Vorbemerkungen und Erläuterungen zum LV - Grün Berlin
Vorbemerkungen und Erläuterungen zum LV - Grün Berlin
Vorbemerkungen und Erläuterungen zum LV - Grün Berlin
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Parklandschaft Tempelhof<br />
Bauleistungen Erdbau Columbiadamm<br />
<strong>Vorbemerkungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Erläuterungen</strong> <strong>zum</strong> Leistungsverzeichnis (VEL)<br />
INHALTSVERZEICHNIS<br />
ANLAGEN 2<br />
0 ALLGEMEINE REGELUNGEN ZUR LEISTUNGSBESCHREIBUNG 3<br />
1 VERANLASSUNG 3<br />
2 GRUNDLAGEN / VORUNTERSUCHUNGEN 5<br />
3 AUSZUFÜHRENDE LEISTUNGEN 5<br />
3.1 BAUBEGLEITENDE KAMPFMITTELSUCH- UND BERGUNGSMAßNAHMEN 5<br />
3.2 ERDAUSHUB FRIEDHOFSERWEITERUNGSFLÄCHE 5<br />
4 HINWEISE ZUR AUSFÜHRUNG DER LEISTUNGEN 6<br />
4.1 ALLGEMEIN 6<br />
4.2 KAMPFMITTELSUCH- UND BERGUNGSMASSNAHMEN 6<br />
4.3 ARBEITSSCHUTZMASSNAHMEN 15<br />
5 BESCHREIBUNG DER ÖRTLICHEN VERHÄLTNISSE 16<br />
5.1 LAGE DER BAUSTELLE UND BAUGRUND 16<br />
5.2 VORHANDENE ÖFFENTLICHE VERKEHRSWEGE 16<br />
5.3 ZUFAHRTEN INNERHALB DES BEARBEITUNGSGEBIETES 16<br />
5.4 ANSCHLUSSMÖGLICHKEITEN AN VER- UND ENTSORGUNGSLEITUNGEN 17<br />
5.5 BAUSTELLENEINRICHTUNGSFLÄCHE 17<br />
5.6 ZU SCHÜTZENDE BEREICHE UND OBJEKTE 17<br />
5.7 REINIGEN DER BAUSTELLE 20<br />
5.8 SCHNITTSTELLE / KONTAKTPUNKTE MIT PARKBESUCHERN 20<br />
6 WEITERE BEDINGUNGEN ZUR AUSFÜHRUNG DER LEISTUNGEN 20<br />
6.1 TERMINPLANUNG 20<br />
6.2 RECHNUNGSLEGUNG 21<br />
6.3 WINTERBAU 21<br />
6.4 BEWEISSICHERUNG 21<br />
6.5 AUSHUB-/ABTRAGSARBEITEN 21<br />
6.6 BODENEINBAU 22<br />
6.7 AUFMASSVERFAHREN 22<br />
6.8 GLEICHZEITIG STATTFINDENDE ARBEITEN 23<br />
6.9 VORHANDENE LEITUNGSTRASSEN 23<br />
7 WEITERE VERTRAGSBEDINGUNGEN 24<br />
1
Parklandschaft Tempelhof<br />
Bauleistungen Erdbau Columbiadamm<br />
ANLAGEN<br />
Anlage 1 Leistungsverzeichnis, Seiten 1 –72<br />
- als pdf-Datei<br />
- als GAEB.d83-Datei<br />
Anlage 2<br />
Anlage 3<br />
Anlage 4<br />
Anlage 5<br />
Anlage 6<br />
Planunterlage 1 VU: Abbruch inkl. Bestandsaufmaß<br />
- als pdf-Dateien im Maßstab 1: 250<br />
Planunterlage 2 VU: Übersichtsplan Bearbeitungsgebiet<br />
- als pdf-Datei im Maßstab 1: 4.000<br />
Planunterlage 3 VU: Schnitte<br />
- als pdf-Datei im Maßstab 1: 250<br />
Planunterlage 4 VU: Aushub- <strong>und</strong> Einbauplan<br />
- als pdf-Datei im Maßstab 1:500/1:250/1:100<br />
Baustelleneinrichtungspläne vom 05.07.2013 vom Büro WES LandschaftsArchitektur:<br />
Planunterlage 5 VU: Übersicht Bauphasen - als pdf-Datei im Maßstab 1: 4.000<br />
Planunterlage 6 VU: Bauphase 1 - als pdf-Datei im Maßstab 1: 2.500<br />
Planunterlage 7 VU: Zufahrt Columbiadamm - als pdf-Datei im Maßstab 1: 250<br />
Anlage 7<br />
Anlage 8<br />
Anlage 9<br />
Anlage 10<br />
Anlage 11<br />
Anlage 12<br />
Anlage 13<br />
Anlage 14<br />
Anlage 15<br />
Bestandsfotos<br />
- als pdf-Datei<br />
Übersichtsplan Leitungen vom 30.06.2010 von TOPOS Landschaftsplanung<br />
- als pdf-Datei im Maßstab 1: 3.000<br />
A+S-Plan von August 2013 von IMAGO Umwelt Consult oHG - als pdf-Datei<br />
„Prüfbericht-Bodenk<strong>und</strong>e“ vom Juni 2013 durch die BOLAB Analytik<br />
Ingenieurgesellschaft mbH inkl. Anlagen - als pdf-Dateien<br />
„Prüfbericht-Bodenk<strong>und</strong>e“ vom März 2013 durch die BOLAB Analytik<br />
Ingenieurgesellschaft mbH inkl. Anlagen - als pdf-Dateien<br />
Auflagen <strong>und</strong> Hinweise <strong>zum</strong> Bodenschutz vom 31.05.2013 vom Bezirksamt<br />
Tempelhof-Schöneberg von <strong>Berlin</strong> - als pdf-Datei<br />
Merkblatt 4 Mineralische Bauabfälle, Stand November 2010 der Senatsverwaltung für<br />
Ges<strong>und</strong>heit, Umwelt <strong>und</strong> Verbraucherschutz - als pdf-Datei<br />
Stellungnahme SenStadtUm vom 05.07.2013 <strong>zum</strong> konkreten Kampfmittelverdacht<br />
einschl. Luftbildauswertung, L-Nr.: 194/13<br />
- als pdf-Datei<br />
- als pdf-Datei im Maßstab 1: 4.000<br />
fest gebuchte Veranstaltungen im Zeitraum Oktober 2013 bis Mai 2014/ Events<br />
Tempelhofer Freiheit vom 02.08.2013 von Tempelhof Projekt GmbH<br />
- als pdf-Datei<br />
2
Parklandschaft Tempelhof<br />
Bauleistungen Erdbau Columbiadamm<br />
0 Allgemeine Regelungen zur Leistungsbeschreibung<br />
Die folgenden <strong>Vorbemerkungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Erläuterungen</strong> <strong>zum</strong> Leistungsverzeichnis – VELwerden<br />
Bestandteil des Bauvertrages.<br />
Die Ausführung der Leistungen beruht auf folgenden Vereinbarungen:<br />
- ZVB – Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen – A.<br />
Einheitliche Fassung (Februar 2010) gemäß A-Bau III 12.H <strong>und</strong> B. Ergänzung für <strong>Berlin</strong> (Mai<br />
2010)<br />
- BVB – Besondere Vertragsbedingungen<br />
- Abau – Allgemeine Anweisungen für die Vorbereitung <strong>und</strong> Durchführung von Bauaufgaben<br />
<strong>Berlin</strong>s<br />
- VOB in der neuesten Fassung sowie die jeweiligen DIN-Normen <strong>und</strong> sonstige Richtlinien.<br />
Die Vorschriften der Herstellerfirmen sind einzuhalten.<br />
Für den Auftrag kommen nur Bieter in Betracht, die in den letzten drei Jahren gleichartige<br />
Leistungen mit Erfolg ausgeführt haben <strong>und</strong> entsprechende Referenzen nachweisen können.<br />
Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden an Personen <strong>und</strong> Sachen in zivil- <strong>und</strong><br />
strafrechtlicher Hinsicht bei Sturm-, Wasser <strong>und</strong> insbesondere Diebstahl- <strong>und</strong><br />
Einbruchschäden bis zur Abnahme der Lieferung <strong>und</strong> Leistung durch den Bauherren.<br />
1 VERANLASSUNG<br />
Die Tempelhofer Freiheit, auf dem Areal des ehemaligen Flughafens Tempelhof, befindet<br />
sich südlich des <strong>Berlin</strong>er Stadtzentrums. Das Areal liegt sowohl auf dem Gebiet des Bezirks<br />
Neukölln, der sich östlich erstreckt, sowie auf dem Gebiet des Bezirks Tempelhof-<br />
Schöneberg, der sich westlich <strong>und</strong> südlich erstreckt. Im Norden grenzt es an den Bezirk<br />
Friedrichshain-Kreuzberg. Das Gesamtareal wird im Norden im Wesentlichen durch den<br />
Columbiadamm, bzw. den Friedhof am Columbiadamm <strong>und</strong> das Columbiabad, im Osten<br />
durch die Oderstraße, im Süden durch die S-Bahn-Trasse der Ringbahn <strong>und</strong> im Westen<br />
durch den Tempelhofer Damm begrenzt.<br />
Trotz der scheinbaren Ebenheit des Geländes schwanken die Geländehöhen zwischen ca.<br />
42.18m üNN am Randes des Vorfeldes (<strong>und</strong> dem damit niedrigsten Punkt im Gelände) <strong>und</strong><br />
51.56m üNN am Zugang Herrfurthstraße in Neukölln. Dadurch ergibt sich ein leichtes Gefälle<br />
in Ost-West Richtung.<br />
Mit einer Gesamtgröße des ehemaligen Flughafengeländes von ca. 360 ha bildet es einen<br />
wesentlichen Baustein in der <strong>Berlin</strong>er Stadtstruktur.<br />
Neben dem Flughafengebäude selbst <strong>und</strong> den zahlreichen Nebengebäuden <strong>und</strong><br />
Einrichtungen des ehemaligen Flughafenbetriebes befinden sich auf dem Gesamtareal noch<br />
deutliche Spuren der geschichtlichen Entwicklung. Neben den befestigten Flächen der<br />
Landebahnen, Taxiway <strong>und</strong> Logistikflächen, Treppenanlagen des ehemaligen Sportparks<br />
Neukölln <strong>und</strong> historischen Wegeverläufen, sind auch die Überreste des ersten Flughafens im<br />
Bereich des sog. „Alter Hafens“ ein deutliches Element der ehemaligen Nutzungen.<br />
Alle im Zusammenhang mit der Verwaltung <strong>und</strong> Entwicklung des Gebäudes sowie mit der<br />
Entwicklung der Baufelder stehenden delegierbaren Aufgaben obliegen der Tempelhof<br />
Projekt GmbH. Die Aufgaben im Zusammenhang mit der Freiflächenentwicklung, d.h. die<br />
Bewirtschaftung der Fläche <strong>und</strong> die Entwicklung zur Parklandschaft werden durch die <strong>Grün</strong><br />
<strong>Berlin</strong> GmbH bzw. <strong>Grün</strong> <strong>Berlin</strong> Stiftung wahrgenommen.<br />
3
Parklandschaft Tempelhof<br />
Bauleistungen Erdbau Columbiadamm<br />
Im räumlichen Zentrum der Gesamtentwicklung der Tempelhofer Freiheit steht die<br />
entstehende Parklandschaft als ökologisch wichtiger unbebauter Freiraum in der Stadt. Die<br />
Freiflächen sind seit Mai 2010 für die Öffentlichkeit zugänglich. Ihr heutiger Zustand ist als<br />
Übergangsstadium Ausgangspunkt eines nachhaltigen Entwicklungsprozesses hin zu einer<br />
öffentlich erschlossenen, vielseitig nutzbaren <strong>und</strong> strukturierten urbanen Parklandschaft. Die<br />
Entwicklung der Parklandschaft erfolgt in enger Abstimmung mit der Baufeldentwicklung. Die<br />
Bewirtschaftung <strong>und</strong> Nachnutzung der Freiflächen erfolgt durch die <strong>Grün</strong> <strong>Berlin</strong> GmbH. Die<br />
<strong>Grün</strong> <strong>Berlin</strong> Stiftung verantwortet die Parkentwicklung.<br />
Als zentraler Baustein der nachhaltigen Entwicklung der zukünftigen Parklandschaft<br />
Tempelhof entsteht ein Wasserbecken für das integrierte Regenwassermanagement. Die<br />
nachhaltige Regenwasserbewirtschaftung auf der Tempelhofer Freiheit mit dem<br />
dazugehörigen Wasserbecken wird aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale<br />
Entwicklung (EFRE) <strong>und</strong> Sondermitteln für das Regenentwässerungsmanagement gefördert.<br />
Das Wasserbecken ist eines der prägenden Elemente der zukünftigen Parklandschaft<br />
Tempelhof.<br />
Bauleistungen Erdbau Columbiadamm<br />
Die Aushubarbeiten des Beckens erfolgen über eine separate Baumaßnahme, insgesamt<br />
müssen ca. 112.000 m³ Boden ausgebaut werden. 15.000 m3 wiedereinbaufähiger <strong>und</strong><br />
geeigneter Bodenaushub werden dabei zwischengelagert <strong>und</strong> sollen im Rahmen der<br />
Neuordnung der Flächen mit erweiterter Friedhofsfläche genutzt <strong>und</strong> verwendet werden.<br />
Als Teil der Neuordnung der Flächen am Columbiadamm wird das östliche Softballfeld<br />
zurückgebaut <strong>und</strong> das westliche SoftbalIfeld im Rahmen einer gesonderten Maßnahme<br />
ertüchtigt. Die bestehende Flutlichtanlage am östlichen Softballfeld wird abgebaut. Die<br />
bestehenden Flächenbefestigungen in diesem Bereich werden entfernt.<br />
Im östlichen Bereich des Planungsumgriffs wird eine Friedhofserweiterungsfläche<br />
vorgehalten.<br />
Die Einpassung in die Bestandsituation <strong>und</strong> die zukünftige Neugestaltung erfolgt durch eine<br />
lineare Anpassung der zukünftigen Geländeoberkante an die jeweiligen Bestandshöhen im<br />
Bereich Columbiadamm, entlang der bestehenden Friedhofsmauer sowie entlang des<br />
Bestandsweges an der zukünftigen Südgrenze der Friedhofserweiterung.<br />
Dadurch entsteht ein gleichmäßiges Gefälle von Süd nach Nord. Die Höhen bewegen sich in<br />
Zukunft zwischen +47.38 Meter am südöstlichen Punkt <strong>und</strong> +45.86 Meter am nordwestlichen<br />
Punkt der Fläche.<br />
Im Zuge der Flächenvorbereitung <strong>und</strong> zur Kontaminationsbehebung wird das Bestandsgelände<br />
im Bereich der Friedhofserweiterungsfläche von ca. 2,50 bis ca. -3,60 Meter unter<br />
die zukünftige Geländeoberkante ausgehoben <strong>und</strong> durch geeignetes Material ersetzt.<br />
Zudem werden im Rahmen der Baumaßnahme die vorbereitenden Arbeiten für den ersten<br />
Bauabschnitt des Nord-Süd-Radweges durch die Parklandschaft Tempelhof erfasst.<br />
Die eigentliche Wegeverbindung wird in einer nachfolgenden Baumaßnahme als<br />
