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FAQs-HzV - cmXs

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Die häufigsten<br />

Fragen ( mit interaktiven<br />

Querverweisen )<br />

Was tun bei <strong>HzV</strong> - Rückfragen?<br />

Stand der Dinge in der <strong>HzV</strong>?<br />

Macht es Sinn , ausnahmslos<br />

alle Verträge umzusetzen<br />

?<br />

Die häufig gestellte Frage :<br />

Wo kommt das zusätzliche<br />

Geld der höheren hausärztlichen<br />

<strong>HzV</strong>-Honorare her ?<br />

Unsere Praxis macht im<br />

Moment nicht alle drei<br />

DMPs . Könnern wir uns<br />

trotzdem für die <strong>HzV</strong> anmelden<br />

?<br />

Monatl. Abschlagszahlung<br />

pro eingeschriebenen <strong>HzV</strong>-<br />

Versicherten (= kontaktunabhängig)<br />

<strong>FAQs</strong>-<strong>HzV</strong><br />

XXX AOK YYY Techniker ZZZ<br />

Bitte nicht Geschäftsstelle RLP anrufen ( denn hier liegen aus Datenschutzgründen keine <strong>HzV</strong>-Daten des Rechenzentrums<br />

vor ) . Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die HÄVG Rechenzentrum AG (HÄVG RZ AG) in Köln.<br />

Telefon: 02203/5756-1111, Telefax: 02203/5756-1110, E-Mail: kundenservice@haevg-rz.de. Bitte halten Sie<br />

Ihre HÄVG-ID oder Betriebsstätten-Nummer bereit damit Sie eindeutig identifiziert werden können oder<br />

senden Sie Ihre Anfrage einfach per E-Mail. Die HÄVG RZ AG in Köln hat Zugriff auf Ihre Daten und somit die<br />

Möglichkeit, Sie in allen Belangen zu unterstützen. Bei Fragen zu Ihrer Praxis-Software wenden Sie sich bitte<br />

direkt an Ihren Softwarehersteller!<br />

Quer Deutschland sind Ende 2012 15000 Hausärzte in 37 verschiedenen regionalen und überregionalen<br />

Vollversorgungsverträgen eingeschrieben und versorgen insgesamt 2,7 Millionen <strong>HzV</strong>-Patienten . Rein rechnerisch<br />

liegt der Mittelwert pro <strong>HzV</strong>-Praxis z.Z. bei 180 <strong>HzV</strong>-Patienten pro Quartal – Tendenz stark steigend .<br />

Sicher nicht . Die für eine Kostendeckung nötige Patientenzahl muß in der Praxis vorhanden sein . Was bei<br />

AOK und TK in der Regel völlig unproblematisch sein dürfte . TK hat in RLP ca. 370000 Versicherte , macht bei<br />

ca. 2600 hausärztlichen Praxen in RLP ein Potential von 135 <strong>HzV</strong>-Versicherten pro Praxis . AOK = 1,03 MIO<br />

Vers. . Beispiele anderer Kassen in RLP : BEK RLP 438000 Vers. ; DAK RLP 380000 Vers. ; IKK Südwest RLP<br />

345000 Vers. .<br />

… Die Finanzierung steht auf zwei Beinen . Der Bereinigung der Gesamtvergütung aller Kassenärzte , denn<br />

Leistungen , die bei der KV nicht mehr anfallen , bezahlen wir natürlich auch nicht mehr . Das zweite Bein ist<br />

die rationalere Versorgung . Sie ermöglicht Einsparungen bei Arzneien , Heil- und Hilfsmitteln oder in der<br />

häuslichen Krankenpflege . Unter dem Strich ergibt das eine schwarze Null , obwohl die Ärzte deutlich besser<br />

gestellt sind als im Altsystem der KV . … ( Dr. Christopher Hermann , FAZ , 16.8.2010 ) . Zum Einsparpotential<br />

der <strong>HzV</strong>-Versorgung gegenüber der GKV-Regelversorgung siehe lesenswerte Zusammenfassung :<br />

http://www.themenportal.de/dokumente/praesentation-prof-szecsenyi .<br />

TK : Nein . Nachweis der KV-Registrierung einer Praxis für alle drei DMPs (DiabMell / KHK / Asthma-COPD)<br />

bei TK-<strong>HzV</strong>-Anmeldung Pflicht ( Nachweis Psychosomatik ebenfalls Pflicht 12 Monate ab Vertragsbeitritt ) .<br />

Bei fehlenden Qualifikationsvoraussetzungen wird der Antrag einer Praxis auf TK-<strong>HzV</strong>-Teilnahme abgelehnt .<br />

AOK : Ja . Nur ein DMP ab 1.1.2014 ist Qualifikationsvoraussetzung . Psychosomatik ist keine Qualifikationsvoraussetzung<br />

.<br />

€ 12,00 € 10,50<br />

Permanente Beobachtung des Finanzvolumens und ggf. Erhöhung<br />

- bei Bedarf<br />

Verwaltungskosten ? Mitglieder 3 % , Nichtmitglieder 3,5 %<br />

Fallwerte <strong>HzV</strong> ?<br />

… Für die TK können wir für das erste Jahr 75 € Quartalswert ausweisen , ohne DMP und Notdienst. … ( Rundschreiben<br />

Hausärzteverband Westfalen-Lippe / Nordrhein , 2.10.2012 ) . http://www.hausaerzteverband-<br />

wl.de/cms/fileadmin/user_upload/redaktion/westfalen-lippe/2012-10-04-Rundschreiben_<strong>HzV</strong>_Info-<br />

Software-Versand.pdf<br />

Laufzeit ?<br />

Unbefristet , zunächst<br />

bis<br />

30.6.2016<br />

Unbefristet , zunächst<br />

bis<br />

31.12.2014<br />

Interventionsfallwert ( =<br />

Grenzwert ) über alle eingeschriebenen<br />

<strong>HzV</strong>-Fälle<br />

Ohne Grenzwert,<br />

aber mit Refinanzierungsklausel<br />

1<br />

€ 76,00


Die häufigsten<br />

Fragen<br />

Fortbildungspflicht ShF<br />

Fortbildungspflicht Qualitätszirkel<br />

Arzneitherapie<br />

mit IhF-Moderatoren<br />

Warum sind die Verträge so<br />

unterschiedlich ?<br />

XXX AOK YYY Techniker ZZZ<br />

2 x / Jahr<br />

4 x / Jahr 3 x / Jahr<br />

(1) Kassen stehen untereinander im Wettbewerb um Versicherte und unterscheiden sich erheblich in ihrer<br />

