11-10-25 Culimar-Karte Nutzungsbedingungen - Hüls Service GmbH
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von Leistungen der Hüls <strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> für diese natürlichen Personen oder Gruppen von<br />
Personen und sind einmalig kostenpflichtig (per Abrechnung mit der Partnerfirma).<br />
Die vorbezeichneten <strong>Karte</strong>n dürfen nicht zur Bezahlung von Leistungen verwendet werden,<br />
die Hüls <strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> für juristische Personen, Personenhandelsgesellschaften oder<br />
sonstige im Chemiepark Marl tätige Unternehmen erbringt.<br />
Hüls <strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> behält sich vor, die Gültigkeit einer ausgegebenen <strong>Culimar</strong>-<strong>Karte</strong><br />
bereits bei ihrer Ausgabe zeitlich zu begrenzen.<br />
Aufladen der <strong>Culimar</strong>-<strong>Karte</strong><br />
Nutzer der <strong>Culimar</strong>-<strong>Karte</strong> können ihre <strong>Karte</strong> an besonderen Ladegeräten, die in den<br />
Betriebsrestaurants zur Verfügung stehen, gegen die Zahlung von Bargeld oder mittels<br />
Verwendung einer EC bzw. Maestro-<strong>Karte</strong> im Lastschriftverfahren (ohne PIN) aufladen.<br />
Es werden nur EC- bzw. Maestro-<strong>Karte</strong>n von Banken, Sparkassen und Kreditinstituten mit<br />
Sitz in der Bundesrepublik Deutschland für die Aufladung von <strong>Culimar</strong>-<strong>Karte</strong>n zugelassen.<br />
Hüls <strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> ist jedoch berechtigt, sofern Schwierigkeiten in der Zahlungsabwicklung<br />
mit einem Bankinstitut entstehen, EC- bzw. Maestro-<strong>Karte</strong>n bestimmter inländischer<br />
Banken, Sparkassen und Kreditinstitute nicht mehr zur Aufladung der <strong>Culimar</strong>-<strong>Karte</strong>n<br />
zuzulassen.<br />
Derzeit beträgt der Mindestbetrag, der bei einem Aufladungsvorgang mit Bargeld zu zahlen<br />
ist, 5.00 Euro und maximal <strong>10</strong>0.00 Euro. Der Minimalbetrag bei einem Aufladungsvorgang<br />
mittels EC- bzw. Maestro-<strong>Karte</strong> im Lastschriftverfahren beträgt 20.00 Euro und maximal<br />
<strong>10</strong>0.00 Euro.<br />
Werden Lastschriften im Einzugsverfahren zurückbelastet oder nicht eingelöst (z. B. durch<br />
Widerruf des Nutzers) ist Hüls <strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> berechtigt, die zwischenzeitlich durch den<br />
Nutzer in Anspruch genommenen Leistungen und zusätzlich einen Bearbeitungsentgelt von<br />
50.00 Euro gegenüber dem Besitzer der <strong>Culimar</strong>-<strong>Karte</strong> in Rechnung zu stellen.<br />
Ausserdem besteht die Möglichkeit, die <strong>Culimar</strong>-<strong>Karte</strong> auch online aufzuladen. Die Web-<br />
Applikation ist erreichbar unter dem Link https://karte-online-aufladen.extranet.infracor.de<br />
Nach Anmeldung mit CompanyID und Passwort wird der Aufladebetrag am PC bestimmt<br />
und ein entsprechender Lastschrift-Auftrag erteilt. Im Eingang des Mitarbeiterrestaurants<br />
befinden sich „Online-Aufwerter“, mit denen der Betrag auf die <strong>Culimar</strong>-<strong>Karte</strong> geladen<br />
wird. – Mit der Software kann auch das aktuelle <strong>Karte</strong>nguthaben abgefragt werden. Es ist<br />
auch möglich, alle Vorgänge in den letzten 90 Tagen aufzulisten und die <strong>Culimar</strong>-<strong>Karte</strong><br />
sperren zu lassen.<br />
Zahlungsvorgang mittels <strong>Culimar</strong>-<strong>Karte</strong><br />
In den Betriebsrestaurants und in allen Verkaufsstellen der Hüls <strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong>, in denen<br />
das bargeldlose Zahlungssystem installiert ist, können Leistungen mittels der <strong>Culimar</strong>-<br />
<strong>Karte</strong> bargeldlos bezahlt werden. Bei jedem Bezahlvorgang vermindert sich der auf der<br />
<strong>Culimar</strong>-<strong>Karte</strong> gespeicherte Betrag um den Kaufpreis für die in Anspruch genommenen<br />
Leistungen.<br />
Hüls <strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> ist berechtigt, von jedem Nutzer der <strong>Culimar</strong>-<strong>Karte</strong> den Nachweis des<br />
rechtmäßigen Besitzes und der rechtmäßigen Nutzung zu verlangen (z. B. durch Vorlage<br />
des Werksausweises oder des Personalausweises). Hierzu ist Hüls <strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> jedoch<br />
nicht verpflichtet.<br />
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<strong>Nutzungsbedingungen</strong> <strong>Culimar</strong>-<strong>Karte</strong>.<br />
Hüls <strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> | Stand: 24.<strong>10</strong>.20<strong>11</strong>