Tagespflegepersonen<br />

sollen beraten, unterstützt und gefördert werden.<br />

Seite 5 <strong>von</strong> 7


§ 24 SGB VIII Anspruch <strong>auf</strong> <strong>Förderung</strong> <strong>in</strong> Tagese<strong>in</strong>richtungen und K<strong>in</strong>dertagespflege<br />

(Fassung ab 01.08.2013)<br />

(1) E<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>richtung oder <strong>in</strong> K<strong>in</strong>dertagespflege<br />

zu fördern, wenn<br />

1. diese Leistung für se<strong>in</strong>e Entwicklung zu e<strong>in</strong>er eigenverantwortlichen und geme<strong>in</strong>schaftsfähigen<br />

Persönlichkeit geboten ist oder<br />

2. die Erziehungsberechtigten<br />

a) e<strong>in</strong>er Erwerbstätigkeit nachgehen, e<strong>in</strong>e Erwerbstätigkeit <strong>auf</strong>nehmen oder Arbeit suchend<br />

s<strong>in</strong>d,<br />

b) sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er beruflichen Bildungsmaßnahme, <strong>in</strong> der Schulausbildung oder Hochschulausbildung<br />

bef<strong>in</strong>den oder<br />

c) Leistungen zur E<strong>in</strong>gliederung <strong>in</strong> Arbeit im S<strong>in</strong>ne des Zweiten Buches erhalten.<br />

Lebt das K<strong>in</strong>d nur mit e<strong>in</strong>em Erziehungsberechtigten zusammen, so tritt diese Person<br />

an die Stelle der Erziehungsberechtigten. Der Umfang der täglichen <strong>Förderung</strong> richtet<br />

sich nach dem <strong>in</strong>dividuellen Bedarf.<br />

(2) E<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres<br />

Anspruch <strong>auf</strong> frühk<strong>in</strong>dliche <strong>Förderung</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Tagese<strong>in</strong>richtung oder <strong>in</strong> K<strong>in</strong>dertagespflege. Absatz<br />

1 Satz 3 gilt entsprechend.<br />

(3) E<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis <strong>zum</strong> Schule<strong>in</strong>tritt Anspruch <strong>auf</strong> <strong>Förderung</strong><br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Tagese<strong>in</strong>richtung. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben dar<strong>auf</strong> h<strong>in</strong>zuwirken,<br />

dass für diese Altersgruppe e<strong>in</strong> bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung<br />

steht. Das K<strong>in</strong>d kann bei besonderem Bedarf oder ergänzend auch <strong>in</strong> K<strong>in</strong>dertagespflege<br />

gefördert werden.<br />

(4) Für K<strong>in</strong>der im schulpflichtigen Alter ist e<strong>in</strong> bedarfsgerechtes Angebot <strong>in</strong> Tagese<strong>in</strong>richtungen vorzuhalten.<br />

Absatz 1 Satz 3 und Absatz 3 Satz 3 gelten entsprechend.<br />

(5) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder die <strong>von</strong> ihnen be<strong>auf</strong>tragten Stellen s<strong>in</strong>d verpflichtet,<br />

Eltern oder Elternteile, die Leistungen nach den Absätzen 1 bis 4 <strong>in</strong> Anspruch nehmen wollen,<br />

über das Platzangebot im örtlichen E<strong>in</strong>zugsbereich und die pädagogische Konzeption der E<strong>in</strong>richtungen<br />

zu <strong>in</strong>formieren und sie bei der Auswahl zu beraten. Landesrecht kann bestimmen,<br />

dass die erziehungsberechtigten Personen den zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe<br />

oder die be<strong>auf</strong>tragte Stelle <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er bestimmten Frist vor der beabsichtigten Inanspruchnahme<br />

der Leistung <strong>in</strong> Kenntnis setzen.<br />

(6) Weitergehendes Landesrecht bleibt unberührt.<br />

§ 97 a Pflicht zur Auskunft<br />

Soweit dies für die Berechnung, die Übernahme oder den Erlass e<strong>in</strong>es Teilnahmebeitrags oder Kostenbeitrags<br />

oder die Ermittlung e<strong>in</strong>es Kostenbeitrags erforderlich ist, s<strong>in</strong>d Eltern oder Elternteile sowie<br />

junge Volljährige, deren Ehegatten und Lebenspartner verpflichtet, dem örtlichen Träger (= Jugendamt)<br />

über ihre E<strong>in</strong>kommens- und Vermögensverhältnisse Auskunft zu geben. Eltern oder Elternteile,<br />

denen die Sorge für das Vermögen des K<strong>in</strong>des oder des Jugendlichen zusteht, s<strong>in</strong>d auch zur Auskunft<br />