Versichertenstruktur und ihrer Interessenslage . (2) Ergebnisse und Vertragsstrukturen von Verhandlungen<br />

und unabhängigen Schiedsverfahren in anderen Bundesländern färben auf RLP ab . (3) Unterschiedliche<br />

Schiedspersonen in unterschiedlichen Schiedsverfahren entscheiden unterschiedlich .<br />

Nein<br />

Nein<br />

Prämien für Versicherte in<br />

<strong>HzV</strong> ?<br />

Alterseingangsdefinition? Ab Geburt „I.d.R.“ab 15. LJ ,<br />

jüngere „Kinder in<br />

Beh.“ möglich<br />

„onlinefähige IT“ reicht ,<br />

„offline-Abrechnung“ möglich<br />

?<br />

Müssen neue Qualitätszirkel<br />

und Pharmakotherapie-<br />

Zirkel aufgebaut werden ?<br />

Ja<br />

Historisch gewachsene Struktur der Qualitätszirkel sind in RLP häufig regionale „Mischzirkel“ aus Hausärzten<br />

und Fachärzten . Man wird es aber Dermatologen, Orthopäden , Gynäkologen , Neurologen etc. auf Dauer<br />

nicht zumuten können , ihre knappe Freizeit unter Anleitung eines IhF-Moderators mit eher drögen hausärztlichen<br />

Rabattverträgen , IhF-Minimodulen und me-too-Quoten unterschiedlicher Kassen zu verbringen .<br />

Lösungsansatz in anderen Bundesländern : Sondertermin für <strong>HzV</strong>-Teilnehmer 1 Stunde vor Termin des bisherigen<br />

