Anlage I zum Antrag auf Förderung von Kindern in Kindertagespflege
Anlage I zum Antrag auf Förderung von Kindern in Kindertagespflege
Anlage I zum Antrag auf Förderung von Kindern in Kindertagespflege
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
e<strong>in</strong>gegangen am:<br />
Der Oberbürgermeister<br />
Amt für Jugend, Familie und Schule<br />
Bergstraße 25<br />
26122 Oldenburg<br />
Sprechzeiten:<br />
vormittags: Mo., Di., Do., Fr. 08.00 - 12.00 Uhr<br />
nachmittags: Mo., Di., Do. 13.30 - 15.30 Uhr<br />
mittwochs: geschlossen (ke<strong>in</strong>e Sprechzeiten)<br />
<strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> <strong>Förderung</strong> <strong>in</strong> K<strong>in</strong>dertagespflege<br />
(im Anhang gibt es H<strong>in</strong>weise <strong>zum</strong> <strong>Antrag</strong>)<br />
Der <strong>Antrag</strong> ist vor Beg<strong>in</strong>n der Betreuung zu stellen.<br />
Erstantrag<br />
Folgeantrag<br />
Beg<strong>in</strong>n der Betreuung:<br />
bis <strong>auf</strong> weiteres<br />
bis <strong>zum</strong><br />
K<strong>in</strong>dertagespflege wird beantragt für:<br />
1.K<strong>in</strong>d:<br />
Name, Vorname:<br />
Geburtsdatum/-ort:<br />
Anschrift:<br />
Staatsangehörigkeit: _________________________________<br />
2.K<strong>in</strong>d:<br />
Name, Vorname:<br />
Geburtsdatum/-ort:<br />
Anschrift:<br />
Staatsangehörigkeit: _________________________________<br />
3.K<strong>in</strong>d:<br />
Name, Vorname:<br />
Geburtsdatum/-ort:<br />
Anschrift:<br />
Staatsangehörigkeit: _________________________________<br />
Seite 1 <strong>von</strong> 7
I. Angaben zu den Eltern<br />
Name, Vorname der Mutter des K<strong>in</strong>des:<br />
Geburtsdatum/-ort:<br />
Anschrift:<br />
Telefon/E-Mail:<br />
Familienstand: ledig, getrennt lebend, geschieden, verwitwet, verheiratet<br />
Elterliche Sorge: Mutter, Vater, Eltern geme<strong>in</strong>sam, Vormund<br />
Elterliche Betreuung: Mutter, Vater, Eltern geme<strong>in</strong>sam, Mutter und Partner<br />
Vater und Partner<strong>in</strong><br />
Staatsangehörigkeit: _______________________________<br />
Beruf:<br />
Name, Vorname des Vaters des K<strong>in</strong>des:<br />
Geburtsdatum/-ort:<br />
Anschrift:<br />
Telefon/E-Mail:<br />
Staatsangehörigkeit: _______________________________<br />
Beruf:<br />
Migrationsh<strong>in</strong>tergrund:<br />
<br />
<br />
Ausländische Herkunft m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>es Elternteils (nicht: Staatsangehörigkeit).<br />
In der Familie wird vorrangig deutsch gesprochen.<br />
Grund für die Betreuung:<br />
Die Mutter<br />
ist erwerbstätig<br />
nimmt e<strong>in</strong>e Erwerbstätigkeit <strong>auf</strong> am<br />
Der Vater<br />
ist erwerbstätig<br />
nimmt e<strong>in</strong>e Erwerbstätigkeit <strong>auf</strong> am<br />
ist <strong>in</strong> Elternzeit <strong>von</strong><br />
bis<br />
Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit:<br />
ne<strong>in</strong> ja ab/seit<br />
bef<strong>in</strong>det sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Schul- oder Hochschulausbildung<br />
oder beruflichen Bildungsmaßnahme<br />
ist Arbeit suchend oder erhält Leistungen zur<br />
E<strong>in</strong>gliederung <strong>in</strong> Arbeit nach SGB II<br />
Sonstiges:<br />
ist <strong>in</strong> Elternzeit <strong>von</strong><br />
bis<br />
Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit:<br />
ne<strong>in</strong> ja ab/seit<br />
bef<strong>in</strong>det sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Schul- oder Hochschulausbildung<br />
