Allgemeine Informationen - Kant-Gymnasium
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KANT-GYMNASIUM<br />
Bismarckstr. 54<br />
13585 Berlin<br />
Tel.: 030-353 94 80<br />
MSA Koordination<br />
Liebmann<br />
<strong>Informationen</strong> zum Mittleren Schulabschluss der 10. Klassen (MSA)<br />
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen!<br />
Der Mittlere Schulabschluss (MSA) ist eine verbindlich vorgeschriebene Prüfung für alle<br />
Schülerinnen und Schüler der 10. Klasse. Neben der erfolgreichen Versetzung ist das Bestehen<br />
des MSA eine notwendige Voraussetzung für den Übergang in die gymnasiale Oberstufe.<br />
Zum MSA gehören insgesamt drei schriftliche Prüfungen (Deutsch, Mathematik,<br />
1.Fremdsprache), eine mündliche Prüfung in der ersten Fremdsprache, sowie eine weitere<br />
Prüfung in besonderer Form, die Präsentationsprüfung. Alle Prüfungen finden im zweiten<br />
Schulhalbjahr der Klassenstufe 10 statt.<br />
Die entsprechenden Rechtsvorschriften bilden die Sekundarstufen-I-Verordnung (Sek-I:VO) und<br />
die AV Prüfungen, die auf der Homepage der Berliner Senatsverwaltung (http://www.berlin.de<br />
/sen/bildung/rechtsvorschriften) bzw. die auch auf unserer Schulhomepage nachzulesen sind<br />
(http://www.kant-gymnasium-berlin.de/).<br />
Die schriftlichen MSA-Prüfungen<br />
Die Prüfungsaufgaben der schriftlichen Prüfungen werden berlinweit zentral gestellt. Die<br />
Prüfungen dauern für Deutsch 180 Minuten, für Englisch/Französisch 150 Minuten und für<br />
Mathematik 120 Minuten. Genauere <strong>Informationen</strong> werden über die Fachlehrer erteilt.<br />
Die mündliche MSA-Prüfung<br />
Die mündliche Prüfung in der 1. Fremdsprache überprüft die Sprechfähigkeit der Schülerinnen<br />
und Schüler. Die Prüfung ist als Partnerprüfung von zwei Prüflingen angelegt, wobei die Aufgaben<br />
nach einheitlichen Vorgaben der Schulaufsichtsbehörde durch den Fachlehrer schulintern gestellt<br />
werden. Die Prüfungsdauer beträgt zwischen 5 und 10 Minuten. Genauere <strong>Informationen</strong> werden<br />
über die Fachlehrer erteilt.<br />
Die “Prüfung in besonderer Form” (Präsentationsprüfung)<br />
Die Präsentationsprüfung ist in der Regel eine Gruppenprüfung (bis zu vier Schülerinnen und<br />
Schüler) mit anschließendem Prüfungsgespräch zu einem von den Schülen selbst gewählten<br />
Thema. Die Prüfung umfasst bei Gruppenprüfungen pro Teilnehmer 10 Minuten (inklusive<br />
Prüfungsgespräch). Das Thema der Präsentationsprüfung ist einem in der Jahrgangsstufe 10<br />
unterrichteten Fach des gesellschaftswissenschaftlichen (Geschichte/Sozialkunde, Erdkunde,<br />
Ethik) oder naturwissenschaftlichen Lernbereichs (Biologie, Physik, Chemie), sowie den Fächern<br />
Musik, Bildende Kunst oder der zweiten Fremdsprache zu entnehmen. Das gewählte Thema,<br />
sowie die individuellen Unterthemen der einzelnen Gruppenmitglieder müssen mit Unterstützung<br />
eines betreuenden Fachlehrers (muss nicht der unterrichtende Lehrer sein!) im Vorfeld der<br />
Anmeldung formuliert, von den Eltern bestätigt und von einem Prüfungsausschuss genehmigt<br />
werden. Für die weitgehend selbstständige Erarbeitung ihres Vortrags haben die Gruppen im<br />
Anschluss mindestens sechs Wochen Zeit.<br />
Präsentiert werden können problemorientierte Arbeitsprozesse und Arbeitsprodukte. Mögliche<br />
Präsentationsformen sind ein Vortrag mit Thesenpapier, Experimente, Foliendarstellungen,<br />
Plakate, Software-Präsentationen, Video- und Audioproduktionen oder Präsentationen eines<br />
Portfolios.<br />
Lie - 08/2013
Die Bewertung der Präsentationsleistung berücksichtigt folgende Kriterien:<br />
das Einhalten der Zeitvorgabe; die Struktur des Themas, die Funktionalität des Medieneinsatzes;<br />
die Verständlichkeit der Sprache; das Auftreten des Prüflings; die Qualität der Team- bzw.<br />
Einzelleistung; die Qualität der Antworten im Prüfungsgespräch; die Richtigkeit des Inhalts sowie<br />
die Angemessenheit des Niveaus. Es wird dringend empfohlen im Arbeitsprozess weitere<br />
Beratungstermine (insgesamt bis zu vier) mit der betreuenden Lehrkraft zu vereinbaren und zu<br />
dokumentieren.<br />
Weitere <strong>Informationen</strong> und Tipps sind der Handreichung „Präsentationsprüfung im Mittleren<br />
Schulabschluss: Prüfung in besonderer Form“ zu entnehmen (http://www.berlin.de/sen/bildung/<br />