regionalen fachübergreifenden Quali-Zirkels .<br />

Wer hat verhandelt ? Landesebene ,<br />

Schiedsverfahren<br />

Hausbesuch nach 01410 ?<br />

Nachtbesuch / Wochenende<br />

/ Feiertag nach 01410 +<br />

01100 ?<br />

Tiefe Nacht Besuch / Wochenende<br />

/ Feiertag nach<br />

01410 + 01101 ?<br />

Mitbesuch nach 01413 ?<br />

Mitbesuch Nacht / Wochenende<br />

/ Feiertag nach<br />

01413 + 01100 ?<br />

Mitbesuch Tiefe Nacht /<br />

Wochenende / Feiertag<br />

nach 01413 + 01101 ?<br />

Heimbesuch ( auch Nacht /<br />

Tiefe Nacht / Wochenende<br />

/ Feiertag ) nach 01415 ?<br />

Einzelleistung inkl.<br />

Wegegeld bis 10,1<br />

km<br />

Einzelleistung inkl.<br />

Wegegeld bis 10,1<br />

km<br />

Einzelleistung inkl.<br />

Wegegeld bis 10,1<br />

km<br />

Einzelleistung inkl.<br />

Wegegeld bis 10,1<br />

km<br />

Einzelleistung inkl.<br />

Wegegeld bis 10,1<br />

km<br />

Einzelleistung inkl.<br />

Wegegeld bis 10,1<br />

km<br />

Einzelleistung inkl.<br />

Wegegeld bis 10,1<br />

km<br />

Wegegeld ? In Pauschale ;<br />

Ab 10,1 km Einzelleistung<br />

35100 , 35110 , Sono<br />

Einzelleistung<br />

Schilddrüse / Abdomen<br />

Zuschlag rationale Pharmakotherapie<br />

?<br />

Ja , Zuschlag auf P2<br />

Pflicht zur Veröffentlichung<br />

der Zusatzsprechstunde auf<br />

Praxisschild ?<br />

P 1 Auszahlung ( kontaktunabhängige<br />

jährl. Grundpauschale<br />

gem. Zahl der<br />

eingeschr. Versicherten pro<br />

Jahr , Jahr für Jahr)<br />

Ja , auf Quartale<br />

umgelegt<br />

P2 Auszahlung ? AP-Kontakt , 4x /<br />

Jahr Auszahlung<br />

2<br />

Ja<br />

Bundesebene , Verträge ohne Schiedsverfahren<br />

Nein<br />

Einzelleistung inkl.<br />

Wegegeld<br />

In Pauschale<br />

In Pauschale<br />

In Pauschale<br />

In Pauschale<br />

In Pauschale<br />

In Pauschale<br />

In Pauschale<br />

Einzelleistung<br />

Ja , Zuschlag auf P2<br />

Nein , dafür zwei<br />

kontaktabhängige<br />

Halbjahrespauschalen<br />

VTHJ<br />

AP-Kontakt , Max.<br />

1x pro VTHJ , Max.<br />

2x pro VTJ


Die häufigsten<br />

Fragen<br />

XXX AOK YYY Techniker ZZZ<br />

VERAH ? Zuschlag auf P3 Zuschlag auf P3<br />

Diagnosen P3 ?<br />

Analog der im<br />

mRSA aufgeführten<br />

80 Diagnosegruppen<br />

Kassenind. Katalog,<br />

siehe Tischvorlage<br />

Landesverband<br />

, siehe<br />

Tischvorlage Landesverband<br />

Prävention ? Einzelleistung Zuschlag je Fall<br />

01100 , 01101 , 02300 ,<br />

02301 , 02302 ?<br />

Einzelleistung<br />

Einzelleistung<br />

Substitution , Onkologie,<br />

Phlebologie , Schmerztherapie<br />

, HIV , Duplex-Sono<br />

auch bei <strong>HzV</strong>-Patienten<br />

über KV abrechnungsfähig ?<br />

01611 (med.Reh.), 03240<br />

(geriatr. Ass.) ?<br />

Pflicht zum Beitritt zu einer<br />

<strong>HzV</strong> –Gerätegemeinschaft ,<br />

wenn man Langzeit-EKG ,<br />

Langzeit-RR , Sono, Belastungs-EKG<br />

bisher nicht in<br />

eigener Praxis erbringt?<br />

DMP Verpflichtungen ?<br />

Pflicht Nachweis Qualifikation<br />

Geriatrisches<br />

Basisassessment / Med.<br />

Rehabilitation / Psychosomatik<br />

?<br />

Wie ist in der <strong>HzV</strong> die Vertretung<br />

geregelt ?<br />

Teils/teils , z.B.<br />

Schmerztherapie<br />

und Duplex Sono<br />

im Ziffernkranz ,<br />

Einzelleistung<br />

Nein<br />

Aktive Teilnahme<br />

(inkl. Motivation<br />

der Patienten zur<br />

Einschreibung) an<br />

einem DMP (egal<br />

welchem) ab<br />

1.1.2014<br />

Nein<br />

3<br />

Ja , weil nicht im<br />

Ziffernkranz<br />

Einzelleistung<br />

Ja , ab Vertragsbeitritt<br />

Aktive Teilnahme<br />

(inkl. Motivation<br />

der Patienten zur<br />

Einschreibung) an<br />

allen DMPs bei<br />

Vertragsbeitritt<br />

obligat<br />

Ab Vertragsbeitritt<br />

12 Monate Zeit<br />

zum Nachweis von<br />

Psychosomatik +<br />

Med. Rehab. +<br />

Geriatr. Basisass.<br />

Grundsätzlich kann jeder <strong>HzV</strong>-Hausarzt jeden anderen <strong>HzV</strong>-Hausarzt vertreten. Voraussetzung ist die Teilnahme<br />

am jeweils gleichen <strong>HzV</strong>-Vertrag. Die <strong>HzV</strong>-Versicherten werden durch ihren <strong>HzV</strong>-Betreuarzt über die<br />

ihn vertretenden Hausärzte informiert. Die Aufgabe des <strong>HzV</strong>-Betreuarztes besteht darin, dem Patienten<br />

einen <strong>HzV</strong>-Arzt zu benennen (z.B. durch einen Aushang in der Praxis). Es obliegt natürlich nicht der Kontrolle<br />

durch den <strong>HzV</strong>-Betreuarzt, ob sein Patient diesen benannten <strong>HzV</strong>-Vertreterarzt auch wirklich aufsucht. Um<br />

einen <strong>HzV</strong>-Vertreterarzt zu finden, hilft die Homepage www.hausarzt-suche.de . Vertritt ein <strong>HzV</strong>-Hausarzt<br />

einen <strong>HzV</strong>-Hausarzt, so erhält der Vertreter die vertraglich definierte Vertreterpauschale je Quartal vergütet.<br />

Der <strong>HzV</strong>-Patient ist dazu verpflichtet, im Vertretungsfall den benannten <strong>HzV</strong>-Vertreterarzt aufzusuchen.<br />

Sucht der Patient trotzdem einen Nicht-<strong>HzV</strong>-Hausarzt auf, handelt er nicht vertragskonform. Die Behandlung<br />

des <strong>HzV</strong>-Patienten wird durch den Nicht-<strong>HzV</strong>-Hausarzt nach EBM über die KV abgerechnet. Aus Sicht der<br />

Krankenkasse bedeutet dies aufgrund der für den <strong>HzV</strong>-Patienten vorgenommenen Bereinigung eine zusätzliche<br />

finanzielle Belastung ( Doppelfinanzierung ) . Im Falle einer solchen Nicht-Vertragskonformen-<br />

Inanspruchnahme (NVI) des Patienten ist die Krankenkasse dazu vom Grundsatz her berechtigt, die Vergütung<br />

solcher Leistungen beim Patienten einzufordern.<br />

Wodurch wird die Vertreterpauschale im Rahmen der <strong>HzV</strong> ausgelöst? Die Vertreterpauschale wird im Rahmen<br />

der <strong>HzV</strong> ausgelöst, wenn für die Behandlung des <strong>HzV</strong>-Versicherten kein Zielauftrag und keine Überweisung<br />

vorliegen. Der behandelnde Hausarzt muss am <strong>HzV</strong>-Vertrag teilnehmen (<strong>HzV</strong>-Hausarzt) und darf nicht<br />

der gewählte Hausarzt des Versicherten (<strong>HzV</strong>-Betreuarzt) oder in der selben BAG wie der Betreuarzt tätig<br />

sein . Der Vertreter hat sich vor Erbringung der Leistung zu vergewissern, ob es sich um einen <strong>HzV</strong>-<br />

Vertretungsfall handelt, sprich: ob der Patient an einem <strong>HzV</strong>-Vertrag teilnimmt oder nicht.<br />

Gibt es Ausnahmeregelungen, wenn vor Ort nicht genügend <strong>HzV</strong>-Vertreterärzte zur Verfügung stehen ( oder<br />

Hausarzt A seit Jahren mit Hausarzt B nicht klarkommt ) ? Nein.<br />

Welcher ärztliche Vertreter kann während der Urlaubszeit benannt werden? Während der Urlaubszeit ist die<br />

Vertretung ähnlich der derzeitig geltenden KV-Regelung definiert, d.h. der zu vertretende <strong>HzV</strong>-Hausarzt hat


einen <strong>HzV</strong>-Vertreter zu benennen bzw. seine <strong>HzV</strong>-Patienten über die Vertretung zu informieren. Für die<br />

Teilnahme an der Vertretungsregelung ist erforderlich, dass der vertretende Hausarzt an der <strong>HzV</strong> teilnimmt.<br />

Ein Hausarzt, der nicht an den <strong>HzV</strong>-Verträgen teilnimmt, kann nicht als <strong>HzV</strong>-Vertreter benannt werden. Wird<br />

ein <strong>HzV</strong>-Patient durch diesen Hausarzt, der nicht an den <strong>HzV</strong>-Verträgen teilnimmt, behandelt, erfolgt die<br />

Abrechnung der Behandlung über die KV . Die Folge ist, dass der Krankenkasse zusätzliche Kosten für die<br />

