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1884 KB - Gemeinde Emerkingen

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Öffentliche Bekanntmachung<br />

Wasserrecht:<br />

Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens, Umgestaltung eines Teilbereiches des Tobelbaches<br />

und Verlegung des Entlastungskanals vom RÜB Unterwachingen auf Gemarkung<br />

<strong>Emerkingen</strong><br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Emerkingen</strong>, in 89607 <strong>Emerkingen</strong>, Schloßstraße 23 hat für die oben bezeichneten Vorhaben<br />

die Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung beim Landratsamt Alb-Donau-Kreis – untere<br />

Wasserbehörde – beantragt.<br />

Die geplanten Vorhaben (Errichtung des Hochwasserrückhaltebeckens sowie die teilweise Verlegung des<br />

Tobelbaches) stellen Gewässerausbauten nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dar und bedürfen<br />

der vorherigen Gestattung.<br />

Die Untere Wasserbehörde führt ein Planfeststellungsverfahren nach § 68 WHG durch.<br />

Die Antragsunterlagen liegen in der Zeit vom 25. Februar 2013 bis zum 26. März 2013 bei der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Emerkingen</strong>, Schloßstraße 23, Rathaus, Vorzimmer Sekretariat und im Landratsamt Alb-Donau-Kreis,<br />

Schillerstraße 30 in 89077 Ulm (Fachdienst Umwelt- und Arbeitsschutz) Zimmer 1G-05 jeweils während<br />

der üblichen Sprechzeiten zur Einsichtnahme aus.<br />

Etwaige Einwendungen sind bis spätestens 09. April 2013 schriftlich oder zur Niederschrift bei der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Emerkingen</strong> oder beim Landratsamt Alb-Donau-Kreis unter den oben angegebenen Anschriften zu<br />

erheben.<br />

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln<br />

beruhen, ausgeschlossen.<br />

Die erhobenen Einwendungen werden in der Regel bei einem Termin erörtert (Erörterungstermin). Bei<br />

Ausbleiben des Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Die mündliche<br />

Verhandlung ist nicht öffentlich.<br />

Wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind, können Personen, die Einwendungen<br />

erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt<br />

werden. Außerdem kann in diesem Fall die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch<br />

öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.<br />

Zu gegebener Zeit wird der Termin für die Erörterungsverhandlung ortsüblich bekannt gemacht.<br />

Ulm, 14. Februar 2013<br />

Landratsamt-Alb-Donau-Kreis/ Untere Wasserbehörde<br />

Mitteilungen der <strong>Gemeinde</strong><br />

und sonstiger Behörden<br />

Römerhalle bleibt während der beweglichen Ferientage geschlossen<br />

Nach den närrischen Tagen bleibt die Römerhalle für den Rest der 7. Kalenderwoche für jeglichen Sportbetrieb<br />

geschlossen. Um Beachtung wird gebeten.<br />

- Bürgermeisteramt -<br />

Nächste Abfuhr „Gelber Sack“ - Voranzeige -<br />

Die nächste Abfuhr der „Gelben Säcke“ in unserer <strong>Gemeinde</strong> erfolgt am Dienstag, 19.02.2013.<br />

Wir bitten, das Sammelgut ab 7:00 Uhr bereitzulegen.<br />

- Bürgermeisteramt -

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