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11-10-25 Culimar-Karte Nutzungsbedingungen - Hüls Service GmbH

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von Leistungen der Hüls <strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> für diese natürlichen Personen oder Gruppen von<br />

Personen und sind einmalig kostenpflichtig (per Abrechnung mit der Partnerfirma).<br />

Die vorbezeichneten <strong>Karte</strong>n dürfen nicht zur Bezahlung von Leistungen verwendet werden,<br />

die Hüls <strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> für juristische Personen, Personenhandelsgesellschaften oder<br />

sonstige im Chemiepark Marl tätige Unternehmen erbringt.<br />

Hüls <strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> behält sich vor, die Gültigkeit einer ausgegebenen <strong>Culimar</strong>-<strong>Karte</strong><br />

bereits bei ihrer Ausgabe zeitlich zu begrenzen.<br />

Aufladen der <strong>Culimar</strong>-<strong>Karte</strong><br />

Nutzer der <strong>Culimar</strong>-<strong>Karte</strong> können ihre <strong>Karte</strong> an besonderen Ladegeräten, die in den<br />

Betriebsrestaurants zur Verfügung stehen, gegen die Zahlung von Bargeld oder mittels<br />

Verwendung einer EC bzw. Maestro-<strong>Karte</strong> im Lastschriftverfahren (ohne PIN) aufladen.<br />

Es werden nur EC- bzw. Maestro-<strong>Karte</strong>n von Banken, Sparkassen und Kreditinstituten mit<br />

Sitz in der Bundesrepublik Deutschland für die Aufladung von <strong>Culimar</strong>-<strong>Karte</strong>n zugelassen.<br />

Hüls <strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> ist jedoch berechtigt, sofern Schwierigkeiten in der Zahlungsabwicklung<br />

mit einem Bankinstitut entstehen, EC- bzw. Maestro-<strong>Karte</strong>n bestimmter inländischer<br />

Banken, Sparkassen und Kreditinstitute nicht mehr zur Aufladung der <strong>Culimar</strong>-<strong>Karte</strong>n<br />

zuzulassen.<br />

Derzeit beträgt der Mindestbetrag, der bei einem Aufladungsvorgang mit Bargeld zu zahlen<br />

ist, 5.00 Euro und maximal <strong>10</strong>0.00 Euro. Der Minimalbetrag bei einem Aufladungsvorgang<br />

mittels EC- bzw. Maestro-<strong>Karte</strong> im Lastschriftverfahren beträgt 20.00 Euro und maximal<br />

<strong>10</strong>0.00 Euro.<br />

Werden Lastschriften im Einzugsverfahren zurückbelastet oder nicht eingelöst (z. B. durch<br />

Widerruf des Nutzers) ist Hüls <strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> berechtigt, die zwischenzeitlich durch den<br />

Nutzer in Anspruch genommenen Leistungen und zusätzlich einen Bearbeitungsentgelt von<br />

50.00 Euro gegenüber dem Besitzer der <strong>Culimar</strong>-<strong>Karte</strong> in Rechnung zu stellen.<br />

Ausserdem besteht die Möglichkeit, die <strong>Culimar</strong>-<strong>Karte</strong> auch online aufzuladen. Die Web-<br />

Applikation ist erreichbar unter dem Link https://karte-online-aufladen.extranet.infracor.de<br />

Nach Anmeldung mit CompanyID und Passwort wird der Aufladebetrag am PC bestimmt<br />

und ein entsprechender Lastschrift-Auftrag erteilt. Im Eingang des Mitarbeiterrestaurants<br />

befinden sich „Online-Aufwerter“, mit denen der Betrag auf die <strong>Culimar</strong>-<strong>Karte</strong> geladen<br />

wird. – Mit der Software kann auch das aktuelle <strong>Karte</strong>nguthaben abgefragt werden. Es ist<br />

auch möglich, alle Vorgänge in den letzten 90 Tagen aufzulisten und die <strong>Culimar</strong>-<strong>Karte</strong><br />

sperren zu lassen.<br />

Zahlungsvorgang mittels <strong>Culimar</strong>-<strong>Karte</strong><br />

In den Betriebsrestaurants und in allen Verkaufsstellen der Hüls <strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong>, in denen<br />

das bargeldlose Zahlungssystem installiert ist, können Leistungen mittels der <strong>Culimar</strong>-<br />

<strong>Karte</strong> bargeldlos bezahlt werden. Bei jedem Bezahlvorgang vermindert sich der auf der<br />

<strong>Culimar</strong>-<strong>Karte</strong> gespeicherte Betrag um den Kaufpreis für die in Anspruch genommenen<br />

Leistungen.<br />

Hüls <strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> ist berechtigt, von jedem Nutzer der <strong>Culimar</strong>-<strong>Karte</strong> den Nachweis des<br />

rechtmäßigen Besitzes und der rechtmäßigen Nutzung zu verlangen (z. B. durch Vorlage<br />

des Werksausweises oder des Personalausweises). Hierzu ist Hüls <strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> jedoch<br />

nicht verpflichtet.<br />

Seite 2 von 3<br />

<strong>Nutzungsbedingungen</strong> <strong>Culimar</strong>-<strong>Karte</strong>.<br />

Hüls <strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> | Stand: 24.<strong>10</strong>.20<strong>11</strong>

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