Nicht-Vertragskonforme-Inanspruchnahme (NVI) entstehen.<br />

Dürfen angest. Ärzte in<br />

Vertretung von einem <strong>HzV</strong>-<br />

Arzt <strong>HzV</strong>-Pat. behandeln ?<br />

Ist der angestellte Arzt<br />

ohne eigenen Vertragsarztsitz<br />

berechtigt , an den <strong>HzV</strong>-<br />

Verträgen teilzunehmen ?<br />

Kann ein Arzt einer Berufsausübungsgemeinschaft<br />

BAG sich in den <strong>HzV</strong>-<br />

Vertrag einschreiben und<br />

seine Kollegen nicht ?<br />

Impfstoffe Sprechstundenbedarf<br />

?<br />

Wenn kein <strong>HzV</strong>-Arzt in der<br />

Nähe ist ( oder der Pat.<br />

einfach mit seiner Chipkarte<br />

zu irgendeinem Hausarzt<br />

geht , z.B. am Urlaubsort ) ,<br />

wer überprüft , ob der<br />

Patient bei einem Nicht-<br />

<strong>HzV</strong>-Arzt war ?<br />

Welche Patienten können<br />

teilnehmen ?<br />

Zusätzliche Unterschrift der<br />

Eltern bei Kindern ?<br />

Häufigster Fehler der Praxen<br />

bei der Patienteneinschreibung?<br />

Weitere Fehler ?<br />

Wie funktioniert das mit<br />

der <strong>HzV</strong> - Gerätegemeinschaft<br />

?<br />

Wie erfolgt die Behandlung im ärztlichen Bereitschaftsdienst? Sobald ein Notfall vorliegt, kann der <strong>HzV</strong>-<br />

Patient selbstverständlich jederzeit einen Arzt aufsuchen, d.h. auch einen KV-Arzt. Da der organisierte Notfalldienst<br />

nach wie vor über die KV organisiert wird, erfolgt auch die Abrechnung der Notdienstbehandlungen<br />

ausschließlich über die KV, unabhängig davon, ob der Patient an der <strong>HzV</strong> teilnimmt. Somit ist zu jedem<br />

Zeitpunkt die Versorgung der Patienten sicher gestellt.<br />

Ja , der angestellte Arzt darf zwar selbst keine Versicherten bei sich einschreiben . Er darf diese in Vertretung<br />

für den gewählten <strong>HzV</strong>-Arzt aber behandeln . Honorierung immer durch Innenausgleich / Angestelltenverhältnis<br />

.<br />

An den <strong>HzV</strong>-Verträgen dürfen nur Ärzte teilnehmen , die einen eigenen Vertragsarztsitz erworben haben .<br />

Angestellte Ärzte haben keinen Vertragsarztsitz , sie arbeiten auf dem fremden Vertragsarztsitz des Praxisinhabers<br />

. Angestellte Ärzte dürfen selbst nicht an den <strong>HzV</strong>-Verträgen teilnehmen und daher auch keine <strong>HzV</strong>-<br />

Versicherten bei sich einschreiben .<br />

Ja .<br />

Ja .<br />

Da der Nicht-<strong>HzV</strong>-Arzt seine erbrachten Leistungen über die KV abrechnet und <strong>HzV</strong>-Patienten durch die Bereinigung<br />

vor einem Abrechnungsquartal der KV vollständig namentlich bekannt sind , wird die KV darauf<br />

aufmerksam und stellt die entstandenen Kosten zunächst der Krankenkasse gesondert in Rechnung . Die<br />

Krankenkasse wird u.U. danach ihrerseits mit dem Patienten Kontakt aufnehmen . Aus der schriftlichen<br />

Patienteninformation bei Unterschrift des Patienten zur <strong>HzV</strong>-Teilnahme geht hervor , daß dem Patienten<br />

seine eventuelle Zahlungspflicht bei Nicht-Vertragskonformer-Inanspruchnahme (NVI) bekannt ist .<br />

AOK : Der Patient muß seinen Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben . ( Verf. : und nicht zwei Kilometer jenseits<br />

der Landesgrenze z.B. im Saarland )<br />

TK : Wohnsitz in Rheinland-Pfalz keine Pflicht .<br />

Unterschrift eines Erziehungsberechtigten ist erforderlich unter 18 Jahren.<br />

(1) Auf dem Sonderbeleg zur Patienteneinschreibung muß auch das Datum im Rezeptkopf maschinell eingetragen<br />

sein . Ein handschriftlicher Datumseintrag kann nicht maschinell gelesen werden und führt zur automatischen<br />

Ablehnung und erfordert Neueinschreibung des Patienten .<br />

(2) Die Hausärzte organisieren keinen „Informationstag zur Hausarztzentrierten Versorgung“ zur <strong>HzV</strong>-<br />

Patienteneinschreibung in der Praxis durch Einladung über Serienbrief an alle Versicherten einer Kasse sondern<br />

warten defensiv , ob oder wie sich die Dinge entwickeln . Cave : mehr als 15 Einschreibungen pro Zeitstunde<br />

pro Arbeitsplatz sind nicht zu schaffen ( siehe auch Muster http://www.hausarzt-rlp.de/ ) . (3) Auf<br />

dem Sonderbeleg zur Patienteneinschreibung ist der Betreuarzt im Stempelfeld bei Gemeinschaftspraxen mit<br />

zwei Namen auf Stempel nicht eindeutig festgelegt . (4) Obwohl <strong>HzV</strong>-Patienten korrekt eingeschrieben wurden<br />

und die Einschreibung des Patienten namentlich vor Quartalsbeginn korrekt der Praxis durch die HÄVG<br />

bestätigt wurde , rechnet die Praxis diesen neuen <strong>HzV</strong>-Patienten weiter über die KV ab ( = insuffiziente<br />

Kommunikation zwischen Hausarzt und dem eigenen Personal ) .<br />

Folge : alle Überzahlungen müssen zurückgefordert werden , da die HÄVG pünktlich die monatlichen Abschlagszahlungen<br />

leistet , anderseits steht diesen Zahlungen keine Quartalsabrechnung gegenüber .<br />

TK : <strong>HzV</strong>-Gerätegemeinschaft ( betrifft ca. zwei Drittel der <strong>HzV</strong>-Hausärzte in RLP ) : Bei „Sicherstellung der<br />

