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Vorbemerkungen und Erläuterungen zum LV - Grün Berlin

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Parklandschaft Tempelhof<br />

Bauleistungen Erdbau Columbiadamm<br />

<strong>Vorbemerkungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Erläuterungen</strong> <strong>zum</strong> Leistungsverzeichnis (VEL)<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

ANLAGEN 2<br />

0 ALLGEMEINE REGELUNGEN ZUR LEISTUNGSBESCHREIBUNG 3<br />

1 VERANLASSUNG 3<br />

2 GRUNDLAGEN / VORUNTERSUCHUNGEN 5<br />

3 AUSZUFÜHRENDE LEISTUNGEN 5<br />

3.1 BAUBEGLEITENDE KAMPFMITTELSUCH- UND BERGUNGSMAßNAHMEN 5<br />

3.2 ERDAUSHUB FRIEDHOFSERWEITERUNGSFLÄCHE 5<br />

4 HINWEISE ZUR AUSFÜHRUNG DER LEISTUNGEN 6<br />

4.1 ALLGEMEIN 6<br />

4.2 KAMPFMITTELSUCH- UND BERGUNGSMASSNAHMEN 6<br />

4.3 ARBEITSSCHUTZMASSNAHMEN 15<br />

5 BESCHREIBUNG DER ÖRTLICHEN VERHÄLTNISSE 16<br />

5.1 LAGE DER BAUSTELLE UND BAUGRUND 16<br />

5.2 VORHANDENE ÖFFENTLICHE VERKEHRSWEGE 16<br />

5.3 ZUFAHRTEN INNERHALB DES BEARBEITUNGSGEBIETES 16<br />

5.4 ANSCHLUSSMÖGLICHKEITEN AN VER- UND ENTSORGUNGSLEITUNGEN 17<br />

5.5 BAUSTELLENEINRICHTUNGSFLÄCHE 17<br />

5.6 ZU SCHÜTZENDE BEREICHE UND OBJEKTE 17<br />

5.7 REINIGEN DER BAUSTELLE 20<br />

5.8 SCHNITTSTELLE / KONTAKTPUNKTE MIT PARKBESUCHERN 20<br />

6 WEITERE BEDINGUNGEN ZUR AUSFÜHRUNG DER LEISTUNGEN 20<br />

6.1 TERMINPLANUNG 20<br />

6.2 RECHNUNGSLEGUNG 21<br />

6.3 WINTERBAU 21<br />

6.4 BEWEISSICHERUNG 21<br />

6.5 AUSHUB-/ABTRAGSARBEITEN 21<br />

6.6 BODENEINBAU 22<br />

6.7 AUFMASSVERFAHREN 22<br />

6.8 GLEICHZEITIG STATTFINDENDE ARBEITEN 23<br />

6.9 VORHANDENE LEITUNGSTRASSEN 23<br />

7 WEITERE VERTRAGSBEDINGUNGEN 24<br />

1


Parklandschaft Tempelhof<br />

Bauleistungen Erdbau Columbiadamm<br />

ANLAGEN<br />

Anlage 1 Leistungsverzeichnis, Seiten 1 –72<br />

- als pdf-Datei<br />

- als GAEB.d83-Datei<br />

Anlage 2<br />

Anlage 3<br />

Anlage 4<br />

Anlage 5<br />

Anlage 6<br />

Planunterlage 1 VU: Abbruch inkl. Bestandsaufmaß<br />

- als pdf-Dateien im Maßstab 1: 250<br />

Planunterlage 2 VU: Übersichtsplan Bearbeitungsgebiet<br />

- als pdf-Datei im Maßstab 1: 4.000<br />

Planunterlage 3 VU: Schnitte<br />

- als pdf-Datei im Maßstab 1: 250<br />

Planunterlage 4 VU: Aushub- <strong>und</strong> Einbauplan<br />

- als pdf-Datei im Maßstab 1:500/1:250/1:100<br />

Baustelleneinrichtungspläne vom 05.07.2013 vom Büro WES LandschaftsArchitektur:<br />

Planunterlage 5 VU: Übersicht Bauphasen - als pdf-Datei im Maßstab 1: 4.000<br />

Planunterlage 6 VU: Bauphase 1 - als pdf-Datei im Maßstab 1: 2.500<br />

Planunterlage 7 VU: Zufahrt Columbiadamm - als pdf-Datei im Maßstab 1: 250<br />

Anlage 7<br />

Anlage 8<br />

Anlage 9<br />

Anlage 10<br />

Anlage 11<br />

Anlage 12<br />

Anlage 13<br />

Anlage 14<br />

Anlage 15<br />

Bestandsfotos<br />

- als pdf-Datei<br />

Übersichtsplan Leitungen vom 30.06.2010 von TOPOS Landschaftsplanung<br />

- als pdf-Datei im Maßstab 1: 3.000<br />

A+S-Plan von August 2013 von IMAGO Umwelt Consult oHG - als pdf-Datei<br />

„Prüfbericht-Bodenk<strong>und</strong>e“ vom Juni 2013 durch die BOLAB Analytik<br />

Ingenieurgesellschaft mbH inkl. Anlagen - als pdf-Dateien<br />

„Prüfbericht-Bodenk<strong>und</strong>e“ vom März 2013 durch die BOLAB Analytik<br />

Ingenieurgesellschaft mbH inkl. Anlagen - als pdf-Dateien<br />

Auflagen <strong>und</strong> Hinweise <strong>zum</strong> Bodenschutz vom 31.05.2013 vom Bezirksamt<br />

Tempelhof-Schöneberg von <strong>Berlin</strong> - als pdf-Datei<br />

Merkblatt 4 Mineralische Bauabfälle, Stand November 2010 der Senatsverwaltung für<br />

Ges<strong>und</strong>heit, Umwelt <strong>und</strong> Verbraucherschutz - als pdf-Datei<br />

Stellungnahme SenStadtUm vom 05.07.2013 <strong>zum</strong> konkreten Kampfmittelverdacht<br />

einschl. Luftbildauswertung, L-Nr.: 194/13<br />

- als pdf-Datei<br />

- als pdf-Datei im Maßstab 1: 4.000<br />

fest gebuchte Veranstaltungen im Zeitraum Oktober 2013 bis Mai 2014/ Events<br />

Tempelhofer Freiheit vom 02.08.2013 von Tempelhof Projekt GmbH<br />

- als pdf-Datei<br />

2


Parklandschaft Tempelhof<br />

Bauleistungen Erdbau Columbiadamm<br />

0 Allgemeine Regelungen zur Leistungsbeschreibung<br />

Die folgenden <strong>Vorbemerkungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Erläuterungen</strong> <strong>zum</strong> Leistungsverzeichnis – VELwerden<br />

Bestandteil des Bauvertrages.<br />

Die Ausführung der Leistungen beruht auf folgenden Vereinbarungen:<br />

- ZVB – Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen – A.<br />

Einheitliche Fassung (Februar 2010) gemäß A-Bau III 12.H <strong>und</strong> B. Ergänzung für <strong>Berlin</strong> (Mai<br />

2010)<br />

- BVB – Besondere Vertragsbedingungen<br />

- Abau – Allgemeine Anweisungen für die Vorbereitung <strong>und</strong> Durchführung von Bauaufgaben<br />

<strong>Berlin</strong>s<br />

- VOB in der neuesten Fassung sowie die jeweiligen DIN-Normen <strong>und</strong> sonstige Richtlinien.<br />

Die Vorschriften der Herstellerfirmen sind einzuhalten.<br />

Für den Auftrag kommen nur Bieter in Betracht, die in den letzten drei Jahren gleichartige<br />

Leistungen mit Erfolg ausgeführt haben <strong>und</strong> entsprechende Referenzen nachweisen können.<br />

Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden an Personen <strong>und</strong> Sachen in zivil- <strong>und</strong><br />

strafrechtlicher Hinsicht bei Sturm-, Wasser <strong>und</strong> insbesondere Diebstahl- <strong>und</strong><br />

Einbruchschäden bis zur Abnahme der Lieferung <strong>und</strong> Leistung durch den Bauherren.<br />

1 VERANLASSUNG<br />

Die Tempelhofer Freiheit, auf dem Areal des ehemaligen Flughafens Tempelhof, befindet<br />

sich südlich des <strong>Berlin</strong>er Stadtzentrums. Das Areal liegt sowohl auf dem Gebiet des Bezirks<br />

Neukölln, der sich östlich erstreckt, sowie auf dem Gebiet des Bezirks Tempelhof-<br />

Schöneberg, der sich westlich <strong>und</strong> südlich erstreckt. Im Norden grenzt es an den Bezirk<br />

Friedrichshain-Kreuzberg. Das Gesamtareal wird im Norden im Wesentlichen durch den<br />

Columbiadamm, bzw. den Friedhof am Columbiadamm <strong>und</strong> das Columbiabad, im Osten<br />

durch die Oderstraße, im Süden durch die S-Bahn-Trasse der Ringbahn <strong>und</strong> im Westen<br />

durch den Tempelhofer Damm begrenzt.<br />

Trotz der scheinbaren Ebenheit des Geländes schwanken die Geländehöhen zwischen ca.<br />

42.18m üNN am Randes des Vorfeldes (<strong>und</strong> dem damit niedrigsten Punkt im Gelände) <strong>und</strong><br />

51.56m üNN am Zugang Herrfurthstraße in Neukölln. Dadurch ergibt sich ein leichtes Gefälle<br />

in Ost-West Richtung.<br />

Mit einer Gesamtgröße des ehemaligen Flughafengeländes von ca. 360 ha bildet es einen<br />

wesentlichen Baustein in der <strong>Berlin</strong>er Stadtstruktur.<br />

Neben dem Flughafengebäude selbst <strong>und</strong> den zahlreichen Nebengebäuden <strong>und</strong><br />

Einrichtungen des ehemaligen Flughafenbetriebes befinden sich auf dem Gesamtareal noch<br />

deutliche Spuren der geschichtlichen Entwicklung. Neben den befestigten Flächen der<br />

Landebahnen, Taxiway <strong>und</strong> Logistikflächen, Treppenanlagen des ehemaligen Sportparks<br />

Neukölln <strong>und</strong> historischen Wegeverläufen, sind auch die Überreste des ersten Flughafens im<br />

Bereich des sog. „Alter Hafens“ ein deutliches Element der ehemaligen Nutzungen.<br />

Alle im Zusammenhang mit der Verwaltung <strong>und</strong> Entwicklung des Gebäudes sowie mit der<br />

Entwicklung der Baufelder stehenden delegierbaren Aufgaben obliegen der Tempelhof<br />

Projekt GmbH. Die Aufgaben im Zusammenhang mit der Freiflächenentwicklung, d.h. die<br />

Bewirtschaftung der Fläche <strong>und</strong> die Entwicklung zur Parklandschaft werden durch die <strong>Grün</strong><br />

<strong>Berlin</strong> GmbH bzw. <strong>Grün</strong> <strong>Berlin</strong> Stiftung wahrgenommen.<br />

3


Parklandschaft Tempelhof<br />

Bauleistungen Erdbau Columbiadamm<br />

Im räumlichen Zentrum der Gesamtentwicklung der Tempelhofer Freiheit steht die<br />

entstehende Parklandschaft als ökologisch wichtiger unbebauter Freiraum in der Stadt. Die<br />

Freiflächen sind seit Mai 2010 für die Öffentlichkeit zugänglich. Ihr heutiger Zustand ist als<br />

Übergangsstadium Ausgangspunkt eines nachhaltigen Entwicklungsprozesses hin zu einer<br />

öffentlich erschlossenen, vielseitig nutzbaren <strong>und</strong> strukturierten urbanen Parklandschaft. Die<br />

Entwicklung der Parklandschaft erfolgt in enger Abstimmung mit der Baufeldentwicklung. Die<br />

Bewirtschaftung <strong>und</strong> Nachnutzung der Freiflächen erfolgt durch die <strong>Grün</strong> <strong>Berlin</strong> GmbH. Die<br />

<strong>Grün</strong> <strong>Berlin</strong> Stiftung verantwortet die Parkentwicklung.<br />

Als zentraler Baustein der nachhaltigen Entwicklung der zukünftigen Parklandschaft<br />

Tempelhof entsteht ein Wasserbecken für das integrierte Regenwassermanagement. Die<br />

nachhaltige Regenwasserbewirtschaftung auf der Tempelhofer Freiheit mit dem<br />

dazugehörigen Wasserbecken wird aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale<br />

Entwicklung (EFRE) <strong>und</strong> Sondermitteln für das Regenentwässerungsmanagement gefördert.<br />

Das Wasserbecken ist eines der prägenden Elemente der zukünftigen Parklandschaft<br />

Tempelhof.<br />

Bauleistungen Erdbau Columbiadamm<br />

Die Aushubarbeiten des Beckens erfolgen über eine separate Baumaßnahme, insgesamt<br />

müssen ca. 112.000 m³ Boden ausgebaut werden. 15.000 m3 wiedereinbaufähiger <strong>und</strong><br />

geeigneter Bodenaushub werden dabei zwischengelagert <strong>und</strong> sollen im Rahmen der<br />

Neuordnung der Flächen mit erweiterter Friedhofsfläche genutzt <strong>und</strong> verwendet werden.<br />

Als Teil der Neuordnung der Flächen am Columbiadamm wird das östliche Softballfeld<br />

zurückgebaut <strong>und</strong> das westliche SoftbalIfeld im Rahmen einer gesonderten Maßnahme<br />

ertüchtigt. Die bestehende Flutlichtanlage am östlichen Softballfeld wird abgebaut. Die<br />

bestehenden Flächenbefestigungen in diesem Bereich werden entfernt.<br />

Im östlichen Bereich des Planungsumgriffs wird eine Friedhofserweiterungsfläche<br />

vorgehalten.<br />

Die Einpassung in die Bestandsituation <strong>und</strong> die zukünftige Neugestaltung erfolgt durch eine<br />

lineare Anpassung der zukünftigen Geländeoberkante an die jeweiligen Bestandshöhen im<br />

Bereich Columbiadamm, entlang der bestehenden Friedhofsmauer sowie entlang des<br />

Bestandsweges an der zukünftigen Südgrenze der Friedhofserweiterung.<br />

Dadurch entsteht ein gleichmäßiges Gefälle von Süd nach Nord. Die Höhen bewegen sich in<br />