Asphaltdecke mit einer Gesamtbreite von ca. 8,00 Meter ausgeführt. Die Bemessung nach<br />
RStO erfolgt nach BKL V, eine Befahrbarkeit mit Müllfahrzeugen muss gewährleistet sein.<br />
In Vorbereitung der zukünftigen Gestaltung erfolgen innerhalb der Neuordnung zunächst der<br />
Rückbau von Flächenbefestigungen, der Erdbau mit Aushub des Wegeprofils.<br />
Vom Columbiadamm kommend steigt der Weg von +45.80 Meter gleichmäßig entlang der<br />
zukünftigen Friedhofsbegrenzung bis +47.25 Meter an, um dann auf ca. +47.10 Meter am<br />
Anschluss an den bestehenden Taxiway abzufallen.<br />
Auf Gr<strong>und</strong>lage der vorliegenden Bodenuntersuchungen (vgl. Anlage „ Geo- <strong>und</strong><br />
umwelttechnische Berichte von BOLAB Analytik Ingenieurgesellschaft mbH vom März resp.<br />
Juni 2013) ist mit Bodenbelastungen, insbesondere im Bereich derAuffüllhorizonte, zu<br />
4
Parklandschaft Tempelhof<br />
Bauleistungen Erdbau Columbiadamm<br />
rechnen. Nach ersten Voreinschätzungen müssen ca. 16.000 m 3 abgefahren <strong>und</strong> entsorgt<br />
werden. Derzeit werden ca. 10.000 m 3 als unbelasteter Bodenaushub eingeschätzt.<br />
2 GRUNDLAGEN / VORUNTERSUCHUNGEN<br />
Im Planungsumgriff der Friedhofserweiterungsfläche wurden Baugr<strong>und</strong>untersuchungen<br />
durchgeführt. Die Ergebnisse wurden in den bodenk<strong>und</strong>lichen Berichten zur ‚Anlage eines<br />
Friedhofs‘ der BOLAB Analytik Ingenieurgesellschaft mbH dokumentiert (Geotechnischer<br />
Prüfbericht vom Juni 2013). In einem weiteren Prüfbericht der BOLAB vom März 2013<br />
werden die umwelttechnischen Laborergebnisse dargestellt.<br />
Die im Rahmen der Bauarbeiten angetroffenen <strong>und</strong> nicht wieder einbaufähigen Auffüllungen<br />
werden gemäß den LAGA-Richtlinien auf ihren Schadstoffgehalt untersucht <strong>und</strong> nach<br />
entsprechender Einstufung fachgerecht entsorgt.<br />
Laut Stellungnahme der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung <strong>und</strong> Umwelt, Abt. X OA vom<br />
05.07.2013 (vgl. Anlage - Stellungnahme SenStadtUm vom 05.07.2013 <strong>zum</strong> konkreten<br />
Kampfmittelverdacht einschl. Luftbildauswertung, L-Nr.: 194/13) besteht für den Bereich ein<br />
konkreter Kampfmittelverdacht. Zur Sicherung der Kampfmittelfreiheit werden im Rahmen<br />
der Bauausführung für die Erdbauarbeiten baubegleitende Kampfmittelsuch- <strong>und</strong><br />
Bergungsmaßnahmen durchgeführt. Diese Leistungen mit spezifischen Anforderungen<br />
werden in den vorliegenden Ausschreibungsunterlagen erfasst <strong>und</strong> gesondert ausgewiesen.<br />
3 AUSZUFÜHRENDE LEISTUNGEN<br />
3.1 Baubegleitende Kampfmittelsuch- <strong>und</strong> Bergungsmaßnahmen<br />
Auf Gr<strong>und</strong>lage der vorliegenden Untersuchungen besteht ein konkreter Kampfmittelverdacht<br />
für die Bauflächen der vorliegenden Ausschreibung. Zur Sicherung der Kampfmittelfreiheit<br />
werden im Rahmen der Bauausführung für die Erdbauarbeiten Kampfmittelsuch- <strong>und</strong><br />
Bergungsmaßnahmen durchgeführt (vgl. Pkt. 4.2). Diese Leistungen mit spezifischen<br />
Anforderungen werden in den vorliegenden Ausschreibungsunterlagen erfasst <strong>und</strong><br />
gesondert ausgewiesen.<br />
3.2 Erdaushub Friedhofserweiterungsfläche<br />
Ein Teil des im Rahmen der Herstellung des Wasserbeckens anfallende unbelastete<br />
Bodenaushub (ca. 15.000 m 3 ) verbleibt im Bereich der Parklandschaft Tempelhof <strong>und</strong> wird<br />
im Aushubbereich der Friedhofserweiterungsfläche in einer Höhe von ca. 2,50 m wieder<br />
eingebaut.<br />
Der im Rahmen der Baumaßnahme am Wasserbecken anfallende Boden wird dabei durch<br />
den ‚AN Erdbau Wasserbecken‘ im Baustellenbereich am Columbiadamm <strong>zum</strong><br />
Wiedereinbau zwischengelagert. Es ist vorgesehen, dass sich das Bauzeitfenster beider<br />
Maßnahmen überlagert.<br />
5
Parklandschaft Tempelhof<br />
Bauleistungen Erdbau Columbiadamm<br />
4 HINWEISE ZUR AUSFÜHRUNG DER LEISTUNGEN<br />
4.1 Allgemein<br />
Folgende Begriffsbestimmungen, die sich auf die Gliederung des Leistungsverzeichnisses<br />
<strong>und</strong> die Abrechnungsbestimmungen beziehen, sind bei der Preisbildung zu beachten:<br />
Abbruch- <strong>und</strong> Aushubarbeiten sind so durchzuführen, dass eine Sortentrennung der<br />
Baustoffe erfolgt <strong>und</strong> eine Verwertung verstärkt ermöglicht wird. Darüber hinaus sind bei<br />
Niederlegungs- <strong>und</strong> Abbrucharbeiten den gesetzlichen Vorgaben der Bauabfallverwertung<br />
entsprechend die Möglichkeiten einer Wiederverwertung von Bauteilen <strong>und</strong> - materialien zu<br />
beachten.<br />
4.2 Kampfmittelsuch- <strong>und</strong> Bergungsmaßnahmen<br />
Lt. Stellungnahme der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung <strong>und</strong> Umwelt, Abt. X OA vom<br />
05.07.2013 (vgl. Anlage - Stellungnahme SenStadtUm vom 05.07.2013 <strong>zum</strong> konkreten<br />
Kampfmittelverdacht einschl. Luftbildauswertung, L-Nr.: 194/13) besteht für die Flächen der<br />
gesamten Baumaßnahme ein konkreter Kampfmittelverdacht. Vor Beginn der Herrichtungs-,<br />
Abbruch- <strong>und</strong> Erdbauarbeiten der vorliegenden Ausschreibung erfolgt ein<br />
Abstimmungstermin mit den zuständigen Fachbehörden, Fachbauleitung, SiGeKo, AN <strong>und</strong><br />
AG, um den aktuellen Stand vorzustellen <strong>und</strong> die sich daraus ergebenden Konsequenzen für<br />
das weitere Vorgehen im Hinblick auf die ausgeschriebenen Erdbauarbeiten <strong>und</strong> den<br />
konkreten Kampfmittelverdachtsbereichen festzulegen.<br />
Zur Sicherung der Kampfmittelfreiheit werden im Rahmen der Bauausführung für die<br />
Erdbauarbeiten Kampfmittelsuch- <strong>und</strong> Bergungsmaßnahmen durchgeführt. Diese Leistungen<br />
mit spezifischen Anforderungen werden in den vorliegenden Ausschreibungsunterlagen<br />
erfasst <strong>und</strong> gesondert ausgewiesen.<br />
Es wird davon ausgegangen, dass insbesondere im Bereich der Auffüllungen mit einer<br />
erhöhten Belastung an Kampfmitteln zu rechnen ist. Bei den Such- <strong>und</strong><br />
Bergungsmaßnahmen werden die zu untersuchenden Flächen in unterschiedliche<br />
Belastungskategorien eingeteilt, flächenhaft schichtenweise sondiert <strong>und</strong> von Kampfmitteln<br />
befreit. Nach der kampfmitteltechnischen Freigabe kann der Ausbau der jeweils überprüften<br />
Bodenschicht erfolgen.<br />
Die Standorte der Träger beim Verbau (z.B. <strong>Berlin</strong>er Verbau) werden mittels Bohrlochsondierung<br />
sondiert <strong>und</strong> für die Bauausführung freigegeben.<br />
Lage/ Beschaffenheit <strong>und</strong> Größe der zu bearbeitenden Flächen:<br />
Die Räumbereiche setzen sich aus verschiedenen Teilabschnitten zusammen.<br />
1. Baustelleneinrichtungs- <strong>und</strong> Lagerflächen<br />
2. Gr<strong>und</strong>fläche Friedhofserweiterung <strong>und</strong> Nord-Süd-Radweg<br />
‘<br />
In diesen Bereichen sind Räummaßnahme verschiedener techn. Spezifikation auszuführen<br />
Art Umfang der Vegetation im Bereich der frei<strong>zum</strong>achenden Flächen: Die zu bearbeitende<br />
Fläche wird überwiegend durch Gras- <strong>und</strong> Krautschicht mit vereinzelten Sträuchern <strong>und</strong><br />
Bäumen gekennzeichnet.<br />
Boden:<br />
Vgl. Anlage - „Prüfberichte der BOLAB Analytik Ingenieurgesellschaft vom März 2013 <strong>und</strong><br />
Juni 2013“.<br />
6
Parklandschaft Tempelhof<br />
Bauleistungen Erdbau Columbiadamm<br />
Ausbildung von Baugruben /Verbau:<br />
Baugruben bis ab -1,25 m sind geböscht <strong>und</strong> nach ATV DIN 18300 auszuführen.<br />
Erforderliche Erdarbeiten für Böschungen <strong>und</strong> Hilfsebenen sind Bestandteil der<br />
Leistungspositionen <strong>und</strong> werden nicht zusätzlich vergütet.<br />
Entlang der bestehenden Friedhofsmauer im östlichen Abschnitt sowie entlang des nördlich<br />
verlaufenden öffentlichen Gehweges ist der Randbereich der auszuhebenden „Baugrube“<br />
mittels Verbau nach DIN 4124 resp. DIN 18303 <strong>und</strong> mit TBG-Zulassung für Aushubtiefen<br />
größer 1,75m zu sichern. Der Zwischenraum zwischen Verbau <strong>und</strong> Grabenwandung ist<br />
unmittelbar nach dem Einstellen kraftschlüssig <strong>und</strong> hohlraumfrei mit kohäsionslosem<br />
Material zu verfüllen. Die vom Auftragnehmer gewählten Verbau-Elemente dürfen dem<br />
Aushub höchstens 0,50 m nacheilen <strong>und</strong> müssen die Geländeoberfläche um 0,10 m<br />
überragen.<br />
<strong>Grün</strong>dungen benachbarter Bauwerke:<br />
Benachbarte Bauwerke: Friedhofsmauer<br />
Lage <strong>und</strong> Maße natürlicher <strong>und</strong> künstlicher Hohlräume: Es ist mit Schächten,<br />
Leitungskanälen oder sonstigen künstlichen Hohlräumen aus der Zeit des Flugplatzes zu<br />
rechnen.<br />
Art <strong>und</strong> Umfang von Beweissicherungsmaßnahmen:<br />
Zur Beweissicherung ist der Zustand von Zu- <strong>und</strong> Abfahrtswegen, der Fläche der<br />
Baustelleneinrichtung (BE), die Bodenlagerflächen <strong>und</strong> ausgewählter Teilbereiche im<br />
Räumfeld vor Beginn der Maßnahme <strong>und</strong> nach Beendigung der Feldarbeiten <strong>und</strong> im Beisein<br />
des AG fotografisch zu dokumentieren <strong>und</strong> zu protokollieren. Werden durch das LKA vor<br />
Sprengungen weitere Beweissicherungen angeordnet, sind sie als zusätzliche Leistung<br />
an<strong>zum</strong>elden.<br />
Vorhandene Schutzeinrichtungen gegen Wirkungen von Kampfmitteln:<br />
Die Vorsortierung der Kampfmittel nach Kaliber <strong>und</strong> Herkunft auf einem gesondert<br />
abgegrenzten Bereich/Sortierplatz der Räumstelle wird durch einen Befähigungsscheininhaber<br />
(BSI) § 20 SprengG beaufsichtigt. Die kurzzeitige Zwischenlagerung von<br />
Kampfmitteln am Sortierplatz der Räumfirma ist unter Beachtung der Sicherheitsbestimmungen<br />
zulässig. Weitere Hinweise hierzu finden sich unter Abschnitt 1.2.8.<br />
Werden zur Kampfmittelräumung, auch nur hilfsweise, Baumaschinen <strong>und</strong> Geräte<br />
eingesetzt, so müssen diese mindestens den Sicherheitsanforderungen der BGI 833<br />
entsprechen. Dies betrifft insbesondere die Verglasung mit Panzerglas in geeigneter Stärke.<br />
Der Nachweis ist vor Arbeitsaufnahme zu erbringen. Vor Beginn der maschinellen Arbeiten<br />
ist ein Arbeits- <strong>und</strong> Sicherheitsplan zu erstellen <strong>und</strong> dem AG vorzulegen. Das Personal des<br />
AN ist in einer gesonderten Belehrung über die Gefahren <strong>und</strong> die Schutzmaßnahmen<br />
aktenk<strong>und</strong>ig zu belehren. Die Kosten hierfür sind in den jeweiligen Positionen<br />
einzukalkulieren <strong>und</strong> werden nicht gesondert vergütet. Weiterhin sind die einschlägigen<br />
Gesetze <strong>und</strong> Regeln einzuhalten. Der Einsatz maschineller Siebanlagen darf nur mit<br />
Zustimmung des AG erfolgen.<br />
Angaben zur Ausführung<br />
Vorgaben <strong>zum</strong> Sondierverfahren:<br />
Die Bearbeitung erfolgt in verschiedenen Räumabschnitten/ -tiefen gemäß den Vorgaben<br />
des Leistungsverzeichnisses.<br />
In den Bereichen der zu bearbeitenden Fläche auf der eine vollflächige sondengestützte<br />
Sondierung mittels Magnetometer (MSG bzw. Fluxgate- Vertikalgradiometer) möglich ist,<br />
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Parklandschaft Tempelhof<br />
Bauleistungen Erdbau Columbiadamm<br />
erfolgt die Beräumung parzellenweise. Die einzelnen Parzellen sind systematisch mittels<br />