Erbringung der Leistungen“ Langzeit-EKG , Belastungs-EKG , Langzeitblutdruckmessung oder Sonographie in<br />

einer <strong>HzV</strong>-Gerätegemeinschaft durch einen hierfür qualifizierten Arzt der <strong>HzV</strong>-Gerätegemeinschaft kann die<br />

erbrachte Leistung nur vom Betreuarzt (Verf. : der Hausarzt , bei dem der <strong>HzV</strong>-Versicherte eingeschrieben ist)<br />

abgerechnet werden, die Abrechnung der Leistung oder einer Zielauftragspauschale durch den qualifizierten<br />

Leistungserbringer ist innerhalb einer <strong>HzV</strong>-Gerätegemeinschaft nicht zulässig. Die Partner der <strong>HzV</strong>-<br />

Gerätegemeinschaft treffen eine Regelung über den Innenausgleich für die erbrachten Leistungen . Diese<br />

Regelung kann selbstverständlich auch mündlich kollegial / per Handschlag erfolgen ( z.B. Leistungserbringung<br />

gegen Notdienstübernahme ) . Damit können über den Umweg der Bildung einer <strong>HzV</strong>-<br />

Gerätegemeinschaft auch Hausärzte ohne Sonographie / Langzeit EKG / Belastungs-EKG / Langzeitblutdruck<br />

dennoch an der <strong>HzV</strong> teilnehmen , was sonst nicht möglich wäre . Sofern Innenausgleich über Zahlungen von<br />

Dr. A an Dr. B erfolgt : 19 % Mehrwertsteuerpflicht beachten ! Beauftragungen von Dr. A an Dr. B innerhalb<br />

einer Gerätegemeinschaft bitte immer auf formlosem Privatrezept und nie auf KV-Überweisungsschein<br />

(Verf.: damit kann der Vorgang nicht aus Versehen in die KV-Abrechnung rutschen !) wegen Gefahr der unzu-<br />

4


lässigen Doppelabrechnung zu Lasten der Krankenkasse . AOK : <strong>HzV</strong>-Gerätegemeinschaft nicht erforderlich .<br />

Gibt es Musterverträge für Nein . Es sind noch nicht einmal schriftliche Absprachen zwischen Kollegen nötig , eine mündliche Übereinkunft<br />

reicht . Bsp : der eine übernimmt die Durchführung von Sono/Langzeit-RR/Langzeit-EKG/Belastungs-<br />

eine <strong>HzV</strong> - Gerätegemeinschaft<br />

?<br />

EKG Leistungen , im Gegenzug übernimmt der andere einen zusätzlichen Wochenenddienst pro Jahr . Aber<br />

cave : sobald Geld von A nach B fließt als Gegenleistung der Leistungserbringung ist der Vorgang gegenüber<br />

dem Finanzamt mehrwertsteuerpflichtig .<br />

Leistungen Notdienst ? Notdienst weiter über KV abzurechnen ( Versichertenkarte für KV-Schein noch einmal einlesen ) .<br />

Kosten für EDV- Bitte erfragen Sie die Gebühren / Sonderkonditionen direkt beim Softwarehersteller . Amortisationsschwelle<br />

Freischaltung <strong>HzV</strong>?<br />

<strong>HzV</strong>-EDV : in aller Regel bei ca. 40-50 Einschreibungen über alle <strong>HzV</strong>-Verträge . Siehe als Beispiel :<br />

http://www.hausaerzteverband-wl.de/cms/fileadmin/user_upload/redaktion/westfalenlippe/2013_02_08_<strong>HzV</strong>-WL_Homepage.pdf<br />

Seite 57-59 ( link betrifft NRW , für RLP müssen die Gespräche<br />

noch geführt werden): Die Compu-Group ( Albis , Data-Vital , Medistar , CompuMED , Turbomed ) bietet die<br />

Vertragssoftware für alle geschiedsten Verträge in einem Vertragsmodul an . Bei bis zu 100 eingeschriebenen<br />

Patienten erfolgt die Freischaltung des Moduls bis zum 30.6.2013 kostenlos ; hiermit entfällt auch die Lizenzgebühr<br />

für das HÄVG-Prüfmodul . Bei mehr als 100 eingeschriebenen Patienten bietet die Compugroup Mitgliedern<br />

des Hausärzteverbands das Grundmodul zu einem Aktionspreis von € 190 und die jeweiligen Vertragsmodule<br />

zu einem Aktionspreis von € 120 an ( gilt auch noch nach dem 30.6.2013 ) . Die Medatixx mit<br />

ixx.Expert und ixx.comfort und ixx.Isynet bietet die Vertragssoftware bis 30.6.2013 kostenlos an , hierbei<br />

entfällt auch die Lizenzgebühr für das HÄVG-Prüfmodul . Danach gilt eine flatrate mit folgenden Konditionen:<br />

einmalige Nutzungsüberlassung in Höhe von € 199 je Praxis . Monatliche Grundgebühr von € 39,90 für bis zu<br />

drei teilnehmende Ärzte je Praxis zuzüglich der monatlichen Lizenzgebühr von € 7,90 je teilnehmenden Arzt .<br />

Zur Zeit sind folgende EDV-Firmen mit folgenden Kontaktanschriften bei der HÄVG zertifiziert :<br />

http://www.hausaerzteverband.de/cms/uploads/media/2013-<br />

Q1_zugelassene_Vertragssoftware_OKV_1_2_51_98-SH_HH_RP_SS.pdf<br />

Informationstag zur <strong>HzV</strong>? Erhebliche Verwaltungserleichterung : den Vorschlag eines Serienbriefs zur Einladung an alle Patienten einer<br />

Kasse zur Einschreibung in Ihrer Praxis zu einem „Informationstag zur Hausarztzentrierten Versorgung“ finden<br />

Sie unter http://www.hausarzt-rlp.de/ . Cave : mehr als 15 Einschreibungen pro Zeitstunde pro Arbeitsplatz<br />

kaum zu schaffen .<br />

Einreichfristen für Teilnahmeerklärung<br />

Versicherte?<br />

Für das Quartal 2 bis zum 1.2. ; Für das Quartal 3 bis zum 1.5. ; Für das Quartal 4 bis zum 1.8. ; Für das Quartal<br />