Zukunft zwischen +47.38 Meter am südöstlichen Punkt <strong>und</strong> +45.86 Meter am nordwestlichen<br />

Punkt der Fläche.<br />

Im Zuge der Flächenvorbereitung <strong>und</strong> zur Kontaminationsbehebung wird das Bestandsgelände<br />

im Bereich der Friedhofserweiterungsfläche von ca. 2,50 bis ca. -3,60 Meter unter<br />

die zukünftige Geländeoberkante ausgehoben <strong>und</strong> durch geeignetes Material ersetzt.<br />

Zudem werden im Rahmen der Baumaßnahme die vorbereitenden Arbeiten für den ersten<br />

Bauabschnitt des Nord-Süd-Radweges durch die Parklandschaft Tempelhof erfasst.<br />

Die eigentliche Wegeverbindung wird in einer nachfolgenden Baumaßnahme als<br />

Asphaltdecke mit einer Gesamtbreite von ca. 8,00 Meter ausgeführt. Die Bemessung nach<br />

RStO erfolgt nach BKL V, eine Befahrbarkeit mit Müllfahrzeugen muss gewährleistet sein.<br />

In Vorbereitung der zukünftigen Gestaltung erfolgen innerhalb der Neuordnung zunächst der<br />

Rückbau von Flächenbefestigungen, der Erdbau mit Aushub des Wegeprofils.<br />

Vom Columbiadamm kommend steigt der Weg von +45.80 Meter gleichmäßig entlang der<br />

zukünftigen Friedhofsbegrenzung bis +47.25 Meter an, um dann auf ca. +47.10 Meter am<br />

Anschluss an den bestehenden Taxiway abzufallen.<br />

Auf Gr<strong>und</strong>lage der vorliegenden Bodenuntersuchungen (vgl. Anlage „ Geo- <strong>und</strong><br />

umwelttechnische Berichte von BOLAB Analytik Ingenieurgesellschaft mbH vom März resp.<br />

Juni 2013) ist mit Bodenbelastungen, insbesondere im Bereich derAuffüllhorizonte, zu<br />

4


Parklandschaft Tempelhof<br />

Bauleistungen Erdbau Columbiadamm<br />

rechnen. Nach ersten Voreinschätzungen müssen ca. 16.000 m 3 abgefahren <strong>und</strong> entsorgt<br />

werden. Derzeit werden ca. 10.000 m 3 als unbelasteter Bodenaushub eingeschätzt.<br />

2 GRUNDLAGEN / VORUNTERSUCHUNGEN<br />

Im Planungsumgriff der Friedhofserweiterungsfläche wurden Baugr<strong>und</strong>untersuchungen<br />

durchgeführt. Die Ergebnisse wurden in den bodenk<strong>und</strong>lichen Berichten zur ‚Anlage eines<br />

Friedhofs‘ der BOLAB Analytik Ingenieurgesellschaft mbH dokumentiert (Geotechnischer<br />

Prüfbericht vom Juni 2013). In einem weiteren Prüfbericht der BOLAB vom März 2013<br />

werden die umwelttechnischen Laborergebnisse dargestellt.<br />

Die im Rahmen der Bauarbeiten angetroffenen <strong>und</strong> nicht wieder einbaufähigen Auffüllungen<br />

werden gemäß den LAGA-Richtlinien auf ihren Schadstoffgehalt untersucht <strong>und</strong> nach<br />

entsprechender Einstufung fachgerecht entsorgt.<br />

Laut Stellungnahme der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung <strong>und</strong> Umwelt, Abt. X OA vom<br />

05.07.2013 (vgl. Anlage - Stellungnahme SenStadtUm vom 05.07.2013 <strong>zum</strong> konkreten<br />

Kampfmittelverdacht einschl. Luftbildauswertung, L-Nr.: 194/13) besteht für den Bereich ein<br />

konkreter Kampfmittelverdacht. Zur Sicherung der Kampfmittelfreiheit werden im Rahmen<br />

der Bauausführung für die Erdbauarbeiten baubegleitende Kampfmittelsuch- <strong>und</strong><br />

Bergungsmaßnahmen durchgeführt. Diese Leistungen mit spezifischen Anforderungen<br />

werden in den vorliegenden Ausschreibungsunterlagen erfasst <strong>und</strong> gesondert ausgewiesen.<br />

3 AUSZUFÜHRENDE LEISTUNGEN<br />

3.1 Baubegleitende Kampfmittelsuch- <strong>und</strong> Bergungsmaßnahmen<br />

Auf Gr<strong>und</strong>lage der vorliegenden Untersuchungen besteht ein konkreter Kampfmittelverdacht<br />

für die Bauflächen der vorliegenden Ausschreibung. Zur Sicherung der Kampfmittelfreiheit<br />

werden im Rahmen der Bauausführung für die Erdbauarbeiten Kampfmittelsuch- <strong>und</strong><br />

Bergungsmaßnahmen durchgeführt (vgl. Pkt. 4.2). Diese Leistungen mit spezifischen<br />

Anforderungen werden in den vorliegenden Ausschreibungsunterlagen erfasst <strong>und</strong><br />

gesondert ausgewiesen.<br />

3.2 Erdaushub Friedhofserweiterungsfläche<br />

Ein Teil des im Rahmen der Herstellung des Wasserbeckens anfallende unbelastete<br />

Bodenaushub (ca. 15.000 m 3 ) verbleibt im Bereich der Parklandschaft Tempelhof <strong>und</strong> wird<br />

im Aushubbereich der Friedhofserweiterungsfläche in einer Höhe von ca. 2,50 m wieder<br />

eingebaut.<br />

Der im Rahmen der Baumaßnahme am Wasserbecken anfallende Boden wird dabei durch<br />

den ‚AN Erdbau Wasserbecken‘ im Baustellenbereich am Columbiadamm <strong>zum</strong><br />

Wiedereinbau zwischengelagert. Es ist vorgesehen, dass sich das Bauzeitfenster beider<br />

Maßnahmen überlagert.<br />

5


Parklandschaft Tempelhof<br />

Bauleistungen Erdbau Columbiadamm<br />

4 HINWEISE ZUR AUSFÜHRUNG DER LEISTUNGEN<br />

4.1 Allgemein<br />

Folgende Begriffsbestimmungen, die sich auf die Gliederung des Leistungsverzeichnisses<br />

<strong>und</strong> die Abrechnungsbestimmungen beziehen, sind bei der Preisbildung zu beachten:<br />

Abbruch- <strong>und</strong> Aushubarbeiten sind so durchzuführen, dass eine Sortentrennung der<br />

Baustoffe erfolgt <strong>und</strong> eine Verwertung verstärkt ermöglicht wird. Darüber hinaus sind bei<br />

Niederlegungs- <strong>und</strong> Abbrucharbeiten den gesetzlichen Vorgaben der Bauabfallverwertung<br />

entsprechend die Möglichkeiten einer Wiederverwertung von Bauteilen <strong>und</strong> - materialien zu<br />

beachten.<br />

4.2 Kampfmittelsuch- <strong>und</strong> Bergungsmaßnahmen<br />

Lt. Stellungnahme der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung <strong>und</strong> Umwelt, Abt. X OA vom<br />

05.07.2013 (vgl. Anlage - Stellungnahme SenStadtUm vom 05.07.2013 <strong>zum</strong> konkreten<br />

Kampfmittelverdacht einschl. Luftbildauswertung, L-Nr.: 194/13) besteht für die Flächen der<br />

gesamten Baumaßnahme ein konkreter Kampfmittelverdacht. Vor Beginn der Herrichtungs-,<br />

Abbruch- <strong>und</strong> Erdbauarbeiten der vorliegenden Ausschreibung erfolgt ein<br />

Abstimmungstermin mit den zuständigen Fachbehörden, Fachbauleitung, SiGeKo, AN <strong>und</strong><br />

AG, um den aktuellen Stand vorzustellen <strong>und</strong> die sich daraus ergebenden Konsequenzen für<br />

das weitere Vorgehen im Hinblick auf die ausgeschriebenen Erdbauarbeiten <strong>und</strong> den<br />

konkreten Kampfmittelverdachtsbereichen festzulegen.<br />

Zur Sicherung der Kampfmittelfreiheit werden im Rahmen der Bauausführung für die<br />

Erdbauarbeiten Kampfmittelsuch- <strong>und</strong> Bergungsmaßnahmen durchgeführt. Diese Leistungen<br />

mit spezifischen Anforderungen werden in den vorliegenden Ausschreibungsunterlagen<br />

erfasst <strong>und</strong> gesondert ausgewiesen.<br />

Es wird davon ausgegangen, dass insbesondere im Bereich der Auffüllungen mit einer<br />

erhöhten Belastung an Kampfmitteln zu rechnen ist. Bei den Such- <strong>und</strong><br />

Bergungsmaßnahmen werden die zu untersuchenden Flächen in unterschiedliche<br />

Belastungskategorien eingeteilt, flächenhaft schichtenweise sondiert <strong>und</strong> von Kampfmitteln<br />

befreit. Nach der kampfmitteltechnischen Freigabe kann der Ausbau der jeweils überprüften<br />

Bodenschicht erfolgen.<br />

Die Standorte der Träger beim Verbau (z.B. <strong>Berlin</strong>er Verbau) werden mittels Bohrlochsondierung<br />

sondiert <strong>und</strong> für die Bauausführung freigegeben.<br />

Lage/ Beschaffenheit <strong>und</strong> Größe der zu bearbeitenden Flächen:<br />

Die Räumbereiche setzen sich aus verschiedenen Teilabschnitten zusammen.<br />

1. Baustelleneinrichtungs- <strong>und</strong> Lagerflächen<br />

2. Gr<strong>und</strong>fläche Friedhofserweiterung <strong>und</strong> Nord-Süd-Radweg<br />

‘<br />

In diesen Bereichen sind Räummaßnahme verschiedener techn. Spezifikation auszuführen<br />

Art Umfang der Vegetation im Bereich der frei<strong>zum</strong>achenden Flächen: Die zu bearbeitende<br />

Fläche wird überwiegend durch Gras- <strong>und</strong> Krautschicht mit vereinzelten Sträuchern <strong>und</strong><br />

Bäumen gekennzeichnet.<br />

Boden:<br />

Vgl. Anlage - „Prüfberichte der BOLAB Analytik Ingenieurgesellschaft vom März 2013 <strong>und</strong><br />

Juni 2013“.<br />

6


Parklandschaft Tempelhof<br />

Bauleistungen Erdbau Columbiadamm<br />

Ausbildung von Baugruben /Verbau:<br />

Baugruben bis ab -1,25 m sind geböscht <strong>und</strong> nach ATV DIN 18300 auszuführen.<br />

Erforderliche Erdarbeiten für Böschungen <strong>und</strong> Hilfsebenen sind Bestandteil der<br />

Leistungspositionen <strong>und</strong> werden nicht zusätzlich vergütet.<br />

Entlang der bestehenden Friedhofsmauer im östlichen Abschnitt sowie entlang des nördlich<br />

verlaufenden öffentlichen Gehweges ist der Randbereich der auszuhebenden „Baugrube“<br />

mittels Verbau nach DIN 4124 resp. DIN 18303 <strong>und</strong> mit TBG-Zulassung für Aushubtiefen<br />

größer 1,75m zu sichern. Der Zwischenraum zwischen Verbau <strong>und</strong> Grabenwandung ist<br />

unmittelbar nach dem Einstellen kraftschlüssig <strong>und</strong> hohlraumfrei mit kohäsionslosem<br />

Material zu verfüllen. Die vom Auftragnehmer gewählten Verbau-Elemente dürfen dem<br />

Aushub höchstens 0,50 m nacheilen <strong>und</strong> müssen die Geländeoberfläche um 0,10 m<br />

überragen.<br />

<strong>Grün</strong>dungen benachbarter Bauwerke:<br />

Benachbarte Bauwerke: Friedhofsmauer<br />

Lage <strong>und</strong> Maße natürlicher <strong>und</strong> künstlicher Hohlräume: Es ist mit Schächten,<br />

Leitungskanälen oder sonstigen künstlichen Hohlräumen aus der Zeit des Flugplatzes zu<br />

rechnen.<br />

Art <strong>und</strong> Umfang von Beweissicherungsmaßnahmen:<br />

Zur Beweissicherung ist der Zustand von Zu- <strong>und</strong> Abfahrtswegen, der Fläche der<br />

Baustelleneinrichtung (BE), die Bodenlagerflächen <strong>und</strong> ausgewählter Teilbereiche im<br />

Räumfeld vor Beginn der Maßnahme <strong>und</strong> nach Beendigung der Feldarbeiten <strong>und</strong> im Beisein<br />

des AG fotografisch zu dokumentieren <strong>und</strong> zu protokollieren. Werden durch das LKA vor<br />

Sprengungen weitere Beweissicherungen angeordnet, sind sie als zusätzliche Leistung<br />

an<strong>zum</strong>elden.<br />

Vorhandene Schutzeinrichtungen gegen Wirkungen von Kampfmitteln:<br />

Die Vorsortierung der Kampfmittel nach Kaliber <strong>und</strong> Herkunft auf einem gesondert<br />

abgegrenzten Bereich/Sortierplatz der Räumstelle wird durch einen Befähigungsscheininhaber<br />

(BSI) § 20 SprengG beaufsichtigt. Die kurzzeitige Zwischenlagerung von<br />

Kampfmitteln am Sortierplatz der Räumfirma ist unter Beachtung der Sicherheitsbestimmungen<br />

zulässig. Weitere Hinweise hierzu finden sich unter Abschnitt 1.2.8.<br />

Werden zur Kampfmittelräumung, auch nur hilfsweise, Baumaschinen <strong>und</strong> Geräte<br />

eingesetzt, so müssen diese mindestens den Sicherheitsanforderungen der BGI 833<br />

entsprechen. Dies betrifft insbesondere die Verglasung mit Panzerglas in geeigneter Stärke.<br />

Der Nachweis ist vor Arbeitsaufnahme zu erbringen. Vor Beginn der maschinellen Arbeiten<br />

ist ein Arbeits- <strong>und</strong> Sicherheitsplan zu erstellen <strong>und</strong> dem AG vorzulegen. Das Personal des<br />