Suchstreifen zu sondieren.<br />
Die maximale Breite eines Suchstreifens darf 1m nicht überschreiten. Nicht sondierfähiges<br />
Bodenmaterial welches visuell gerätegestützt von Kampfmitteln separiert wurde, ist mittels<br />
aktiven Sonden (Minensuchgeräten) nachzusondieren.<br />
Die Räumung erfolgt manuell bzw. unter Einsatz von Baggern entsprechend dem <strong>LV</strong> bis zur<br />
Freigabe nach Stand der Technik.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der zu erwartenden Belastung <strong>und</strong> der örtlichen Verhältnisse auf der Räumstelle ist<br />
eine Truppstärke von mind. 1/10 (mindestens 1 BSI nach §20 SprengG zu 10 Arbeitskräften)<br />
vor Ort gefordert. Es ist außerdem zwingend erforderlich, dass jede Sonde von 2 Personen<br />
(einem Sondenführer <strong>und</strong> einem Räumarbeiter) bedient wird. Dies bedeutet ebenfalls, dass<br />
ein BSI §20 SprengG höchstens 5 Sonden <strong>und</strong> damit 10 Arbeitskräfte beaufsichtigen darf.<br />
Beim Einsatz ab 2 Trupps ist zusätzlich ein verantwortlicher Räumstellenleiter (BSI §20<br />
SprengG) mit dem Nachweis der 5-ährigen praktischen Tätigkeit als fachtechnisches<br />
Aufsichtspersonal in der Kampfmittelräumung zu bestellen. In jedem Trupp muss die Hälfte<br />
des Personals aus erfahrenen Munitionsräumarbeitern bestehen. Hierzu ist eine mindestens<br />
2-jährige praktische Tätigkeit in der Munitionsräumung notwendig. Die übrigen<br />
Anforderungen der AH KMR A-9.1.5 (Anforderungen an gewerbliche Auftragnehmer) sind<br />
einzuhalten. Das gesamte Personal ist vor dem Beginn der Arbeiten namentlich zu<br />
benennen.<br />
Arbeitszeiten / Witterungsbedingungen:<br />
Die Arbeitszeiten <strong>und</strong> der Einsatz von Personal <strong>und</strong> Gerät auf der Räumstelle sind mit dem<br />
AG abzustimmen. Hierbei sind die jahreszeitlich bedingten Einschränkungen zu<br />
berücksichtigen. Bei Bodenfrost u.ä. sind die Räumarbeiten einzustellen. Im langjährigen<br />
Mittel ist in den Wintermonaten Dezember bis März an durchschnittlich 47 Tagen mit einer<br />
Frosteindringtiefe in den Boden von mindestens 5 cm zu rechnen. Ein Anspruch auf<br />
Vergütung witterungsbedingter Ausfallzeiten besteht nicht. Alle Zulagen <strong>und</strong> Aufschläge sind<br />
bei der Kalkulation der EP zu berücksichtigen.<br />
Das Protokoll der Kampfmittelfreigabe ist spätestens 2 Wochen nach Ende der<br />
Geländearbeiten vorzulegen.<br />
Vorgaben <strong>zum</strong> Räumverfahren: Die Kampfmittelräumung erfolgt als vollflächige, punktuell<br />
bodeneingreifende Kampfmittelräumung mit den jeweils angegebenen Räumtiefen.<br />
Die Bereiche des Baufeldes die mittels Volumenräumung mit Bodenabtrag beräumt werden<br />
müssen, werden erst nach örtlichem Aufmaß <strong>und</strong> nach Bestätigung durch die FBL<br />
(Fachbauleitung) bearbeitet.<br />
Der Abzug des Bodens zur Volumenräumung erfolgt lagenweise in 0,25m Schritten. Nach<br />
jeder Lage ist die Sohle hinsichtlich der Lage der Medien <strong>und</strong> dem Vorhandensein großer<br />
Anomalien erneut zu überprüfen.<br />
Anschließend wird die nächste Lage aufgenommen. Diese Vorgehensweise wird bis <strong>zum</strong><br />
Erreichen einer sondierfähigen Sohle bzw. der zu entfernenden Medien fortgeführt.<br />
Dabei sind die Technischen Spezifikationen der AH KMR TS A9.4.7 ff zu beachten.<br />
Die Räumfläche ist systematisch <strong>und</strong> vollflächig mit zertifizierten Sondensystemen, bis zur<br />
Erreichung des geforderten Räumzieles (wenn erforderlich mehrfach), in geeigneter<br />
Suchstufe zu sondieren <strong>und</strong> ohne Tiefenbegrenzung zu räumen. Der Einsatz eines<br />
geeigneten Baggers ist in die Positionen der Bergepositionen einzukalkulieren. Abweichend<br />
bzw. ergänzend zur TS A-9.4.6 <strong>und</strong> .7 wird festgelegt:<br />
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Parklandschaft Tempelhof<br />
Bauleistungen Erdbau Columbiadamm<br />
Werden nicht handhabungsfähige Kampfmittel festgestellt, ist die weitere Vorgehensweise<br />
mit dem AG/ oder seinem Vertreter (öBü), sowie dem LKA KT63 abzustimmen. Werden<br />
Bombenblindgänger gef<strong>und</strong>en, ist analog dem vorstehenden Punkt zu verfahren. Der<br />
Aushub ist seitlich zu den Aushubgruben zu lagern. Dabei ist die Vegetationsschicht getrennt<br />
aufzunehmen <strong>und</strong> separat zu lagern. Eine Wiederverfüllung der entstandenen Gruben im<br />
Bereich des Bodenabtrags ist nicht notwendig. Im Bereich Bodenauftrag <strong>und</strong> Sohle sind die<br />
Grabungslöcher zu verfüllen.<br />
Die im Rahmen der Kampfmittelbergung ausgehobenen Gruben sind mit dem<br />
kampfmittelfreien Aushubmaterial wieder zu verfüllen. Dies gilt nicht, wenn der ausgehobene<br />
Boden offensichtliche Verunreinigungen enthält. Die Entscheidung, ob Aushub als<br />
offensichtlich verunreinigt gelten muss, wird mit der Bauüberwachung des AG getroffen.<br />
Nach der formellen Abnahme der Aushubsohle wird diese bis auf das ursprüngliche<br />
Geländeniveau nach Vorgabe des AG mit dem kampfmittelfreien Bodenmaterial verfüllt.<br />
Bei der Ausführung aller Arbeiten zur Kampfmittelräumung sind insbesondere nachfolgende<br />
Abschnitte der AH-KMR zu beachten <strong>und</strong> einzuhalten:<br />
- A-1.3. Ausführung von KMR-Arbeiten<br />
- A-5 <strong>und</strong> A-9.1.1 Arbeitsschutz<br />
- A-9.1.4 Kartografische Darstellungen<br />
- A-9.1.5 Anforderungen an gewerbliche Auftragnehmer<br />
- A-9.1.7 Vermessung<br />
- A-9.4.6 Vollflächige, punktuell bodeneingreifende Kampfmittelräumung<br />
- A-9.4.7 Kampfmittelräumung durch Bodenabtrag<br />
- A-9.4.10 Dokumentation Phase C<br />
Die technischen Spezifikationen der Arbeitshilfen Kampfmittelräumung gelten in der <strong>zum</strong><br />
Zeitpunkt der Angebotsbeiziehung gültigen Fassung. Der Bieter hat sich diese TS<br />
eigenverantwortlich zu beschaffen.<br />
Vorgaben für Separationen:<br />
Wird Separationstechnik (Bagger, Siebanlage) eingesetzt ist diese gemäß den Vorgaben der<br />
BGI 833 auszuführen.<br />
Vorgaben der zuständigen Stellen <strong>und</strong> geforderte Dokumentationen:<br />
Die Kampfmittelräumung erfolgt entsprechend den Regeln der Arbeitshilfe<br />
Kampfmittelräumung des B<strong>und</strong>es <strong>und</strong> unter Einhaltung der im Land <strong>Berlin</strong> geltenden<br />
technischen Regeln zur Kampfmittelräumung.<br />
Dokumentation:<br />
Für die Dokumentation gelten die Reglungen der AH KMR TS 9.4.10 <strong>und</strong> TS A9.4.12. Die<br />
Räumergebnisse sind mittels KMR-PAS zu dokumentieren.<br />
Vorgaben Transport/Umgang mit Kampfmittelf<strong>und</strong>en:<br />
Vom AN dürfen Kampfmittel zur Identifizierung zunächst nur freigelegt werden. Durch den<br />
verantwortlichen BSI § 20 SprengG ist über den weiteren Umgang mit den gef<strong>und</strong>enen<br />
Kampfmitteln zu entscheiden. Wenn Zweifel an der Transportfähigkeit bestehen, ist die<br />
Entscheidung des LKA KT63 einzuholen. Es ist den AN verboten, Munition oder<br />
Munitionsteile zu vernichten, zu delaborieren <strong>und</strong> zu entschärfen. Sämtliche<br />
abgabepflichtigen F<strong>und</strong>stücke werden in einem Tageslager gesammelt, sortiert, verpackt<br />
<strong>und</strong> anschließend dem LKA KT63 übergeben.<br />
Beim Auffinden von Abwurfmunition oder nicht transportfähiger Munition ist das KLKA KT63<br />
unverzüglich zu informieren. Es entscheidet über die weitere Verfahrensweise.<br />
9
Parklandschaft Tempelhof<br />
Bauleistungen Erdbau Columbiadamm<br />
Rechte Auftraggeber:<br />
Der Auftraggeber oder sein Vertreter ist berechtigt, Weisungen zur ordnungsgemäßen<br />
Ausführung der beauftragten Leistung zu erteilen <strong>und</strong> die Ausführung zu überwachen. Er ist<br />
insbesondere befugt, jederzeit die Arbeitsstellen zu betreten, Auskünfte zu verlangen <strong>und</strong> die<br />
für die Abwicklung des Auftrages erforderlichen Geschäftsunterlagen einzusehen. Der<br />
Auftragnehmer benennt dem Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten einen verantwortlichen<br />
Ansprechpartner für die Räumstelle. Personaländerungen sind dem AG vorab anzuzeigen.<br />
Der AG kann ohne Angaben von <strong>Grün</strong>den den Austausch von Räumstellenpersonal<br />
anweisen.<br />
Qualitätssicherung <strong>und</strong> –kontrolle:<br />
Der AG ist auf der Baustelle mit einer Räumstellenaufsicht vertreten. Der AN führt durch<br />
einen dem AG zu benennenden Befähigungsscheininhaber nach §20 SprengG eine<br />
qualifizierte Eigenüberwachung <strong>und</strong> Qualitätssicherung (QS) durch, welche beinhaltet:<br />
- Tägliche Dokumentation der Räumergebnisse<br />
- kontinuierliches Nachsondieren beräumter Flächen incl. Auswertung der Ergebnisse<br />
- Pflege <strong>und</strong> Wartung des Sondiergerätes entsprechend<br />
- Festlegung des Herstellers mit Nachweis im Gerätebegleitbuch.<br />
- Durchführung des Geräteabgleiches mit Protokollierung. Die Eigenüberwachung des AN<br />
wird durch den AG kontrolliert.<br />
Die Kontrollen erfolgen kontinuierlich während der Räumarbeiten <strong>und</strong> umfassen:<br />
- Prüfung der Qualität <strong>und</strong> fachliche Begleitung der Räumarbeiten<br />
- Kontrolle des Baufortschritts<br />
- Prüfung der Eigenüberwachung der Firma<br />
- Prüfung des Zustandes der Sondentechnik <strong>und</strong> der Nachweisführung<br />
- Überwachung der Einhaltung der Festlegungen <strong>und</strong> Anweisungen des SiGe-Planes <strong>und</strong><br />
der Baustellenverordnung<br />
Die Qualitätskontrolle (QK) erfolgt durch den AG baubegleitend. Die Kontrolle erfolgt gem.<br />
AH KMR durch systematisches Begehen von Parzellenanteilen. Das jeweilige Ergebnis wird<br />
protokolliert.<br />
Die QK des AG wird durch den QS- Verantwortlichen des AN begleitet <strong>und</strong> wird nicht<br />
zusätzlich vergütet. Den Aufwand für die QK regelt die AH KMR in Abschnitt TS A9.4.2. Die<br />
Kosten des AN hierfür sind in die EP des <strong>LV</strong> einzukalkulieren. Das Auffinden von<br />
Kampfmitteln >=12,7 mm <strong>und</strong> damit vergleichbarer Störkörper (Größe ca. 4 x 2 x 2 cm) ist<br />
ein Qualitätsmangel, der zur Nichtübernahme der Fläche führt. Die erforderlichen<br />
Nacharbeiten hat der AN auf seine Kosten mit zusätzlichem Personal auszuführen <strong>und</strong> diese<br />
im Tagesbericht mit Angabe des eingesetzten Personals <strong>und</strong> der Geräte zu dokumentieren.<br />
Die Kosten der erneuten QK werden dem AN bei negativem Ergebnis durch den AG in<br />
Rechnung gestellt. Sollten weitere QK erforderlich sein, werden die Kosten dafür dem AN in<br />
Rechnung gestellt. Die Abnahme der Fläche erfolgt nach Fertigstellung der Gesamtleistung<br />
auf Antrag des AN.<br />
Auftragnehmer:<br />
Vor Beginn der Arbeiten sind dem AG die Nachweise über die Anmeldung der Arbeiten bei<br />
der zuständigen Stelle sowie über die Einrichtung der Rettungskette vorzulegen. Zusätzlich<br />
ist ein Räumstellenplan zu übergeben. Es ist nachzuweisen, dass sämtliche auf der<br />
Räumstelle tätig werdende Personen mit diesem Räumstellenplan vertraut gemacht wurden.<br />
Jeder Auftragnehmer ist verpflichtet, Listen über die auf der Baustelle täglich beschäftigten<br />
Arbeitnehmer <strong>und</strong> Geräte zu führen <strong>und</strong> sicherzustellen, dass diese Listen auf Verlangen der<br />
Verfolgungsbehörde zur Einsichtnahme vorgelegt werden können.<br />
10
Parklandschaft Tempelhof<br />
Bauleistungen Erdbau Columbiadamm<br />
