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Allgemeine Informationen - Kant-Gymnasium

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KANT-GYMNASIUM<br />

Bismarckstr. 54<br />

13585 Berlin<br />

Tel.: 030-353 94 80<br />

MSA Koordination<br />

Liebmann<br />

<strong>Informationen</strong> zum Mittleren Schulabschluss der 10. Klassen (MSA)<br />

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen!<br />

Der Mittlere Schulabschluss (MSA) ist eine verbindlich vorgeschriebene Prüfung für alle<br />

Schülerinnen und Schüler der 10. Klasse. Neben der erfolgreichen Versetzung ist das Bestehen<br />

des MSA eine notwendige Voraussetzung für den Übergang in die gymnasiale Oberstufe.<br />

Zum MSA gehören insgesamt drei schriftliche Prüfungen (Deutsch, Mathematik,<br />

1.Fremdsprache), eine mündliche Prüfung in der ersten Fremdsprache, sowie eine weitere<br />

Prüfung in besonderer Form, die Präsentationsprüfung. Alle Prüfungen finden im zweiten<br />

Schulhalbjahr der Klassenstufe 10 statt.<br />

Die entsprechenden Rechtsvorschriften bilden die Sekundarstufen-I-Verordnung (Sek-I:VO) und<br />

die AV Prüfungen, die auf der Homepage der Berliner Senatsverwaltung (http://www.berlin.de<br />

/sen/bildung/rechtsvorschriften) bzw. die auch auf unserer Schulhomepage nachzulesen sind<br />

(http://www.kant-gymnasium-berlin.de/).<br />

Die schriftlichen MSA-Prüfungen<br />

Die Prüfungsaufgaben der schriftlichen Prüfungen werden berlinweit zentral gestellt. Die<br />

Prüfungen dauern für Deutsch 180 Minuten, für Englisch/Französisch 150 Minuten und für<br />

Mathematik 120 Minuten. Genauere <strong>Informationen</strong> werden über die Fachlehrer erteilt.<br />

Die mündliche MSA-Prüfung<br />

Die mündliche Prüfung in der 1. Fremdsprache überprüft die Sprechfähigkeit der Schülerinnen<br />

und Schüler. Die Prüfung ist als Partnerprüfung von zwei Prüflingen angelegt, wobei die Aufgaben<br />

nach einheitlichen Vorgaben der Schulaufsichtsbehörde durch den Fachlehrer schulintern gestellt<br />

werden. Die Prüfungsdauer beträgt zwischen 5 und 10 Minuten. Genauere <strong>Informationen</strong> werden<br />

über die Fachlehrer erteilt.<br />

Die “Prüfung in besonderer Form” (Präsentationsprüfung)<br />

Die Präsentationsprüfung ist in der Regel eine Gruppenprüfung (bis zu vier Schülerinnen und<br />

Schüler) mit anschließendem Prüfungsgespräch zu einem von den Schülen selbst gewählten<br />

Thema. Die Prüfung umfasst bei Gruppenprüfungen pro Teilnehmer 10 Minuten (inklusive<br />

Prüfungsgespräch). Das Thema der Präsentationsprüfung ist einem in der Jahrgangsstufe 10<br />

unterrichteten Fach des gesellschaftswissenschaftlichen (Geschichte/Sozialkunde, Erdkunde,<br />

Ethik) oder naturwissenschaftlichen Lernbereichs (Biologie, Physik, Chemie), sowie den Fächern<br />

Musik, Bildende Kunst oder der zweiten Fremdsprache zu entnehmen. Das gewählte Thema,<br />

sowie die individuellen Unterthemen der einzelnen Gruppenmitglieder müssen mit Unterstützung<br />

eines betreuenden Fachlehrers (muss nicht der unterrichtende Lehrer sein!) im Vorfeld der<br />

Anmeldung formuliert, von den Eltern bestätigt und von einem Prüfungsausschuss genehmigt<br />

werden. Für die weitgehend selbstständige Erarbeitung ihres Vortrags haben die Gruppen im<br />

Anschluss mindestens sechs Wochen Zeit.<br />

Präsentiert werden können problemorientierte Arbeitsprozesse und Arbeitsprodukte. Mögliche<br />

Präsentationsformen sind ein Vortrag mit Thesenpapier, Experimente, Foliendarstellungen,<br />

Plakate, Software-Präsentationen, Video- und Audioproduktionen oder Präsentationen eines<br />

Portfolios.<br />

Lie - 08/2013


Die Bewertung der Präsentationsleistung berücksichtigt folgende Kriterien:<br />

das Einhalten der Zeitvorgabe; die Struktur des Themas, die Funktionalität des Medieneinsatzes;<br />

die Verständlichkeit der Sprache; das Auftreten des Prüflings; die Qualität der Team- bzw.<br />

Einzelleistung; die Qualität der Antworten im Prüfungsgespräch; die Richtigkeit des Inhalts sowie<br />

die Angemessenheit des Niveaus. Es wird dringend empfohlen im Arbeitsprozess weitere<br />

Beratungstermine (insgesamt bis zu vier) mit der betreuenden Lehrkraft zu vereinbaren und zu<br />

dokumentieren.<br />

Weitere <strong>Informationen</strong> und Tipps sind der Handreichung „Präsentationsprüfung im Mittleren<br />

Schulabschluss: Prüfung in besonderer Form“ zu entnehmen (http://www.berlin.de/sen/bildung/<br />

bildungswege/schulabschluesse/) bzw. befinden sich auf der o.g. Seite der Schulhomepage.<br />