AN ist in einer gesonderten Belehrung über die Gefahren <strong>und</strong> die Schutzmaßnahmen<br />

aktenk<strong>und</strong>ig zu belehren. Die Kosten hierfür sind in den jeweiligen Positionen<br />

einzukalkulieren <strong>und</strong> werden nicht gesondert vergütet. Weiterhin sind die einschlägigen<br />

Gesetze <strong>und</strong> Regeln einzuhalten. Der Einsatz maschineller Siebanlagen darf nur mit<br />

Zustimmung des AG erfolgen.<br />

Angaben zur Ausführung<br />

Vorgaben <strong>zum</strong> Sondierverfahren:<br />

Die Bearbeitung erfolgt in verschiedenen Räumabschnitten/ -tiefen gemäß den Vorgaben<br />

des Leistungsverzeichnisses.<br />

In den Bereichen der zu bearbeitenden Fläche auf der eine vollflächige sondengestützte<br />

Sondierung mittels Magnetometer (MSG bzw. Fluxgate- Vertikalgradiometer) möglich ist,<br />

7


Parklandschaft Tempelhof<br />

Bauleistungen Erdbau Columbiadamm<br />

erfolgt die Beräumung parzellenweise. Die einzelnen Parzellen sind systematisch mittels<br />

Suchstreifen zu sondieren.<br />

Die maximale Breite eines Suchstreifens darf 1m nicht überschreiten. Nicht sondierfähiges<br />

Bodenmaterial welches visuell gerätegestützt von Kampfmitteln separiert wurde, ist mittels<br />

aktiven Sonden (Minensuchgeräten) nachzusondieren.<br />

Die Räumung erfolgt manuell bzw. unter Einsatz von Baggern entsprechend dem <strong>LV</strong> bis zur<br />

Freigabe nach Stand der Technik.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der zu erwartenden Belastung <strong>und</strong> der örtlichen Verhältnisse auf der Räumstelle ist<br />

eine Truppstärke von mind. 1/10 (mindestens 1 BSI nach §20 SprengG zu 10 Arbeitskräften)<br />

vor Ort gefordert. Es ist außerdem zwingend erforderlich, dass jede Sonde von 2 Personen<br />

(einem Sondenführer <strong>und</strong> einem Räumarbeiter) bedient wird. Dies bedeutet ebenfalls, dass<br />

ein BSI §20 SprengG höchstens 5 Sonden <strong>und</strong> damit 10 Arbeitskräfte beaufsichtigen darf.<br />

Beim Einsatz ab 2 Trupps ist zusätzlich ein verantwortlicher Räumstellenleiter (BSI §20<br />

SprengG) mit dem Nachweis der 5-ährigen praktischen Tätigkeit als fachtechnisches<br />

Aufsichtspersonal in der Kampfmittelräumung zu bestellen. In jedem Trupp muss die Hälfte<br />

des Personals aus erfahrenen Munitionsräumarbeitern bestehen. Hierzu ist eine mindestens<br />

2-jährige praktische Tätigkeit in der Munitionsräumung notwendig. Die übrigen<br />

Anforderungen der AH KMR A-9.1.5 (Anforderungen an gewerbliche Auftragnehmer) sind<br />

einzuhalten. Das gesamte Personal ist vor dem Beginn der Arbeiten namentlich zu<br />

benennen.<br />

Arbeitszeiten / Witterungsbedingungen:<br />

Die Arbeitszeiten <strong>und</strong> der Einsatz von Personal <strong>und</strong> Gerät auf der Räumstelle sind mit dem<br />

AG abzustimmen. Hierbei sind die jahreszeitlich bedingten Einschränkungen zu<br />

berücksichtigen. Bei Bodenfrost u.ä. sind die Räumarbeiten einzustellen. Im langjährigen<br />

Mittel ist in den Wintermonaten Dezember bis März an durchschnittlich 47 Tagen mit einer<br />

Frosteindringtiefe in den Boden von mindestens 5 cm zu rechnen. Ein Anspruch auf<br />

Vergütung witterungsbedingter Ausfallzeiten besteht nicht. Alle Zulagen <strong>und</strong> Aufschläge sind<br />

bei der Kalkulation der EP zu berücksichtigen.<br />

Das Protokoll der Kampfmittelfreigabe ist spätestens 2 Wochen nach Ende der<br />

Geländearbeiten vorzulegen.<br />

Vorgaben <strong>zum</strong> Räumverfahren: Die Kampfmittelräumung erfolgt als vollflächige, punktuell<br />

bodeneingreifende Kampfmittelräumung mit den jeweils angegebenen Räumtiefen.<br />

Die Bereiche des Baufeldes die mittels Volumenräumung mit Bodenabtrag beräumt werden<br />

müssen, werden erst nach örtlichem Aufmaß <strong>und</strong> nach Bestätigung durch die FBL<br />

(Fachbauleitung) bearbeitet.<br />

Der Abzug des Bodens zur Volumenräumung erfolgt lagenweise in 0,25m Schritten. Nach<br />

jeder Lage ist die Sohle hinsichtlich der Lage der Medien <strong>und</strong> dem Vorhandensein großer<br />

Anomalien erneut zu überprüfen.<br />

Anschließend wird die nächste Lage aufgenommen. Diese Vorgehensweise wird bis <strong>zum</strong><br />

Erreichen einer sondierfähigen Sohle bzw. der zu entfernenden Medien fortgeführt.<br />

Dabei sind die Technischen Spezifikationen der AH KMR TS A9.4.7 ff zu beachten.<br />

Die Räumfläche ist systematisch <strong>und</strong> vollflächig mit zertifizierten Sondensystemen, bis zur<br />

Erreichung des geforderten Räumzieles (wenn erforderlich mehrfach), in geeigneter<br />

Suchstufe zu sondieren <strong>und</strong> ohne Tiefenbegrenzung zu räumen. Der Einsatz eines<br />

geeigneten Baggers ist in die Positionen der Bergepositionen einzukalkulieren. Abweichend<br />

bzw. ergänzend zur TS A-9.4.6 <strong>und</strong> .7 wird festgelegt:<br />

8


Parklandschaft Tempelhof<br />

Bauleistungen Erdbau Columbiadamm<br />

Werden nicht handhabungsfähige Kampfmittel festgestellt, ist die weitere Vorgehensweise<br />

mit dem AG/ oder seinem Vertreter (öBü), sowie dem LKA KT63 abzustimmen. Werden<br />

Bombenblindgänger gef<strong>und</strong>en, ist analog dem vorstehenden Punkt zu verfahren. Der<br />

Aushub ist seitlich zu den Aushubgruben zu lagern. Dabei ist die Vegetationsschicht getrennt<br />

aufzunehmen <strong>und</strong> separat zu lagern. Eine Wiederverfüllung der entstandenen Gruben im<br />

Bereich des Bodenabtrags ist nicht notwendig. Im Bereich Bodenauftrag <strong>und</strong> Sohle sind die<br />

Grabungslöcher zu verfüllen.<br />

Die im Rahmen der Kampfmittelbergung ausgehobenen Gruben sind mit dem<br />

kampfmittelfreien Aushubmaterial wieder zu verfüllen. Dies gilt nicht, wenn der ausgehobene<br />

Boden offensichtliche Verunreinigungen enthält. Die Entscheidung, ob Aushub als<br />

offensichtlich verunreinigt gelten muss, wird mit der Bauüberwachung des AG getroffen.<br />

Nach der formellen Abnahme der Aushubsohle wird diese bis auf das ursprüngliche<br />

Geländeniveau nach Vorgabe des AG mit dem kampfmittelfreien Bodenmaterial verfüllt.<br />

Bei der Ausführung aller Arbeiten zur Kampfmittelräumung sind insbesondere nachfolgende<br />

Abschnitte der AH-KMR zu beachten <strong>und</strong> einzuhalten:<br />

- A-1.3. Ausführung von KMR-Arbeiten<br />

- A-5 <strong>und</strong> A-9.1.1 Arbeitsschutz<br />

- A-9.1.4 Kartografische Darstellungen<br />

- A-9.1.5 Anforderungen an gewerbliche Auftragnehmer<br />

- A-9.1.7 Vermessung<br />

- A-9.4.6 Vollflächige, punktuell bodeneingreifende Kampfmittelräumung<br />

- A-9.4.7 Kampfmittelräumung durch Bodenabtrag<br />

- A-9.4.10 Dokumentation Phase C<br />

Die technischen Spezifikationen der Arbeitshilfen Kampfmittelräumung gelten in der <strong>zum</strong><br />

Zeitpunkt der Angebotsbeiziehung gültigen Fassung. Der Bieter hat sich diese TS<br />

eigenverantwortlich zu beschaffen.<br />

Vorgaben für Separationen:<br />

Wird Separationstechnik (Bagger, Siebanlage) eingesetzt ist diese gemäß den Vorgaben der<br />

BGI 833 auszuführen.<br />

Vorgaben der zuständigen Stellen <strong>und</strong> geforderte Dokumentationen:<br />

Die Kampfmittelräumung erfolgt entsprechend den Regeln der Arbeitshilfe<br />

Kampfmittelräumung des B<strong>und</strong>es <strong>und</strong> unter Einhaltung der im Land <strong>Berlin</strong> geltenden<br />

technischen Regeln zur Kampfmittelräumung.<br />

Dokumentation:<br />

Für die Dokumentation gelten die Reglungen der AH KMR TS 9.4.10 <strong>und</strong> TS A9.4.12. Die<br />

Räumergebnisse sind mittels KMR-PAS zu dokumentieren.<br />

Vorgaben Transport/Umgang mit Kampfmittelf<strong>und</strong>en:<br />

Vom AN dürfen Kampfmittel zur Identifizierung zunächst nur freigelegt werden. Durch den<br />

verantwortlichen BSI § 20 SprengG ist über den weiteren Umgang mit den gef<strong>und</strong>enen<br />

Kampfmitteln zu entscheiden. Wenn Zweifel an der Transportfähigkeit bestehen, ist die<br />

Entscheidung des LKA KT63 einzuholen. Es ist den AN verboten, Munition oder<br />

Munitionsteile zu vernichten, zu delaborieren <strong>und</strong> zu entschärfen. Sämtliche<br />

abgabepflichtigen F<strong>und</strong>stücke werden in einem Tageslager gesammelt, sortiert, verpackt<br />

<strong>und</strong> anschließend dem LKA KT63 übergeben.<br />

Beim Auffinden von Abwurfmunition oder nicht transportfähiger Munition ist das KLKA KT63<br />

unverzüglich zu informieren. Es entscheidet über die weitere Verfahrensweise.<br />

9


Parklandschaft Tempelhof<br />

Bauleistungen Erdbau Columbiadamm<br />

Rechte Auftraggeber:<br />

Der Auftraggeber oder sein Vertreter ist berechtigt, Weisungen zur ordnungsgemäßen<br />

Ausführung der beauftragten Leistung zu erteilen <strong>und</strong> die Ausführung zu überwachen. Er ist<br />

insbesondere befugt, jederzeit die Arbeitsstellen zu betreten, Auskünfte zu verlangen <strong>und</strong> die<br />

für die Abwicklung des Auftrages erforderlichen Geschäftsunterlagen einzusehen. Der<br />

Auftragnehmer benennt dem Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten einen verantwortlichen<br />

Ansprechpartner für die Räumstelle. Personaländerungen sind dem AG vorab anzuzeigen.<br />

Der AG kann ohne Angaben von <strong>Grün</strong>den den Austausch von Räumstellenpersonal<br />

anweisen.<br />

Qualitätssicherung <strong>und</strong> –kontrolle:<br />

Der AG ist auf der Baustelle mit einer Räumstellenaufsicht vertreten. Der AN führt durch<br />

einen dem AG zu benennenden Befähigungsscheininhaber nach §20 SprengG eine<br />

qualifizierte Eigenüberwachung <strong>und</strong> Qualitätssicherung (QS) durch, welche beinhaltet:<br />

- Tägliche Dokumentation der Räumergebnisse<br />

- kontinuierliches Nachsondieren beräumter Flächen incl. Auswertung der Ergebnisse<br />

- Pflege <strong>und</strong> Wartung des Sondiergerätes entsprechend<br />

- Festlegung des Herstellers mit Nachweis im Gerätebegleitbuch.<br />

- Durchführung des Geräteabgleiches mit Protokollierung. Die Eigenüberwachung des AN<br />

wird durch den AG kontrolliert.<br />

Die Kontrollen erfolgen kontinuierlich während der Räumarbeiten <strong>und</strong> umfassen:<br />

- Prüfung der Qualität <strong>und</strong> fachliche Begleitung der Räumarbeiten<br />

- Kontrolle des Baufortschritts<br />

- Prüfung der Eigenüberwachung der Firma<br />

- Prüfung des Zustandes der Sondentechnik <strong>und</strong> der Nachweisführung<br />

- Überwachung der Einhaltung der Festlegungen <strong>und</strong> Anweisungen des SiGe-Planes <strong>und</strong><br />

der Baustellenverordnung<br />

Die Qualitätskontrolle (QK) erfolgt durch den AG baubegleitend. Die Kontrolle erfolgt gem.<br />

AH KMR durch systematisches Begehen von Parzellenanteilen. Das jeweilige Ergebnis wird<br />

protokolliert.<br />

Die QK des AG wird durch den QS- Verantwortlichen des AN begleitet <strong>und</strong> wird nicht<br />

zusätzlich vergütet. Den Aufwand für die QK regelt die AH KMR in Abschnitt TS A9.4.2. Die<br />

Kosten des AN hierfür sind in die EP des <strong>LV</strong> einzukalkulieren. Das Auffinden von<br />

Kampfmitteln >=12,7 mm <strong>und</strong> damit vergleichbarer Störkörper (Größe ca. 4 x 2 x 2 cm) ist<br />

ein Qualitätsmangel, der zur Nichtübernahme der Fläche führt. Die erforderlichen<br />

Nacharbeiten hat der AN auf seine Kosten mit zusätzlichem Personal auszuführen <strong>und</strong> diese<br />

im Tagesbericht mit Angabe des eingesetzten Personals <strong>und</strong> der Geräte zu dokumentieren.<br />

Die Kosten der erneuten QK werden dem AN bei negativem Ergebnis durch den AG in<br />