1 bis zum 1.11. . Im ersten Versorgungsquartal greift allerdings die Erstbereinigungsregel. Das bedeutet,<br />

dass die Belege für beispielsweise Q4/2013 am 18.07.2013 in der HÄVG Rechenzentrum AG eingetroffen sein<br />

müssen, da die Krankenkasse nicht wie üblich sechs , sondern acht Wochen vorher über die Informationen<br />

der Versicherten verfügen müssen.<br />

Sprechstundenbedarf ? Über KV wie bisher .<br />

Wie mache ich bei der Die Überweisungsscheine werden durch die Vertragssoftware mit einer Information bezüglich der <strong>HzV</strong>-<br />

Überweisung kenntlich , Teilnahme des Patienten versehen.<br />

daß es sich um einen <strong>HzV</strong>-<br />

Patienten handelt ?<br />

„Versteckte“ Kosten ? Kosten entstehen aber nicht nur durch die Vertrags-Software und deren Aktualisierung und Pflege . Beispiel<br />

TK-Vertrag : Psychosomatik-Kurse kosten Zeit und Geld , eDMP auch .<br />

Was bedeutet bei TK Interventionsfallwert<br />

€ 76 ( =<br />

Grenzwert ) über alle eingeschriebenen<br />

<strong>HzV</strong>-Fälle ?<br />

Prüfgeschäft analog KV<br />

(Budgetierung , Regresse,<br />

Zeitprofile, Fallzahlabstaffelung<br />

etc.) ?<br />

Definition <strong>HzV</strong>-Arzt-<br />

Patienten-Kontakt ?<br />

Wie wird die Chroniker-<br />

Pauschale in der Praxis-<br />

Software erfasst ?<br />

Wie werden die Vorsorgen<br />

abgerechnet ?<br />

Einfaches Beispiel in einfachen Schritten am Beispiel der TK : (1) Die durchschnittliche Hausarztpraxis RLP hat<br />

im Quartal ca. 70 TK-Fälle . (2) Wenn man mit der Einschreibung der Patienten beginnt ( und vor allem wenn<br />

man alle TK-Patienten auf der Festplatte zusätzlich anschreibt ) hat man ziemlich schnell rund 40 eingeschriebene<br />

TK-Patienten . (3) Bei der TK sind viele jüngere Versicherte mit ihren Kindern versichert , die eher<br />

selten und in der Regel nicht regelmäßig die Praxis aufsuchen . Gehen wir in unserem Beispiel einmal davon<br />

aus , daß in einem 3. Quartal von den 40 eingeschriebenen TK-Patienten 30 die Praxis aufsuchen . (4) 40<br />

eingeschriebene TK-Patienten bedeuten für die Praxis bei Interventionsfallwert € 76 ein „fiktives TK-Budget<br />

40 x € 76 = € 3040 pro Quartal . (5) Sofern die im 3. Quartal erschienen 30 Patienten jetzt einen Fallwert von<br />

je € 100 ( also deutlich über € 76 ! ) hätten = € 3000 , läge die Praxis immer noch unter dem Interventionsfallwert<br />

je eingeschriebenen Versicherten und im „grünen Bereich“ . FAZIT : wer in der <strong>HzV</strong> mehr Patienten<br />

einschreibt als im Quartal auch wirklich erscheinen , erarbeitet sich das Potential für höhere durchschnittliche<br />

Fallwerte bei Multimorbidität des Gesamtklientels ( Verf. : siehe „Informationstag“ ) .<br />

Nein . Siehe : Muster Quartalsabrechnung unter http://www.hausarzt-rlp.de/ . In der <strong>HzV</strong> werden die Abrechnungshäufung<br />

einer Leistungsziffer je Praxis / je Prüfgruppe / Abweichung in % / Wert je Fall Praxis /<br />

Wert je Fall Prüfgruppe usw. nicht erfasst und ausgedruckt ( = Bürokratieabbau ) . Andererseits : die Kassen<br />

prüfen genau , ob die kassenspezifischen vertraglichen Qualifikationsvoraussetzungen der <strong>HzV</strong>-Verträge zu<br />

den entsprechenden Terminen eingehalten werden und bestehen ggf. auf Vertragskündigung .<br />

Der Arzt-Patienten-Kontakt wird mit 0000 erfasst . Ein Pendant zu den KV-Ziffern 01430 oder 01435 gibt es in<br />

der <strong>HzV</strong>-Welt nicht . Im Gegensatz zur KV-Welt fehlt in der Legende der Ziffer 0000 der Zusatz „persönlich“ ,<br />

auch ein Wiederholungsrezept oder ein Telefonkontakt ist in der <strong>HzV</strong> daher ein Arzt-Patienten-Kontakt .<br />

Die Chronikerpauschale wird mit 0003 in der Praxissoftware ohne weitere Differenzierung erfasst, die Vergütung<br />

wird entsprechend der Zahl der Krankheitsgruppen bei endständiger ICD 10 Codierung automatisch<br />

durch das Rechenzentrum berechnet . Da die Abrechnung der Chronikerpauschale immer einen Arzt-<br />

Patienten-Kontakt voraussetzt : immer 0000 und 0003 gemeinsam dokumentieren !<br />

TK : Für die Vorsorgeleistungen ist ein Zuschlag von 4 € pro P2 vorgesehen . Dieser Zuschlag wird aktiviert mit<br />

der Durchführung der ersten Präventionsleistung , die mit den bekannten Ziffern 01730-01732 oder 01745<br />

dokumentiert wird . Eine Differenzierung in 01740 und 01745/01746 kennt die <strong>HzV</strong>-Welt nicht , da eine Pau-<br />

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schale gezahlt wird . AOK : Einzelleistung .<br />

Impfungen ? TK : Die Impfungen sind in der Pauschale enthalten und werden mit den bekannten Ziffern dokumentiert .<br />