oder beruflichen Bildungsmaßnahme<br />
ist Arbeit suchend oder erhält Leistungen zur<br />
E<strong>in</strong>gliederung <strong>in</strong> Arbeit nach SGB II<br />
Sonstiges:<br />
Seite 2 <strong>von</strong> 7
Arbeits- bzw. Ausbildungszeiten der Eltern (Bitte genaue Uhrzeiten angeben)<br />
Mutter<br />
Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag<br />
Vater<br />
H<strong>in</strong>weis:<br />
Bei flexiblen Arbeitszeiten e<strong>in</strong>es <strong>Antrag</strong>stellers (z. B. Schichtdienst) erfolgt die Abrechung per Stundennachweis<br />
monatlich im Nachh<strong>in</strong>e<strong>in</strong><br />
Fahrzeiten <strong>von</strong> der Tagespflegeperson zur Arbeits- bzw. Ausbildungsstätte:<br />
Mutter: ___________<br />
Vater: ___________<br />
II. Angaben <strong>zum</strong> Betreuungsumfang des K<strong>in</strong>des bei der Tagespflegeperson<br />
1.K<strong>in</strong>d<br />
(Name und Vorname des K<strong>in</strong>des)<br />
Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag<br />
Nachweis durch Betreuungsvertrag (falls vorhanden)<br />
2.K<strong>in</strong>d<br />
(Name und Vorname des K<strong>in</strong>des)<br />
Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag<br />
Nachweis durch Betreuungsvertrag (falls vorhanden)<br />
3.K<strong>in</strong>d<br />
(Name und Vorname des K<strong>in</strong>des)<br />
Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag<br />
Nachweis durch Betreuungsvertrag (falls vorhanden)<br />
<br />
Ich/wir benötige/n außerhalb der regelmäßigen Betreuungszeit zusätzlich flexible Betreuungszeiten<br />
<strong>auf</strong>grund <strong>von</strong>:<br />
Das K<strong>in</strong>d wird<br />
im Haushalt der Tagespflegeperson,<br />
im Haushalt der Mutter/des Vaters durch e<strong>in</strong>e K<strong>in</strong>derfrau,<br />
<strong>in</strong> der Großtagespflegestelle<br />
betreut.<br />
Seite 3 <strong>von</strong> 7
III. Angaben zur Tagespflegeperson bzw. der zugeordneten Betreuungsperson der Großtagespflege<br />
Name, Vorname:<br />
Anschrift / Telefonnummer:<br />
Bank<strong>in</strong>stitut, Bankleitzahl, Kontonummer:<br />
BIC / IBAN:<br />
Die Vergütung wird direkt an die Tagespflegeperson gezahlt.<br />
Qualifikation der Tagespflegeperson<br />
<br />
Sie ist im Besitz e<strong>in</strong>er gültigen Pflegeerlaubnis.<br />
Verwandtschaftsverhältnis des K<strong>in</strong>des zur Tagespflegeperson (zutreffendes bitte ankreuzen)<br />
<br />
<br />
<br />
Enkelk<strong>in</strong>d<br />
andere Verwandte<br />
nicht verwandt<br />
IV. Erklärung<br />
Wir/ich s<strong>in</strong>d darüber <strong>in</strong>formiert und e<strong>in</strong>verstanden, dass<br />
der Bezug <strong>von</strong> Betreuungsgeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz die <strong>Förderung</strong><br />
<strong>in</strong> K<strong>in</strong>dertagespflege ausschließt.<br />
die Übernahme der l<strong>auf</strong>enden Geldleistung (Betreuungskosten) frühestens ab <strong>Antrag</strong>se<strong>in</strong>gang<br />
erfolgt.<br />
die l<strong>auf</strong>ende Geldleistung direkt an die Tagespflegeperson überwiesen wird, die dar<strong>auf</strong> e<strong>in</strong>en<br />
Rechtsanspruch hat.<br />
wir/ich das Kostenrisiko tragen, bis e<strong>in</strong>e Kostenzusage des Amtes für Jugend, Familie und Schule<br />
vorliegt.<br />
zu den Jugendhilfekosten <strong>in</strong> der K<strong>in</strong>dertagespflege beigetragen werden muss (Kostenbeitrag),<br />