Rechnung gestellt. Sollten weitere QK erforderlich sein, werden die Kosten dafür dem AN in<br />

Rechnung gestellt. Die Abnahme der Fläche erfolgt nach Fertigstellung der Gesamtleistung<br />

auf Antrag des AN.<br />

Auftragnehmer:<br />

Vor Beginn der Arbeiten sind dem AG die Nachweise über die Anmeldung der Arbeiten bei<br />

der zuständigen Stelle sowie über die Einrichtung der Rettungskette vorzulegen. Zusätzlich<br />

ist ein Räumstellenplan zu übergeben. Es ist nachzuweisen, dass sämtliche auf der<br />

Räumstelle tätig werdende Personen mit diesem Räumstellenplan vertraut gemacht wurden.<br />

Jeder Auftragnehmer ist verpflichtet, Listen über die auf der Baustelle täglich beschäftigten<br />

Arbeitnehmer <strong>und</strong> Geräte zu führen <strong>und</strong> sicherzustellen, dass diese Listen auf Verlangen der<br />

Verfolgungsbehörde zur Einsichtnahme vorgelegt werden können.<br />

10


Parklandschaft Tempelhof<br />

Bauleistungen Erdbau Columbiadamm<br />

Veröffentlichungen über beauftragte Leistungen <strong>und</strong> Informationen über die<br />

Räumstellen:<br />

Veröffentlichungen <strong>und</strong> Mitteilungen an Presse, R<strong>und</strong>funk <strong>und</strong> Fernsehen bzw. an die<br />

allgemeine Öffentlichkeit dürfen nicht durch den AN bzw. dessen Vertreter erfolgen.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich obliegt diese Aufgabe dem AG.<br />

Vorgaben für die Rettungskette:<br />

Die Rettungswege zur Räumstelle sind mit dem AG abzusprechen, über die Räumdauer zu<br />

beschildern <strong>und</strong> in einem für Rettungsfahrzeuge <strong>zum</strong>utbaren Zustand zu erhalten <strong>und</strong> zu<br />

säubern.<br />

Herzustellende Schutzeinrichtungen:<br />

Es sind Schutzeinrichtungen gemäß Vorgaben BGI 833, Gefährdungsabschätzung AN <strong>und</strong><br />

AH KMR herzustellen.<br />

In die Baustelleneinrichtung ist auch die initiale Kalibrierung der eingesetzten<br />

geophysikalischen Messgeräte einschließlich Protokollierung <strong>und</strong> Abnahme durch den<br />

Auftraggeber (AG) oder die Fachbauleitung (FBL) eingeschlossen. Dazu ist ein<br />

Kompensationsfeld im Untersuchungsgebiet anzulegen <strong>und</strong> für spätere Arbeiten zu sichern.<br />

Bei Notwendigkeit ist die Störkörperfreiheit herzustellen. Diese Arbeiten <strong>und</strong> die<br />

Kompensation der Messgeräte sind zu dokumentieren.<br />

Folgende Maßnahmen sind zusätzlich zu gewährleisten:<br />

Aufenthalt für Bauleitung <strong>und</strong> für Mannschaften (einschl. Wasch- <strong>und</strong> Umkleidemöglichkeit)<br />

gemäß BaustellV <strong>und</strong> ArbStättV<br />

Bereitstellung von Gegenständen <strong>und</strong> Mitteln zur Ersten Hilfe, Gewährleistung der<br />

Mindestausstattung des Personals hinsichtlich Arbeits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz gemäß<br />

Gefährdungsabschätzung, Organisation <strong>und</strong> Sicherung der Funktion einer Notfallkette,<br />

Gewährleistung einer technischen Mindestausstattung (Werkzeuge, Feuerlöscher,<br />

Behältnisse usw.) einschl. Hilfsmittel (Absperrband usw.), Herrichten der erforderlichen<br />

Lager- <strong>und</strong> Arbeitsflächen, Absicherung der Baustelleneinrichtungsfläche gegen unbefugtes<br />

Betreten, Tageslager für Kampfmittel.<br />

Die Baustelleneinrichtungsfläche <strong>und</strong> Zufahrten sind nach Beendigung der Baumaßnahmen<br />

wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Verschmutzungen der befestigten<br />

Zufahrt sind vom AN zu beseitigen.<br />

Zwischenlager für Kampfmittel über Sonn- <strong>und</strong> Feiertage sind nicht zulässig. Wenn in<br />

genehmigten Ausnahmefällen eine Zwischenlagerung von Kampfmitteln an Sonn- <strong>und</strong><br />

Feiertagen notwendig ist, obliegt die Bewachung dem AN.<br />

Das Tageslager ist durch den Auftragnehmer (AN) einzurichten, vorzuhalten <strong>und</strong> zu sichern.<br />

Es dürfen nur diebstahlsichere Aufbewahrungsbehälter mit Bauartzulassung gem.<br />

B<strong>und</strong>esanstalt für Materialforschung (BAM) verwendet werden. Der Behälter ist unter GOK<br />

aufzustellen <strong>und</strong> 3 seitig zu Umwallen.<br />

Kampfmittel sind nach Kaliber <strong>und</strong> Herkunft getrennt <strong>und</strong> gegen Verrutschen gesichert<br />

aufzubewahren.<br />

Standplätze für die Baustelleneinrichtung (BE) <strong>und</strong> Lager- bzw. Aufarbeitungsplätze für<br />

Abfälle stehen im Bereich des Baufeldes zur Verfügung <strong>und</strong> sind nach Abstimmung mit dem<br />

AG zu nutzen.<br />

Durch den Bieter ist vor Aufnahme der Arbeiten ein Baustelleneinrichtungsplan mit Lage der<br />

einzelnen Bestandteile der Baustellenlogistik vorzulegen <strong>und</strong> mit den Vertretern des AG<br />

abzustimmen.<br />

Versorgungs- <strong>und</strong> Entsorgungs- sowie Kommunikationseinrichtungen stehen dem AN nicht<br />

zur Verfügung. Auch bestehen keine derartigen Anschlussmöglichkeiten.<br />

11


Parklandschaft Tempelhof<br />

Bauleistungen Erdbau Columbiadamm<br />

Durch den Bieter sind selbstständig die notwendigen Maßnahmen für die Ver- bzw.<br />

Entsorgung der Baustelle zu ergreifen. Entsprechende Genehmigungen <strong>und</strong> Arbeiten sind im<br />

Rahmen der Baustelleneinrichtung durchzuführen <strong>und</strong> einzukalkulieren.<br />

Für den Betrieb des Tageslagers <strong>und</strong> des Sortierplatzes ist eine Betriebsanweisung zu<br />

erstellen, in der u.a. die Aufbewahrungsmenge, die Zutrittsberechtigungen <strong>und</strong> andere<br />

sicherheitsrelevante Bestimmungen festgelegt werden.<br />

Die Bewachung <strong>und</strong> Verwahrung von Gegenständen des AN oder seiner Vertragspartner,<br />

wie z.B. Maschinen, Geräte, Tanks, Kfz, Container, Baustellenwagen usw. sowie ggf.<br />

erforderlicher <strong>und</strong> genehmigter Zwischenlagerung von Munition, obliegt dem AN. Bei<br />

Nichtabholung von Kampfmitteln durch das LKA KT63 ist die Bewachung des Tageslagers<br />

durch den AN zu organisieren.<br />

Der AN kann, soweit erforderlich, die Sicherung seiner Räumstelle außerhalb der<br />

regelmäßigen Arbeitszeit einem Bewachungsunternehmen übertragen. Das<br />

Bewachungsunternehmen muss ein Unternehmen mit VDS Zulassung sein. Der dafür<br />

notwendige Vertrag einschließlich etwaiger Änderungen bedarf der Zustimmung des AG. Die<br />

Kosten hierfür trägt der AN. Vor der Einrichtung der BE ist mit dem AG ein gemeinsames<br />

Zustandsprotokoll anzufertigen.<br />

Vor dem Baubeginn sind alle Einrichtungen der Baustelleneinrichtung <strong>und</strong><br />

Baustellensicherung herzustellen. Die Kosten für das Vorhalten der Geräte, Werkzeuge,<br />

Anlagen <strong>und</strong> Einrichtungen einschl. Mieten, Pacht, Energie-, Wasser-, Abwasser- <strong>und</strong><br />

Abfallkosten <strong>und</strong> dergl., über die gesamte Bauzeit, sind in die Leistungspositionen<br />

(Gruppenstufe 3) einzurechnen. Bei der Aufstellung <strong>und</strong> dem Betrieb der Baustelleinrichtung<br />

<strong>und</strong> des Tageslagers sind übermäßige Bodenverdichtungen zu vermeiden. Hierfür<br />

anfallende Kosten sind in die EP der Leistungspositionen einzukalkulieren.<br />

Art- <strong>und</strong> Umfang von Absperr- <strong>und</strong> Sicherungsmaßnahmen:<br />

Die Räumstelle ist mittels geeigneter Beschilderung als Räumstelle <strong>und</strong> Gefahrenbereich zu<br />

kennzeichnen. Unbefugte Personen sind der Räumstelle zu verweisen. Sollte dies nicht<br />

möglich sein, ist der AG zu benachrichtigen.<br />

Für die "Innere Sicherheit" (Betriebssicherheit auf der Räumstelle) ist der Räumstellenleiter<br />

des AN verantwortlich, Aus <strong>Grün</strong>den der inneren Sicherheit kann zeitweilig auch ein höheres<br />

Verhältnis von Befähigungsscheininhaber zu Personal erforderlich werden. Für die "Äußere<br />

Sicherheit" ist der AN verantwortlich. Das Personal des AN ist vom Aufsichtspersonal des AN<br />

vor Arbeitsaufnahme, zu Beginn eines jeden Monats <strong>und</strong> bei einem Wechsel des Personals<br />

zu belehren <strong>und</strong> in die Aufgaben einzuweisen. Diese Belehrung ist aktenk<strong>und</strong>ig zu machen<br />

<strong>und</strong> dem AG monatlich in Kopie zu übergeben.<br />

Es muss gewährleistet sein, dass das Personal des AN eine einheitliche Sprache spricht <strong>und</strong><br />

das Aufsichtspersonal des AN die deutsche Sprache in Wort <strong>und</strong> Schrift versteht. Die Kosten<br />

hierfür sind in die jeweiligen Positionen einzukalkulieren.<br />

Alle Arbeitskräfte haben neben den gesetzlich geforderten Körperschutzmitteln zusätzlich<br />

Warnwesten oder -jacken zu tragen.<br />

Freilegen von Messpunkten, Einmessen von Leitungen:<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich hat der AN alle notwendigen Auskünfte <strong>und</strong> Genehmigungen bei den<br />

entsprechenden Netzbetreibern einzuholen. Der Leitungsverlauf ist mit Kabelsuchgerät zu<br />

ermitteln <strong>und</strong> in geeigneter Weise zu dokumentieren. Im Bereich von aktiven Medien<br />

(werden im Bestandsplan gekennzeichnet) erfolgt gr<strong>und</strong>sätzlich <strong>und</strong> ohne Ausnahme eine<br />

Handschachtung. Vor dem Einsatz von Baggern sind die entsprechenden Flächen mit<br />

Kabelsuchgeräten abzusuchen <strong>und</strong> vorzuschachten. Alle ermittelten Medien sind dem AG<br />

zwecks Freigabe vorzustellen. Nach erfolgter Freigabe sind alle Medien im Bereich der<br />

Räumfläche zu entfernen.<br />

Sichern von Leitungen, Kabeln u.s.w.:<br />

12


Parklandschaft Tempelhof<br />

Bauleistungen Erdbau Columbiadamm<br />

Für die Untersuchungsfläche sind Leitungstrassen bekannt, verlässliche Leitungspläne für<br />

die Zeit der Nutzung als Flugplatz liegen nicht vor.<br />

Bekannte Leitungen sind freizulegen <strong>und</strong> gegen Schäden durch die Räumung mit<br />

geeigneten technischen Maßnahmen zu sichern bzw. im Rahmen des Erdaushub gem. <strong>LV</strong><br />

abzubrechen.<br />

Einmessung <strong>und</strong> Markierung von Räumflächen:<br />

Durch den AG erfolgt bei Baubeginn eine Einweisung in die Räumfläche. Die Lage der<br />

Flächengrenzen <strong>und</strong> deren Eckpunkte werden gemeinsam mit der örtlichen<br />

Bauüberwachung vor Ort endgültig festgelegt. Die Bearbeitungsfläche wird durch den, durch<br />

den AG beauftragten Vermesser vermessen <strong>und</strong> vermarkt. Die Räumfläche wird in Parzellen<br />

25 x 25m unterteilt. Dabei sind UTM-Koordinaten (ED 50, Zone 33, Internationaler Ellipsoid<br />

1909) zu verwenden. Das Auspflocken erfolgt mit eisenfreien Pflöcken. Der AN<br />

gewährleistet, dass diese Pflöcke bis <strong>zum</strong> Abschluss bzw. bis zur Abnahme der Leistungen<br />

im Gelände stehen bleiben. Die Pflöcke sind deutlich sichtbar, gut leserlich <strong>und</strong> wetterfest<br />

durchzunummerieren. Die Sicherung <strong>und</strong> Kontrolle der vom AG beschafften Festpunkte<br />

obliegt dem AN. Die Messdaten werden dem AN durch den AN in digitaler Form zur<br />

Verfügung gestellt. Die Umrechnung aller Koordinaten in das <strong>Berlin</strong>er Koordinatennetz ist<br />

Bestandteil der Leistungen des AN <strong>und</strong> sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.<br />

Bei der vermessungstechnischen Vorbereitung wird das Parzellennetz durch das, vom AG<br />

beauftragten Vermessungsbüro in das Gelände zu übertragen <strong>und</strong> bildet die Gr<strong>und</strong>lage der<br />

Dokumentation. Die Sicherung <strong>und</strong> Kontrolle der vom AG beschafften Meßpunkte obliegt<br />

dem AN auf eigene Kosten. Diese sind in den entsprechenden Positionen mit<br />

einzukalkulieren <strong>und</strong> werden nicht gesondert vergütet. Die Vermessung wird dokumentiert<br />

(siehe auch Vermessungsrichtlinie der Arbeitshilfen Kampfmittelräumung des B<strong>und</strong>es AH<br />