Veröffentlichungen über beauftragte Leistungen <strong>und</strong> Informationen über die<br />
Räumstellen:<br />
Veröffentlichungen <strong>und</strong> Mitteilungen an Presse, R<strong>und</strong>funk <strong>und</strong> Fernsehen bzw. an die<br />
allgemeine Öffentlichkeit dürfen nicht durch den AN bzw. dessen Vertreter erfolgen.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich obliegt diese Aufgabe dem AG.<br />
Vorgaben für die Rettungskette:<br />
Die Rettungswege zur Räumstelle sind mit dem AG abzusprechen, über die Räumdauer zu<br />
beschildern <strong>und</strong> in einem für Rettungsfahrzeuge <strong>zum</strong>utbaren Zustand zu erhalten <strong>und</strong> zu<br />
säubern.<br />
Herzustellende Schutzeinrichtungen:<br />
Es sind Schutzeinrichtungen gemäß Vorgaben BGI 833, Gefährdungsabschätzung AN <strong>und</strong><br />
AH KMR herzustellen.<br />
In die Baustelleneinrichtung ist auch die initiale Kalibrierung der eingesetzten<br />
geophysikalischen Messgeräte einschließlich Protokollierung <strong>und</strong> Abnahme durch den<br />
Auftraggeber (AG) oder die Fachbauleitung (FBL) eingeschlossen. Dazu ist ein<br />
Kompensationsfeld im Untersuchungsgebiet anzulegen <strong>und</strong> für spätere Arbeiten zu sichern.<br />
Bei Notwendigkeit ist die Störkörperfreiheit herzustellen. Diese Arbeiten <strong>und</strong> die<br />
Kompensation der Messgeräte sind zu dokumentieren.<br />
Folgende Maßnahmen sind zusätzlich zu gewährleisten:<br />
Aufenthalt für Bauleitung <strong>und</strong> für Mannschaften (einschl. Wasch- <strong>und</strong> Umkleidemöglichkeit)<br />
gemäß BaustellV <strong>und</strong> ArbStättV<br />
Bereitstellung von Gegenständen <strong>und</strong> Mitteln zur Ersten Hilfe, Gewährleistung der<br />
Mindestausstattung des Personals hinsichtlich Arbeits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz gemäß<br />
Gefährdungsabschätzung, Organisation <strong>und</strong> Sicherung der Funktion einer Notfallkette,<br />
Gewährleistung einer technischen Mindestausstattung (Werkzeuge, Feuerlöscher,<br />
Behältnisse usw.) einschl. Hilfsmittel (Absperrband usw.), Herrichten der erforderlichen<br />
Lager- <strong>und</strong> Arbeitsflächen, Absicherung der Baustelleneinrichtungsfläche gegen unbefugtes<br />
Betreten, Tageslager für Kampfmittel.<br />
Die Baustelleneinrichtungsfläche <strong>und</strong> Zufahrten sind nach Beendigung der Baumaßnahmen<br />
wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Verschmutzungen der befestigten<br />
Zufahrt sind vom AN zu beseitigen.<br />
Zwischenlager für Kampfmittel über Sonn- <strong>und</strong> Feiertage sind nicht zulässig. Wenn in<br />
genehmigten Ausnahmefällen eine Zwischenlagerung von Kampfmitteln an Sonn- <strong>und</strong><br />
Feiertagen notwendig ist, obliegt die Bewachung dem AN.<br />
Das Tageslager ist durch den Auftragnehmer (AN) einzurichten, vorzuhalten <strong>und</strong> zu sichern.<br />
Es dürfen nur diebstahlsichere Aufbewahrungsbehälter mit Bauartzulassung gem.<br />
B<strong>und</strong>esanstalt für Materialforschung (BAM) verwendet werden. Der Behälter ist unter GOK<br />
aufzustellen <strong>und</strong> 3 seitig zu Umwallen.<br />
Kampfmittel sind nach Kaliber <strong>und</strong> Herkunft getrennt <strong>und</strong> gegen Verrutschen gesichert<br />
aufzubewahren.<br />
Standplätze für die Baustelleneinrichtung (BE) <strong>und</strong> Lager- bzw. Aufarbeitungsplätze für<br />
Abfälle stehen im Bereich des Baufeldes zur Verfügung <strong>und</strong> sind nach Abstimmung mit dem<br />
AG zu nutzen.<br />
Durch den Bieter ist vor Aufnahme der Arbeiten ein Baustelleneinrichtungsplan mit Lage der<br />
einzelnen Bestandteile der Baustellenlogistik vorzulegen <strong>und</strong> mit den Vertretern des AG<br />
abzustimmen.<br />
Versorgungs- <strong>und</strong> Entsorgungs- sowie Kommunikationseinrichtungen stehen dem AN nicht<br />
zur Verfügung. Auch bestehen keine derartigen Anschlussmöglichkeiten.<br />
11
Parklandschaft Tempelhof<br />
Bauleistungen Erdbau Columbiadamm<br />
Durch den Bieter sind selbstständig die notwendigen Maßnahmen für die Ver- bzw.<br />
Entsorgung der Baustelle zu ergreifen. Entsprechende Genehmigungen <strong>und</strong> Arbeiten sind im<br />
Rahmen der Baustelleneinrichtung durchzuführen <strong>und</strong> einzukalkulieren.<br />
Für den Betrieb des Tageslagers <strong>und</strong> des Sortierplatzes ist eine Betriebsanweisung zu<br />
erstellen, in der u.a. die Aufbewahrungsmenge, die Zutrittsberechtigungen <strong>und</strong> andere<br />
sicherheitsrelevante Bestimmungen festgelegt werden.<br />
Die Bewachung <strong>und</strong> Verwahrung von Gegenständen des AN oder seiner Vertragspartner,<br />
wie z.B. Maschinen, Geräte, Tanks, Kfz, Container, Baustellenwagen usw. sowie ggf.<br />
erforderlicher <strong>und</strong> genehmigter Zwischenlagerung von Munition, obliegt dem AN. Bei<br />
Nichtabholung von Kampfmitteln durch das LKA KT63 ist die Bewachung des Tageslagers<br />
durch den AN zu organisieren.<br />
Der AN kann, soweit erforderlich, die Sicherung seiner Räumstelle außerhalb der<br />
regelmäßigen Arbeitszeit einem Bewachungsunternehmen übertragen. Das<br />
Bewachungsunternehmen muss ein Unternehmen mit VDS Zulassung sein. Der dafür<br />
notwendige Vertrag einschließlich etwaiger Änderungen bedarf der Zustimmung des AG. Die<br />
Kosten hierfür trägt der AN. Vor der Einrichtung der BE ist mit dem AG ein gemeinsames<br />
Zustandsprotokoll anzufertigen.<br />
Vor dem Baubeginn sind alle Einrichtungen der Baustelleneinrichtung <strong>und</strong><br />
Baustellensicherung herzustellen. Die Kosten für das Vorhalten der Geräte, Werkzeuge,<br />
Anlagen <strong>und</strong> Einrichtungen einschl. Mieten, Pacht, Energie-, Wasser-, Abwasser- <strong>und</strong><br />
Abfallkosten <strong>und</strong> dergl., über die gesamte Bauzeit, sind in die Leistungspositionen<br />
(Gruppenstufe 3) einzurechnen. Bei der Aufstellung <strong>und</strong> dem Betrieb der Baustelleinrichtung<br />
<strong>und</strong> des Tageslagers sind übermäßige Bodenverdichtungen zu vermeiden. Hierfür<br />
anfallende Kosten sind in die EP der Leistungspositionen einzukalkulieren.<br />
Art- <strong>und</strong> Umfang von Absperr- <strong>und</strong> Sicherungsmaßnahmen:<br />
Die Räumstelle ist mittels geeigneter Beschilderung als Räumstelle <strong>und</strong> Gefahrenbereich zu<br />
kennzeichnen. Unbefugte Personen sind der Räumstelle zu verweisen. Sollte dies nicht<br />
möglich sein, ist der AG zu benachrichtigen.<br />
Für die "Innere Sicherheit" (Betriebssicherheit auf der Räumstelle) ist der Räumstellenleiter<br />
des AN verantwortlich, Aus <strong>Grün</strong>den der inneren Sicherheit kann zeitweilig auch ein höheres<br />
Verhältnis von Befähigungsscheininhaber zu Personal erforderlich werden. Für die "Äußere<br />
Sicherheit" ist der AN verantwortlich. Das Personal des AN ist vom Aufsichtspersonal des AN<br />
vor Arbeitsaufnahme, zu Beginn eines jeden Monats <strong>und</strong> bei einem Wechsel des Personals<br />
zu belehren <strong>und</strong> in die Aufgaben einzuweisen. Diese Belehrung ist aktenk<strong>und</strong>ig zu machen<br />
<strong>und</strong> dem AG monatlich in Kopie zu übergeben.<br />
Es muss gewährleistet sein, dass das Personal des AN eine einheitliche Sprache spricht <strong>und</strong><br />
das Aufsichtspersonal des AN die deutsche Sprache in Wort <strong>und</strong> Schrift versteht. Die Kosten<br />
hierfür sind in die jeweiligen Positionen einzukalkulieren.<br />
Alle Arbeitskräfte haben neben den gesetzlich geforderten Körperschutzmitteln zusätzlich<br />
Warnwesten oder -jacken zu tragen.<br />
Freilegen von Messpunkten, Einmessen von Leitungen:<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich hat der AN alle notwendigen Auskünfte <strong>und</strong> Genehmigungen bei den<br />
entsprechenden Netzbetreibern einzuholen. Der Leitungsverlauf ist mit Kabelsuchgerät zu<br />
ermitteln <strong>und</strong> in geeigneter Weise zu dokumentieren. Im Bereich von aktiven Medien<br />
(werden im Bestandsplan gekennzeichnet) erfolgt gr<strong>und</strong>sätzlich <strong>und</strong> ohne Ausnahme eine<br />
Handschachtung. Vor dem Einsatz von Baggern sind die entsprechenden Flächen mit<br />
Kabelsuchgeräten abzusuchen <strong>und</strong> vorzuschachten. Alle ermittelten Medien sind dem AG<br />
zwecks Freigabe vorzustellen. Nach erfolgter Freigabe sind alle Medien im Bereich der<br />
Räumfläche zu entfernen.<br />
Sichern von Leitungen, Kabeln u.s.w.:<br />
12
Parklandschaft Tempelhof<br />
Bauleistungen Erdbau Columbiadamm<br />
Für die Untersuchungsfläche sind Leitungstrassen bekannt, verlässliche Leitungspläne für<br />
die Zeit der Nutzung als Flugplatz liegen nicht vor.<br />
Bekannte Leitungen sind freizulegen <strong>und</strong> gegen Schäden durch die Räumung mit<br />
geeigneten technischen Maßnahmen zu sichern bzw. im Rahmen des Erdaushub gem. <strong>LV</strong><br />
abzubrechen.<br />
Einmessung <strong>und</strong> Markierung von Räumflächen:<br />
Durch den AG erfolgt bei Baubeginn eine Einweisung in die Räumfläche. Die Lage der<br />
Flächengrenzen <strong>und</strong> deren Eckpunkte werden gemeinsam mit der örtlichen<br />
Bauüberwachung vor Ort endgültig festgelegt. Die Bearbeitungsfläche wird durch den, durch<br />
den AG beauftragten Vermesser vermessen <strong>und</strong> vermarkt. Die Räumfläche wird in Parzellen<br />
25 x 25m unterteilt. Dabei sind UTM-Koordinaten (ED 50, Zone 33, Internationaler Ellipsoid<br />
1909) zu verwenden. Das Auspflocken erfolgt mit eisenfreien Pflöcken. Der AN<br />
gewährleistet, dass diese Pflöcke bis <strong>zum</strong> Abschluss bzw. bis zur Abnahme der Leistungen<br />
im Gelände stehen bleiben. Die Pflöcke sind deutlich sichtbar, gut leserlich <strong>und</strong> wetterfest<br />
durchzunummerieren. Die Sicherung <strong>und</strong> Kontrolle der vom AG beschafften Festpunkte<br />
obliegt dem AN. Die Messdaten werden dem AN durch den AN in digitaler Form zur<br />
Verfügung gestellt. Die Umrechnung aller Koordinaten in das <strong>Berlin</strong>er Koordinatennetz ist<br />
Bestandteil der Leistungen des AN <strong>und</strong> sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.<br />
Bei der vermessungstechnischen Vorbereitung wird das Parzellennetz durch das, vom AG<br />
beauftragten Vermessungsbüro in das Gelände zu übertragen <strong>und</strong> bildet die Gr<strong>und</strong>lage der<br />
Dokumentation. Die Sicherung <strong>und</strong> Kontrolle der vom AG beschafften Meßpunkte obliegt<br />
dem AN auf eigene Kosten. Diese sind in den entsprechenden Positionen mit<br />
einzukalkulieren <strong>und</strong> werden nicht gesondert vergütet. Die Vermessung wird dokumentiert<br />
(siehe auch Vermessungsrichtlinie der Arbeitshilfen Kampfmittelräumung des B<strong>und</strong>es AH<br />
KMR TS A-9.1.7). Dem AN wird vor dem Beginn der Arbeiten durch den AG ein<br />
georeferenzierter Lageplan (dwg) übergeben. Alle zur Dokumentation der Leistungen<br />
notwendigen Bestandsvermessungen erfolgen durch das, vom AG beauftragten<br />
Vermessungsbüro.<br />
Maßnahmen zur Herstellen der Räum- <strong>und</strong> Sondierfreiheit:<br />
Durch den AN sind Räumhindernisse in Gestalt von baulichen Anlagen bzw. deren Resten<br />
nach Abstimmung mit dem AG zu entfernen. Die anfallenden Restmassen sind gemäß <strong>LV</strong> zu<br />
entsorgen.<br />
Sonstige F<strong>und</strong>objekte:<br />
Der AN ist verpflichtet, sämtliche im Rahmen der Kampfmittelräumung geborgenen<br />
