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BGR 161<br />
– Verkabelung o<strong>de</strong>r Begrenzung <strong>de</strong>s Arbeitsbereiches <strong>de</strong>r<br />
Maschine.<br />
4.1.9 Arbeitsplätze und Verkehrswege<br />
4.1.9.1 Arbeitsplätze müssen über sicher begeh- o<strong>de</strong>r befahrbare Verkehrswege<br />
erreicht und verlassen wer<strong>de</strong>n können.<br />
4.1.9.2 Arbeitsplätze und Verkehrswege müssen so eingerichtet und<br />
beschaffen sein sowie erhalten wer<strong>de</strong>n, dass sie sicher benutzt<br />
wer<strong>de</strong>n können. Dies gilt insbeson<strong>de</strong>re hinsichtlich Oberflächenbeschaffenheit,<br />
Trittsicherheit, Abmessungen, Beleuchtung und Belüftung.<br />
Arbeitsplätze und Verkehrswege sind arbeitsplatzspezifisch<br />
zu berücksichtigen, z B. beim<br />
– Ein- und Ausbau von Bohrwerkzeugen,<br />
– Einheben von Bewehrung, Ankern und Trägern,<br />
– Nachla<strong>de</strong>n von Gestängemagazinen,<br />
– Betonieren.<br />
4.1.10 Absturzsicherungen<br />
4.1.10.1 Seitenschutz<br />
Als Absturzsicherung muss 3teiliger Seitenschutz vorhan<strong>de</strong>n sein<br />
1. unabhängig von <strong>de</strong>r Absturzhöhe an<br />
– Arbeitsplätzen an und über Wasser o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren festen<br />
o<strong>de</strong>r flüssigen Stoffen, in <strong>de</strong>nen man versinken kann,<br />
– Verkehrswegen über Wasser o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren festen o<strong>de</strong>r flüssigen<br />
Stoffen, in <strong>de</strong>nen man versinken kann;<br />
2. bei mehr <strong>als</strong> 1,00 m Absturzhöhe, soweit nicht nach Nummer<br />
1 zu sichern ist, an Bedienungsstän<strong>de</strong>n von Maschinen<br />
und <strong>de</strong>ren Zugängen, z.B. Mischanlagen, Injektionsanlagen;<br />
3. bei mehr <strong>als</strong> 2,00 m Absturzhöhe an allen übrigen Arbeitsplätzen<br />
und Verkehrswegen.<br />
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Quelle: www.arbeitssicherheit.<strong>de</strong> - Kooperation <strong>de</strong>s HVBG mit <strong>de</strong>m Carl Heymanns Verlag<br />
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