KMR TS A-9.1.7). Dem AN wird vor dem Beginn der Arbeiten durch den AG ein<br />

georeferenzierter Lageplan (dwg) übergeben. Alle zur Dokumentation der Leistungen<br />

notwendigen Bestandsvermessungen erfolgen durch das, vom AG beauftragten<br />

Vermessungsbüro.<br />

Maßnahmen zur Herstellen der Räum- <strong>und</strong> Sondierfreiheit:<br />

Durch den AN sind Räumhindernisse in Gestalt von baulichen Anlagen bzw. deren Resten<br />

nach Abstimmung mit dem AG zu entfernen. Die anfallenden Restmassen sind gemäß <strong>LV</strong> zu<br />

entsorgen.<br />

Sonstige F<strong>und</strong>objekte:<br />

Der AN ist verpflichtet, sämtliche im Rahmen der Kampfmittelräumung geborgenen<br />

Gegenstände dem AG zu übergeben bzw. nach seiner Maßgabe zu verwenden. Es gilt:<br />

sämtliche ausgebauten Stoffe, Bauteile <strong>und</strong> Kampfmittel gehen nicht in das Eigentum des<br />

AN über.<br />

Beseitigen von Gr<strong>und</strong>-, Quell- <strong>und</strong> Sickerwasser:<br />

Permanente vorhandene Oberflächengewässer sind von der Kampfmittelräumung<br />

ausgenommen. Maßnahmen der Wasserhaltung sind nicht vorgesehen. Stau <strong>und</strong><br />

Regenwasser ist bei Bedarf über temporäre Drainagen abzuleiten <strong>und</strong> unter Beachtung der<br />

jahresdurchschnittlichen Regenmengen in den Positionen einzukalkulieren. Eine gesonderte<br />

Vergütung erfolgt nicht.<br />

Dokumentation:<br />

Die Dokumentation der Kampfmittelräumarbeiten erfolgt mittels der Software KMR-Pas,<br />

<strong>Berlin</strong>er Version. Diese <strong>und</strong> die Initialisierung ist durch den AN bereitzustellen. Notwendige<br />

Koordinaten <strong>und</strong> Kartengr<strong>und</strong>lagen werden durch den AG bereitgestellt. Die mit der<br />

Dokumentation, Nachweisführung, Aufmaßerstellung <strong>und</strong> der Durchführung von<br />

13


Parklandschaft Tempelhof<br />

Bauleistungen Erdbau Columbiadamm<br />

Bauberatungen verb<strong>und</strong>enen Leistungen sind einzukalkulieren <strong>und</strong> werden nicht gesondert<br />

vergütet. Sämtliche Leistungen werden über die Aufmaße des, durch den AG zur Verfügung<br />

gestellten Vermessungsbüros, abgerechnet. Dem AN wird freigestellt, diese Aufmaße zu<br />

überprüfen bzw. überprüfen zu lassen. Etwaige Abweichungen sind dem Auftraggeber<br />

schriftlich anzuzeigen <strong>und</strong> mit der Bauüberwachung des AG eine Klärung zur Anerkennung<br />

der Abrechnungsgr<strong>und</strong>lage herbeizuführen.<br />

Sicherungsmaßnahmen bei baubegleitenden Kampfmittelsondierungen: Gemäß BGI 833.<br />

Begriffsbestimmungen:<br />

Abgabepflichtige Kampfmittel (Zählung nach Art <strong>und</strong> Kaliber in Stück) sind:<br />

Lagerungsfähige vollständige Kampfmittel, wie Granaten aller Kaliber, Minen, Raketen,<br />

Bomben, Nahkampfmittel (Handgranaten, Panzerfäuste, Gewehrgranaten <strong>und</strong> Panzergranaten)<br />

Abgabepflichtige Kampfmittel <strong>und</strong> Kampfmittelteile (Zählung nach Gewicht in kg) sind<br />

Komplette Infanteriemunition, Teile <strong>und</strong> Splitter von Granaten, Teile von Panzergranaten<br />

(PG's), Zünder aller Art sowie alle zünd- <strong>und</strong> sprengkräftigen Systeme, Granaten die fest mit<br />

Erde verstopft bzw. leer sind, Waffen <strong>und</strong> Waffenteile, Raketenteile aller Art, sämtliche<br />

Granatkartuschen <strong>und</strong> Hülsen, Anschussbolzen <strong>und</strong> WGT-Panzergranaten als Vollgeschoß<br />

sind dem LKA KT 63 zu übergeben. Diese werden als Kampfmittelteile abgerechnet.<br />

Ein Aussortieren von Kampfmittelteilen durch den AN darf nicht erfolgen. Alle gef<strong>und</strong>enen<br />

Kampfmittelteile sind dem LKA KT63 gem. Übergabeprotokoll zu übergeben. Die<br />

Entscheidung, ob diese mit Explosivstoffen behaftet sind, obliegt ausschließlich dem KT63.<br />

Jeglicher allgemeiner <strong>und</strong> ziviler Schrott wird im Schrottcontainer gesammelt <strong>und</strong> nach der<br />

Prüfung <strong>und</strong> Freigabe durch die Fachbauleitung des AG vom AN entsorgt.<br />

Bei der Dokumentation ist das Verzeichnis der zu verwendenden Abkürzungen einzuhalten.<br />

Transport/ Bereitstellung / Sortierplatz:<br />

Abgabepflichtige <strong>und</strong> transportfähige Kampfmittel <strong>und</strong> Kampfmittelteile werden dem LKA KT<br />

63 übergeben. Die transportfähigen Kampfmittel sowie die Kampfmittelteile sind<br />

entsprechend den geltenden Vorschriften fachgerecht zu verpacken <strong>und</strong> bis <strong>zum</strong> Transport<br />

im Tageslager zu lagern. Die Verpackung der transportfähigen Kampfmittel <strong>und</strong><br />

Kampfmittelteile muss den Anforderungen aus der GGVSE genügen. Der Transport der<br />

geborgenen Kampfmittel <strong>und</strong> Kampfmittelteile von der Räumstelle <strong>zum</strong> Sprengplatz<br />

Grunewald sowie die Sprengung nicht handhabungssicherer Kampfmittel vor Ort erfolgen<br />

durch das LKA KT63. Mit diesem sind die Termine zur Abholung von Munition <strong>und</strong><br />

Munitionsteilen abzustimmen. Die verpackten Kampfmittel <strong>und</strong> Kampfmittelteile sind zur<br />

Abholung so zu lagern, dass diese problemlos verladen werden können. Die Verladung<br />

erfolgt unter Anleitung des KT63 durch den AN. An Sonn- <strong>und</strong> Feiertagen ist die Lagerung<br />

von Kampfmitteln im Tageslager auszuschließen.<br />

Bauablauf: Die Bodenaushub- <strong>und</strong> Bodenauftragsarbeiten (mehrfacher lagenweiser Ab-<br />

/Auftrag bis zu erreichen der Endtiefe/-höhe) sind so zu kalkulieren, dass die Maßnahmen<br />

zur Kampfmittelräumung entsprechend den Vorgaben des <strong>LV</strong> ausgeführt werden können.<br />

Die im Rahmen des Aushub der Auffüllbereiche eingesetzte Technik ist gem. BGI 833 zu<br />

sichern.<br />

Arbeitsschutz: (vgl. Pkt. 4.3)<br />

Die Anforderungen an den Arbeitsschutz sind in den TS A-9.1.1 der AH KMR formuliert.<br />

Ergänzende Hinweise finden sich in Anlage A-5 der AH KMR. Vor Beginn der Arbeiten ist<br />

dem Auftraggeber die baustellenbezogene Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 <strong>und</strong> 6<br />

14


Parklandschaft Tempelhof<br />

Bauleistungen Erdbau Columbiadamm<br />

Arbeitsschutzgesetz <strong>und</strong> die baustellenbezogene Betriebsanweisung nach BGR 114 an den<br />

Beauftragten des AG zu übergeben.<br />

Zur Umsetzung der Bauherrenpflicht nach Baustellenverordnung (BaustellV vom 10.06.1998)<br />

obliegt dem AN die Mitarbeit zur Erstellung der Vorankündigung nach § 2 Abs. 2 BaustellV.<br />

Werden Unterauftragnehmer in die Maßnahme eingeb<strong>und</strong>en, gehen die daraus<br />

resultierenden Maßnahmen zur Koordination nach BaustellV (Erarbeitung eines SiGe-Plans<br />

<strong>und</strong> Gestellung eines SiGe-Koordinators) zu Lasten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer<br />

hat dann dem Bauherrn einen verantwortlichen Dritten im Sinne der BaustellV zu benennen,<br />

der ohne gesonderte Vergütung durch den Auftraggeber bestellt wird. Ist ein SiGe-<br />

Koordinator zu bestellen oder ein SiGe-Planaufzustellen, ist gemäß der Technischen<br />

Spezifikation A-9.1.11 <strong>und</strong> A-9.1.12 der AH KMR zu verfahren.<br />

Vom Bieter vorzulegende Unterlagen:<br />

Der Bieter hat mit dem Angebot seine Eignung in Form einer Aufstellung der einschlägigen<br />

Qualifikation seines vorgesehenen verantwortlichen <strong>und</strong> technischen Personals<br />

nachzuweisen. Hierfür sind folgende Unterlagen vorzulegen:<br />

a) Eignungsbezogene Unterlagen<br />

1) Räumstellenleiter:- gültiger Befähigungsschein gem. §20 SprengG<br />

- Nachweis der mindestens 5-jährigen Tätigkeit in der Kampfmittelräumung gem. GKD<br />

2) Truppführer:- gültiger Befähigungsschein gem. §20 SprengG<br />

3) Sondierer:- Nachweis der mindestens 2-jährigen Tätigkeit in der Kampfmittelräumung<br />

gem. GKD Zertifikat P/ E, Nachweis der fachlichen Befähigung als Sondierer durch<br />

Qualifizierungsnachweis einer anerkannten o. geeigneten Einrichtung o. Nachweis des<br />

Bieters gemäß DIN EN ISO 17025)<br />

4) Maschinist:- Nachweis der mindestens 2 jährigen Tätigkeit in der Kampfmittelräumung<br />

GKD (Zertifikat B)<br />

5) Nachweis der Gültigkeit der § 7 SprengG Genehmigung<br />

6) Nachweis der Versicherung für Gefahren aus der Kampfmittelbergung<br />

7) Referenzen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Angabe von Auftraggeber,<br />

Ansprechpartner, Telefonnummer <strong>und</strong> Auftragssumme<br />

b) Nicht eignungsbezogene Unterlagen<br />

1) Geräteliste mit allen zur Ausführung eingesetzten Geräte, Maschinen <strong>und</strong> Fahrzeuge mit<br />

technischer Beschreibung<br />

4.3 Arbeitsschutzmaßnahmen<br />

(vgl. Pkt. 4.2, Arbeitsschutz)<br />

Sicherheits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutzkoordination<br />

Während der gesamten Bauzeit sind die Festlegungen der Baustellenverordnung <strong>und</strong> des<br />

Sicherheits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutzplanes einzuhalten, die Anweisungen des Sicherheits<strong>und</strong><br />

Ges<strong>und</strong>heitsschutzkoordinators sind zu befolgen. Der AN ist verpflichtet, selbstständig<br />

die Gesetze, Vorschriften, Bestimmungen <strong>und</strong> Regelwerke des Sicherheits- <strong>und</strong><br />

Ges<strong>und</strong>heitsschutzes zu beachten. Vor Baubeginn jedoch spätestens nach 10 Werktagen<br />

nach Auftragsvergabe sind die SiGeKo-Unterlagen zur Gefährdungsbeurteilung an den AG<br />

zu übergeben. Diese Leistungen werden nicht gesondert vergütet <strong>und</strong> sind in die<br />

entsprechenden Positionen mit einzukalkulieren.<br />

Arbeitsschutz- <strong>und</strong> Sicherheitsplan<br />

15


Parklandschaft Tempelhof<br />

Bauleistungen Erdbau Columbiadamm<br />

Im Ergebnis der vorliegenden Untersuchungen des oberen Bodenhorizontes wurden keine<br />

Anhaltspunkte für das Vorhandensein flächiger schädlicher Bodenverunreinigungen ermittelt.<br />

Im Umfeld der Sondierungspunkte BS BS 1/6, BS 3/6 <strong>und</strong> BS 5/6 (vgl. Anlage - „<br />

Umwelttechnische Laborergebnisse nach LAGA“ vom März 2013 durch BOLAB Analytik<br />

Ingenieurgesellschaft mbH) wurden verunreinigte bzw. kontaminierte Bereiche gef<strong>und</strong>en.<br />

Durch den Auftraggeber wurde daher die Erstellung eines Arbeits- <strong>und</strong> Sicherheitsplanes<br />

(vgl. Anlage - A+S-Plan von August 2013 von IMAGO Umwelt Consult oHG) für die hier<br />

anfallenden Arbeiten veranlasst, der als Anlage beigefügt <strong>und</strong> als Gr<strong>und</strong>lage für die<br />

auszuführenden Arbeiten zwingend zu berücksichtigen ist.<br />

Der in diesem Zusammenhang erforderliche Aufwand ist in die entsprechenden Positionen<br />

des Leistungsverzeichnisses einzukalkulieren. Eine darüber hinausgehende, gesonderte<br />

Vergütung für die durch den Auftragnehmer bereitzustellenden „Gr<strong>und</strong>lagen“ (u. a.<br />

Gefährdungsbeurteilungen, arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, Erstellung der<br />

Betriebsanweisungen, Unterweisungsnachweise, behördliche Anmeldungen / Anzeigen)<br />

erfolgt nicht <strong>und</strong> in den entsprechenden Positionen mit einzukalkulieren.<br />

Sofern sich im Vorfeld bzw. während der Ausführung der Arbeiten Hinweise auf bisher nicht<br />

bekannte schädliche Bodenverunreinigungen ergeben, ist der Auftraggeber bzw. die von ihm<br />

eingesetzte Bauüberwachung unverzüglich darüber zu informieren, um die entsprechende<br />