AOK : Als Einzelleistung über KV abrechnen .<br />

Sonderziffern bei med.<br />

Therapie bzw. Verordnung<br />

außerhalb des Regelfalls ?<br />

Wirtschaftlichkeitsbonus<br />

Labor : Wie ist das mit den<br />

zwei Scheinen ?<br />

Wie lege ich einen KV-<br />

Schein und einen <strong>HzV</strong>-<br />

Schein an ?<br />

Wie sieht es mit den Laborkosten<br />

aus ?<br />

Welche Laborleistungen<br />

sind von der Praxis gegenüber<br />

dem Laborarzt privat<br />

zu bezahlen ?<br />

Was ist zu tun , wenn ein<br />

Patient durch einen Fehler<br />

bei der Einschreibung nicht<br />

beim gewünschten<br />

Betreuarzt erfasst wurde ?<br />

Wie ist das mit der Kündigung<br />

?<br />

Abschlagszahlung / Restzahlung<br />

an Ärzte?<br />

Praxisübernahme ?<br />

Impfziffern ?<br />

Warum sind die monatlichen<br />

<strong>HzV</strong>-Abschlagszahlungen<br />

so niedrig ? Gibt es<br />

Überzahlungen ?<br />

<strong>HzV</strong>-Abrechnungs-CD<br />

Medikamenten-Ausnahmeziffern entfallen in der <strong>HzV</strong>-Welt , da es kein Medikamenten-Budget und kein<br />

Heilmittelbudget gibt . Auch der neue Antrag auf Langfristverordnung bei Heilmitteln entfällt . Regresse<br />

kennt nur die KV-Welt .<br />

Der Wirtschaftlichkeitsbonus im KV-System stellt ab 1.4.2013 eine Honorierung für eine wirtschaftliche Laborwerteanforderung<br />

auf Basis der Behandlungsfälle dar , was auch das Ziel in der <strong>HzV</strong> sein muß . Für jeden<br />

kurativ-ambulanten Behandlungsfall eines GKV-Versicherten wird automatisch eine Fallpunktzahl für das<br />

Laborbudget bei der KV angerechnet . Für Patienten , die an einem <strong>HzV</strong>-Vertrag teilnehmen und deren Laborleistungen<br />

nicht über die KV abgerechnet werden, liegt der KV kein Behandlungsfall vor . Der Wirtschaftlichkeitsbonus<br />

ginge dann verloren .<br />

Damit für diese <strong>HzV</strong>-Patienten die Fallpunktzahl für das Laborbudget auch korrekt ermittelt wird , hat die KV<br />

die neue GOP XXXXX ( 88192 ? ) installiert . Das bedeutet : der <strong>HzV</strong>-Arzt kann für jeden <strong>HzV</strong>-Fall unabhängig<br />

davon , ob Laborleistungen im Quartal angefallen sind , gegenüber der KV die Ziffer XXXXX auf einem KV-<br />

Schein dokumentieren . Es handelt sich hierbei um eine reine Fallzählung durch die KV , was dann den Wirtschaftlichkeitsbonus<br />

der Praxis für Laborleistungen des gesamten Kapitels 32 des EBM-Katalogs beeinflusst .<br />

Wenn der Hausarzt Laboruntersuchungen des Abschnitts 32.3 des EBM-Katalogs ( Speziallabor ) bei einem<br />

anderen Arzt in Auftrag gibt , werden diese beauftragten Laboruntersuchungen bereits in die Berechnung<br />

des Laborbudgets des Hausarztes einbezogen . Sofern das Laborbudget überschritten wird , wird der Wirtschaftlichkeitsbonus<br />

um die Überschreitung gekürzt .<br />

Der Einfachheit halber kann und soll also bei jedem <strong>HzV</strong>-Patienten ein KV-Schein mit Abrechnung der Ziffer<br />

XXXXX ( 88192 ? ) angelegt werden . Es werden also 2 Scheine angelegt , einmal <strong>HzV</strong> und einmal KV.<br />

Beim Einlesen der Chipkarte wird wie gewohnt zunächst der KV-Schein eröffnet . Die Software bietet der<br />

Arzthelferin danach an , einen <strong>HzV</strong>-Schein anzulegen . Zur Zifferneingabe kann dann der entsprechende<br />

Abrechnungsschein ausgewählt werden .<br />

<strong>HzV</strong>-Patienten werden i.d.R. gegenüber der Laborgemeinschaft behandelt wie Privatpatienten . Siehe Kassenindividuelle<br />

Kurzzusammenfassung zu Leistungen des Speziallabors , die innerhalb des KV-Systems als<br />

Überweisung an Fachlabor gegeben werden dürfen . Cave : erhebliche Unterschiede zwischen <strong>HzV</strong>-<br />

Verträgen. Präventionslabor nach EBM 01732 , Labor Op-Vorbereitung nach EBM 31010ff und Labor DMPs<br />

sind gegenüber der Laborgemeinschaft IMMER privat ( = KEINE KV-Überweisung ) abzurechnen , cave unzulässige<br />

Doppelabrechnung .<br />

(1) Laborleistungen in Verbindung mit der GSU nach GOP 01732 : Blutentnahme , Gesamtcholesterin , Nüchtern-Glukose<br />

, HDL , LDL , Triglyzeride , Kreatinin , Harnsäure . Urin : Eiweiß , Glukose , Erys , Leukos , Nitrit<br />

(Harnstreifentest) .<br />

(2) Laborleistungen in Verbindung mit Op-Vorbereitung nach EBM 31010 bis 31013 : diverse obligate Laborziffern<br />

. Diese Laborziffern der Op-Vorbereitung sind in der <strong>HzV</strong> mit der Grundpauschale abgegolten .<br />

(3) Laborleistungen in Verbindung mit DMP .<br />

Cave unzulässige Doppelabrechnung , die Kassen prüfen genau und vor allem „edv-gestützt“ . Wird der Laborarzt<br />

nicht privat bezahlt und rechnet logischerweise die Leistungserbringung mit Schein gegenüber der KV<br />

ab , wird dies in der Kassen-EDV sofort auffällig .<br />

Der Patient sollte sich unverzüglich mit seinem Hausarzt in Verbindung setzen . Dann können beide gegenüber<br />

der Krankenkasse einen Arztwechsel ( z.B. innerhalb einer BAG ) beantragen . Es bedarf allerdings einer<br />

Neueinschreibung ( Muster 16 Beleg zur Einschreibung und Einwilligung in die Datenverarbeitung ) des Patienten.<br />