soweit dies nach den gesetzlichen Bestimmungen zulässig, erforderlich und <strong>zum</strong>utbar ist.<br />
Informationen bzgl. Veränderungen des Betreuungsbedarfs und der Arbeitszeiten sowie der persönlichen<br />
Verhältnisse ausgetauscht werden (z. B. Agentur für Arbeit, JobCenter).<br />
bei fehlender Mitwirkung nach §§ 60 ff SGB I (z. B. Nichte<strong>in</strong>reichen der Unterlagen), die l<strong>auf</strong>ende<br />
Geldleistung an die Tagespflegeperson ganz oder teilweise nicht gewährt wird.<br />
Ich versichere, dass me<strong>in</strong>e vorstehenden Angaben vollständig und richtig s<strong>in</strong>d.<br />
Datum<br />
Unterschrift Tagespflegeperson<br />
Datum Unterschrift sorgeberechtigter Elternteil/Mutter Datum Unterschrift sorgeberechtigter Elternteil/Vater<br />
<strong>Anlage</strong>n:<br />
Allgeme<strong>in</strong>e H<strong>in</strong>weise zur l<strong>auf</strong>enden Geldleistung und zur Festsetzung des Kostenbeitrags<br />
Merkblatt <strong>zum</strong> <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> <strong>Förderung</strong> <strong>in</strong> K<strong>in</strong>dertagespflege<br />
Notwendige Unterlagen und Nachweise <strong>zum</strong> <strong>Antrag</strong><br />
Seite 4 <strong>von</strong> 7
Allgeme<strong>in</strong>e H<strong>in</strong>weise zur l<strong>auf</strong>enden Geldleistung<br />
und zur Festsetzung des Kostenbeitrags<br />
• Auszug aus dem Allgeme<strong>in</strong>en Teil des Sozialgesetzbuchs (SGB I):<br />
§ 60 (1) Angabe <strong>von</strong> Tatsachen<br />
Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat<br />
1. alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich s<strong>in</strong>d und <strong>auf</strong> Verlangen des zuständigen<br />
Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen,<br />
2. Änderungen <strong>in</strong> den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich s<strong>in</strong>d oder über die im Zusammenhang<br />
mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden s<strong>in</strong>d, unverzüglich mitzuteilen,<br />
3. Beweismittel zu bezeichnen und <strong>auf</strong> Verlangen des zuständigen Leistungsträgers Beweisurkunden<br />
vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen.<br />
§ 61 Persönliches Ersche<strong>in</strong>en<br />
Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, soll <strong>auf</strong> Verlangen des zuständigen Leistungsträgers zur<br />
mündlichen Erörterung des <strong>Antrag</strong>s oder zur Vornahme anderer für die Entscheidung über die Leistung<br />
notwendiger Maßnahmen persönlich ersche<strong>in</strong>en.<br />
§ 66 Folgen fehlender Mitwirkung<br />
Kommt derjenige, der e<strong>in</strong>e Sozialleistung beantragt oder erhält, se<strong>in</strong>en Mitwirkungspflichten nicht<br />
nach und wird hierdurch die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert, kann der Leistungsträger<br />
ohne weitere Ermittlungen die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise<br />
versagen oder entziehen, soweit die Voraussetzungen der Leistung nicht nachgewiesen s<strong>in</strong>d. Dies gilt<br />
entsprechend, wenn der <strong>Antrag</strong>steller oder Leistungsberechtigte <strong>in</strong> anderer Weise absichtlich die Aufklärung<br />
des Sachverhalts erheblich erschwert.<br />
• Auszug aus dem Achten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB VIII):<br />
§ 23 SGB VIII <strong>Förderung</strong> <strong>in</strong> K<strong>in</strong>dertagespflege<br />