Gegenstände dem AG zu übergeben bzw. nach seiner Maßgabe zu verwenden. Es gilt:<br />
sämtliche ausgebauten Stoffe, Bauteile <strong>und</strong> Kampfmittel gehen nicht in das Eigentum des<br />
AN über.<br />
Beseitigen von Gr<strong>und</strong>-, Quell- <strong>und</strong> Sickerwasser:<br />
Permanente vorhandene Oberflächengewässer sind von der Kampfmittelräumung<br />
ausgenommen. Maßnahmen der Wasserhaltung sind nicht vorgesehen. Stau <strong>und</strong><br />
Regenwasser ist bei Bedarf über temporäre Drainagen abzuleiten <strong>und</strong> unter Beachtung der<br />
jahresdurchschnittlichen Regenmengen in den Positionen einzukalkulieren. Eine gesonderte<br />
Vergütung erfolgt nicht.<br />
Dokumentation:<br />
Die Dokumentation der Kampfmittelräumarbeiten erfolgt mittels der Software KMR-Pas,<br />
<strong>Berlin</strong>er Version. Diese <strong>und</strong> die Initialisierung ist durch den AN bereitzustellen. Notwendige<br />
Koordinaten <strong>und</strong> Kartengr<strong>und</strong>lagen werden durch den AG bereitgestellt. Die mit der<br />
Dokumentation, Nachweisführung, Aufmaßerstellung <strong>und</strong> der Durchführung von<br />
13
Parklandschaft Tempelhof<br />
Bauleistungen Erdbau Columbiadamm<br />
Bauberatungen verb<strong>und</strong>enen Leistungen sind einzukalkulieren <strong>und</strong> werden nicht gesondert<br />
vergütet. Sämtliche Leistungen werden über die Aufmaße des, durch den AG zur Verfügung<br />
gestellten Vermessungsbüros, abgerechnet. Dem AN wird freigestellt, diese Aufmaße zu<br />
überprüfen bzw. überprüfen zu lassen. Etwaige Abweichungen sind dem Auftraggeber<br />
schriftlich anzuzeigen <strong>und</strong> mit der Bauüberwachung des AG eine Klärung zur Anerkennung<br />
der Abrechnungsgr<strong>und</strong>lage herbeizuführen.<br />
Sicherungsmaßnahmen bei baubegleitenden Kampfmittelsondierungen: Gemäß BGI 833.<br />
Begriffsbestimmungen:<br />
Abgabepflichtige Kampfmittel (Zählung nach Art <strong>und</strong> Kaliber in Stück) sind:<br />
Lagerungsfähige vollständige Kampfmittel, wie Granaten aller Kaliber, Minen, Raketen,<br />
Bomben, Nahkampfmittel (Handgranaten, Panzerfäuste, Gewehrgranaten <strong>und</strong> Panzergranaten)<br />
Abgabepflichtige Kampfmittel <strong>und</strong> Kampfmittelteile (Zählung nach Gewicht in kg) sind<br />
Komplette Infanteriemunition, Teile <strong>und</strong> Splitter von Granaten, Teile von Panzergranaten<br />
(PG's), Zünder aller Art sowie alle zünd- <strong>und</strong> sprengkräftigen Systeme, Granaten die fest mit<br />
Erde verstopft bzw. leer sind, Waffen <strong>und</strong> Waffenteile, Raketenteile aller Art, sämtliche<br />
Granatkartuschen <strong>und</strong> Hülsen, Anschussbolzen <strong>und</strong> WGT-Panzergranaten als Vollgeschoß<br />
sind dem LKA KT 63 zu übergeben. Diese werden als Kampfmittelteile abgerechnet.<br />
Ein Aussortieren von Kampfmittelteilen durch den AN darf nicht erfolgen. Alle gef<strong>und</strong>enen<br />
Kampfmittelteile sind dem LKA KT63 gem. Übergabeprotokoll zu übergeben. Die<br />
Entscheidung, ob diese mit Explosivstoffen behaftet sind, obliegt ausschließlich dem KT63.<br />
Jeglicher allgemeiner <strong>und</strong> ziviler Schrott wird im Schrottcontainer gesammelt <strong>und</strong> nach der<br />
Prüfung <strong>und</strong> Freigabe durch die Fachbauleitung des AG vom AN entsorgt.<br />
Bei der Dokumentation ist das Verzeichnis der zu verwendenden Abkürzungen einzuhalten.<br />
Transport/ Bereitstellung / Sortierplatz:<br />
Abgabepflichtige <strong>und</strong> transportfähige Kampfmittel <strong>und</strong> Kampfmittelteile werden dem LKA KT<br />
63 übergeben. Die transportfähigen Kampfmittel sowie die Kampfmittelteile sind<br />
entsprechend den geltenden Vorschriften fachgerecht zu verpacken <strong>und</strong> bis <strong>zum</strong> Transport<br />
im Tageslager zu lagern. Die Verpackung der transportfähigen Kampfmittel <strong>und</strong><br />
Kampfmittelteile muss den Anforderungen aus der GGVSE genügen. Der Transport der<br />
geborgenen Kampfmittel <strong>und</strong> Kampfmittelteile von der Räumstelle <strong>zum</strong> Sprengplatz<br />
Grunewald sowie die Sprengung nicht handhabungssicherer Kampfmittel vor Ort erfolgen<br />
durch das LKA KT63. Mit diesem sind die Termine zur Abholung von Munition <strong>und</strong><br />
Munitionsteilen abzustimmen. Die verpackten Kampfmittel <strong>und</strong> Kampfmittelteile sind zur<br />
Abholung so zu lagern, dass diese problemlos verladen werden können. Die Verladung<br />
erfolgt unter Anleitung des KT63 durch den AN. An Sonn- <strong>und</strong> Feiertagen ist die Lagerung<br />
von Kampfmitteln im Tageslager auszuschließen.<br />
Bauablauf: Die Bodenaushub- <strong>und</strong> Bodenauftragsarbeiten (mehrfacher lagenweiser Ab-<br />
/Auftrag bis zu erreichen der Endtiefe/-höhe) sind so zu kalkulieren, dass die Maßnahmen<br />
zur Kampfmittelräumung entsprechend den Vorgaben des <strong>LV</strong> ausgeführt werden können.<br />
Die im Rahmen des Aushub der Auffüllbereiche eingesetzte Technik ist gem. BGI 833 zu<br />
sichern.<br />
Arbeitsschutz: (vgl. Pkt. 4.3)<br />
Die Anforderungen an den Arbeitsschutz sind in den TS A-9.1.1 der AH KMR formuliert.<br />
Ergänzende Hinweise finden sich in Anlage A-5 der AH KMR. Vor Beginn der Arbeiten ist<br />
dem Auftraggeber die baustellenbezogene Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 <strong>und</strong> 6<br />
14
Parklandschaft Tempelhof<br />
Bauleistungen Erdbau Columbiadamm<br />
Arbeitsschutzgesetz <strong>und</strong> die baustellenbezogene Betriebsanweisung nach BGR 114 an den<br />
Beauftragten des AG zu übergeben.<br />
Zur Umsetzung der Bauherrenpflicht nach Baustellenverordnung (BaustellV vom 10.06.1998)<br />
obliegt dem AN die Mitarbeit zur Erstellung der Vorankündigung nach § 2 Abs. 2 BaustellV.<br />
Werden Unterauftragnehmer in die Maßnahme eingeb<strong>und</strong>en, gehen die daraus<br />
resultierenden Maßnahmen zur Koordination nach BaustellV (Erarbeitung eines SiGe-Plans<br />
<strong>und</strong> Gestellung eines SiGe-Koordinators) zu Lasten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer<br />
hat dann dem Bauherrn einen verantwortlichen Dritten im Sinne der BaustellV zu benennen,<br />
der ohne gesonderte Vergütung durch den Auftraggeber bestellt wird. Ist ein SiGe-<br />
Koordinator zu bestellen oder ein SiGe-Planaufzustellen, ist gemäß der Technischen<br />
Spezifikation A-9.1.11 <strong>und</strong> A-9.1.12 der AH KMR zu verfahren.<br />
Vom Bieter vorzulegende Unterlagen:<br />
Der Bieter hat mit dem Angebot seine Eignung in Form einer Aufstellung der einschlägigen<br />
Qualifikation seines vorgesehenen verantwortlichen <strong>und</strong> technischen Personals<br />
nachzuweisen. Hierfür sind folgende Unterlagen vorzulegen:<br />
a) Eignungsbezogene Unterlagen<br />
1) Räumstellenleiter:- gültiger Befähigungsschein gem. §20 SprengG<br />
- Nachweis der mindestens 5-jährigen Tätigkeit in der Kampfmittelräumung gem. GKD<br />
2) Truppführer:- gültiger Befähigungsschein gem. §20 SprengG<br />
3) Sondierer:- Nachweis der mindestens 2-jährigen Tätigkeit in der Kampfmittelräumung<br />
gem. GKD Zertifikat P/ E, Nachweis der fachlichen Befähigung als Sondierer durch<br />
Qualifizierungsnachweis einer anerkannten o. geeigneten Einrichtung o. Nachweis des<br />
Bieters gemäß DIN EN ISO 17025)<br />
4) Maschinist:- Nachweis der mindestens 2 jährigen Tätigkeit in der Kampfmittelräumung<br />
GKD (Zertifikat B)<br />
5) Nachweis der Gültigkeit der § 7 SprengG Genehmigung<br />
6) Nachweis der Versicherung für Gefahren aus der Kampfmittelbergung<br />
7) Referenzen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Angabe von Auftraggeber,<br />
Ansprechpartner, Telefonnummer <strong>und</strong> Auftragssumme<br />
b) Nicht eignungsbezogene Unterlagen<br />
1) Geräteliste mit allen zur Ausführung eingesetzten Geräte, Maschinen <strong>und</strong> Fahrzeuge mit<br />
technischer Beschreibung<br />
4.3 Arbeitsschutzmaßnahmen<br />
(vgl. Pkt. 4.2, Arbeitsschutz)<br />
Sicherheits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutzkoordination<br />
Während der gesamten Bauzeit sind die Festlegungen der Baustellenverordnung <strong>und</strong> des<br />
Sicherheits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutzplanes einzuhalten, die Anweisungen des Sicherheits<strong>und</strong><br />
Ges<strong>und</strong>heitsschutzkoordinators sind zu befolgen. Der AN ist verpflichtet, selbstständig<br />
die Gesetze, Vorschriften, Bestimmungen <strong>und</strong> Regelwerke des Sicherheits- <strong>und</strong><br />
Ges<strong>und</strong>heitsschutzes zu beachten. Vor Baubeginn jedoch spätestens nach 10 Werktagen<br />
nach Auftragsvergabe sind die SiGeKo-Unterlagen zur Gefährdungsbeurteilung an den AG<br />
zu übergeben. Diese Leistungen werden nicht gesondert vergütet <strong>und</strong> sind in die<br />
entsprechenden Positionen mit einzukalkulieren.<br />
Arbeitsschutz- <strong>und</strong> Sicherheitsplan<br />
15
Parklandschaft Tempelhof<br />
Bauleistungen Erdbau Columbiadamm<br />
Im Ergebnis der vorliegenden Untersuchungen des oberen Bodenhorizontes wurden keine<br />
Anhaltspunkte für das Vorhandensein flächiger schädlicher Bodenverunreinigungen ermittelt.<br />
Im Umfeld der Sondierungspunkte BS BS 1/6, BS 3/6 <strong>und</strong> BS 5/6 (vgl. Anlage - „<br />
Umwelttechnische Laborergebnisse nach LAGA“ vom März 2013 durch BOLAB Analytik<br />
Ingenieurgesellschaft mbH) wurden verunreinigte bzw. kontaminierte Bereiche gef<strong>und</strong>en.<br />
Durch den Auftraggeber wurde daher die Erstellung eines Arbeits- <strong>und</strong> Sicherheitsplanes<br />
(vgl. Anlage - A+S-Plan von August 2013 von IMAGO Umwelt Consult oHG) für die hier<br />
anfallenden Arbeiten veranlasst, der als Anlage beigefügt <strong>und</strong> als Gr<strong>und</strong>lage für die<br />
auszuführenden Arbeiten zwingend zu berücksichtigen ist.<br />
Der in diesem Zusammenhang erforderliche Aufwand ist in die entsprechenden Positionen<br />
des Leistungsverzeichnisses einzukalkulieren. Eine darüber hinausgehende, gesonderte<br />
Vergütung für die durch den Auftragnehmer bereitzustellenden „Gr<strong>und</strong>lagen“ (u. a.<br />
Gefährdungsbeurteilungen, arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, Erstellung der<br />
Betriebsanweisungen, Unterweisungsnachweise, behördliche Anmeldungen / Anzeigen)<br />
erfolgt nicht <strong>und</strong> in den entsprechenden Positionen mit einzukalkulieren.<br />
Sofern sich im Vorfeld bzw. während der Ausführung der Arbeiten Hinweise auf bisher nicht<br />
bekannte schädliche Bodenverunreinigungen ergeben, ist der Auftraggeber bzw. die von ihm<br />
eingesetzte Bauüberwachung unverzüglich darüber zu informieren, um die entsprechende<br />
Fortschreibung des A+S-Planes veranlassen zu können.<br />
5 BESCHREIBUNG DER ÖRTLICHEN VERHÄLTNISSE<br />
5.1 Lage der Baustelle <strong>und</strong> Baugr<strong>und</strong><br />
Vor Abgabe des Angebotes wird dem Bieter empfohlen, sich über die genaue Lage der<br />
Baustelle <strong>und</strong> die örtlichen Verhältnisse zu informieren. Das Bearbeitungsgebiet befindet<br />
sich in der öffentlich genutzten Freifläche der Tempelhofer Freiheit. Die genaue Lage des<br />
Bearbeitungsgebietes innerhalb der Tempelhofer Freiheit ist den beigefügten Planunterlagen<br />
zu entnehmen.<br />
Angaben <strong>zum</strong> Baugr<strong>und</strong> können aus den beiliegenden Ergebnisberichten zur<br />