Auf diesem Beleg muss zwingend das Arztwechselkreuz markiert sein !<br />

Die Teilnahme verlängert sich automatisch für Arzt und Patient , wenn sie nicht gekündigt wird . Die Kündigungsfrist<br />

beträgt für Hausärzte 3 Monate zum Quartalsende.<br />

TK: Die Kündigungsfrist beträgt für Patienten 1 Monat zum Ende des Teilnahmejahres. Nach Ablauf des ersten<br />

Teilnahmejahres der Patienten kann quartalsweise gekündigt werden.<br />

AOK: Die Kündigungsfrist beträgt für Patienten 2 Monat zum Ende des Teilnahmejahres. Erfolgt keine Kündigung<br />

verlängert sich die Bindung um weitere 12 Monate.<br />

Monatsrate : Die Auszahlung erfolgt jeweils zum 15. Kalendertag (Bsp. : 15.2. , 15.3. , 15.4. für das Quartal 1)<br />

auf Grundlage des Verzeichnisses der eingeschriebenen Patienten der Kasse und kommt pünktlichst .<br />

Eine automatische Übernahme der eingeschriebenen <strong>HzV</strong>-Patienten ist bisher nicht möglich . Der Patient<br />

muß eine neue Teilnahmeerklärung beim Praxisnachfolger unterschreiben .<br />

TK : Impfziffern nach GOP 89000 ff sind zwar Teil der Pauschale und werden nicht gesondert vergütet . Sie<br />

werden aber trotzdem in der EDV spezifiziert dokumentiert , da nur so eine Überprüfung der korrekten Verwendung<br />

der Impfstoffe möglich ist . AOK : Impfziffern als Einzelleistung über KV abrechnen .<br />

Weil im Unterschied zum KV-System im <strong>HzV</strong>-System Monat für Monat eine Abschlagszahlung geleistet wird ,<br />

auch wenn der Patient in einem Quartal gar nicht in der Praxis war . Ziel der <strong>HzV</strong> : finanzielle Stabilität auf<br />

der Einnahmeseite einer Hausarztpraxis . Nachteil : wenn ein eingeschriebener Patient ( weil jung und gesund<br />

wie häufig bei EK- , BKK- und IKK-Patienten ) z.B. ein ganzes Jahr die Praxis nicht aufsucht ( aber trotzdem<br />

bekommt die Praxis Monat für Monat Geld als Abschlagszahlung ) , kann es mit Kleinbeträgen zu Überzahlungen<br />

einer Kassenart kommen, die im Folgequartal ausgeglichen werden müssen.<br />

Die HÄVG erbittet zur korrekten Erstellung einer Abrechnungs-CD um Beachtung folgender Punkte : (1) Rohlinge<br />

: Verwenden Sie bitte beschreibbare CDs guter Qualität , Billig-CDs führen gehäuft zu Fehlern . (2) Bitte<br />

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Cave : Vermeidung Doppelund<br />

Fehlabrechnung<br />

warten Sie ab , bis der Brennvorgang abgeschlossen ist , damit keine Daten verloren gehen . (3) Datenträgerbegleitschreiben<br />

: Zu jeder Abrechnung gehört ein ausgedrucktes Datenträgerbegleitschreiben , das aus<br />

rechtlichen Gründen unterschrieben sein muß . Um uns die Zuordnung zu erleichtern , fügen Sie dieses bitte<br />

stets dem Briefumschlag der CD-Sendung bei . (4) Beschriftung der CDs : Zur Identifikation der Abrechnungs-<br />

CDs beschriften Sie diese unter Verwendung eines wasserfesten Stifts mit folgenden Angaben : Name des<br />

Arztes – Name der Kasse – Abrechnungsquartal . Bekleben Sie die CDs bitte nicht . (5) Verpackung : Geschützter<br />

Versand der CDs , ein gepolsterter Briefumschlag genügt .<br />

Die hausärztlichen Leistungen für die <strong>HzV</strong>-Versicherten werden von deren Krankenkasse gegenüber der KV<br />

aus der Gesamtvergütung bereinigt . Werden dann darüber hinaus Leistungen aus den <strong>HzV</strong>-Verträgen auch<br />

gegenüber der KV abgerechnet , handelt es sich bei den eingereichten Abrechnungen für <strong>HzV</strong>-Patienten um<br />

Doppel- oder Fehlabrechnungen ( § 12 Abs. 2 <strong>HzV</strong>-Vertrag ) . Diese sind unzulässig und führen zu einem<br />

Schaden der Krankenkasse , der nach Maßgabe der §§ 249 ff BGB zu ersetzen ist ( § 12 <strong>HzV</strong>-Vertrag ) . Dazu<br />

übermitteln die Krankenkassen ihre Korrekturanforderungen ( Doppel- und Fehlabrechnungen ) nach Zusammenführung<br />

der versichertenbezogenen Daten an das HÄVG Rechenzentrum . Vermeiden Sie solche<br />

unzulässigen Doppel- und Fehlabrechnungen durch sorgfältige Prüfung der Abrechnung in der Praxis – damit<br />

vermeiden Sie auch spätere Rückforderungen durch die Kassen ( Text Infofax Bayern 18.3.2013 ) .<br />

Rabattverträge ? (1) Verf.: Hilfreich zur Auslage in der Praxis ist die folgende Patienteninfo zu Rabattverträgen :<br />

http://www.medi-<br />

verbund.de/fileadmin/user_upload/PDF_Vertr%C3%A4ge/Vertr%C3%A4ge_fach%C3%BCbergreifend/2012-09-<br />

11_Mustervorlage_f%C3%BCr_Patienteninfo_zu_Rabattvertr%C3%A4gen.pdf<br />

(2) http://www.hausaerzteverband.de/cms/uploads/media/2011_06_01_uebersicht_Rabattvertraege.pdf (AOK)<br />

(3) https://www.tk.de/centaurus/servlet/contentblob/212180/Datei/61772/Uebersicht_Rabattvertragspartner.pdf (TK)<br />

Irrtum vorbehalten ; © Dr.med. Georg Haas , Beilstein 1 A , 57614 Wahlrod , mail dr.georg.haas@t-online.de , Dr.med. Günter Schäfer , 66885 Altenglan ,<br />

mail drgschaefer@t-online.de , Dr.med. Stefan Sachtleben , Kaiserstrasse 2a , 66955 Pirmasens , mail stefan.sachtleben@t-online.de , Stand 25.4.2013<br />

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