Fortschreibung des A+S-Planes veranlassen zu können.<br />

5 BESCHREIBUNG DER ÖRTLICHEN VERHÄLTNISSE<br />

5.1 Lage der Baustelle <strong>und</strong> Baugr<strong>und</strong><br />

Vor Abgabe des Angebotes wird dem Bieter empfohlen, sich über die genaue Lage der<br />

Baustelle <strong>und</strong> die örtlichen Verhältnisse zu informieren. Das Bearbeitungsgebiet befindet<br />

sich in der öffentlich genutzten Freifläche der Tempelhofer Freiheit. Die genaue Lage des<br />

Bearbeitungsgebietes innerhalb der Tempelhofer Freiheit ist den beigefügten Planunterlagen<br />

zu entnehmen.<br />

Angaben <strong>zum</strong> Baugr<strong>und</strong> können aus den beiliegenden Ergebnisberichten zur<br />

Baugr<strong>und</strong>erk<strong>und</strong>ung <strong>und</strong> geotechnischen Bericht entnommen werden (vgl. Anlage -<br />

„Prüfbericht vom Juni 2013; Prüfbericht vom März 2013“ der BOLAB Analytik<br />

Ingenieurgesellschaft mbH) .<br />

5.2 Vorhandene öffentliche Verkehrswege<br />

Für die Zufahrt zu den eingezäunten Freiflächen der Tempelhofer Freiheit sind gesonderte<br />

Regelungen zwischen dem AG <strong>und</strong> AN zu vereinbaren. Die Baustellenzufahrt erfolgt generell<br />

über Tor 4 a am Columbiadamm (vgl. Anlage – Baustelleneinrichtungspläne).<br />

5.3 Zufahrten innerhalb des Bearbeitungsgebietes<br />

Das Bearbeitungsgebiet befindet sich in öffentlich zugänglichen Frei- <strong>und</strong> Erholungsflächen.<br />

Der überwiegende Teil des Bearbeitungsgebietes ist mit Bauzäunen gesichert. Teilweise<br />

müssen durch den Baustellenverkehr öffentlich genutzte Flächen gekreuzt bzw. genutzt<br />

werden. In diesen Bereichen darf nur mit äußerster Vorsicht <strong>und</strong> in Begleitung von<br />

Sicherungspersonal mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Die Fahrzeuge sind mit<br />

Warnblinkanlage bzw. R<strong>und</strong>umleuchte zusätzlich kenntlich zu machen. Innerhalb des<br />

Realisierungsgebietes stehen im Wesentlichen befestigte Zufahrten <strong>und</strong> Fahrwege zur<br />

Verfügung.<br />

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Parklandschaft Tempelhof<br />

Bauleistungen Erdbau Columbiadamm<br />

5.4 Anschlussmöglichkeiten an Ver- <strong>und</strong> Entsorgungsleitungen<br />

Von Seitens des AG können keine Anschlussmöglichkeiten für Baustrom <strong>und</strong> Bauwasser<br />

innerhalb des Bearbeitungsgebietes zur Verfügung gestellt werden. Begrenzte Anschlussmöglichkeiten<br />

stehen außerhalb des Bearbeitungsgebietes <strong>und</strong> über größere Distanzen<br />

entfernt zur Verfügung. Die erforderlichen Anschlüsse <strong>und</strong> Leitungen können in Abstimmung<br />

mit dem AG auf Kosten des AN hergestellt werden. Die hierbei erforderliche<br />

Verkehrssicherung im Bereich der öffentlich zugänglichen Flächen ist auf Kosten des AN<br />

herzustellen, zu unterhalten <strong>und</strong> zurückzubauen.<br />

5.5 Baustelleneinrichtungsfläche<br />

Für die, durch den AN zu stellende Baustelleneinrichtung stehen im unmittelbaren Umfeld<br />

der Baustelle Flächen zur Verfügung. Die Baustelleneinrichtungsfläche sowie die einzelnen<br />

Bauabschnitte werden temporär mittels bauseits gestellten Bauzäunen gesichert (vgl. Anlage<br />

– Baustelleneinrichtungspläne). Als Baustelleneinrichtungsfläche wird dem AN eine<br />

Teilfläche innerhalb des Bearbeitungsgebietes zur Verfügung gestellt. Da für diese Flächen<br />

ebenfalls keine Kampfmittelfreiheit bestätigt werden kann, werden in diesen Bereichen<br />

ebenfalls zusätzliche Kampfmittelsondierungs- <strong>und</strong> Bergungsmaßnahmen vorgenommen.<br />

Sollten darüber hinaus Flächen <strong>und</strong> Absicherungen durch den AN benötigt werden, so sind<br />

diese in Abstimmung mit dem AG <strong>und</strong> auf Kosten des AN herzustellen.<br />

Eine Nutzung von Teilflächen innerhalb des Bearbeitungsgebietes zur Ablagerung von<br />

Haufwerken für Bodenbeprobungen ist gegeben. Um Material- bzw. Haufwerkslagerungen<br />

dennoch zeitlich zu minimieren, ist die Entsorgung bzw. der Wiedereinbau der anfallenden<br />

Massen baubegleitend <strong>und</strong> zeitnah durchzuführen. Kosten die durch die Lagerung von<br />

Materialien entstehen, sind vom AN zu tragen.<br />

Durch den AN ist vor Baubeginn, jedoch spätestens 10 Tage nach Auftragsvergabe der<br />

Baustelleneinrichtungsplan an den AG zur Prüfung <strong>und</strong> Freigabe zu übergeben. Diese<br />

Leistungen werden nicht gesondert vergütet <strong>und</strong> sind in die entsprechenden Positionen mit<br />

einzukalkulieren.<br />

Für die Sicherung abgestellter Geräte <strong>und</strong> Maschinen sowie für abgelagerte Materialien ist<br />

der AN verantwortlich, der AG übernimmt diesbezüglich keine Haftung.<br />

5.6 Zu schützende Bereiche <strong>und</strong> Objekte<br />

Nach Erfordernis <strong>und</strong> entsprechender Festlegung durch die Bauüberwachung des AG sind<br />

Schutzmaßnahmen bei Einbauten (z.B. Belagsflächen, Schächte, Grenzsteine, etc.),<br />

Leitungstrassen <strong>und</strong> Vegetationsstrukturen (z.B. Bestandsbäumen) herzustellen, vorzuhalten<br />

<strong>und</strong> wieder zurückzubauen. Vor Aufnahme der Bautätigkeiten erfolgt eine detaillierte<br />

Einweisung durch die örtliche Bauüberwachung bzw. durch Vertreter des AG.<br />

Durch den AN ist eine Beweissicherung (Bestandsprotokoll mit Planunterlage <strong>und</strong><br />

Fotodokumentation) der zu schützenden Bereiche vorzunehmen. Diese Leistung wird<br />

entsprechend der ausgeschriebenen Leistung vergütet.<br />

Bodenschutz<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich sind die DIN-Vorschriften 18 300 ‚Erdarbeiten‘ <strong>und</strong> 18 915 ‚Bodenarbeiten‘<br />

(Bodenabtrag <strong>und</strong> Lagerung) zu beachten. Ziel ist es, sicherzustellen, dass die<br />

Rekultivierung der benötigten Flächen nicht durch Bodenverdichtung oder Vernässung<br />

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Parklandschaft Tempelhof<br />

Bauleistungen Erdbau Columbiadamm<br />

beeinträchtigt wird. Der Boden ist z. B. durch Baggermatten oder durch Verzicht auf<br />

Befahren zu nasser Böden vor Verdichtung zu schützen. Bewegungsflächen, Zufahrten <strong>und</strong><br />

Arbeittsstreifen sind nach Beendigung der Baumaßnahme durch Bodenlockerung <strong>und</strong><br />

Wiederauftrag von Oberboden zu rekultivieren.<br />

Zum Schutz des Bodens dürfen keine Tankvorgänge von Maschinen <strong>und</strong> Kleingeräten auf<br />

unbefestigten Flächen ausgeführt werden. Maschinen <strong>und</strong> Geräte die Kraftstoff oder Öl<br />

verlieren dürfen nicht eingesetzt werden. Kraftstoffe, Schmiermittel <strong>und</strong> sonstige wasser- <strong>und</strong><br />

bodengefährdende Stoffe dürfen nur auf dafür geeigneten Flächen <strong>und</strong> Behältnissen<br />

gelagert werden. Die Kosten für die Beseitigung von Schäden durch unsachgemäßes<br />

Arbeiten gehen zu Lasten des AN. Ein sachgemäßer Umgang mit Gr<strong>und</strong>wasser<br />

gefährdenden Stoffen, die eine Beeinträchtigung des Gr<strong>und</strong>wassers <strong>und</strong> des<br />

Bodenhaushaltes herbeiführen können (z.B. Betriebsstoffe für die eingesetzten<br />

Baumaschinen), hat unter Einhaltung der Vorschrift <strong>zum</strong> Schutz des Bodens <strong>und</strong> des<br />

Gr<strong>und</strong>wassers zu erfolgen.<br />

Sämtliche bauaufsichtliche Auflagen (vgl. Anlage – Auflagen <strong>und</strong> Hinweise <strong>zum</strong> Bodenschutz<br />

vom 31.05.2013 vom Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von <strong>Berlin</strong>) sind zu beachten <strong>und</strong><br />

einzuhalten. Insbesondere sind Verdichtungen, Vernässungen <strong>und</strong> sonstige nachteilige<br />

Bodenveränderungen zu vermeiden <strong>und</strong> durch geeignete, technische Maßnahmen sowie<br />

unter Berücksichtigung der Menge <strong>und</strong> Zeitpunkt des Aufbringens zu gewährleisten.<br />

Immissionsschutz<br />

Bei der Durchführung der Arbeiten ist das Gesetz <strong>zum</strong> Schutz vor schädlichen<br />

Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen <strong>und</strong> ähnliche<br />

Vorgänge zu beachten (B<strong>und</strong>esimmissionsschutzgesetz BImSchG in der Fassung der<br />

Bekanntmachung vom 26. September 2002, zuletzt geändert durch Gesetz vom<br />

25.06.2005).<br />

Insbesondere bei den Abbrucharbeiten sowie dem Bodenausbau- <strong>und</strong> Bodentransportarbeiten<br />

sind die einschlägigen Gesetze, Normen <strong>und</strong> Richtlinien einzuhalten.<br />

Die von den Baustellen <strong>und</strong> Materialtransporten ausgehenden Erschütterungen müssen die<br />

Werte der DIN 4150 unter Berücksichtigung des Standes der Technik einhalten.<br />

Rammarbeiten in der Nähe von erschütterungsgefährdeten Bauwerken dürfen nur nach<br />

Vorlage der Beweissicherung <strong>und</strong> Durchführung von Rammversuchen ausgeführt werden.<br />

Während der Bauausführung sind nach dem Stand der Technik vermeidbare schädliche<br />

Umwelteinwirkungen (insbesondere Lärm) auf schutzwürdige Bereiche nach Maßgabe von §<br />

22 BImSchG zu verhindern.<br />

Die einschlägigen Vorschriften, insbesondere:<br />

- Allgemeine Verwaltungsvorschrift <strong>zum</strong> Schutz gegen Baulärm-Geräuschimmissionen - (VV<br />

Baulärm) vom 19.08.1970;<br />

- 32. Verordnung zur Durchführung des B<strong>und</strong>es-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- <strong>und</strong><br />

Maschinenlärmschutzverordnung 32. BImSchV);<br />

- Verordnung zur Bekämpfung des Lärms (LärmVO) des Landes <strong>Berlin</strong> ist einzuhalten.<br />

Darüber hinaus ist Folgendes sicherzustellen:<br />

- Sofern die Überschreitung von Immissionsrichtwerten der VV Baulärm zu erwarten ist, sind<br />

lärmarme Baumaschinen einzusetzen.<br />

- Die Schall abschirmende Wirkung von Baustelleneinrichtungen sowie der im Rahmen der<br />

Baumaßnahmen abgetragenen Erdmassen ist zu nutzen.<br />

- Die Ermittlung der Beurteilungspegel gemäß Nr. 6 VV Baulärm ist sicherzustellen.<br />

Die Messprotokolle sind der Planfeststellungsbehörde zur Verfügung zu stellen. Detailfragen<br />

sind mit dem zuständigen Amt für Immissionsschutz abzustimmen.<br />

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Parklandschaft Tempelhof<br />

Bauleistungen Erdbau Columbiadamm<br />

Zur Minimierung von Dieselrußemissionen <strong>und</strong> Staubemissionen ist der<br />

- Leitfaden zur Vermeidung <strong>und</strong> Verminderung von Staubemissionen auf Baustellen der<br />

Senatsverwaltung für Ges<strong>und</strong>heit, Umwelt <strong>und</strong> Verbraucherschutz einzuhalten <strong>und</strong><br />

- während der Bauausführung sicherzustellen, dass insbesondere:<br />

- sowohl auf der Baustelle, als auch auf den öffentlichen Straßen nur Fahrzeuge mit<br />

schadstoffarmen Verbrennungsmotoren eingesetzt werden, die der europäischen<br />

Abgasnorm entsprechen,<br />

- Motoren von Fahrzeugen <strong>und</strong> Geräten nicht länger als notwendig ungenutzt betrieben<br />

werden,<br />

- Flächen, die zur Staubaufwirbelung neigen, befeuchtet werden,<br />

- bei trockener Witterung Baumaschinen <strong>und</strong> Lkw langsam fahren.<br />

Ab- <strong>und</strong> Aufbruch durch Stemmen mit schlagendem Werkzeug (z.B. Druckluft- <strong>und</strong><br />

Hydraulikhämmer bzw. -meißel) ist nur mit schallgedämmten Geräten zulässig.<br />

Die gesetzlichen Anforderungen an Lärmschutzmaßnahmen gelten als Nebenleistungen <strong>und</strong><br />

sind in den entsprechenden Positionen mit einzukalkulieren.<br />

Lärm- <strong>und</strong> Immissionssensible Veranstaltungen<br />

Auf dem unmittelbar an das Baufeld angrenzenden Vorfeld sowie in den Hangarflächen <strong>und</strong><br />

im Gebäude des ehemaligen Flughafens finden lärm- <strong>und</strong> immisionssensible<br />

Veranstaltungen <strong>und</strong> Events statt.<br />

Darüber hinaus befindet sich die Verkehrsregelungszentrale für <strong>Berlin</strong> mit regelmäßigen<br />

