1884 KB - Gemeinde Emerkingen
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Öffentliche Bekanntmachung<br />
Wasserrecht:<br />
Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens, Umgestaltung eines Teilbereiches des Tobelbaches<br />
und Verlegung des Entlastungskanals vom RÜB Unterwachingen auf Gemarkung<br />
<strong>Emerkingen</strong><br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Emerkingen</strong>, in 89607 <strong>Emerkingen</strong>, Schloßstraße 23 hat für die oben bezeichneten Vorhaben<br />
die Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung beim Landratsamt Alb-Donau-Kreis – untere<br />
Wasserbehörde – beantragt.<br />
Die geplanten Vorhaben (Errichtung des Hochwasserrückhaltebeckens sowie die teilweise Verlegung des<br />
Tobelbaches) stellen Gewässerausbauten nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dar und bedürfen<br />
der vorherigen Gestattung.<br />
Die Untere Wasserbehörde führt ein Planfeststellungsverfahren nach § 68 WHG durch.<br />
Die Antragsunterlagen liegen in der Zeit vom 25. Februar 2013 bis zum 26. März 2013 bei der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Emerkingen</strong>, Schloßstraße 23, Rathaus, Vorzimmer Sekretariat und im Landratsamt Alb-Donau-Kreis,<br />
Schillerstraße 30 in 89077 Ulm (Fachdienst Umwelt- und Arbeitsschutz) Zimmer 1G-05 jeweils während<br />
der üblichen Sprechzeiten zur Einsichtnahme aus.<br />
Etwaige Einwendungen sind bis spätestens 09. April 2013 schriftlich oder zur Niederschrift bei der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Emerkingen</strong> oder beim Landratsamt Alb-Donau-Kreis unter den oben angegebenen Anschriften zu<br />
erheben.<br />
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln<br />
beruhen, ausgeschlossen.<br />
Die erhobenen Einwendungen werden in der Regel bei einem Termin erörtert (Erörterungstermin). Bei<br />
Ausbleiben des Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Die mündliche<br />
Verhandlung ist nicht öffentlich.<br />
Wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind, können Personen, die Einwendungen<br />
erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt<br />
werden. Außerdem kann in diesem Fall die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch<br />
öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.<br />
Zu gegebener Zeit wird der Termin für die Erörterungsverhandlung ortsüblich bekannt gemacht.<br />
Ulm, 14. Februar 2013<br />
Landratsamt-Alb-Donau-Kreis/ Untere Wasserbehörde<br />
Mitteilungen der <strong>Gemeinde</strong><br />
und sonstiger Behörden<br />
Römerhalle bleibt während der beweglichen Ferientage geschlossen<br />
Nach den närrischen Tagen bleibt die Römerhalle für den Rest der 7. Kalenderwoche für jeglichen Sportbetrieb<br />
geschlossen. Um Beachtung wird gebeten.<br />
- Bürgermeisteramt -<br />
Nächste Abfuhr „Gelber Sack“ - Voranzeige -<br />
Die nächste Abfuhr der „Gelben Säcke“ in unserer <strong>Gemeinde</strong> erfolgt am Dienstag, 19.02.2013.<br />
Wir bitten, das Sammelgut ab 7:00 Uhr bereitzulegen.<br />
- Bürgermeisteramt -