Wertung der Prüfungen, Konsequenzen beim Nichtbestehen und bei Täuschungen<br />

Die Ergebnisse der Prüfungen werden im Zeugnis zum Mittleren Schulabschluss gesondert<br />

neben den Jahrgangsnoten aufgeführt.<br />

Dabei werden in der ersten Fremdsprache die Ergebnisse in der schriftlichen und in der<br />

mündlichen Prüfung im Verhältnis 3:2 zu einer Gesamtnote zusammengefasst.<br />

Der Prüfungsteil des MSA gilt als bestanden, wenn die in den Prüfungen erzielten Noten in den<br />

vier Prüfungsfächern mindestens „ausreichend“ lauten. Eine Fünf in einem Prüfungsfach kann<br />

man durch eine mindestens befriedigende Leistung in einem anderen Prüfungsfach ausgleichen.<br />

Zum Erreichen des MSA müssen neben dem Bestehen des Prüfungsteils auch bestimmte<br />

Bedingungen in den Jahrgangsnoten geschafft werden.<br />

Wer in die gymnasiale Oberstufe versetzt wird, hat diese Bedingungen erfüllt.<br />

MSA Prüfungsteil Jahrgangsteil<br />

Berlin (Gymnasien) 94 % 97 % 96 %<br />

Spandau (Gymnasien) 97 % 99 % 97 %<br />

<strong>Kant</strong>-<strong>Gymnasium</strong><br />

(Schüler/-innen = 106)<br />

MSA Ergebnisse 2013 - Bestehensquote<br />

99 % 100 % 99 %<br />

Die Bedingungen für das Bestehen bei den Jahrgangsnoten sind ähnlich der Versetzung,<br />

man darf aber, vereinfacht ausgedrückt, eine Fünf in einem Nicht-Kernfach mehr haben.<br />

Gegebenenfalls ist höchstens eine Nachprüfung in einem Fach zur Verbesserung einer<br />

Jahrgangsnote Fünf zulässig, um die Versetzung oder das Bestehen des MSA zu schaffen.<br />

Der Prüfungsausschuss kann eine Prüfungsleistung, bei der eine Schülerin oder ein Schüler<br />

1. getäuscht oder zu täuschen versucht hat 2. andere als zugelassene Hilfsmittel in den<br />

Prüfungsraum mitgebracht hat oder 3. sonstige erhebliche Ordnungsverstöße begangen hat je<br />

nach Art und Schwere der Verfehlung als „ungenügend“ bewerten oder unbewertet lassen und die<br />

Schülerin oder den Schüler von der weiteren Teilnahme an der Prüfung ausschließen; bei einem<br />

Ausschluss von der Prüfung gilt die Prüfung als nicht bestanden. Im Falle des Verdachts auf eine<br />

Unregelmäßigkeit wird die Prüfung in diesem Fach unterbrochen.<br />

Die Schulaufsichtsbehörde kann die Wiederholung der gesamten Prüfung oder von Teilen für<br />

einzelne oder alle anordnen, wenn das Verfahren nicht ordnungsgemäß verlaufen ist. Sogar bis<br />

zu einem Jahr nach der Prüfung kann sie ggf. die Prüfung als nicht bestanden erklären.<br />

Wer den MSA nicht geschafft hat, kann die Prüfung nach erneutem Besuch der Jahrgangsstufe<br />

10 im Rahmen der nächsten Abschlussprüfung wiederholen; dabei sind alle Prüfungsleistungen<br />

erneut zu erbringen.<br />

Lie - 08/2013


MSA-Termine am <strong>Kant</strong>-<strong>Gymnasium</strong> 2013/2014<br />

03. September 2013 MSA Informationstag für alle 10. Klassen in der Schule.<br />

bis 23. September 2013<br />

Gruppenbildung und Festlegung des Themenvorschlags und<br />

des Faches.<br />

Erstes Beratungsgespräch mit Festlegung der Teilthemen und<br />

Unterschrift des betreuenden Fachlehrers.<br />

Abgabe des vollständig ausgefüllten und von den Eltern<br />

unterschriebenen Vordrucks beim Klassenlehrer.<br />

bis 25. September 2013<br />

Genehmigung des Vorschlags durch den Prüfungsausschuss.<br />

bis 18. Oktober 2013<br />

Evtl. Rücksprache und Veränderung der Themen bzw.<br />

Teilthemen; Beratung durch den Fachlehrer.<br />

Abgabe der veränderten Themenvorschläge bzw. Teilthemen.<br />

Oktober 2013 bis<br />

Januar 2014<br />

Arbeitszeitraum<br />

Beratungsgespräche mit den betreuenden Lehrern.<br />

24. Januar 2014<br />

Abgabe der Gliederungen bzw. Präsentationen mit Angabe<br />

der verwendeten Quellen bei Herrn Liebmann.<br />

Technische Überprüfung der Medientauglichkeit der<br />

Präsentationen<br />

28.-30. Januar 2014 Präsentationsprüfungen<br />

ab 24. März 2014<br />

mdl. Prüfungen in der 1. Fremdsprache<br />

08. Mai 2014 schriftliche Prüfung: Deutsch<br />

13. Mai 2014 schriftliche Prüfung: Mathematik<br />

15. Mai 2014 schriftliche Prüfung: 1. Fremdsprache<br />

03. Juni 2014 Nachschreibtermin 1. Fremdsprache<br />

06. Juni 2014 Nachschreibtermin Deutsch<br />

12. Juni 2014 Nachschreibtermin Mathematik<br />

Lie - 08/2013

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