Verkehrsradiosendungen im Gebäude <strong>und</strong> die B<strong>und</strong>eswehr auf dem Areal des ehemaligen<br />

Flughafengebäudes. Dementsprechend sind Lärmschutz- <strong>und</strong> Immissionsschutzmaßnahmen<br />

(z.B. bei Staubbelastung <strong>und</strong> Vibrationen) bereits vor Beginn der Bauarbeiten zu<br />

berücksichtigen <strong>und</strong> auf ein Mindestmaß zu minimieren. Besonders lärm- <strong>und</strong><br />

immissionsintensive Arbeiten, wie z.B. Abbrucharbeiten mit Hydraulikhämmern, dürfen nur<br />

an vorab festgelegten Arbeitstagen durchgeführt werden. Diese sind mit einem zeitlich<br />

ausreichenden Vorlauf durch den AN bei der Bauleitung des AG an<strong>zum</strong>elden, gemeinsam<br />

mit den Verantwortlichen die Durchführung der Arbeiten verbindlich abzustimmen <strong>und</strong><br />

bestätigen zu lassen.<br />

Einzelne, bereits festgelegte Veranstaltungen (vgl. Anlage 15 – festgebuchte<br />

Veranstaltungen im Zeitraum Oktober 2013 bis Mai 2014, Stand: 02.08.2013) sind als<br />

lärmsensible Veranstaltungen eingestuft. In diesem Fall dürfen keine lärmintensiven<br />

Bauleistungen während des Veranstaltungszeitraumes durchgeführt werden. Durch den AN<br />

sind die lärmintensiven Baumaßnahmen dem vorliegenden Veranstaltungskalender<br />

anzupassen. Als Maß der zulässigen Lärmintensität wird ein maximaler Pegelwert von<br />

kleiner gleich 57 dB(A) an der Außenwand eines Hangartores bzw. lotrecht <strong>zum</strong><br />

Dachüberstand der offenen Hangars am Ort der Veranstaltung festgelegt. Sollte dieser Wert<br />

durch den AN unzulässig überschritten werden, werden durch die Bauleitung des AG die<br />

Arbeiten unmittelbar abgebrochen. Daraus resultierende Kosten aufgr<strong>und</strong> der<br />

Bauunterbrechung durch den Auftragnehmer bzw. Regressansprüche durch den<br />

Veranstalter gehen zu Lasten des Auftragnehmers.<br />

Naturschutzbelange<br />

Der AG stellt als Unterstützung bei der Bauplanung <strong>und</strong> -ausführung im Rahmen der<br />

Entwicklung der Parklandschaft Tempelhof zur Integration von Natur- <strong>und</strong><br />

Umweltschutzbelangen sowie in naturschutzfachlich sensiblen Bereichen die ökologische<br />

Baubegleitung (ÖBB) bei.<br />

Die ökologische Baubegleitung wirkt am Bauablauf fachlich unterstützend mit, z.B.<br />

- bei Ausweisung geeigneter Flächen für Baustelleneinrichtung, Lagerflächen, Fahrwege,<br />

Baustraßen etc.,<br />

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Parklandschaft Tempelhof<br />

Bauleistungen Erdbau Columbiadamm<br />

- Entwicklung <strong>und</strong> Überwachung von Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen<br />

für Natur <strong>und</strong> Umwelt durch die Abwicklungder Baumaßnahme (Vogelschutzabsperrungen,<br />

Bauzäune, Baumschutz, Bodenschutz usw. sowie Materiallager <strong>und</strong> Stellplätze).<br />

- Kennzeichnung der aus Umweltschutzgründen definierten Tabuzonen im Baustellenbereich<br />

- Überwachung der Einhaltung von in der Baugenehmigung beauflagten Maßnahmen.<br />

Vor Beginn der Arbeiten findet durch einen Vertreter der Ökologischen Baubegleitung eine<br />

Ersteinweisung statt. Die Aufwendungen für das Befolgen der festgesetzten Maßnahmen<br />

zur Vermeidung von Beeinträchtigungen für Natur <strong>und</strong> Umwelt sind in die Einheitspreise<br />

einzukalkulieren. Im Rahmen der Bauabwicklung finden regelmäßige Kontrollen durch die<br />

ÖBB statt (z.B. 1 x wöchentlich). Die eingesetzte ÖBB nimmt an den turnusmäßigen<br />

Baubesprechungen nach Erfordernis teil, jedoch im maximalen Zeitabstand von 2 Wochen.<br />

5.7 Reinigen der Baustelle<br />

Das kontinuierliche, tägliche Reinigen aller vom AN genutzten <strong>und</strong>/oder in Mitleidenschaft<br />

gezogenen Flächen <strong>und</strong> Bereiche innerhalb der Baustelle <strong>und</strong> der von ihm genutzten<br />

Flächen ist Bestandteil der Leistung innerhalb der Baustelleneinrichtung <strong>und</strong> dort<br />

einzukalkulieren.<br />

Dies betrifft insbesondere eine gründliche Reinigung der Überfahrten (Ein- <strong>und</strong> Ausfahrt<br />

Columbiadamm) sowie Bereiche, die von Parkbesuchern /Publikumsverkehr stark<br />

frequentiert <strong>und</strong> befahren / überfahren werden (z.B. Taxiway Vorfeld, Querungen Landebahn<br />

Nord <strong>und</strong> Süd).<br />

5.8 Schnittstelle / Kontaktpunkte mit Parkbesuchern<br />

Im Rahmen der Bauausführung kommt es in bestimmten Bereichen zu Querungen resp.<br />

Kontaktpunkten zwischen den Baustellenverkehren <strong>und</strong> Parkbesuchern. Betroffen hiervon ist<br />

u.a. die Querung der nördlichen Landebahn sowie des öffentlich zugänglichen Taxiways von<br />

ausgehobenen Bodenmassen <strong>zum</strong> Bodenzwischenlager. Entsprechend der allgemeinen<br />

Regelung für sämtliche Fahrtransporte innerhalb der Bauflächen ist insbesondere für<br />

öffentlich zugängliche Querungs- <strong>und</strong> Fahrbereiche zwingend „Schritttempo“ mit<br />

Warnblinkanlage <strong>und</strong>/oder R<strong>und</strong>umleuchte vorgeschrieben. Zusätzlich ist Personal<br />

beizustellen, das die Transporte des AN in den Querungsbereichen „begleitet“. Der AN hat<br />

diese Tatsache in seiner Preiskalkulation zu berücksichtigen. Mehraufwendungen für<br />

Sicherungspersonal <strong>und</strong> Sicherungsmaßnahmen werden nicht gesondert vergütet.<br />

6 WEITERE BEDINGUNGEN ZUR AUSFÜHRUNG DER LEISTUNGEN<br />

6.1 Terminplanung<br />

Die Arbeiten beginnen im Oktober 2013 <strong>und</strong> sind bis spätestens im April 2014<br />

abzuschließen. Spätestens 10 Werktage nach schriftlicher Beauftragung ist ein verbindlicher<br />

Bauzeitenplan durch den AN vorzulegen <strong>und</strong> mit dem AG abzustimmen. Fortlaufend zur<br />

Baumaßnahme ist bei Bauverzügen jedoch spätestens monatlich jeweils ein aktueller<br />

Bauzeitenplan durch den AN vorzulegen. Diese Leistung wird nicht gesondert vergütet <strong>und</strong><br />

ist mit einzukalkulieren. Eine zügige, baubegleitende Analytik des nachweislich zu<br />

entsorgenden Bodens wird durch den AG gewährleistet. Wartezeiten zwischen Probenahme<br />

<strong>und</strong> Vorliegen der Analysenergebnisse sind im Zuge der Terminplanung zu berücksichtigen.<br />

20


Parklandschaft Tempelhof<br />

Bauleistungen Erdbau Columbiadamm<br />

6.2 Rechnungslegung<br />

Bei den Abschlagszahlungen ist mit einer Frist von ca. 30 Tagen zu rechnen. Dies ist bei der<br />

Aufstellung des Zahlungsplanes durch AN zu berücksichtigen. Spätestens 10 Werktage nach<br />

schriftlicher Beauftragung ist ein verbindlicher Zahlungsplan durch den AN vorzulegen <strong>und</strong><br />

mit dem AG abzustimmen. Diese Leistung wird nicht gesondert vergütet <strong>und</strong> ist mit<br />

einzukalkulieren.<br />

6.3 Winterbau<br />

Bedingt durch die sich auch über den Winter 2013 / 2014 erstreckende Ausführungsfrist ist<br />

mit entsprechenden Witterungseinflüssen (u. a. Regen, Frost, Schnee) zu rechnen. Der AN<br />

hat diese Tatsache daher in seiner Preis- <strong>und</strong> Terminkalkulation hinsichtlich Personal- <strong>und</strong><br />

Geräteeinsatz zu berücksichtigen. Eventuelle Mehraufwendungen für Winterbaumaßnahmen<br />

werden nicht gesondert vergütet.<br />

6.4 Beweissicherung<br />

Die Beweissicherung / Fotodokumentation beinhaltet die Bestandsaufnahme von relevanten<br />

Bereichen (bauliche Anlagen, Zustand von Straßen o. ä., Gehölzbestand) vor Beginn der<br />

Arbeiten sowie die Dokumentation des Bauablaufes. Der bestehende Zustand sowie der<br />

Bauablauf sind durch Fotos einschließlich Niederschrift <strong>und</strong> Planunterlage festzuhalten.<br />

6.5 Aushub-/Abtragsarbeiten<br />

Insbesondere im Bereich der bestehenden Bodenauffüllungen ist entsprechend der<br />

vorliegenden Untersuchungen (vgl. Anlage - „Prüfbericht vom Juni 2013; Prüfbericht vom<br />

März 2013“ der BOLAB Analytik Ingenieurgesellschaft mbH) mit Bodenbelastungen in<br />

unterschiedlichen Größenordnungen zu rechnen. Im Umfeld der Sondierungspunkte BS 1/6,<br />

3/6 <strong>und</strong> 5/6 (vgl. Anlage - „Umwelttechnische Laborergebnisse nach LAGA“ vom März 2013<br />

durch BOLAB Analytik Ingenieurgesellschaft mbH) wurden kontaminierte Bereiche gef<strong>und</strong>en.<br />

Insbesondere hierfür wurde durch den Auftraggeber die Erstellung eines Arbeits- <strong>und</strong><br />

Sicherheitsplanes (vgl. Anlage - A+S-Plan von August 2013 von IMAGO Umwelt Consult<br />

oHG) für die in diesem Bereich zu tätigenden Arbeiten veranlasst, der als Anlage beigefügt<br />

<strong>und</strong> als Gr<strong>und</strong>lage für die auszuführenden Arbeiten zwingend zu berücksichtigen ist. Der<br />

Bodenaushub der vorhandenen Bodenauffüllungen ist durch den AN in eindeutig messbaren<br />

Bodenhaufwerke von jeweils ca. 500 m 3 aufzusetzen, mit einer unverwechselbaren,<br />

dauerhaft lesbaren Beschilderung zu versehen <strong>und</strong> bis zur Bodenbeprobung<br />

zwischenzulagern.<br />

Für die unmittelbar im Zusammenhang mit den Erdbauarbeiten stattfindenden<br />

Kampfmittelsondierungs- <strong>und</strong> Bergungsmaßnahmen wird ein vergleichbares Vorgehen<br />

vorgesehen (vgl. 4.3 Kampfmittelsuch- <strong>und</strong> Bergungsmaßnahmen).<br />

Die Altlastenbeprobung des Bodenaushubmaterials einschließlich deren Analytik erfolgt im<br />

Auftrag <strong>und</strong> auf Kosten des AG über ein akkreditiertes baubegleitendes Fachlabor<br />

(Fremdüberwachung). Erst nach der verbindlichen Einstufung <strong>und</strong> Freigabe der<br />

Bodenhaufwerke durch die Abfallbehörde dürfen die Böden abtransportiert bzw. wieder<br />

eingebaut werden. Dieses Prozedere ist bei der Angebotskalkulation <strong>und</strong> Bauablaufplanung<br />

durch den AN zu berücksichtigen <strong>und</strong> wird nicht gesondert vergütet.<br />

Die Qualität der Aushubmaterialien ist der als Anlage beigefügten Dokumentation zur<br />

Baugr<strong>und</strong>erk<strong>und</strong>ung <strong>und</strong> dem Geotechnischem Bericht (vgl. Anlage - „Geotechnischer<br />

Prüfbericht vom Juni 2013; Umwelttechnischer Prüfbericht vom März 2013“ der BOLAB<br />

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Parklandschaft Tempelhof<br />

Bauleistungen Erdbau Columbiadamm<br />

Analytik Ingenieurgesellschaft mbH) zu entnehmen. Beim Abtrag / Aushub ist darauf zu<br />

achten, dass keine Vermischung der zu entsorgenden Fraktionen erfolgt.<br />

Die durch den AN nach Bodenausbau zu übergebenden Flächen sind mit einer Genauigkeit<br />

von ± 3 cm herzustellen.<br />

6.6 Bodeneinbau<br />

Ein Verdichtungsgrad zwischen 95 % <strong>und</strong> 97 % einfacher Proctordichte ist zu gewährleisten.<br />

Lediglich im Bereich ausgewiesener Flächen (zukünftiger Radweg) ist eine höhere<br />

Verdichtung zu gewährleisten. Ein dynamisches Verformungsmodul EVd > 35 MN/m² ist<br />

nachzuweisen. An Stellen, an denen sich planungs- oder ausführungsbedingt Höhenabsätze<br />

ergeben, ist durch Bodeneinbau eine Anböschung unter einem Winkel von 45° herzustellen.<br />

Die Mehraufwendung zur normalen Einbauposition ist in der entsprechenden Zulageposition<br />

des <strong>LV</strong> zu kalkulieren.<br />

Die durch den AN nach Bodeneinbau zu übergebenden Flächen sind mit einer Genauigkeit<br />

von ± 3 cm herzustellen.<br />

6.7 Aufmaßverfahren<br />

Im Auftrag des AG wurde durch das amtlich zugelassene Vermessungsbüro Bartels-<br />

Burneleit-van Kemenade (BBvK) das Bearbeitungsgebiet einschließlich sämtlicher<br />