Baugr<strong>und</strong>erk<strong>und</strong>ung <strong>und</strong> geotechnischen Bericht entnommen werden (vgl. Anlage -<br />
„Prüfbericht vom Juni 2013; Prüfbericht vom März 2013“ der BOLAB Analytik<br />
Ingenieurgesellschaft mbH) .<br />
5.2 Vorhandene öffentliche Verkehrswege<br />
Für die Zufahrt zu den eingezäunten Freiflächen der Tempelhofer Freiheit sind gesonderte<br />
Regelungen zwischen dem AG <strong>und</strong> AN zu vereinbaren. Die Baustellenzufahrt erfolgt generell<br />
über Tor 4 a am Columbiadamm (vgl. Anlage – Baustelleneinrichtungspläne).<br />
5.3 Zufahrten innerhalb des Bearbeitungsgebietes<br />
Das Bearbeitungsgebiet befindet sich in öffentlich zugänglichen Frei- <strong>und</strong> Erholungsflächen.<br />
Der überwiegende Teil des Bearbeitungsgebietes ist mit Bauzäunen gesichert. Teilweise<br />
müssen durch den Baustellenverkehr öffentlich genutzte Flächen gekreuzt bzw. genutzt<br />
werden. In diesen Bereichen darf nur mit äußerster Vorsicht <strong>und</strong> in Begleitung von<br />
Sicherungspersonal mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Die Fahrzeuge sind mit<br />
Warnblinkanlage bzw. R<strong>und</strong>umleuchte zusätzlich kenntlich zu machen. Innerhalb des<br />
Realisierungsgebietes stehen im Wesentlichen befestigte Zufahrten <strong>und</strong> Fahrwege zur<br />
Verfügung.<br />
16
Parklandschaft Tempelhof<br />
Bauleistungen Erdbau Columbiadamm<br />
5.4 Anschlussmöglichkeiten an Ver- <strong>und</strong> Entsorgungsleitungen<br />
Von Seitens des AG können keine Anschlussmöglichkeiten für Baustrom <strong>und</strong> Bauwasser<br />
innerhalb des Bearbeitungsgebietes zur Verfügung gestellt werden. Begrenzte Anschlussmöglichkeiten<br />
stehen außerhalb des Bearbeitungsgebietes <strong>und</strong> über größere Distanzen<br />
entfernt zur Verfügung. Die erforderlichen Anschlüsse <strong>und</strong> Leitungen können in Abstimmung<br />
mit dem AG auf Kosten des AN hergestellt werden. Die hierbei erforderliche<br />
Verkehrssicherung im Bereich der öffentlich zugänglichen Flächen ist auf Kosten des AN<br />
herzustellen, zu unterhalten <strong>und</strong> zurückzubauen.<br />
5.5 Baustelleneinrichtungsfläche<br />
Für die, durch den AN zu stellende Baustelleneinrichtung stehen im unmittelbaren Umfeld<br />
der Baustelle Flächen zur Verfügung. Die Baustelleneinrichtungsfläche sowie die einzelnen<br />
Bauabschnitte werden temporär mittels bauseits gestellten Bauzäunen gesichert (vgl. Anlage<br />
– Baustelleneinrichtungspläne). Als Baustelleneinrichtungsfläche wird dem AN eine<br />
Teilfläche innerhalb des Bearbeitungsgebietes zur Verfügung gestellt. Da für diese Flächen<br />
ebenfalls keine Kampfmittelfreiheit bestätigt werden kann, werden in diesen Bereichen<br />
ebenfalls zusätzliche Kampfmittelsondierungs- <strong>und</strong> Bergungsmaßnahmen vorgenommen.<br />
Sollten darüber hinaus Flächen <strong>und</strong> Absicherungen durch den AN benötigt werden, so sind<br />
diese in Abstimmung mit dem AG <strong>und</strong> auf Kosten des AN herzustellen.<br />
Eine Nutzung von Teilflächen innerhalb des Bearbeitungsgebietes zur Ablagerung von<br />
Haufwerken für Bodenbeprobungen ist gegeben. Um Material- bzw. Haufwerkslagerungen<br />
dennoch zeitlich zu minimieren, ist die Entsorgung bzw. der Wiedereinbau der anfallenden<br />
Massen baubegleitend <strong>und</strong> zeitnah durchzuführen. Kosten die durch die Lagerung von<br />
Materialien entstehen, sind vom AN zu tragen.<br />
Durch den AN ist vor Baubeginn, jedoch spätestens 10 Tage nach Auftragsvergabe der<br />
Baustelleneinrichtungsplan an den AG zur Prüfung <strong>und</strong> Freigabe zu übergeben. Diese<br />
Leistungen werden nicht gesondert vergütet <strong>und</strong> sind in die entsprechenden Positionen mit<br />
einzukalkulieren.<br />
Für die Sicherung abgestellter Geräte <strong>und</strong> Maschinen sowie für abgelagerte Materialien ist<br />
der AN verantwortlich, der AG übernimmt diesbezüglich keine Haftung.<br />
5.6 Zu schützende Bereiche <strong>und</strong> Objekte<br />
Nach Erfordernis <strong>und</strong> entsprechender Festlegung durch die Bauüberwachung des AG sind<br />
Schutzmaßnahmen bei Einbauten (z.B. Belagsflächen, Schächte, Grenzsteine, etc.),<br />
Leitungstrassen <strong>und</strong> Vegetationsstrukturen (z.B. Bestandsbäumen) herzustellen, vorzuhalten<br />
<strong>und</strong> wieder zurückzubauen. Vor Aufnahme der Bautätigkeiten erfolgt eine detaillierte<br />
Einweisung durch die örtliche Bauüberwachung bzw. durch Vertreter des AG.<br />
Durch den AN ist eine Beweissicherung (Bestandsprotokoll mit Planunterlage <strong>und</strong><br />
Fotodokumentation) der zu schützenden Bereiche vorzunehmen. Diese Leistung wird<br />
entsprechend der ausgeschriebenen Leistung vergütet.<br />
Bodenschutz<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich sind die DIN-Vorschriften 18 300 ‚Erdarbeiten‘ <strong>und</strong> 18 915 ‚Bodenarbeiten‘<br />
(Bodenabtrag <strong>und</strong> Lagerung) zu beachten. Ziel ist es, sicherzustellen, dass die<br />
Rekultivierung der benötigten Flächen nicht durch Bodenverdichtung oder Vernässung<br />
17
Parklandschaft Tempelhof<br />
Bauleistungen Erdbau Columbiadamm<br />
beeinträchtigt wird. Der Boden ist z. B. durch Baggermatten oder durch Verzicht auf<br />
Befahren zu nasser Böden vor Verdichtung zu schützen. Bewegungsflächen, Zufahrten <strong>und</strong><br />
Arbeittsstreifen sind nach Beendigung der Baumaßnahme durch Bodenlockerung <strong>und</strong><br />
Wiederauftrag von Oberboden zu rekultivieren.<br />
Zum Schutz des Bodens dürfen keine Tankvorgänge von Maschinen <strong>und</strong> Kleingeräten auf<br />
unbefestigten Flächen ausgeführt werden. Maschinen <strong>und</strong> Geräte die Kraftstoff oder Öl<br />
verlieren dürfen nicht eingesetzt werden. Kraftstoffe, Schmiermittel <strong>und</strong> sonstige wasser- <strong>und</strong><br />
bodengefährdende Stoffe dürfen nur auf dafür geeigneten Flächen <strong>und</strong> Behältnissen<br />
gelagert werden. Die Kosten für die Beseitigung von Schäden durch unsachgemäßes<br />
Arbeiten gehen zu Lasten des AN. Ein sachgemäßer Umgang mit Gr<strong>und</strong>wasser<br />
gefährdenden Stoffen, die eine Beeinträchtigung des Gr<strong>und</strong>wassers <strong>und</strong> des<br />
Bodenhaushaltes herbeiführen können (z.B. Betriebsstoffe für die eingesetzten<br />
Baumaschinen), hat unter Einhaltung der Vorschrift <strong>zum</strong> Schutz des Bodens <strong>und</strong> des<br />
Gr<strong>und</strong>wassers zu erfolgen.<br />
Sämtliche bauaufsichtliche Auflagen (vgl. Anlage – Auflagen <strong>und</strong> Hinweise <strong>zum</strong> Bodenschutz<br />
vom 31.05.2013 vom Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von <strong>Berlin</strong>) sind zu beachten <strong>und</strong><br />
einzuhalten. Insbesondere sind Verdichtungen, Vernässungen <strong>und</strong> sonstige nachteilige<br />
Bodenveränderungen zu vermeiden <strong>und</strong> durch geeignete, technische Maßnahmen sowie<br />
unter Berücksichtigung der Menge <strong>und</strong> Zeitpunkt des Aufbringens zu gewährleisten.<br />
Immissionsschutz<br />
Bei der Durchführung der Arbeiten ist das Gesetz <strong>zum</strong> Schutz vor schädlichen<br />
Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen <strong>und</strong> ähnliche<br />
Vorgänge zu beachten (B<strong>und</strong>esimmissionsschutzgesetz BImSchG in der Fassung der<br />
Bekanntmachung vom 26. September 2002, zuletzt geändert durch Gesetz vom<br />
25.06.2005).<br />
Insbesondere bei den Abbrucharbeiten sowie dem Bodenausbau- <strong>und</strong> Bodentransportarbeiten<br />
sind die einschlägigen Gesetze, Normen <strong>und</strong> Richtlinien einzuhalten.<br />
Die von den Baustellen <strong>und</strong> Materialtransporten ausgehenden Erschütterungen müssen die<br />
Werte der DIN 4150 unter Berücksichtigung des Standes der Technik einhalten.<br />
Rammarbeiten in der Nähe von erschütterungsgefährdeten Bauwerken dürfen nur nach<br />
Vorlage der Beweissicherung <strong>und</strong> Durchführung von Rammversuchen ausgeführt werden.<br />
Während der Bauausführung sind nach dem Stand der Technik vermeidbare schädliche<br />
Umwelteinwirkungen (insbesondere Lärm) auf schutzwürdige Bereiche nach Maßgabe von §<br />
22 BImSchG zu verhindern.<br />
Die einschlägigen Vorschriften, insbesondere:<br />
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift <strong>zum</strong> Schutz gegen Baulärm-Geräuschimmissionen - (VV<br />
Baulärm) vom 19.08.1970;<br />
- 32. Verordnung zur Durchführung des B<strong>und</strong>es-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- <strong>und</strong><br />
Maschinenlärmschutzverordnung 32. BImSchV);<br />
- Verordnung zur Bekämpfung des Lärms (LärmVO) des Landes <strong>Berlin</strong> ist einzuhalten.<br />
Darüber hinaus ist Folgendes sicherzustellen:<br />
- Sofern die Überschreitung von Immissionsrichtwerten der VV Baulärm zu erwarten ist, sind<br />
lärmarme Baumaschinen einzusetzen.<br />
- Die Schall abschirmende Wirkung von Baustelleneinrichtungen sowie der im Rahmen der<br />
Baumaßnahmen abgetragenen Erdmassen ist zu nutzen.<br />
- Die Ermittlung der Beurteilungspegel gemäß Nr. 6 VV Baulärm ist sicherzustellen.<br />
Die Messprotokolle sind der Planfeststellungsbehörde zur Verfügung zu stellen. Detailfragen<br />
sind mit dem zuständigen Amt für Immissionsschutz abzustimmen.<br />
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Parklandschaft Tempelhof<br />
Bauleistungen Erdbau Columbiadamm<br />
Zur Minimierung von Dieselrußemissionen <strong>und</strong> Staubemissionen ist der<br />
- Leitfaden zur Vermeidung <strong>und</strong> Verminderung von Staubemissionen auf Baustellen der<br />
Senatsverwaltung für Ges<strong>und</strong>heit, Umwelt <strong>und</strong> Verbraucherschutz einzuhalten <strong>und</strong><br />
- während der Bauausführung sicherzustellen, dass insbesondere:<br />
- sowohl auf der Baustelle, als auch auf den öffentlichen Straßen nur Fahrzeuge mit<br />
schadstoffarmen Verbrennungsmotoren eingesetzt werden, die der europäischen<br />
Abgasnorm entsprechen,<br />
- Motoren von Fahrzeugen <strong>und</strong> Geräten nicht länger als notwendig ungenutzt betrieben<br />
werden,<br />
- Flächen, die zur Staubaufwirbelung neigen, befeuchtet werden,<br />
- bei trockener Witterung Baumaschinen <strong>und</strong> Lkw langsam fahren.<br />
Ab- <strong>und</strong> Aufbruch durch Stemmen mit schlagendem Werkzeug (z.B. Druckluft- <strong>und</strong><br />
Hydraulikhämmer bzw. -meißel) ist nur mit schallgedämmten Geräten zulässig.<br />
Die gesetzlichen Anforderungen an Lärmschutzmaßnahmen gelten als Nebenleistungen <strong>und</strong><br />
sind in den entsprechenden Positionen mit einzukalkulieren.<br />
Lärm- <strong>und</strong> Immissionssensible Veranstaltungen<br />
Auf dem unmittelbar an das Baufeld angrenzenden Vorfeld sowie in den Hangarflächen <strong>und</strong><br />
im Gebäude des ehemaligen Flughafens finden lärm- <strong>und</strong> immisionssensible<br />
Veranstaltungen <strong>und</strong> Events statt.<br />
Darüber hinaus befindet sich die Verkehrsregelungszentrale für <strong>Berlin</strong> mit regelmäßigen<br />
Verkehrsradiosendungen im Gebäude <strong>und</strong> die B<strong>und</strong>eswehr auf dem Areal des ehemaligen<br />
Flughafengebäudes. Dementsprechend sind Lärmschutz- <strong>und</strong> Immissionsschutzmaßnahmen<br />
(z.B. bei Staubbelastung <strong>und</strong> Vibrationen) bereits vor Beginn der Bauarbeiten zu<br />