(1) Die <strong>Förderung</strong> <strong>in</strong> K<strong>in</strong>dertagespflege nach Maßgabe <strong>von</strong> § 24 umfasst die Vermittlung des K<strong>in</strong>des<br />
zu e<strong>in</strong>er geeigneten Tagespflegeperson, soweit diese nicht <strong>von</strong> der erziehungsberechtigten Person<br />
nachgewiesen wird, deren fachliche Beratung, Begleitung und weitere Qualifizierung sowie<br />
die Gewährung e<strong>in</strong>er l<strong>auf</strong>enden Geldleistung an die Tagespflegeperson.<br />
(2) Die l<strong>auf</strong>ende Geldleistung nach Absatz 1 umfasst<br />
1. die Erstattung angemessener Kosten, die der Tagespflegeperson für den Sach<strong>auf</strong>wand entstehen,<br />
2. e<strong>in</strong>en Betrag zur Anerkennung ihrer <strong>Förderung</strong>sleistung nach Maßgabe <strong>von</strong> Absatz 2a,<br />
3. die Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu e<strong>in</strong>er Unfallversicherung sowie<br />
die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu e<strong>in</strong>er angemessenen Alterssicherung<br />
der Tagespflegeperson und<br />
4. die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu e<strong>in</strong>er angemessenen Krankenversicherung<br />
und Pflegeversicherung.<br />
(2a) Die Höhe der l<strong>auf</strong>enden Geldleistung wird <strong>von</strong> den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe festgelegt,<br />
soweit Landesrecht nicht etwas anderes bestimmt. Der Betrag zur Anerkennung der <strong>Förderung</strong>sleistung<br />
der Tagespflegeperson ist leistungsgerecht auszugestalten. Dabei s<strong>in</strong>d der zeitliche<br />
Umfang der Leistung und die Anzahl sowie der Förderbedarf der betreuten K<strong>in</strong>der zu berücksichtigen.<br />
(3) Geeignet im S<strong>in</strong>ne <strong>von</strong> Absatz 1 s<strong>in</strong>d Personen, die sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz<br />
und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagespflegepersonen<br />
auszeichnen und über k<strong>in</strong>dgerechte Räumlichkeiten verfügen. Sie sollen über vertiefte<br />
Kenntnisse h<strong>in</strong>sichtlich der Anforderungen der K<strong>in</strong>dertagespflege verfügen, die sie <strong>in</strong> qualifizierten<br />
Lehrgängen erworben oder <strong>in</strong> anderer Weise nachgewiesen haben.<br />
(4) Erziehungsberechtigte und Tagespflegepersonen haben Anspruch <strong>auf</strong> Beratung <strong>in</strong> allen Fragen<br />
der K<strong>in</strong>dertagespflege. Für Ausfallzeiten e<strong>in</strong>er Tagespflegeperson ist rechtzeitig e<strong>in</strong>e andere Betreuungsmöglichkeit<br />
für das K<strong>in</strong>d sicherzustellen. Zusammenschlüsse <strong>von</strong> Tagespflegepersonen<br />
sollen beraten, unterstützt und gefördert werden.<br />
Seite 5 <strong>von</strong> 7
§ 24 SGB VIII Anspruch <strong>auf</strong> <strong>Förderung</strong> <strong>in</strong> Tagese<strong>in</strong>richtungen und K<strong>in</strong>dertagespflege<br />
(Fassung ab 01.08.2013)<br />
(1) E<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>richtung oder <strong>in</strong> K<strong>in</strong>dertagespflege<br />
zu fördern, wenn<br />
1. diese Leistung für se<strong>in</strong>e Entwicklung zu e<strong>in</strong>er eigenverantwortlichen und geme<strong>in</strong>schaftsfähigen<br />
Persönlichkeit geboten ist oder<br />
2. die Erziehungsberechtigten<br />
a) e<strong>in</strong>er Erwerbstätigkeit nachgehen, e<strong>in</strong>e Erwerbstätigkeit <strong>auf</strong>nehmen oder Arbeit suchend<br />
s<strong>in</strong>d,<br />
b) sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er beruflichen Bildungsmaßnahme, <strong>in</strong> der Schulausbildung oder Hochschulausbildung<br />
bef<strong>in</strong>den oder<br />
c) Leistungen zur E<strong>in</strong>gliederung <strong>in</strong> Arbeit im S<strong>in</strong>ne des Zweiten Buches erhalten.<br />
Lebt das K<strong>in</strong>d nur mit e<strong>in</strong>em Erziehungsberechtigten zusammen, so tritt diese Person<br />
an die Stelle der Erziehungsberechtigten. Der Umfang der täglichen <strong>Förderung</strong> richtet<br />
sich nach dem <strong>in</strong>dividuellen Bedarf.<br />
(2) E<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres<br />
Anspruch <strong>auf</strong> frühk<strong>in</strong>dliche <strong>Förderung</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Tagese<strong>in</strong>richtung oder <strong>in</strong> K<strong>in</strong>dertagespflege. Absatz<br />
1 Satz 3 gilt entsprechend.<br />
(3) E<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis <strong>zum</strong> Schule<strong>in</strong>tritt Anspruch <strong>auf</strong> <strong>Förderung</strong><br />
<strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Tagese<strong>in</strong>richtung. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben dar<strong>auf</strong> h<strong>in</strong>zuwirken,<br />
dass für diese Altersgruppe e<strong>in</strong> bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung<br />
steht. Das K<strong>in</strong>d kann bei besonderem Bedarf oder ergänzend auch <strong>in</strong> K<strong>in</strong>dertagespflege<br />
gefördert werden.<br />
(4) Für K<strong>in</strong>der im schulpflichtigen Alter ist e<strong>in</strong> bedarfsgerechtes Angebot <strong>in</strong> Tagese<strong>in</strong>richtungen vorzuhalten.<br />
Absatz 1 Satz 3 und Absatz 3 Satz 3 gelten entsprechend.<br />
(5) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder die <strong>von</strong> ihnen be<strong>auf</strong>tragten Stellen s<strong>in</strong>d verpflichtet,<br />
Eltern oder Elternteile, die Leistungen nach den Absätzen 1 bis 4 <strong>in</strong> Anspruch nehmen wollen,<br />
über das Platzangebot im örtlichen E<strong>in</strong>zugsbereich und die pädagogische Konzeption der E<strong>in</strong>richtungen<br />
zu <strong>in</strong>formieren und sie bei der Auswahl zu beraten. Landesrecht kann bestimmen,<br />
dass die erziehungsberechtigten Personen den zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe<br />
oder die be<strong>auf</strong>tragte Stelle <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er bestimmten Frist vor der beabsichtigten Inanspruchnahme<br />
der Leistung <strong>in</strong> Kenntnis setzen.<br />
(6) Weitergehendes Landesrecht bleibt unberührt.<br />
§ 97 a Pflicht zur Auskunft<br />
Soweit dies für die Berechnung, die Übernahme oder den Erlass e<strong>in</strong>es Teilnahmebeitrags oder Kostenbeitrags<br />
oder die Ermittlung e<strong>in</strong>es Kostenbeitrags erforderlich ist, s<strong>in</strong>d Eltern oder Elternteile sowie<br />
junge Volljährige, deren Ehegatten und Lebenspartner verpflichtet, dem örtlichen Träger (= Jugendamt)<br />
über ihre E<strong>in</strong>kommens- und Vermögensverhältnisse Auskunft zu geben. Eltern oder Elternteile,<br />
denen die Sorge für das Vermögen des K<strong>in</strong>des oder des Jugendlichen zusteht, s<strong>in</strong>d auch zur Auskunft<br />
über dessen E<strong>in</strong>kommen verpflichtet. Die Pflicht zur Auskunft umfasst auch die Verpflichtung, Name<br />