Einbauten, Belagsflächen <strong>und</strong> Vegetation in Höhe <strong>und</strong> Lage vermessen. Dieses<br />

Bestandsaufmaß stellt für den AN die Abrechnungsgr<strong>und</strong>lage dar. Dem Auftragnehmer wird<br />

freigestellt, dieses Bestandsaufmaß zu überprüfen bzw. überprüfen zu lassen. Etwaige<br />

Abweichungen sind dem Auftraggeber rechtzeitig vor Ausführung schriftlich anzuzeigen <strong>und</strong><br />

mit der Bauüberwachung des AG eine Klärung zur Anerkennung der Abrechnungsgr<strong>und</strong>lage<br />

herbeizuführen.<br />

Der durch das Planungsbüro vorgelegte Aushub- bzw. Einbauplan für die<br />

„Friedhofserweiterungsfläche“ stellt die Gr<strong>und</strong>lage für die Ausführung der Baumaßnahme dar<br />

<strong>und</strong> ist gleichzeitig die Abrechnungsgr<strong>und</strong>lage für die Baumaßnahme. Hierbei werden die<br />

Krautschicht, der Oberbodenhorizont, die Auffüllungen <strong>und</strong> „gewachsene“ Baugr<strong>und</strong> jeweils<br />

getrennt in den ausgeschriebenen Leistungen erfasst <strong>und</strong> abgerechnet. Verbindlich durch<br />

den AG festgelegte Änderungen im Rahmen der Bauausführung werden in einem<br />

aktualisierten Aushubplan als Abrechnungsgr<strong>und</strong>lage fortgeschrieben. Erforderlicher<br />

Bodenaustausch bzw. Ausbau von befestigten Flächen, F<strong>und</strong>amenten, etc. wird in<br />

gesonderten Aufmaßen erfasst <strong>und</strong> bei den Abrechnungsmassen mit berücksichtigt. Der<br />

Auftragnehmer ist verpflichtet, insbesondere für später nicht mehr nachprüfbare Leistungen<br />

(z.B. Bodenaustausch, Abbruch von F<strong>und</strong>amenten, etc.), rechtzeitig ein gemeinsames<br />

Aufmaß mit der örtlichen Bauüberwachung des AG vorzunehmen.<br />

Vor Beginn der Bauausführung werden die erforderlichen Lage- <strong>und</strong> Höhenpunkte des<br />

Aushubplanes durch das, durch den AG beauftragte Vermessungsbüro auf das Baufeld<br />

übertragen. Erforderliche Zwischenaufmaße, z.B. im Zusammenhang mit erforderlichem<br />

Bodenaustausch ist mit einem 2-tägigen Vorlauf der Bauüberwachung des AG anzuzeigen.<br />

Vermessungsleistungen die für die Bauausführung erforderlich sind werden nicht über das<br />

durch den AG beauftragte Vermessungsbüro ausgeführt <strong>und</strong> sind durch den AN auf eigene<br />

Kosten durchzuführen.<br />

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Parklandschaft Tempelhof<br />

Bauleistungen Erdbau Columbiadamm<br />

Für die zu beprobenden Bodenmassen gilt folgende Abrechnungsgr<strong>und</strong>lage:<br />

Der Bodenaushub, insbesondere der vorhandene Füllboden, ist durch den AN in eindeutig<br />

messbaren Bodenmieten von jeweils ca. 500 m 3 aufzusetzen <strong>und</strong> unverwechselbar mit einer<br />

dauerhaft lesbaren Beschilderung zu versehen. Die abzufahrenden Bodenmassen in<br />

aufeinander folgend nummerierten Fuhrzetteln zu dokumentieren <strong>und</strong> jeweils aktuell der Ein<strong>und</strong><br />

Ausfahrtkontrolle an der Baustellenzufahrt sowie der Bauüberwachung des AG bestätigt<br />

zu übergeben.<br />

Die Bodenbeprobung erfolgt in Fremdüberwachung im Auftrag <strong>und</strong> auf Kosten des AG über<br />

ein akkreditiertes baubegleitendes Fachlabor. Erst nach der verbindlichen Einstufung <strong>und</strong><br />

Freigabe der Bodenhaufwerke durch die Abfallbehörde dürfen die Böden abtransportiert<br />

bzw. wieder eingebaut werden. Dieses Prozedere ist bei der Angebotskalkulation <strong>und</strong><br />

Bauablaufplanung durch den AN zu berücksichtigen <strong>und</strong> wird nicht gesondert vergütet.<br />

Zur Dokumentation der ordnungsgemäßen Abfallentsorgung ist das Übernahmescheinverfahren<br />

anzuwenden (im Falle des Vorhandenseins gefährlicher Abfälle: das elektronische<br />

Nachweisverfahren). Abweichungen von dieser Regelung bedürfen der Zustimmung des AG.<br />

6.8 Gleichzeitig stattfindende Arbeiten<br />

Es ist nicht auszuschließen, dass parallel zu den Erdarbeiten weitere Leistungen durch<br />

andere Gewerke ausgeführt werden. Es wird durch den AG erwartet, dass sich die<br />

unterschiedlichen AN intern einen reibungslosen <strong>und</strong> behinderungsfreien Bauablauf<br />

organisieren. Darüber hinaus werden im Rahmen der mindestens wöchentlich stattfindenden<br />

Baubesprechungen weitere Regelungen gemeinsam mit der Bauüberwachung des AG<br />

getroffen.<br />

6.9 Vorhandene Leitungstrassen<br />

Verbindliche Angaben zu vorhandenen Kabeln, Leitungen oder dergleichen können nicht<br />

gemacht werden. Der vorliegende Übersichtsplan für die vorhandenen Leitungen (vgl.<br />

Anlage - Übersichtsplan Leitungen vom 11.02.2010 von TOPOS Landschaftsplanung) stellt<br />

eine orientierende Unterlage dar <strong>und</strong> ist nicht verbindlich. Wenn erforderlich, hat der<br />

Auftragnehmer sämtliche Schachtgenehmigungen eigenverantwortlich zu beschaffen. Bei<br />

Erfordernis sind mit der Bauüberwachung des AG Art <strong>und</strong> Umfang erforderlichen<br />

Sondierungsmaßnahmen bzw. Suchschachtungen / Schürfgruben abzustimmen.<br />

Lärmimmission:<br />

Auf dem unmittelbar an das Baufeld angrenzenden Vorfeld sowie in den Hangarflächen <strong>und</strong><br />

im Gebäude des ehemaligen Flughafens finden lärm- <strong>und</strong> immissionssensible<br />

Veranstaltungen <strong>und</strong> Events statt. Darüber hinaus befindet sich die Verkehrsregelungszentrale<br />

für <strong>Berlin</strong> mit regelmäßigen Verkehrsradiosendungen im Gebäude.<br />

Dementsprechend sind Lärmschutz- <strong>und</strong> Immissionsschutzmaßnahmen (z.B. bei Staubbelastung<br />

<strong>und</strong> Vibrationen) bereits vor Beginn der Bauarbeiten zu berücksichtigen <strong>und</strong> auf<br />

ein Mindestmaß zu minimieren. Besonders lärm- <strong>und</strong> immissionsintensive Arbeiten dürfen<br />

nur an vorab festgelegten Arbeitstagen durchgeführt werden. Diese sind mit einem zeitlich<br />

ausreichenden Vorlauf durch den AN bei der Bauleitung des AG an<strong>zum</strong>elden, gemeinsam<br />

mit den Verantwortlichen die Durchführung der Arbeiten verbindlich abzustimmen <strong>und</strong><br />

bestätigen zu lassen.<br />

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Parklandschaft Tempelhof<br />

Bauleistungen Erdbau Columbiadamm<br />

7 WEITERE VERTRAGSBEDINGUNGEN<br />

Die Arbeiten auf der Baustelle hat der Bieter durch geschulte erfahrene Aufsichtspersonen<br />

beaufsichtigen zu lassen. Für die Dauer der Durchführung der Arbeiten hat der AN einen<br />

verantwortlichen, Deutsch sprechenden Vertreter zu benennen, der bevollmächtigt ist, alle<br />

Anweisungen des AG bzw. der Bauüberwachung des AG entgegenzunehmen <strong>und</strong> zu<br />

erfüllen. Dieser Vertreter ist zur Teilnahme an den mindestens wöchentlich stattfinden<br />

Baubesprechungen verpflichtet.<br />

Für die Dauer der Arbeiten hat der AN einen Verantwortlichen nach BGR 128 auf Kosten des<br />

AN zu beauftragen. Diese Funktion kann – bei entsprechender Qualifikation – auch vom<br />

Polier bzw. Bauleiter des AN übernommen werden, andernfalls ist ein externer<br />

Verantwortlicher gemäß BGR 128 zu benennen. Der entsprechende Qualifikationsnachweis<br />

ist der Bauüberwachung des AG rechtzeitig vor Ausführung der Leistungen vorzulegen. Der<br />

Verantwortliche gemäß BGR 128 ist während der Dauer der entsprechenden Arbeiten zur<br />

Teilnahme an den wöchentlich stattfinden Baubesprechungen verpflichtet.<br />

Täglich sind Bauberichte durch den AN zu führen <strong>und</strong> wöchentlich der Bauüberwachung des<br />

AG zur Unterschrift vorzulegen.<br />

Durch den AN sind baubegleitend die erforderlichen Aufmaße zur Dokumentation der<br />

erbrachten Leistungen anzufertigen, die jeweiligen Aufmaßblätter sind der Bauüberwachung<br />

des AG zeitnah (mindestens 2 x pro Woche) zur Unterschrift vorzulegen. In<br />

Abschlagsrechnungen werden nur solche Positionen anerkannt, für die bestätigte<br />

Aufmaßblätter vorliegen.<br />

Für das tägliche Arbeitszeitregime sind durch den Auftraggeber keine Ausnahmegenehmigungen<br />

beantragt worden, so dass tägliche Bauzeiten zwischen 20.00 Uhr <strong>und</strong><br />

07.00 Uhr sowie Leistungen an Sonntagen nicht in der Bauablaufplanung des AN zur<br />

Sicherstellung der vertraglichen Ausführungsfristen zu berücksichtigen sind. Die<br />

Beantragung <strong>und</strong> Einholung entsprechender Genehmigungen bei Bedarf kann in<br />

Abstimmung mit dem AG durch den AN erfolgen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt weder<br />

hierfür noch im Falle einer eventuell für Abend- <strong>und</strong> Nachtarbeit erforderlichen zusätzlichen<br />

Beleuchtung.<br />

Beim Abtransport der anfallenden Materialien hat der AN sicherzustellen, dass eine<br />

Verschmutzung des öffentlichen Straßenlandes ausgeschlossen wird, nach Erfordernis sind<br />

auf Anforderungen der Bauüberwachung des AG die in Anspruch genommen Flächen zu<br />

reinigen.<br />

Folgende Leistungen werden nicht gesondert vergütet <strong>und</strong> sind in die Einheitspreise<br />

einzurechnen:<br />

a) Erk<strong>und</strong>ung zweckmäßiger Zuwegungen, Rückeplätze, Zwischenlager sowie deren<br />

Sicherung, Betrieb <strong>und</strong> Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes<br />

b) Absperrung / Sicherung von Arbeits- <strong>und</strong> Gefahrenbereichen<br />

Ein sorgfältiger Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ist zu gewährleisten. Maschinen<br />

<strong>und</strong> Geräte sind gemäß des technischen Standards mit Bio-Ölen zu betreiben. Maschinen<br />

<strong>und</strong> Geräte sind regelmäßig auf Treibstoff- <strong>und</strong> Schmiermittelverluste zu prüfen <strong>und</strong> ggf.<br />

durch solche ohne Tropfverluste zu ersetzen.<br />

Für eingesetzte Liefermaterialien ist der Bauüberwachung des AG mindestens eine Woche<br />

vor geplanter Materialanlieferung eine aktuelle, aussagefähige <strong>und</strong> vollständige Analytik des<br />

vorgesehenen Materials vorzulegen.<br />

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Parklandschaft Tempelhof<br />

Bauleistungen Erdbau Columbiadamm<br />

Zur Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle sind durch den AN je Abfallart rechtzeitig die<br />

benötigten Einzelentsorgungsnachweise zu beantragen <strong>und</strong> der Bauüberwachung<br />

mindestens eine Woche vor Beginn der Abfuhr vorzulegen. Die Beantragung dieser<br />

Einzelentsorgungsnachweise ist Bestandteil der Leistungen zur Entsorgung <strong>und</strong> wird nicht<br />

gesondert vergütet. Sofern der AN über Sammelentsorgungsnachweise für einzelne, nicht<br />

gefährliche Abfälle verfügt, ist für deren vorgesehene Nutzung im Vorfeld die Zustimmung<br />

des Auftraggebers bzw. der Bauüberwachung des AG einzuholen. Ein Rechtsanspruch auf<br />

Zustimmung zur Nutzung der Sammelentsorgungsnachweise besteht jedoch nicht.<br />

Zur Entsorgung gefährlicher Abfälle sind durch den AN je Abfallart die benötigten<br />

Einzelentsorgungsnachweise / SBB-Andienungsunterlagen vorzubereiten <strong>und</strong> dem<br />

Auftraggeber rechtzeitig zur Unterschrift vorzulegen. Die entsprechenden Aufwendungen<br />

sind in den dafür vorgesehenen Positionen des Leistungsverzeichnisses zu berücksichtigen.<br />

Durch den AN ist das Abfallregister zu führen. In diesem sind je Abfallschlüssel (auch für die<br />

nicht gefährlichen Abfälle!) der entsprechende Entsorgungsnachweis, die Übernahmescheine<br />

bzw. Transportnachweise <strong>und</strong> die zugehörigen Wiegenoten (bei Entsorgung<br />

mehrerer Haufwerke eines Abfallschlüssels: haufwerksweise sortiert) zu archivieren. Es ist<br />

zu gewährleisten, dass der Bauüberwachung des AG bzw. der Abfallbehörde des Landes<br />

<strong>Berlin</strong> jederzeit ein aktueller Registerauszug vorgelegt werden kann.<br />

Der Auftraggeber behält sich ohne Kostenausgleich vor, einige Positionen ganz oder<br />

teilweise bei der Vergabe herauszunehmen.<br />

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