berücksichtigen <strong>und</strong> auf ein Mindestmaß zu minimieren. Besonders lärm- <strong>und</strong><br />
immissionsintensive Arbeiten, wie z.B. Abbrucharbeiten mit Hydraulikhämmern, dürfen nur<br />
an vorab festgelegten Arbeitstagen durchgeführt werden. Diese sind mit einem zeitlich<br />
ausreichenden Vorlauf durch den AN bei der Bauleitung des AG an<strong>zum</strong>elden, gemeinsam<br />
mit den Verantwortlichen die Durchführung der Arbeiten verbindlich abzustimmen <strong>und</strong><br />
bestätigen zu lassen.<br />
Einzelne, bereits festgelegte Veranstaltungen (vgl. Anlage 15 – festgebuchte<br />
Veranstaltungen im Zeitraum Oktober 2013 bis Mai 2014, Stand: 02.08.2013) sind als<br />
lärmsensible Veranstaltungen eingestuft. In diesem Fall dürfen keine lärmintensiven<br />
Bauleistungen während des Veranstaltungszeitraumes durchgeführt werden. Durch den AN<br />
sind die lärmintensiven Baumaßnahmen dem vorliegenden Veranstaltungskalender<br />
anzupassen. Als Maß der zulässigen Lärmintensität wird ein maximaler Pegelwert von<br />
kleiner gleich 57 dB(A) an der Außenwand eines Hangartores bzw. lotrecht <strong>zum</strong><br />
Dachüberstand der offenen Hangars am Ort der Veranstaltung festgelegt. Sollte dieser Wert<br />
durch den AN unzulässig überschritten werden, werden durch die Bauleitung des AG die<br />
Arbeiten unmittelbar abgebrochen. Daraus resultierende Kosten aufgr<strong>und</strong> der<br />
Bauunterbrechung durch den Auftragnehmer bzw. Regressansprüche durch den<br />
Veranstalter gehen zu Lasten des Auftragnehmers.<br />
Naturschutzbelange<br />
Der AG stellt als Unterstützung bei der Bauplanung <strong>und</strong> -ausführung im Rahmen der<br />
Entwicklung der Parklandschaft Tempelhof zur Integration von Natur- <strong>und</strong><br />
Umweltschutzbelangen sowie in naturschutzfachlich sensiblen Bereichen die ökologische<br />
Baubegleitung (ÖBB) bei.<br />
Die ökologische Baubegleitung wirkt am Bauablauf fachlich unterstützend mit, z.B.<br />
- bei Ausweisung geeigneter Flächen für Baustelleneinrichtung, Lagerflächen, Fahrwege,<br />
Baustraßen etc.,<br />
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Parklandschaft Tempelhof<br />
Bauleistungen Erdbau Columbiadamm<br />
- Entwicklung <strong>und</strong> Überwachung von Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen<br />
für Natur <strong>und</strong> Umwelt durch die Abwicklungder Baumaßnahme (Vogelschutzabsperrungen,<br />
Bauzäune, Baumschutz, Bodenschutz usw. sowie Materiallager <strong>und</strong> Stellplätze).<br />
- Kennzeichnung der aus Umweltschutzgründen definierten Tabuzonen im Baustellenbereich<br />
- Überwachung der Einhaltung von in der Baugenehmigung beauflagten Maßnahmen.<br />
Vor Beginn der Arbeiten findet durch einen Vertreter der Ökologischen Baubegleitung eine<br />
Ersteinweisung statt. Die Aufwendungen für das Befolgen der festgesetzten Maßnahmen<br />
zur Vermeidung von Beeinträchtigungen für Natur <strong>und</strong> Umwelt sind in die Einheitspreise<br />
einzukalkulieren. Im Rahmen der Bauabwicklung finden regelmäßige Kontrollen durch die<br />
ÖBB statt (z.B. 1 x wöchentlich). Die eingesetzte ÖBB nimmt an den turnusmäßigen<br />
Baubesprechungen nach Erfordernis teil, jedoch im maximalen Zeitabstand von 2 Wochen.<br />
5.7 Reinigen der Baustelle<br />
Das kontinuierliche, tägliche Reinigen aller vom AN genutzten <strong>und</strong>/oder in Mitleidenschaft<br />
gezogenen Flächen <strong>und</strong> Bereiche innerhalb der Baustelle <strong>und</strong> der von ihm genutzten<br />
Flächen ist Bestandteil der Leistung innerhalb der Baustelleneinrichtung <strong>und</strong> dort<br />
einzukalkulieren.<br />
Dies betrifft insbesondere eine gründliche Reinigung der Überfahrten (Ein- <strong>und</strong> Ausfahrt<br />
Columbiadamm) sowie Bereiche, die von Parkbesuchern /Publikumsverkehr stark<br />
frequentiert <strong>und</strong> befahren / überfahren werden (z.B. Taxiway Vorfeld, Querungen Landebahn<br />
Nord <strong>und</strong> Süd).<br />
5.8 Schnittstelle / Kontaktpunkte mit Parkbesuchern<br />
Im Rahmen der Bauausführung kommt es in bestimmten Bereichen zu Querungen resp.<br />
Kontaktpunkten zwischen den Baustellenverkehren <strong>und</strong> Parkbesuchern. Betroffen hiervon ist<br />
u.a. die Querung der nördlichen Landebahn sowie des öffentlich zugänglichen Taxiways von<br />
ausgehobenen Bodenmassen <strong>zum</strong> Bodenzwischenlager. Entsprechend der allgemeinen<br />
Regelung für sämtliche Fahrtransporte innerhalb der Bauflächen ist insbesondere für<br />
öffentlich zugängliche Querungs- <strong>und</strong> Fahrbereiche zwingend „Schritttempo“ mit<br />
Warnblinkanlage <strong>und</strong>/oder R<strong>und</strong>umleuchte vorgeschrieben. Zusätzlich ist Personal<br />
beizustellen, das die Transporte des AN in den Querungsbereichen „begleitet“. Der AN hat<br />
diese Tatsache in seiner Preiskalkulation zu berücksichtigen. Mehraufwendungen für<br />
Sicherungspersonal <strong>und</strong> Sicherungsmaßnahmen werden nicht gesondert vergütet.<br />
6 WEITERE BEDINGUNGEN ZUR AUSFÜHRUNG DER LEISTUNGEN<br />
6.1 Terminplanung<br />
Die Arbeiten beginnen im Oktober 2013 <strong>und</strong> sind bis spätestens im April 2014<br />
abzuschließen. Spätestens 10 Werktage nach schriftlicher Beauftragung ist ein verbindlicher<br />
Bauzeitenplan durch den AN vorzulegen <strong>und</strong> mit dem AG abzustimmen. Fortlaufend zur<br />
Baumaßnahme ist bei Bauverzügen jedoch spätestens monatlich jeweils ein aktueller<br />
Bauzeitenplan durch den AN vorzulegen. Diese Leistung wird nicht gesondert vergütet <strong>und</strong><br />
ist mit einzukalkulieren. Eine zügige, baubegleitende Analytik des nachweislich zu<br />
entsorgenden Bodens wird durch den AG gewährleistet. Wartezeiten zwischen Probenahme<br />
<strong>und</strong> Vorliegen der Analysenergebnisse sind im Zuge der Terminplanung zu berücksichtigen.<br />
20
Parklandschaft Tempelhof<br />
Bauleistungen Erdbau Columbiadamm<br />
6.2 Rechnungslegung<br />
Bei den Abschlagszahlungen ist mit einer Frist von ca. 30 Tagen zu rechnen. Dies ist bei der<br />
Aufstellung des Zahlungsplanes durch AN zu berücksichtigen. Spätestens 10 Werktage nach<br />
schriftlicher Beauftragung ist ein verbindlicher Zahlungsplan durch den AN vorzulegen <strong>und</strong><br />
mit dem AG abzustimmen. Diese Leistung wird nicht gesondert vergütet <strong>und</strong> ist mit<br />
einzukalkulieren.<br />
6.3 Winterbau<br />
Bedingt durch die sich auch über den Winter 2013 / 2014 erstreckende Ausführungsfrist ist<br />
mit entsprechenden Witterungseinflüssen (u. a. Regen, Frost, Schnee) zu rechnen. Der AN<br />
hat diese Tatsache daher in seiner Preis- <strong>und</strong> Terminkalkulation hinsichtlich Personal- <strong>und</strong><br />
Geräteeinsatz zu berücksichtigen. Eventuelle Mehraufwendungen für Winterbaumaßnahmen<br />
werden nicht gesondert vergütet.<br />
6.4 Beweissicherung<br />
Die Beweissicherung / Fotodokumentation beinhaltet die Bestandsaufnahme von relevanten<br />
Bereichen (bauliche Anlagen, Zustand von Straßen o. ä., Gehölzbestand) vor Beginn der<br />
Arbeiten sowie die Dokumentation des Bauablaufes. Der bestehende Zustand sowie der<br />
Bauablauf sind durch Fotos einschließlich Niederschrift <strong>und</strong> Planunterlage festzuhalten.<br />
6.5 Aushub-/Abtragsarbeiten<br />
Insbesondere im Bereich der bestehenden Bodenauffüllungen ist entsprechend der<br />
vorliegenden Untersuchungen (vgl. Anlage - „Prüfbericht vom Juni 2013; Prüfbericht vom<br />
März 2013“ der BOLAB Analytik Ingenieurgesellschaft mbH) mit Bodenbelastungen in<br />
unterschiedlichen Größenordnungen zu rechnen. Im Umfeld der Sondierungspunkte BS 1/6,<br />
3/6 <strong>und</strong> 5/6 (vgl. Anlage - „Umwelttechnische Laborergebnisse nach LAGA“ vom März 2013<br />
durch BOLAB Analytik Ingenieurgesellschaft mbH) wurden kontaminierte Bereiche gef<strong>und</strong>en.<br />
Insbesondere hierfür wurde durch den Auftraggeber die Erstellung eines Arbeits- <strong>und</strong><br />
Sicherheitsplanes (vgl. Anlage - A+S-Plan von August 2013 von IMAGO Umwelt Consult<br />
oHG) für die in diesem Bereich zu tätigenden Arbeiten veranlasst, der als Anlage beigefügt<br />
<strong>und</strong> als Gr<strong>und</strong>lage für die auszuführenden Arbeiten zwingend zu berücksichtigen ist. Der<br />
Bodenaushub der vorhandenen Bodenauffüllungen ist durch den AN in eindeutig messbaren<br />
Bodenhaufwerke von jeweils ca. 500 m 3 aufzusetzen, mit einer unverwechselbaren,<br />
dauerhaft lesbaren Beschilderung zu versehen <strong>und</strong> bis zur Bodenbeprobung<br />
zwischenzulagern.<br />
Für die unmittelbar im Zusammenhang mit den Erdbauarbeiten stattfindenden<br />
Kampfmittelsondierungs- <strong>und</strong> Bergungsmaßnahmen wird ein vergleichbares Vorgehen<br />
vorgesehen (vgl. 4.3 Kampfmittelsuch- <strong>und</strong> Bergungsmaßnahmen).<br />
Die Altlastenbeprobung des Bodenaushubmaterials einschließlich deren Analytik erfolgt im<br />
Auftrag <strong>und</strong> auf Kosten des AG über ein akkreditiertes baubegleitendes Fachlabor<br />
(Fremdüberwachung). Erst nach der verbindlichen Einstufung <strong>und</strong> Freigabe der<br />
Bodenhaufwerke durch die Abfallbehörde dürfen die Böden abtransportiert bzw. wieder<br />
eingebaut werden. Dieses Prozedere ist bei der Angebotskalkulation <strong>und</strong> Bauablaufplanung<br />
durch den AN zu berücksichtigen <strong>und</strong> wird nicht gesondert vergütet.<br />
Die Qualität der Aushubmaterialien ist der als Anlage beigefügten Dokumentation zur<br />
Baugr<strong>und</strong>erk<strong>und</strong>ung <strong>und</strong> dem Geotechnischem Bericht (vgl. Anlage - „Geotechnischer<br />
Prüfbericht vom Juni 2013; Umwelttechnischer Prüfbericht vom März 2013“ der BOLAB<br />
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Parklandschaft Tempelhof<br />
Bauleistungen Erdbau Columbiadamm<br />
Analytik Ingenieurgesellschaft mbH) zu entnehmen. Beim Abtrag / Aushub ist darauf zu<br />
achten, dass keine Vermischung der zu entsorgenden Fraktionen erfolgt.<br />
Die durch den AN nach Bodenausbau zu übergebenden Flächen sind mit einer Genauigkeit<br />
von ± 3 cm herzustellen.<br />
6.6 Bodeneinbau<br />
Ein Verdichtungsgrad zwischen 95 % <strong>und</strong> 97 % einfacher Proctordichte ist zu gewährleisten.<br />
Lediglich im Bereich ausgewiesener Flächen (zukünftiger Radweg) ist eine höhere<br />
Verdichtung zu gewährleisten. Ein dynamisches Verformungsmodul EVd > 35 MN/m² ist<br />
nachzuweisen. An Stellen, an denen sich planungs- oder ausführungsbedingt Höhenabsätze<br />
ergeben, ist durch Bodeneinbau eine Anböschung unter einem Winkel von 45° herzustellen.<br />
Die Mehraufwendung zur normalen Einbauposition ist in der entsprechenden Zulageposition<br />
des <strong>LV</strong> zu kalkulieren.<br />
Die durch den AN nach Bodeneinbau zu übergebenden Flächen sind mit einer Genauigkeit<br />
von ± 3 cm herzustellen.<br />
6.7 Aufmaßverfahren<br />
Im Auftrag des AG wurde durch das amtlich zugelassene Vermessungsbüro Bartels-<br />
Burneleit-van Kemenade (BBvK) das Bearbeitungsgebiet einschließlich sämtlicher<br />
Einbauten, Belagsflächen <strong>und</strong> Vegetation in Höhe <strong>und</strong> Lage vermessen. Dieses<br />
Bestandsaufmaß stellt für den AN die Abrechnungsgr<strong>und</strong>lage dar. Dem Auftragnehmer wird<br />
freigestellt, dieses Bestandsaufmaß zu überprüfen bzw. überprüfen zu lassen. Etwaige<br />
Abweichungen sind dem Auftraggeber rechtzeitig vor Ausführung schriftlich anzuzeigen <strong>und</strong><br />