bildungswege/schulabschluesse/) bzw. befinden sich auf der o.g. Seite der Schulhomepage.<br />
Wertung der Prüfungen, Konsequenzen beim Nichtbestehen und bei Täuschungen<br />
Die Ergebnisse der Prüfungen werden im Zeugnis zum Mittleren Schulabschluss gesondert<br />
neben den Jahrgangsnoten aufgeführt.<br />
Dabei werden in der ersten Fremdsprache die Ergebnisse in der schriftlichen und in der<br />
mündlichen Prüfung im Verhältnis 3:2 zu einer Gesamtnote zusammengefasst.<br />
Der Prüfungsteil des MSA gilt als bestanden, wenn die in den Prüfungen erzielten Noten in den<br />
vier Prüfungsfächern mindestens „ausreichend“ lauten. Eine Fünf in einem Prüfungsfach kann<br />
man durch eine mindestens befriedigende Leistung in einem anderen Prüfungsfach ausgleichen.<br />
Zum Erreichen des MSA müssen neben dem Bestehen des Prüfungsteils auch bestimmte<br />
Bedingungen in den Jahrgangsnoten geschafft werden.<br />
Wer in die gymnasiale Oberstufe versetzt wird, hat diese Bedingungen erfüllt.<br />
MSA Prüfungsteil Jahrgangsteil<br />
Berlin (Gymnasien) 94 % 97 % 96 %<br />
Spandau (Gymnasien) 97 % 99 % 97 %<br />
<strong>Kant</strong>-<strong>Gymnasium</strong><br />
(Schüler/-innen = 106)<br />
MSA Ergebnisse 2013 - Bestehensquote<br />
99 % 100 % 99 %<br />
Die Bedingungen für das Bestehen bei den Jahrgangsnoten sind ähnlich der Versetzung,<br />
man darf aber, vereinfacht ausgedrückt, eine Fünf in einem Nicht-Kernfach mehr haben.<br />
Gegebenenfalls ist höchstens eine Nachprüfung in einem Fach zur Verbesserung einer<br />
Jahrgangsnote Fünf zulässig, um die Versetzung oder das Bestehen des MSA zu schaffen.<br />
Der Prüfungsausschuss kann eine Prüfungsleistung, bei der eine Schülerin oder ein Schüler<br />
1. getäuscht oder zu täuschen versucht hat 2. andere als zugelassene Hilfsmittel in den<br />
Prüfungsraum mitgebracht hat oder 3. sonstige erhebliche Ordnungsverstöße begangen hat je<br />
nach Art und Schwere der Verfehlung als „ungenügend“ bewerten oder unbewertet lassen und die<br />
Schülerin oder den Schüler von der weiteren Teilnahme an der Prüfung ausschließen; bei einem<br />
Ausschluss von der Prüfung gilt die Prüfung als nicht bestanden. Im Falle des Verdachts auf eine<br />
Unregelmäßigkeit wird die Prüfung in diesem Fach unterbrochen.<br />
Die Schulaufsichtsbehörde kann die Wiederholung der gesamten Prüfung oder von Teilen für<br />
einzelne oder alle anordnen, wenn das Verfahren nicht ordnungsgemäß verlaufen ist. Sogar bis<br />
zu einem Jahr nach der Prüfung kann sie ggf. die Prüfung als nicht bestanden erklären.<br />
Wer den MSA nicht geschafft hat, kann die Prüfung nach erneutem Besuch der Jahrgangsstufe<br />
10 im Rahmen der nächsten Abschlussprüfung wiederholen; dabei sind alle Prüfungsleistungen<br />
erneut zu erbringen.<br />
Lie - 08/2013
MSA-Termine am <strong>Kant</strong>-<strong>Gymnasium</strong> 2013/2014<br />
03. September 2013 MSA Informationstag für alle 10. Klassen in der Schule.<br />
bis 23. September 2013<br />
Gruppenbildung und Festlegung des Themenvorschlags und<br />
des Faches.<br />
Erstes Beratungsgespräch mit Festlegung der Teilthemen und<br />
Unterschrift des betreuenden Fachlehrers.<br />
Abgabe des vollständig ausgefüllten und von den Eltern<br />
unterschriebenen Vordrucks beim Klassenlehrer.<br />
bis 25. September 2013<br />
Genehmigung des Vorschlags durch den Prüfungsausschuss.<br />
bis 18. Oktober 2013<br />
Evtl. Rücksprache und Veränderung der Themen bzw.<br />
Teilthemen; Beratung durch den Fachlehrer.<br />
Abgabe der veränderten Themenvorschläge bzw. Teilthemen.<br />
Oktober 2013 bis<br />
Januar 2014<br />
Arbeitszeitraum<br />
Beratungsgespräche mit den betreuenden Lehrern.<br />
24. Januar 2014<br />
Abgabe der Gliederungen bzw. Präsentationen mit Angabe<br />
der verwendeten Quellen bei Herrn Liebmann.<br />
Technische Überprüfung der Medientauglichkeit der<br />
Präsentationen<br />
28.-30. Januar 2014 Präsentationsprüfungen<br />
ab 24. März 2014<br />
mdl. Prüfungen in der 1. Fremdsprache<br />
08. Mai 2014 schriftliche Prüfung: Deutsch<br />
13. Mai 2014 schriftliche Prüfung: Mathematik<br />
15. Mai 2014 schriftliche Prüfung: 1. Fremdsprache<br />
03. Juni 2014 Nachschreibtermin 1. Fremdsprache<br />
06. Juni 2014 Nachschreibtermin Deutsch<br />
12. Juni 2014 Nachschreibtermin Mathematik<br />
Lie - 08/2013