über dessen E<strong>in</strong>kommen verpflichtet. Die Pflicht zur Auskunft umfasst auch die Verpflichtung, Name<br />

und Anschrift des Arbeitgebers zu nennen, über die Art des Beschäftigungsverhältnisses Auskunft zu<br />

geben sowie <strong>auf</strong> Verlangen Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen. Die zur<br />

Erteilung e<strong>in</strong>er Auskunft Verpflichteten können die Auskunft verweigern, soweit sie sich selbst oder<br />

e<strong>in</strong>en der <strong>in</strong> § 383 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Zivilprozessordnung (ZPO) bezeichneten Angehörigen der<br />

Gefahr aussetzen würden, wegen e<strong>in</strong>er Straftat oder e<strong>in</strong>er Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden.<br />

(Angehörige im S<strong>in</strong>ne <strong>von</strong> § 383 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 ZPO s<strong>in</strong>d der Verlobte oder derjenige, mit dem die<br />

zur Auskunft verpflichtete Person e<strong>in</strong> Versprechen e<strong>in</strong>gegangen ist, e<strong>in</strong>e Lebenspartnerschaft zu begründen,<br />

der Ehegatte, auch wenn die Ehe nicht mehr besteht, der Lebenspartner, auch wenn die<br />

Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht und Personen, mit denen die zur Auskunft verpflichtete Person<br />

<strong>in</strong> gerader L<strong>in</strong>ie verwandt oder verschwägert oder <strong>in</strong> der Seitenl<strong>in</strong>ie bis <strong>zum</strong> dritten Grad verwandt<br />

oder bis <strong>zum</strong> zweiten Grad verschwägert ist oder war.)<br />

Seite 6 <strong>von</strong> 7


Notwendige Unterlagen und Nachweise <strong>zum</strong> <strong>Antrag</strong><br />

(bitte dem <strong>Antrag</strong> beifügen)<br />

Allgeme<strong>in</strong>e Nachweise:<br />

Betreuungsvertrag mit der Tagespflegeperson<br />

Erlaubnis zur K<strong>in</strong>dertagespflege, wenn die Tagespflegeperson nicht <strong>in</strong> Oldenburg wohnt<br />

Ist das K<strong>in</strong>d bei Beg<strong>in</strong>n der Betreuung <strong>in</strong> K<strong>in</strong>dertagespflege jünger als e<strong>in</strong> Jahr oder wird für<br />

das K<strong>in</strong>d, welches bei Beg<strong>in</strong>n der Betreuung e<strong>in</strong> Jahr oder zwei Jahre alt ist, e<strong>in</strong>e wöchentliche<br />

Betreuung <strong>von</strong> mehr als 20 Stunden benötigt, s<strong>in</strong>d folgende Nachweise der Eltern/des alle<strong>in</strong><br />

erziehenden Elternteils beizufügen:<br />

oder<br />

oder<br />

oder<br />

Arbeitsverträge<br />

Schulbesche<strong>in</strong>igung und Stundenplan<br />

Immatrikulationsbesche<strong>in</strong>igung<br />

Bescheid über die Gewährung <strong>von</strong> Leistungen zur E<strong>in</strong>gliederung <strong>in</strong> Arbeit nach dem SGB II<br />

Nachweise zur Prüfung des Kostenbeitrags:<br />

Jahresbruttoe<strong>in</strong>kommen des vorletzten Kalenderjahres, z. B. E<strong>in</strong>kommenssteuerbescheid.<br />

Hier können Sie uns erreichen:<br />

Persönlich im Amt für Jugend, Familie und Schule, 1. Stock, Zimmer 100<br />

Telefonisch / per E-Mail<br />

Frau Feron 235-3422 Petra.Feron@stadt-oldenburg.de<br />

Frau Herrmann 235-2326 Catr<strong>in</strong>.Herrmann@stadt-oldenburg.de<br />

Frau Schöne 235-3887 Petra.Schoene@stadt-oldenburg.de<br />

Per Fax unter 235-2154<br />

Amt für Jugend, Familie und Schule<br />

Bergstraße 25<br />

26122 Oldenburg<br />

Sprechzeiten:<br />

vormittags: Mo., Di., Do., Fr. 08.00 - 12.00 Uhr<br />

nachmittags: Mo., Di., Do. 13.30 - 15.30 Uhr<br />

mittwochs: geschlossen (ke<strong>in</strong>e Sprechzeiten)<br />

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