mit der Bauüberwachung des AG eine Klärung zur Anerkennung der Abrechnungsgr<strong>und</strong>lage<br />
herbeizuführen.<br />
Der durch das Planungsbüro vorgelegte Aushub- bzw. Einbauplan für die<br />
„Friedhofserweiterungsfläche“ stellt die Gr<strong>und</strong>lage für die Ausführung der Baumaßnahme dar<br />
<strong>und</strong> ist gleichzeitig die Abrechnungsgr<strong>und</strong>lage für die Baumaßnahme. Hierbei werden die<br />
Krautschicht, der Oberbodenhorizont, die Auffüllungen <strong>und</strong> „gewachsene“ Baugr<strong>und</strong> jeweils<br />
getrennt in den ausgeschriebenen Leistungen erfasst <strong>und</strong> abgerechnet. Verbindlich durch<br />
den AG festgelegte Änderungen im Rahmen der Bauausführung werden in einem<br />
aktualisierten Aushubplan als Abrechnungsgr<strong>und</strong>lage fortgeschrieben. Erforderlicher<br />
Bodenaustausch bzw. Ausbau von befestigten Flächen, F<strong>und</strong>amenten, etc. wird in<br />
gesonderten Aufmaßen erfasst <strong>und</strong> bei den Abrechnungsmassen mit berücksichtigt. Der<br />
Auftragnehmer ist verpflichtet, insbesondere für später nicht mehr nachprüfbare Leistungen<br />
(z.B. Bodenaustausch, Abbruch von F<strong>und</strong>amenten, etc.), rechtzeitig ein gemeinsames<br />
Aufmaß mit der örtlichen Bauüberwachung des AG vorzunehmen.<br />
Vor Beginn der Bauausführung werden die erforderlichen Lage- <strong>und</strong> Höhenpunkte des<br />
Aushubplanes durch das, durch den AG beauftragte Vermessungsbüro auf das Baufeld<br />
übertragen. Erforderliche Zwischenaufmaße, z.B. im Zusammenhang mit erforderlichem<br />
Bodenaustausch ist mit einem 2-tägigen Vorlauf der Bauüberwachung des AG anzuzeigen.<br />
Vermessungsleistungen die für die Bauausführung erforderlich sind werden nicht über das<br />
durch den AG beauftragte Vermessungsbüro ausgeführt <strong>und</strong> sind durch den AN auf eigene<br />
Kosten durchzuführen.<br />
22
Parklandschaft Tempelhof<br />
Bauleistungen Erdbau Columbiadamm<br />
Für die zu beprobenden Bodenmassen gilt folgende Abrechnungsgr<strong>und</strong>lage:<br />
Der Bodenaushub, insbesondere der vorhandene Füllboden, ist durch den AN in eindeutig<br />
messbaren Bodenmieten von jeweils ca. 500 m 3 aufzusetzen <strong>und</strong> unverwechselbar mit einer<br />
dauerhaft lesbaren Beschilderung zu versehen. Die abzufahrenden Bodenmassen in<br />
aufeinander folgend nummerierten Fuhrzetteln zu dokumentieren <strong>und</strong> jeweils aktuell der Ein<strong>und</strong><br />
Ausfahrtkontrolle an der Baustellenzufahrt sowie der Bauüberwachung des AG bestätigt<br />
zu übergeben.<br />
Die Bodenbeprobung erfolgt in Fremdüberwachung im Auftrag <strong>und</strong> auf Kosten des AG über<br />
ein akkreditiertes baubegleitendes Fachlabor. Erst nach der verbindlichen Einstufung <strong>und</strong><br />
Freigabe der Bodenhaufwerke durch die Abfallbehörde dürfen die Böden abtransportiert<br />
bzw. wieder eingebaut werden. Dieses Prozedere ist bei der Angebotskalkulation <strong>und</strong><br />
Bauablaufplanung durch den AN zu berücksichtigen <strong>und</strong> wird nicht gesondert vergütet.<br />
Zur Dokumentation der ordnungsgemäßen Abfallentsorgung ist das Übernahmescheinverfahren<br />
anzuwenden (im Falle des Vorhandenseins gefährlicher Abfälle: das elektronische<br />
Nachweisverfahren). Abweichungen von dieser Regelung bedürfen der Zustimmung des AG.<br />
6.8 Gleichzeitig stattfindende Arbeiten<br />
Es ist nicht auszuschließen, dass parallel zu den Erdarbeiten weitere Leistungen durch<br />
andere Gewerke ausgeführt werden. Es wird durch den AG erwartet, dass sich die<br />
unterschiedlichen AN intern einen reibungslosen <strong>und</strong> behinderungsfreien Bauablauf<br />
organisieren. Darüber hinaus werden im Rahmen der mindestens wöchentlich stattfindenden<br />
Baubesprechungen weitere Regelungen gemeinsam mit der Bauüberwachung des AG<br />
getroffen.<br />
6.9 Vorhandene Leitungstrassen<br />
Verbindliche Angaben zu vorhandenen Kabeln, Leitungen oder dergleichen können nicht<br />
gemacht werden. Der vorliegende Übersichtsplan für die vorhandenen Leitungen (vgl.<br />
Anlage - Übersichtsplan Leitungen vom 11.02.2010 von TOPOS Landschaftsplanung) stellt<br />
eine orientierende Unterlage dar <strong>und</strong> ist nicht verbindlich. Wenn erforderlich, hat der<br />
Auftragnehmer sämtliche Schachtgenehmigungen eigenverantwortlich zu beschaffen. Bei<br />
Erfordernis sind mit der Bauüberwachung des AG Art <strong>und</strong> Umfang erforderlichen<br />
Sondierungsmaßnahmen bzw. Suchschachtungen / Schürfgruben abzustimmen.<br />
Lärmimmission:<br />
Auf dem unmittelbar an das Baufeld angrenzenden Vorfeld sowie in den Hangarflächen <strong>und</strong><br />
im Gebäude des ehemaligen Flughafens finden lärm- <strong>und</strong> immissionssensible<br />
Veranstaltungen <strong>und</strong> Events statt. Darüber hinaus befindet sich die Verkehrsregelungszentrale<br />
für <strong>Berlin</strong> mit regelmäßigen Verkehrsradiosendungen im Gebäude.<br />
Dementsprechend sind Lärmschutz- <strong>und</strong> Immissionsschutzmaßnahmen (z.B. bei Staubbelastung<br />
<strong>und</strong> Vibrationen) bereits vor Beginn der Bauarbeiten zu berücksichtigen <strong>und</strong> auf<br />
ein Mindestmaß zu minimieren. Besonders lärm- <strong>und</strong> immissionsintensive Arbeiten dürfen<br />
nur an vorab festgelegten Arbeitstagen durchgeführt werden. Diese sind mit einem zeitlich<br />
ausreichenden Vorlauf durch den AN bei der Bauleitung des AG an<strong>zum</strong>elden, gemeinsam<br />
mit den Verantwortlichen die Durchführung der Arbeiten verbindlich abzustimmen <strong>und</strong><br />
bestätigen zu lassen.<br />
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Parklandschaft Tempelhof<br />
Bauleistungen Erdbau Columbiadamm<br />
7 WEITERE VERTRAGSBEDINGUNGEN<br />
Die Arbeiten auf der Baustelle hat der Bieter durch geschulte erfahrene Aufsichtspersonen<br />
beaufsichtigen zu lassen. Für die Dauer der Durchführung der Arbeiten hat der AN einen<br />
verantwortlichen, Deutsch sprechenden Vertreter zu benennen, der bevollmächtigt ist, alle<br />
Anweisungen des AG bzw. der Bauüberwachung des AG entgegenzunehmen <strong>und</strong> zu<br />
erfüllen. Dieser Vertreter ist zur Teilnahme an den mindestens wöchentlich stattfinden<br />
Baubesprechungen verpflichtet.<br />
Für die Dauer der Arbeiten hat der AN einen Verantwortlichen nach BGR 128 auf Kosten des<br />
AN zu beauftragen. Diese Funktion kann – bei entsprechender Qualifikation – auch vom<br />
Polier bzw. Bauleiter des AN übernommen werden, andernfalls ist ein externer<br />
Verantwortlicher gemäß BGR 128 zu benennen. Der entsprechende Qualifikationsnachweis<br />
ist der Bauüberwachung des AG rechtzeitig vor Ausführung der Leistungen vorzulegen. Der<br />
Verantwortliche gemäß BGR 128 ist während der Dauer der entsprechenden Arbeiten zur<br />
Teilnahme an den wöchentlich stattfinden Baubesprechungen verpflichtet.<br />
Täglich sind Bauberichte durch den AN zu führen <strong>und</strong> wöchentlich der Bauüberwachung des<br />
AG zur Unterschrift vorzulegen.<br />
Durch den AN sind baubegleitend die erforderlichen Aufmaße zur Dokumentation der<br />
erbrachten Leistungen anzufertigen, die jeweiligen Aufmaßblätter sind der Bauüberwachung<br />
des AG zeitnah (mindestens 2 x pro Woche) zur Unterschrift vorzulegen. In<br />
Abschlagsrechnungen werden nur solche Positionen anerkannt, für die bestätigte<br />
Aufmaßblätter vorliegen.<br />
Für das tägliche Arbeitszeitregime sind durch den Auftraggeber keine Ausnahmegenehmigungen<br />
beantragt worden, so dass tägliche Bauzeiten zwischen 20.00 Uhr <strong>und</strong><br />
07.00 Uhr sowie Leistungen an Sonntagen nicht in der Bauablaufplanung des AN zur<br />
Sicherstellung der vertraglichen Ausführungsfristen zu berücksichtigen sind. Die<br />
Beantragung <strong>und</strong> Einholung entsprechender Genehmigungen bei Bedarf kann in<br />
Abstimmung mit dem AG durch den AN erfolgen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt weder<br />
hierfür noch im Falle einer eventuell für Abend- <strong>und</strong> Nachtarbeit erforderlichen zusätzlichen<br />
Beleuchtung.<br />
Beim Abtransport der anfallenden Materialien hat der AN sicherzustellen, dass eine<br />
Verschmutzung des öffentlichen Straßenlandes ausgeschlossen wird, nach Erfordernis sind<br />
auf Anforderungen der Bauüberwachung des AG die in Anspruch genommen Flächen zu<br />
reinigen.<br />
Folgende Leistungen werden nicht gesondert vergütet <strong>und</strong> sind in die Einheitspreise<br />
einzurechnen:<br />
a) Erk<strong>und</strong>ung zweckmäßiger Zuwegungen, Rückeplätze, Zwischenlager sowie deren<br />
Sicherung, Betrieb <strong>und</strong> Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes<br />
b) Absperrung / Sicherung von Arbeits- <strong>und</strong> Gefahrenbereichen<br />
Ein sorgfältiger Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ist zu gewährleisten. Maschinen<br />
<strong>und</strong> Geräte sind gemäß des technischen Standards mit Bio-Ölen zu betreiben. Maschinen<br />
<strong>und</strong> Geräte sind regelmäßig auf Treibstoff- <strong>und</strong> Schmiermittelverluste zu prüfen <strong>und</strong> ggf.<br />
durch solche ohne Tropfverluste zu ersetzen.<br />
Für eingesetzte Liefermaterialien ist der Bauüberwachung des AG mindestens eine Woche<br />
vor geplanter Materialanlieferung eine aktuelle, aussagefähige <strong>und</strong> vollständige Analytik des<br />
vorgesehenen Materials vorzulegen.<br />
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Parklandschaft Tempelhof<br />
Bauleistungen Erdbau Columbiadamm<br />
Zur Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle sind durch den AN je Abfallart rechtzeitig die<br />
benötigten Einzelentsorgungsnachweise zu beantragen <strong>und</strong> der Bauüberwachung<br />
mindestens eine Woche vor Beginn der Abfuhr vorzulegen. Die Beantragung dieser<br />
Einzelentsorgungsnachweise ist Bestandteil der Leistungen zur Entsorgung <strong>und</strong> wird nicht<br />
gesondert vergütet. Sofern der AN über Sammelentsorgungsnachweise für einzelne, nicht<br />
gefährliche Abfälle verfügt, ist für deren vorgesehene Nutzung im Vorfeld die Zustimmung<br />
des Auftraggebers bzw. der Bauüberwachung des AG einzuholen. Ein Rechtsanspruch auf<br />
Zustimmung zur Nutzung der Sammelentsorgungsnachweise besteht jedoch nicht.<br />
Zur Entsorgung gefährlicher Abfälle sind durch den AN je Abfallart die benötigten<br />
Einzelentsorgungsnachweise / SBB-Andienungsunterlagen vorzubereiten <strong>und</strong> dem<br />
Auftraggeber rechtzeitig zur Unterschrift vorzulegen. Die entsprechenden Aufwendungen<br />
sind in den dafür vorgesehenen Positionen des Leistungsverzeichnisses zu berücksichtigen.<br />
Durch den AN ist das Abfallregister zu führen. In diesem sind je Abfallschlüssel (auch für die<br />
nicht gefährlichen Abfälle!) der entsprechende Entsorgungsnachweis, die Übernahmescheine<br />
bzw. Transportnachweise <strong>und</strong> die zugehörigen Wiegenoten (bei Entsorgung<br />
mehrerer Haufwerke eines Abfallschlüssels: haufwerksweise sortiert) zu archivieren. Es ist<br />
zu gewährleisten, dass der Bauüberwachung des AG bzw. der Abfallbehörde des Landes<br />
<strong>Berlin</strong> jederzeit ein aktueller Registerauszug vorgelegt werden kann.<br />
Der Auftraggeber behält sich ohne Kostenausgleich vor, einige Positionen ganz oder<br />
teilweise bei der Vergabe herauszunehmen.<br />
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