und Anschrift des Arbeitgebers zu nennen, über die Art des Beschäftigungsverhältnisses Auskunft zu<br />
geben sowie <strong>auf</strong> Verlangen Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen. Die zur<br />
Erteilung e<strong>in</strong>er Auskunft Verpflichteten können die Auskunft verweigern, soweit sie sich selbst oder<br />
e<strong>in</strong>en der <strong>in</strong> § 383 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Zivilprozessordnung (ZPO) bezeichneten Angehörigen der<br />
Gefahr aussetzen würden, wegen e<strong>in</strong>er Straftat oder e<strong>in</strong>er Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden.<br />
(Angehörige im S<strong>in</strong>ne <strong>von</strong> § 383 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 ZPO s<strong>in</strong>d der Verlobte oder derjenige, mit dem die<br />
zur Auskunft verpflichtete Person e<strong>in</strong> Versprechen e<strong>in</strong>gegangen ist, e<strong>in</strong>e Lebenspartnerschaft zu begründen,<br />
der Ehegatte, auch wenn die Ehe nicht mehr besteht, der Lebenspartner, auch wenn die<br />
Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht und Personen, mit denen die zur Auskunft verpflichtete Person<br />
<strong>in</strong> gerader L<strong>in</strong>ie verwandt oder verschwägert oder <strong>in</strong> der Seitenl<strong>in</strong>ie bis <strong>zum</strong> dritten Grad verwandt<br />
oder bis <strong>zum</strong> zweiten Grad verschwägert ist oder war.)<br />
Seite 6 <strong>von</strong> 7
Notwendige Unterlagen und Nachweise <strong>zum</strong> <strong>Antrag</strong><br />
(bitte dem <strong>Antrag</strong> beifügen)<br />
Allgeme<strong>in</strong>e Nachweise:<br />
Betreuungsvertrag mit der Tagespflegeperson<br />
Erlaubnis zur K<strong>in</strong>dertagespflege, wenn die Tagespflegeperson nicht <strong>in</strong> Oldenburg wohnt<br />
Ist das K<strong>in</strong>d bei Beg<strong>in</strong>n der Betreuung <strong>in</strong> K<strong>in</strong>dertagespflege jünger als e<strong>in</strong> Jahr oder wird für<br />
das K<strong>in</strong>d, welches bei Beg<strong>in</strong>n der Betreuung e<strong>in</strong> Jahr oder zwei Jahre alt ist, e<strong>in</strong>e wöchentliche<br />
Betreuung <strong>von</strong> mehr als 20 Stunden benötigt, s<strong>in</strong>d folgende Nachweise der Eltern/des alle<strong>in</strong><br />
erziehenden Elternteils beizufügen:<br />
oder<br />
oder<br />
oder<br />
Arbeitsverträge<br />
Schulbesche<strong>in</strong>igung und Stundenplan<br />
Immatrikulationsbesche<strong>in</strong>igung<br />
Bescheid über die Gewährung <strong>von</strong> Leistungen zur E<strong>in</strong>gliederung <strong>in</strong> Arbeit nach dem SGB II<br />
Nachweise zur Prüfung des Kostenbeitrags:<br />
Jahresbruttoe<strong>in</strong>kommen des vorletzten Kalenderjahres, z. B. E<strong>in</strong>kommenssteuerbescheid.<br />
Hier können Sie uns erreichen:<br />
Persönlich im Amt für Jugend, Familie und Schule, 1. Stock, Zimmer 100<br />
Telefonisch / per E-Mail<br />
Frau Feron 235-3422 Petra.Feron@stadt-oldenburg.de<br />
Frau Herrmann 235-2326 Catr<strong>in</strong>.Herrmann@stadt-oldenburg.de<br />
Frau Schöne 235-3887 Petra.Schoene@stadt-oldenburg.de<br />
Per Fax unter 235-2154<br />
Amt für Jugend, Familie und Schule<br />
Bergstraße 25<br />
26122 Oldenburg<br />
Sprechzeiten:<br />
vormittags: Mo., Di., Do., Fr. 08.00 - 12.00 Uhr<br />
nachmittags: Mo., Di., Do. 13.30 - 15.30 Uhr<br />
mittwochs: geschlossen (ke<strong>in</strong>e Sprechzeiten)<br />
Seite 7 <strong>von</strong> 7